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Dokumentenidentifikation DE3535902A1 09.04.1987
Titel Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lenzer, Xaver, 8871 Kötz, DE;
Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE;
Nusser, Martin, 7908 Niederstotzingen, DE
DE-Anmeldedatum 08.10.1985
DE-Aktenzeichen 3535902
Offenlegungstag 09.04.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 09.04.1987
IPC-Hauptklasse A01F 29/02
IPC-Nebenklasse A01F 29/20   A01F 29/14   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem um eine Drehachse der Messerwelle rotierenden mit seiner Schneidkante mit einem Umfangsspalt entlang der Rückhaltewand des Häckslergehäuses an einer Gegenschneide vorbeistreichendem Messer, wobei die Gegenschneide auf einer Gegenschneidauflage zu der Umlaufebene der Messerschneidkante mittels einer Verschiebe- und Arretierungsvorrichtung einstellbar ist.

Bei einem bekannten Häcksler dieser Art besteht die Verschiebevorrichtung aus Keilgetrieben, bei denen die Keile durch eine Maschinenschraube angetrieben werden. Zur Arretierung dienen von einer leicht zugänglichen Stelle des Häckslers betätigbare Maschinenschrauben.

Nachteilig ist hierbei, daß beim Einstellen der Gegenschneide mehrere Schrauben zu lösen sind und daß die aus einem antreibbaren und einem angetriebenen Teil bestehenden Keilgetriebe sehr aufwendig sind und schwer eine Fernbedienung zulassen.

Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, eine leicht und auch fernbedienbare Verschiebe- und Arretiervorrichtung zu schaffen.

Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.

In den Patentansprüchen 2-9 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung beschrieben.

Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispieles erläutert und beschrieben.

Es zeigen:

Fig. 1 einen Teilschnitt eines Häckslers im Bereich des Häckslermundstücks;

Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1.

In der Zeichnung ist mit 1 eine an der Unterkante des Häckslermundstücks 18 angeordnete Gegenschneide, mit 20 die Messerwelle der mit 21 gekennzeichneten Messer bezeichnet.

Die Gegenschneide 1 ist an ihren Enden mittels Schrauben 17, unter deren Kopf z. B. Tellerfedern 19 angeordnet sind, gefedert angeschraubt. Nicht dargestellte Langlöcher in der Gegenschneide 1 und in der Spannplatte 14 ermöglichen ein Verschieben der Gegenschneide radial zu den Messern 21. Zur Einstellung der Gegenschneide dient erfindungsgemäß eine Verschiebevorrichtung 3. Diese besteht in einer bevorzugten Ausführung z. B. aus einem in einem ortsfesten Gelenk 25 gelagerten Winkelhebel 11, dessen Lastarm 12 über ein Pleuel 13 und Spannplatte 14 mit der Gegenschneide 1 verbunden ist und dessen Kraftarm 15 über eine Spindel 16 betätigbar ist.

An der Spannplatte 14 greift erfindungsgemäß die in Fig. 1 ersichtliche Arretiervorrichtung 4 mit Klemmbacken 7 an. Die Arretiervorrichtung 4 besteht aus der Auslösevorrichtung 6 und der Klemmvorrichtung 24, die z. B. aus Klemmbacken 7, damit verbundenen Hebeln 8 und einem Arbeitsspeicher 5 bestehen. Die Klemmbacken 7 sind Teil eines Hebels 8, der in ortsfesten Lagern 26 gelagert ist. An den Kraftarmen 8a der Hebel 8 greift eine Druckfeder 9 als Arbeitsspeicher 5 an. Eine hydraulische Zylinderkolbeneinheit 10 wirkt der Spannkraft der Druckfeder 9 entgegen und bewirkt ein Lösen der Klemmbacken 7 zur Nachstellung der Gegenschneide 1.


Anspruch[de]
  1. 1. Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem um eine Drehachse der Messerwelle (20) rotierenden mit seiner Schneidkante (1a) mit einem Umfangsspalt entlang der Rückhaltewand (22) des Häckslergehäuses (23) an einer Gegenschneide (1) vorbeistreichendem Messer (21), wobei die Gegenschneide auf einer Gegenschneideauflage (2) zu der Umlaufebene der Messerschneidkante (21) mittels einer Verschiebe- und Arretierungsvorrichtung einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung

    von einer maschinenäußeren zugänglichen Stelle nach Lösen einer Arretiervorrichtung durch ein Getriebe (3) betätigbar ist und daß die Arretiervorrichtung (4) aus einer zu beiden Seiten der Gegenschneide (1) dieses gegen die Gegenschneideauflage (2) unter der Spannkraft eines Arbeitsspeichers (5) andrückenden Klemmvorrichtung (24) und einer der Spannkraft des Arbeitsspeichers (5) entgegenwirkenden Auslösevorrichtung (6) besteht.
  2. 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung (24) aus die Klemmbacken (7) tragenden Hebeln (8) besteht, an deren Kraftarmen (8a) der Arbeitsspeicher (5) sowie die Auslösevorrichtung (6) angreifen.
  3. 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsspeicher (5) aus einer Druckfeder besteht.
  4. 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösevorrichtung (6) aus einem ölhydraulischen Zylinder besteht.
  5. 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung (3) aus einem Winkelhebel (11) besteht, dessen Lastarm (12) über ein Pleuel (13) und Spannplatte (14) mit der Gegenschneide (1) verbunden ist und dessen Kraftarm (15) über eine Spindel (16) betätigbar ist.
  6. 6. Häcksler nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (16) durch einen reversierbaren Stellmotor angetrieben ist.
  7. 7. Häcksler mindestens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidspalt der Messer (21) zur Gegenschneide (1) durch ein Meßsystem z. B. durch eine optoelektronische Abtastung gemessen und sowohl die Auslöse- als auch die Verschiebevorrichtung (6 u. 3) in einer Folgesteuerung manuell oder durch eine Fernsteuerung oder Microprozessor betätigbar sind.
  8. 8. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenmesser mit mindestens zwei Schrauben (17) seitlich des Mundstücks (18) mit Federn (19) entsprechend vorgespannt wird, so daß im gelösten Zustand der Klemmvorrichtung (4) eine gegen das Kippen der Gegenschneide (1) erforderliche Anpreßkraft auf die Gegenschneidenauflage vorhanden ist.
  9. 9. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Vorspannschrauben (17) ortsfest in der Gegenschneidenauflage befinden und sowohl Gegenmesser und dessen Spannplatte (14) durch Langlöcher in Richtung der Schneidmesser (21) verschiebbar sind.






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