| Dokumentenidentifikation |
DE3644884C2 07.04.1988 |
| Titel |
Ausschaltvorrichtung |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Lippl, Wilhelm, 8873 Ichenhausen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
21.05.1986 |
| DE-Aktenzeichen |
3644884 |
| File number of basic patent |
36170135 |
| Offenlegungstag |
26.11.1987 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
07.04.1988 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.04.1988 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 90/04
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| Zusammenfassung |
Für eine Schneidvorrichtung an einem Ladewagen wird zum zumindest teilweisen Ausschalten der Messer vorgeschlagen, die Messerabstützung in ihrer Arbeitsstellung mittels einer Federvorrichtung und Schwenkhebeln in einer selbsthaltenden Totpunktlage anzuordnen und das Verbringen in die Außerbetriebstellung durch Verschwenken aus dieser Totpunktlage heraus zu ermöglichen. Dadurch ergibt sich eine einfache und leicht bedienbare Ausschaltvorrichtung mit geringem Bau- und Platzaufwand, die für Messer mit Einzelmessersicherung geeignet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Ausschaltvorrichtung für in einen
Förderkanal eines Ladewagens hineinragende Messer nach den oberbegrifflichen Merkmalen des
Anspruchs 1.
Eine derartige Ausschaltvorrichtung für Ladewagenmesser ist
aus der DE-OS 33 34 045 bekannt. Hier sind die Messer bei
Fremdkörpereinwirkung oder Überlast gegen Federwirkung ausschwenkbar,
wobei die Messer einzeln über federbelastete Rastrollen,
die an einer Art Kipphebel gelagert sind, in ihrer
Arbeitsstellung gehalten werden. Diese Kipphebel sind an
ihrem vom Messer abgewandten Ende mittels eines Gelenkbolzens
abgestützt, der wiederum an Laschen gelagert ist. Diese
schwenkhebelartigen Laschen sind an einem gemeinsamen Schwenkträger
angeschweißt und zusammen mit diesem um eine tiefliegende
Achse schwenkbar, um die Messer in die Außereingriffstellung
nach unten zu verschwenken. Der quer zum Förderkanal
verlaufende Schwenkträger wird für die Arbeitsstellung der
Messer mit einem Kniehebelmechanismus arretiert, bzw. in
Außerbetriebsstellung mit diesem Hebelmechanismus nach unten
verschwenkt, wobei dieser Hebelmechanismus für eine sichere
Arretierung des Schwenkträgers an beiden Seiten des Ladewagens
angeordnet ist.
Beim Schneidvorgang wirken sehr hohe Kräfte an den Messern,
die über die Rastrolle, die Kipphebel und die Laschen an den
Schwenkträger übertragen werden und von der Schwenkträgerarretierung
gemeinsam für zehn bis fünfzehn Messer aufgefangen
werden müssen. Danach muß der hierfür vorgesehene
Kniehebelmechanismus in nachteiliger Weise sehr stabil
ausgelegt sein, sowie auf beiden Seiten vorgesehen sein,
um eine Verwindung des Schwenkträgers zu vermeiden. Dadurch
muß jedoch die Bedienperson jeweils um den Ladewagen herumlaufen,
um die Messer ein- bzw. auszuschwenken, was sich als
sehr zeitaufwendig erweist.
Zudem müssen auch die Laschen und die das jeweilige
Abstützgelenk bildenden Gelenkbolzen sehr stabil ausgeführt
sein, da die Laschen aufgrund der gewählten Anordnung mit
tiefliegender Schwenkachse des Schwenkträgers eine relativ
große Ausladung aufweisen, um das Ausschwenken der Messer
zu erlauben. Dadurch ergibt sich eine schwere und raumaufwendige
Bauweise.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese
Nachteile zu vermeiden und eine einfache und leicht bedienbare
Ausschaltvorrichtung für wenigstens eine Teilanzahl
der einzeln abgefederten Messer zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Durch diese Anordnung des Schwenkhebels muß der Schwenkhebel
mit dem Abstützgelenk nicht mehr arretiert werden,
sondern wird bei Belastung des Messers durch den Futter-
und Schneiddruck gegen einen Anschlag gedrückt, so daß
durch den um den Winkel β unterschiedlichen Kraftrichtungsverlauf
das Abstützgelenk und damit die Messer in Arbeitsstellung
selbsttätig gehalten werden. Diese Gestaltung und
Anordnung des Abstützgelenkes kann auf verschiedene Federanordnungen
Anwendung finden.
Zur Entriegelung der Messer wirkt dabei eine Verstellvorrichtung
auf eine Teilanzahl der jeweils pro Messer vorgesehenen
Schwenkhebel derart ein, daß sich die Achse des Abstützgelenkes
auf der den Messern abgewandten Seite von der
Verbindungslinie befindet.
