Dokumentenidentifikation |
DE2948585C2 05.11.1987 |
Titel |
Stuhl |
Anmelder |
Center for Design Research and Development N.V., Willemstad, Curaçao, Niederl. Antillen, NL |
Erfinder |
Ambasz, Emilio, New York, N.Y., US |
Vertreter |
Wuesthoff, F., Dr.-Ing.; Frhr. von Pechmann, E., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat.; Behrens, D., Dr.-Ing.; Goetz, R., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anw., 8000 München |
DE-Anmeldedatum |
03.12.1979 |
DE-Aktenzeichen |
2948585 |
Offenlegungstag |
26.06.1980 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
05.11.1987 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.11.1987 |
Free division/divided out on the grounds of lack of unity |
29541784 |
IPC-Hauptklasse |
A47C 3/12
|
IPC-Nebenklasse |
A47C 7/40
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Stuhl mit einem Sitzteil, einem
unteren Rückenlehnenteil und einem oberen Rückenlehnenteil aus
jeweils einem harten, hochschlagfesten Kunststoff, bei dem der
Sitzteil und der untere Rückenlehnenteil einstückig zu einer
schalenförmigen Sitz-Rückenlehneneinheit miteinander verbunden
sind und das obere Rückenlehnenteil um eine quergerichtete
waagerechte Achse, die etwa in Höhe der anatomischen
Rückenmitte eines auf dem Stuhl sitzenden erwachsenen Menschen verläuft,
aus einer aufrechten Normalstellung entgegen einer elastischen
Vorspannung nach hinten bis in eine Kippendstellung schwenkbar
ist, wobei das obere Rückenlehnenteil einen nach unten über die
Achse vorspringenden Stützabschnitt aufweist.
Ein derartiger Stuhl ist bekannt (DE-OS 26 24 492). Dieser vom
Schalenkonzept geprägte Stuhl führt anders als bei einer
Trennung von Sitz und Lehne mit Abstand zwischen beiden Teilen zu
einer vorteilhaften, im wesentlichen lückenlosen Abstützung der
Wirbelsäule. Durch die Verschwenkbarkeit des oberen
Rückenlehnenteils wird auch bereits dem Mangel eines üblichen
Schalenstuhls entgegengewirkt, der zwar für eine bestimmte
Sitzhaltung ziemlich bequem ist, jedoch nicht berücksichtigt, daß eine
bestimmte Sitzhaltung während längerer Zeit nicht ohne Ermüdung
beibehalten werden kann. Beim bekannten Stuhl ist der untere
Rückenlehnenteil mit einer gegenüber dem Sitz verringerten
Breite ausgeführt und durch eine Sicke im wesentlichen starr
mit dem Sitzteil verbunden. An seinem oberen Ende geht der
untere Rückenlehnenteil wiederum mittels einer Versteifungssicke
einstückig in den oberen Rückenlehnenteil über. Diese
Versteifungssicke soll eine Art Gelenk bilden, um das das obere
Rückenlehnenteil nach hinten schwenkbar ist. Dabei sind weder
besondere Federn noch Anschläge vorgesehen, welche die
aufrechte Stellung bzw. die hintere Kippendstellung vorgeben. Vom
oberen Rückenlehnenteil ragen zwei seitliche Lappen nach unten
über die Versteifungssicke hinaus und bilden so den nach unten
vorspringenden Stützabschnitt.
Bei dieser bekannten Ausbildung ist es nachteilig, daß im
Interesse der Verschwenkbarkeit des oberen Rückenlehnenteils die
gelenkartige Versteifungssicke zwischen den beiden
Rückenlehnenteilen einen im wesentlichen geradlinigen Verlauf haben muß
und sich dementsprechend auch nur über einen Teil der
Stuhlbreite erstrecken kann. Dementsprechend ist auch das über den
Sitzteil aufragende schmale untere Rückenlehnenteil ohne
Krümmung in Querrichtung ausgeführt. Daher ist die Abstützung in
einem Bereich oberhalb des Sitzteils nur unvollkommen, zumal
auch die herabragenden Lappen des oberen Rückenlehnenteils in
merklichem Abstand oberhalb des Sitzteils enden und dies wegen
der Vorwärtsschwenkung beim Zurückkippen des oberen
Rückenlehnenteils auch müssen. Schließlich ist es auch ungünstig, daß
die Federkraft, die dem Rückwärtsschwenken des oberen
Rückenlehnenteils entgegenwirkt und im Sinne einer Rückstellung in
die aufrechte Ausgangsstellung wirksam ist, durch den Werkstoff
der Rückenlehnenteile und deren Formgebung bestimmt wird.
Dadurch ergeben sich Einengungen hinsichtlich der Gestaltung, was
einer optimalen Abstützung und Anpassung an die anatomischen
Gegebenheiten zuwiderläuft.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Stuhl der Schalenbauart so auszubilden, daß nicht nur ein
Wechsel der Sitzposition möglich ist, sondern auch eine insgesamt
bequemere Veränderung der Sitzhaltung innerhalb eines
vorgegebenen Vestellbereichs ohne störende Vorspannkräfte und eine
verbesserte Abstützung und damit Annehmlichkeit in den
verschiedenen Sitzpositionen erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
obere Rückenlehnenteil als vom unteren Rückenlehnenteil getrenntes
Teil ausgeführt ist, und daß das untere und das obere
Rückenlehnenteilan jeder Seite komplementäre Aufnahmekörper
aufweisen, die an ihren einander zugewandten Enden offen sind zur
Aufnahme von jeweils einem zugehörigen Verbindungsgelenk, bestehend aus einem
oberen Verbindungsteil und einem unteren Verbindungsteil, einer
Achse als Schwenkverbindung zwischen den Verbindungsteilen,
einer Feder und Anschlaggliedern, welche vertikale
Normalstellung und die Kippendstellung des oberen Rückenlehnenteils
bestimmen.
