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Dokumentenidentifikation DE3612660C2 23.02.1989
Titel Zuführeinrichtung
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Streicher, Josef, 8029 Sauerlach, DE
DE-Anmeldedatum 15.04.1986
DE-Aktenzeichen 3612660
Offenlegungstag 22.10.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 23.02.1989
Veröffentlichungstag im Patentblatt 23.02.1989
IPC-Hauptklasse A01F 29/10
Zusammenfassung Für einen Häcksler mit ziehendem Schnitt wird zur Vermeidung des seitlichen Abdrängens des Erntegutes und dem dadurch verursachten Schnittkraftmehrbedarf und Schneidenverschleiß eine Einziehwalze vorgeschlagen, die Querfördermittel aufweist, deren Förderrichtung auf das Ende der Gegenschneide ausgerichtet ist, an dem der Schnitt beginnt. Dadurch ergibt sich eine gleichmäßige Erntegutverteilung an der Gegenschneide und damit geringer Leistungsbedarf und Verschleiß.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Zuführeinrichtung eines Häckslers mit einer feststehenden Gegenschneide und wenigstens einem unter einem Schnittwinkel zur Gegenschneide angestellten Häckselmesser, das einen an einem Ende der Gegenschneide beginnenden ziehenden Schnitt bewirkt, sowie mit unmittelbar vor der Gegenschneide und etwa parallel zu dieser gelagerten, aus wenigstens einer Einziehwalze bestehenden Einzugsorganen.

Eine derartige Zuführeinrichtung ist aus der DE-OS 34 41 265 bekannt. Hierbei soll ein guter ziehender Schnitt durch seitliche Führung des Häckselgutes an auf einem Abstreifer und teilweise dem Gegenmesser angeordneten Rippen ermöglicht werden. Eine Verschiebung des noch eine gewisse Elastizität besitzenden Häckselgutes, inbesondere bei größeren Schnittwinkeln zwischen den Messern und/oder stumpfen Messern, und damit eine seitliche Gutanhäufung an der Gegenschneide in Richtung auf das Schnittende läßt sich damit kaum vermeiden, weil das Gutpolster allein unter seinem Eigengewicht nicht in eine wirksame Berührung mit den Rillen kommt. Die Zerkleinerung der so an dem Schnittende der Gegenschneide in der Regel angehäuften Schnittgutschicht erfolgt durch die hier ohnehin einen kleineren Schnittwinkel aufweisenden Häckselmesser dabei in unerwünschter, die Häckselqualität vermindernder Weise durch einen mehr hackenden Schnitt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehenden Mängel zu beseitigen und eine Zuführeinrichtung der obengenannten Art zu schaffen, die dem seitlichen Abdrängen des Häckselgutes und somit Gutanhäufungen im seitlichen Bereich des Schnittendes sicher entgegenwirkt und damit ein Hacken und dadurch bedingten Verschleiß der Schneiden und Gegenschneiden vermindert.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens eine Einziehwalze Querfördermittel aufweist, deren axial zu der Einziehwalze verlaufende Förderrichtung auf das Ende der Gegenschneide ausgerichtet ist, an dem der Schnitt beginnt.

Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Einziehwalze wird das Häckselgut in vorteilhafter Weise sowohl in Richtung auf die Häckslerschneiden als auch quer dazu gefördert, so daß auch der Randbereich der Querschneide, an dem der Schnitt beginnt, mit einem Gutpolster belegt ist und sich somit eine gegenüber herkömmlichen Einziehwalzen gleichmäßigere Verteilung des Häckselgutes über die Einzugskanalbreite ergibt. Durch die Förderrichtung entgegen dem versuchten Abdrängen des Gutpolsters wird ein Verschieben des Häckselgutes in Verbindung mit der starken Vorpressung der federbelasteten Einziehwalze zuverlässig vermieden und Schlagbelastung und Verschleiß erheblich reduziert. In vorteilhafter Weise werden auch schräg- und querliegende Pflanzenteile durch die erfindungsgemäße Einziehwalze erfaßt und somit die Zuführwirkung und der Durchsatz erhöht.

