Die Erfindung betrifft ein Kluppenkettenglied einer Gewebespannmaschine
mit einem relativ zu einem am Kluppenkörper
festen Kluppentisch schwenkbar gelagerten Schneidenkläppchen
und damit gekoppelter Tasterrolle sowie mit einer am Kluppenkörper
angeordneten Sperrklinke mit einer in Richtung auf
das Kläppchen vorspringenden Nase, auf deren Rücken ein Ansatz
des Kläppchens zu lagern ist. Der Begriff "Gewebespannmaschine"
soll im vorliegenden Zusammenhang Spann- und Reckmaschinen
zum Behandeln von textilen Stoffbahnen aller Art
aber auch von Folien umfassen.
In der DE-OS 30 26 910 wird eine Kluppe für Spann- und Reckmaschinen
beschrieben, die sowohl eine Nadelleiste für den
Nadelleistenbetrieb als auch eine Tasterrolle mit Kläppchen
für den Kluppenbetrieb aufweist. Um zu verhindern, daß bei
Nadelbetrieb oder im Rücklauf bei Kluppenbetrieb durch die
Maschinenerschütterung schädigende Einflüsse auf die Kläppchenschneide
und das Kläppchenlager ausgeübt werden, wird
im Bekannten vorgesehen, eine Sperrklinke in Form eines Bügels
mit einer in Richtung auf das Kläppchen vorspringenden
Nase zwischen dem Kluppentisch und der Wandung des Kluppenkörpers
anzuordnen, derart, daß das Kläppchen mit einem Ansatz,
insbesondere mit der Nabe der zugeordneten Tasterrolle,
auf dem Rücken der Nase zu arretieren ist.
Die aus der genannten DE-OS 30 26 910 bekannte, in sich im
wesentlichen unelastische Sperrklinke ist zwar federnd gelagert,
so daß das Schneidenkläppchen beim Aufschwenken mit
seinem Ansatz gewissermaßen einrastend auf dem Nasenrücken
arretiert werden kann, zum Lösen der Arretierung sind aber
besondere, auf die Sperrklinke wirkende Hilfsrollen erforderlich.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtung besteht
darin, daß die Stabilität der Arretierung der geöffneten
Stelle des Schneidenkläppchens nur bei abgeschwenkter Nadelleiste
- also im Vorlauf bei Kluppenbetrieb - ausreichend
stabil ist, während im Rücklauf bei Kluppenbetrieb eine wesentlich
schwächere Arretierung vorgesehen wird, um das Endarretieren
beim Übergang vom Rücklauf zum Vorlauf zu erleichtern.
Schon bei kleinen Ungenauigkeiten der Klinkenform und/
oder Befestigung können daher ungewollte Entriegelungen vorkommen,
die erhebliche Schäden an den Kläppchenschneiden zur
Folge haben, da die Dauer der Öffnungszeit der Kluppen auch
bei Kluppenbetrieb mehr als die halbe Betriebszeit beträgt.
Das Schneidenkläppchen wird in Spannkluppen so gelagert, daß
es allein durch sein Eigengewicht das Bestreben hat, gegen
den Kluppentisch zu fallen. Wenn die Fallgeschwindigkeit im
Einzelfall zu gering ist, um einen zwischen Kläppchen und
Tisch eingeschobenen Stoffbahnrand rechtzeitig festzuhalten,
kann es günstig sein, das Schneidenkläppchen noch zusätzlich
in Richtung auf den Kluppentisch, z.B. mit Hilfe einer Druckfeder
nach der DE-OS 27 37 091, vorzuspannen. Die aus der
oben genannten DE-OS 30 26 910 bekannte Sperrklinke kann
wegen ihrer Unelastizität, Form und Befestigung nicht zugleich
als Mittel zum Vorspannen des Schneidenkläppchens in
Richtung auf den Kluppentisch ausgebildet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arretierung
für das geöffnete Schneidenkläppchen zu schaffen, die aus
möglichst wenig Einzelteilen besteht, die Beweglichkeit des
Schneidenkläppchens in der Position nahe dem Schneidentisch
nicht behindert oder aber eine geringe Druckkraft in Schließrichtung
der Kluppe auf das Kläppchen ausübt, eine von der
Anwendung im Kluppenbetrieb und Nadelbetrieb unabhängige und
besondere Hilfsbauteile nicht erfordernde Arretierung sowie
Entriegelung gewährleistet und einen auch im Arretierungsbereich
verschleißarmen Betrieb sicherstellt. Die erfindungsgemäße
Lösung besteht für das Kluppenkettenglied eingangs genannter
Art mit einer zum Arretieren des Schneidenkläppchens
vorgesehenen, eine Nase zum Auflegen eines Ansatzes des Kläppchens
aufweisenden Sperrklinke darin, daß die Sperrklinke in
Form einer eine Nase enthaltenden Blattfeder nur an ihrem
vom Kluppentisch abgewandten, festen Enden am Kluppentisch
befestigt ist und daß die Blattfeder an ihrem anderen, beim
Niederdrücken an den Kluppenkörper anschlagenden, freien Federende
relativ zu dem Anschlag schwenkbar ausgebildet ist.