Die Verwendung zweier seitlicher Gelenke, durch welche eine
Rückenlehne verschwenkbar mit dem Sitz eines Stuhls verbunden
ist, ist allerdings bekannt (DE-OS 25 59 196). Dort handelt es
sich aber nicht um einen Schalenstuhl, sondern um einen Stuhl,
bei dem zwischen dem sich im wesentlichen horizontal
erstreckenden Sitz und der sich im wesentlichen vertikal erstreckenden
Rückenlehne ein größerer Abstand vorhanden ist, was dem
erstrebten Sitzkomfort abträglich ist. Im übrigen sind bei diesem
Stuhl die Gelenke nicht direkt an den Sitz, sondern an einen
aufragenden Tragrahmen angeschlossen. Die in faltenbalgartigen
flexiblen Umhüllungsrohren angeordneten Gelenke werden durch
eine Gummifeder oder durch eine beim Rückwärtskippen der
Rückenlehnen auf Zug beanspruchte Schraubenfeder in die
Ausgangsstellung vorgespannt.
Schließlich ist auch ein Stuhl in Schalenbauart mit einer vom
Sitzteil getrennten Lehne bekannt, deren Unterkante sich konvex
nach unten vorwölbt und daher zu einer im wesentlichen
vollständigen Abstützung der Wirbelsäule beitragen kann (DE-AS
12 73 762). Hierbei ist der schalenförmige Sitzteil zu zwei
Armlehnen hochgezogen, an denen die Rückenlehne über zwei
seitliche Stäbe befestigt ist. Diese Verbindung weist jedoch keine
Flexibilität oder Verstellbarkeit auf, so daß sich der Stuhl
nicht an unterschiedliche Sitzhaltungen anpassen kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung mit einem getrennten
oberen Rückenlehnenteil, das um eine von den beiden
Verbindungsgelenken gebildete horizontale Achse zwischen zwei durch
Anschläge bestimmten Stellungen verschwenkbar ist, wobei gesonderte
Federn zur Vorspannung des oberen Rückenlehnenteils in die
vertikale Normalstellung vorgesehen sind, wird ein Stuhl
geschaffen, der sich nicht nur unterschiedlich weitem Zurücklehnen
entsprechenden Sitzhaltungen anpaßt, sondern dabei auch noch
jeweils der Forderung nach einer im wesentlichen vollständigen
Abstützung der Wirbelsäule bzw. des Rückens entspricht. Dabei
wird durch die beiden seitlichen Verbindungsgelenke eine
stabile Konstruktion geschaffen. Die Federkraft bzw. elastische
Vorspannung des oberen Rückenlehnenteils läßt sich unabhängig von
dessen Werkstoff und Formgebung in einer der Bequemlichkeit am
besten entsprechenden Weise festlegen und innerhalb des
vorgegebenen Schwenkbereichs vergleichmäßigen. Dadurch verringern
sich die auf das obere Rückenlehnenteil einwirkenden
Belastungen, so daß weniger auf die Festigkeit geachtet werden muß und
dafür mehr Wert auf eine Anpassung an die menschliche Anatomie
und die Bequemlichkeit gelegt werden kann.
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform ist der untere Rand
des oberen Rückenlehnenteils in Querrichtung konvex nach unten
gekrümmt. Mit dieser Gestaltung kann die Höhe des oberen
Rückenlehnenteils in dessen mittlerem Bereich etwa gleich groß
wie der überwiegende Teil des anatomischen Mittelrückens eines
erwachsenen Menschen gemacht werden, also etwa von der Hüfte
bis zu den Schulterblättern. Die Anordnung der Schwenkachse des
oberen Rückenlehnenteils etwas über dem unteren Rand im
mittleren Bereich ermöglicht es, daß sich der mittlere untere
Abschnitt des oberen Rückenlehnenteils beim Rückwärtskippen nach
vorn bewegt und so den Rücken eines in entspannter Haltung
sitzenden Benutzers besonders gut stützt und zum Ausgleich der auf
den oberen Rückenlehnenteil wirkenden Kräfte auf
gegenüberliegenden Seiten der Schwenkachse beiträgt.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Stuhls, der mit geringem Kostenaufwand ohne
Rahmenkonstruktion hergestellt wird, ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Fünf Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend
anhand von schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 bis 4 eine Vorder-, Seiten-, Drauf- und
Druntersicht einer ersten Ausführungsform,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Rückenlehne des in Fig. 1
dargestellten Stuhles, wobei ein Teil weggebrochen
ist, um eine Ausführungsform eines
Verbindungsgelenkes zum Verbinden des oberen mit dem unteren
Rückenlehnenteil erkennen zu lassen,
Fig. 6 eine Fig. 5 ähnliche Seitenansicht bei
zurückgekipptem oberem Rückenlehnenteil,
Fig. 7 eine Teilrückansicht der Stuhlrückenlehne, wobei
ein Teil weggebrochen ist und ein anderer Teil
geschnitten dargestellt ist, um das
Verbindungsgelenk gemäß Fig. 5 und 6 erkennen zu lassen,
Fig. 8 den Teilschnitt 8-8 in Fig. 7,
Fig. 9 einen Schnitt dicht entlang der Innenseite des dem
Betrachter zugewandten Endes der Stuhlrückenlehne
mit einem Verbindungsgelenk in einer zweiten
Ausführungsform in der Normalstellung,
Fig. 10 einen Fig. 9 ähnlichen Schnitt mit dem oberen
Rückenlehnenteil in der Kippstellung,
Fig. 11 einen Teilschnitt durch das Verbindungsgelenk
gemäß Fig. 9 und 10,
Fig. 12 den Teilschnitt 12-12 in Fig. 11,
Fig. 13 einen Teilschnitt durch ein Verbindungsgelenk einer
dritten Ausführungsform in der aufrechten oder
vertikalen Normalstellung,
Fig. 14 einen Fig. 13 ähnlichen Teilschnitt bei nach hinten
gekipptem oberem Rückenlehnenteil,
Fig. 15 den Schnitt 15-15 durch das in Fig. 13 gezeigte
Verbindungsgelenk,
Fig. 16 den Schnitt 16-16 in Fig. 15,
Fig. 17 einen Teilschnitt durch einen Stuhl einer vierten Ausführungsform mit einem
Verbindungsgelenk in der Normalstellung,
Fig. 18 einen Fig. 17 ähnlichen Teilschnitt bei nach
hinten gekipptem oberem Rückenlehnenteil,
Fig. 19 den Teilschnitt 19-19 in Fig. 17,
Fig. 20 den Teilschnitt 20-20 in Fig. 19,
Fig. 21 eine fünfte Ausführungsform in
einem Schnitt dicht entlang der Innenseite des
dem Betrachter zugewandten Endes der
Stuhlrückenlehne mit einem Verbindungsgelenk
in der Normalstellung,
Fig. 22 eine Fig. 21 ähnliche Ansicht, jedoch bei nach
hinten gekipptem oberem Rückenlehnenteil,
Fig. 23 eine geschnittene Teilrückansicht der linken
Seite der Stuhlrückenlehne gemäß Fig. 21 und 22,
Fig. 24 den Teilschnitt 24-24 in Fig. 23 und
Fig. 25 eine Seitenansicht des in Fig. 21 bis 24
dargestellten Verbindungsgelenkes, wobei Teile
weggebrochen sind.
