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Dokumentenidentifikation DE3603667C2 10.03.1988
Titel Schneidvorrichtung im Förderkanal von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, insbesondere von Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE
DE-Anmeldedatum 06.02.1986
DE-Aktenzeichen 3603667
Offenlegungstag 13.08.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 10.03.1988
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.03.1988
IPC-Hauptklasse A01D 90/04
Zusammenfassung Die Neuerung betrifft eine Schneidvorrichtung, insbesondere für Ladewagen, deren Messer bei Überlastung entgegen der Haltekraft einer Feder einzeln ausschwenkbar und durch deren Rückstellkraft wieder in ihre Arbeitsstellung rückschwenkbar sind. Dabei wird einerseits bei schwer schneidbarem Futtergut für die Messer eine hohe Haltekraft gefordert, die durch starke Federn mit zumeist großem Raumbedarf erreicht wird. Diese Art der Überlastsicherung läßt jedoch keine Verstellung der Haltekraft für leichter schneidbares Futtergut zu, wie es im Sinne eines feinfühligen Ansprechens der Überlastsicherung wünschenswert wäre. Außerdem benötigen diese starken Federn mit konstant hoher Rückstellkraft zum Verschwenken in eine Außerbetriebsstellung einen sehr hohen Kraftaufwand. Zur Lösung dieses Problems wird ein Kniehebelsystem vorgeschlagen, das unter Verwendung schwacher Federn hohe Haltekräfte, die dabei auf einfachste Weise auf das jeweilige Futtergut einstellbar sind, ermöglicht und damit wiederum ein wahlweise vorgesehenes Verschwenken in eine verriegelte Außerbetriebsstellung mit geringem Kraftaufwand erlaubt.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung im Förderkanal von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, insbesondere von Ladewagen, gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen des Patentanspruchs 1.

Eine derartige Schneidvorrichtung ist aus der DE-OS 32 45 596 bekannt, die die Handhabung für das Verschwenken der einzelnen Messer in eine Außerbetriebsstellung wesentlich erleichtern soll. Dies soll dadurch erreicht werden, daß der federbelastete Arm eines Kniehebelsystems in eine Rastausnehmung am Messer eingreift und die beiden Arme des Kniehebelsystems durch einen Anschlag in einer vorbestimmten Winkellage zueinander gehalten werden. Die drei wesentlichen Bauteile, die beiden Arme des Kniehebelsystems und die diese verbindende Zugfeder bilden dabei ein in sich formstabiles Dreieck, das zum Verschwenken der Messer in die Außerbetriebsstellung als eine Einheit aus der Rastausnehmung am Messer herausgezogen werden kann. Dann kann das Messer in einem zweiten Handgriff aus dem Förderkanal herausgeschwenkt werden und das Dreieck in eine zweite Rastausnehmung wieder eingehängt werden. In einer weiteren Ausführung können mittels einer Stellvorrichtung in Form einer Steuerwalze, die auf einen über das Kniegelenk hinausreichenden Verlängerungsarm einwirkt, die Messer ausgeschaltet werden, indem diese nach Abheben des Kniehebelsystems vom Förderdruck des Fördergutes in die Außerbetriebstellung geschwenkt werden.

Nachteilig ist hierbei der zweite Arbeitsgang beim Ausschwenken der Messer in Außerbetriebsstellung bzw. beim Wiedereinschwenken in Betriebsstellung, da die Messer von Hand aus dem häufig verschmutzten Messerschlitz herausgezogen bzw. hineingedrückt werden müssen. Dies gestaltet sich bei der heute gebräuchlichen hohen Messeranzahl als sehr zeitaufwendig und schwierig, insbesondere wenn das Kniehebelsystem zur Fixierung der Messer in Außerbetriebstellung in einem dritten Arbeitgang in die zweite Rastausnehmung eingehängt werden soll. Die in der Ausführung mit Stelleinrichtung beschriebene Abstützung der Messer allein durch das Fördergut erscheint nicht praxisgerecht, da ein Großteil der Fahrten als Leerfahrten durchgeführt werden und somit die Messer wegen der fehlenden Halterung umeinanderschlagen und klappern würden.