Das gesamte Mittel zum Arretieren und gegebenenfalls Nachdrücken
des Schneidenkläppchens besteht also erfindungsgemäß aus
einer einzigen geformten, an nur einem Längsende am Kluppenkörper
befestigten Blattfeder. Diese besitzt im Querschnitt
im wesentlichen die Form einer Nase, welche nur am oberen Ende
des Nasenrückens mit dem Kluppenkörper, zum Beispiel mit Hilfe
von Schrauben, verbunden ist. Beginnend an dem festen Ende
läuft der Nasenrücken zunächst etwa in Richtung auf den gegebenenfalls
von der Schneide berührten Streifen des Kluppentisches
bis zu der Nasenspitze. An dieser Stelle besitzt die
Blattfeder eine relativ starke Krümmung (kleiner Krümmungsradius)
und läuft etwa in Richtung auf den an das dem Klemmbereich
gegenüberliegende hintere Ende des Kluppentisches angrenzenden
Teil des Kluppenkörpers zu. An diesem freien Ende
kann die Blattfeder umgebördelt sein. Die Form der Blattfeder
und insbesondere deren Nase sowie die Elastizität und Stabilität
der Blattfeder sollen so gewählt werden, daß der für
das Arretieren vorgesehene Ansatz des Schneidenkläppchens
beim Auf- und Abschwenken unter der Kraftwirkung der auf das
Kläppchen wirkenden Stößel oder dergleichen die Blattfeder
niederdrücken und damit die Nase passieren kann, aber ohne
eine besondere Kraftwirkung ausreichend fest in der arretierten
Stellung auf dem Nasenrücken lagern kann. Die Stabilität
muß dabei so groß sein, daß ein zufälliges Entarretieren (Entriegeln)
auch nicht an den Umlenkpunkten der Spannkette am
Längsende des Spannrahmens auftreten kann, obwohl dort relativ
große Zentrifugalkräfte auf das Schneidenkläppchen wirken.
Das untere, freie Ende der Blattfeder befindet sich im entspannten
Zustand erfindungsgemäß in einem gewissen Abstand
von der Stelle des Kluppenkörpers, gegen den es beim Niederdrücken
der Nase - also beim Arretieren und Entriegeln - gepreßt
wird. Das freie Längsende der Blattfeder besitzt also
- so lange es nicht am Kluppenkörper anschlägt - eine relativ
geringe Rückstellkraft und übt auf den etwa in diesem Zustand
an die Blattfeder anstoßenden Ansatz des Schneidenkläppchens
eine entsprechend geringe Druckkraft aus. Diese geringe Federkraft
stört beim Ein- oder Auskluppen eines Stoffbahnrandes
nicht, sie kann aber dazu ausgenutzt werden, die Schließbewegung
des Schneidenkläppchens beim Einkluppen zu unterstützen.
Die erfindungsgemäße Blattfeder kann daher eine
Doppelfunktion besitzen, für die in bekannten Kluppen zwei
Vorrichtungen, nämlich eine Arretierklinke einerseits und
eine Druckfeder andererseits, erforderlich sind.
