Die Erfindung betrifft einen Scheibenradhäcksler zum Ernten von Mais
oder ähnlichem stengelartigen Erntegut mit seinem Mundstück vorgelagerten,
um aufwärts gerichtete Achsen gegenläufig umlaufenden Einzugswalzen,an
deren unteren Enden eine Schneidvorrichtung vorgesehen ist und die durch
ein, an der Ausgangswelle eines Winkelgetriebes angeordnetes Stirnrad
angetrieben sind, sowie mit einer Häckselvorrichtung, die im wesentlichen
aus einem Messerrad besteht, das an einer Häckslerwelle befestigt ist.
Die vor dem Schneidmundstück des Scheibenradhäckslers angeordneten
Einzugswalzen haben die Aufgabe, die von der unten angeordneten
Schneidvorrichtung abgeschnittenen Stengel in das Schneidmundstück des
Häckslers einzuführen.
Aus der DE-OS 21 57 088 ist es bekannt, die zum Antrieb dienenden, oben
fest mit den Einzugswalzen verbundenen ineinander kämmenden Zahnräder
durch ein kleineres Stirnrad anzutreiben, das an der Ausgangswelle eines
antriebsseitig am vorderen Ende der Häckslerwelle des
Scheibenradhäckslers angeordneten Winkelgetriebes angebracht ist. Die am Tragrahmen und
Häckslergehäuse gelagerte Häckslerwelle ist durch ein am rückseitigen
Ende der Häckslerwelle und am Tragrahmen angeordnetes Riemengetriebe
angetrieben, das die Häckslerwelle mit der Zapfwelle des Schleppers
kuppelt.
Derartige zur Einleitung der Antriebsleistung vorgesehene Riementriebe
bestehen in der Regel aus mehreren Keilriemen oder Ketten und werden
entsprechend ihrem kleinen Umschlingungwinkel stark beansprucht und
verschleißen dadurch stark. Auch muß der Keilriementrieb mit einem
aufwendigen Gehäuse geschützt sein.
Dieser allgemein bei Scheibenradhäckslern gebräuchliche Antrieb ihres
Messerrades an der Aufnahmeseite gegenüberliegenden Rückseite oder die
dort vorgesehene zweite Lagerung der Messerradwelle hat den weiteren
Nachteil, daß man für Wartungs- und Reparaturarbeiten wie zum Nachstellen
der Messer durch Axialverschiebung des Messerrades den Häcksler
weitgehend auseinandernehmen muß, bzw. das hintere Ketten- oder Riemenrad
oder das hintere Wellenlager abbauen muß.
Um die freie Zugänglichkeit der Messer und des Messerrades zu erreichen,
hat man gemäß der DE-OS 25 03 380 bereits schon vorgesehen, die Achse
des Messerrades und der Einzugsvorrichtung des Häckslers an einer
Trennlinie um eine unten angebrachte Schwenkachse auseinanderzuklappen. Eine
derartige Einrichtung, die an der Schwenkachse gegenüberliegenden Seite
ferner eine Verriegelungsvorrichtung benötigt, ist aufwendig und
erfordert versteifte Gehäuse.
Die der Erfindung vorangegangene Aufgabe besteht demzufolge darin, einen
einfachen Antrieb für Scheibenradhäcksler zu schaffen, bei dem die
Rückseite des Häckslergehäuses in einfacher Weise frei zugänglich und somit
ohne weiteres abnehmbar ist.
Diese Aufgabe wir durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
gelöst.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an der Hand eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert und beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen einreihigen Maishäcksler in Draufsicht;
Fig. 2 ein Schnittbild A-B durch die Vorrichtung gemäß Fig. 1
In Fig. 1 ist ein mit seinem Auslegerarm 1 am Unterlenker 2 eines
Schleppers anbaubarer, durch ein Rad 3 abgestützter Maishäcksler 4 zu
sehen. Der Maishäcksler 4 besteht im wesentlichen aus einer
Häckselvorrichtung 5 mit dem Auswurf 6, in dessen Mundstück eine Messerleiste 7
angeordnet ist und in dessen Gehäuse 5a ein Messerrad mit Messern 8 und
Schaufeln 9 umläuft.
10 und 11 - Fig. 2 - sind Einzugswalzen, an denen unten zwei als
Schneidvorrichtung wirkende ineinander greifende Messer 12 und 13 angeordnet
sind. Die Einzugswalzen sind oben mit sie gegenläufig antreibenden, in
Eingriff miteinander befindlichen Zahnrädern 14 und 15 durch ein äußeres
Stirnrad 16 angetrieben. Letzteres ist durch eine Antriebs- oder
Ausgangswelle 17 eines, aus einem oben an ihr angeordneten Kegelrades 18
und einem an einer Eingangswelle 19 angeordneten Kegelrades 20
bestehenden Winkelgetriebes angetrieben. Die mit letzteren zusammen in einem
Gehäuse 21 gelagerte Eingangswelle 19 mündet rechts in einen
außenliegenden Zapfwellenantriebsanschluß 19a. An ihrem linken Ende ist ein
weiteres Kegelrad 22 angeordnet, das mit einem, an der im Gehäuse 21
gelagerten Häckslerwelle 23 angeordneten Kegelrad ein weiteres
Winkelgetriebe bildet. Hierbei ist der die Häckslerwelle 23 umgebende Teil 21a
an das Häckslergehäuse 5a angeflanscht.
Die Antriebsleistung der Schlepperzapfwelle 25 wird über eine
Gelenkwelle 26, die an ihrem anderen Ende an einen Zapfwellenanschluß 27a
eines an dem Auslegerarm 1 angeordneten Winkelgetriebes 27 angekuppelt
ist, auf diese übertragen.
Ein maschinenseitiger Zapfwellenantriebsanschluß 27b des Winkelgetriebes
ist durch eine Gelenkwelle mit dem Antriebswellenanschluß 19a der
Eingangswelle 19 des Maishäckslers 4 verbunden, die über ihre beiden
Winkelgetriebe 18/20 und 22/23 die Einzugswalzen 10 und 11 sowie die Messer
12 und 13 über das Zahnradgetriebe 14-16 und die Hackselvorrichtung
direkt antreibt.