| Dokumentenidentifikation |
DE3523327C2 05.11.1987 |
| Titel |
Fördervorrichtung für Ladewagen |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE |
| DE-Anmeldedatum |
29.06.1985 |
| DE-Aktenzeichen |
3523327 |
| Offenlegungstag |
08.01.1987 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
05.11.1987 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.11.1987 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 90/02
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| Zusammenfassung |
Förder- und ggf. Schneidvorrichtung für Ladewagen zur schonenden Futterladung bei geringem Leistungsbedarf, in dem das Einziehen und Quetschen des Futters im Schlitzblech und das Zurückfallen des Fördergutes in den Förderkanal dadurch vermieden wird, daß die Rückzugsbahn der Kurvenführung von einer konvexen in eine gerade oder konkave Bahn übergeht, so daß die Förderzinken etwa am Ende des Förderkanals entgegen der Förderrichtung, nach unten abschwenkend, aus dem Förderschacht herausgezogen werden, wobei trotz kleinem Fördervorrichtungsdurchmesser eine Erhöhung der Rechenanzahl möglich ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung für Ladewagen
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Fördervorrichtung ist durch die DE-OS 30 31 528
bekannt. Hierbei werden die Förderrechen von den Steuerarmen im
Zusammenwirken mit einer etwa nierenförmigen Kurvenführung
gesteuert, deren größerer Teil sich oberhalb des Lagers der Zentralwelle erstreckt.
Dadurch greifen die Förderrechen in wünschenswerter Weise über
einen weiten Winkelbereich von etwa 90° in den Förderkanal ein
und ziehen sich am Förderkanalausgang unter einem etwa
gleichbleibenden Winkel von etwa 90° zur Schlitzwand in einer
weitgehend horizontalen Ebene aus dem Fördergut zurück.
Zur Erzielung dieser futterschonenden Bewegungsbahn werden
hierbei den Förderrechen in Förderrichtung vorauseilende Steuerarme
verwendet, die jedoch aufgrund ihrer Länge verhältnismäßig große
Abmessungen der Kurvenführung und damit der Fördervorrichtung
verursachen. Zudem läßt diese Ausführung wegen ihres relativ
großen Schwenkbereiches der Steuerarme und der damit verbundenen
Kollisionsgefahr lediglich die Anordnung einer begrenzten Anzahl
von etwa vier Förderrechen zu.
Einer Verkleinerung der Kurvenführung, insbesondere dessen oberen
Teils und damit einer Verkürzung der Steuerarme sind wegen dem
aus Festigkeitsgründen notwendigen, relativ großen Lager der Zentralwelle
Grenzen gesetzt. Desweiteren ist durch die DE-GM 81 11 036 eine
Fördervorrichtung der oben genannten Art bekannt, dessen
Steuerarme gegenüber den Förderrechen nacheilend angeordnet sind.
Diese Ausführung läßt zwar die Anordnung von mehr als vier
Förderrechen zu, jedoch ergeben sich große Abmessungen der
Kurvenführungen, die seitlich bis weit in den Förderkanal
herunterreichen und diesen begrenzen bzw. durch in diesem
transportiertes Futter verschmutzt werden können.
Würde dieser Teil der Kurvenführung verkleinert werden, so
würde gleichzeitig der Eingriffwinkelbereich der Förderrechen im
Förderkanal von ca. 90° verkleinert werden und ein Teil des
Fördergutes würde nicht auf die Ladefläche gelangen, sondern
wieder in den Förderkanal zurückfallen, so daß ein erhöhter
Förder- und damit Leistungsbedarf entstehen würde.
Eine allgemeine Verkleinerung im Sinne einer umgekehrten
zentrischen Streckung der Kurvenführungsbahn ist außerdem nicht
möglich, da sich die Kurvenführung bereits unmittelbar an das
Lager der Zentralwelle anschließt, das seinerseits aus Stabilitätsgründen
nicht weiter verkleinert werden kann. Auch eine verkleinerte
Ausführung der Kurvenführung durch kleinere Steuerrollen ist
nicht erreichbar, da deren relativ großer Durchmesser aus Verschleißgründen
erforderlich ist.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Fördervorrichtung für Ladewagen zu schaffen, die bei
futterschonender Bewegungsbahn einer größeren Anzahl von Förderrechen
eine Verkleinerung der Abmessungen der Fördervorrichtung
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Durch diese Anordnung der Kurvenführung wird in vorteilhafter
Weise die Anordnung von z. B. fünf Förderrechen bei einem
verkleinerten Durchmesser der Kurvenführung erreicht. Zudem wird
eine sich relativ hoch zum Kanalende erstreckende Förderspitze
und damit ein Verbringen größerer Ladegutmengen auf den
Kratzboden bei anschließendem ständigen gutschonenden Absenken der
Förderzinken während ihrem weiteren Zurückziehen ermöglicht, wie
dieses als weitere Ausgestaltung der Erfindung in den
Unteransprüchen beschrieben ist.
Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher erläutert und beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht der
Fördervorrichtung vorne an
einem Ladewagen;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer
Einzelheit.
An der Front eines Anhängerfahrzeuges ist vorne eine
Fördervorrichtung 1 oberhalb eines durch ein Bodenblech 2 und ein
in etwa parallelem Abstand darüber angeordnetes Schlitzblech 3
gebildeten Förderkanals 5 vorgesehen. Zinken 4 der
Fördervorrichtung 1 greifen in dem Förderabschnitt periodisch in den
Förderkanal 5 in der Förderrichtung A ein. Vor dem Bodenblech 2
ist eine Pick-up-Walze 6 zu sehen, die das aufgenommene Ladegut
dem Förderkanal 5 zufördert. Oben an den Förderkanal 5 schließt
sich laderaumseitig ein Kratzboden 7 und an der anderen Seite
eine Wagenstirnwand 8 an.
In dem Förderkanal sind auf Lücke zueinander versetzte
Schneidmesser 9 und 10 angeordnet. 11 ist der Laderaum des Fahrzeuges.
Die Fördervorrichtung 1 besteht, vgl. Fig. 2, aus einem
angetriebenen Zentralrohr 12, an das beidseits Seitenschilder 13
angeflanscht sind. In den Seitenschildern 13 sind fünf
Zinkenwellen 14 in Drehlagern 15 angeordnet. An den Zinkenwellen 14
sind die Zinken 4 in Reihe starr angeordnet.
Im spitzen Winkel zu diesen sind an den Zinkenwellen 14
seitlich Steuerarme 16 angeschweißt, die vorne mit Steuerrollen 17
versehen sind. Diese rollen auf der Kurvenführung 19 ab, die
durch eine Kulissenwand 20 gehalten wird. Der untere Abschnitt
19a der Kurvenführung 19 verläuft, wie in Fig. 1 zu sehen, in
dem Förderabschnitt von der Pick-up-Trommel 6 bis nach der
Umlenkung von der horizontalen in die vertikale Förderrichtung
parallel zu dem Förderkanal 5 . In dem Abschnitt ab 19b der
Kurvenführung 19 werden die Zinken 4 aus dem Förderkanal
zurückgezogen. An diesen Abschnitt schließt sich ein konkav nach dem
Innern der Kurvenführung eingedallter Abschnitt 19c der
Kurvenführung 19 an.
Hier beginnen sich die Zinken 4 entgegen der Förderrichtung
abzusenken, wie die Kurve B am Förderkanalende veranschaulicht.
Dadurch wird ein Einziehen des Fördergutes in das Schlitzblech
und ein Quetschen desselben mit allen Folgen wirksam vermieden.
Nach dem Abschnitt 19c folgt ein sich spiralig erweitender
Rückführungsabschnitt, auf welchem die Zinken 4 wieder in die
Förderstellung geführt werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Fördervorrichtung für Ladewagen mit an Seitenschildern einer
Zentralwelle drehbar gelagerten Zinkenwellen von Förderrechen,
deren Zinken durch starr mit der Zinkenwelle verbundene, eine
Kröpfung aufweisende Steuerarme an einer Kurvenführung
gesteuert durch eine Schlitzwand in einen Förderkanal
eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die
steuerseitige(n) Lager (25) der Zentralwelle (12) mittels einer Konsole (27) in Richtung zum Wageninnern gegenüber der
Kurvenführung (19) versetzt angeordnet sind und die Kröpfungen
der Steuerarme (16) die Lager (25) umgreifend ausgebildet sind.
- 2. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Konsole (27) an der Kurvenführung (19) abgestützt ist.
- 3. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückzugsbahn (19b-19c) der Kurvenführung (19)
aus einer konvex nach außen und aus einer sich daran anschließenden
konkav nach innen (bezogen auf die Kurvenführung) gewölbten Bahn besteht
und die nacheilend angeordneten Steuerarme (16) und die
Zinken (4) so bemessen sind, daß sich die Spitzenbahn (B) der
Zinken (4) zum Ausgang des Förderkanals (5) hin absenkt.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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