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Dokumentenidentifikation DE3524844C2 19.03.1987
Titel Anordnung zur Datumsanzeige
Anmelder Fichter, Renate, 7310 Plochingen, DE
Erfinder Fichter, Renate, 7310 Plochingen, DE
Vertreter Magenbauer, R., Dipl.-Ing.; Reimold, O., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat.; Vetter, H., Dipl.-Phys. Dr.-Ing., PAT.-ANW., 7300 Esslingen
DE-Anmeldedatum 01.03.1985
DE-Aktenzeichen 3524844
Offenlegungstag 04.09.1986
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 19.03.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.03.1987
IPC-Hauptklasse G09D 3/12
Zusammenfassung Anordnung zur Datumsanzeige mit einem aus verschiedenen Blättern bestehenden Kalender, wobei mindestens pro Woche ein Kalenderblatt vorgesehen ist, auf welchem die den Tagen zugeordneten Zahlen mit einem konstanten Abstand voneinander in Reihen angeordnet sind, und mit einer zur Anzeige des geltenden Datums dienenden Markierung, die innerhalb von 24 Stunden zur nächsten Zahl automatisch in der Reihe verschiebbar ist. Die Markierung besteht aus einer Heraushebung der dem aktuellen Datum zugeordneten Zahl, wobei die Heraushebung durch eine Beleuchtung, Durchleuchtung oder Anregung zur Selbstleuchtung dieser Zahl erfolgt.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Datumsanzeige nach der Gattung des Hauptanspruches.

Eine derartige, aus der DE-PS 33 19 256 bekannte Anordnung weist zur Anzeige des geltenden Datums eine entlang einem Kalenderblatt mechanisch bewegbare Zeigermarkierung auf, die eine umständliche manuelle Einstellung erforderlich macht. Die gesamte Anordnung besteht aus verschiedenen Teilen in fester räumlicher Zuordnung, die viel Platz beansprucht. Die Anzeige ist wenig variabel.

Darüberhinaus ist aus dem DE-GM 84 26 387 ein Dauerkalender mit unveränderbarer Kalenderoberfläche bekannt, in die dem Datum zugeordnete Öffnungen eingelassen sind. Diese werden von hinten durch eine mechanisch manuell verschiebbare Leuchtplatte markiert. Durch die erforderliche mechanische Verschiebung wird eine umständliche manuelle Datumseinstellung erforderlich. Die aufwendige Herstellung führt zu einer wenig kostengünstigen Lösung.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Datumsanzeige zu schaffen, die leicht handhabbar ist, keine mechanisch verschiebbare Markierungen aufweist und bei vollautomatischer Datumsanzeige keine Einstellvorgänge erforderlich macht.

Die Aufgabe wird mit einer Anordnung zur Datumsanzeige der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die Erfindung wird anhand von durch Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispielen beschrieben.

Es zeigt

Fig. 1 in einer schematischen Darstellung eine Leuchtkörpermatrix gemäß der Erfindung mit zugehöriger Ansteuerschaltung,

Fig. 2a und 2b zwei Ausführungsformen des Zahlenfeldes eines Monatskalenders, der in der erfindungsgemäßen Anordnung Anwendung finden kann.

Fig. 3 in perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt aus der zu der erfindungsgemäßen Anordnung gehörenden Leuchtkörpermatrix und aus einem Gitterrost, der zur seitlichen Abschirmung des Leuchtkörperlichts und zum Schutz der Leuchtkörper auf die Leuchtkörpermatrix gesetzt wird.

Die Fig. 1 zeigt die Matrix 2 der Leuchtkörper 1. Die 37 Leuchtkörper (1) sind in 6 Reihen angeordnet, wobei die oberen 5 Reihen aus je sieben und die unterste Reihe aus 2 Leuchtkörpern gebildet wird. Die Ansteuerung der Leuchtkörper (1) erfolgt in bekannter Weise über ein elektrisches oder mechanisches Schrittschaltwerk 3 bekannter Art, welches mit einer Stromversorgung 4 und - zur manuellen Vorwärts- oder Rückwärtsschaltung - mit einer Stelleinrichtung 5, welche zur manuellen schrittweisen Vorwärtsschaltung einen Schalter 6 und zur manuellen, schrittweisen Rückwärtsschaltung einen Schalter 7 aufweist, verbunden ist.

