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Dokumentenidentifikation DE3711355C1 28.04.1988
Titel Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8873 Ichenhausen, DE
DE-Anmeldedatum 03.04.1987
DE-Aktenzeichen 3711355
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 28.04.1988
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.04.1988
IPC-Hauptklasse A01D 90/04
IPC-Nebenklasse B60P 1/00   
IPC additional class // A01F 29/22  

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.

Die Messer eines Ladewagens sind im Betrieb einer dauernden Belastung durch das zu schneidende Gut ausgesetzt und nützen sich im Laufe der Zeit an der Schneide ab. Um den zeitraubenden Ausbau der einzelnen Messer zum Nachschleifen zu vermeiden, wird gemäß der DE-OS 30 28 306 vorgeschlagen, die Messerreihe(n) mittels eines Rahmens in eine untere Lage außerhalb des Förderkanals zu verschwenken. Die Messer müssen dabei zwar nicht herausgenommen werden, jedoch muß hierbei die Bedienperson im beengten Raum zwischen abgeklappten Rahmen mit den Messern und der Unterseite des Laderaums mit dem Schleifgerät hantieren. Dadurch wird zudem ein exaktes Schleifen der Schneidkanten erschwert, da durch die gebückte Haltung der knieenden Bedienperson und dem Arbeiten in Vorlage eine genaue Führung des Schleifgerätes kaum möglich ist. Zudem ist für die Stromversorgung des Schleifgerätes nahezu immer ein Verlängerungskabel nötig, da das Stromkabel am meist verwendeten Winkelschleifer für die Verbindung zu der Steckdose in der Werkstatt zu kurz ist. Durch das Kabelgewirr ergeben sich zusätzliche Unfallgefahren.

Des weiteren ist aus der DE-PS 33 23 116 eine Schleifvorrichtung bekannt, die an einer Querstange über die Breite des Förderkanals verschiebbar und in der Vertikalebene der Messer verschwenkbar ist, wobei durch die Führung des Schleifgerätes ein exakter Schliff erreicht werden soll. Nachteilig ist hierbei jedoch, daß die Bedienperson weiterhin zum Nachschleifen unter den Ladewagen kriechen muß und in knieender, vornübergebeuter Haltung das Schleifgerät bedienen muß. Dies ist besonders bei nassem, schmutzigem Boden sehr unangenehm.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden und einen Ladewagen der genannten Art zu schaffen, bei dem das Schleifen der Messer bei geringem Zeitaufwand in einer ergonomisch günstigen Haltung der Bedienperson möglich ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.

Dadurch ist die Zugänglichkeit der Messer uneingeschränkt und die ergonomische Haltung der Bedienperson beim Nachschleifen optimal. Zudem ist der gesamte Schneidrahmen mit den Messern z. B. in eine Werkstatt fahrbar, so daß auch kleinere Reparaturen bequem erfolgen können. Ebenso ist in einer Werkstatt meist eine gute Beleuchtung vorhanden, so daß das Nachschleifen auch abends durchgeführt werden kann, während bisher das Nachschleifen, gerade in der Haupterntezeit, oft noch unter Taschenlampenbeleuchtung erfolgen mußte. Weiterhin sind in der Werkstatt sämtliche Werkzeuge in Griffnähe und die Stromversorgung auf kurzem Wege möglich, um z. B. ein stärker beschädigtes Messer auszurichten oder ggf. auszubauen.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Schneidrahmens können die für eine sichere Auflage und Transport nötigen drei oder vier Räder am Schneidrahmen dauernd verbleiben, so daß der Ausbau des Schneidrahmens durch die Schnellverschlüsse in Sekunden erledigt werden kann. Diese Zeit wird durch die bequeme Arbeitshaltung und günstigen Arbeitsbedingungen mehrfach wieder hereingeholt. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche und der Zeichnungen.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt

Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Ladewagens mit eingebautem Schneidrahmen,

Fig. 2 den ausgebauten Schneidrahmen, der nach Lösen von Schnellverschlüssen seitlich unter dem Ladewagen herausgezogen ist,

Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des teilweise seitlich herausgezogenen Schneidrahmens.

In Fig. 1 ist ein Ladewagen 1 teilweise dargestellt, bei dem das vom Boden aufgenommene Futtergut durch einen Förderkanal 2 in einen Laderaum gefördert wird. In den Förderkanal 2 ragen Messer 3, die an einem Schneidrahmen 5 ggf. mittels nicht dargestellten Überlastsicherungen befestigt sind. Zwischen dem Förderkanal 2 und der Achse des Ladewagens 1 ergibt sich unterhalb dem Laderaum des Ladewagens 1 ein Freiraum 4. Mit 6 sind Abstützelemente bezeichnet, die gemäß Fig. 2 als Stützräder 7 oder gemäß Fig. 3 als Schiebeführung 12 ausgebildet sein können.

In Fig. 2 sind Schnellverschlüsse 8 dargestellt, die hier z. B. als Bolzen/Fanghaken-Verbindung ausgebildet sind. Nach dem Herausschwenken der Messer 3 aus dem Förderkanal 2 mittels des Schneidrahmens 5, wobei dann die Stützräder 7 auf dem Boden aufsetzen (vgl. strichliniert in Fig. 1) und dem Lösen der Schnellverschlüsse 8 kann der gesamte Schneidrahmen 5 auf einfache Weise seitlich unter dem Ladewagen 1 herausgezogen werden. Bei Bedarf kann der Schneidrahmen in die Hofwerkstatt weitertransportiert werden oder es können die Messer sogleich neben dem Ladewagen nachgeschliffen werden. In einer derartigen Schleifstellung 5&min; des Schneidrahmens 5 sind die Messer 3 von vorne her ohne Beengung durch den Ladewagen 1 erreichbar, so daß die Bedienperson in ergonomisch günstiger Haltung die Messer 3 schleifen kann. Als zusätzliche Hilfe kann auch eine Führung 10 auf den Schneidrahmen 5 aufgesteckt werden, so daß der Anschliffwinkel der Messer konstant bleibt, da ein anmontiertes Schleifgerät 11 exakt geführt wird.

