| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Die Messer eines Ladewagens sind im Betrieb einer dauernden
Belastung durch das zu schneidende Gut ausgesetzt und nützen
sich im Laufe der Zeit an der Schneide ab. Um den
zeitraubenden Ausbau der einzelnen Messer zum Nachschleifen zu
vermeiden, wird gemäß der DE-OS 30 28 306 vorgeschlagen, die
Messerreihe(n) mittels eines Rahmens in eine untere Lage
außerhalb des Förderkanals zu verschwenken. Die Messer müssen
dabei zwar nicht herausgenommen werden, jedoch muß hierbei
die Bedienperson im beengten Raum zwischen abgeklappten
Rahmen mit den Messern und der Unterseite des Laderaums mit dem
Schleifgerät hantieren. Dadurch wird zudem ein exaktes
Schleifen der Schneidkanten erschwert, da durch die gebückte
Haltung der knieenden Bedienperson und dem Arbeiten in Vorlage
eine genaue Führung des Schleifgerätes kaum möglich ist.
Zudem ist für die Stromversorgung des Schleifgerätes nahezu
immer ein Verlängerungskabel nötig, da das Stromkabel am
meist verwendeten Winkelschleifer für die Verbindung zu der
Steckdose in der Werkstatt zu kurz ist. Durch das Kabelgewirr
ergeben sich zusätzliche Unfallgefahren.
Des weiteren ist aus der DE-PS 33 23 116 eine
Schleifvorrichtung bekannt, die an einer Querstange über die Breite des
Förderkanals verschiebbar und in der Vertikalebene der
Messer verschwenkbar ist, wobei durch die Führung des
Schleifgerätes ein exakter Schliff erreicht werden soll. Nachteilig
ist hierbei jedoch, daß die Bedienperson weiterhin zum
Nachschleifen unter den Ladewagen kriechen muß und in knieender,
vornübergebeuter Haltung das Schleifgerät bedienen muß.
Dies ist besonders bei nassem, schmutzigem Boden sehr
unangenehm.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, diese
Nachteile zu vermeiden und einen Ladewagen der genannten Art zu
schaffen, bei dem das Schleifen der Messer bei geringem
Zeitaufwand in einer ergonomisch günstigen Haltung der
Bedienperson möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch ist die Zugänglichkeit der Messer uneingeschränkt
und die ergonomische Haltung der Bedienperson beim
Nachschleifen optimal. Zudem ist der gesamte Schneidrahmen mit den
Messern z. B. in eine Werkstatt fahrbar, so daß auch kleinere
Reparaturen bequem erfolgen können. Ebenso ist in
einer Werkstatt meist eine gute Beleuchtung vorhanden, so
daß das Nachschleifen auch abends durchgeführt werden kann,
während bisher das Nachschleifen, gerade in der
Haupterntezeit, oft noch unter Taschenlampenbeleuchtung erfolgen mußte.
Weiterhin sind in der Werkstatt sämtliche Werkzeuge in
Griffnähe und die Stromversorgung auf kurzem Wege möglich, um z. B.
ein stärker beschädigtes Messer auszurichten oder ggf.
auszubauen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Schneidrahmens
können die für eine sichere Auflage und Transport nötigen
drei oder vier Räder am Schneidrahmen dauernd verbleiben,
so daß der Ausbau des Schneidrahmens durch die
Schnellverschlüsse in Sekunden erledigt werden kann. Diese Zeit wird
durch die bequeme Arbeitshaltung und günstigen
Arbeitsbedingungen mehrfach wieder hereingeholt. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche und der
Zeichnungen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
Zeichnung nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Ladewagens
mit eingebautem Schneidrahmen,
Fig. 2 den ausgebauten Schneidrahmen, der nach Lösen
von Schnellverschlüssen seitlich unter dem
Ladewagen herausgezogen ist,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des teilweise
seitlich herausgezogenen Schneidrahmens.
In Fig. 1 ist ein Ladewagen 1 teilweise dargestellt, bei dem das
vom Boden aufgenommene Futtergut durch einen Förderkanal 2 in einen
Laderaum gefördert wird. In den Förderkanal 2 ragen Messer 3,
die an einem Schneidrahmen 5 ggf. mittels nicht dargestellten
Überlastsicherungen befestigt sind. Zwischen dem Förderkanal 2 und der
Achse des Ladewagens 1 ergibt sich unterhalb dem Laderaum des
Ladewagens 1 ein Freiraum 4. Mit 6 sind Abstützelemente
bezeichnet, die gemäß Fig. 2 als Stützräder 7 oder gemäß Fig. 3 als
Schiebeführung 12 ausgebildet sein können.
In Fig. 2 sind Schnellverschlüsse 8 dargestellt, die hier z. B.