Die Ansteuerung bewirkt, daß ein Leuchtkörper leuchtet oder daß ein Leuchtkörper stärker als die anderen leuchtet. Statt ein kontinuierliches Licht auszustrahlen kann der herausgestellte Leuchtkörper auch blinken. Die Leuchtkörper 1 können beispielsweise auf einer gedruckten Leiterplatte aufsitzen, über die dann die Ansteuerung erfolgt.

In den Fig. 2a und 2b sind die Zahlenfelder von 2 Blättern eines Monatskalenders gezeigt. Nicht gezeigt ist der Rest der Blätter, der z. B. aus einer bildlichen Darstellung besteht. Die zu den einzelnen Monatstagen gehörenden Zahlen sind in Reihen unter den zugehörigen Wochentagen angeordnet. Die Verteilung der Zahlen in dem Zahlenfeld ist derart, daß wenn dieses auf die Matrix 2 in der Fig. 1 gelegt wird unter jeder Zahl sich ein Leuchtkörper 1 befindet. Das in der Fig. 2a gezeigte Zahlenfeld gehört zu einem Monat mit 31 Tagen, dessen erster Tag auf einen Montag fällt. Das Zahlenfeld für einen Monat mit 31 Tagen, dessen 1. Tag auf einen Sonntag fällt ist in der Fig. 2b gezeigt. Damit in jedem vorkommenden Zahlenfeld für jede Zahl ein Leuchtkörper 1 vorhanden ist, muß die Matrix 2 in der Fig. 1 37 Leuchtkörper aufweisen.

Selbstverständlich lassen sich auch andere ausgelegte Zahlenfelder in der erfindungsgemäßen Anordnung verwenden, wie z. B. Zahlenfelder für einzelne Monate, bei denen die Zahlen rechts von der senkrecht angeordneten Reihe der Wochentage stehen oder Zahlenfelder nur für einzelne Wochen. Die Leuchtkörpermatrix ist an solche Zahlenfelder leicht anpaßbar. Damit das aktuelle Datum mittels der Leuchtkörper sichtbar gemacht werden kann, muß das Kalenderblatt für das Licht der Leuchtkörper transparent sein.

Das Sichtbarmachen der Zahlen kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • 1. Die Zahlen sind dunkel auf helles Papier gedruckt, welches, wenn es von hinten angestrahlt wird, hell wird und dadurch die dunkle Zahl stärker heraustreten läßt.
  • 2. Die Zahlen sind hell auf einem dunkel gefärbten Untergrund und treten hervor wenn sie angestrahlt werden.
  • 3. Die Leuchtkörper strahlen UV-Licht aus und entweder das Papier oder die Farbe, mit der die Zahlen aufgedruckt werden, wird durch UV-Licht zum Leuchten angeregt.


In der Fig. 3 ist ein Gitterrost 10 gezeigt, der auf die Leuchtkörpermatrix 2 gesetzt ist. Liegt an diesem Gitterrost das Kalenderblatt an, so wird das vom Leuchtkörper ausgehende Licht nach der Seite abgeschirmt und stellt dadurch sicher, daß vom Leuchtkörper wirklich nur die ihm zugeordnete Zahl bzw. ihre unmittelbare Umgebung angestrahlt wird.

Zur Einstellung des 1. Tages eines Monats ist die Stelleinrichtung 5 in vorteilhafter Weise so ausgestattet, daß, wenn der rechte Leuchtkörper in der untersten Reihe, bzw. der untere Leuchtkörper in der am weitesten rechts befindlichen Spalte angesteuert ist bei der Betätigung des einen Schalters 6 die Ansteuerung zu dem am weitesten links befindlichen Leuchtkörper 1 in der ersten Reihe, bzw. zu dem obersen Leuchtkörper 1 in der am weitesten links befindlichen Spalte springt.

Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung wird nicht nur die dem aktuellen Datum zugeordnete Zahl sondern zusätzlich auch der zugehörige Wochentag mittels eines Leuchtkörpers hervorgehoben. In diesem Fall hat die Leuchtkörpermatrix 2 in der Fig. 1 eine zusätzliche Reihe mit 7 Leuchtkörpern und bei der Ansteuerung mittels des Schrittschaltwerks wird dann nicht nur der Leuchtkörper unter einer Zahl, sondern auch der Leuchtkörper unter dem über der Zahl stehenden Wochentag zum Leuchten gebracht. Auch die gleichzeitige Ansteuerung von zwei in der geschilderten Weise zueinander angeordneten Leuchtkörpern und die entsprechende Weiterschaltung ist mit bekannten Schrittschaltwerken in für den Fachmann gängiger Art und Weise, sowohl automatisch als auch manuell, d. h. bei Betätigung der Schalter 6 und 7 in der Stelleinrichtung 5 durchführbar.


Anspruch[de]
  1. 1. Anordnung zur Datumsanzeige auf auswechselbaren, mindestens die Tage einer Woche angebenden Kalenderblättern eines Kalenders, auf denen wenigstens die den Tagen zugeordneten Zahlen in konstantem Abstand voneinander in Reihen angeordnet sind, und mit einer zur Anzeige des geltenden Datums dienenden, im Tagesrhythmus automatisch zur nächsten Zahl verschiebbaren Markierung, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Datum als Markierung ein elektrischer Leuchtkörper (1) zugeordnet ist, und daß die Leuchtkörper (1) durch eine Matrixsteuerung (2, 3) nacheinander ansteuerbar sind.
  2. 2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrixsteuerung (2, 3) ein mechanisches oder elektronisches Schrittschaltwerk aufweist.
  3. 3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch den jeweils angesteuerten Leuchtkörper (1) das zugeordnete Datum beleuchtet, durchleuchtet oder zur Selbstleuchtung angeregt wird, wobei der angesteuerte Leuchtkörper (1) allein, stärker als die übrigen Leuchtkörper oder in einem vorgegebenen Takt leuchtet.
  4. 4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtkörper (1) hinter dem jeweils gültigen Kalenderblatt in einer den Zahlen entsprechenden geometrischen Anordnung angeordnet sind und daß das Kalenderblatt transparent ausgebildet ist, um wenigstens einen Teil des vom Leuchtkörper (1) ausgehenden Lichts durchzulassen.
  5. 5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Markierung von monatlichen Kalenderblättern 37 Leuchtkörper in sechs Reihen oder Spalten angeordnet sind, wobei die ersten fünf jeweils sieben Leuchtkörper aufweisen, und daß die letzten beiden Leuchtkörper vorzugsweise in der untersten Reihe links bzw. in der rechten äußeren Spalte oben angeordnet sind.
  6. 6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit Schaltern 6, 7 eine Stelleinrichtung (5) vorgesehen ist, mit der eine Datumsverschiebung nach vorwärts und/oder rückwärts steuerbar ist.
  7. 7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtkörper (1) in einem abschirmenden Gitterrost (10) eingelassen sind.
  8. 8. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtkörper (1) UV-Licht erzeugen und daß das Kalenderblatt-Papier und/oder die aufgebrachten Datumsangaben durch UV-Licht anregbar sind.
  9. 9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß neben den den Zahlen der Tage eines Monats zugeordneten Leuchtkörpern noch wenigstens eine Reihe oder Spalte mit sieben, den Wochentagen zugeordneten Leuchtkörpern vorgesehen ist, wobei neben der gültigen Zahl noch gleichzeitig der entsprechende Wochentag markiert wird.






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