Weiterhin ist von Nachteil, daß aufgrund der für die beabsichtigte Funktion notwendigen Anordnung der beiden Arme des Kniehebelsystems in Form eines Dreiecks mit einem spitzen Winkel von etwa achtzig Grad zur Absicherung der Messer gegen zu leichtes Ansprechen starke Federn gewählt werden müssen. Dies ist hinderlich für ein leichtes Herausschwenken in die Außerbetriebsstellung. Zudem erhöht sich durch die starken Federn der Bauaufwand beträchlich. Außerdem erlaubt diese Anordnung keine einfache Verstellung der Ansprechschwelle bzw. wäre nur über einen kompletten Federnaustausch oder eine aufwendige Änderung der Federanlenkpunkte zu erreichen.

Weiterhin ist aus AT-PS 37 22 39 eine gattungsferne Schneidvorrichtung an Ladewagen bekannt, bei der die Auslöse- und Ansprechkraft der Überlastsicherung einstellbar ist. Hierzu ist ein als Schaltglied ausgebildetes schwenkbares Zwischenstück vorgesehen, das einen Schaltvorsprung und eine Steuerkurve aufweist und somit die einstellbare Überlastsicherung bildet. Hierbei wird jedoch das Messer nicht in eine Außerbetriebsstellung verbracht, aus der es nach Passieren des Fremdkörpers wieder in den Förderkanal schwenkt, sondern es wird über das Zwischenstück und ein Schaltgestänge des Antriebs der Fördereinrichtung ausgeschaltet, so daß die Bedienperson in nachteiliger Weise das Abschalten überwachen und den Antrieb wieder einschalten muß. Dies führt zu Verzögerungen in der Erntebergung.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schneidvorrichtung der genannten Art zu schaffen, die unter Verwendung möglichst schwacher Federn eine in der Höhe der Rückstellkraft leicht einstellbare und zum Verschwenken der Messer in die Außerbetriebsstellung leicht handhabbare Überlastsicherung ermöglicht.

Diese Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1.

Vorteilhafte Ausgestaltungen des Patentgegenstandes sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Durch diese erfindungsgemäße Anordnung wird es in vorteilhafter Weise ermöglicht, die heute üblichen Schneid- und Preßkräfte an den Messern über die Winkelstellung von nahezu 180°, aber auf keinen Fall darüber, mit sehr schwachen Federn abzustützen, da die resultierende Kraft auf die Feder auch bei hohen Kräften am Messer klein bleibt. Diese relativ schwachen Federn ermöglichen somit eine einfache Handhabung beim Verschwenken der Messer in die Außerbetriebsstellung schnell und ohne großen Kraftaufwand.

Durch die erfindungsgemäße Anordnung des auf den anderen Arm wirkenden Einstellelementes läßt sich die Halte- oder Rückstellkraft der Messer in großem Umfang bei geringem Platzbedarf variieren, da die hierdurch erreichten kleinen Winkeländerungen im Bereich von ca. 160° bis maximal 180° große Kraftänderungen zur Folge haben. Beispielsweise kann beim Laden von Stroh das Ladegut stärker gepreßt werden als Grassilage und um frühzeitiges Ansprechen der Fremdkörpersicherung zu verhindern, kann die Haltekraft der Messer über eine Einstellschraube schnell erhöht werden, indem diese hineingedreht wird und somit den Öffnungswinkel α und damit die Ansprechschwelle vergrößert.

Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert und beschrieben, wobei die Außerbetriebsstellung mit Strichlinien und gestrichenen Bezugszeichen angedeutet ist. Es zeigt:

Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schneidvorrichtung im Schnitt durch den Förderkanal eines Ladewagens;

Fig. 2 eine Draufsicht auf den geschnittenen Schwenkarm.

