Feldhäcksler
Die Erfindung betrifft einen Feldhäcksler mit einer aus
einem Scheibenradhäcksler bestehenden Zerkleinerungsvorrichtung
und nachgeschalteten aus wenigstens einer Schrot-
bzw. Quetschwalze und ortsfestem Gegenwerkzeugboden oder
aus wenigstens zwei gegenläufig umlaufenden Schrot- bzw.
Quetschwalzen bestehenden Vorrichtung, bei welcher nach dem
Hauptpatent (Patentanmeldung P 34 15 508.2-23)
in dem Auswurfsrohr des Feldhäckslers im Bereich seiner das
Scheibenrad umfangenden Rückhaltewand forstetzenden Rohrseite
das an ihr geführte Häckselgut in den Einzugsspalt
eines in dem Auswurfrohr angeordneten Quetschwerkes geleitet
wird und zwischen der einzigen bzw. der zweiten
Walze des Quetschwerkes und der gegenüberliegenden Rohrseite
ein Überströmkanal für den von den Häckslerschaufeln
erzeugten Luftstrom freigelassen und der zugleich Ausweichraum
zur Außerbetriebsstellung der Quetschwalze ist.
Bei dem Feldhäcksler gemäß dem Hauptpatent ist nach dem
Ausführungsbeispiel die im Förderkanal befindliche Quetschwalze
zur Umrüstung für Bearbeitung anderer Erntegüter
aus dem Förderweg zur Seite zu verschieben. Dabei ist jedoch
eine Arretierungseinrichtung zur Verriegelung der Quetschwalze
in der Arbeits- als auch in der Seitenlage notwendig.
Den hierzu erforderlichen Zeit und Vorrichtungsaufwand einzusparen
und um zugleich ein Ausweichen der Quetschwalze
bei Überbeanspruchung des Quetschwerkes zu ermöglichen,
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Ausgestaltung gemäß
dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.
Im Patentanspruch 2 ist eine weitere Einzelheit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung aufgeführt.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert und beschrieben.
In der Zeichnung ist 1 ein Gehäuse eines Scheibenradhäckslers,
1a die Rückhaltewand desselben und 2 ein in diesem rotierendes
Scheibenrad, an dem Messer 4 und Schaufeln 5 angeordnet sind.
Die Messer 4 streichen bei ihrem Umlauf an einem festen Gegenmesser
3 vorbei. Oben an das Gehäuse 1 schließt sich das Auswurfrohr
6 an, in dessen Abschnitt 6a mit dem erfindungsgemäßen
Quetschwerk 7 eingeschoben ist. Dieses besteht im wesentlichen
aus zwei Quetschwalzen 8 und 9, die gegenläufig
rotieren. Mit dem Pfeil a ist der Einzugsspalt gekennzeichnet.
Die Quetschwalze 8 ist an einem Schwenkarm 10 um das Gelenk
11 in die strichpunktierte Lage schwenkbar. In der Arbeitsstellung
wird die Quetschwalze 8 durch eine an einer
Schwenkkonsole um ein Gelenk 12 mittels eines Hebelarmes
13 in die strichpunktierte an dem freien Ende 13 des Schwenkarmes
10 und dgl. andererseits angreifenden Zugfeder 14 an einem
ggf. verstellbaren Anschlag 15 nachgiebig gehalten.
Die Schwenkkonsole 12 ist um ihr Gelenk 12a durch einen umsteckbaren
Hebelarm 16 in die strichpunktierte Stellung in zwei
Arbeitsschritten verschwenkbar.
Dabei wird die Zugfeder 14 bis zu der Linie, welche mit den
Aufhängepunkten 12b und 13 sowie dem Gelenk 12a zusammenfällt
vermöge ihrer Spannkraft vorgespannt und schiebt bei weiterem
Schwenken die Quetschwalze in ihren nun unbelastenden Zustand,
in dem die Drähte eng aneinanderliegen, auf der anderen Seite
des Gelenkes 12a in die Außerbetriebsstellung, in welcher
nun die Schwenkkonsole 12 ggf. unter Vorspannung
gehalten ist.
Die Spannvorrichtung 20 für den Riementrieb 21 ist über einen
Exzenterhebel 22 ebenfalls über eine Totpunkt umschnappbar.