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Dokumentenidentifikation DE3523327A1 08.01.1987
Titel Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE
DE-Anmeldedatum 29.06.1985
DE-Aktenzeichen 3523327
Offenlegungstag 08.01.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.01.1987
IPC-Hauptklasse A01D 90/06

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Fördervorrichtungen dieser Art sind ganz allgemein schon nahezu ein Jahrhundert bekannt; so z. B. aus der US-PS 10 47 327. Bis in die heutige Zeit hat man dabei die Kurvenführung und die mit dieser in Berührung stehenden Steuerarme so ausgeführt, daß sich die Zinken der Förderrechen in einem möglichst gleichbleibenden Winkel zu der Schlitzwand, der möglichst etwas mehr als 90° betragen soll, zurückziehen, wie aus der DE-PS 11 63 072, NL-PS 79 05 768, DE-OS 29 30 827 sowie dem DE-GM 79 29 636 zu ersehen. Diese Zinkensteuerung wurde durch einen konvex an dem vom Förderkanal zurückweichenden oberen Abschnitt ausgebogenen Teil erreicht, der sich an den Förderabschnitt der Kurvenführungsbahn anschließt (Zurückzugsbahn).

Dabei ist bei normaler und wirtschaftlicher Dimensionierung der Fördervorrichtung der vertikale Teil der Zinkenförderbahn so kurz, daß ein verhältnismäßig großer Teil des Fördergutes nicht auf die Ladefläche gelangt und wieder in den Förderkanal abgestreift wird.

Auch ist bei der etwa radialen Zurückziehungsrichtung der Zinken immer noch ein die Qualität des Fördergutes beeinträchtigendes Quetschen derselben an der Schlitzwand und damit höherer Leistungsbedarf nicht ganz vermeidbar.

Auch ermöglichen die bekannten Fördervorrichtungen bei normalen Abmessungen der Ladewagen höchstens die Anordnung von vier Förderrechen.

Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, die Mängel der bekannten Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen zu beheben und eine Ladevorrichtung zu schaffen, die eine futterschonende Förderung und damit eine Senkung des Leistungsbedarfs ermöglicht und ggf. auch die Anordnung einer größeren als die übliche Anzahl Förderrechen zuläßt.

Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Fördervorrichtung gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.

In überraschender Weise wird eine sich relativ hoch zum Kanalende erstreckende Förderspitze und damit ein Verbringen größerer Ladegutmengen auf den Kratzboden bei anschließendem ständigen gutschonenden Absenken der Förderzinken während ihrem weiteren Zurückziehen erreicht.

Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2-12 beschrieben, von denen die Ausführungen nach den Unteransprüchen 8 und 11 auch allgemein bei Ladewagen, insbesondere solchen mit Kurvenführungen, mit Vorteil anwendbar sind.

Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert und beschrieben.

Es zeigen:

Fig. 1 eine schematische Ansicht der Fördervorrichtung vorne an einem Ladewagen;

Fig. 2 eine Seitenansicht einer Einzelheit.

An der Front eines Anhängerfahrzeuges ist vorne eine Fördervorrichtung 1 oberhalb eines durch ein Bodenblech 2 und einem in etwa parallelem Abstand darüber angeordneten Schlitzblech 3 gebildeten Förderkanals 5 vorgesehen. Zinken 4 der Fördervorrichtung 1 greifen in dem Förderabschnitt periodisch in den Förderkanal 5 in der Förderrichtung A ein. Vor dem Bodenblech 2 ist eine Pick-up- Walze 6 zu sehen, die das aufgenommene Ladegut dem Förderkanal 5 zufördert. Oben an den Förderkanal 5 schließt sich laderaumseitig ein Kratzboden 7 und an der anderen Seite eine Wagenstirnwand 8 an. In dem Förderkanal sind in Lücke zueinander versetzte Schneidmesser 9 und 10 angeordnet. 11 ist der Laderaum des Fahrzeuges.

Die Fördervorrichtung 1 besteht, vgl. Fig. 2, aus einem angetriebenen Zentralrohr 12 an das beidseits Seitenschilder 13 angeflanscht sind. In den Seitenschildern sind fünf Zinkenwellen 14 in Drehlagern 15 angeordnet. An den Zinkenwellen 14 sind die Zinken 4 in Reihe starr angeordnet.

Im spitzen Winkel zu diesen sind an den Zinkenwellen 14 seitlich Steuerarme 16 angeschweißt, die vorne mit Steuerrollen 17 versehen sind, die auf der Kurvenführung (19) abrollen und durch eine Kulissenwand 20 gehalten sind. Der untere Abschnitt 19a der Kurvenführung 19 verläuft, wie in Fig. 1 zu sehen, in dem Förderabschnitt von der Pick-up-Trommel 6 bis nach der Umlenkung von der horizontalen in die vertikale Förderrichtung parallel zu dem Förderkanal 5. In dem Abschnitt ab 19c der Kurvenführung werden die Zinken 4 aus dem Förderkanal zurückgezogen. An diesen Abschnitt schließt sich ein konkav nach dem Innern der Kurvenführung eingedallter Abschnitt 19b&min; der oberen Kurvenführung 19b an.

