| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Zuführeinrichtung eines
Häckslers mit einer feststehenden Gegenschneide und wenigstens
einem unter einem Schnittwinkel zur Gegenschneide
angestellten Häckselmesser, das einen an einem Ende der Gegenschneide
beginnenden ziehenden Schnitt bewirkt, sowie mit
unmittelbar vor der Gegenschneide und etwa parallel zu dieser
gelagerten, aus wenigstens einer Einzugswalze bestehenden
Einzugsorganen.
Eine derartige Zuführeinrichtung ist aus der DE-OS 34 41 265
bekannt. Hierbei soll ein guter ziehender Schnitt durch
seitliche Führung des Häckselgutes an auf einem Abstreifer
und teilweise dem Gegenmesser angeordneten Rippen ermöglicht
werden. Eine Verschiebung des noch eine gewisse Elastizität
besitzenden Häckselgutes, inbesondere bei größeren
Schnittwinkeln zwischen den Messern und/oder stumpfen Messern,
und damit eine seitliche Gutanhäufung an der Gegenschneide
in Richtung auf das Schnittende läßt sich damit kaum
vermeiden, weil das Gutpolster allein unter seinem Eigengewicht
nicht in eine wirksame Berührung mit den Rillen kommt. Die
Zerkleinerung der so an dem Schnittende der Gegenschneide
in der Regel angehäuften Schnittgutschicht erfolgt durch die
hier ohnehin einen kleineren Schnittwinkel aufweisenden
Häckselmesser dabei in unerwünschter, die Häckselqualität
vermindernder Weise durch einen mehr hackenden Schnitt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehenden
Mängel zu beseitigen und eine Zuführeinrichtung der
obengenannten Art zu schaffen, die dem seitlichen Abdrängen
des Häckselgutes und somit Gutanhäufungen im seitlichen
Bereich des Schnittendes sicher entgegenwirkt und damit
ein Hacken und dadurch bedingten Verschleiß der Schneiden
und Gegenschneiden vermindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
bzw. wenigstens eine Einziehwalze Querfördermittel
aufweist, deren axial zu der Einziehwalze verlaufende
Förderrichtung auf das Ende der Gegenschneide ausgerichtet
ist, an dem der Schnitt beginnt.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Einziehwalze
wird das Häckselgut in vorteilhafter Weise sowohl in
Richtung auf die Häckslerschneiden als auch quer dazu
gefördert, so daß auch der Randbereich der Querschneide, an
dem der Schnitt beginnt, mit einem Gutpolster belegt ist
und sich somit eine gegenüber herkömmlichen Einziehwalzen
gleichmäßigere Verteilung des Häckselgutes über die
Einzugskanalbreite ergibt. Durch die Förderrichtung entgegen
dem versuchten Abdrängen des Gutpolsters wird ein
Verschieben des Häckselgutes in Verbindung mit der starken
Vorspressung der federbelasteten Einziehwalze zuverlässig
vermieden und Schlagbelastung und Verschleiß erheblich
reduziert. In vorteilhafter Weise werden auch schräg- und
querliegende Pflanzenteile durch die erfindungsgemäße
Einziehwalze erfaßt und somit die Zuführwirkung und der
Durchsatz erhöht.
In einer bevorzugten Ausführung mit der Anordnung der
Einziehwalzen-Umlaufbahn nächstmöglich an der
Messerumlaufbahn und mit schlanken Mitnehmerzacken, deren Höhe
etwa der maximalen Gutpolsterdicke entspricht, dringen die
Mitnehmerzacken in das Gutpolster ein, pressen und halten
es während des Schnitts fest, so daß größere, quer-, schräg-
und längsliegende Pflanzenteile wie Lieschen des Maiskolbens
nicht mehr ungeschnitten und unkontrolliert in den Häcksler
eingezogen werden. Hierzu ist der Durchmesser der oberen
Einziehwalze relativ klein gewählt, so daß diese zum
einen im sog. Mundstück des Häckslers Platz findet und
zum anderenn sich zusammen mit Bodenblech ein ausgeprägter
Fördertrog ergibt, wodurch Haltewirkung beim Schnitt und
die Querförderwirkung gesteigert wird.
Die Erfindung und deren Wirkungsweise wird nachstehend
anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert und
beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 die Zuführeinrichtung eines Häckslers
mit der Einziehwalze in Seitenansicht;
Fig. 2 die Draufsicht zu Fig. 1 mit einigen
Ausführungsbeispielen des
Erfindungsgegenstandes;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der
Schneiden.
Der in der Zeichnung ausschnittweise dargestellte Häcksler
ist mit Häckslermessern (1) ausgerüstet, die mit der festen
Gegenschneide (2) zusammenwirken und auf einer
zylindrischen Umlaufbahn (3a) bei dem hier dargestellten
Trommelhäcksler bzw. auf einer angedeuteten Umlaufebene (3b) bei
einem Scheibenradhäcksler rotieren. Die Häckslermesser (1)
sind unter einem in Fig. 3 dargestellten Schnittwinkel
(α) zur Gegenschneide (2) angestellt, so daß - hier in
Fig. 3 - der Schnitt hinten am Ende (B) der Gegenschneide
(2), die hier, wie bei Scheibenradhäckslern üblich, als
Schneidrahmen mit hochgezogenen Enden ausgebildet ist,
beginnt und am vorne gelegenen Ende der Gegenschneide (2)
endet. Vor dem Häcksler sind Einziehorgane, wie z. B. hier
vier Einziehwalzen (4, 5, 6, 7) angeordnet. Die Einziehorgane
können auch teilweise durch nicht dargestellte Förderbänder
ersetzt sein. Eine der Einziehwalzen, vorzugsweise die
unmittelbar vor der Messerumlaufbahn (3a bzw. 4), obere
Einziehwalze (4) weist Querfördermittel (8) auf, die das
Häckselgut axial zur Zuführwalze fördern und zwar in
Förderrichtung (A), die auf das Ende (B) der Gegenschneide
(2) ausgerichtet ist, an dem das angestellte Häckselmesser (1)
zuerst vorbeizieht und damit der Schnitt beginnt.
