Die Erfindung betrifft eine Ausschaltvorrichtung für Messer
an einem Ladewagen nach den oberbegrifflichen Merkmalen des
Anspruchs 1.
Eine derartige Ausschaltvorrichtung für Ladewagenmesser ist
aus der DE-OS 33 34 045 bekannt. Hier sind die Messer bei
Fremdkörpereinwirkung oder Überlast gegen Federwirkung
ausschwenkbar, wobei die Messer einzeln über federbelastete
Rastrollen, die an einer Art Kipphebel gelagert sind, in ihrer
Arbeitsstellung gehalten werden. Diese Kipphebel sind an
ihrem vom Messer abgewandten Ende mittels eines Gelenkbolzens
abgestützt, der wiederum an Laschen gelagert ist. Diese
schwenkhebelartigen Laschen sind an einem gemeinsamen
Schwenkträger angeschweißt und zusammen mit diesem um eine
tiefliegende Achse schwenkbar, um die Messer in die
Außereingriffstellung nach unten zu verschwenken. Der quer zum Förderkanal
verlaufende Schwenkträger wird für die Arbeitsstellung der
Messer mit einem Kniehebelmechanismus arretiert, bzw. in
Außerbetriebsstellung mit diesem Hebelmechanismus nach unten
verschwenkt, wobei dieser Hebelmechanismus für eine sichere
Arretierung des Schwenkträgers an beiden Seiten des
Ladewagens angeordnet ist.
Beim Schneidvorgang wirken sehr hohe Kräfte an den Messern,
die über die Rastrolle, die Kipphebel und die Laschen an den
Schwenkträger übertragen werden und von der
Schwenkträgerarretierung gemeinsam für zehn bis fünfzehn Messer
aufgefangen werden müssen. Danach muß der hierfür vorgesehene
Kniehebelmechanismus in nachteiliger Weise sehr stabil
ausgelegt sein, sowie auf beiden Seiten vorgesehen sein,
um eine Verwindung des Schwenkträgers zu vermeiden. Dadurch
muß jedoch die Bedienperson jeweils um den Ladewagen
herumlaufen um die Messer ein- bzw. auszuschwenken, was sich als
sehr zeitaufwendig erweist.
Zudem müssen auch die Laschen und die das jeweilige
Abstützgelenk bildenden Gelenkbolzen sehr stabil ausgeführt
sein, da die Laschen aufgrund der gewählten Anordnung mit
tiefliegender Schwenkachse des Schwenkträgers eine relativ
große Ausladung aufweisen, um das Ausschwenken der Messer
zu erlauben. Dadurch ergibt sich eine schwere und
raumaufwendige Bauweise.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese
Nachteile zu vermeiden und eine einfache und leicht
bedienbare Ausschaltvorrichtung für wenigstens eine Teilanzahl
der einzeln abgefederten Messer zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Durch diese Anordnung des Schwenkhebels muß der
Schwenkhebel mit dem Abstützgelenk nicht mehr arretiert werden,
sondern wird bei Belastung des Messers durch den
Futterund Schneiddruck gegen einen Anschlag gedrückt, so daß
durch den um den Winkel β unterschiedlichen
Kraftrichtungsverlauf das Abstützgelenk und damit die Messer in
Arbeitsstellung selbsttätig gehalten werden. Diese Gestaltung und
Anordnung des Abstützgelenkes kann auf verschiedene
Federanordnungen Anwendung finden.
Zur Entriegelung der Messer wirkt dabei eine
Verstellvorrichtung auf eine Teilanzahl der jeweils pro Messer
vorgesehenen Schwenkhebel darart ein, daß sich die Achse des
Abstützgelenkes auf der den Messern abgewandten Seite von der
Verbindungslinie befindet.
Hierbei wird der Winkel β durch die Verstellvorrichtung
zumindest auf "0" und kleiner reduziert und damit das
Abstützgelenk über den "Totpunkt" auf der Verbindungslinie
hinbewegt, so daß das Messergewicht und der Futterdruck
ausreichen, um das Messer vollständig in die
Außereingriffstellung zu bringen.
Als besonders vorteilhaft zeigt sich hier die leichte und
einfache Ausbildung der Verstelleinrichtung, da sie
lediglich das Abstützgelenk über den "Totpunkt" hinweg
verschwenken muß und keinerlei Abstützung während des
Schnittbetriebes auffangen muß, sondern dies durch das Tragrohr
übernommen wird.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung der Ausschalteinrichtung
wurde durch die Anordnung des Schwenkhebels in der
selbstabstützenden, um den Winkel β zum Messer hingeneigten
Lage ermöglicht und schafft damit eine leicht bedienbare
Schneidvorrichtung, da zum Ausschalten einiger Messer
keine Verriegelungen oder Abstützungen gelöst zu werden
brauchen, sondern lediglich das Abstützgelenk aus seiner
"Totpunktlage" um den Winkel β herausbewegt werden muß.
