| Dokumentenidentifikation |
DE3523589A1 08.01.1987 |
| Titel |
Verfahren zum Erzielen von Leuchteffekten an textilen Werkstoffen |
| Anmelder |
Zappe, Joachim, 8580 Bayreuth, DE; Lange, Jörg, 8607 Hollfeld, DE |
| Erfinder |
Zappe, Joachim, 8580 Bayreuth, DE; Lange, Jörg, 8607 Hollfeld, DE |
| Vertreter |
Tergau, E., Dipl.-Ing.; Pohl, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 8500 Nürnberg |
| DE-Anmeldedatum |
02.07.1985 |
| DE-Aktenzeichen |
3523589 |
| Offenlegungstag |
08.01.1987 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.01.1987 |
| IPC-Hauptklasse |
D06Q 1/00
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| IPC-Nebenklasse |
D06N 7/04
A47H 23/08
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzielen von
Leuchteffekten an textilen Werkstoffen (Geweben,
Gewirken, Geknüpfen, Gestricken pp.).
Es ist bereits bekannt, Lichteffekte an Vorhangstoffen
durch in das Gewebe eingewebte Metallitzen und daran
angeschlossene Dioden zu erzielen. Die Metallitzen
werden hierzu mit einer elektrischen Niederspannung
beaufschlagt (Industriemagazin Februar 1985, Seite
146). Derartige Vorhangstoffe sind verhältnismäßig
aufwendig und somit teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs genannten Art zu schaffen, welches
vergleichsweise kostensparend realisierbar ist und mit
welchem die Variationsbreite von erzielbaren Licht- und
Leuchteffekten ohne großen Aufwand wesentlich
vergrößerbar ist. Die Lösung dieser Aufgabe ist im
kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 niedergelegt.
Die lichtleitfähigen Textilfäden können Glasfasern oder
Kunststoffasern sein.
Je nach den gewünschten Lichteffekten kann die für
einen Teil des inneren Lichtpotentials gewünschte
Durchlässigkeit nach außen dadurch erzielt werden, daß
der Mantel des Lichtleiters mit
Lichtdurchtrittsöffnungen versehen, also unterbrochen ist. Eine Alternative
mit wiederum unterschiedlicher geschmacklicher Wirkung
kann darin bestehen, daß der Mantel durch seine
Werkstoffbeschaffenheit für einen Teil des inneren
Lichtpotentials der lichtleitfähigen Textilfäden
durchlässig ist, während er einen Teil des Lichtpotentials
reflektiert und damit in Längsrichtung der Textilfäden
weiterleitet.
Durch die Erfindung ist es beispielsweise möglich,
Vorhänge, Wandbespannungen oder Fußbodenbeläge oder auch
Bekleidungsstoffe zu schaffen, deren lichtleitfähige
Texilfäden von einer Schnitt- oder Ausgangsstelle her
mit einer entsprechend starken Beleuchtungsquelle
beaufschlagt sind. Die Fasern leiten das eingeführte
Lichtpotential unter laufender Abgabe von Lichtenergie
durch den Mantel hindurch nach außen auch in ihrer
Längsrichtung weiter. Durch verschiedenartigste
Verknüpfungen und Ansteuerungen sowie Textilmuster lassen
sich die unterschiedlichsten Leuchteffekte erzielen.
Wenn eingangs der Begriff "textiler Werkstoff" mit
einer Mehrzahl von Beispielen näher erläutert worden
ist, so bedeutet dies keinerlei Einschränkung.
Beispielsweise würde dazu auch die Bestickung eines
Textilstoffes gehören können genauso wie Applikationen,
die beispielsweise herkömmlich aufgenäht sind.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zum Erzielen von Leuchteffekten an
textilen Werkstoffen (Geweben, Gewirken, Geknüpfen,
Gestricken od. dgl.),
dadurch gekennzeichnet,
daß
- - seine Textilfäden ganz oder teilweise aus
lichtleitfähigem Material, insbesondere aus
Lichtleitfasern, bestehen,
- - daß die Enden der lichtleitfähigen Textilfäden
lichtbeaufschlagt sind und
- - daß der Mantel der lichtleitfähigen Textilfäden
für einen Teil des in die Textilfäden immittierten
Lichtpotentials nach außen durchlässig ist.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtstärke der Lichtbeaufschlagung größer
ist als die Lichtstärke der Umgebung des textilen
Werkstoffes.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichtleitenden Textilfäden zu
unterschiedlichen Musterungen miteinander verknüpft und von der
Lichtquelle ansteuerbar sind.
- 4. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach mindestens
einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichtleitfähigen Textilfäden Glasfasern
sind.
- 5. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach mindestens
einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichtleitfähigen Textilfäden Kunststoffasern
sind.
- 6. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach einem der
Ansprüche 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel des Lichtleiters mit
Lichtdurchtrittsöffnungen versehen ist.
- 7. Textiler Werkstoff für das Verfahren nach einem der
Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel durch seine Werkstoffbeschaffenheit
und/oder seine Wandstärke für einen Teil des inneren
Lichtpotentials lichtdurchlässig ist.
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