Der in Fig. 1 bis 4 dargestellte Stuhl hat eine von einem
Sitz und einem unteren Rückenlehnenteil gebildete
einstückige Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 und ein getrenntes
oberes Rückenlehnenteil 12, die beide in Quer- und
Längsrichtung außen so begrenzt sind, daß sie eine bequeme
Stütze für das Gesäß und den Rücken eines auf dem Stuhl
sitzenden Menschen bilden.
Die Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 und das
obere Rückenlehnenteil 12 sind, vorzugsweise als
Spritzgußteile, aus einem harten, hochschlagfesten Kunststoff
hergestellt, beispielsweise aus Polypropylen oder einem ABS-
Copolymerisat. Das obere Rückenlehnenteil 12 ist am unteren
Rückenlehnenteil 14 der Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 mit
zwei elastischen Verbindungsgelenken
angeordnet, von denen je eines an jeder Seite des Stuhles
angeordnet und von einer balgähnlichen, flexiblen,
dehnbaren, rohr- oder hülsenförmigen Hülle 16 umschlossen ist.
Mehrere bevorzugte Ausführungsformen von
Verbindungsgelenken sind in den Zeichnungen dargestellt und werden
nachfolgend beschrieben. Gemäß Fig. 4 weist die Unterseite
des Sitzes mehrere Versteifungsrippen 18 und vier kleine
erhabene Beschläge 20 auf, in die Schrauben einschraubbar
sind, mit denen sich am Stuhl beliebige aus einer Vielfalt
von Gestellen in Form von Beinen oder mit einer Säule oder
einem Balkenträger verwendbare Halterungen befestigen lassen.
Die in Fig. 1 bis 4 dargestellten Beine 21 sind zum
Beispiel aus
Stahlrohren hergestellt und in die gezeigte Gestalt gebogen,
die das Stapeln der Stühle ermöglicht.
Die quergerichtete waagerechte Schwenkachse, um die das
obere Rückenlehnenteil 12 in bezug auf das untere
Rückenlehnenteil 14 schwenkbar ist, verläuft etwa durch die Mitte der
Hüllen 16 ist also etwa auf der Höhe der Mitte des
anatomischen Mittelrückens eines auf dem Stuhl sitzenden
Benutzers angeordnet. Von vorne oder hinten betrachtet
ist der untere Rand des oberen Rückenlehnenteils 12 in
Querrichtung konvex gekrümmt, wodurch der mittlere Abschnitt
des Rückenlehnenteils 12 eine Höhe hat, die etwa gleich ist
dem größten Teil des Mittelrückens eines erwachsenen
Menschen, der sich etwa von der Hüfte bis zu den
Schulterblättern erstreckt. Das obere Rückenlehnenteil 12 stützt
somit den Rücken eines auf dem Stuhl sitzenden Benutzers
gut ab. Der obere Rand des untere Rückenlehnenteils 14 ist
entsprechend dem unteren Rand des oberen Rückenlehnenteils 12
gekrümmt, wobei zwischen denn sich gegenüberliegenden Rändern
der Rückenlehnenteile 12 und 14 nur ein verhältnismäßig
kleiner Zwischenraum von etwa gleichmäßiger Breite belassen
ist. Die Lagebeziehung zwischen dem unteren Rand des
mittleren Abchnittes des oberen Rückenlehnenteils 12 und der
Schwenkachse des Rückenlehnenteils 12 trägt zum Ausgleichen
der Kräfte bei, die beiderseits der Schwenkachse auf das
obere Rückenlehnenteil 12 wirken, und stellt sicher, daß,
wenn das obere Rückenlehnenteil 12 nach hinten schwenkt
oder kippt (siehe Fig. 2), der untere Rand sich nach vorn
bewegt und den unteren Rücken eines Benutzers mit stützt,
wenn dieser auf dem Stuhl eine entspannte oder
zurückgelehnte Haltung einnimmt.
Die Wände der Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 und des oberen
Rückenlehnenteils 12 sind von ungefähr gleichmäßiger Dicke,
können aber bei Bedarf zur Erhöhung der Festigkeit mit
größerer Dicke ausgebildet werden. Bei Bedarf können
zusätzlich aussteifende Rippen oder Flansche vorgesehen
werden. Die Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 und das obere
Rückenlehnenteil 12 sind je von einem Umfangsflansch
umschlossen, der in gewissem Maße eine ästhetische Rolle
spielt, aber auch zur mechanischen Festigkeit und
Steifigkeit beiträgt.
Anhand der Zeichnungen werden nachfolgend fünf verschiedene
Ausführungsformen von Verbindungsgelenken beschrieben. Jedes
dieser Verbindungsgelenke ist jedoch so ausgebildet, daß
es in komplementären Aufnahmekörpern 22 und 24 an jeder
Seite des unteren und des oberen Rückenlehnenteils 14 bzw.
12 paßt. Die Aufnahmekörper 22 und 24 sind an ihren
einander zugewandten Enden offen und haben ungefähr gleiche
Abmessungen und Gestalt, insofern als sie eine Vorderwand
26 aufweisen, die von den Rändern einer Reihe von Rippen
gebildet ist, um Kunststoff einzusparen und unter Schaffung
einer profilierten Vorderfläche und einer wirkungsmäßig
ebenen Rückfläche im Hinblick auf besseres und rascheres
Formen und auf eine bessere Ausbildung der fertigen
Außenbegrenzung gleichmäßige Dicken der Wände aus Kunststoff
beizubehalten, eine Rückwand 28, die von der Öffnung zur
Vorderwand 26 hin konisch verläuft, Seitenwände 30 und 32
und eine obere Wand 34, die im Falle der Aufnahmekörper 22
im unteren Rückenlehnenteil 14 eine untere Wand oder Boden
bildet.