In Fig. 1 ist ein Förderkanal (1) mit Förderzinken (2) eines Ladewagens angedeutet. Der Förderkanal (1) wird nach unten durch eine Rückwand (3) begrenzt, durch die eine Vielzahl von Messern (4) in den Förderkanal (1) hineinragen, nur die Messerrücken (5) verbleiben außerhalb des Förderkanals (1). Die Messer (4) sind in der Zeichnung unten an einem Drehgelenk (6) mittels Kragzapfen (6a) einzeln drehbar gelagert. Der zweite Anlenkpunkt des Messers findet sich in der Zeichnung oben am Messer (4) an dessen Messerrücken (5). Durch einen Steckzapfen (7a) im Messergelenk (7) ist ein Schwenkarm (8) angelenkt, der wiederum mit dem Stützarm (9) durch ein Kniegelenk (10) und dessen Kniegelenkbolzen (10a) schwenkbar verbunden ist. Der Stützarm (9) ist andererseits mit einer Steckschraube (11a) des Gestellgelenks (11) gelenkig am Gestell (12) des Ladewagens gelagert. Das Gestell (12) wird dabei durch eine Vielzahl von Konsolen (13) und ein Tragrohr (14) gebildet, das ortsfest oder auch als sog. "Silierschwenkrahmen" mit dem nicht dargestellten Hauptrahmen oder der Pick-up schwenkbar verbunden sein kann. Die beiden Arme (8 und 9) mit ihren Lagerstellen (7, 10, 11) bilden somit ein Kniehebelsystem (7, 8, 9, 10, 11), wobei an einem Arm (8 oder 9), in dieser Ausführung am Stützarm (9), eine Feder (15) angreift, die mit ihrem anderen Ende am Gestell (12) befestigt ist. Weiterhin weist einer dieser Arme, in diesem Falle der Schwenkarm (8), eine über das Kniegelenk (10) hinausragende Fortsetzung (16) auf, an der ein Anschlag (17) für den Stützarm (9) über eine Schraube (18) verstellbar und eine Kontermutter (19) feststellbar ist. Über diesen Anschlag (17) läßt sich der Öffnungswinkel (α), der durch die Verbindungslinien der Kniegelenkmitte (10) mit den jeweils anderen Drehachsen (7) bzw. (11) des Schwenkarms (8) bzw. des Stützarms (9) gebildet wird, einstellen.

Durch diesen Öffnungswinkel (α) läßt sich die jeweils wirksame resultierende Kraft auf die Feder (15) verstellen. Bei der Geradstellung der beiden Arme (8 und 9), das einem Öffnungswinkel (α) von 180° entspricht, wird die Kraft auf die Feder theoretisch Null, da die auf die Messer im Förderkanal wirkende, durch die Futterförderung hervorgerufene Kraft (der sog. Schneid- oder Preßdruck) über den Hebel, den das Messer (4) darstellt, geradlinig auf das gestellseitig gelagerte Gelenk (11) mit der Durchsteckschraube (11a) geleitet wird. Weil der Öffnungswinkel (α) auf keinen Fall größer als 180° werden darf, da ansonsten beim Ausweichen der Messer z.B. durch Auftreffen eines Fremdkörpers das Kniehebelsystem (7, 8, 9, 10, 11) in Richtung des Messers ausweichen würde, wählt man in der Praxis einen Öffnungswinkel von ca. 170° bis 178°. Dabei ergibt sich bei dem größeren Winkel eine sehr kleine Kraft auf die Feder (15) und diese Feder (15) kann in der Konstruktion relativ schwach ausgelegt werden, ohne die Haltekraft der Messer im Kanal zu beeinträchtigen. Damit ergibt sich aus diesem verstellbaren Anschlag eine einfache und auf kurzem Verstellweg große Kraftänderungen bewirkende Einstellmöglichkeit für das Ansprechen der Überlastsicherung.

Zudem ist der verstellbare Anschlag des Kniehebelsystems nötig, um unvermeidbare Fertigungstoleranzen insbesondere in den Bohrungen der Gelenke (7, 10, 11) auszugleichen und um sicherzustellen, daß der Öffnungswinkel kleiner als 180° bleibt.

Der Schwenkarm (8) besteht in der gewählten Ausführungsform (vgl. Fig. 2) aus zwei Platten (20), die den anderen Arm, hier den Stützarm (9), umfassen. Ebenfalls ist möglich, den Schwenkarm (8) gabelförmig auszubilden, der im Bereich des Gelenkes (7) das Messer umfaßt, sich zum Kniegelenk (10) hin verjüngt und dort vom Stützarm (9), der in diesem Falle durch die beiden Platten (20) gebildet würde, umfaßt würde.

