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Dokumentenidentifikation DE3644884A1 26.11.1987
Titel Ausschaltvorrichtung
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8873 Ichenhausen, DE
DE-Anmeldedatum 21.05.1986
DE-Aktenzeichen 3644884
File number of basic patent 36170135
Offenlegungstag 26.11.1987
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.11.1987
IPC-Hauptklasse A01D 90/04

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Ausschaltvorrichtung für Messer an einem Ladewagen nach den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1.

Eine derartige Ausschaltvorrichtung für Ladewagenmesser ist aus der DE-OS 33 34 045 bekannt. Hier sind die Messer bei Fremdkörpereinwirkung oder Überlast gegen Federwirkung ausschwenkbar, wobei die Messer einzeln über federbelastete Rastrollen, die an einer Art Kipphebel gelagert sind, in ihrer Arbeitsstellung gehalten werden. Diese Kipphebel sind an ihrem vom Messer abgewandten Ende mittels eines Gelenkbolzens abgestützt, der wiederum an Laschen gelagert ist. Diese schwenkhebelartigen Laschen sind an einem gemeinsamen Schwenkträger angeschweißt und zusammen mit diesem um eine tiefliegende Achse schwenkbar, um die Messer in die Außereingriffstellung nach unten zu verschwenken. Der quer zum Förderkanal verlaufende Schwenkträger wird für die Arbeitsstellung der Messer mit einem Kniehebelmechanismus arretiert, bzw. in Außerbetriebsstellung mit diesem Hebelmechanismus nach unten verschwenkt, wobei dieser Hebelmechanismus für eine sichere Arretierung des Schwenkträgers an beiden Seiten des Ladewagens angeordnet ist.

Beim Schneidvorgang wirken sehr hohe Kräfte an den Messern, die über die Rastrolle, die Kipphebel und die Laschen an den Schwenkträger übertragen werden und von der Schwenkträgerarretierung gemeinsam für zehn bis fünfzehn Messer aufgefangen werden müssen. Danach muß der hierfür vorgesehene Kniehebelmechanismus in nachteiliger Weise sehr stabil ausgelegt sein, sowie auf beiden Seiten vorgesehen sein, um eine Verwindung des Schwenkträgers zu vermeiden. Dadurch muß jedoch die Bedienperson jeweils um den Ladewagen herumlaufen um die Messer ein- bzw. auszuschwenken, was sich als sehr zeitaufwendig erweist.

Zudem müssen auch die Laschen und die das jeweilige Abstützgelenk bildenden Gelenkbolzen sehr stabil ausgeführt sein, da die Laschen aufgrund der gewählten Anordnung mit tiefliegender Schwenkachse des Schwenkträgers eine relativ große Ausladung aufweisen, um das Ausschwenken der Messer zu erlauben. Dadurch ergibt sich eine schwere und raumaufwendige Bauweise.

Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden und eine einfache und leicht bedienbare Ausschaltvorrichtung für wenigstens eine Teilanzahl der einzeln abgefederten Messer zu schaffen.

Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.

Durch diese Anordnung des Schwenkhebels muß der Schwenkhebel mit dem Abstützgelenk nicht mehr arretiert werden, sondern wird bei Belastung des Messers durch den Futterund Schneiddruck gegen einen Anschlag gedrückt, so daß durch den um den Winkel β unterschiedlichen Kraftrichtungsverlauf das Abstützgelenk und damit die Messer in Arbeitsstellung selbsttätig gehalten werden. Diese Gestaltung und Anordnung des Abstützgelenkes kann auf verschiedene Federanordnungen Anwendung finden.

Zur Entriegelung der Messer wirkt dabei eine Verstellvorrichtung auf eine Teilanzahl der jeweils pro Messer vorgesehenen Schwenkhebel darart ein, daß sich die Achse des Abstützgelenkes auf der den Messern abgewandten Seite von der Verbindungslinie befindet.

Hierbei wird der Winkel β durch die Verstellvorrichtung zumindest auf "0" und kleiner reduziert und damit das Abstützgelenk über den "Totpunkt" auf der Verbindungslinie hinbewegt, so daß das Messergewicht und der Futterdruck ausreichen, um das Messer vollständig in die Außereingriffstellung zu bringen.

Als besonders vorteilhaft zeigt sich hier die leichte und einfache Ausbildung der Verstelleinrichtung, da sie lediglich das Abstützgelenk über den "Totpunkt" hinweg verschwenken muß und keinerlei Abstützung während des Schnittbetriebes auffangen muß, sondern dies durch das Tragrohr übernommen wird.