als Bolzen/Fanghaken-Verbindung ausgebildet sind. Nach dem
Herausschwenken der Messer 3 aus dem Förderkanal 2 mittels des
Schneidrahmens 5, wobei dann die Stützräder 7 auf dem Boden aufsetzen
(vgl. strichliniert in Fig. 1) und dem Lösen der Schnellverschlüsse 8
kann der gesamte Schneidrahmen 5 auf einfache Weise seitlich unter
dem Ladewagen 1 herausgezogen werden. Bei Bedarf kann der
Schneidrahmen in die Hofwerkstatt weitertransportiert werden oder es können die Messer sogleich
neben dem Ladewagen nachgeschliffen werden. In einer derartigen
Schleifstellung 5&min; des Schneidrahmens 5 sind die Messer 3 von vorne
her ohne Beengung durch den Ladewagen 1 erreichbar, so daß die
Bedienperson in ergonomisch günstiger Haltung die Messer 3 schleifen
kann. Als zusätzliche Hilfe kann auch eine Führung 10 auf den
Schneidrahmen 5 aufgesteckt werden, so daß der Anschliffwinkel
der Messer konstant bleibt, da ein anmontiertes Schleifgerät 11
exakt geführt wird.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung
schematisch dargestellt. Hierbei werden die Abstützelemente 6 für den
relativ schweren Schneidrahmen 5 mit der Vielzahl von Messern 3
durch die Schiebeführungen 12 gebildet, an denen der
Schneidrahmen 5 schubladenartig zur Seite herausgezogen werden kann. Hierzu
wird zunächst der Schneidrahmen 5 um die vordere
Rund-Schiebeführung 12 mittels eines Schwenkhebels 14 um ca. 30° nach unten
geschwenkt, so daß die Messer 3 nicht mehr in den Förderkanal 2
hineinragen und so dann nach Lösen einer nicht dargestellten
Arretierung seitlich z. B. an Handgriffen 9 herausgezogen. Dabei
kann der Schneidrahmen 5 vollkommen herausgezogen werden, so daß
alle Messer 3 zugänglich sind. Ebenso kann über dem Schneidrahmen 5
an einem Anlenkpunkt 13 an der Seite des Ladewagens 1 das
Schleifgerät 11 befestigt werden, so daß der Schneidrahmen 5 schrittweise
jeweils um einen Messerabstand herausgezogen oder ggf. mit einer
nicht dargestellten Kurbel herausgedreht werden kann, wobei
jeweils ein Messer 3 geschliffen wird.
Außerdem kann der Schneidrahmen 5 zusammen mit dem Bodenblech des
Förderkanals 2 ein Bauteil bilden, wobei das schubladenartige
Herausziehen des Schneidrahmens 5 dieser nicht mehr erst nach
unten verschwenkt zu werden braucht, sondern nur noch seitlich
verschoben werden braucht, sofern die Messer 3 jeweils zwischen zwei
Förderrechen der Fördervorrichtung querverschiebbar sind. Diese
Ausbildung eignet sich besonders für Ladewagen mit wenigen
durchgehenden Förderrechen oder für Ladewagen mit lediglich einer
Messerreihe, da eine solche auch bei dicht aufeinanderfolgenden
Förderrechen, ggf. nur in einer bestimmten Drehstellung der
Fördervorrichtung quer verschiebbar sind. Durch diese Maßnahme können
als Schiebeführungen 12 auch z. B. einfachere U-Profile
eingesetzt werden.
Durch diese Ausbildung der Schneidrahmen kann neben der
optimalen Zugänglichkeit der Messer zum Nachschleifen auch ein
kompletter Austausch des gesamten Schneidrahmens leicht und schnell
durchgeführt werden, wenn ein zweiter kompletter Schneidrahmen
vorhanden ist. Dies wird insbesondere von Lohnunternehmungen
gewünscht, da in Erntespitzenzeiten kaum Zeit zum Nachschleifen
bleibt und bei deren hohem Transportvolumen oft ein oder mehrere
Wechsel bzw. Nachschleifen der Messer an einem Arbeitstag nötig
ist.
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| Anspruch[de] |
- 1. Ladewagen mit einem Förderkanal, in den in Betriebsstellung eine
Anzahl von Messern hineinragen und an dessen Rückseite in einem
Freiraum unterhalb des Ladewagens wenigstens ein die Messer
tragender Schneidrahmen angeordnet ist, der sich über die Breite
des Förderkanals erstreckt und in eine Schleifstellung bewegbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) an
Abstützelementen (6) seitenverschiebbar ausgebildet ist und aus dem
Freiraum (4) heraus in eine gut zugängliche Schleifstellung (5&min;)
neben den Ladewagen (1) bewegbar ist.
- 2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Abstützelemente (6) Stützräder (7) vorgesehen sind und der
Schneidrahmen (5) mittels Schnellverschlüssen (8) vom Ladewagen (1)
lösbar ist.
- 3. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützräder (7) für die Bewegung in die Schleifstellung (5&min;) aufsteckbar
sind.
- 4. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützräder (7) fest am Schneidrahmen (5) angeordnet sind.
- 5. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am
Schneidrahmen (5) Handgriffe (9) vorgesehen sind.
- 6. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
ein Stützrad (7) lenkbar ausgebildet ist.
- 7. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Schneidrahmen (5) wenigstens eine quer zur Messerausrichtung
verlaufende Führung (10) vorgesehen ist, auf der ein
Schleifgerät (11) montierbar ist.
- 8. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstützelemente (6) von sich über die Breite des Förderkanals (2)
erstreckenden Schiebeführungen (12) gebildet sind, an denen der
Schneidrahmen (5) schubladenartig in die Schleifstellung (5&min;)
bewegbar ist.
- 9. Ladewagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Schleifgerät (11) an einem Anlenkpunkt (13) an der Seite des
Ladewagens (1) befestigbar ist und in der jeweiligen
Vertikalebene der einzelnen Messer (3) verschwenkbar angeordnet ist.
- 10. Ladewagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Krümmungsradien der Schneidkanten der Messer (3) der
Bewegungsbahn des Schleifgerätes (11) um den Anlenkpunkt (13) entsprechen.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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