In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung schematisch dargestellt. Hierbei werden die Abstützelemente 6 für den relativ schweren Schneidrahmen 5 mit der Vielzahl von Messern 3 durch die Schiebeführungen 12 gebildet, an denen der Schneidrahmen 5 schubladenartig zur Seite herausgezogen werden kann. Hierzu wird zunächst der Schneidrahmen 5 um die vordere Rund-Schiebeführung 12 mittels eines Schwenkhebels 14 um ca. 30° nach unten geschwenkt, so daß die Messer 3 nicht mehr in den Förderkanal 2 hineinragen und so dann nach Lösen einer nicht dargestellten Arretierung seitlich z. B. an Handgriffen 9 herausgezogen. Dabei kann der Schneidrahmen 5 vollkommen herausgezogen werden, so daß alle Messer 3 zugänglich sind. Ebenso kann über dem Schneidrahmen 5 an einem Anlenkpunkt 13 an der Seite des Ladewagens 1 das Schleifgerät 11 befestigt werden, so daß der Schneidrahmen 5 schrittweise jeweils um einen Messerabstand herausgezogen oder ggf. mit einer nicht dargestellten Kurbel herausgedreht werden kann, wobei jeweils ein Messer 3 geschliffen wird.

Außerdem kann der Schneidrahmen 5 zusammen mit dem Bodenblech des Förderkanals 2 ein Bauteil bilden, wobei das schubladenartige Herausziehen des Schneidrahmens 5 dieser nicht mehr erst nach unten verschwenkt zu werden braucht, sondern nur noch seitlich verschoben werden braucht, sofern die Messer 3 jeweils zwischen zwei Förderrechen der Fördervorrichtung querverschiebbar sind. Diese Ausbildung eignet sich besonders für Ladewagen mit wenigen durchgehenden Förderrechen oder für Ladewagen mit lediglich einer Messerreihe, da eine solche auch bei dicht aufeinanderfolgenden Förderrechen, ggf. nur in einer bestimmten Drehstellung der Fördervorrichtung quer verschiebbar sind. Durch diese Maßnahme können als Schiebeführungen 12 auch z. B. einfachere U-Profile eingesetzt werden.

Durch diese Ausbildung der Schneidrahmen kann neben der optimalen Zugänglichkeit der Messer zum Nachschleifen auch ein kompletter Austausch des gesamten Schneidrahmens leicht und schnell durchgeführt werden, wenn ein zweiter kompletter Schneidrahmen vorhanden ist. Dies wird insbesondere von Lohnunternehmungen gewünscht, da in Erntespitzenzeiten kaum Zeit zum Nachschleifen bleibt und bei deren hohem Transportvolumen oft ein oder mehrere Wechsel bzw. Nachschleifen der Messer an einem Arbeitstag nötig ist.


Anspruch[de]
  1. 1. Ladewagen mit einem Förderkanal, in den in Betriebsstellung eine Anzahl von Messern hineinragen und an dessen Rückseite in einem Freiraum unterhalb des Ladewagens wenigstens ein die Messer tragender Schneidrahmen angeordnet ist, der sich über die Breite des Förderkanals erstreckt und in eine Schleifstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) an Abstützelementen (6) seitenverschiebbar ausgebildet ist und aus dem Freiraum (4) heraus in eine gut zugängliche Schleifstellung (5&min;) neben den Ladewagen (1) bewegbar ist.
  2. 2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Abstützelemente (6) Stützräder (7) vorgesehen sind und der Schneidrahmen (5) mittels Schnellverschlüssen (8) vom Ladewagen (1) lösbar ist.
  3. 3. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (7) für die Bewegung in die Schleifstellung (5&min;) aufsteckbar sind.
  4. 4. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (7) fest am Schneidrahmen (5) angeordnet sind.
  5. 5. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schneidrahmen (5) Handgriffe (9) vorgesehen sind.
  6. 6. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Stützrad (7) lenkbar ausgebildet ist.
  7. 7. Ladewagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schneidrahmen (5) wenigstens eine quer zur Messerausrichtung verlaufende Führung (10) vorgesehen ist, auf der ein Schleifgerät (11) montierbar ist.
  8. 8. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützelemente (6) von sich über die Breite des Förderkanals (2) erstreckenden Schiebeführungen (12) gebildet sind, an denen der Schneidrahmen (5) schubladenartig in die Schleifstellung (5&min;) bewegbar ist.
  9. 9. Ladewagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schleifgerät (11) an einem Anlenkpunkt (13) an der Seite des Ladewagens (1) befestigbar ist und in der jeweiligen Vertikalebene der einzelnen Messer (3) verschwenkbar angeordnet ist.
  10. 10. Ladewagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmungsradien der Schneidkanten der Messer (3) der Bewegungsbahn des Schleifgerätes (11) um den Anlenkpunkt (13) entsprechen.






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