Jedes der in Fig. 5 bis 25 dargestellten
Verbindungsgelenke hat obere und untere, ungefähr
rohrförmige Verbindungsteile, die in dem Maße einander etwa
ähnlich sind, daß jedes eine Vorderwand, Seitenwände und
eine Rückwand, oder Flansche, die eine Teilrückwand bilden,
hat, welche an den entsprechenden Vorder-, Seiten- und
Rückwänden 26, 30, 32 bzw. 28 der Aufnahmekörper 22 und 24
anliegen. Ungeachtet dieser Ähnlichkeiten bestehen bei den
speziellen Verbindungsteilen der verschiedenen
Verbindungsgelenke Unterschiede bei Einzelheiten, so daß ihnen
verschiedene Bezugszeichen zugewiesen sind. Die vorstehende
allgemeine Beschreibung trifft auf alle zu und wird daher
nicht wiederholt. Die Verbindungsteile sind auch insofern
einander ähnlich, als ihre Rohteile aus verhältnismäßig
dickem Stahlblech geschnitten und dann zu etwa rohr- oder
kastenförmiger Gestalt umgeformt werden. Jedes
Verbindungsteil ist in seiner Stellung im Aufnahmekörper 22 bzw. 24
durch Kleben oder mit Verriegelungsnasen oder
entsprechenden Befestigungshilfsmitteln verankert.
Das in Fig. 5 bis 8 dargestellte elastische
Verbindungsgelenk 36 ist dem Verbindungsgelenk gemäß der US-PS 41 57 203
sehr ähnlich. Es hat ein oberes Verbindungsteil 38 und ein
unteres Verbindungsteil 40, die von gleicher Ausbildung
sind, ausgenommen daß gemäß Fig. 7 die oberen Ränder
der Seitenwände vom unteren Verbindungsteil 40 nach innen
gebogen sind, damit sie mit Überlappung an den unteren
Rändern der Seitenwände vom oberen Verbindungsteil 38
aufnehmbar sind. Die beiden Verbindungsteile 38 und 40
sind durch eine Achse 42 gelenkig miteinander verbunden.
Die Achse 42 trägt eine Federreaktionsplatte 44, die
Schenkel aufweist, welche nach oben in das obere Verbindungsteil
38 und nach unten in das untere Verbindungsteil 40
eindringen. Zwischen jedem Schenkel der Federreaktionsplatte 44
und der Vorderwand des zugehörigen Verbindungsteils 38
bzw. 40 ist eine Druckfeder 46 mit einer mäßigen
Vorlastkraft eingespannt. Die Druckfedern 46 sind Körper aus einem
verhältnismäßig steifen Elastomeren, wie z. B. Neopren oder
einem Polyurethan. Sie stützen sich an der
Federreaktionsplatte 44 ab und halten durch Pressen gegen die Vorderwände
der Verbindungsteile 38 und 40 das obere Rückenlehnenteil 12
in bezug auf das untere Rückenlehnenteil 14 elastisch in
einer vertikalen oder aufrechten Stellung. Jede der
Druckfedern 46 ist an der Federreaktionsplatte 44 durch
Vorsprünge 47 befestigt, die in entsprechende Löcher in der
Federreaktionsplatte 44 eingepreßt sind. Die aufrechte
bzw. vertikale Endstellung wird bestimmt durch die Anlage
der Flansche an der Rückseite jedes Verbindungsteiles 38
bzw. 40 an den Enden der Vorsprünge 47, die an der
Rückseite der Federreaktionsplatte 44 herausragen, als Dämpfer
wirken und das Berührungsgeräusch in der vertikalen
Endstellung mildern.
Wenn sich ein Benutzer auf dem Stuhl mit zur Überwindung
der Vorlastkraft der Druckfedern 46 des Verbindungsgelenkes
36 ausreichender Kraft zurücklehnt, geben die Druckfedern
46 nach und ermöglichen es dem oberen Rückenlehnenteil 12,
in bezug auf die Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 nach hinten
zu schwenken. Die hintere Endstellung wird bestimmt durch
das Anstoßen der Federreaktionsplatte 44 an den freien
Enden von Lappen 50, die durch Einschneiden der Vorderwände
der Verbindungsteile 38 und 40 und Umbiegen der teilweise
ausgeschnittenen Abschnitte nach hinten erhalten worden
sind. Wenn das obere Rückenlehnenteil 12 von der nach
hinten gerichteten Kraft entlastet wird, wird es von den
Druckfedern 46 in die vertikale oder Normalstellung
zurückgestellt.
Die Zwischenräume zwischen den Öffnungen der Aufnahmekörper
22 und 24 im oberen und unteren Rückenlehnenteil 12 bzw. 14,
in denen Bauteile der Verbindungsgelenke 36 freiliegen,
sind, wie weiter oben schon erwähnt, mit rohrförmigen,
balgähnlichen, flexiblen und dehnbaren Hüllen 16
verschlossen, deren Querschnittsgestalt gemäß Fig. 8 an das
Querschnittsprofil der Umfänge der Aufnahmekörper 22 und 24
angepaßt ist. Wie am deutlichsten in der vergrößerten
Einzelheit in Fig. 7 zu erkennen, ähneln die Hüllen 16
Wellrohren. Sie sind aus einem elastischen flexiblen Kunststoff,
wie z. B. Vinylnitril oder Neopren.