Diese erfindungsgemäße Ausbildung der Ausschalteinrichtung wurde durch die Anordnung des Schwenkhebels in der selbstabstützenden, um den Winkel β zum Messer hingeneigten Lage ermöglicht und schafft damit eine leicht bedienbare Schneidvorrichtung, da zum Ausschalten einiger Messer keine Verriegelungen oder Abstützungen gelöst zu werden brauchen, sondern lediglich das Abstützgelenk aus seiner "Totpunktlage" um den Winkel β herausbewegt werden muß. Durch diesen geringen Kraftaufwand sind mehrere einzelne Messer, je nach gewünschter Schnittlänge für das Futter, von der leicht zugänglichen Seite des Ladewagens aus über eine gemeinsame Welle oder Keilplatte mit einem Handgriff aus dem Förderkanal ausschwenkbar.

Aus der DE-PS 32 13 199 ist zwar eine Schaltvorrichtung für Ladewagenmesser bekannt, die auch von einer Ladewagenseite aus leicht bedienbar ist. Diese Schaltvorrichtung wirkt jedoch nicht auf einzeln abgefederte Messer, sondern die Messer sind nur in ihrer Gesamtheit gegen Überlast gesichert, so daß bei Fremdkörpereinwirkung alle im Eingriff befindlichen Messer gegen die Federkraft einer Feder gemeinsam ausschwenken und damit den Förderkanal in unerwünschter Weise über die gesamte Breite abgibt. Desweiteren muß auch hier die Schneidkraft an den Messern in ihrer Gesamtgröße von der Schaltvorrichtung abgestützt werden, so daß auch hier die Schaltvorrichtung sehr stabil und damit platz- und gewichtsaufwendig gestaltet werden muß, während beim Anmeldegegenstand die Schnittkräfte unmittelbar in den Fahrzeugrahmen geleitet werden.

In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung mit zwei Ausführungen der Ausschaltvorrichtung gezeigt und nachfolgend beschrieben.

Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Schneidvorrichtung in Seitenansicht;

Fig. 2 eine teilweise Draufsicht gemäß Fig. 1;

Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Ausschaltvorrichtung in Seiten- und Draufsicht.

Bei einem nicht näher dargestellten Ladewagen wird das Erntegut durch den Förderkanal 1 hindurch transportiert und bei Bedarf durch Messer 2, die durch Schlitze in den Förderkanal 1 hineinragen, geschnitten. Die Messer 2 sind zum einen an einem Schwenklager 4 aus dem Förderkanal 1 herausschwenkbar gelagert und zum andern an ihrem oberen Ende über eine Feder 3 abgestützt und werden so in ihrer Arbeitsstellung im Förderkanal 1 gehalten. Bei Fremdkörpereinwirkung wie z.B. Steine, die gegen die Messer 2 gedrückt werden, dreht sich das Messer 2 um das Schwenkgelenk 4 und beansprucht die Feder 3, die am Messer 2 mit dem Messergelenk 5 und zur festen Abstützung an einem Abstützgelenk 6 gelagert ist.

Die Arbeitsstellung wird im wesentlichen durch die Lage des Messers 2, der Feder 3, die in der erfindungsgemäßen Ausführung durch eine Schraubenfeder 7 mit Windungen 8gebildet wird und die diese Teile verbindenden Gelenke 5 und 6 festgelegt.

Die Stellung bei Fremdkörpereinwirkung mit teilweise aus dem Förderkanal 1 herausgeschwenkten Messern 2&min; wird mit einem einfachen Beistrich bei Messergelenk 5&min;, Feder 7&min; mit sich spreizenden Windungen 8&min; usw. gekennzeichnet. Das Abstützgelenk 6 bleibt auch bei Fremdkörpereinwirkung ortsfest und die Bezeichnung 6&min; deutet hier eine Einstellbarkeit des Abstützgelenkes an, z.B. indem der Gelenkbolzen 13 des Abstützgelenkes 6 exzentrisch ausgebildet ist und somit die Neigung der Verbindungslinie 9 zwischen den Gelenken 5 und 6 verändert wird. Dadurch ändert sich auch der Winkel α zwischen der Verbindungslinie 9 und der Mittelachse 7a der Feder 3 und hierdurch wiederum die Ansprechkraft der Feder 3 bei Fremdkörpereinwirkung. Weiterhin ist in Fig. 1 mit doppeltem Beistrich die Lage der Schneidvorrichtung bei der Außerbetriebstellung angedeutet und zwar durch das aus dem Förderkanal herausgeschwenkte Messer 2&min;&min;, das Messergelenk 5&min;&min;, die verbindenden Bolzenaufnahmen 10a&min;&min; zum Messergelenk 5&min;&min; und 10b&min;&min; zum Abstützgelenk 6&min;&min; hin, sowie durch den jeweils pro Messer 2&min;&min; vorgesehenen Schwenkhebel 14&min;&min; mit dem Bolzen 13&min;&min;.

