Patentansprüche: 1. Minenpatrone zur Aufnahme mehrerer Minen, die
in das Gehäuse eines Füllminenstiftes einsetzbar ist, sich selbsttätig öffnet, und
die an einem Ende einen Minenkanal aufweist, der an eine Vorschubmechanik ankuppelbar
ist, die aus einer, unter Wirkung einer Feder stehenden, längsbeweglichen Spannzange
besteht, die mit einem Betätigungsknopf verbunden ist, dadurch gekennzeichn e t,
daß ein Teil der Wandung (29) der Minenpatrone (16) als zweiarmiger Hebel (21) ausgebildet
ist, der um Drehzapfen (26) schwenkbar ist, der an einer Seite eine Abwinkelung
(22) aufweist, die den Minenkanal (20) teilweise überdeckt, und der an dem der Abwinkelung
gegenüberliegenden Ende eine aus der Wandung (29) nach außen vorspringende Nase
(23) trägt.
2. Minenpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Wandung (29) der Minenpatrone (16) zwei parallele Längsschlitze (24) verlaufen,
die jeweils an gegenüberliegenden Seiten unterbrochen sind, wodurch Drehzapfen (26)
entstehen, um die der zweiarmige Hebel (21) schwenkbar ist.
3. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Minenpatrone (16), der zweiarmige Hebel (21) und die Drehzapfen (26) einstückig
aus Kunststoff hergestellt sind.
4. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Minenpatrone (16) an der Innenseite eines Bodens (19) abgeschrägt ist, in
den Minenkanal (20) übergeht, und daß die Abwinkelung (22) an der zum Minenraum
(17) weisenden Seite der Abschrägung (18) angepaßt ist und den Minenkanal (20) teilweise
überdeckt.
5. Minenpatrone nach den Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der in dem Boden (19) angeordnete Minenkanal (20) eine im Querschnitt halbkreisförmige
Rinne bildet, die in eine Unterkante (27) eines U-förmigen Ausschnittes (28) eingeformt
ist, in den die Abwicklung (22) hineinragt.
6. Minenpatrone nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Wandung (29) der Minenpatrone (16) wenigstens drei axial verlaufende
Rippen (30) angeformt sind.
Die Erfindung betrifft eine Minenpatrone zur Aufnahme mehrerer Minen,
die in das Gehäuse eines Füllminenstiftes einsetzbar ist, sich selbsttätig öffnet,
und die an einem Ende einen Minenkanal aufweist, der an eine Vorschubmechanik ankuppelbar
ist, die aus einer, unter Wirkung einer Feder stehenden, längsbeweglichen Spannzange
besteht, die mit einem Betätigungsknopf verbunden ist.
Minenpatronen haben den Zweck, dem Benutzer das mühsame Einfüllen
von Minen in den Minenbehälter eines Füllminenstiftes zu erleichtern und dabei gleichzeitig
die Gefahr des Zerbrechens von einzelnen Minen auszuschalten. Durch die vorgegebene
Anzahl der enthaltenen Minen soll sichergestellt werden, daß nicht zuviel Minen
in den Füllminenstift eingelegt werden und sich dort so verklemmen, daß keine Mine
zur Spannzange in Schreibbereitschaft gebracht werden kann.
Die vorbekannten Minenpatronen lassen sich nur in
eigens zu der Verwendung
von Minenpatronen vorbereitete Schreibgeräte einsetzen. Die Minenpatrone stellt
hierbei ein Verbindungsglied zwischen der Spannzange und dem Druckknopf dar, das
einzig und allein die Bewegung des Druckknopfes auf die Spannzange überträgt, um
mit dieser die Mine schrittweise vorzustellen, bis sie im Minenführungsrohr in Schreibbereitschaft
ist.
Eine derartige Minenpatrone ist durch die DE-OS 27 24317 bekannt,
deren Minenkanal durch eine Scheibe mit einer Sollbruchstelle abgeschlossen ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Minenpatrone zu schaffen,
bei der der Minenkanal beim Einsetzen in den Füllminenstift selbsttätig soweit öffnet,
daß jeweils nur eine Mine durchtreten und in die Spannzange vorfallen kann.
Eine besonders raumsparende Lösung der vorgenannten Aufgabe bei der
die Minenpatrone aus einem einzigen Teil bestehen kann, das durch einen Radiergummi
als herkömmliches Verschlußglied abgeschlossen ist, wird mit einer Ausführung erreicht,
bei der ein Teil der Wandung der Minenpatrone als zweiarmiger Hebel ausgebildet
ist, der um einen Drehzapfen schwenkbar ist, der an einer Seite eine Abwinkelung
aufweist, die den Minenkanal teilweise überdeckt und der an der an dem der Abwinkelung
gegenüberliegenden Ende eine aus der Wandung nach außen vorspringende Nase trägt.
Eine kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Minenpatrone
wird bei einem einstückigen Patronenkörper dadurch erreicht, daß in der Wandung
der Minenpatrone zwei parallele Schlitze verlaufen, die jeweils an gegenüberliegenden
Seiten unterbrochen sind, wodurch Drehzapfen entstehen, um die der zweiarmige Hebel
schenkbar ist.
Weitere Merkmale sind in den Unteransprüchen 3 bis 6 herausgestellt.
In der Zeichnung zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch den Füllminenstift in Schreibbereitschaft
mit eingesetzter, geöffneter Minenpatrone, F i g. 2 einen Längsschnitt durch einen
Teil des Füllminenstiftes mit eingesetzter, ungeöffneter Minenpatrone, F i g. 3
einen Schnitt durch die Minenpatrone mit Blickrichtung auf den Minenkanal und den
Einlauftrichter, F i g. 4 einen Längsschnitt durch die geöffnete Minenpatrone mit
Radiergummi-Verschluß und Druckkappe, Fig.5 einen Schnitt durch die Minenpatrone
mit Blickrichtung auf den Einlauftrichter und Fig.6 einen Längsschnitt durch die
Minenpatrone mit Ansicht des zweiarmigen Hebels von innen.
Der in der F i g. 1 dargestellte Füllminenstift mit eingesetzter
Minenpatrone 16 besteht aus einem Gehäuse 1, das in seinem Inneren einen Stützband
2 aufweist und am vorderen Ende - zur Spitze hin - mit einem Gewinde 3 versehen
ist. In dieses Gewinde 3 ist eine Spitze 4 emgesetzt, die, unmittelbar hinter einer
Minenführungsbohrung 5, eine Minenbremse 6 aufweist, an die sich eine durch einen
Absatz 7 erweiterte Bohrung 8 anschließt. Eine Druckfeder 9 ist zwischen dem Stützbund
2 und einem Verbindungsstück 12 eingespannt und drückt auf diese Weise eine Spannzange
10 mit einem sie umschließenden Klemmring 11, in geschlossener Lage gegen den Stützbund
2. Das Verbindungsstück 12 weist in bekannter Weise einen Einlauftrichter 13 auf,
der dazu dient, die in einen Minenbehälter 14 eingefüllten Minen 15 der Spannzange
10 zuzuführen.