Die in Fig. 9 bis 12 dargestellten Verbindungsgelenke haben
obere und untere Verbindungsteile 51 bzw. 52, die durch
Niete 54 miteinander verbunden sind, wobei eine
Unterlegscheibe die Niete 54 daran hindert, die beiden
Verbindungsteile 51 und 52 so miteinander zu verblocken, daß ihre
Gelenkbewegung unmöglich ist. Die Verbindungsteile 51 und
52 weisen zusammengehörende, nach innen sich erstreckende
Flansche 56 und 58 auf, die an der Verbindungsstelle
zwischen den Verbindungsteilen 51 und 52 aus den
Vorderwänden nach innen gebogen sind. An den einander abgewandten
Flächen der Flansche 56 und 58 sind Federn 60 aus einem
Elastomeren angeordnet, die sich an jedem Ende an einer
Zwischenscheibe abstützen, wobei die obere Feder 60 zwischen
dem Flansch 56 und einem Bolzenkopf 62 und die untere
Feder 60 zwischen dem Flansch 58 und einer Mutter 64
eingespannt ist. Der zugehörige Bolzen durchdringt Löcher in
den Flanschen 56 und 58 und hält somit die Federn 60 in
ihrer Stellung. Die Federn 60 stehen unter einer mäßigen
Vorlast, welche die Flansche 56 und 58 gegeneinanderzieht
und daher das obere Rückenlehnenteil 12 in der
Normalstellung nachgebend festhält, um eine bequeme Stütze zu
schaffen. Wenn eine auf das obere Rückenlehnenteil 12
wirkende, nach hinten gerichtete Kraft die Vorlastkraft in
den Federn 60 überwindet, werden die Federn 60
zusammengedrückt und ermöglichen es dem Rückenlehnenteil 12, nach
hinten zu kippen (siehe Fig. 10). Wenn das Rückenlehnenteil 12
von der nach hinten gerichteten Kraft entlastet wird,
drücken die Federn 60 die Flansche 56 und 58 wieder
zusammen. Der Endpunkt der Vorwärtsbewegung des oberen
Rückenlehnenteils 12 in bezug auf das untere Rückenlehnenteil 14,
also die Normalstellung des Rückenlehnenteils 12, wird
durch das Aneinanderlegen der benachbarten Flächen der
Flansche 56 und 58 bestimmt. Die Rückwärtskippbewegung
des oberen Rückenlehnenteils 12 wird durch das Anstoßen der
oberen und unteren Zwischenscheiben der Federn 60 an die
Vorderwände der beiden Verbindungsteile 51 und 52 begrenzt
(siehe Fig. 10).
Die Ausführungsformen gemäß Fig. 5 bis 8 und Fig. 9 bis 12
haben ein gemeinsames Prinzip, das darin besteht, daß
die Kompressionskräfte zwischen den beiden Federn 46 bzw.
60 automatisch ausgeglichen werden. So nimmt bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 5 bis 8 die Federreaktionsplatte
44 in bezug auf die Achse jedes der Verbindungsteile 38
und 40 automatisch eine Schrägstellung ein, die etwa dem
halben Schwenkwinkel entspricht, um die Federkräfte
auszugleichen. Diese Beziehung gilt auch für die
Ausführungsformen gemäß Fig. 9 bis 12 und Fig. 33 bis 37.
Das in Fig. 13 bis 16 dargestellte Verbindungsgelenk hat
ein oberes Verbindungsteil 70 und ein unteres
Verbindungsteil 72, die durch eine Achse 74 miteinander verbunden
sind, welche Löcher in sich überlappenden Abschnitten der
Seitenwände der Verbindungsteile 70 und 72 durchdringt.
Das obere Rückenlehnenteil 12 wird normalerweise in der
vertikalen Stellung durch eine mäßig vorgespannte
Schenkelfeder 76 gehalten, welche eine auf die Achse 74
aufgeschobene Büchse 78 aus Kunststoff umschlingt und Schenkel 80
und 82 aufweist, die von ihr wegragen und an den
Vorderwänden der Verbindungsteile 70 und 72 anliegen. Die
vertikale Normalstellung des oberen Rückenlehnenteils 12 wird
bestimmt durch die Anlage eines Ansatzes 84, der aus dem
oberen Rand einer Seitenwand des unteren Verbindungsteils
72 nach innen gebogen ist, an einem elastischen, im
wesentlichen U-förmigen Dämpfungsglied 86, das am oberen
Verbindungsteil 70 mit kleinen Vorsprüngen 88 befestigt ist,
die in entsprechende Löcher in den Wänden des oberen
Verbindungsteils 70 eingepreßt sind (siehe Fig. 16). Das
Dämpfungsglied 86 mildert Geräusche bei abrupten Bewegungen
des oberen Rückenlehnenteils 12 in jede der Endstellungen
und absorbiert die Energie dieser Bewegungen. Wie mit
gestrichelten Linien in Fig. 14 dargestellt, weisen die
hinteren Endanschlagglieder einen Ansatz 90 auf, der aus dem
oberen Rand einer Seitenwand des unteren Verbindungsteils
72 nach innen gebogen ist, sowie den vorderen Abschnitt des
Dämpfungsgliedes 86. Eine Beschreibung der Arbeitsweise
dieser Ausführungsform ist nicht erforderlich.
Bei der in Fig. 17 bis 20 dargestellten vierten
Ausführungsform hat das Verbindungsgelenk ein oberes Verbindungsteil
100 und ein unteres Verbindungsteil 102, die durch eine
Achse 104 schwenkbar miteinander verbunden sind und
normalerweise in der in Fig. 17 dargestellten vertikalen Stellung
von einer Zugfeder 106 gehalten sind, die bei mäßiger
Zugspannung zwischen Ansätzen 108 und 110 eingespannt ist,
welche von den Vorderwänden der Verbindungsteile 100 und
102 nach innen gebogen sind. Da die Ausbildung der
Anschlagglieder, die von Ansätzen am oberen Rand einer Seitenwand
des unteren Verbindungsteils 102 gebildet sind, die gleiche
ist wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 13 bis 16 und
weiter oben schon beschrieben wurde, erscheint eine
zusätzliche Beschreibung nicht erforderlich. Eine auf das obere
Rückenlehnenteil 12 wirkende, nach hinten gerichtete Kraft,
die zur Überwindung der Vorlastkraft in der Zugfeder 106
ausreicht, schwenkt das obere Rückenlehnenteil 12 um die
Achse 104 nach hinten und vergrößert so die Zugspannung in
der Zugfeder 106. Wenn der Stuhlbenutzer wieder eine
aufrechte Haltung einnimmt, stellt die in der Zugfeder 106
gespeicherte Energie das obere Rückenlehnenteil 12 in die
Normalstellung zurück.
