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Dokumentenidentifikation DE3523327C2 05.11.1987
Titel Fördervorrichtung für Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE
DE-Anmeldedatum 29.06.1985
DE-Aktenzeichen 3523327
Offenlegungstag 08.01.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 05.11.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 05.11.1987
IPC-Hauptklasse A01D 90/02
Zusammenfassung Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen zur schonenden Futterladung bei geringem Leistungsbedarf, in dem das Einziehen und Quetschen des Futters im Schlitzblech und das Zurückfallen des Fördergutes in den Förderkanal dadurch vermieden wird, daß die Rückzugsbahn der Kurvenführung von einer konvexen in eine gerade oder konkave Bahn übergeht, so daß die Förderzinken etwa am Ende des Förderkanals entgegen der Förderrichtung, nach unten abschwenkend, aus dem Förderschacht herausgezogen werden, wobei trotz kleinem Fördervorrichtungsdurchmesser eine Erhöhung der Rechenanzahl möglich ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung für Ladewagen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Eine derartige Fördervorrichtung ist durch die DE-OS 30 31 528 bekannt. Hierbei werden die Förderrechen von den Steuerarmen im Zusammenwirken mit einer etwa nierenförmigen Kurvenführung gesteuert, deren größerer Teil sich oberhalb des Lagers der Zentralwelle erstreckt. Dadurch greifen die Förderrechen in wünschenswerter Weise über einen weiten Winkelbereich von etwa 90° in den Förderkanal ein und ziehen sich am Förderkanalausgang unter einem etwa gleichbleibenden Winkel von etwa 90° zur Schlitzwand in einer weitgehend horizontalen Ebene aus dem Fördergut zurück.

Zur Erzielung dieser futterschonenden Bewegungsbahn werden hierbei den Förderrechen in Förderrichtung vorauseilende Steuerarme verwendet, die jedoch aufgrund ihrer Länge verhältnismäßig große Abmessungen der Kurvenführung und damit der Fördervorrichtung verursachen. Zudem läßt diese Ausführung wegen ihres relativ großen Schwenkbereiches der Steuerarme und der damit verbundenen Kollisionsgefahr lediglich die Anordnung einer begrenzten Anzahl von etwa vier Förderrechen zu.

Einer Verkleinerung der Kurvenführung, insbesondere dessen oberen Teils und damit einer Verkürzung der Steuerarme sind wegen dem aus Festigkeitsgründen notwendigen, relativ großen Lager der Zentralwelle Grenzen gesetzt. Desweiteren ist durch die DE-GM 81 11 036 eine Fördervorrichtung der oben genannten Art bekannt, dessen Steuerarme gegenüber den Förderrechen nacheilend angeordnet sind. Diese Ausführung läßt zwar die Anordnung von mehr als vier Förderrechen zu, jedoch ergeben sich große Abmessungen der Kurvenführungen, die seitlich bis weit in den Förderkanal herunterreichen und diesen begrenzen bzw. durch in diesem transportiertes Futter verschmutzt werden können.

Würde dieser Teil der Kurvenführung verkleinert werden, so würde gleichzeitig der Eingriffwinkelbereich der Förderrechen im Förderkanal von ca. 90° verkleinert werden und ein Teil des Fördergutes würde nicht auf die Ladefläche gelangen, sondern wieder in den Förderkanal zurückfallen, so daß ein erhöhter Förder- und damit Leistungsbedarf entstehen würde.

Eine allgemeine Verkleinerung im Sinne einer umgekehrten zentrischen Streckung der Kurvenführungsbahn ist außerdem nicht möglich, da sich die Kurvenführung bereits unmittelbar an das Lager der Zentralwelle anschließt, das seinerseits aus Stabilitätsgründen nicht weiter verkleinert werden kann. Auch eine verkleinerte Ausführung der Kurvenführung durch kleinere Steuerrollen ist nicht erreichbar, da deren relativ großer Durchmesser aus Verschleißgründen erforderlich ist.

Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fördervorrichtung für Ladewagen zu schaffen, die bei futterschonender Bewegungsbahn einer größeren Anzahl von Förderrechen eine Verkleinerung der Abmessungen der Fördervorrichtung ermöglicht.

Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.