Hierbei wird der Winkel β durch die Verstellvorrichtung
zumindest auf "0" und kleiner reduziert und damit das Abstützgelenk
über den "Totpunkt" auf der Verbindungslinie
hinbewegt, so daß das Messergewicht und der Futterdruck
ausreichen, um das Messer vollständig in die Außereingriffstellung
zu bringen.
Als besonders vorteilhaft zeigt sich hier die leichte und
einfache Ausbildung der Verstelleinrichtung, da sie lediglich
das Abstützgelenk über den "Totpunkt" hinweg verschwenken
muß und keinerlei Abstützung während des Schnittbetriebes
auffangen muß, sondern dies durch das Tragrohr
übernommen wird.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung der Ausschalteinrichtung
wurde durch die Anordnung des Schwenkhebels in der selbstabstützenden,
um den Winkel β zum Messer hingeneigten
Lage ermöglicht und schafft damit eine leicht bedienbare
Schneidvorrichtung, da zum Ausschalten einiger Messer
keine Verriegelungen oder Abstützungen gelöst zu werden
brauchen, sondern lediglich das Abstützgelenk aus seiner
"Totpunktlage" um den Winkel β herausbewegt werden muß.
Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Durch den geringen Kraftaufwand der zum Ausschwenken erforderlich ist sind mehrere einzelne
Messer, je nach gewünschter Schnittlänge für das Futter,
von der leicht zugänglichen Seite des Ladewagens aus über
eine gemeinsame Welle oder Keilplatte mit einem Handgriff
aus dem Förderkanal ausschwenkbar.
Aus der DE-PS 32 13 199 ist zwar eine Schaltvorrichtung
für Ladewagenmesser bekannt, die auch von einer Ladewagenseite
aus leicht bedienbar ist. Diese Schaltvorrichtung
wirkt jedoch nicht auf einzeln abgefederte Messer, sondern
die Messer sind nur in ihrer Gesamtheit gegen Überlast
gesichert, so daß bei Fremdkörpereinwirkung alle im Eingriff
befindlichen Messer gegen die Federkraft einer Feder
gemeinsam ausschwenken und damit den Förderkanal in unerwünschter
Weise über die gesamte Breite freigeben.
Desweiteren muß auch hier die Schneidkraft an den Messern
in ihrer Gesamtgröße von der Schaltvorrichtung abgestützt
werden, so daß auch hier die Schaltvorrichtung sehr stabil
und damit platz- und gewichtsaufwendig gestaltet werden muß,
während beim Anmeldegegenstand die Schnittkräfte unmittelbar
in den Fahrzeugrahmen geleitet werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
in schematischer Darstellung mit zwei Ausführungen
der Ausschaltvorrichtung gezeigt und nachfolgend beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Schneidvorrichtung
in Seitenansicht;
Fig. 2 eine teilweise Draufsicht gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Ausschaltvorrichtung
in Seiten- und Draufsicht.
Bei einem nicht näher dargestellten Ladewagen wird das
Erntegut durch einen Förderkanal 1 hindurch transportiert
und bei Bedarf durch Messer 2, die durch Schlitze in den
Förderkanal 1 hineinragen, geschnitten. Die Messer 2 sind
zum einen an einem Schwenklager 4 aus dem Förderkanal 1
herausschwenkbar gelagert und zum andern an ihrem oberen
Ende über eine Feder 3 abgestützt und werden so in ihrer
Arbeitsstellung im Förderkanal 1 gehalten. Bei Fremdkörpereinwirkung
wie z. B. Steine, die gegen die Messer 2 gedrückt
werden, dreht sich das Messer 2 um das Schwenkgelenk 4 und
beansprucht die Feder 3, die am Messer 2 mit einem Messergelenk
5 und zur festen Abstützung an einem Abstützgelenk 6
gelagert ist.
Die Arbeitsstellung wird im wesentlichen durch die Lage des
Messers 2, der Feder 3, die in der erfindungsgemäßen Ausführung
durch eine Schraubenfeder 7 mit Windungen 8 gebildet
wird, und die diese Teile verbindenden Gelenke 5 und
6 festgelegt.
Die Stellung bei Fremdkörpereinwirkung mit teilweise aus
dem Förderkanal 1 herausgeschwenkten Messern 2&min; wird mit
einem einfachen Beistrich bei Messergelenk 5&min;, Feder 7&min;
mit sich spreizenden Windungen 8&min; usw. gekennzeichnet.
