Die Erfindung betrifft eine Förder- und ggf.
Schneidvorrichtung für Ladewagen gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Fördervorrichtungen dieser Art sind ganz allgemein schon
nahezu ein Jahrhundert bekannt; so z. B. aus der US-PS
10 47 327. Bis in die heutige Zeit hat man dabei die
Kurvenführung und die mit dieser in Berührung stehenden
Steuerarme so ausgeführt, daß sich die Zinken der
Förderrechen in einem möglichst gleichbleibenden Winkel zu der
Schlitzwand, der möglichst etwas mehr als 90° betragen
soll, zurückziehen, wie aus der DE-PS 11 63 072, NL-PS
79 05 768, DE-OS 29 30 827 sowie dem DE-GM 79 29 636 zu
ersehen. Diese Zinkensteuerung wurde durch einen konvex
an dem vom Förderkanal zurückweichenden oberen Abschnitt
ausgebogenen Teil erreicht, der sich an den Förderabschnitt
der Kurvenführungsbahn anschließt (Zurückzugsbahn).
Dabei ist bei normaler und wirtschaftlicher Dimensionierung
der Fördervorrichtung der vertikale Teil der
Zinkenförderbahn so kurz, daß ein verhältnismäßig großer Teil des
Fördergutes nicht auf die Ladefläche gelangt und wieder
in den Förderkanal abgestreift wird.
Auch ist bei der etwa radialen Zurückziehungsrichtung
der Zinken immer noch ein die Qualität des Fördergutes
beeinträchtigendes Quetschen derselben an der
Schlitzwand und damit höherer Leistungsbedarf nicht ganz
vermeidbar.
Auch ermöglichen die bekannten Fördervorrichtungen bei
normalen Abmessungen der Ladewagen höchstens die
Anordnung von vier Förderrechen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, die
Mängel der bekannten Förder- und ggf. Schneidvorrichtung
für Ladewagen zu beheben und eine Ladevorrichtung zu
schaffen, die eine futterschonende Förderung und damit
eine Senkung des Leistungsbedarfs ermöglicht und ggf.
auch die Anordnung einer größeren als die übliche Anzahl
Förderrechen zuläßt.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Fördervorrichtung
gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst.
In überraschender Weise wird eine sich relativ hoch zum
Kanalende erstreckende Förderspitze und damit ein
Verbringen größerer Ladegutmengen auf den Kratzboden bei
anschließendem ständigen gutschonenden Absenken der
Förderzinken während ihrem weiteren Zurückziehen erreicht.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen 2-12 beschrieben, von denen die
Ausführungen nach den Unteransprüchen 8 und 11 auch
allgemein bei Ladewagen, insbesondere solchen mit
Kurvenführungen, mit Vorteil anwendbar sind.
Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert und beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht der
Fördervorrichtung vorne an
einem Ladewagen;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer
Einzelheit.
An der Front eines Anhängerfahrzeuges ist vorne eine
Fördervorrichtung 1 oberhalb eines durch ein Bodenblech
2 und einem in etwa parallelem Abstand darüber
angeordneten Schlitzblech 3 gebildeten Förderkanals 5 vorgesehen.
Zinken 4 der Fördervorrichtung 1 greifen in dem
Förderabschnitt periodisch in den Förderkanal 5 in der
Förderrichtung A ein. Vor dem Bodenblech 2 ist eine Pick-up-
Walze 6 zu sehen, die das aufgenommene Ladegut dem
Förderkanal 5 zufördert. Oben an den Förderkanal 5
schließt sich laderaumseitig ein Kratzboden 7 und
an der anderen Seite eine Wagenstirnwand 8 an.
In dem Förderkanal sind in Lücke zueinander versetzte
Schneidmesser 9 und 10 angeordnet. 11 ist der Laderaum
des Fahrzeuges.
Die Fördervorrichtung 1 besteht, vgl. Fig. 2, aus
einem angetriebenen Zentralrohr 12 an das beidseits
Seitenschilder 13 angeflanscht sind. In den
Seitenschildern sind fünf Zinkenwellen 14 in Drehlagern 15
angeordnet. An den Zinkenwellen 14 sind die Zinken 4 in
Reihe starr angeordnet.
Im spitzen Winkel zu diesen sind an den Zinkenwellen 14
seitlich Steuerarme 16 angeschweißt, die vorne mit
Steuerrollen 17 versehen sind, die auf der Kurvenführung (19)
abrollen und durch eine Kulissenwand 20 gehalten sind.
Der untere Abschnitt 19a der Kurvenführung 19 verläuft,
wie in Fig. 1 zu sehen, in dem Förderabschnitt von der
Pick-up-Trommel 6 bis nach der Umlenkung von der horizontalen
in die vertikale Förderrichtung parallel zu dem Förderkanal
5. In dem Abschnitt ab 19c der Kurvenführung werden die
Zinken 4 aus dem Förderkanal zurückgezogen. An diesen
Abschnitt schließt sich ein konkav nach dem Innern der
Kurvenführung eingedallter Abschnitt 19b&min; der oberen
Kurvenführung 19b an.
Hier beginnen sich die Zinken 4 entgegen der
Förderrichtung abzusenken, wie die Kurve B am
Förderkanalende bei b veranschaulicht. Dadurch wird ein Einziehen
des Fördergutes in das Schlitzblech und ein Quetschen
desselben mit allen Folgen wirksam vermieden. Nach
dem Abschnitt 19b&min; folgt ein sich spiralig erweitender
Rückführungsabschnitt, auf welchem die Zinken 4 wieder
in die Förderstellung geführt werden.
Durch diese Aufteilung und Anordnung der Kurvenführung
19 wird in überraschender Weise die Anordnung von fünf
Förderrechen trotz der einen verhältnismäßig kleinen
Durchmesser aufweisenden Seitenschilder 13 erreicht.
Erfindungsgemäß sind die Schneidmesser 9 u. 10 an ihren
obenliegenden Enden 10 mit ihren Klinken die
Zurückzugskurve B insbesondere die Schwenkkurse b deckend
angeordnet, so daß die Oberseiten der Messer 10 das
nicht restlos auf den Kratzboden 7 geförderte Gut am
Zurückgleiten in den Förderkanal hindern.