Die in Fig. 21 bis 25 dargestellte fünfte Ausführungsform
eines Verbindungsgelenkes zum Verbinden des oberen
Rückenlehnenteils 12 mit dem unteren Rückenlehnenteil 14 der
Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 ist den Verbindungsgelenken
gemäß der US-PS 41 57 203 und dem vorstehend beschriebenen
Verbindungsgelenk gemäß Fig. 5 bis 8 sehr ähnlich, weist
aber eine Reihe wünschenswerter Verbesserungen auf.
Das Verbindungsgelenk hat ein unteres Verbindungsteil 170,
das im Aufnahmekörper 22 des unteren Rückenlehnenteils 14
der Sitz-Rückenlehnen-Einheit 10 aufgenommen ist, und ein
oberes Verbindungsteil 172, das im Aufnahmekörper 24 des
oberen Rückenlehnenteils 12 aufgenommen ist. Die beiden
Verbindungsteile 170 und 172 sind von gleicher Ausbildung,
was durch die Verringerung der Zahl der für das
Verbindungsgelenk benötigten verschiedenen Bauteile einen
Kostenvorteil darstellt. Wegen ihrer gleichen Ausbildung wird nur
das untere Verbindungsteil 170 in Einzelheiten beschrieben.
Das Verbindungsteil 170 hat ein U-förmiges vorderes
Bauteil 174 mit zwei Seitenwänden 174b und 174c . Die
Seitenwände 174b und 174c weisen an ihrem zugehörigen oberen Ende
einen etwa halbkreisförmigen Ansatz 176b bzw. 176a auf, in
den ein Loch 178 gestanzt worden ist, dessen Rand
nachfolgend zu einem kleinen, kreisringförmigen Flansch aufgestellt
worden ist. Der Ansatz 176b ist gegenüber dem größeren
Abschnitt der Seitenwand 174b nach innen versetzt, wodurch es
möglich ist, die Ansätze 176b und 176a der oberen und unteren
Verbindungsteile 172 und 170 in der in Fig. 35 gezeigten
Weise mit sich deckenden Löchern 178 und sich überlappenden
Ansätzen 176b und 176a zusammenzufügen (siehe Fig. 25). Die
vier sich deckenden Löcher 178 sind von einem Schwenkzapfen
durchdrungen, der die beiden Verbindungsteile 170 und 172
ums eine Achse 180 schwenkbar miteinander verbindet.
Die Vorderwand 174a des Verbindungsteils 170 hat einen durch
Stanzen ausgebildeten zweistufigen Flansch 181, der nach
innen wegragt und Sitze für eine kleinere innere Feder 182
und eine größere äußere Feder 184 bildet. In der Nähe des
rückwärtigen Randes jeder Seitenwand 174b und 174c des vorderen
Bauteils 174 sind durch Prägen nicht gezeichnete kleine,
nach innen sich erstreckende Vorsprünge ausgebildet.
Das Verbindungsteil 170 ist ferner ein hinteres Bauteil 186
mit einer Rückwand 186a und zwei Seitenflanschen 186b und
186c, die sich im unteren Abschnitt der Gesamtlänge des
Verbindungsteils 170 nach vorn erstrecken und in die
unteren hinteren Abschnitte der Seitenwände 174b und 174c
des vorderen Bauteils 174 eingreifen. In jedem
Seitenflansch 186b und 186c des hinteren Bauteils 186 sind in seine
Außenfläche durch Prägen mehrere Warzeneinsenkungen 188
ausgebildet, in welche die vorstehend erwähnten kleinen
Vorsprünge an den Seitenwänden 174b und 174c des vorderen
Bauteils 174 eingreifen. Diese Vorsprünge und die zugehörigen
Warzeneinsenkungen 188 halten die vorderen und hinteren
Bauteile 174 und 186 des Verbindungsteils 170 zusammen.
Die beiden Bauteile 174 und 186 können selbstverständlich
auch mit Nieten oder anderen Befestigungshilfsmitteln
oder durch Schweißen miteinander verbunden werden.
An der Rückwand 186a sind durch Einschneiden des oberen
Randes und der Seitenränder und durch anschließendes
Auswärtsbiegen zwei kleine Laschen oder Lappen 190 und 192
ausgebildet worden, die nach oben weisende Ränder oder
Schultern bilden, welche in Ausnehmungen aufgenommen sind,
die mit nach unten weisenden Schultern im Aufnahmekörper 22
des unteren Rückenlehnenteils 14 angeformt sind.
Das Verbindungsteil 170 wird in den Aufnahmekörper 22 durch
einfaches Nachuntenpressen eingebaut; die Wand des
Aufnahmekörpers 22 verformt sich elastisch, damit die Lappen
190 und 192 in den Aufnahmekörper 22 eindringen und
schließlich in die entsprechenden Vertiefungen im Aufnahmekörper
22 einrasten und sich verriegeln können (siehe Fig. 21). Das
Einbauen des Verbindungsteils 170 in den Aufnahmekörper 22
wird durch einen kleinen, nach außen gerichteten Vorsprung
194 erleichtert, der in jeder Seitenwand 174b und 174c
des vorderen Bauteils 174 durch Prägen ausgebildet worden
ist. Die Vorsprünge 194 halten das Verbindungsteil 170
seitlich zuverlässig in Stellung, unter Belastung eines
seitlichen Zwischenraumes zwischen den Außenflächen der
Seitenwände 174b, 174c vom Verbindungsteil 170 und den Innenflächen der
Seitenwände vom Aufnahmekörper 22. Dieser Zwischenraum
verhindert, daß sich das Verbindungsteil 170 beim Eindrücken
festsetzt.
Zum Verbindungsgelenk gehört ferner ein
Federreaktionsteil 196 mit einer Rückwand 196a und zwei Seitenflanschen
196b und 196c . Jeder Seitenflansch 196b und 196c ist mit
einem Loch zur Aufnahme des Schwenkzapfens als Achse 180 versehen,
an dem das Federreaktionsteil 196 schwenkbar angeordnet
ist. Die Rückwand 196a hat mit den Flanschen 181 in den
Vorderwänden 174a des Verbindungsteils 170 gleich
ausgebildete obere und untere zweistufige Flansche 198, die Sitze
und Halter für die hinteren Enden der Federn 182 und 184
bilden.