Das Abstützgelenk 6 bleibt auch bei Fremdkörpereinwirkung
ortsfest und die Bezeichnung 6&min; deutet hier eine Einstellbarkeit
des Abstützgelenkes an, z. B. indem ein Gelenkbolzen
13 des Abstützgelenkes 6 exzentrisch ausgebildet
ist und somit die Neigung einer Verbindungslinie 9 zwischen
den Gelenken 5 und 6 verändert wird. Dadurch ändert
sich auch ein Winkel α zwischen der Verbindungslinie 9
und einer Mittelachse 7a der Feder 3 und hierdurch wiederum
die Ansprechkraft der Feder 3 bei Fremdkörpereinwirkung.
Weiterhin ist in Fig. 1 mit doppeltem Beistrich die Lage
der Schneidvorrichtung bei der Außerbetriebstellung angedeutet
und zwar durch das aus dem Förderkanal herausgeschwenkte
Messer 2&min;&min;, das Messergelenk 5&min;&min;, die verbindenden
Bolzenaufnahmen 10a&min;&min; zum Messergelenk 5&min;&min; und 10b&min;&min; zum
Abstützgelenk 6&min;&min; hin, sowie durch den jeweils pro Messer 2&min;&min;
vorgesehenen Schwenkhebel 14&min;&min; mit dem Bolzen 13&min;&min;.
Die Schwenkhebel 14 sind in selbststützender Weise derart
angeordnet, daß sich zwischen den Verbindungslinien 26
und 27 ein Winkel β ergibt. Dadurch wird das Abstützgelenk
6 durch auf die Messer 2 wirkende Kräfte gegen das
Tragrohr 16 als Anschlag gedrückt und somit abgestützt.
Sollen nun bei dieser Ausführung die Messer 2 in ihre
Außerbetriebsstellung gebracht werden, so genügt es, die
oder den Schwenkhebel 14 um zumindest den Winkel β zu
verschwenken und somit über den sog. "Totpunkt" zu bringen,
um die Messer 2 freizugeben. Hierbei wird die Schraubenfeder
7 oder ggf. auch eine Blattfeder und dgl. etwas gestaucht
und zusammengedrückt. Da die Windungen 8 der
Schraubenfeder 7 nicht vollkommen aufeinanderliegen, ist
dies mit geringem Kraftaufwand möglich, jedoch andererseits
genügend groß, um die Messer 2 auch bei waagrechter
Einbaulage der Feder gegen die Schwerkraft zu halten.
Bei dieser Ausführung bietet sich aufgrund der niedrigen
Ausschwenkkraft eine Verbindung mehrerer Schwenkhebel 14
mittels einer im Seitenrahmen 22 in Lagern 21 und ggf. mit
Stützkonsolen 20 unterstützten Schwenkwelle 19 - vgl.
Fig. 2 - an, so daß z. B. von einer Messerreihe mit 17 Messern
12 Messer (2a, 2c, 2d, 2f usw.) mit einem Handgriff
von der Seite durch den Betätigungshebel 23 des Ladewagens
aus ausgeschwenkt
werden, während 5 Messer (2d, 2e usw.) im
Förderkanal verbleiben um z. B. langes Gras zur sofortigen
Fütterung zu schneiden, während die volle Messeranzahl
für Gassilage benötigt wird. Wird diese Schneidvorrichtung
für die in üblicher Weise vorgesehene zweite
Messerreihe mit 16 Messern ebenfalls benutzt, ergeben
sich vielfältige Variationsmöglichkeiten mit z. B. 0, 5,
10, 16, 17, 21, 22, 33 Messern und entsprechend angepaßte
Schnittlängen, wobei jede Messerreihe einzeln in einem
Rahmen 22 komplett ausschwenkbar ist.
Eine weitere Ausbildung mit noch mehr Schaltmöglichkeiten
gemäß Anspruch 5 zeigt Fig. 3, bei der die einzelnen,
hier gekröpften Schwenkhebel 14 auf einer Stützkonsole 20
gelagert sind und eine Verstelleinrichtung 28, die beispielsweise
durch eine beim Verschieben oder Verschwenken unter
das Abstützgelenk 6 eingreifende Keilplatte 29 gebildet
wird. Die Verstelleinrichtung 28 wirkt auf eine Teilanzahl
der Messer 2, z. B. jedes dritte Messer und verschiebt
bzw. verschwenkt das Abstützgelenk 6 auf die von den Messern
abgewandte Seite der Verbindungslinie 27. Durch dieses
Verbringen über den "Totpunkt" hinweg, wobei der Winkel β
kleiner als Null β &min; wird, wird die Selbstabstützung aufgehoben
und bei Kräften auf das Messer 2 und die Feder 3,
z. T. bereits durch das Eigengewicht, fällt der Schwenkhebel
14 mit dem Messer 2 in die Außerbetriebsstellung 14&min;&min; bzw.
2&min;&min;.
