Die Erfindung betrifft einen
Ladewagen mit einem Aufnahme- und einem Förderorgan, welches das vom
Aufnahmeorgan vom Boden aufgenommene Erntegut in einem Förderkanal
mittels periodisch durch Schlitze einer Abstreifwand eingreifender
Förderzinken in den Laderaum des Wagens weiterbefördert, und mit
oberhalb der Abstreifwand des Förderkanals gelagerten Räumzinken einer
im Bereich der Förderkanalmündung zum Kratzboden hin verschwenkbaren
Räumvorrichtung, die durch einen Handhebel betätigbar ist, wobei die
Enden der Räumzinken in der Ausgangsstellung durch Durchtrittsschlitze
der Abstreifwand aus dem Förderkanal zurückgezogen sind und beim
Einschwenken den Mündungsbereich des Förderkanals von oben überstreichen.
Mit der Räumvorrichtung soll das beim Stillegen des Ladewagens auf den
Förderzinken anlastende Erntegut auf den Kratzboden verbracht werden.
Bei dem eingangs beschriebenen, in der DE-OS 34 11 513 vorgeschlagenen
Ladewagen sind die Räumzinken im wesentlichen radial zu ihrem Drehpol
ausgerichtet. Durch diese wird das zu räumende Gut überwiegend nach oben
gedrückt, so daß beim Zurückschwenken der Räumzinken das oberhalb des
Förderkanals befindliche Gut wieder in diesen zurückfällt.
Das im Förderkanal verbleibende Erntegut gärt nach längerem Verweilen
und ist dann nicht mehr zur Fütterung geeignet. Auch bildet es einen
Keil, der bei Wiederinbetriebssetzung des Ladewagens die
Ingangsetzung der Förderelemente durch einen übermäßigen Widerstand
behindert, der für die Standfestigkeit der Fördervorrichtung gefährliche
plötzliche Überdrücke zur Folge hat.
Bei einem durch die AT-PS 3 37 537 bekannt gewordenen Ladewagen sind die
Räumzinken an der der Abstreifwand des Förderkanals gegenüberliegenden
Förderkanalseite gelagert und liegen am Förderkanalboden an. Beim
Hochschwenken der Räumzinken um ihre in Nähe des vorderen Kratzbodens
liegende Drehachse kann das erfaßte Erntegut auch hierbei leicht von diesen
abrutschen und in den Förderkanal zurückgleiten oder nach der
Ladewagenstirnwand abgedränkt werden. Einen ganz besonderen Aufwand erfordert
bei dieser Anordnung auch die notwendige Umhüllung der Zinkenwelle
zwischen den Räumzinken.
Die gegenüber dem in Betracht gezogenen Stand der Technik zu formulierende
Aufgabe besteht darin, ein Zurückgleiten des Räumguts in den Förderkanal
zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Räumzinken in ihrem sich oben
an die Abstreifwand anschließenden Abschnitt eine konvexe, z. B.
knieförmige, in das Wageninnere vorspringende Form aufweisen, die in den
Förderweg des nach oben verlängert gedachten Förderkanals hineinragt.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen des Ladewagens nach der Erfindung sind
in den Unteransprüchen 2-5 beschrieben.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert und beschrieben.
In der Zeichnung ist der Laderaum eines Ladewagens durch einen Kratzboden
1 veranschaulicht. 2 ist ein Bodenblech eines Förderkanals 3, auf dessen
unteres Ende Zinken 4 einer Pick-Up-Trommel 5 das vom Boden aufgenommene
Erntegut fördern. 6 ist eine mit Förderzinken 7 durch Schlitze einer
Abstreifwand 8 in den Förderkanal 3 eingreifende Fördervorrichtung.
In der Zeichnung befinden sich die Förderzinken 7a am Ausgang 3a
des Förderkanals 3 und beginnen hier sich aus diesem zurückzuziehen. Wird
der Ladewagen nach dem auch nur teilweise erfolgten Zurückziehen der
Förderzinken 7a stillgelegt, befindet sich eine verhältnismäßig große
Restmenge des Ladegutes oberhalb der Zinken 7b in dem Förderkanal 3.
Diese mußte bislang von dem auf die Ladefläche 1a des Kratzbodens 1 gestiegenen
Benutzer des Ladewagens aus der Tiefe des Förderkanals 3 herausgezogen
werden, was bei dem zumeist oberhalb der Kanalmündung 3a anliegenden
Gutshaufen 20, der sich gewöhnlich am Kratzboden 1 abstützt und eine
Brücke bildet, sehr erschwert ist.
Erfindungsgemäß ist zur Räumung der Kanalmündung 3a eine
Räumvorrichtung 9 vorgesehen.
Diese besteht im Prinzip aus in einer Reihe ausgerichteten, sich in Breite
des Förderkanals 3 erstreckenden, an einer Zinkwelle 10 befestigten
Räumzinken 11. Der untere, die Abstreifwand 8 überlappende Abschnitt 11aderselben ist in der mit ausgezogenen Strichen gezeichneten Stellung in einer durch
die nicht dargestellten Schlitze der Abstreifwand zurückgezogenen
Stellung an einem Holm 12 angeschlagen. Zur Betätigung dieser
Räumvorrichtung dient ein außen an der Zinkenwelle 10 angeordneter Handhebel
13. In strichpunktierter Linie ist die ausgeschwenkte Stellung der
Räumvorrichtung 9 gezeigt.
Wenn der Benutzer des Ladewagens das über der Förderzinkenreihe 7a
befindliche Restgut geräumt hat, verbringt er durch kurze Betätigung
der Fördervorrichtung die folgenden Reihenförderzinken 7b bis 7n
mit dem an ihnen anlastenden Erntegut in die Stellung, welche zuvor
die Förderzinken 7a innehatten. Er kann auf diese Weise das jeweils
oberhalb der Förderzinken 7 befindliche Erntegut auf den Kratzboden 1 fördern,
wovon es sich leicht entfernen läßt.