Die Erfindung betrifft eine Verkaufs- und
Spenderschachtel, mit einem Boden, mit inneren und äußeren
Seitenwandteilen, mit einer im Deckel der Schachtel angeordneten Spender-
Öffnung, mit einem im wesentlichen innerhalb der Schachtel
befindlichen Schieber, der aus einer die Spender-Öffnung
verschließenden Stellung in eine diese freigebende Stellung und umgekehrt
bewegbar ist, wobei eine außerhalb der Schachtel liegende Kante
des Schiebers mit der einen Kante einer stirnseitigen Lasche
verbunden ist, so daß bei einer Schwenkbewegung der Lasche eine
Bewegung des Schiebers eintritt, und wobei am Schieber eine
Seitenlasche angebracht ist, deren Querausdehnung geringer als die
Querausdehnung der Seitenwandteile ist, und die als
Begrenzungsglied für die Ausziehbewegung des Schiebers dient.
Schachteln dieser Art können für Kügelchen, Heftzwecken
und dergl. verwendet werden. Sie können mit einer Hand bedient
werden, denn zum Öffnen der Schachtel reicht es aus, sie in der
einen Hand zu halten und beispielsweise mit Hilfe des Daumens den
Schieber in seine Öffnungsstellung zu schieben oder zu ziehen,
worauf der Inhalt der Schachtel in der gewünschten Menge in die
andere Hand hineingeschüttet wird; danach wird die Schachtel
wieder durch Bewegung des Schiebers in die Schließstellung
geschlossen. Dadurch, daß der Schieber mit der Schachtel über die
stirnseitige Lasche verbunden ist, wird er so gut geführt, daß er bei
der Einfinger-Bedienung ausreichend gegen Anecken geschützt ist.
Darüber hinaus weist die Verbindung den Vorteil auf, daß der
Schieber einen integralen Bestandteil des Kartonzuschnitts bilden
kann, aus dem die Schachtel gefaltet wird.
Es sei an dieser Stelle besonders betont, daß die oben
erwähnten Begriffe "Deckel", "Boden" und "Stirnseite" keine
Beschränkungen hinsichtlich der Schachtelabmessungen enthalten
sollen, sondern sie sind deshalb gewählt worden, um die
Verständlichkeit des Textes zu erleichtern; es wird also vorausgesetzt,
daß die Schachtel einen Deckel mit einer Spenderöffnung darin
aufweist, unter der der Schieber in der Weise angebracht ist, daß
er von der Stirnseite der Schachtel aus bedient werden kann.
Aufgrund dieser Voraussetzung werden zwangsläufig der Boden, die
Seitenwände und die Rückwand definiert.
Bei bekannten Schachteln gelingt es häufig nicht, den
Schieber sachgemäß zu führen, insbesondere den in der Schachtel
befindlichen Teil in unmittelbarer Berührung mit der Innenseite
des Deckels zu halten. Im Gegenteil weicht er von dieser Lage ab,
wodurch er innerhalb der Schachtel Platz beansprucht und bei
seiner Bewegung, besonders bei der Schließbewegung, gegen den Inhalt
der Schachtel stößt. Außerdem sollte der Schieber gegen ein zu
weites Herausziehen der Schachtel gesichert sein.
Bei der aus der CH-PS 4 50 272 bekannten Faltschachtel, die mit den eingangs erwähnten Merkmalen versehen ist,
war die Aufgabe zu lösen, die Schiebefunktion auch bei Verwendung
eines weniger steifen Materials aufrechtzuerhalten, und als
Lösung dafür ist in dieser Patentschrift vorgesehen, daß der
verschiebbare Teil des Schiebers zwischen zwei ebenen Flächen
gleitet, nämlich einer inneren Gleitfläche und der äußeren, als
Deckel mit Spenderöffnung ausgebildeten Gleitfläche. Die innere
Gleitfläche ist dabei entweder als eine in die fertige Schachtel
einschiebbare steife Einlage vorgesehen, oder aber die innere
Gleitfläche wird von einer zusätzlich am Kartonzuschnitt
vorgesehenen und an diesem anhängenden Schachtelteil gebildet, das beim
Formen der Schachtel längs vormarkierter Falzkanten unterhalb des
Deckels mit der Spenderöffnung zu liegen kommt.
Beide Ausführungsformen der bekannten Schachtel haben
den entscheidenden Nachteil, daß die innere Gleitfläche einen
zusätzlichen Materialverbrauch und damit verbunden höhere
Herstellungskosten der Schachtel verursacht. Darüber hinaus ist das
nachträgliche Einschieben der inneren Gleitfläche in die fertige
Schachtel bei einer bereits gefüllten Schachtel nahezu unmöglich
und verursacht bei einer Fertigung der Schachtel in
vollautomatischer Großproduktion zumindest einen eigenen Verfahrensschritt.
