| Dokumentenidentifikation |
DE3535902C2 12.01.1989 |
| Titel |
Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Lenzer, Xaver, 8871 Kötz, DE; Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE; Nusser, Martin, 7908 Niederstotzingen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
08.10.1985 |
| DE-Aktenzeichen |
3535902 |
| Offenlegungstag |
09.04.1987 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
12.01.1989 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
12.01.1989 |
| IPC-Hauptklasse |
A01F 29/02
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| IPC-Nebenklasse |
A01F 29/20
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| Zusammenfassung |
Die Gegenschneide eines Trommelhäckslers ist auf einer Auflage verschieb- und arretierbar befestigt, wobei die Arretiervorrichtung aus einer durch einen Arbeitsspeicher z. B. Druckfeder andrückbaren Klemmvorrichtung und einer Auslösevorrichtung besteht, wobei die Messerzustellung durch ein Getriebe bewirkbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Häcksler oder dgl.
Zerkleinerungsmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Ein Häcksler dieser Art ist aus der DE-OS 31 38 416
bekannt. Dabei besteht die Verschiebevorrichtung aus
Exzenterstücken, die nach Lösen von zwei
Klemmschrauben angetrieben werden. Zur Arretierung dienen von
einer seitlich zugänglichen Stelle des Häckslers
betätigbare Spannschrauben.
Nachteilig ist hierbei, daß beim Einstellen der
Gegenschneide mehrere Schrauben zu lösen sind und daß
die Verschiebe- und die Arretiervorrichtung schwer
eine Fernbedienung zulassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine leicht
und auch fernbedienbare Verschiebe- und
Arretiervorrichtung zu schaffen.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale
des Patentanspruches 1 gelöst.
In den Patenansprüchen 2-9 sind vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung beschrieben.
Die Erfindung ist an Hand eines Ausführungsbeispieles
und zweier Zeichnungen erläutert und beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen Teilschnitt eines
Häckslers im Bereich des
Häckslermundstücks;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung
gemäß Fig. 1.
In den Zeichnungen ist mit 1 eine an der Unterkante
des Häckslermundstücks 18 angeordnete Gegenschneide,
mit 20 die Messerwelle der Messer 21 bezeichnet. Die
Messer 21 bilden mit der Rückhaltewand 22 des
Häckslergehäuses 23 einen Spalt.
Die Gegenschneide 1 ist an ihren Enden mittels
Schrauben 17, unter deren Kopf z. B. Tellerfedern
19 und Spannplatten 14 angeordnet sind, gefedert
an der Gegenschneideauflage 2 angeschraubt. Nicht
dargestellte Langlöcher in der Gegenschneide 1
und in der Spannplatte 14 ermöglichen ein
Verschieben der Gegenschneide radial zu den Messern
21. Zur Einstellung der Gegenschneide dient
erfindungsgemäß eine Verschiebevorrichtung 3. Diese
besteht bei einer bevorzugten Ausführung z. B. aus
einem in einem ortsfesten Gelenk 25 gelagerten
Winkelhebel 11, dessen Lastarm 12 über ein Pleuel 13
und die Spannplatte 14 mit der Gegenschneide 1
verbunden ist und dessen Kraftarm 15 über eine
Spindel 16 betätigbar ist.
An der Spannplatte 14 greift erfindungsgemäß die in
Fig. 1 ersichtliche Arretiervorrichtung 4 mit
Klemmbacken 7 an. Die Arretiervorrichtung 4 besteht aus
der Auslösevorrichtung 6 und der Klemmvorrichtung
24, die z. B. aus Klemmbacken 7, damit verbundenen
Hebeln 8 und einem Arbeitsspeicher 5 besteht. Die
Klemmbacken 7 sind Teil der Hebel 8, die in
ortsfesten Lagern 26 gelagert sind. An den als
Kraftarme wirkenden Hebeln 8 greift eine Druckfeder 9
als Arbeitsspeicher 5 an. Eine hydraulische
Zylinderkolbeneinheit 10 wirkt der Spannkraft der
Druckfeder 9 entgegen und bewirkt ein Lösen der
Klemmbacken 7 zur Nachstellung des Abstandes zwischen der
Gegenschneide 1 und der Schneidkante 1a der Messer
21.
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| Anspruch[de] |
- 1. Häcksler oder dergleichen Zerkleinerungsmaschine
mit wenigstens einem um die Drehachse einer
Messerwelle (20) rotierenden Messer (21), dessen
Schneidkante (1a) mit der Rückhaltewand (22) des
Häckslergehäuses (23) einen Umfangsspalt bildet
und das an einer Gegenschneide (1) vorbeistreicht,
die auf einer zur Umlaufebene der
Messerschneidkante parallelen Gegenschneideauflage (2) mittels
einer Verschiebe- (3) und einer
Arretiervorrichtung (4) ein- und feststellbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung (3)
von einer maschinenäußeren zugänglichen Stelle
nach Lösen der Arretiervorrichtung (4)
betätigbar ist und daß die Arretiervorrichtung (4) aus
einer zu beiden Seiten der Gegenschneide (1),
unter der Spannkraft eines Arbeitsspeichers (5)
stehenden Klemmvorrichtung (24), und einer der
Spannkraft des Arbeitsspeichers (5)
entgegenwirkenden Auslösevorrichtung (6) besteht und
die Klemmvorrichtung (24) durch die Kraft des
Arbeitsspeichers (5) gegen die
Gegenschneideauflage (2) drückt.
- 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmvorrichtung (24) aus Klemmbacken (7)
tragenden Hebeln (8) besteht, an deren Kraftarmen
der Arbeitsspeicher (5) sowie die
Auslösevorrichtung (6) angreifen.
- 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitsspeicher (5) aus einer Druckfeder
besteht.
- 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auslösevorrichtung (6) aus einem
ölhydraulischen Zylinder (10) besteht.
- 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschiebevorrichtung (3) aus einem
Winkelhebel (11) besteht, dessen Lastarm (12) über
ein Pleuel (13) und eine Spannplatte (14) mit der
Gegenschneide (1) verbunden ist und dessen
Kraftarm (15) über eine Spindel (16) betätigbar ist.
- 6. Häcksler nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spindel (16) durch einen reversierbaren
Stellmotor antreibbar ist.
- 7. Häcksler mindestens nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneidspalt der Messer (21)
zur Gegenschneide (1) durch ein Meßsystem z. B.
durch eine optoelektronische Abtastung gemessen und
sowohl die Auslöse- als auch die
Verschiebevorrichtung (6 u. 3) in einer Folgesteuerung manuell oder
durch eine Fernsteuerung oder Microprozessor
betätigbar sind.
- 8. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gegenschneide (1) mit mindestens zwei
Schrauben (17) seitlich des Mundstücks (18) mit
Federn (19) so vorgespannt wird, daß im gelösten
Zustand der Klemmvorrichtung (4) eine gegen das
Kippen der Gegenschneide (1) erforderliche
Anpreßkraft auf die Gegenschneidenauflage (2)
vorhanden ist.
- 9. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Vorspannschrauben (17) ortsfest in
der Gegenschneideauflage (2) befindet und sowohl
Gegenschneide (1) und dessen Spannplatte (14) durch
Langlöcher in Richtung der Schneidmesser (21)
verschiebbar sind.
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