Die Schwenkhebel 14 sind in selbststützender Weise derart angeordnet, daß sich zwischen den Verbindungslinien 26 und 27 ein Winkel β ergibt. Dadurch wird das Abstützgelenk 6 durch auf die Messer 2 wirkende Kräfte gegen das Tragrohr 16 als Anschlag gedrückt und somit abgestützt.

Sollen nun bei dieser Ausführung die Messer 2 in ihre Außerbetriebsstellung gebracht werden, so genügt es, die oder den Schwenkhebel 14 um zumindest den Winkel β zu verschwenken und somit über den sog. "Totpunkt" zu bringen, um die Messer 2 freizugeben. Hierbei wird die Schraubenfeder 7 oder ggf. auch eine Blattfeder und dgl. etwas gestaucht und zusammengedrückt. Da die Windungen 8 der Schraubenfeder 7 nicht vollkommen aufeinanderliegen, ist dies mit geringem Kraftaufwand möglich, jedoch andererseits genügend groß, um die Messer 2 auch bei waagrechter Einbaulage der Feder gegen die Schwerkraft zu halten.

Bei dieser Ausführung bietet sich aufgrund der niedrigen Ausschwenkkraft eine Verbindung mehrerer Schwenkhebel 14 mittels einer im Seitenrahmen 22 in Lagern 21 und ggf. mit Stützkonsolen 20 unterstützten Schwenkwelle 19 - vgl. Fig. 2 - an, so daß z.B. von einer Messerreihe mit 17 Messern 12 Messer (2a, 2c, 2d, 2f usw.) mit einem Handgriff von der Seite durch den Betätigungshebel 23 des Ladewagens aus ausgeschwenkt werden, während 5 Messer (2b, 2e usw.) im Förderkanal verbleiben um z.B. langes Gras zur sofortigen Fütterung zu schneiden, während die volle Messeranzahl für Grassilage benötigt wird. Wird diese Schneidvorrichtung für die in üblicher Weise vorgesehene zweite Messerreihe mit 16 Messern ebenfalls benutzt, ergeben sich vielfältige Variationsmöglichkeiten mit z.B. 0, 5, 10, 16, 17, 21, 22, 33 Messern und entsprechend angepaßte Schnittlängen, wobei jede Messerreihe einzeln in einem Rahmen 22 komplett ausschwenkbar ist.

Eine weitere Ausbildung mit noch mehr Schaltmöglichkeiten gemäß Anspruch 5 zeigt Fig. 3, bei der die einzelnen, hier gekröpften Schwenkhebel 14 auf einer Stützkonsole 20 gelagert sind und eine Verstelleinrichtung 28, die beispielsweise durch eine beim Verschieben oder Verschwenken unter das Abstützgelenk 6 eingreifende Keilplatte 29 gebildet wird. Die Verstelleinrichtung 28 wirkt auf eine Teilanzahl der Messer 2, z.B. jedes dritte Messer und verschiebt bzw. verschwenkt das Abstützgelenk 6 auf die von den Messern abgewandte Seite der Verbindungslinie 27. Durch dieses Verbringen über den "Totpunkt" hinweg, wobei der Winkel β kleiner als Null β&min; wird, wird die Selbstabstützung aufgehoben und bei Kräften auf das Messer 2 und die Feder 3, z. T. bereits durch das Eigengewicht, fällt der Schwenkhebel 14 mit dem Messer 2 in die Außerbetriebsstellung 14&min;&min; bzw. 2&min;&min;.

