Einrichtung zur Gewinnung von Holzdraht für die
Zündholzfabrikation Die Erfindung betrifft eine Einrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei bekannten Einrichtungen dieser Art ist der Messerführungsrahmen
starr angeordnet, und der Vorschub der Vorschubeinrichtung ist diskontinuierlich,
so daß vor jedem Schneidhub des Schneidmessers der Vorschub stehenbleibt, und zwar
bis der jeweilige Rückhub beendet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, im Hinblick auf eine Erhöhung
der Maschinenleistung und auf eine Vermeidung der durch das pausenlose Anlaufen
und Stehenbleiben der Maschine bedingten Abnutzungserscheinungen eine Einrichtung
gattungsgemäßer Art so auszubilden, daß im fortlaufenden Betrieb gearbeitet werden
kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden erfindungsgemäß die Maßnahmen nach
dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 vorgeschlagen.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Einrichtung treten zwar wegen
der hin- und hergehenden Bewegung des Schneidmessers und wegen der oszillierenden
Schwenkbewegung des Messerführungsrahmens nach wie vor Massenkräfte auf, welche
Lager und Führungen in der Maschine belasten. Gleichwohl ist eine wesentliche Reduzierung
solcher Belastungen dadurch erreicht, daß der Vorschub nicht vor jedem Schneidhub
abgestellt wird und nach jedem Rückhub wieder anläuft. Aus diesem Grunde wird es
möglich, die Maschine mit einer wesentlich höheren Leistung zu betreiben, ohne daß
die Standzeit der Maschine verringert wird. Ein weitgehend schwingungsfreier Lauf
der Maschine ist durch entsprechende Massenausgleichsmaßnahmen möglich. So können
die auf- und aboszillierenden Massen durch gegenläufig rotierende Ausgleichsgewichte
unschädlich gemacht werden. Die Gleichmäßigkeit des Holzdrahts wird überdies verbessert,
was für die Weiterverarbeitung vorteilhaft ist.
Daneben weist die Maschine noch zusätzlich vorteilhafte Eigenschaften
auf:
Die Schwenkbarkeit des Messerführungsrahmens um eine Schwenkachse
erfordert einen verhältnismäßig geringen Lageraufwand. Gleichwohl läßt sich durch
die Verwendung eines Nockentriebs zur Erzeugung der Schwenkbewegung des Messerführungsrahmens
eine Kurvenbahn einstellen, die wenigstens für eine Querschnittsgröße des Holzdrahts
eine quadratische Form ergibt.
Durch die Verwendung eines einzigen Antriebsmotors für sämtliche Antriebe
läßt sich der Antriebsaufwand und insbesondere der Synchronisationsaufwand reduzieren.
Gleichwohl läßt sich durch Einsatz unterschiedlich starker Holzfurniere und durch
entsprechende Veränderung des Ubersetzungsverhältnisses in dem dem Vorschubantrieb
vorgeschalteten Getriebe eine Veränderung des Holzdrahtquerschnitts innerhalb des
verhältnismäßig engen notwendigen Bereichs von beispielsweise 2 - 0,4 mm ohne Nockenaustausch
erzielen. Dabei läßt sich dann eine exakte quadratische Querschnittsform zwar nicht
mehr erzielen; durch die Größe des Längenverhältnisses, das mindestens 2,5 : 1,
vorzugsweise mindestens 4 : 1 beträgt, können die Abweichungen von der quadratischen
Querschnittsform bei Veränderung des Verhältnisses der Vorschubgeschwindigkeit zur
Drehzahl des Kurbeltriebs und des Nockentriebs jedoch äußerst gering gehalten werden.
Es ist natürlich auch möglich, für unterschiedliche Querschnittsgrößen
des herzustellenden Holzdrahts verschiedene Nocken einzusetzen. Es hat sich jedoch
gezeigt, daß innerhalb des praktisch in Frage kommenden Querschnittsbereichs allein
durch Veränderung des
Ubersetzungsverhältnisses des Getriebes mit
akzeptabler Querschnittsform ohne Nockenaustausch auszukommen ist, insbesondere
wenn das im Anspruch 1 angegebene Mindestverhältnis eingehalten wird. Es versteht
sich, daß verschiedene quadratische Querschnitte des Holzdrahts nur dadurch möglich
sind, daß die Dicke der Furniere verändert wird und daß das Verhältnis der Vorschubgeschwindigkeit
zum Maschinentakt dann jeweils der Furnierdicke angepaßt wird.