Dieses Querfördermittel (8) wird vorzugsweise aus einem
die Einziehwalze (4) umgebenden Förderschneckengang (8a)
bestehen, der zur Sicherstellung der Längsförderung auf
den Häcksler zu an seinen Umfangskanten mit
Mitnehmerzacken (8) versehen sein kann. Die Ausbildung des
Förderschneckenganges (8a) richtet sich nach der benötigten
Förderrichtung, dem gewünschten Maß der Querförderung und der
Dicke des Gutpolsters, das eingezogen werden soll. Durch
Änderung der Steigung und/oder Gangzahl der Förderschnecke
kann das Maß der Querförderung auf den jeweligen Häcksler
und dessen Messeranstellwinkel (α) ausgelegt werden.
Als weitere Mittel zur Längsförderung können am
Walzenmantel (10) zwischen dem Förderschneckengang (8a) und teils
über diesen hinausragend die bekannten
Mitnehmerzackenleisten (12) oder -stifte ( 11) vorgesehen sein.
Der Förderschneckengang (8a) kann ersetzt werden durch
schraubenlinienförmig am Walzenmantel (10) befestigten
Mitnehmerlappen (8b), die sowohl längs- als auch
querfördern.
Um die Haltewirkung der Einziehwalze (4) beim Schnitt zu
erhöhen, ist diese möglichst nahe an die Umlaufbahn (3a
bzw. 3b) der Messer (1) herangerückt.
Zur Erhöhung der Querförderwirkung der oberen Zuführwalze
(4) bietet sich an, das Bodenblech (13) zwischen
Gegenschneide (2) und der vorgelagerten sog. Glattwalze (6)
trog- oder muldenförmig auszubilden. In dieser bevorzugten
Augestaltung ist die Einziehwalze durch die Anordnung
nächstmöglich und unmittelbar an der Messerumlaufbahn
teilweise im Mundstück des Häckslers beweglich gelagert,
so daß sich eine gegen das seitliche Abdrängen
entgegengerichtete Haltewirkung der Förderschneckengänge ergibt.
Die Erfindung erweist sich insbesondere bei
Scheibenradhäckslern als vorteilhaft, deren Gegenschneide als sog.
Schneidrahmen mit an den Enden hochgezogenen Ecken
ausgeführt sind, da die Ecke, an der der Schnitt endet,
besonders hohem Verschleiß ausgesetzt ist. Durch diesen
punktuellen Verschleiß konnte bisher die Gegenschneide
aus hochwertigem Stahl nur unvollständig genutzt werden,
während sich bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eine
nahezu gleichmäßige Abnutzung ergibt, die das
Nachschleifen erleichtert und eine vielfach längere Nutzungsdauer
der Gegenschneiden gestattet. Zudem erniedrigt sich das
Geräuschniveau bei Häckslern durch den nahezu
gleichmäßigen Schnitt anstatt des hackenden Schnittes.
Die Erfindung läßt sich auf alle Häckselaggregate mit
einem Anstellwinkel zwischen Messer und Gegenschneide
anwenden, sowohl auf Scheibenrad- als auch auf
Trommelhäcksler, bei letzteren auch auf Messer, die in Art einer
Pfeilverzahnung angestellt sind. Hier beginnt der Schnitt
in der Mitte und wandert nach außen. Folglich muß hier
die Einziehwalze von beiden Außenseiten auf die Stelle
des Schnittbeginns, nämlich die Mitte der Gegenschneide,
hin fördern, indem zwei entgegengesetzt ansteigende, zur
Mitte hin fördernde Einziehwalzen vorgesehen sind.
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| Anspruch[de] |
- 1. Zuführeinrichtung eines Häckslers mit einer
feststehenden Gegenschneide und wenigstens einem unter einem
Schnittwinkel zur Gegenschneide angestellten
Häckselmesser, das einen an einem Ende der Gegenschneide
beginnenden ziehenden Schnitt bewirkt, sowie mit
unmittelbar vor der Gegenschneide und etwa parallel zu dieser
gelagerten, aus wenigstens einer Einzugswalze
bestehenden Einzugorganen, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Einziehwalze (4) Querfördermittel (8)
aufweist, deren axial zu der Einziehwalze (4)
verlaufende Förderrichtung (A) auf das Ende (B) der
Gegenschneide (2) ausgerichtet ist, an dem der Schnitt
beginnt.
- 2. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querfördermittel (8) aus wenigstens einem
die Einziehwalze (4) umfassenden Förderschneckengang
(8a) gebildet sind.
- 3. Zuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Förderschneckengang (8a) an seiner
Umfangskante Mitnehmerzacken (9) aufweist.
- 4. Zuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Walzenmantel (10) zwischen dem
Förderschneckengang (8a) Mitnehmerstifte (11)
und/oder Mitnehmerzackenleisten (12) oder dgl.
vorgesehen sind.
- 5. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querfördermittel (8) aus
schraubenlinienförmig am Walzenmantel ( 10) befestigten
Mitnehmerlappen (8b) besteht.
- 6. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein der Gegenschneide (2)
vorgelagertes Bodenblech (13) oder das Einziehband die
Einziehwalze (4) trogförmig umfassend ausgebildet ist.
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