Im zusammengebauten Zustand des Verbindungsgelenkes sind
die beiden Federsätze zusammengedrückt, so daß sie zwischen
dem Federreaktionsteil 196 und dem zugehörigen
Verbindungsteil 170 bzw. 172 eine Kraft ausüben. Die Abmessungen und
die Anzahl der im Verbindungsgelenk verwendeten Federn 184
und 184 sind von der Federkraft abhängig, die zum Halten
des oberen Rückenlehnenteils 12 in der vertikalen
Normalstellung gewünscht wird, jedoch haben vier verhältnismäßig
kleine Federn wahrscheinlich eine größere Lebensdauer als
zwei dieselbe Kraft erzeugende verhältnismäßig große
Federn. Die Normalstellung des oberen Rückenlehnenteils 12
wird durch obere und untere Anschlagglieder 200 bestimmt,
die vorzugsweise Platten aus relativ hartem Kunststoff
oder Kautschuk sind und in zweckdienlicher Weise an der
Rückwand 196a des Federreaktionsteils 196 angebracht sind.
Die Platten dämpfen die durch Kraftwirkung hervorgerufene
Rückstellung des oberen Rückenlehnenteils 12 in die
Normalstellung und mindern das dabei entstehende Geräusch, wenn
der Benutzer des Stuhles das nach hinten gekippte obere
Rückenlehnenteil 12 plötzlich freigibt.
Wenn sich der Stuhlbenutzer nach hinten streckt oder
entspannt, geben die Federn 182 und 184 nach und ermöglichen
es dem oberen Rückenlehnenteil 12, um die Achse 180 des
Schwenkzapfens der beiden Verbindungsteile 170 und 172
zu schwenken. Aufgrund der relativen Schwenkewegung jedes
Verbindungsteils 170 und 172 in bezug auf das Federabstütz-
bzw. Federreaktionsteil 196 (siehe Fig. 22), wird die
Federkraft zwischen den oberen und unteren Federsätzen
ausgeglichen, und beide Federsätze tragen in im wesentlichen
gleichem Maße zur Gesamtkraft bei, welche dem
Rückwärtskippen des oberen Rückenlehnenteils 12 entgegenwirkt. Die
Rückwärtskippbewegung des oberen Rückenlehnenteils 12 wird
durch Anschlagglieder begrenzt, die von den oberen und
unteren, schrägen Vorderkanten an den Seitenflanschen
196b und 196c des Federreaktionsteils 196 gebildet sind
und die sich beim Rückwärtskippen des oberen
Rückenlehnenteils 12 in die Endstellung an die Vorderwände 174a der
beiden Verbindungsteile 170 und 172 anlegen.
Wie bei den zunächst beschriebenen Ausführungsformen ist
der Zwischenraum zwischen den beiden Verbindungsteilen 170
und 172 des Verbindungsgelenkes mit einer dehnbaren,
balgähnlichen Hülle 202 verschlossen und geschützt. Eine andere
Möglichkeit besteht darin, die Aufnahmekörper 22 und 24
mit sich überlappenden, teleskopierenden
Verlängerungsstücken auszubilden.
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Anspruch[de] |
- 1. Stuhl mit einem Sitzteil, einem unteren Rückenlehnenteil
(14) und einem oberen Rückenlehnenteil (12) aus jeweils einem
harten, hochschlagfesten Kunststoff, bei dem der Sitzteil und
der untere Rückenlehnenteil (14) einstückig zu einer
schalenförmigen Sitz-Rückenlehneneinheit (10) miteinander verbunden
sind und das obere Rückenlehnenteil (12) um eine quergerichtete
waagerechte Achse (42; 54; 74; 104; 180), die etwa in Höhe der
anatomischen Rückenmitte eines auf dem Stuhl sitzenden
erwachsenen Menschen verläuft, aus einer aufrechten Normalstellung
entgegen einer elastischen Vorspannung nach hinten bis in eine
Kippendstellung schwenkbar ist, wobei das obere
Rückenlehnenteil (12) einen nach unten über die Achse (42; 54; 74; 104;
180) vorspringenden Stützabschnitt aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das obere Rückenlehnenteil (12) als vom unteren
Rückenlehnenteil (14) getrenntes Teil ausgeführt ist, und daß das untere
und das obere Rückenlehnenteil (14, 12) an jeder Seite
komplementäre Aufnahmekörper (22, 24) aufweisen, die an ihren
einander zugewandten Enden offen sind zur Aufnahme von jeweils einem
zugehörigen Verbindungsgelenk, bestehend aus einem oberen Verbindungsteil (38;
51; 70; 100; 172) und einem unteren Verbindungseil (40; 52; 72;
102; 170), einer Achse (Achse 42; Niete 54; Achse 74; Achse 104;
Schwenkzapfen 180) als Schwenkverbindung zwischen den
Verbindungsteilen (38; 40; 51; 52; 70; 72; 100; 102; 172; 170), einer
Feder (Druckfeder 46; Feder 60; Schenkelfeder 76; Zugfeder 106;
Feder 182, 184) und Anschlaggliedern (Vorsprünge 47; Flansch 56,
58; Ansatz 90; Anschlagglied 200 bzw. Lappen 50;
Zwischenscheibe; Ansatz 84; Vorderkanten von Seitenflanschen 196b, 196c),
welche die vertikale Normalstellung und die Kippendstellung des
oberen Rückenlehnenteils (12) bestimmen.
- 2. Stuhl nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Rand des oberen Rückenlehnenteils (12) in
Querrichtung konvex nach unten gekrümmt ist.
- 3. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Verbindungsteil (38, 40) des Verbindungsgelenks (36)
eine Vorderwand hat, das Verbindungsgelenk (36) eine
Federreaktionsplatte (44) aufweist, die um die Schwenkachse in bezug auf
die Verbindungsteile (38, 40) schwenkbar ist, und daß die Feder
von Druckfedern (46) aus einem Elastomer-Material gebildet ist,
die in zusammengedrücktem Zustand zwischen den Vorderwänden der
Verbindungsteile (38, 40) und der Federreaktionsplatte (44)
angeordnet sind und an diesen anliegen.
- 4. Stuhl nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckfedern (46) einstückige, herausragende Vorsprünge
(47) aufweisen, die in Löchern in der Federreaktionsplatte (44)
aufgenommen sind.