In einer bevorzugten Ausführung mit der Anordnung der Einziehwalzen-Umlaufbahn nächstmöglich an der Messerumlaufbahn und mit schlanken Mitnehmerzacken, deren Höhe etwa der maximalen Gutpolsterdicke entspricht, dringen die Mitnehmerzacken in das Gutpolster ein, pressen und halten es während des Schnitts fest, so daß größere, quer-, schräg- und längsliegende Pflanzenteile wie Lieschen des Maiskolbens nicht mehr ungeschnitten und unkontrolliert in den Häcksler eingezogen werden. Hierzu ist der Durchmesser der oberen Einziehwalze relativ klein gewählt, so daß diese zum einen im sog. Mundstück des Häckslers Platz findet und zum anderen sich zusammen mit dem Bodenblech ein ausgeprägter Fördertrog ergibt, wodurch Haltewirkung beim Schnitt und die Querförderwirkung gesteigert wird.

Die Erfindung und deren Wirkungsweise wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert und beschrieben. Es zeigt

Fig. 1 die Zuführeinrichtung eines Häckslers mit der Einziehwalze in Seitenansicht;

Fig. 2 die Draufsicht zu Fig. 1 mit einigen Ausführungsbeispielen des Erfindungsgegenstandes;

Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der Schneiden.

Der in der Zeichnung ausschnittweise dargestellte Häcksler ist mit Häckslermessern (1) ausgerüstet, die mit der festen Gegenschneide (2) zusammenwirken und auf einer zylindrischen Umlaufbahn (3a) bei dem hier dargestellten Trommelhäcksler bzw. auf einer angedeuteten Umlaufebene (3b) bei einem Scheibenradhäcksler rotieren. Die Häckslermesser (1) sind unter einem in Fig. 3 dargestellten Schnittwinkel (α) zur Gegenschneide (2) angestellt, so daß - hier in Fig. 3 - der Schnitt hinten am Ende (B) der Gegenschneide (2), die hier, wie bei Scheibenradhäckslern üblich, als Schneidrahmen mit hochgezogenen Enden ausgebildet ist, beginnt und am vorne gelegenen Ende der Gegenschneide (2) endet. Vor dem Häcksler sind Einziehorgane, wie z. B. hier vier Einziehwalzen (4, 5, 6, 7) angeordnet. Die Einziehorgane können auch teilweise durch nicht dargestellte Förderbänder ersetzt sein. Eine der Einziehwalzen, vorzugsweise die unmittelbar vor der Messerumlaufbahn (3a) umlaufende, obere Einziehwalze (4) weist Querfördermittel (8) auf, die das Häckselgut axial zur Zuführwalze fördern und zwar in Förderrichtung (A), die auf das Ende (B) der Gegenschneide (2) ausgerichtet ist, an dem das angestellte Häckselmesser (1) zuerst vorbeizieht und damit der Schnitt beginnt. Dieses Querfördermittel (8) wird vorzugsweise aus einem die Einziehwalze (4) umgebenden Förderschneckengang (8a) bestehen, der zur Sicherstellung der Längsförderung auf den Häcksler zu an seinen Umfangskanten mit Mitnehmerzacken (8) versehen sein kann. Die Ausbildung des Förderschneckenganges (8a) richtet sich nach der benötigten Förderrichtung, dem gewünschten Maß der Querförderung und der Dicke des Gutpolsters, das eingezogen werden soll. Durch Änderung der Steigung und/oder Gangzahl der Förderschnecke kann das Maß der Querförderung auf den jeweiligen Häcksler und dessen Messeranstellwinkel (α) ausgelegt werden. Als weitere Mittel zur Längsförderung können am Walzenmantel (10) zwischen dem Förderschneckengang (8a) und teils über diesen hinausragend die bekannten Mitnehmerzackenleisten (12) oder -stifte ( 11) vorgesehen sein.

