Patentansprüche: 1. Spannvorrichtung für einen wenigstens zwei Kratzerketten
aufweisenden Kratzboden von Transportfahrzeugen, im wesentlichen bestehend aus wenigstens
zwei von einer Zufgfeder belasteten Keilgetrieben, an deren Abtriebsgliedern jeweils
eine Umlenkkettennuß längsverschieblich gelagert ist und deren Keile in an den Abtriebsgliedern
vorgesehenen Gleitführungen quer verschiebbar gelagert sind, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Keile (8a; 8b) durch eine Schub- oder Zugstange (10) in gleicher Antriebsrichtung
ausgerichtet miteinander verbunden sind und der Antrieb an einer Wagenseite erfolgt.
2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Spitze eines Keiles ein mit einer ortsfesten Zugfeder verbundenes, über Rollen
geführtes Zugseil angreift.
3. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Spitze eines der Keile (8a) der Lastarm (1 ia) eines Hebels (11) angeschlossen
ist, an dessen Kraftarm (11b)die parallel zu der Zugstange (10) angeordnete Zugfeder
(13) angreift.
4. Spannvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das andere Ende der Zugfeder (13) über ein Spannschloß (12) ortsfest gelagert ist.
5. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schub- bzw. Zugstange (10) mit einer Längenausgleichvorrichtung, wie einem Spannschloß
(9) oder dgl., versehen ist.
Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Durch die DE-OS 32 47 625 ist eine derartige Spannvorrichtung für
einen Kratzboden bekannt. Der Antrieb erfolgt hier durch eine an den Spitzen der
von hieraus nach außen ansteigenden Steigungsflächen zwischen den antreibenden Keilen
eingespannte Zugfeder. Die Keile durchdringen quer zu den Abtriebsgliedern deren
Führungen. Durch die hierbei je nach den Betriebszuständen der Ketten auf beide
Keile ggf. auch ungleichmäßig einwirkenden Spannkräfte können die Verschiebewege
ungleich groß sein, so daß die an den Kratzerketten geführten Kratzleisten in eine
Schieflage zur Vorschubrichtung gelangen und Beschädigungen beim Überschieben an
den Umkehrenden verursachen.
Hierbei können die mit kleinen Kräften große Widerstände am Abtriebsglied
überwindenden Keilgetriebe auch in unerwünschter Weise zu einer ungleichen Kettenlängung
beitragen bzw. eine solche verstärken.
Dieses kann auch bei durch Verwindungen des Fahrzeugrahmens hervorgerufenen
Fluchtfehlern der Achsen und Klemmen eines der Abtriebsglieder durch das dabei mit
der doppelten Antriebskraft beaufschlagte Abtriebsglied bewirkt werden.
Außerdem ist ein Vorspannen - auch wenn dieses vorgesehen wäre -
bzw. Auswechseln der zwischen den Trumen der Kratzerketten gelegenen Feder umständlich;
ebenso umständlich und dazu noch aufwendig ist, daß man zum Zurückziehen der Keile
zwecks Montage an jeder Seite an den Wagenträgern angeordnete Verschraubungen benötigt.
Ferner ist bei der bekannten Vorrichtung eine Nachstellung der Spannkraft nicht
möglich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, eine Spannvorrichtung
zu schaffen, durch welche eine gleichmäßige, weniger störanfällige und ggf. leicht
nachstellbare Kettenspannung bei allen Betriebszuständen erreicht wird und durch
welche Aufwand eingespart sowie eine leichtere Montage ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird bei einer Spannvorrichtung der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß alle Keile durch eine Schub- oder Zugstange in gleicher
Antriebsrichtung ausgerichtet miteinander verbunden sind und der Antrieb an einer
Wagenseite erfolgt.
Dadurch, daß die Keile miteinander verbunden sind und in der gleichen
Richtung angetrieben werden, lassen sich ungleichmäßige Verschiebungen der Kratzerketten
ebenso vermeiden wie eine einseitige, eine der Ketten ungünstig belastende Wirkung
der Gesamtspannkräfte.
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 - 5 aufgeführt.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispieles
beschrieben. Es zeigt F i g. 1 eine schematische Draufsicht auf das Vorderteil eines
landwirtschaftlichen Transportfahrzeuges; Fig. 2 eine Seitenansicht zu Fig. 1.
In der Zeichnung ist mit 1 der gewöhnlich aus Holz bestehende Kratzboden
bezeichnet. In diesem sind Längsrillen 2 vorgesehen, in denen zwei Rundgliederketten
3 um Nüsse 4 umlaufen. Die Nüsse 4 sind mit ihren Achsen 5 frei drehbar an vorne
an Abtriebsgliedern 6 vorgesehenen Gabeln 6a gelagert. Die Abtriebsglieder 6 selbst
sind in einem Führungsgehäuse 7 gleitverschieblich gelagert, an dessen Seitenwänden
7a Gleitführungen aufweisende Fenster 7b durchdringende Keile 8 quer hierzu verschiebbar
gelagert sind.
Die beiden Keile 8a und 8b sind durch eine in der Mitte mit einem
Spannschloß 9 versehene Zugstange 10 miteinander verbunden und mit ihren Steigflächen
8c und 8din der gleichen Richtung ausgerichtet.
Das Ende des Keiles 8a ist am Arm 11a eines Hebels 11 gelagert, an
dessen Arm 11 b eine mit einem Spannschloß 12 an der anderen Wagenseite gelagerte
Zugfeder 13 vorgespannt ist.