Die Erfindung betrifft einen Häcksler oder dgl.
Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem um eine
maschinenfeste Drehachse rotierenden mit seiner
Schneidkante an einer Gegenschneide vorbeistreichendem Messer,
dessen Schleiffläche der Gegenschneide zugekehrt ist
und in der von der umlaufenden Messerschneidkante
beschriebenen Fläche bzw. Ebene verläuft, wobei in der
Betriebsstellung des Messers ein in die Maschine
eingebauter sich in seiner Betriebsstellung etwa parallel zu
dem Messer etwa in dessen Länge bzw. dessen
Schneidenumlaufebene erstreckender rotationsförmiger Schleifkörper
zu dem Messer zustellbar angeordnet ist.
Aus der GB-PS 14 275 ist ein Scheibenradhäcksler bekannt,
bei welchem eine kegelige frei drehbare Schleifscheibe
mittels einer Zustellvorrichtung zu den Schleifflächen
der Messer anstellbar ist.
Die Messerscheibe des Häckslers wird zum Schleifen in
Rotation versetzt, wobei die Messer mit ihren
Schleifflächen an dem Schleifkörper vorbeistreichen und diesen
in Rotation versetzen. Hierdurch soll eine gleichmäßige
Abnutzung des Schleifkörpers bewirkt werden.
Durch Beschädigungen der Messerschneiden kann es jedoch
hierbei vorkommen, daß der Schleifkörper an den
entsprechenden Stellen eine stärkere Abnutzung erfährt,
so daß die Schneiden bei weiterem Nachschleifen
ungleichmäßig geschliffen werden. Außerdem ist die
Schnittgeschwindigkeit bei der bekannten
Schleifvorrichtung gering und damit läßt auch die Schneidenqualität
zu wünschen übrig.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin,
Beschädigungen des Schleifkörpers zu vermeiden und eine
bessere Schleifleistung zu erzielen.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung
gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen des Anmeldungsgegenstandes sind
in den Ansprüchen 2-8 aufgeführt.
In der Zeichung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung beschrieben und näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilseitenansicht eines
Trommelhäckslers mit der erfindungsgemäßen
Schleifvorrichtung;
Fig. 2 eine Vorderansicht der Schleifvorrichtung
gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Schleifvorrichtung
gemäß Fig. 2.
In der Zeichnung ist mit 1 die Drehachse einer
Messertrommel und mit 2 sind die außen an dieser angeordneten
Messer bezeichnet. Das Messer 2a ist im Eingriff mit
dem Gegenmesser 3 zu sehen.
Oben an dem die Messertrommel umschlingenden Gehäuse 4 ist
eine rechteckige Öffnung 5 vorgesehen, in welche ein
zylindriger Schleifkörper 6 beim Schleifen - wie
dargestellt - hineinragt. Der Schleifkörper 6 ist mit
seiner Welle 7 beidseits an Armen 8a einer Schwinge 8
mit Drehpolen 9a einer Achse 9 gelagert. 8b ist eine
obere Abdeckung des Schleifkörpers 6. An einem der
Schwingarme 8a ist ein Stellhebel 10 angebracht, der
durch einen Spindeltrieb 11 betätigbar ist und mit dem
der Schleifkörper in Arbeits- und Ruhestellung
verbringbar ist. In Letzterer wird die Öffnung 5 durch
in Steuerschlitzen 12a und 12b geführte Schließbleche
13a und 13b, die an die Schwinge 8 angeschlossen sind,
verschlossen.
Gemäß Fig. 3 ist der Schleifkörper 6 durch einen rechts
dargestellten Ölmotor 14 angetrieben. An der anderen
Schleifkörperseite ist an den seitlichen Enden der
Abdeckung 8b je eine Stirnwand 8c angebracht, die in einer
zentralen Bohrung Lagerbuchsen 15 eingepreßt. In dieser
ist ein axial verschiebbares Lagerteil 16 vorgesehen, in
dem eine die Welle 7 abstützendes Kugellager 17 angeordnet
ist. Der Innenring des Kugellagers 17 ist fest mit der
Welle 7 verspannt. Beidseitig an der Lagerbuchse 17 sind
Laschen 18 angeordnet. Vorne an Letzteren ist eine Achse
vorgesehen, die den Drehpol für einen Schwingarm 20 abgibt.
Der Schwingarm 20 ist durch ein Pleuel 21 mit einer
Kurbelscheibe 22 verbunden, welche durch einen
Elektromotor 23 angetrieben ist. Die hierdurch erzeugten
oszillierenden Bewegungen des Schwingarmes 20 werden über eine Lasche
24 auf das Gleitteil 16 übertragen und der Schleifkörper 6
samt dem Ölmotor 14 in eine Hin- und Herbewegung versetzt.
Zu diesem Zweck sind die Leitungen 25a und 25b des Ölmotors
14 flexibel ausgeführt.