Für die beschriebenen Funktionen der Blattfeder wird deren
Ruhelage vorzugsweise so vorgesehen, daß der Abstand des freien
Federendes von der zugehörigen Anschlagstelle am Kluppenkörper
kleiner ist als der Betrag, um den die Nase der Blattfeder in
den Schwingkreis des beim Arretieren auf der Nase liegenden
Ansatzes des Schneidenkläppchens ist. Dadurch wird erreicht,
daß beim Niederdrücken der Nase zwecks Arretierens das freie
Federende gegen die Anschlagstelle am Kluppenkörper stößt,
derart, daß die Feder in Bezug auf den die Nase niederdrückenden
Ansatz ihre maximale Rückstellkraft erhält und ein Entarretieren
nur durch Aufbringen dieser größeren Kraft möglich
ist. Ein und dieselbe Feder übt daher bei kleinen Bewegungen
des Schneidenkläppchens eine relativ geringe Rückstellkraft und
bei großen Bewegungen im Zusammenhang mit dem Arretieren und
Entarretieren eine vielfach größere Rückstellkraft auf das
Schneidenkläppchen aus. Mit anderen Worten heißt das, daß das
Schneidenkläppchen im Bereich in der Nähe der Klemmstellung
relativ leicht gegen die Federkraft zu bewegen ist aber im
Bereich der Arretierung nur durch erheblichen Kraftaufwand
über die Nasenspitze hinweg zu schwenken ist.
Bei dem Schwenken des Schneidenkläppchens gegen die Federkraft
tritt eine gewisse Reibung zwischen dem Ansatz des Kläppchens
und der Feder auf. Da im Kluppenbetrieb eines Spannrahmens
jede Kluppe bei jedem Umlauf der Spannkette einmal arretiert
und einmal entarretiert werden muß, ergeben sich bei einer
Umlaufgeschwindigkeit von 200 m/Minute, die angestrebt werden,
und einer Spannrahmenlänge von 20 m, also einer Kettenlänge von
etwa 40 m, fünf Öffnungs- und Schließbewegungen also ein zehnmaliges
Vorbeigleiten des Ansatzes des Kläppchens an der Blattfedernase
in jeder Minute. Bei einem zweischichtigen Betrieb
sind das am Tage etwa 10 000 und im Jahr etwa 2.000 000 Passagen.
Es ist klar, daß an dieser Stelle nach kurzer Zeit Verschleißerscheinungen
auftreten müssen, wenn nicht reibmindernde
Mittel eingesetzt werden. Gemäß weiterer Erfindung wird
die Reibung zwischen Ansatz des Schneidenkläppchens und Nase
der Blattfeder dadurch gemindert, daß das Schneidenkläppchen
mit den Rändern oder mit der sich drehenden Nabe des Tasterröllchens
bei der Schwenkbewegung gegen die Blattfeder stößt.
Das erfindungsgemäße Kluppenkettenglied kann außer dem Schneidenkläppchen
mit Tasterrolle für den Kluppenbetrieb auch eine
Nadelleiste für den Nadelleistenbetrieb enthalten. Während
beim Kluppenbetrieb das Kläppchen bei jedem Umlauf einmal arretiert
und wieder entarretiert wird, ist das Arretieren und
Entarretieren beim Nadelbetrieb nur jeweils einmal am Anfang
bzw. Ende des Betriebszustandes erforderlich.
Anhand der schematischen Zeichnung von Ausführungsbeispielen
werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Spannkluppe;
Fig. 2 und 3 zwei Ausführungsbeispiele der Blattfeder in der
Zuordnung zur Tasterrolle; und
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine Tasterrolle mit
alternativen Angriffsflächen der Blattfeder.
Die Spannkluppe nach Fig. 1 besteht aus einem Kluppenkörper 1
mit fest daran angesetztem Kluppentisch 2 und Tragarm 3 für
das um eine Achse 4 schwenkbar daran angesetzte Schneidenkläppchen
5. Der Kluppenkörper 1 wird auf zwei Gleitplatten
6 und 7 in Gleitlagern 8 und 9 mit Hilfe einer sich senkrecht
zur Zeichnungsebene erstreckenden (nicht dargestellten) Kette
geführt. Am Kluppenkörper ist außerdem eine kugelgelagerte
Rolle 10 befestigt, die unter der Wirkung der von einer eingespannten
Stoffbahn 11 ausgeübten Zugkraft 12 beim Vorlauf
der Kette an einer Führungsschiene 13 abgerollt wird. Die
Führungsschiene 13 wird ebenso wie die Gleitlager 8 und 9
in einer Halterung 14 am Maschinenrahmen befestigt. Die Stoffbahn
11 kann bei Kluppenbetrieb zwischen der Schneide 15 des
Schneidenkläppchens 5 und dem Kluppentisch 2 eingeklemmt oder
bei Nadelbetrieb in den Nadeln 16 der dann aus einer Reserveposition
unterhalb des Kluppentisches vorgeschwenkten Nadelleiste
17 eingenadelt werden.