Je nach Ausführung, hier der Stützarm (9), besitzt einer der Arme an seinem am Kniegelenk (10) gelegenen Ende eine Rastausnehmung (21) mit einer Rastnocke (22), wobei die Rastnocke (22) an der Mittellinie des Stützarmes (9) beginnt und mit einem Rastbolzen (23) zusammenwirkt, in dem er diesen schwenkt und anhebt. Die höchste Erhebung der Rastnocke (22), an die sich die Rastausnehmung (21) anschließt, befindet sich im etwa rechten Winkel zur Stützarmmittellinie und nach weiterem Verschwenken fällt der Rastbolzen (23) selbsttätig in die Rastausnehmung (21).

Der Rastbolzen (23) ist dabei in vorteilhafter Weise in Langlöchern (24) in den Platten (20) schwenkbar geführt und mit dem messerseitigen Gelenkbolzen (7) an einer Seite des Schwenkarmes (8) verbunden. Dadurch kann zum Messerausbau, z.B. zum Nachschleifen, nach Lösen eines Steck-Splintes (25) der Gelenkbolzen mit Rastbolzen entfernt werden. Um die Feder (15) beim Ausschwenken bzw. beim Verriegeln in Raststellung nicht unzulässig zu überdehnen, kann die Federaufhängung am Stützarm (9) an einem vom Messer (4) weg gerichteten, auslegerartigen Querarm des Stützarmes (9) angreifen und somit die Längenänderung der Feder (15) in engen Grenzen halten. Die Federaufhängung (15a) am Stützarm (9) kann auch in einem nicht dargestellten Langloch im Stützarm (9), besonders im Bereich des Querarms mit einem Gleitstein mit Verschraubung verschieb- und feststellbar sein, so daß die Federvorspannung variiert werden kann. Damit verhindert wird, daß das Kniehebelsystem unter der Federwirkung über einen Öffnungswinkel (α) von maximal 179° hinausschwenkt, kann neben dem einstellbaren Anschlag (17) ein fester Anschlag (26) am Stützarm (9) vorgesehen sein, der sich gegen das Tragrohr (14) abstützt.

In der Nähe dieses Anschlags (26) und des gestellseitigen Gelenks (11) des Stützarms (9) ist als Beispiel einer Mitnehmerform (30) im Stützarm (9) ein quadratischer Durchbruch vorgesehen, in den ein entsprechend gestaltetes Hilfswerkzeug, ein nicht dargestellter Hebel mit einem kurzen Vierkant am seitlichen Vorderende eingreifen kann. Hierdurch kann das Kniehebelsystem (7, 8, 9, 10, 11) mitsamt dem Messer (4) mit geringem Kraftaufwand in die Außerbetriebsstellung verschwenkt und selbsttätig verriegelt werden.

Um die Messer (4) nach dem Lösen des oberen Gelenkes (7) leicht ausbauen zu können, besteht das untere Drehgelenk (6) aus einem quer zu der Messerschwenkebene angeordneten Kragzapfen (6a), der am Gestell (12) quer zur Fahrtrichtung außerhalb des Förderkanals (1) befestigt ist. Seine Länge entspricht etwa dem halben Messerabstand, so daß das Messer (4) mit seiner unteren Lagerbohrung auf diesen Zapfen gesteckt, bzw. von diesem abgenommen werden kann. Umgekehrt kann auch das Gestell in einer Art Konsole die Lagerbohrung und das Messer den Zapfen tragen.

Zur axialen Festlegung des Messers (4) auf dem Zapfen, greift das Messer auf seinem Schwenkweg im Förderkanal (1) nahe dem Drehgelenk (6) in ein Messerheft (27) ein, das durch Schlitze (28) in einer gestellfesten Profilleiste (29) gebildet wird.