Durch diesen geringen Kraftaufwand sind mehrere einzelne
Messer, je nach gewünschter Schnittlänge für das Futter,
von der leicht zugänglichen Seite des Ladewagens aus über
eine gemeinsame Welle oder Keilplatte mit einem Handgriff
aus dem Förderkanal ausschwenkbar.
Aus der DE-PS 32 13 199 ist zwar eine Schaltvorrichtung
für Ladewagenmesser bekannt, die auch von einer
Ladewagenseite aus leicht bedienbar ist. Diese Schaltvorrichtung
wirkt jedoch nicht auf einzeln abgefederte Messer, sondern
die Messer sind nur in ihrer Gesamtheit gegen Überlast
gesichert, so daß bei Fremdkörpereinwirkung alle im
Eingriff befindlichen Messer gegen die Federkraft einer Feder
gemeinsam ausschwenken und damit den Förderkanal in unerwünschter
Weise über die gesamte Breite abgibt.
Desweiteren muß auch hier die Schneidkraft an den Messern
in ihrer Gesamtgröße von der Schaltvorrichtung abgestützt
werden, so daß auch hier die Schaltvorrichtung sehr stabil
und damit platz- und gewichtsaufwendig gestaltet werden muß,
während beim Anmeldegegenstand die Schnittkräfte
unmittelbar in den Fahrzeugrahmen geleitet werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung in schematischer Darstellung mit zwei Ausführungen
der Ausschaltvorrichtung gezeigt und nachfolgend
beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße
Schneidvorrichtung in Seitenansicht;
Fig. 2 eine teilweise Draufsicht gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der
Ausschaltvorrichtung in Seiten- und Draufsicht.
Bei einem nicht näher dargestellten Ladewagen wird das
Erntegut durch den Förderkanal 1 hindurch transportiert
und bei Bedarf durch Messer 2, die durch Schlitze in den
Förderkanal 1 hineinragen, geschnitten. Die Messer 2 sind
zum einen an einem Schwenklager 4 aus dem Förderkanal 1
herausschwenkbar gelagert und zum andern an ihrem oberen
Ende über eine Feder 3 abgestützt und werden so in ihrer
Arbeitsstellung im Förderkanal 1 gehalten. Bei
Fremdkörpereinwirkung wie z.B. Steine, die gegen die Messer 2 gedrückt
werden, dreht sich das Messer 2 um das Schwenkgelenk 4 und
beansprucht die Feder 3, die am Messer 2 mit dem
Messergelenk 5 und zur festen Abstützung an einem Abstützgelenk 6
gelagert ist.
Die Arbeitsstellung wird im wesentlichen durch die Lage des
Messers 2, der Feder 3, die in der erfindungsgemäßen
Ausführung durch eine Schraubenfeder 7 mit Windungen 8gebildet wird und die diese Teile verbindenden Gelenke 5 und
6 festgelegt.
Die Stellung bei Fremdkörpereinwirkung mit teilweise aus
dem Förderkanal 1 herausgeschwenkten Messern 2&min; wird mit
einem einfachen Beistrich bei Messergelenk 5&min;, Feder 7&min;
mit sich spreizenden Windungen 8&min; usw. gekennzeichnet.
Das Abstützgelenk 6 bleibt auch bei Fremdkörpereinwirkung
ortsfest und die Bezeichnung 6&min; deutet hier eine
Einstellbarkeit des Abstützgelenkes an, z.B. indem der
Gelenkbolzen 13 des Abstützgelenkes 6 exzentrisch
ausgebildet ist und somit die Neigung der Verbindungslinie 9
zwischen den Gelenken 5 und 6 verändert wird. Dadurch ändert
sich auch der Winkel α zwischen der Verbindungslinie 9
und der Mittelachse 7a der Feder 3 und hierdurch wiederum
die Ansprechkraft der Feder 3 bei Fremdkörpereinwirkung.
Weiterhin ist in Fig. 1 mit doppeltem Beistrich die Lage
der Schneidvorrichtung bei der Außerbetriebstellung
angedeutet und zwar durch das aus dem Förderkanal
herausgeschwenkte Messer 2&min;&min;, das Messergelenk 5&min;&min;, die verbindenden
Bolzenaufnahmen 10a&min;&min; zum Messergelenk 5&min;&min; und 10b&min;&min; zum
Abstützgelenk 6&min;&min; hin, sowie durch den jeweils pro Messer 2&min;&min;
vorgesehenen Schwenkhebel 14&min;&min; mit dem Bolzen 13&min;&min;.
Die Schwenkhebel 14 sind in selbststützender Weise derart
angeordnet, daß sich zwischen den Verbindungslinien 26
und 27 ein Winkel β ergibt. Dadurch wird das
Abstützgelenk 6 durch auf die Messer 2 wirkende Kräfte gegen das
Tragrohr 16 als Anschlag gedrückt und somit abgestützt.