Dieses Verschwenken über den "Totpunkt" hinweg kann auf vielfältige Weise geschehen, z.B. mittels den dargestellten Keilen, wobei sich in der gezeigten Mittelstellung der Keilplatte 29 alle Schwenkhebel 14 bei Belastung auf dem Tragrohr 16 abstützen können, während z.B. bei nach unten bewegter Keilplatte 29 jedes dritte Messer aus der Selbstabstützung heraus um mindestens den Winkel β verschwenkt wird und bei nach oben durch den angedeuteten Mechanismus bewegter Keilplatte 29 die restlichen Messer 2 aus ihrer Selbstabstützung herausbewegt werden. Die Keilplatte 29 kann dabei noch mehr als drei Stellungen aufweisen, indem z.B. oben und unten eine weitere Keilreihe angefügt wird.

Eine weitere Möglichkeit, um den Winkel b "aufzuheben", wäre die Ausbildung des Schwenkhebels 14 als Winkelhebel, wobei beispielsweise eine Schaltwalze mit jeweils auf eine andere Teilanzahl der Schwenkhebel drückende Nocken vorgesehen sein kann.

Weiterhin kann der Winkel β und damit die Selbstabstützung durch Bewegen der jeweiligen unteren Schwenkhebelachse 18 in Richtung auf das Messer 2 zu z.B. mittels einer Exzenterwelle aufgehoben werden.

Für das Umschalten auf eine andere Messerzahl in Arbeitsstellung werden die noch in Außerbetriebsstellung befindlichen Messer zunächst mit einem Zubringerbügel 30 ebenfalls von der Seite des Ladewagens aus durch Verschwenken der angedeuteten Achsen in die selbststützende Lage gebracht und aus der kompletten Anzahl der Messer die gewünschte Anzahl über den "Totpunkt" herausgeklappt. Diese vorgewählten Messer fallen von selbst oder vom Futterdruck dann in ihre Außerbetriebsstellung und sind unwirksam.


Anspruch[de]
  1. 1. Ausschaltvorrichtung für in einen Förderkanal eines Ladewagens hineinragende Messer, die einzeln durch Federn in Arbeitsstellung gehalten werden, bei Fremdkörpereinwirkung entgegen der Rückstellkraft der Federn wenigstens teilweise aus dem Förderkanal herausschwenkbar sind und die Federn einends in einem Messergelenk und anderenends in einem Abstützgelenk befestigt sind, sowie mittels eines, sich quer zum Förderkanal erstrekkenden Schwenkträgers in eine Außereingriffsstellung außerhalb des Förderkanals verschwenkbar sind, wobei wenigstens eine Teilanzahl der Messer durch den Schwenkträger und daran befestigte, das Abstützgelenk tragende Schwenkhebel gemeinsam von einer seitlich, gut zugänglichen Stelle ausschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Arbeitsstellung der Messer (2) die Verbindungslinie (26) zwischen Schwenkhebelachse (18) und Abstützgelenk (6) und die Verbindungslinie (27) zwischen der Schwenkhebelachse (18) und dem Messergelenk (5) unter einem zu den Messern (2) hin gerichteten Winkel β angeordnet sind und das Abstützgelenk (6) bzw. der Schwenkhebel (14) an einem Anschlag (16) anliegt, und zum Verschwenken des Messer (2) in eine Außereingriffsstellung (2&min;&min;) eine den Winkel β verändernde und die Schwenkhebel (14) über die Verbindungslinie (27) hinwegbewegbare Verstellvorrichtung (28) vorgesehen ist.
  2. 2. Ausschaltvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkträger als Schwenkwelle (19) ausgebildet ist, die in Lagern (21) am Seitenrahmen (22) gelagert ist und durch über die Breite verteilte Stützkonsolen (20) unterstützt ist.
  3. 3. Ausschaltvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle (19) gegen Verschwenken durch eine Arretiervorrichtung (24) absicherbar ist.
  4. 4. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28) durch einen seitlichen Schwenkhebel (23) an der Schwenkwelle (19) gebildet ist.
  5. 5. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28) aus einer jeweils auf einzelne Abstützgelenke (6) wirkende Keilplatte (29) besteht.
  6. 6. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28) insbesondere eine Exzenterwelle, die Schwenkhebelachse (18) einzelner Schwenkhebel (14) verschiebt oder verschwenkt.
  7. 7. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Außereingriffstellung befindlichen Messer (2&min;&min;) gemeinsam durch einen auf die Schwenkhebel (14) wirkende Zubringerbügel (30) in die Arbeitsstellung der Messer (2) verschwenkbar sind.






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