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Dokumentenidentifikation DE3523589A1 08.01.1987
Titel Verfahren zum Erzielen von Leuchteffekten an textilen Werkstoffen
Anmelder Zappe, Joachim, 8580 Bayreuth, DE;
Lange, Jörg, 8607 Hollfeld, DE
Erfinder Zappe, Joachim, 8580 Bayreuth, DE;
Lange, Jörg, 8607 Hollfeld, DE
Vertreter Tergau, E., Dipl.-Ing.; Pohl, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 8500 Nürnberg
DE-Anmeldedatum 02.07.1985
DE-Aktenzeichen 3523589
Offenlegungstag 08.01.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.01.1987
IPC-Hauptklasse D06Q 1/00
IPC-Nebenklasse D06N 7/04   A47H 23/08   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzielen von Leuchteffekten an textilen Werkstoffen (Geweben, Gewirken, Geknüpfen, Gestricken pp.).

Es ist bereits bekannt, Lichteffekte an Vorhangstoffen durch in das Gewebe eingewebte Metallitzen und daran angeschlossene Dioden zu erzielen. Die Metallitzen werden hierzu mit einer elektrischen Niederspannung beaufschlagt (Industriemagazin Februar 1985, Seite 146). Derartige Vorhangstoffe sind verhältnismäßig aufwendig und somit teuer.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, welches vergleichsweise kostensparend realisierbar ist und mit welchem die Variationsbreite von erzielbaren Licht- und Leuchteffekten ohne großen Aufwand wesentlich vergrößerbar ist. Die Lösung dieser Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 niedergelegt.

Die lichtleitfähigen Textilfäden können Glasfasern oder Kunststoffasern sein.

Je nach den gewünschten Lichteffekten kann die für einen Teil des inneren Lichtpotentials gewünschte Durchlässigkeit nach außen dadurch erzielt werden, daß der Mantel des Lichtleiters mit Lichtdurchtrittsöffnungen versehen, also unterbrochen ist. Eine Alternative mit wiederum unterschiedlicher geschmacklicher Wirkung kann darin bestehen, daß der Mantel durch seine Werkstoffbeschaffenheit für einen Teil des inneren Lichtpotentials der lichtleitfähigen Textilfäden durchlässig ist, während er einen Teil des Lichtpotentials reflektiert und damit in Längsrichtung der Textilfäden weiterleitet.

Durch die Erfindung ist es beispielsweise möglich, Vorhänge, Wandbespannungen oder Fußbodenbeläge oder auch Bekleidungsstoffe zu schaffen, deren lichtleitfähige Texilfäden von einer Schnitt- oder Ausgangsstelle her mit einer entsprechend starken Beleuchtungsquelle beaufschlagt sind. Die Fasern leiten das eingeführte Lichtpotential unter laufender Abgabe von Lichtenergie durch den Mantel hindurch nach außen auch in ihrer Längsrichtung weiter. Durch verschiedenartigste Verknüpfungen und Ansteuerungen sowie Textilmuster lassen sich die unterschiedlichsten Leuchteffekte erzielen.

Wenn eingangs der Begriff "textiler Werkstoff" mit einer Mehrzahl von Beispielen näher erläutert worden ist, so bedeutet dies keinerlei Einschränkung. Beispielsweise würde dazu auch die Bestickung eines Textilstoffes gehören können genauso wie Applikationen, die beispielsweise herkömmlich aufgenäht sind.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zum Erzielen von Leuchteffekten an textilen Werkstoffen (Geweben, Gewirken, Geknüpfen, Gestricken od. dgl.), dadurch gekennzeichnet, daß
    1. - seine Textilfäden ganz oder teilweise aus lichtleitfähigem Material, insbesondere aus Lichtleitfasern, bestehen,
    2. - daß die Enden der lichtleitfähigen Textilfäden lichtbeaufschlagt sind und
    3. - daß der Mantel der lichtleitfähigen Textilfäden für einen Teil des in die Textilfäden immittierten Lichtpotentials nach außen durchlässig ist.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtstärke der Lichtbeaufschlagung größer ist als die Lichtstärke der Umgebung des textilen Werkstoffes.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtleitenden Textilfäden zu unterschiedlichen Musterungen miteinander verknüpft und von der Lichtquelle ansteuerbar sind.
  4. 4. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtleitfähigen Textilfäden Glasfasern sind.
  5. 5. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtleitfähigen Textilfäden Kunststoffasern sind.
  6. 6. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel des Lichtleiters mit Lichtdurchtrittsöffnungen versehen ist.
  7. 7. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel durch seine Werkstoffbeschaffenheit und/oder seine Wandstärke für einen Teil des inneren Lichtpotentials lichtdurchlässig ist.






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