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Dokumentenidentifikation DE3345919C2 16.11.1989
Titel Feldhäcksler
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Grimm, Klaus, Dr.-Ing.;
Rödel, Gerhard;
Beck, Adolf, 8050 Freising, DE
DE-Anmeldedatum 20.12.1983
DE-Aktenzeichen 3345919
Offenlegungstag 20.06.1985
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 16.11.1989
Veröffentlichungstag im Patentblatt 16.11.1989
IPC-Hauptklasse A01F 29/00
IPC-Nebenklasse A01D 43/08   
Zusammenfassung Zur optimalen Körnerzerkleinerung bei Erhaltung der Struktur der übrigen Maispflanzenteile, sowie bei verringertem Energiebedarf und Bauaufwand wird ein Feldhäcksler vorgeschlagen, bei dem das Häckselgut durch eine im Häckslergehäuse angeordnete Trennvorrichtung in zwei Teilströme aufgeteilt werden. Der Körnerteilstrom wird durch eine Quetschvorrichtung nachzerkleinert, während der Lieschen- und Blatteilstrom ungequetscht einem hinter dem Häcksler angeordneten Gebläse zugeführt wird.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Feldhäcksler mit nachgeschaltetem Sieb und Gebläse und einer Schroteinrichtung.

Ein bekannter Feldhäcksler dieser Art - DE-OS 30 00 946 - sieht unten an dem Schneidwerk eines Trommelhäckslers an dessen Auswurfsöffnung zur Sicherstellung einer einheitlichen Häckselgröße ein perforiertes Nachschneidesieb vor, von dem das Häckselgut durch vier auf schräger Ebene nach oben führenden Trogförderern in den Spalt von zwei Quetschwalzen gefördert werden. Das von den Quetschwalzen durchtretende Häcksel-Schrot-Gemisch gelangt sodann im freien Fall in eine Trogförderschnecke, die es einem Wurfgebläse zuführt.

Das auf die Schroteinrichtung, hier in Form von Quetschwalzen, treffende Häckselgut durchläuft die Quetschwalzen, wobei neben der beabsichtigten Körnerzerkleinerung auch die übrigen Pflanzenbestandteile wie Maisstengel und Blätter zerkleinert werden. Hinsichtlich eines tiergerechten Futters sollen zwar möglichst alle Maiskörner angeschlagen sein, um von den Tieren vollkommen verwertet werden zu können, jedoch die übrigen faserigen Pflanzenteile eine gewisse Struktur aufweisen, um das Wiederkäuen der Tiere und damit die Nährstoffumsetzung anzuregen.

Bei der genannten Anordnung werden jedoch alle Pflanzenteile so sehr zerstört, daß von einem tiergerechten Futter nicht mehr die Rede sein kann. Zudem ergibt sich durch die unnötige Schrotung der Blätter und Stengel ein erhöhter Energieaufwand für die Quetschwalzen und die Anordnung gemäß der DE-OS 30 00 946 ist durch die Vielzahl der Förderschnecken sehr bauaufwendig.

Diese Nachteile gelten auch für die gattungsgleiche DE-OS 31 06 589, bei der das Häckselgut einer Siebtrennvorrichtung zugeführt wird, die auf einem Feldhäcksler aufgesattelt ist und mit dem Häckselaggregat durch eine Steigleitung verbunden ist.

Die Siebtrennvorrichtung scheidet zur Reduzierung des Fasergehaltes je nach gewünschtem Futter für die entsprechende Tierart den entsprechenden Anteil der Lieschen ab und führt die Siebfraktion, bestehend aus Maiskörnern und dem Restanteil an Blättern und Stengeln, einem Gebläse zu, das mit Zerkleinerungsmitteln wie Reibboden od. dgl. ausgerüstet sein kann. Je nach dem für die jeweilige Tierart gewünschten Rohfasergehalt, in der Trockensubstanz für Milchkühe etwa 30%, für Mastbullen etwa 25%, für Mastschweine etwa bis zu 5%, werden die faserigen Pflanzenbestandteile dann zusammen mit den Maiskörnern in dem Gebläse am Reibboden zerkleinert und damit in nachteiliger Weise in ihrer Struktur zerstört. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Energiebedarf und durch die aufgesattelte Siebtrennvorrichtung ein erhöhter Bauaufwand mit langen Zu- und Abfuhrleitungen.

Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, einen weniger aufwendigen Feldhäcksler der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchem eine optimale Zerkleinerung der Körner bei Erhaltung der Struktur der übrigen Pflanzenteile und bei verringertem Energiebedarf erreicht wird.

Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen Feldhäcksler mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.

Mit überraschend geringem baulichem, räumlichen und auch kraftmäßigem Aufwand wird hierbei ein Aussondern der Lieschen-, Spindel- und sonstigen Pflanzenteile in einfacher Weise ermöglicht, so daß im Gebläse oder der zusätzlich vorgesehenen Schroteinrichtung eine optimale Zerkleinerung der Körner oder auch harten Spindelteile ohne Behinderung durch die übrigen Pflanzenteile bei Erhaltung der Pflanzenstrukturen erreicht wird.

Man kann dabei auch in recht einfacher und doch wirkungsvoller Weise den Fasergehalt des Futtermittels dadurch einstellen, daß - wie weiter vorgesehen - die Leitung zu der zweiten Einlaßöffnung des Gebläses eine durch Schieber regulierbare Nebenaustrittsöffnung ins Freie oder zu einem Bergungsbehälter aufweist.

In den Unteransprüchen 2 und 3 sind weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufgeführt.

Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert und beschrieben. Es zeigt

Fig. 1 einen selbstfahrenden Feldhäcksler mit einer Trennvorrichtung;

Fig. 2 eine Abwandlung des Feldhäckslers gemäß Fig. 1.

In der Zeichnung ist in den Fig. 1 und 2 die Erfindung am Ausführungsbeispiel eines selbstfahrenden Feldhäckslers schematisch veranschaulicht.

Hier ist mit 1 ein Fahrzeugrahmen, Antriebsräder mit 2 und ein Antriebsmotor mit 3 bezeichnet. 6 sind Lenkräder. Über diesen ist ein aus einem Schneidwerk 9 und Einzugsorganen 10 im wesentlichen bestehender Feldhäcksler 11 eingeschoben und an Gabeln 7 mittels Drehzapfen 8 gehalten und an diesen um die Welle 4 des Schneidwerkes 9 in der durch Pfeile a-b gekennzeichneten Weise in Arbeits- und Transportstellung verschwenkbar.

Entsprechend Fig. 2 ist ein ortsfest angeordnetes Gebläse 29, das oben ein drehbares Auswurfrohr 30 aufweist, mit einer ersten Einlaßöffnung 15 und einer zweiten Einlaßöffnung 16 versehen, die durch Anschlußstutzen 17 und 18, welche mit je einem schnabelförmigen Ende 17a und 18a das Schneidwerk 9 im Bereich von zwei dort vorgesehenen Auslaßöffnungen 12 und 13 in einer ein Verschwenken des Feldhäckslers 11 nicht behindernden Weise das Gehäuse des Schneidwerkes 9 umgreifen.

Die untere Auslaßöffnung 12 des Schneidwerkes 9 besteht hier als Trennvorrichtung aus einem mit Schlagleisten 19a belegten siebartigen Reibboden 19, wobei zwischen den Schlagleisten 19a Austrittsspalte 19b vorgesehen sind, die in den Anschlußstutzen 17 münden. Dieser ist mit zwei gegenläufig angetriebenen Quetschwalzen 20/21 als Quetschvorrichtung ausgebildet.

Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende:

Die von den Häckselmessern 22 an einem Gegenmesser 23 des Schneidwerks 9 zerkleinerten Maispflanzen erfahren auf ihrem Weg zu dem Reibboden 19 eine Entmischung derart, daß die schweren Teilchen, insbesondere die Körner, an der Brust der Messer 22 zu der das Schneidwerk umfangenden Rückhaltewand 23a hin wandern und nach Anschlagen an den entgegengerichteten Kanten der Schlagleisten 19a durch die Spalten 19b in die Quetschvorrichtung 20/21 gelangen. Die leichteren Pflanzenteile dagegen werden vorwiegend durch die Ansaugwirkung des Gebläses über die Auslaßöffnung 13 und den Anschlußstutzen 18 abgesaugt und von diesen über die zweite Einlaßöffnung 16 etwa im Zentrum des Wurfgebläses 29 mit den aus dem Auslaßstutzen 17 austretenden Schrotgut weitergefördert.

Dadurch, daß vorwiegend die schweren Teile wie Körner in das Quetschwerk 17/20/21 gelangen, kann ein besonders hoher Anteil derselben, weil ohne Behinderung durch sonstige Pflanzenteile, im Sinne einer für die Silage und für die Verdaulichkeit günstigen Quetschschrotung aufgebrochen werden. Die größeren und leichteren Pflanzenbestandteile wie Lieschen und Stengelteile dagegen bleiben in ihrer Struktur weitgehend erhalten und werden nicht unnötig zerrieben, was - wie dargelegt - den Futterwert erhöht.

Alternativ oder ergänzend zu dem Quetschwerk 20/21 ist die Gebläserückhaltewand 29a mit Schlagleisten oder -stiften 29b als Reibboden ausgebildet, wobei die Gebläseschaufeln 32 als bewegliche Schrotwerkzeuge dienen. Als bewegliche Schrotwerkzeuge im Gebläse 29 können auch nicht dargestellte, am Schaufelrad des Gebläses 29 vorgesehene Schlagwerkzeuge dienen, die mit den Schlagleisten 29b der Gebläserückhaltewand 29a zusammenwirken.


Anspruch[de]
  1. 1. Feldhäcksler mit nachgeschaltetem Sieb und Gebläse und einer Schroteinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß das Häckselgut durch eine unten in eine Öffnung (12) in der Rückhaltewand (23a) des Feldhäckslers (11) angeschlossene, Körner durchlassende Sieb- oder Trennvorrichtung (19) in zwei Teilströme aufgeteilt und die Siebfraktion durch einen Anschlußstutzen (17) in eine unten im Bereich der Rückhaltewand (29a) des Gebläses (29) vorgesehene erste Einlaßöffnung (15) und die Siebrückstände über eine darüberliegende Öffnung (13) in der Rückhaltewand (23a) des Feldhäckslers (11) durch einen Anschlußstutzen (18) in eine über den ersten (15) liegenden zweiten Einlaßöffnung (16) des Gebläses (29), die in dem Bereich der inneren Schaufelenden liegt diesem zugeführt werden, wobei als Schrotvorrichtung nach der ersten Einlaßöffnung (15) Schlagleisten oder -stifte (29b) an der Rückhaltewand (29a) des Gebläses (29) vorgesehen sind, die mit den Gebläseschaufeln (32) oder zusätzlich zu diesen am Schaufelrad vorgesehenen Schlagwerkzeugen zusammenwirken und/oder vor der unteren Einlaßöffnung (15) eine Quetschvorrichtung (20/21) in dem Anschlußstutzen (17) angeordnet ist.
  2. 2. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennvorrichtung (19) aus einem in einem tiefgelegenen Abschnitt der Rückhaltewand des Schneidwerkes (9) des Feldhäckslers (11) eingelassenen, mit Schlagleisten (19a) versehenen Reibboden (19) mit Durchtrittsspalten (19b) besteht.
  3. 3. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (18) zu der zweiten Einlaßöffnung (16) einen durch Schieber regulierbaren Nebenauslaß ins Freie oder in einen Bergbehälter aufweist.






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