Ferner trägt das Schneidenkläppchen 5 am unteren Ende eine
drehbeweglich gelagerte Tasterrolle 18, die in üblicher Weise
mit Abstand von der Schneide 15 auf deren von der Stoffbahn 11
abgewandten Seite angeordnet wird. Die Tasterrolle 18 besteht
nach Fig. 4 beispielsweise aus einer drehbeweglich gelagerten
Nabe 19 und zwei darauf festen Rädchen 20. Den beiden Rädchen
20 wird im Kluppentisch 2 in bekannter Weise je ein Schlitz
zugeordnet, so daß die Rädchen in der in Fig. 1 gestrichelt
dargestellten Weise in den Kluppentisch einsinken können,
wenn sich keine Teile der zu behandelnden Stoffbahn 11 zwischen
den Rädchen 20 und dem Kluppentisch 2 befinden. Durch
die Tasterrolle 18 wird in üblicher Weise erreicht, daß eine
auf den Kluppentisch 2 aufgelegte Stoffbahn 11 immer mit in
etwa der gleichen Randbreite von der Schneide 15 des Schneidenkläppchens
5 erfaßt wird.
Erfindungsgemäß wird am Kluppenkörper 1 eine Blattfeder 21 mit
einem Längsende 22 befestigt. Während der Kluppenkörper 1 in
der Regel aus einem Leichtmetall, wie Aluminium, bestehen
soll, wird natürlich die Blattfeder 21 aus Stahl hergestellt.
In dem Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Blattfeder von
dem festen Längsende 22 etwa von oben nach unten in Richtung
auf den Kluppentisch 2 zu. Die Blattfeder 21 besitzt jedoch
im mittleren Bereich eine Nase 23, die im entspannten Federzustand
in den durch die Tasterrolle 18 oder deren Nabe 19
beim Schwenken um die Achse 4 des Schneidenkläppchens 5 bestrichenen
Schwenkkreis 24 hineinreicht.
Die Einzelheiten werden unter Zuhilfenahme von Fig. 2 und 3
sowie Fig. 4 erläutert. Die Blattfeder 21 besteht aus einem
am festen Längsende 22 mit dem Kluppenkörper 1 fest verbundenen
Nasenrücken 25, der Nasenspitze 23 und der mit einem
freien Längsende 26 endenden Nasenunterseite 27. Beginnend
an dem festen Längsende 22 erstreckt sich die Blattfeder im
Nasenrücken 25 zunächst in etwa in Richtung auf den Klemmbereich
28 zwischen Kluppentisch 2 und Schneide 15 des Schneidenkläppchens
5. An der Nase 23 besitzt die Blattfeder eine
Krümmung von im entspannten Zustand größenordnungsmäßig 90 °C,
derart, daß die Nasenunterseite 27 im entspannten Zustand ungefähr
in die Richtung des vom Klemmbereich 28 abgewandten
hinteren Tischrand 29 weist. Das beim Niederdrücken der Blattfeder
gegen einen Anschlagbereich 30 des Kluppenkörpers 1
stoßende freie Ende 26 der Blattfeder kann umgebördelt werden.
Wenn sich das Schneidenkläppchen 5 in der Arbeitsstellung nach
Fig. 1 befindet, hat die Blattfeder 21 keinen Einfluß auf den
Betrieb. Wird jedoch das Schneidenkläppchen 5 zum Lösen einer
eingespannten Stoffbahn 11 oder zum Einkluppen einer Stoffbahn
11 vom Kluppentisch 2 abgehoben, so kann die Beweglichkeit
des Schneidenkläppchens 5 durch die Blattfeder 21 wahlweise
nach Fig. 2 in einem gewissen zum Einkluppen im allgemeinen
ausreichenden Bereich ebenfalls unbeeinflußt durch die
Blattfeder 21 sein oder es kann in diesem Bereich nach Fig. 3
von der Blattfeder 21 eine gewisse geringe Kraft in Richtung
auf die Schließstellung auf das Schneidenkläppchen 5 ausgeübt
werden. Hierzu wird entweder die Nasenunterseite so gebogen,
daß sie den entsprechenden Anschlag am Schneidenkläppchen
in dem genannten geringen Schwenkbereich nicht berührt oder
aber auch in diesem Schwenkbereich nach Fig. 3 an den Anschlag
anstößt. Die (theoretische) entspannte Lage der Nasenunterseite
wird in Fig. 3 mit 27&min; bezeichnet.