Mit der Maßnahme des Anspruchs 2 ist es möglich, den Holzdraht bereits
in denjenigen Längen zu gewinnen, in denen er zu Zündhölzern weiterverarbeitet wird.
Die Maßnahme des Anspruchs 3 gestattet es, während der Aufarbeitung
eines Furnierstapels in der Vorrichtung einen weiteren Furnier stapel auf einem
mobilen Furnierstapelträger vorzubereiten und diesen Furnierstapelträger nach Aufbrauch
des jeweils vorangehenden Furnierstapels auszutauschen gegen denjenigen Furnierstapelträger,
welcher den aufgebrauchten Furnierstapel getragen hat.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels.
Es stellen dar: Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung schematisch;
Fig. 2 die Bahn des Schneidmessers; Fig. 3 ein Detail des Schneidmessers in Betrachtungsrichtung
III der Fig. 2.
Die Einrichtung umfaßt eine Vorschubeinrichtung 10 mit einem Rollentisch
10a, einer Oberrollenbahn 10b und Seitenrollenbahnen 10d. Mindestens eine der Rollenbahnen
ist angetrieben, vorzugsweise die Seitenrollenbahnen 10d. Durch die Vorschubeinrichtung
10 wird ein Furnierstapel 12 in Pfeilrichtung 14 von links nach rechts bewegt. Die
Stapelrichtung ist mit 16 angedeutet. Das unterste Furnierblatt ist mit 12a, das
oberste mit 12n bezeichnet. Die.Vorschubeinrichtung 10 wird von einem mobilen Stapelträger
18 nacheinander mit Furnierstapeln beschickt. Der mobile Furnierstapelträger 18
ist so ausgebildet, daß seine Furnierstapelführung 18a jeweils in Flucht mit der
Vorschubeinrichtung 10 gebracht wird und der Furnierstapel soweit in Vorschubrichtung
14 geschoben werden kann, bis der Furnierstapel 12 von der Vorschubeinrichtung 10
erfaßt wird.
Am Ende der Vorschubeinrichtung 10 ist eine Schneidvorrichtung 20
angebracht. Die Schneidvorrichtung 20 umfaßt einen Messerführungsrahmen 22, der
um eine Schwenkachse 24 an der Basis des Maschinenrahmens schwenkbar ist. In dem
Messerführungsrahmen 22 ist ein Messerbalken 26 auf- und abwärtsbeweglich geführt,
der ein Schneidmesser 28 trägt. Der Messerbalken 26 ist durch einen Kurbeltrieb
30 angetrieben. Der Messerführungsrahmen 22 selber führt eine Schwenkbewegung in
Pfeilrichtung 32 um die Schwenkachse 24 aus. Diese Schwenkbewegung wird durch einen
Nockentrieb 34 herbeigeführt, der einen Nocken 34a und einen an dem Messerführungsrahmen
22 gelagerten Nockenfolger 34n umfaßt.
Der Kurbeltrieb 30 und der Nockentrieb 34 sind von
einem
gemeinsamen Antriebsmotor 36 her angetrieben.
Die Vorschubeinrichtung 10 ist ebenfalls von dem gemeinsamen Antriebsmotor
36 her über ein Getriebe 38 mit stufenlos veränderlichem Drehzahlverhältnis angetrieben.
An dem Schneidmesser 28 sind Ritzmesser 40 angebracht, welche dazu
bestimmt sind, in die Schneidfläche 42 des Furnierstapels Ritzen 44 einzuschneiden,
und zwar bei jedem Schnitt, so daß die bei jedem Schnitt anfallenden Holzdrähte
durch die beim vorangehenden Schnitt gebildeten Ritzen bereits auf Zündholzlänge
unterteilt sind.