- 5. Stuhl nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsprünge (47) der Federn (46) Anschlagglieder für die
Normalstellung bilden, die sich an Abschnitte der Rückwände der
Verbindungsteile (38, 40) anlegen, und an den Vorderwänden der
Verbindungsteile (38, 40) nach hinten ragende Lappen (50)
vorgesehen sind, die sich in der hinteren Kippendstellung des
oberen Rückenlehnenteils (12) an die Federreaktionsplatte (44)
anlegen.
- 6. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsteile (51, 52) Vorderwände mit
komplementären, nach hinten herausragenden Flanschen (56, 58) haben, und
die Feder von Druckfedern (60) gebildet ist, die zwischen den
einander abgewandten Flächen der Flansche (56, 58) und
Federhaltern (Bolzenkopf 62, Mutter 64) angeordnet sind und an ihnen
anliegen, wobei die Federhalter (62, 64) miteinander verbunden
sind und die Federn (60) so gegen die Flansche (56, 58)
pressen, daß sie die Flansche (56, 58) aufeinander zu und die
Verbindungsteile (51, 52) in die Normalstellung vorspannen.
- 7. Stuhl nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlagglieder von den einander zugewandten Flächen
der Flansche (56, 58) gebildet sind, die in der Normalstellung
aneinander anliegen, und von Zwischenscheiben der Federhalter
(62, 64), die in der Kippendstellung an den Rückflächen der
Vorderwände der Verbindungsteile (51, 52) anliegen.
- 8. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsteile (70, 72) Vorderwände aufweisen und die
Feder eine Schenkelfeder (76) ist, die an einer die
Verbindungsteile (70, 72) miteinander verbindenden Achse (74) angeordnet
ist und deren Schenkel (80, 82) an den Vorderwänden der
Verbindungsteile (70, 72) anliegen.
- 9. Stuhl nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsteile (70, 72) sich zum Teil überlappende
Seitenwände aufweisen und die Anschlagglieder Ansätze (84, 90)
an der Seitenwand eines Verbindungsteiles (72) sind, von denen
der eine Ansatz (84) an der Vorderwand des anderen
Verbindungsteils (70) anliegt, um die Normalstellung zu bestimmen, und der
andere Ansatz (90) an einer Rückwand des anderen
Verbindungsteils (70) anliegt, um die Kippendstellung zu bestimmen.
- 10. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsteile (100, 102) Vorderwände haben und die
Feder eine Zugfeder (106) ist, die unter Zugspannung an den
zugehörigen Vorderwänden befestigt ist.
- 11. Stuhl nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsteile (100, 102) sich zum Teil überlappende
Seitenwände haben und die Anschlagglieder Ansätze an der
Seitenwand eines Verbindungsteils (102) sind, von denen der eine
Ansatz an der Vorderwand des anderen Verbindungsteils (100)
anliegt, um die Normalstellung zu bestimmen, und der andere
Ansatz an einer Rückwand des anderen Verbindungsteils (100)
anliegt, um die Kippendstellung zu bestimmen.
- 12. Stuhl nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsgelenk eine Federreaktionsplatte
(Federreaktionsteil 196) aufweist, die an der Achse (180) schwenkbar
angeordnet ist und obere und untere Schenkel hat, die in das
zugehörige obere bzw. untere rohrförmige Verbindungsteil (172,
170) hineinragen, wenigstens eine Druckfeder (182, 184) in Form
einer Schraubenfeder aus Metall, die zwischen der Vorderwand
(174a) des oberen Verbindungsteils (172) und dem oberen
Schenkel der Federreaktionsplatte (196) eingespannt ist, und
wenigstens eine Druckfeder (182, 184) in Form einer Schraubenfeder
aus Metall aufweist, die zwischen der Vorderwand (174a) des
unteren Verbindungsteils (170) und dem unteren Schenkel der
Federreaktionsplatte (196) eingespannt ist.
- 13. Stuhl nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federreaktionsplatte (196) von U-förmiger
Querschnittsgestalt ist und Seitenflansche (196b, 196c) hat, die sich zu
den Vorderwänden (174a) der oberen und unteren Verbindungsteile
(172, 170) hin erstrecken.
- 14. Stuhl nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlagglieder für die Kippendstellung Vorderkanten an
den Seitenflanschen (196b, 196c) der Federreaktionsplatte (196)
sind, die sich an die Vorderwand (174a) des zugehörigen oberen
bzw. unteren Verbindungsteils (172, 170) anlegen.
- 15. Stuhl nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlagglieder für die Normalstellung des oberen
Rückenlehnenteils (12) von sich aneinander anlegenden Flächen
der Federreaktionsplatte (196) und der Rückwände (186a) der
Verbindungsteile (170, 172) gebildet sind.
- 16. Stuhl nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den als Anschlagglieder wirkenden hinteren Flächen
der Federreaktionsplatte (196) und der Verbindungsteile (170,
172) Dämpfungsglieder (Anschlagglieder 200) angeordnet sind,
welche die Berührungsgeräusche mindern, wenn die Federn (182,
184) das obere Rückenlehnenteil (12) in die Normalstellung
zurückstellen.
- 17. Stuhl nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Aufnahmekörper (22, 24) an einer Innenfläche eine
Vertiefung aufweist, die eine nach oben weisende, blockierende
Schulter bildet, und daß eine entsprechende Wand (186a) jedes
Verbindungsteils (170, 172) einen Ansatz (Lappen 190, 192) mit
einem nach unten weisenden Rand hat, der an der blockierenden
Schulter angreift und das Verbindungsteil (170, 172) im
Aufnahmekörper (22, 24) sicher hält.
- 18. Stuhl nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen und unteren Verbindungsteile (172, 170) gleich
ausgebildet sind und je eine Seitenwand (174b, 174c) aufweisen,
die einen Abschnitt (Ansatz 176a, 176b) hat, der in der Nähe
der Achse (180) in die gegenüberliegende Seitenwand des anderen
Verbindungsteils eingreift.
- 19. Stuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aus den Aufnahmekörpern (22, 24) herausragenden Teile
der Verbindungsgelenke (36) durch eine flexible, dehnbare,
rohrförmige Hülle (16) geschützt sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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