Der Förderschneckengang (8a) kann ersetzt werden durch schraubenlinienförmig am Walzenmantel (10) befestigten Mitnehmerlappen (8b), die sowohl längs- als auch querfördern.

Um die Haltewirkung der Einziehwalze (4) beim Schnitt zu erhöhen, ist diese möglichst nahe an die Umlaufbahn (3a bzw. 3b) der Messer (1) herangerückt.

Zur Erhöhung der Querförderwirkung der oberen Zuführwalze (4) bietet sich an, das Bodenblech (13) zwischen Gegenschneide (2) und der vorgelagerten sog. Glattwalze (6) trog- oder muldenförmig auszubilden. In dieser bevorzugten Ausgestaltung ist die Einziehwalze durch die Anordnung nächstmöglich und unmittelbar an der Messerumlaufbahn teilweise im Mundstück des Häckslers beweglich gelagert, so daß sich eine gegen das seitliche Abdrängen entgegengerichtete Haltewirkung der Förderschneckengänge ergibt. Die Erfindung erweist sich insbesondere bei Scheibenradhäckslern als vorteilhaft, deren Gegenschneide als sog. Schneidrahmen mit an den Enden hochgezogenen Ecken ausgeführt sind, da die Ecke, an der der Schnitt endet, besonders hohem Verschleiß ausgesetzt ist. Durch diesen punktuellen Verschleiß konnte bisher die Gegenschneide aus hochwertigem Stahl nur unvollständig genutzt werden, während sich bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eine nahezu gleichmäßige Abnutzung ergibt, die das Nachschleifen erleichtert und eine vielfach längere Nutzungsdauer der Gegenschneiden gestattet. Zudem erniedrigt sich das Geräuschniveau bei Häckslern durch den nahezu gleichmäßigen Schnitt anstatt des hackenden Schnittes.

Die Erfindung läßt sich auf alle Häckselaggregate mit einem Anstellwinkel zwischen Messer und Gegenschneide anwenden, sowohl auf Scheibenrad- als auch auf Trommelhäcksler, bei letzteren auch auf Messer, die in Art einer Pfeilverzahnung angestellt sind. Hier beginnt der Schnitt in der Mitte und wandert nach außen. Folglich muß hier die Einziehwalze von beiden Außenseiten auf die Stelle des Schnittbeginns, nämlich die Mitte der Gegenschneide, hin fördern, indem zwei entgegengesetzt ansteigende, zur Mitte hin fördernde Einziehwalzen vorgesehen sind.


Anspruch[de]
  1. 1. Zuführeinrichtung eines Häckslers mit einer feststehenden Gegenschneide und wenigstens einem unter einem Schnittwinkel zur Gegenschneide angestellten Häckselmesser, das einen an einem Ende der Gegenschneide beginnenden ziehenden Schnitt bewirkt, sowie mit unmittelbar vor der Gegenschneide und etwa parallel zu dieser gelagerten, aus wenigstens einer Einziehwalze bestehenden Einzugorganen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Einziehwalze (4) Querfördermittel (8) aufweist, deren axial zu der Einziehwalze (4) verlaufende Förderrichtung (A) auf das Ende (B) der Gegenschneide (2) ausgerichtet ist, an dem der Schnitt beginnt.
  2. 2. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querfördermittel (8) aus wenigstens einem die Einziehwalze (4) umfassenden Förderschneckengang (8a) gebildet sind.
  3. 3. Zuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderschneckengang (8a) an seiner Umfangskante Mitnehmerzacken (9) aufweist.
  4. 4. Zuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Walzenmantel (10) zwischen dem Förderschneckengang (8a) Mitnehmerstifte (11) und/oder Mitnehmerzackenleisten (12) oder dgl. vorgesehen sind.
  5. 5. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querfördermittel (8) aus schraubenlinienförmig am Walzenmantel (10) befestigten Mitnehmerlappen (8b) besteht.
  6. 6. Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Gegenschneide (2) vorgelagertes Bodenblech (13) oder das Einziehband die Einziehwalze (4) trogförmig umfassend ausgebildet ist.






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