In Fig. 2 ist die Bahn dargestellt, welche von dem Schneidmesser 28
durchlaufen wird. Diese Bahn ist ganz allgemein mit B bezeichnet. Sie setzt sich
aus einem geradlinigen Schneidbahnabschnitt Bs und aus einem gekrümmten Rücklaufbahnabschnitt
B r zusammen, der zur Schneidfläche 42 des Furnierstapels 12 hin konkav ist.
Die Bahn B gemäß Fig. 2 erlaubt es dem Furnierstapel 12, kontinuierlich
weiterzulaufen, während das Schneidmesser 28 den Rücklaufbahnabschnitt Br durchläuft.
Da der Schneidbahnabschnitt B5 geradlinig verläuft und die Vorschubgeschwindigkeit
der Vorschubeinrichtung 10 so eingestellt ist, daß der Vorschubweg, welcher sich
während des Ubergangs des Schneidmessers von dem Furnierblatt 12n bis zum Furnierblatt
12a ergibt, gleich dem Versatz d des Schneidbahnabschnitts Bs zwischen dem obersten
Furnierblatt 12n und dem
untersten Furnierblatt 12a ist, ist sichergestellt,
daß das Schneidmesser in bezug auf ein mit dem Furnierstapel 12 mitbewegtes Koordinatensystem
einen senkrechten Schnitt ausführt, die Schnittflächen jedes einzelnen Furnierblatts
also senkrecht zur Furnierblattebene sind. Dementsprechend ist die Front des Furnierblattstapels
zwischen zwei aufeinander folgenden Schneidvorgängen senkrecht zur Vorschubrichtung.
Wenn weiterhin sichergestellt ist, daß der Vorschubweg des Furnierstapels nach Durchschneiden
des obersten Furnierblatts 12n bis zum nächstfolgenden Einschnitt des Schneidmessers
28 in das oberste Furnierblatt 12n gleich der Furnierblattdicke ist, so ist weiterhin
sichergestellt, daß Holzdrähte mit quadratischem Querschnitt anfallen. Es hat sich
gezeigt, daß dieser Idealzustand sich durch entsprechende Abstimmung der Nockenform
des Nockens 34a, der Vorschubgeschwindigkeit und des Kurbeltriebs 30 einstellen
läßt. Die Bewegung des Schneidmessers 28 durch den Stapel entspricht beispielsweise
1000 bezogen auf einen Umlauf des Kurbeltriebs; dementsprechend 100 ist der Versatz
d = 360 der Seitenlänge eines quadratischen Holzdrahtquerschnitts.
Wenn Holzdrähte mit anderen Seitenlängen erzeugt werden sollen, so
läßt sich der Querschnitt durch Austausch der Nocken 34a wieder exakt quadratisch
einstellen. Eine gewisse Variationsbreite innerhalb des verhältnismäßig engen Bereichs
von in Frage kommenden Querschnittsgrößen ist aber, wie die Erfahrung gezeigt hat,
dadurch möglich, daß nur das übersetzungsverhältnis des stufenlos regelbaren Getriebes
38 verändert wird in Anpassung an die jeweilige
Dicke der Furnierblätter.
Das Längenverhältnis des Abstands a von der Mitte der Stapelhöhe zur Schwenkachse
zur Stapelhöhe h sollte mindestens 2,5 : 1, vorzugsweise mindestens 4 : 1 sein,
damit bei einer Veränderung des Vorschubs durch Veränderung des übersetzungsverhältnisses
in dem stufenlos regelbaren Getriebe 38 die Rechtwinkeligkeit des Holzdrahtquerschnitts
wenigstens annähernd erhalten bleibt, wobei davon ausgegangen wird, daß die Seitenlänge
des Holzdrahtquerschnitts ca. 2 - 0,4 mm beträgt.
In Fig. 3 ist das Schneidmesser 28 mit den Ritzmessern 40 vergrößert
dargestellt. Die Ritzmesser 40 sind in Richtung des Doppelpfeiles 50 verstellbar
zur Kompensation von Abnutzung und zur Anpassung an unterschiedliche Holzdrahtquerschnitte.
- L e e r s e i t e -