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Dokumentenidentifikation DE3522376A1 02.01.1987
Titel Feldhäcksler
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE;
Häuser, Rudolf, 8874 Leipheim, DE
DE-Anmeldedatum 22.06.1985
DE-Aktenzeichen 3522376
Offenlegungstag 02.01.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 02.01.1987
IPC-Hauptklasse A01F 29/12

Beschreibung[de]
Feldhäcksler

Die Erfindung betrifft einen Feldhäcksler mit einer aus einem Scheibenradhäcksler bestehenden Zerkleinerungsvorrichtung und nachgeschalteten aus wenigstens einer Schrot- bzw. Quetschwalze und ortsfestem Gegenwerkzeugboden oder aus wenigstens zwei gegenläufig umlaufenden Schrot- bzw. Quetschwalzen bestehenden Vorrichtung, bei welcher nach dem Hauptpatent (Patentanmeldung P 34 15 508.2-23) in dem Auswurfsrohr des Feldhäckslers im Bereich seiner das Scheibenrad umfangenden Rückhaltewand forstetzenden Rohrseite das an ihr geführte Häckselgut in den Einzugsspalt eines in dem Auswurfrohr angeordneten Quetschwerkes geleitet wird und zwischen der einzigen bzw. der zweiten Walze des Quetschwerkes und der gegenüberliegenden Rohrseite ein Überströmkanal für den von den Häckslerschaufeln erzeugten Luftstrom freigelassen und der zugleich Ausweichraum zur Außerbetriebsstellung der Quetschwalze ist.

Bei dem Feldhäcksler gemäß dem Hauptpatent ist nach dem Ausführungsbeispiel die im Förderkanal befindliche Quetschwalze zur Umrüstung für Bearbeitung anderer Erntegüter aus dem Förderweg zur Seite zu verschieben. Dabei ist jedoch eine Arretierungseinrichtung zur Verriegelung der Quetschwalze in der Arbeits- als auch in der Seitenlage notwendig. Den hierzu erforderlichen Zeit und Vorrichtungsaufwand einzusparen und um zugleich ein Ausweichen der Quetschwalze bei Überbeanspruchung des Quetschwerkes zu ermöglichen, ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung.

Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Ausgestaltung gemäß dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.

Im Patentanspruch 2 ist eine weitere Einzelheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgeführt.

Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert und beschrieben.

In der Zeichnung ist 1 ein Gehäuse eines Scheibenradhäckslers, 1a die Rückhaltewand desselben und 2 ein in diesem rotierendes Scheibenrad, an dem Messer 4 und Schaufeln 5 angeordnet sind. Die Messer 4 streichen bei ihrem Umlauf an einem festen Gegenmesser 3 vorbei. Oben an das Gehäuse 1 schließt sich das Auswurfrohr 6 an, in dessen Abschnitt 6a mit dem erfindungsgemäßen Quetschwerk 7 eingeschoben ist. Dieses besteht im wesentlichen aus zwei Quetschwalzen 8 und 9, die gegenläufig rotieren. Mit dem Pfeil a ist der Einzugsspalt gekennzeichnet. Die Quetschwalze 8 ist an einem Schwenkarm 10 um das Gelenk 11 in die strichpunktierte Lage schwenkbar. In der Arbeitsstellung wird die Quetschwalze 8 durch eine an einer Schwenkkonsole um ein Gelenk 12 mittels eines Hebelarmes 13 in die strichpunktierte an dem freien Ende 13 des Schwenkarmes 10 und dgl. andererseits angreifenden Zugfeder 14 an einem ggf. verstellbaren Anschlag 15 nachgiebig gehalten. Die Schwenkkonsole 12 ist um ihr Gelenk 12a durch einen umsteckbaren Hebelarm 16 in die strichpunktierte Stellung in zwei Arbeitsschritten verschwenkbar.

Dabei wird die Zugfeder 14 bis zu der Linie, welche mit den Aufhängepunkten 12b und 13 sowie dem Gelenk 12a zusammenfällt vermöge ihrer Spannkraft vorgespannt und schiebt bei weiterem Schwenken die Quetschwalze in ihren nun unbelastenden Zustand, in dem die Drähte eng aneinanderliegen, auf der anderen Seite des Gelenkes 12a in die Außerbetriebsstellung, in welcher nun die Schwenkkonsole 12 ggf. unter Vorspannung gehalten ist.

Die Spannvorrichtung 20 für den Riementrieb 21 ist über einen Exzenterhebel 22 ebenfalls über eine Totpunkt umschnappbar.


Anspruch[de]
  1. 1. Feldhäcksler mit einer aus einem Scheibenradhäcksler bestehenden Zerkleinerungsvorrichtung und nachgeschalteten aus wenigstens einer Schrot- bzw. Quetschwalze und ortsfestem Gegenwerkzeugboden oder aus wenigstens zwei gegenläufig umlaufenden Schrot- bzw. Quetschwalzen bestehenden Vorrichtung, bei welcher nach dem Hauptpatent (Patentanmeldung P 34 15 508.2-23), in dem Auswurfsrohr des Feldhäckslers im Bereich seiner das Scheibenrad umfangenden Rückhaltewand fortsetzenden Rohrseite das an ihr geführte Häckselgut in den Einzugsspalt eines in dem Auswurfrohr angeordneten Quetschwerkes geleitet wird und zwischen der einzigen bzw. der zweiten Walze des Quetschwerkes und der gegenüberliegenden Rohrseite ein Überströmkanal für den von den Häckslerschaufeln erzeugten Luftstrom freigelassen und der zugleich Ausweichraum zur Außerbetriebstellung der Quetschwalze ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Quetschwalze (8) an einem Schwenkamr (10) angeordnet und durch eine einends an ihr befestigten Zugfeder (14) und anderenends an einer um ein Gelenk (12b) verdrehbaren Schwenkkonsole (12) aus einer Betriebs- in eine Außerbetriebsstellung in den Überströmkanal (6a) verschwenkbar ist und die Aufhängepunkte der Zugfeder (14) so gewählt und in Bezug auf das Gelenk (12a) so angeordnet sind, daß die Aufhängepunkte (12a) der Zugfeder (14) beim Bewegen der Quetschwalze (8) in die Arbeits- und in die Außerbetriebsstellung der Schwenkwalze (8) in der Schwenkstellung der Schwenkkonsole (12), in welcher sie sich mit deren Gelenk (12b) in einer Linie befinden unter Anspannung der Zugfeder (14) am weitesten voneinander entfernt sind, so daß die Zugfeder (14) in beide Endstellungen umschnappt.
  2. 2. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (16) durch eine Verschraubung (17) verstellbar ist.
  3. 3. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung (20) für einen Riementrieb (21) über einen Exzenterhebel (22) ebenfalls über einen umschnappbaren Totpunkt in beide Stellungen gelangt.






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