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Dokumentenidentifikation DE3535902C2 12.01.1989
Titel Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lenzer, Xaver, 8871 Kötz, DE;
Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE;
Nusser, Martin, 7908 Niederstotzingen, DE
DE-Anmeldedatum 08.10.1985
DE-Aktenzeichen 3535902
Offenlegungstag 09.04.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 12.01.1989
Veröffentlichungstag im Patentblatt 12.01.1989
IPC-Hauptklasse A01F 29/02
IPC-Nebenklasse A01F 29/20   
Zusammenfassung Die Gegenschneide eines Trommelhäckslers ist auf einer Auflage verschieb- und arretierbar befestigt, wobei die Arretiervorrichtung aus einer durch einen Arbeitsspeicher z. B. Druckfeder andrückbaren Klemmvorrichtung und einer Auslösevorrichtung besteht, wobei die Messerzustellung durch ein Getriebe bewirkbar ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Ein Häcksler dieser Art ist aus der DE-OS 31 38 416 bekannt. Dabei besteht die Verschiebevorrichtung aus Exzenterstücken, die nach Lösen von zwei Klemmschrauben angetrieben werden. Zur Arretierung dienen von einer seitlich zugänglichen Stelle des Häckslers betätigbare Spannschrauben.

Nachteilig ist hierbei, daß beim Einstellen der Gegenschneide mehrere Schrauben zu lösen sind und daß die Verschiebe- und die Arretiervorrichtung schwer eine Fernbedienung zulassen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine leicht und auch fernbedienbare Verschiebe- und Arretiervorrichtung zu schaffen.

Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.

In den Patenansprüchen 2-9 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung beschrieben.

Die Erfindung ist an Hand eines Ausführungsbeispieles und zweier Zeichnungen erläutert und beschrieben. Es zeigt

Fig. 1 einen Teilschnitt eines Häckslers im Bereich des Häckslermundstücks;

Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1.

In den Zeichnungen ist mit 1 eine an der Unterkante des Häckslermundstücks 18 angeordnete Gegenschneide, mit 20 die Messerwelle der Messer 21 bezeichnet. Die Messer 21 bilden mit der Rückhaltewand 22 des Häckslergehäuses 23 einen Spalt.

Die Gegenschneide 1 ist an ihren Enden mittels Schrauben 17, unter deren Kopf z. B. Tellerfedern 19 und Spannplatten 14 angeordnet sind, gefedert an der Gegenschneideauflage 2 angeschraubt. Nicht dargestellte Langlöcher in der Gegenschneide 1 und in der Spannplatte 14 ermöglichen ein Verschieben der Gegenschneide radial zu den Messern 21. Zur Einstellung der Gegenschneide dient erfindungsgemäß eine Verschiebevorrichtung 3. Diese besteht bei einer bevorzugten Ausführung z. B. aus einem in einem ortsfesten Gelenk 25 gelagerten Winkelhebel 11, dessen Lastarm 12 über ein Pleuel 13 und die Spannplatte 14 mit der Gegenschneide 1 verbunden ist und dessen Kraftarm 15 über eine Spindel 16 betätigbar ist.

An der Spannplatte 14 greift erfindungsgemäß die in Fig. 1 ersichtliche Arretiervorrichtung 4 mit Klemmbacken 7 an. Die Arretiervorrichtung 4 besteht aus der Auslösevorrichtung 6 und der Klemmvorrichtung 24, die z. B. aus Klemmbacken 7, damit verbundenen Hebeln 8 und einem Arbeitsspeicher 5 besteht. Die Klemmbacken 7 sind Teil der Hebel 8, die in ortsfesten Lagern 26 gelagert sind. An den als Kraftarme wirkenden Hebeln 8 greift eine Druckfeder 9 als Arbeitsspeicher 5 an. Eine hydraulische Zylinderkolbeneinheit 10 wirkt der Spannkraft der Druckfeder 9 entgegen und bewirkt ein Lösen der Klemmbacken 7 zur Nachstellung des Abstandes zwischen der Gegenschneide 1 und der Schneidkante 1a der Messer 21.


Anspruch[de]
  1. 1. Häcksler oder dergleichen Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem um die Drehachse einer Messerwelle (20) rotierenden Messer (21), dessen Schneidkante (1a) mit der Rückhaltewand (22) des Häckslergehäuses (23) einen Umfangsspalt bildet und das an einer Gegenschneide (1) vorbeistreicht, die auf einer zur Umlaufebene der Messerschneidkante parallelen Gegenschneideauflage (2) mittels einer Verschiebe- (3) und einer Arretiervorrichtung (4) ein- und feststellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung (3) von einer maschinenäußeren zugänglichen Stelle nach Lösen der Arretiervorrichtung (4) betätigbar ist und daß die Arretiervorrichtung (4) aus einer zu beiden Seiten der Gegenschneide (1), unter der Spannkraft eines Arbeitsspeichers (5) stehenden Klemmvorrichtung (24), und einer der Spannkraft des Arbeitsspeichers (5) entgegenwirkenden Auslösevorrichtung (6) besteht und die Klemmvorrichtung (24) durch die Kraft des Arbeitsspeichers (5) gegen die Gegenschneideauflage (2) drückt.
  2. 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung (24) aus Klemmbacken (7) tragenden Hebeln (8) besteht, an deren Kraftarmen der Arbeitsspeicher (5) sowie die Auslösevorrichtung (6) angreifen.
  3. 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsspeicher (5) aus einer Druckfeder besteht.
  4. 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösevorrichtung (6) aus einem ölhydraulischen Zylinder (10) besteht.
  5. 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung (3) aus einem Winkelhebel (11) besteht, dessen Lastarm (12) über ein Pleuel (13) und eine Spannplatte (14) mit der Gegenschneide (1) verbunden ist und dessen Kraftarm (15) über eine Spindel (16) betätigbar ist.
  6. 6. Häcksler nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (16) durch einen reversierbaren Stellmotor antreibbar ist.
  7. 7. Häcksler mindestens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidspalt der Messer (21) zur Gegenschneide (1) durch ein Meßsystem z. B. durch eine optoelektronische Abtastung gemessen und sowohl die Auslöse- als auch die Verschiebevorrichtung (6 u. 3) in einer Folgesteuerung manuell oder durch eine Fernsteuerung oder Microprozessor betätigbar sind.
  8. 8. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenschneide (1) mit mindestens zwei Schrauben (17) seitlich des Mundstücks (18) mit Federn (19) so vorgespannt wird, daß im gelösten Zustand der Klemmvorrichtung (4) eine gegen das Kippen der Gegenschneide (1) erforderliche Anpreßkraft auf die Gegenschneidenauflage (2) vorhanden ist.
  9. 9. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Vorspannschrauben (17) ortsfest in der Gegenschneideauflage (2) befindet und sowohl Gegenschneide (1) und dessen Spannplatte (14) durch Langlöcher in Richtung der Schneidmesser (21) verschiebbar sind.






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