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Dokumentenidentifikation DE3401647C1 02.01.1986
Titel Minenpatrone
Anmelder A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co, 8504 Stein, DE
Erfinder Babel, Günter, 8500 Nürnberg, DE
DE-Anmeldedatum 19.01.1984
DE-Aktenzeichen 3401647
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 02.01.1986
Veröffentlichungstag im Patentblatt 02.01.1986
IPC-Hauptklasse B43K 21/14

Beschreibung[de]

In dem vorerwähnten Minenbehälter 14, der in den meisten Fällen aus einem dünnwandigen Metallrohr besteht, ist eine erfindungsgemäße Minenpatrone 16 eingesetzt. Im Innenraum 17 der Minenpatrone 16 sind die Minen 15 aufgenommen, die an einer Abschrägung 18 anliegen, wenn die Spitze 4 nach unten weist. In den Boden 19 der Minenpatrone 16 ist ein Minenkanal 20 eingeformt, der so dimensioniert ist, daß eine an einem zweiarmigen Hebel 21 angeformte Abwinkelung 22 diesen nur soweit öffnet, daß jeweils nur eine Mine 15 zur Spannzange 10 vorfallen kann. Das Öffnen der Minenpatrone 16 erfolgt durch Verschwenken des zweiarmigen Hebels 21, welches durch Anliegen einer Nase 23 an der Innenwand des Minenbehälters 14 erreicht wird.

Der zweiarmige Hebel 21 wird in der Wandung 29 der Minenpatrone 16 durch Längsschlitze 24 und einen Querschlitz 25 gebildet, die etwa in der Längsmitte unterbrochen sind und somit einen Drehzapfen 26 bilden.

In der geschlossenen Lage liegt der zweiarmige Hebel 21 mit seiner Abwinkelung 22 an einer Unterkante 27 eines Ausschnittes 28 an, wodurch der Minenkanal 20 nur teilweise freigegeben wird.

Nach dem Einschieben in den Minenbehälter 14 öffnet sich durch die Schwenkbewegung des zweiarmigen Hebels 21 der Minenkanal 20, da die Abwinkelung 22 die in der F i g. 4 dargestellte Lage einnimmt, in der die Mine 15 durch den Minenkanal 20 gleiten kann.

Eine günstigere Anpassung der Minenpatrone 16 an die Innenform des Minenbehälters 14 wird durch mehrere Rippen 30 erreicht, die an der Wandung 29 in Längsrichtung angeformt sind. Diese Gestaltung der Minenpatrone 16 erlaubt es, sie auch in einem etwas deformierten Minenbehälter 14 einzusetzen.

Die Minenpatrone 16 ist nach hinten abgeschlossen, wozu eine Manschette 31 vorgesehen ist in die ein Radiergummi 32 einsetzbar ist. Über die Manschette 31 läßt sich ein Druckknopf 33 aufsetzen, der am Ende des Minenbehälters 14 anliegt. Durch den Druckknopf 33, der auch bei einem Füllminenstift ohne Minenpatrone 16 Verwendung finden kann, bleibt das äußere Erscheinungsbild des Füllminenstiftes unverändert.

Das selbsttätige Öffnen und Schließen der Minenpatrone 16 ist insbesondere aus den F i g. 2 bis 5 zu erkennen. In den Fig.2 und 3 ist die Minenpatrone 16 nur soweit in den Minenbehälter 24 eingesetzt, daß sich die als Verschluß dienende Abwinkelung 22 noch nicht in ihrer Lage verändert hat. Wird nun die Minenpatrone 16 weiter in den Minenbehälter 14 gedrückt, so gleitet die Nase 23 an dessen Wand entlang und verschwenkt den zweiarmigen Hebel 21 um seine Drehzapfen 26. Dadurch wird die Abwinkelung 22 von dem Minenkanal 20 abgehoben und die dem Minenkanal 20 am nächsten liegende Mine 15 fällt in den Einlauftrichter 13 des Verbindungsstückes 12 in das die Spannzange 10 eingesetzt ist. Aus dieser Lage kann die Mine 15 durch mehrmaliges Betätigen der Spannzange 10 durch die Minenbremse 16 hindurch zum Ende der Minenführungsbohrung 5 vorgestellt werden, bis die Mine 15 soweit vorsteht, daß ein Schreiben möglich ist.

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Anspruch[de]

Patentansprüche: 1. Minenpatrone zur Aufnahme mehrerer Minen, die in das Gehäuse eines Füllminenstiftes einsetzbar ist, sich selbsttätig öffnet, und die an einem Ende einen Minenkanal aufweist, der an eine Vorschubmechanik ankuppelbar ist, die aus einer, unter Wirkung einer Feder stehenden, längsbeweglichen Spannzange besteht, die mit einem Betätigungsknopf verbunden ist, dadurch gekennzeichn e t, daß ein Teil der Wandung (29) der Minenpatrone (16) als zweiarmiger Hebel (21) ausgebildet ist, der um Drehzapfen (26) schwenkbar ist, der an einer Seite eine Abwinkelung (22) aufweist, die den Minenkanal (20) teilweise überdeckt, und der an dem der Abwinkelung gegenüberliegenden Ende eine aus der Wandung (29) nach außen vorspringende Nase (23) trägt.

2. Minenpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung (29) der Minenpatrone (16) zwei parallele Längsschlitze (24) verlaufen, die jeweils an gegenüberliegenden Seiten unterbrochen sind, wodurch Drehzapfen (26) entstehen, um die der zweiarmige Hebel (21) schwenkbar ist.

3. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Minenpatrone (16), der zweiarmige Hebel (21) und die Drehzapfen (26) einstückig aus Kunststoff hergestellt sind.

4. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Minenpatrone (16) an der Innenseite eines Bodens (19) abgeschrägt ist, in den Minenkanal (20) übergeht, und daß die Abwinkelung (22) an der zum Minenraum (17) weisenden Seite der Abschrägung (18) angepaßt ist und den Minenkanal (20) teilweise überdeckt.

5. Minenpatrone nach den Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der in dem Boden (19) angeordnete Minenkanal (20) eine im Querschnitt halbkreisförmige Rinne bildet, die in eine Unterkante (27) eines U-förmigen Ausschnittes (28) eingeformt ist, in den die Abwicklung (22) hineinragt.

6. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wandung (29) der Minenpatrone (16) wenigstens drei axial verlaufende Rippen (30) angeformt sind.

Die Erfindung betrifft eine Minenpatrone zur Aufnahme mehrerer Minen, die in das Gehäuse eines Füllminenstiftes einsetzbar ist, sich selbsttätig öffnet, und die an einem Ende einen Minenkanal aufweist, der an eine Vorschubmechanik ankuppelbar ist, die aus einer, unter Wirkung einer Feder stehenden, längsbeweglichen Spannzange besteht, die mit einem Betätigungsknopf verbunden ist.

Minenpatronen haben den Zweck, dem Benutzer das mühsame Einfüllen von Minen in den Minenbehälter eines Füllminenstiftes zu erleichtern und dabei gleichzeitig die Gefahr des Zerbrechens von einzelnen Minen auszuschalten. Durch die vorgegebene Anzahl der enthaltenen Minen soll sichergestellt werden, daß nicht zuviel Minen in den Füllminenstift eingelegt werden und sich dort so verklemmen, daß keine Mine zur Spannzange in Schreibbereitschaft gebracht werden kann.

Die vorbekannten Minenpatronen lassen sich nur in eigens zu der Verwendung von Minenpatronen vorbereitete Schreibgeräte einsetzen. Die Minenpatrone stellt hierbei ein Verbindungsglied zwischen der Spannzange und dem Druckknopf dar, das einzig und allein die Bewegung des Druckknopfes auf die Spannzange überträgt, um mit dieser die Mine schrittweise vorzustellen, bis sie im Minenführungsrohr in Schreibbereitschaft ist.

Eine derartige Minenpatrone ist durch die DE-OS 27 24317 bekannt, deren Minenkanal durch eine Scheibe mit einer Sollbruchstelle abgeschlossen ist.

Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Minenpatrone zu schaffen, bei der der Minenkanal beim Einsetzen in den Füllminenstift selbsttätig soweit öffnet, daß jeweils nur eine Mine durchtreten und in die Spannzange vorfallen kann.

Eine besonders raumsparende Lösung der vorgenannten Aufgabe bei der die Minenpatrone aus einem einzigen Teil bestehen kann, das durch einen Radiergummi als herkömmliches Verschlußglied abgeschlossen ist, wird mit einer Ausführung erreicht, bei der ein Teil der Wandung der Minenpatrone als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, der um einen Drehzapfen schwenkbar ist, der an einer Seite eine Abwinkelung aufweist, die den Minenkanal teilweise überdeckt und der an der an dem der Abwinkelung gegenüberliegenden Ende eine aus der Wandung nach außen vorspringende Nase trägt.

Eine kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Minenpatrone wird bei einem einstückigen Patronenkörper dadurch erreicht, daß in der Wandung der Minenpatrone zwei parallele Schlitze verlaufen, die jeweils an gegenüberliegenden Seiten unterbrochen sind, wodurch Drehzapfen entstehen, um die der zweiarmige Hebel schenkbar ist.

Weitere Merkmale sind in den Unteransprüchen 3 bis 6 herausgestellt. In der Zeichnung zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch den Füllminenstift in Schreibbereitschaft mit eingesetzter, geöffneter Minenpatrone, F i g. 2 einen Längsschnitt durch einen Teil des Füllminenstiftes mit eingesetzter, ungeöffneter Minenpatrone, F i g. 3 einen Schnitt durch die Minenpatrone mit Blickrichtung auf den Minenkanal und den Einlauftrichter, F i g. 4 einen Längsschnitt durch die geöffnete Minenpatrone mit Radiergummi-Verschluß und Druckkappe, Fig.5 einen Schnitt durch die Minenpatrone mit Blickrichtung auf den Einlauftrichter und Fig.6 einen Längsschnitt durch die Minenpatrone mit Ansicht des zweiarmigen Hebels von innen.

Der in der F i g. 1 dargestellte Füllminenstift mit eingesetzter Minenpatrone 16 besteht aus einem Gehäuse 1, das in seinem Inneren einen Stützband 2 aufweist und am vorderen Ende - zur Spitze hin - mit einem Gewinde 3 versehen ist. In dieses Gewinde 3 ist eine Spitze 4 emgesetzt, die, unmittelbar hinter einer Minenführungsbohrung 5, eine Minenbremse 6 aufweist, an die sich eine durch einen Absatz 7 erweiterte Bohrung 8 anschließt. Eine Druckfeder 9 ist zwischen dem Stützbund 2 und einem Verbindungsstück 12 eingespannt und drückt auf diese Weise eine Spannzange 10 mit einem sie umschließenden Klemmring 11, in geschlossener Lage gegen den Stützbund 2. Das Verbindungsstück 12 weist in bekannter Weise einen Einlauftrichter 13 auf, der dazu dient, die in einen Minenbehälter 14 eingefüllten Minen 15 der Spannzange 10 zuzuführen.







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