Sollen nun bei dieser Ausführung die Messer 2 in ihre
Außerbetriebsstellung gebracht werden, so genügt es, die
oder den Schwenkhebel 14 um zumindest den Winkel β zu
verschwenken und somit über den sog. "Totpunkt" zu bringen,
um die Messer 2 freizugeben. Hierbei wird die
Schraubenfeder 7 oder ggf. auch eine Blattfeder und dgl. etwas
gestaucht und zusammengedrückt. Da die Windungen 8 der
Schraubenfeder 7 nicht vollkommen aufeinanderliegen, ist
dies mit geringem Kraftaufwand möglich, jedoch
andererseits genügend groß, um die Messer 2 auch bei waagrechter
Einbaulage der Feder gegen die Schwerkraft zu halten.
Bei dieser Ausführung bietet sich aufgrund der niedrigen
Ausschwenkkraft eine Verbindung mehrerer Schwenkhebel 14
mittels einer im Seitenrahmen 22 in Lagern 21 und ggf. mit
Stützkonsolen 20 unterstützten Schwenkwelle 19 - vgl.
Fig. 2 - an, so daß z.B. von einer Messerreihe mit 17
Messern 12 Messer (2a, 2c, 2d, 2f usw.) mit einem Handgriff
von der Seite durch den Betätigungshebel 23 des Ladewagens
aus
ausgeschwenkt werden, während 5 Messer (2b, 2e usw.) im
Förderkanal verbleiben um z.B. langes Gras zur
sofortigen Fütterung zu schneiden, während die volle
Messeranzahl für Grassilage benötigt wird. Wird diese
Schneidvorrichtung für die in üblicher Weise vorgesehene zweite
Messerreihe mit 16 Messern ebenfalls benutzt, ergeben
sich vielfältige Variationsmöglichkeiten mit z.B. 0, 5,
10, 16, 17, 21, 22, 33 Messern und entsprechend angepaßte
Schnittlängen, wobei jede Messerreihe einzeln in einem
Rahmen 22 komplett ausschwenkbar ist.
Eine weitere Ausbildung mit noch mehr Schaltmöglichkeiten
gemäß Anspruch 5 zeigt Fig. 3, bei der die einzelnen,
hier gekröpften Schwenkhebel 14 auf einer Stützkonsole 20
gelagert sind und eine Verstelleinrichtung 28, die
beispielsweise durch eine beim Verschieben oder Verschwenken unter
das Abstützgelenk 6 eingreifende Keilplatte 29 gebildet
wird. Die Verstelleinrichtung 28 wirkt auf eine
Teilanzahl der Messer 2, z.B. jedes dritte Messer und verschiebt
bzw. verschwenkt das Abstützgelenk 6 auf die von den
Messern abgewandte Seite der Verbindungslinie 27. Durch dieses
Verbringen über den "Totpunkt" hinweg, wobei der Winkel β
kleiner als Null β&min; wird, wird die Selbstabstützung
aufgehoben und bei Kräften auf das Messer 2 und die Feder 3,
z. T. bereits durch das Eigengewicht, fällt der Schwenkhebel
14 mit dem Messer 2 in die Außerbetriebsstellung 14&min;&min; bzw.
2&min;&min;.
Dieses Verschwenken über den "Totpunkt" hinweg kann auf
vielfältige Weise geschehen, z.B. mittels den
dargestellten Keilen, wobei sich in der gezeigten Mittelstellung
der Keilplatte 29 alle Schwenkhebel 14 bei Belastung auf
dem Tragrohr 16 abstützen können, während z.B. bei nach
unten bewegter Keilplatte 29 jedes dritte Messer aus der
Selbstabstützung heraus um mindestens den Winkel β
verschwenkt wird und bei nach oben durch den angedeuteten
Mechanismus bewegter Keilplatte 29 die restlichen Messer 2
aus ihrer Selbstabstützung herausbewegt werden. Die
Keilplatte 29 kann dabei noch mehr als drei Stellungen
aufweisen, indem z.B. oben und unten eine weitere Keilreihe
angefügt wird.
Eine weitere Möglichkeit, um den Winkel b "aufzuheben",
wäre die Ausbildung des Schwenkhebels 14 als Winkelhebel,
wobei beispielsweise eine Schaltwalze mit jeweils auf
eine andere Teilanzahl der Schwenkhebel drückende Nocken
vorgesehen sein kann.
Weiterhin kann der Winkel β und damit die
Selbstabstützung durch Bewegen der jeweiligen unteren
Schwenkhebelachse 18 in Richtung auf das Messer 2 zu z.B. mittels
einer Exzenterwelle aufgehoben werden.
Für das Umschalten auf eine andere Messerzahl in
Arbeitsstellung werden die noch in Außerbetriebsstellung
befindlichen Messer zunächst mit einem Zubringerbügel 30 ebenfalls
von der Seite des Ladewagens aus durch Verschwenken
der angedeuteten Achsen in die selbststützende Lage
gebracht und aus der kompletten Anzahl der Messer die
gewünschte Anzahl über den "Totpunkt" herausgeklappt.
Diese vorgewählten Messer fallen von selbst oder vom
Futterdruck dann in ihre Außerbetriebsstellung und
sind unwirksam.