Schließlich nimmt durch die innere Gleitfläche das Gesamtgewicht
der Schachtel zu, was nicht immer erwünscht ist.
Bei der bekannten Faltschachtel ist ferner am Schieber
eine Seitenlasche vorgesehen, die in einen Schlitz der inneren
Gleitfläche eingreifen soll. Eine solche Anordnung führt jedoch
dazu, daß die Schachtel wegen der nach innen von der Seitenwand
versetzten Lage des Schlitzes nicht geschlossen werden kann.
Zumindest ist in der Praxis ein sicherer Wirkungseingriff zwischen
der Seitenlasche und dem Schlitz kaum einzuhalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Verkaufs- und Spenderschachtel der eingangs genannten Art mit einem
störungsfrei bedienbaren Schieber zu schaffen, deren
Herstellungskosten gegenüber bekannten Schachteln vermindert sind, und
die in einem vollautomatischen Abfüllprozeß eingesetzt werden
kann.
Die gestellte Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch
gelöst, daß die Oberkante wenigstens eines inneren
Seitenwandteils eine freiliegende Kante ist, die im Abstand von der
Schachtel-Stirnseite eine langgestreckte Aussparung aufweist, über
welche die Seitenlasche geknickt ist, wobei der äußere
Seitenwandteil an dem inneren Seitenwandteil in einem unteren Bereich, in
den die Seitenlasche nicht hinabreicht, befestigt ist.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß die Lasche des
Schiebers beim Faltvorgang nicht verklemmt wird, und daß die
Schachtel keine die Herstellungskosten erhöhende zusätzliche
innere Gleitfläche als Unterstützung benötigt, sondern daß hierzu
die vorhandenen Schachtelteile ausgenutzt werden, nämlich die
Aussparung im inneren Seitenwandteil.
Dadurch, daß die Aussparung im Abstand von der
Schachtel-Stirnseite angeordnet ist, wobei die vordere Kante der
Aussparung als Begrenzungskante für die Schiebebewegung der
Seitenlasche dient, wird zusätzlich ein Verklemmen der
Seitenlasche beim Abfalten des äußeren Seitenwandteils und der
Seitenlasche verhindert, weil dann am Stirnende des inneren
Seitenwandteils noch ein kurzes Kantenstück mit voller Höhe vorhanden
ist, wodurch das Abfalten des äußeren Seitenwandteils nur so
erfolgen kann, daß ein ausreichendes Spiel erhalten bleibt, damit
sich die Seitenlasche über ihre ganze Bewegungsstrecke frei
bewegen kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher
erläutert. In der Zeichnung bedeutet
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt für
eine Schachtel gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2-7 Ansichten der Situationen beim
Falten der Schachtel und beim Öffnen der
gefüllten und verschlossenen Schachtel gemäß
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1,
Fig. 8 eine Ansicht einer
verschlossenen Schachtel gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 9 eine Ansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels, z. T. in gefaltetem
Zustand.
Der in Fig. 1 gezeigte Kartonzuschnitt besteht im
wesentlichen aus einem Deckel 2, einem Boden 4, einer Rückwand 6,
zwei inneren Seitenwandteilen 8 und 10, zwei äußeren
Seitenwandteilen 12 und 14, zwei Stirnklappen 16 und einem Schieber 18 mit
einer Spenderöffnung 20 darin. Die Rückwand 6 ist mit zwei
Eckhaltern 22 versehen, die mit üblichen Halteschlitzen 24 in den
inneren Seitenwandteilen 8 und 10 in bekannter Weise
zusammenwirken. Der Schieber 18 ist über eine stirnseitige Lasche 26 mit dem
Boden 4 verbunden, außerdem ist er zu beiden Seiten seines
äußersten Endes mit Seitenlaschen 28 versehen, deren Querausdehnung
geringer ist als die Querausdehnung der Seitenwandteile 8 bis 14.
An dem freien Ende des Deckels ist eine hervorstehende
Stützlasche 30 vorgesehen. Während zwischen allen anderen Wandteilen der
Schachtel Faltlinien, dargestellt als strichpunktierte Linien,
vorgesehen sind, ist zwischen dem Deckel 2 und der Stützlasche 30
eine Perforation 32 vorhanden. In den äußeren Bereich des Deckels
2 ist eine Abreißfläche 34 eingearbeitet, die entlang einer
perforierten Linie 36 abgerissen werden kann. In der Darstellung ist
in der linken unteren Ecke zu erkennen, daß die Abreißfläche 34
mit einem Greifzipfel 38 versehen ist, der weiter unten noch
beschrieben wird. In die äußeren Kanten der inneren Seitenwandteile
8 und 10 sind Aussparungen 40 eingelassen, deren vordere Kante
42 an den Aussparungsenden auf den Schieber 18 gerichtet sind.