Hier beginnen sich die Zinken 4 entgegen der Förderrichtung abzusenken, wie die Kurve B am Förderkanalende bei b veranschaulicht. Dadurch wird ein Einziehen des Fördergutes in das Schlitzblech und ein Quetschen desselben mit allen Folgen wirksam vermieden. Nach dem Abschnitt 19b&min; folgt ein sich spiralig erweitender Rückführungsabschnitt, auf welchem die Zinken 4 wieder in die Förderstellung geführt werden.

Durch diese Aufteilung und Anordnung der Kurvenführung 19 wird in überraschender Weise die Anordnung von fünf Förderrechen trotz der einen verhältnismäßig kleinen Durchmesser aufweisenden Seitenschilder 13 erreicht. Erfindungsgemäß sind die Schneidmesser 9 u. 10 an ihren obenliegenden Enden 10 mit ihren Klinken die Zurückzugskurve B insbesondere die Schwenkkurse b deckend angeordnet, so daß die Oberseiten der Messer 10 das nicht restlos auf den Kratzboden 7 geförderte Gut am Zurückgleiten in den Förderkanal hindern.


Anspruch[de]
  1. 1. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen mit einem in einem an einer Aufnahmevorrichtung anschließenden etwa einen Winkel von 90° einschließenden etwa in Höhe des Kratzbodens in den Laderaum einmündenden Förderkanal, in welchen durch eine Schlitzwand bis zu seinem gegenüberliegenden Bodenblech Zinken von außen gesteuerter Förderrechen einer Fördertrommel eingreifen und das aufgenommene Erntegut in den Laderaum fördern, wobei zur Steuerung der Förderrechen deren Zinkenwellen in Drehlagern an zwei Seitenschildern eines zentralen Antriebsrohres schwenkbar gelagert und durch starr an den Zinken bzw. Zinkenwellen angebrachten an einer Kurvenführung z. B. der einer Steuerkulisse geführten Steuerarme gelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zurückzugsbahn der Kurvenführung (19) aus einer konvex nach außen und in eine gerade oder konkav nach innen gewölbten Bahn besteht, an die sich die einen ausweitenden Bogen beschreibende Zurückführungsbahn anschließt.
  2. 2. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerarme (16) den Zinken (4) nacheilend und etwa halb- bis eineinhalb so lang sind wie die Zinken (4) bis zu ihrer Fördermitte ausgeführt sind und die etwa nierenförmig ausgebildete Kurvenführung (19) an dem zum Förderkanal (5) hin liegenden Abschnitt (19a) vor der Aufnahme (6) bis in einem etwa kurz nach der Umlenkung von der horizontalen in die vertikale Förderrichtung etwa parallel zur Hauptförderrichtung verläuft und nach dem diesen Abschnitt mit ihrem oberen Abschnitt (19b) verbindenden Zinkenrückzugabschnitt (19c) eine Gerade bildet oder eine konkave Eindallung (19b) derart aufweist, daß die Zinken (4) etwa am Ende des Förderkanals (5) entgegen der Förderrichtung A nach unten abschwenkend aus dem Förderkanal (5) herausgezogen werden.
  3. 3. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gerade bzw. Eindallung (19b&min;) etwa ein Drittel bis eine Hälfte des oberen Abschnittes (19b) der Kurvenführung (19) einnimmt.
  4. 4. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt (19b) der Kurvenführung (19) nach der Geraden bzw. Eindallung (19b&min;) den größten Abstand von dem unteren Abschnitt (19a) aufweist und fünf Förderrechen und Steuerarme (14/16) angeordnet sind.
  5. 5. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvensteuerung (19) so angeordnet und die Steuerarme (16) und die Zinken (4) so ausgelegt sind, daß die Förderzinken am Ausgang des Förderkanals in der ersten Hälfte des zum Bodenblech (2) hin gelegenen Abschnitts nach unten abschwenken.
  6. 6. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei voreilenden Steuerarmen eine analoge Kurvenführung der Steuerarme (16) erfolgt.
  7. 7. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei nacheilender Ausführung der Steuerarme (16) diese mit den Zinken (4) einen spitzen Winkel einschließen.
  8. 8. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei voreilender Ausführung der Steuerarme diese einen stumpfen Winkel zu den Zinken (4) einschließen.
  9. 9. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenführung (19) an der Seitenwand (26) des Ladewagens angeordnet ist und der obere Abschnitt (19b u. 19c) der Kurvenführung (19) in größter Nähe des oder der Lager (25) der zentralen Antriebswelle (12) verläuft, die an einer im wesentlichen in parallelem Abstand von der Seitenwand (26) angeordneten Konsole (27) innen vor der Kurvenführung (19) angeordnet ist (sind), so daß der obere Abschnitt (19b) der Kurvenführung (19) nicht behindert ist und die Steuerarme (16) eine entsprechende Kröpfung (16a) aufweisen.
  10. 10. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenführung (19) als Halteschenkel (27a) für die Konsole (27) dient.
  11. 11. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenführung (19) mit einem Halteblech (20) als Kulisse für die Steuerrollen (17) der Steuerarme (16) ausgebildet ist.
  12. 12. Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Zinken (4) zusammenwirkenden Messer (10) so angeordnet sind, daß deren gegen den Kanalausgang schräg nach der Schlitzwand verlaufenden Klinkenenden im Abschwenkbereich der Zinken (4) liegen.






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