Durch diese Anordnung der Kurvenführung wird in vorteilhafter Weise die Anordnung von z. B. fünf Förderrechen bei einem verkleinerten Durchmesser der Kurvenführung erreicht. Zudem wird eine sich relativ hoch zum Kanalende erstreckende Förderspitze und damit ein Verbringen größerer Ladegutmengen auf den Kratzboden bei anschließendem ständigen gutschonenden Absenken der Förderzinken während ihrem weiteren Zurückziehen ermöglicht, wie dieses als weitere Ausgestaltung der Erfindung in den Unteransprüchen beschrieben ist.

Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert und beschrieben. Es zeigt

Fig. 1 eine schematische Ansicht der Fördervorrichtung vorne an einem Ladewagen;

Fig. 2 eine Seitenansicht einer Einzelheit.

An der Front eines Anhängerfahrzeuges ist vorne eine Fördervorrichtung 1 oberhalb eines durch ein Bodenblech 2 und ein in etwa parallelem Abstand darüber angeordnetes Schlitzblech 3 gebildeten Förderkanals 5 vorgesehen. Zinken 4 der Fördervorrichtung 1 greifen in dem Förderabschnitt periodisch in den Förderkanal 5 in der Förderrichtung A ein. Vor dem Bodenblech 2 ist eine Pick-up-Walze 6 zu sehen, die das aufgenommene Ladegut dem Förderkanal 5 zufördert. Oben an den Förderkanal 5 schließt sich laderaumseitig ein Kratzboden 7 und an der anderen Seite eine Wagenstirnwand 8 an.

In dem Förderkanal sind auf Lücke zueinander versetzte Schneidmesser 9 und 10 angeordnet. 11 ist der Laderaum des Fahrzeuges. Die Fördervorrichtung 1 besteht, vgl. Fig. 2, aus einem angetriebenen Zentralrohr 12, an das beidseits Seitenschilder 13 angeflanscht sind. In den Seitenschildern 13 sind fünf Zinkenwellen 14 in Drehlagern 15 angeordnet. An den Zinkenwellen 14 sind die Zinken 4 in Reihe starr angeordnet.

Im spitzen Winkel zu diesen sind an den Zinkenwellen 14 seitlich Steuerarme 16 angeschweißt, die vorne mit Steuerrollen 17 versehen sind. Diese rollen auf der Kurvenführung 19 ab, die durch eine Kulissenwand 20 gehalten wird. Der untere Abschnitt 19a der Kurvenführung 19 verläuft, wie in Fig. 1 zu sehen, in dem Förderabschnitt von der Pick-up-Trommel 6 bis nach der Umlenkung von der horizontalen in die vertikale Förderrichtung parallel zu dem Förderkanal 5 . In dem Abschnitt ab 19b der Kurvenführung 19 werden die Zinken 4 aus dem Förderkanal zurückgezogen. An diesen Abschnitt schließt sich ein konkav nach dem Innern der Kurvenführung eingedallter Abschnitt 19c der Kurvenführung 19 an.

Hier beginnen sich die Zinken 4 entgegen der Förderrichtung abzusenken, wie die Kurve B am Förderkanalende veranschaulicht. Dadurch wird ein Einziehen des Fördergutes in das Schlitzblech und ein Quetschen desselben mit allen Folgen wirksam vermieden. Nach dem Abschnitt 19c folgt ein sich spiralig erweitender Rückführungsabschnitt, auf welchem die Zinken 4 wieder in die Förderstellung geführt werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Fördervorrichtung für Ladewagen mit an Seitenschildern einer Zentralwelle drehbar gelagerten Zinkenwellen von Förderrechen, deren Zinken durch starr mit der Zinkenwelle verbundene, eine Kröpfung aufweisende Steuerarme an einer Kurvenführung gesteuert durch eine Schlitzwand in einen Förderkanal eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die steuerseitige(n) Lager (25) der Zentralwelle (12) mittels einer Konsole (27) in Richtung zum Wageninnern gegenüber der Kurvenführung (19) versetzt angeordnet sind und die Kröpfungen der Steuerarme (16) die Lager (25) umgreifend ausgebildet sind.
  2. 2. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (27) an der Kurvenführung (19) abgestützt ist.
  3. 3. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückzugsbahn (19b-19c) der Kurvenführung (19) aus einer konvex nach außen und aus einer sich daran anschließenden konkav nach innen (bezogen auf die Kurvenführung) gewölbten Bahn besteht und die nacheilend angeordneten Steuerarme (16) und die Zinken (4) so bemessen sind, daß sich die Spitzenbahn (B) der Zinken (4) zum Ausgang des Förderkanals (5) hin absenkt.






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