| Dokumentenidentifikation |
DE3345919C2 16.11.1989 |
| Titel |
Feldhäcksler |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Grimm, Klaus, Dr.-Ing.; Rödel, Gerhard; Beck, Adolf, 8050 Freising, DE |
| DE-Anmeldedatum |
20.12.1983 |
| DE-Aktenzeichen |
3345919 |
| Offenlegungstag |
20.06.1985 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.11.1989 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.11.1989 |
| IPC-Hauptklasse |
A01F 29/00
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| IPC-Nebenklasse |
A01D 43/08
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| Zusammenfassung |
Zur optimalen Körnerzerkleinerung bei Erhaltung der Struktur der übrigen Maispflanzenteile, sowie bei verringertem Energiebedarf und Bauaufwand wird ein Feldhäcksler vorgeschlagen, bei dem das Häckselgut durch eine im Häckslergehäuse angeordnete Trennvorrichtung in zwei Teilströme aufgeteilt werden. Der Körnerteilstrom wird durch eine Quetschvorrichtung nachzerkleinert, während der Lieschen- und Blatteilstrom ungequetscht einem hinter dem Häcksler angeordneten Gebläse zugeführt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Feldhäcksler mit nachgeschaltetem
Sieb und Gebläse und einer Schroteinrichtung.
Ein bekannter Feldhäcksler dieser Art - DE-OS 30 00 946 - sieht
unten an dem Schneidwerk eines Trommelhäckslers an dessen
Auswurfsöffnung zur Sicherstellung einer einheitlichen Häckselgröße ein
perforiertes Nachschneidesieb vor, von dem das Häckselgut durch
vier auf schräger Ebene nach oben führenden Trogförderern in den
Spalt von zwei Quetschwalzen gefördert werden. Das von den
Quetschwalzen durchtretende Häcksel-Schrot-Gemisch gelangt sodann im freien
Fall in eine Trogförderschnecke, die es einem Wurfgebläse zuführt.
Das auf die Schroteinrichtung, hier in Form von Quetschwalzen,
treffende Häckselgut durchläuft die Quetschwalzen, wobei neben
der beabsichtigten Körnerzerkleinerung auch die übrigen
Pflanzenbestandteile wie Maisstengel und Blätter zerkleinert werden.
Hinsichtlich eines tiergerechten Futters sollen zwar möglichst alle
Maiskörner angeschlagen sein, um von den Tieren vollkommen verwertet
werden zu können, jedoch die übrigen faserigen Pflanzenteile eine
gewisse Struktur aufweisen, um das Wiederkäuen der Tiere und damit
die Nährstoffumsetzung anzuregen.
Bei der genannten Anordnung werden jedoch alle Pflanzenteile so
sehr zerstört, daß von einem tiergerechten Futter nicht mehr die
Rede sein kann. Zudem ergibt sich durch die unnötige Schrotung
der Blätter und Stengel ein erhöhter Energieaufwand für die
Quetschwalzen und die Anordnung gemäß der DE-OS 30 00 946 ist durch die
Vielzahl der Förderschnecken sehr bauaufwendig.
Diese Nachteile gelten auch für die gattungsgleiche DE-OS 31 06 589,
bei der das Häckselgut einer Siebtrennvorrichtung zugeführt wird,
die auf einem Feldhäcksler aufgesattelt ist und mit dem
Häckselaggregat durch eine Steigleitung verbunden ist.
Die Siebtrennvorrichtung scheidet zur Reduzierung des Fasergehaltes
je nach gewünschtem Futter für die entsprechende Tierart den
entsprechenden Anteil der Lieschen ab und führt die Siebfraktion,
bestehend aus Maiskörnern und dem Restanteil an Blättern und Stengeln,
einem Gebläse zu, das mit Zerkleinerungsmitteln wie Reibboden od.