Die Schachtel wird aus dem Karton-Zuschnitt wie Fig. 2
zeigt, dadurch gebildet, daß zunächst die inneren Seitenwandteile
8 und 10, die Rückwand 6, die Stirnklappen 16 und die
stirnseitige Lasche 26 nach aufwärts gefaltet und gesichert
werden, was einmal durch den üblichen Eingriff zwischen den
Eckhaltern 22 und den Halteschlitzen 24 in den inneren
Seitenwandteilen 8 und 10 und zum anderen durch Umlegen der
Stirnklappen 16 und Aufwärtsfalten der stirnseitigen Lasche 26
und des Schiebers 18 geschieht, wobei die Stirnklappen 16
und die stirnseitige Lasche 26 noch nicht aneinandergeklebt
oder sonstwie befestigt werden. In dieser Situation kann die
Schachtel eine Füllstation (nicht gezeigt) durchlaufen, die
sie mit dem gewünschten Inhalt versieht.
Anschließend wird die Schachtel durch eine
Schließvorrichtung geführt, in der in der üblichen Art - Fachleuten
sind hier Lösungen bekannt - der Schieber 18 über die gefüllte
Schachtel (Fig. 3) und anschließend der Deckel 2 gefaltet
wird. Anschließend werden die äußeren Seitenwandteile 12 und
14 und die Stützlasche 30, die über den Rand des Deckels 4
hervorsteht, auf die Schachtelseiten, also auf die inneren
Seitenwandteile 8 und 10 bzw. die stirnseitige Lasche 26
geknickt und daran befestigt, was durch Kleben oder auf eine
andere Art geschieht, beispielsweise durch Heißversiegeln.
Die Schachtel ist so in den geschlossenen Zustand gelangt,
der in Fig. 4 gezeigt ist. Die vorstehenden Seitenlaschen 28
(Fig. 3) werden automatisch durch das Abknicken der äußeren
Seitenwandteile 12 und 14 nach unten über die Oberkanten der
entsprechenden inneren Seitenwandteile 8 und 10 geknickt.
Beim Zusammenfügen der entsprechenden
Seitenwandteile muß darauf geachtet werden, daß die eigentliche
Verbindung nur entlang eines unteren Bereiches der inneren
Seitenwandteile 8 und 10 erfolgt, also unterhalb der
Unterkante der Seitenlaschen 28, damit sichergestellt ist,
daß die abwärts gerichteten Seitenlaschen 28 in
Längsrichtung in der oberen Hälfte zwischen den inneren und
äußeren Seitenwandteilen beweglich ist. Für den Fall,
daß ein Kleber gebraucht wird, sollte dieser nur im Bereich
A oder B (Fig. 3) aufgetragen werden.
Bei geschlossener Schachtel, wie in Fig. 4 gezeigt,
ist der Schieber 18 trotz der Beweglichkeit der Seitenlaschen
28 gegen eine Verschiebung gesichert, was dadurch bewirkt wird,
daß die Stützlasche 30 des Deckels 2 an der Vorderseite der
stirnseitigen Lasche 26 befestigt ist, die Schachtel ist
also versiegelt.
Wenn die Schachtel geöffnet werden soll, wird der
Greifzipfel 38, der geringfügig über die Schachtelstirnseite
hervorragt, erfaßt und die gesamte Abreißfläche 34 zwischen
den Perforationen 32 und 36 abgerissen, worauf die Schachtel
eine in der Fig. 5 dargestellte Form bekommt. Entlang der
oberen Kante der Stirnseite der Schachtel verbleibt eine
vorstehende Riffelung 44, die von der Oberkante der
Stützlasche 30 übriggeblieben ist. Diese Stützlasche bildet
nun einen passiven Bestandteil, der an der stirnseitigen
Lasche 26 angeheftet ist. Durch das Entfernen der
Abreißfläche 34 ist der vordere Bereich des Schiebers 18
freigelegt, und es ist nun z. B. mit Hilfe des Daumens
möglich, den Schieber 18 aus der Box herauszuziehen,
wobei die Riffelung 44 bei der Kraftübertragung
zwischen Daumen und Schieber behilflich ist.