Dieses Verschwenken über den "Totpunkt" hinweg kann auf
vielfältige Weise geschehen, z. B. mittels den dargestellten
Keilen, wobei sich in der gezeigten Mittelstellung
der Keilplatte 29 alle Schwenkhebel 14 bei Belastung auf
dem Tragrohr 16 abstützen können, während z. B. bei nach
unten bewegter Keilplatte 29 jedes dritte Messer aus der
Selbstabstützung heraus um mindestens den Winkel β verschwenkt
wird und bei nach oben durch den angedeuteten
Mechanismus bewegter Keilplatte 29 die restlichen Messer 2
aus ihrer Selbstabstützung herausbewegt werden. Die Keilplatte
29 kann dabei noch mehr als drei Stellungen aufweisen,
indem z. B. oben und unten eine weitere Keilreihe
angefügt wird.
Eine weitere Möglichkeit, um den Winkel β "aufzuheben",
wäre die Ausbildung des Schwenkhebels 14 als Winkelhebel,
wobei beispielsweise eine Schaltwalze mit jeweils auf
eine andere Teilanzahl der Schwenkhebel drückende Nocken
vorgesehen sein kann.
Weiterhin kann der Winkel β und damit die Selbstabstützung
durch Bewegen der jeweiligen unteren Schwenkhebelachse
18 in Richtung auf das Messer 2 zu z. B. mittels
einer Exzenterwelle aufgehoben werden.
Für das Umschalten auf eine andere Messerzahl in Arbeitsstellung
werden die noch in Außerbetriebsstellung befindlichen
Messer zunächst mit einem Zubringerbügel 30 ebenfalls
von der Seite des Ladewagens aus durch Verschwenken
der angedeuteten Achsen in die selbststützende Lage
gebracht und aus der kompletten Anzahl der Messer die
gewünschte Anzahl über den "Totpunkt" herausgeklappt.
Diese vorgewählten Messer fallen von selbst oder vom
Futterdruck dann in ihre Außerbetriebsstellung und
sind unwirksam.
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| Anspruch[de] |
- 1. Ausschaltvorrichtung für in einen Förderkanal eines
Ladewagens hineinragende Messer, die einzeln durch
Federn in Arbeitsstellung gehalten werden, bei Fremdkörpereinwirkung
entgegen der Rückstellkraft der Federn
wenigstens teilweise aus dem Förderkanal herausschwenkbar
sind und die Federn einends in einem Messergelenk
und andererends in einem Abstützgelenk befestigt sind,
sowie mittels eines sich quer zum Förderkanal erstreckenden
Schwenkträgers in eine Außereingriffsstellung
außerhalb des Förderkanals verschwenkbar sind, wobei
wenigstens eine Teilanzahl der Messer durch den Schwenkträger
und daran befestigte, das Abstützgelenk tragende
Schwenkhebel gemeinsam von einer seitlichen, gut zugänglichen
Stelle ausschaltbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Arbeitsstellung der
Messer (2) die Verbindungslinie (26) zwischen der Schwenkhebelachse
(18) und dem Abstützgelenk (6) und die Verbindungslinie
(27) zwischen der Schwenkhebelachse (18) und
dem Messergelenk (5) unter einem zu den Messern (2) hin
gerichteten Winkel β angeordnet sind und das Abstützgelenk
(6) bzw. der Schwenkhebel (14) an einem Anschlag
(16) anliegt, und zum Verschwenken der Messer (2) in
eine Außereingriffsstellung (2&min;&min;) eine den Winkel β verändernde
und die Schwenkhebel (14) über die Verbindungslinie
(27) hinwegbewegbare Verstellvorrichtung (28)
vorgesehen ist.
- 2. Ausschaltvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkträger als Schwenkwelle (19)
ausgebildet ist, die in Lagern (21) an einem Seitenrahmen
(22) gelagert ist und durch über die Breite verteilte
Stützkonsolen (20) unterstützt ist.
- 3. Ausschaltvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkwelle (19) gegen Verschwenken
durch eine Arretiervorrichtung (24) absicherbar ist.
- 4. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28)
durch einen seitlichen Betätigungshebel (23) an der Schwenkwelle
(19) gebildet ist.
- 5. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28)
aus einer jeweils auf einzelne Abstützgelenke (6) wirkenden
Keilplatte (29) besteht.
- 6. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (28)
insbesondere als Exzenterwelle ausgebildet ist und die Schwenkhebelachse
(18) einzelner Schwenkhebel (14) verschiebt
oder verschwenkt.
- 7. Ausschaltvorrichtung wenigstens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Außereingriffstellung
befindlichen Messer (2&min;&min;) gemeinsam durch
einen auf die Schwenkhebel (14) wirkenden Zubringerbügel
(30) in die Arbeitsstellung der Messer (2)
verschwenkbar sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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