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Dokumentenidentifikation DE3334500C2 08.01.1987
Titel Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Mengele, Dieter Paul, 8870 Günzburg, DE
DE-Anmeldedatum 23.09.1983
DE-Aktenzeichen 3334500
Offenlegungstag 11.04.1985
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 08.01.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.01.1987
IPC-Hauptklasse A01D 90/02
Zusammenfassung Ein mit einem Aufnahme- und einem Förderorgan versehener Ladewagen und dergl., bei welchem die Förderorgane von einer Seite durch eine Abstreifwand in einen Förderkanal eingreifen und sich in etwa in Höhe des Ladebodens zurückziehen, ist zwecks Freimachen des Kanalausganges von Fördergutresten ein an der Abstreifwand schwenkbar gelagerter und in Ausgangsstellung mit den Spitzen seiner Zinken in Schlitzen der Abstreifwand hinter dieser liegender Räumrechen von der Kanalwand bis zum Ladeboden hin bewegbar.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit einem Aufnahme- und einem Förderorgan, welches das vom Aufnahmeorgan vom Boden aufgenommene Erntegut in einem Förderkanal mittels periodisch durch Schlitze einer Abstreifwand eingreifender Förderzinken in den Laderaum des Wagens weiterbefördert, und mit oberhalb der Abstreifwand des Förderkanals gelagerten Räumzinken einer im Bereich der Förderkanalmündung zum Kratzboden hin verschwenkbaren Räumvorrichtung, die durch einen Handhebel betätigbar ist, wobei die Enden der Räumzinken in der Ausgangsstellung durch Durchtrittsschlitze der Abstreifwand aus dem Förderkanal zurückgezogen sind und beim Einschwenken den Mündungsbereich des Förderkanals von oben überstreichen.

Mit der Räumvorrichtung soll das beim Stillegen des Ladewagens auf den Förderzinken anlastende Erntegut auf den Kratzboden verbracht werden. Bei dem eingangs beschriebenen, in der DE-OS 34 11 513 vorgeschlagenen Ladewagen sind die Räumzinken im wesentlichen radial zu ihrem Drehpol ausgerichtet. Durch diese wird das zu räumende Gut überwiegend nach oben gedrückt, so daß beim Zurückschwenken der Räumzinken das oberhalb des Förderkanals befindliche Gut wieder in diesen zurückfällt.

Das im Förderkanal verbleibende Erntegut gärt nach längerem Verweilen und ist dann nicht mehr zur Fütterung geeignet. Auch bildet es einen Keil, der bei Wiederinbetriebssetzung des Ladewagens die Ingangsetzung der Förderelemente durch einen übermäßigen Widerstand behindert, der für die Standfestigkeit der Fördervorrichtung gefährliche plötzliche Überdrücke zur Folge hat.

Bei einem durch die AT-PS 3 37 537 bekannt gewordenen Ladewagen sind die Räumzinken an der der Abstreifwand des Förderkanals gegenüberliegenden Förderkanalseite gelagert und liegen am Förderkanalboden an. Beim Hochschwenken der Räumzinken um ihre in Nähe des vorderen Kratzbodens liegende Drehachse kann das erfaßte Erntegut auch hierbei leicht von diesen abrutschen und in den Förderkanal zurückgleiten oder nach der Ladewagenstirnwand abgedränkt werden. Einen ganz besonderen Aufwand erfordert bei dieser Anordnung auch die notwendige Umhüllung der Zinkenwelle zwischen den Räumzinken.

Die gegenüber dem in Betracht gezogenen Stand der Technik zu formulierende Aufgabe besteht darin, ein Zurückgleiten des Räumguts in den Förderkanal zu vermeiden.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Räumzinken in ihrem sich oben an die Abstreifwand anschließenden Abschnitt eine konvexe, z. B. knieförmige, in das Wageninnere vorspringende Form aufweisen, die in den Förderweg des nach oben verlängert gedachten Förderkanals hineinragt.

Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen des Ladewagens nach der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2-5 beschrieben.

Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert und beschrieben.