Zur genauen Winkeleinstellung auf nahe 180°, die bereits in der Fabrik vorgenommen wird, aber in Sonderfällen auch beim Anwender nötig ist, können die Bolzen bzw. Schrauben auf einer Seite des Kniehebelsystems etwas herausragen und die gleichen Durchmesser aufweisen, so daß durch einfaches Anlegen eines Lineals an die Bolzen der Öffnungswinkel auf ca. 179° eingestellt wird. Ausgehend von dieser Stellung kann daran durch Hineindrehen der Schrauben um jeweils zwei Umdrehungen z.B. der Öffnungswinkel (α) und damit die Rückstell- und Haltekraft verringert werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Schneidvorrichtung im Förderkanal von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, insbesondere von Ladewagen, mit einer Vielzahl an in Arbeitsstellung in den Förderkanal hineinragenden, an einem außerhalb des Förderkanals gelegenen Drehgelenk einzeln gelagerten Messern, die durch einen am Messerrücken mit seinem freien Ende angelenkten Schwenkarm eines federbelasteten Kniehebelsystems mit einem gestellseitig gelagerten Stützarm so geführt sind, daß sie bei Überlastung entgegen der Federkraft einer an einem Arme des Kniehebelsystems angreifenden Feder ausweichen können, wobei einer der Arme an der vom Messer abgewandten Seite eine über die Achse des Kniegelenks hinausragende Formsetzung aufweist und an dieser ein verstell- und feststellbarer Anschlag vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (17) auf den anderen Arm (9 bzw. 8) wirkend ausgerichtet ist und dadurch der Öffnungswinkel (α) des Kniehebelsystems (8, 9, 10) einstellbar ist, der in der Betriebsstellung der Messer (4) bei nahezu, jedoch unter 180°C liegt.
  2. 2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Arme (9 bzw. 8) an seinem am Kniegelenk (10) gelegenen Ende einen Rastnocken (22) mit einer sich an diesen anschließenden Rastausnehmung (21) und der andere Arm (8 bzw. 9) einen mit dem Rastnocken (22) und der Rastausnehmung (21 und 8 bzw. 9) zusammenwirkenden Rastbolzen (23) aufweist, wobei der Rastnocken (22) so angeordnet ist, daß er (22) den Rastbolzen (23) beim Verschwenken anhebt und der Rastbolzen (23) sodann in der Außerbetriebsstellung (4&min;) der Messer (4) die Rastausnehmung (21) zumindest teilweise abschließt.
  3. 3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dem ortsfesten Drehgelenk (6) des Messers (4) gegenüberliegende Messeroberseite (5a) eine Krümmung entsprechend dem Schwenkradius um die Drehachse des ortsfesten Drehgelenks (6) aufweist und der Schlitz (3a) in der Förderkanalrückwand allseitig bis nahezu an das Messer (4) heranreicht und der Winkel b zwischen Förderkanalrückwand (3) und Messeroberseite (5a) in allen Schwenklagen ungefähr 90° beträgt.
  4. 4. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federaufhängung (15a) an einem der gegenüberliegenden, gestellseitigen Federaufhängung (15b) abgewandten Querarm des Stützarmes (9) angeordnet ist.
  5. 5. Schneidvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federaufhängung (15a) an dem Stützarm (9) in einem Langloch desselben an einem Gleitstein angeordnet und durch eine Verschraubung im Sinne einer veränderbaren Federvorspannung verschieb- und feststellbar ist.
  6. 6. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützarm (9) einen Festanschlag (26) in seinem Schwenkbereich aufweist, so daß der Winkel (α) zwischen dem Stützarm und dem Schwenkarm (8) maximal etwa 179° beträgt.
  7. 7. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Stützarm (9) ein Zapfen oder eine Bohrung mit Mitnehmerform (30) angeordnet ist, in die eine entsprechende Gegenform an einem einsetzbaren Hebel eingreift.
  8. 8. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (6) der Messer aus einem am Messer (4) bzw. am Gestell (12) angeordneten, quer zu seiner Schwenkebene angeordneten Kragzapfen (6a) besteht, auf den das Messer (4) mittels einer Bohrung aufsteckbar ist.
  9. 9. Schneidvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (4) auf ihrem Schwenkweg im Förderkanal (1) nahe dem Drehgelenk (6) in einem Messerheft (27) axial zum Kragzapfen (6a) in der Steckverbindungslage gehalten sind.
  10. 10. Schneidvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Messerheft (27) aus einer gestellfest angeordneten Profilleiste (29) besteht, die Schlitze (28) zur Aufnahme der Messer (4) aufweist.






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