Wenn das Schneidenkläppchen 5 für den Rücklauf im Kluppenbetrieb
oder im Nadelbetrieb überhaupt mit Abstand vom Kluppentisch
2 so arretiert werden soll, daß ein Zusammenstoßen von
Schneide 15 und Klemmbereich 28 auf keinen Fall passieren
kann, wird das Schneidenkläppchen 5 durch eine von außen, z.B.
über eine Gleitschiene, ausgeübte Kraft so um die im Tragarm
3 gelagerte Achse 4 geschwenkt, daß die Blattfeder 21 und insbesondere
deren Nase 23 ein Stück in Richtung auf den Kluppenkörper
1 zurückgedrückt werden und dabei die Feder gespannt
wird. Nach Überschreiten der Nase 23 entspannt sich die Blattfeder
21 wieder und bewegt sich so weit zurück, daß der Nasenrücken
25 eine sichere Auflage für den jeweils anstoßenden Ansatz
des Schneidenkläppchens 5 darstellt. Bei dieser Bewegung
fällt auf, daß die Blattfeder 21 zunächst der Schwenkbewegung
sowohl im Fall von Fig. 2 als auch im Fall von Fig. 3 einen
relativ geringen Widerstand entgegensetzt. Das ändert sich,
wenn das freie Federende 26 gegen den Kluppenkörper 1 stößt.
Von diesem Moment an ist das freie Federende 26 nicht mehr
als vollständig frei beweglich anzusehen, so daß die Federcharakteristik
dem Fall einer an einer Seite eingespannten
und am anderen Ende lose aufliegenden Feder entspricht.
Im Fall von Fig. 3 kommt hinzu, daß das auch in der Betriebsstellung
gegen den Ansatz des Schneidenkläppchens gedrückte
freie Federende bzw. die Nasenunterseite 27 auf das Schneidenkläppchen
5 eine Kraft in Richtung auf den Klemmbereich
28 ausübt, so daß die in vielen Fällen allein zum Schließen
herangezogene Schwerkraft durch die Federkraft unterstützt
wird.
Nach Fig. 4, die in etwa einen Schnitt längs der Linie A-B
von Fig. 1 darstellt, kann die Blattfeder 21 entweder gegen
die Rädchen 20 der Tasterrolle 18 oder aber gegen deren Nabe
19 stoßen. In beiden Fällen ergibt sich beim Auf- und Abschwenken
des Schneidenkläppchens 5 ein Abrollen an der Blattfeder
21 und insbesondere an deren Nase 23, so daß ein verhältnismäßig
geringer Abrieb an der Tasterrolle 18 zu verzeichnen
ist. Da die Nabe 19 der Tasterrolle 18 für den übrigen Betrieb
keine genauen Abmessungen haben muß, ist es zweckmäßig,
nicht die Laufflächen der Röllchen 20, sondern die Nabe 19 beim
Auf- und Abschwenken an der Blattfeder 21 abrollen zu lassen.
Bezugszeichenliste
1 = Kluppenkörper
2 = Kluppentisch
3 = Tragarm
4 = Achse
5 = Schneidenkläppchen
6,7 = Gleitplatten
8,9 = Gleitlager
10 = Rolle
11 = Stoffbahn
12 = Zugkraft
13 = Führungsschiene
14 = Halterung
15 = Schneide
16 = Nadel
17 = Nadelleiste
18 = Tasterrolle
19 = Nabe
20 = Rädchen
21 = Blattfeder
22 = festes Längsende (21)
23 = Nase
24 = Schwenkkreis
25 = Nasenrücken
26 = freies Längsende (21)
27 = Nasenunterseite
28 = Klemmbereich
29 = hinterer Tischrand
30 = Anschlagbereich