In Fig. 6 ist die Schachtel in einem frühen
Öffnungsstadium gezeigt, wobei die Vorderkante der Spender-
Öffnung 20 in dem Schieber 18 gerade vor dem vorderen
Kantenbereich 46 sichtbar ist, der bei der Entfernung der
Abreißfläche 34 von dem Deckel 2 entsteht. Die
stirnseitige Lasche 26 ist gerade um einen geringen Betrag
um die untere Kante der Schachtel-Stirnseite geschwenkt.
In Fig. 7 ist die Schachtel in völlig geöffnetem Zustand
gezeigt, wobei die gesamte oder annähernd die gesamte
Spenderöffnung 20 vor dem Kantenbereich 46 freigelegt ist,
so daß jede gewünschte Menge des Schachtelinhalts aus
der Öffnung 20 herausgeschüttet werden kann. Die
Seitenlaschen 28 des Schiebers 18 sind dabei auf der Kante der
Aussparung 40 soweit vorwärtsbewegt worden, daß ihre
vorderen Enden an der vorderen Begrenzungskante 42
anliegen, wodurch die volle Öffnung der Schachtel
festgelegt ist und außerdem ein übermäßiges Zurückziehen des
Schiebers 18 aus der Schachtel verhindert wird. Durch eine
leichte, einwärts gerichtete Schiebebewegung auf die äußere
Kante der stirnseitigen Lasche 26 wird die Schachtel
wieder verschlossen.
Es wird besonderer Wert darauf gelegt, daß der Schieber
18 innerhalb der Schachtel mit Hilfe der Seitenlaschen 28 dicht
unterhalb der Innenseite des Deckels 2 geführt wird und daß
diese Laschen darüber hinaus eine Begrenzung beim Zurückziehen
des Schiebers 18 bewirken. Die Abreißfläche 34 dient nach dem
Füllen und Schließen der Schachtel als Garantiesiegel; wie bereits
erwähnt, eignet sich die Schachtel hervorragend für einen
automatischen Falt-, Füll- und Schließvorgang.
Auch ohne die Stützlasche 30 kann eine versiegelte
Verschließung der Schachtel erreicht werden, denn die
Abreißfläche 34 kann alternativ an den darunter liegenden Teil des
Schiebers 18 z. B. mit Hilfe eines Klebepunktes geheftet sein;
zum Öffnen der Schachtel muß dann entweder die Abreißfläche 34
entlang der perforierten Linie 36 unter Zerstörung der
Klebefläche oder einer entsprechenden Befestigung zwischen der
Abreißfläche 34 und dem Schieber 18 abgerissen werden oder es muß
entlang der perforierten Linie 36 in vertikaler Richtung ein
Druck ausgeübt werden, um die Abreißfläche 34 von ihrer
Verbindung mit dem Deckel 2 zu lösen, worauf die Schachtel
geöffnet werden kann, ohne daß die Abreißfläche 34 von dem Schieber
18 gelöst wird. Wenn die Schachtel ohne ein Siegel verschlossen
werden soll, kann der Kartonausschnitt ohne die Stützlasche 30
und die Abreißfläche 34 gestaltet sein, ähnlich der Darstellung
in Fig. 5, mit Ausnahme der dann überflüssigen Stützlasche 30.
Wenn die Stützlasche 30 vorgesehen ist, kann die
Perforation 32 bis auf diese Lasche reichen, wie z. B. in Fig. 8
gezeigt, in der das vordere Ende der Stützlasche 30&min; mit einem
Schlitz 48 versehen ist, dessen obere Kante als Angriffsfläche
zum Abreißen der Abreißfläche 34&min; zusammen mit der daran
hängenden oberen Partie der Stützlasche 30&min; dient. In Fig. 8
ist außerdem zu erkennen, daß die Spenderöffnung 20&min; innerhalb
des Schiebers 18 so angeordnet sein kann, daß sie mit einer
besonderen Spenderöffnung 50 in dem Deckel 2 zusammenwirkt.
Fig. 9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung, bei dem der Deckel über die Seitenwand 8&min; an die
Seitenkante des Bodens 4 angeschlagen ist und bei dem der
Schieber 18&min; nur auf einer Seite von einer Seitenlasche 28&min;
geführt ist. Nach dem Herabfallen des Deckels 2 und des äußeren
Seitenwandteiles 12&min;, das darauf an dem inneren Seitenwandteil
10&min; im unteren Bereich A befestigt wird, kann die bis dahin
gefaltete Schachtel durch ihre offene Rückwand gefüllt werden,
die im Anschluß daran in üblicher Weise verschlossen werden
kann. Die Schachtel gemäß Fig. 9 ist nicht mit einem
Garantiesiegel versehen, selbstverständlich kann aber ein solches Siegel
vorgesehen sein, z. B. wie in den Fig. 1 bis 8 dargestellt.