In der Zeichnung ist der Laderaum eines Ladewagens durch einen Kratzboden 1 veranschaulicht. 2 ist ein Bodenblech eines Förderkanals 3, auf dessen unteres Ende Zinken 4 einer Pick-Up-Trommel 5 das vom Boden aufgenommene Erntegut fördern. 6 ist eine mit Förderzinken 7 durch Schlitze einer Abstreifwand 8 in den Förderkanal 3 eingreifende Fördervorrichtung. In der Zeichnung befinden sich die Förderzinken 7a am Ausgang 3a des Förderkanals 3 und beginnen hier sich aus diesem zurückzuziehen. Wird der Ladewagen nach dem auch nur teilweise erfolgten Zurückziehen der Förderzinken 7a stillgelegt, befindet sich eine verhältnismäßig große Restmenge des Ladegutes oberhalb der Zinken 7b in dem Förderkanal 3. Diese mußte bislang von dem auf die Ladefläche 1a des Kratzbodens 1 gestiegenen Benutzer des Ladewagens aus der Tiefe des Förderkanals 3 herausgezogen werden, was bei dem zumeist oberhalb der Kanalmündung 3a anliegenden Gutshaufen 20, der sich gewöhnlich am Kratzboden 1 abstützt und eine Brücke bildet, sehr erschwert ist.

Erfindungsgemäß ist zur Räumung der Kanalmündung 3a eine Räumvorrichtung 9 vorgesehen.

Diese besteht im Prinzip aus in einer Reihe ausgerichteten, sich in Breite des Förderkanals 3 erstreckenden, an einer Zinkwelle 10 befestigten Räumzinken 11. Der untere, die Abstreifwand 8 überlappende Abschnitt 11aderselben ist in der mit ausgezogenen Strichen gezeichneten Stellung in einer durch die nicht dargestellten Schlitze der Abstreifwand zurückgezogenen Stellung an einem Holm 12 angeschlagen. Zur Betätigung dieser Räumvorrichtung dient ein außen an der Zinkenwelle 10 angeordneter Handhebel 13. In strichpunktierter Linie ist die ausgeschwenkte Stellung der Räumvorrichtung 9 gezeigt.

Wenn der Benutzer des Ladewagens das über der Förderzinkenreihe 7a befindliche Restgut geräumt hat, verbringt er durch kurze Betätigung der Fördervorrichtung die folgenden Reihenförderzinken 7b bis 7n mit dem an ihnen anlastenden Erntegut in die Stellung, welche zuvor die Förderzinken 7a innehatten. Er kann auf diese Weise das jeweils oberhalb der Förderzinken 7 befindliche Erntegut auf den Kratzboden 1 fördern, wovon es sich leicht entfernen läßt.


Anspruch[de]
  1. 1. Ladewagen oder dgl. mit einem Aufnahme- und einem Förderorgan, welches das vom Aufnahmeorgan vom Boden aufgenommene Erntegut in einem Förderkanal mittels periodisch durch Schlitze einer Abstreifwand eingreifender Förderzinken in den Laderaum des Wagens weiterbefördert, und mit oberhalb der Abstreifwand des Förderkanals gelagerten Räumzinken einer im Bereich der Förderkanalmündung zum Kratzboden hin verschwenkbaren Räumvorrichtung, die durch einen Handhebel betätigbar ist, wobei die Enden der Räumzinken in der Ausgangsstellung durch Durchtrittsschlitze der Abstreifwand aus dem Förderkanal zurückgezogen sind und beim Einschwenken den Mündungsbereich des Förderkanals von oben überstreichen, dadurch gekennzeichnet, daß die Räumzinken (11) in ihrem sich oben an die Abstreifwand (8) anschließenden Abschnitt (11c) eine konvexe, z. B. knieförmige, in das Wageninnere vorspringende Form aufweisen, die in den Förderweg des nach oben verlängert gedachten Förderkanals (3a) hineinragt.
  2. 2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zinkenspitzenbahn (11b) der Räumzinken (11) in an sich bekannter Weise mit der oberen Zinkenspitzenbahn (7c) der Förderzinken (7) überlappt.
  3. 3. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handhebel (13) in der Ausgangsstellung der Räumzinken (11) an dem Wagenaufbau (14) arretierbar ist.
  4. 4. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Handhebel (13) bzw. der Räumzinkenwelle (10) eine die Räumzinken (11) in ihre Ausgangsstellung zurückzuführende und/oder dort haltende Feder angreift.
  5. 5. Ladewagen, mindestens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung der Fördervorrichtung (6) derart gesteuert bzw. von Hand bewegbar ist, daß beim Abschalten derselben sich eine Förderzinkenreihe in der Förderkanalmündung befindet bzw. dorthin verbracht werden kann.






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