dgl. ausgerüstet sein kann. Je nach dem für die jeweilige Tierart
gewünschten Rohfasergehalt, in der Trockensubstanz für Milchkühe
etwa 30%, für Mastbullen etwa 25%, für Mastschweine etwa bis zu 5%,
werden die faserigen Pflanzenbestandteile dann zusammen mit den
Maiskörnern in dem Gebläse am Reibboden zerkleinert und damit in
nachteiliger Weise in ihrer Struktur zerstört. Dadurch ergibt sich
ein erhöhter Energiebedarf und durch die aufgesattelte
Siebtrennvorrichtung ein erhöhter Bauaufwand mit langen Zu- und Abfuhrleitungen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, einen weniger
aufwendigen Feldhäcksler der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei welchem eine optimale Zerkleinerung der Körner bei Erhaltung
der Struktur der übrigen Pflanzenteile und bei verringertem
Energiebedarf erreicht wird.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen Feldhäcksler mit den
Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Mit überraschend geringem baulichem, räumlichen und auch kraftmäßigem
Aufwand wird hierbei ein Aussondern der Lieschen-, Spindel- und
sonstigen Pflanzenteile in einfacher Weise ermöglicht, so daß im
Gebläse oder der zusätzlich vorgesehenen Schroteinrichtung eine
optimale Zerkleinerung der Körner oder auch harten Spindelteile
ohne Behinderung durch die übrigen Pflanzenteile bei Erhaltung
der Pflanzenstrukturen erreicht wird.
Man kann dabei auch in recht einfacher und doch wirkungsvoller
Weise den Fasergehalt des Futtermittels dadurch einstellen, daß
- wie weiter vorgesehen - die Leitung zu der zweiten Einlaßöffnung
des Gebläses eine durch Schieber regulierbare Nebenaustrittsöffnung
ins Freie oder zu einem Bergungsbehälter aufweist.
In den Unteransprüchen 2 und 3 sind weitere Ausgestaltungen der
Erfindung aufgeführt.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand verschiedener
Ausführungsbeispiele näher erläutert und beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen selbstfahrenden Feldhäcksler
mit einer Trennvorrichtung;
Fig. 2 eine Abwandlung des Feldhäckslers
gemäß Fig. 1.
In der Zeichnung ist in den Fig. 1 und 2 die Erfindung am
Ausführungsbeispiel eines selbstfahrenden Feldhäckslers schematisch
veranschaulicht.
Hier ist mit 1 ein Fahrzeugrahmen, Antriebsräder mit 2 und ein
Antriebsmotor mit 3 bezeichnet. 6 sind Lenkräder. Über diesen ist
ein aus einem Schneidwerk 9 und Einzugsorganen 10 im wesentlichen
bestehender Feldhäcksler 11 eingeschoben und an Gabeln 7 mittels
Drehzapfen 8 gehalten und an diesen um die Welle 4 des Schneidwerkes
9 in der durch Pfeile a-b gekennzeichneten Weise in Arbeits-
und Transportstellung verschwenkbar.
Entsprechend Fig. 2 ist ein ortsfest angeordnetes Gebläse 29, das
oben ein drehbares Auswurfrohr 30 aufweist, mit einer ersten
Einlaßöffnung 15 und einer zweiten Einlaßöffnung 16 versehen,
die durch Anschlußstutzen 17 und 18, welche mit je einem
schnabelförmigen Ende 17a und 18a das Schneidwerk 9 im Bereich von zwei
dort vorgesehenen Auslaßöffnungen 12 und 13 in einer ein Verschwenken
des Feldhäckslers 11 nicht behindernden Weise das Gehäuse des
Schneidwerkes 9 umgreifen.
Die untere Auslaßöffnung 12 des Schneidwerkes 9 besteht hier als
Trennvorrichtung aus einem mit Schlagleisten 19a belegten siebartigen
Reibboden 19, wobei zwischen den Schlagleisten 19a Austrittsspalte 19b
vorgesehen sind, die in den Anschlußstutzen 17 münden. Dieser ist
mit zwei gegenläufig angetriebenen Quetschwalzen 20/21 als
Quetschvorrichtung ausgebildet.
Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende:
Die von den Häckselmessern 22 an einem Gegenmesser 23 des
Schneidwerks 9 zerkleinerten Maispflanzen erfahren auf ihrem Weg zu dem
Reibboden 19 eine Entmischung derart, daß die schweren Teilchen,
insbesondere die Körner, an der Brust der Messer 22 zu der das
Schneidwerk umfangenden Rückhaltewand 23a hin wandern und nach
Anschlagen an den entgegengerichteten Kanten der Schlagleisten
19a durch die Spalten 19b in die Quetschvorrichtung 20/21 gelangen.
Die leichteren Pflanzenteile dagegen werden vorwiegend durch die
Ansaugwirkung des Gebläses über die Auslaßöffnung 13 und den
Anschlußstutzen 18 abgesaugt und von diesen über die zweite
Einlaßöffnung 16 etwa im Zentrum des Wurfgebläses 29 mit den aus dem
Auslaßstutzen 17 austretenden Schrotgut weitergefördert.
Dadurch, daß vorwiegend die schweren Teile wie Körner in das
Quetschwerk 17/20/21 gelangen, kann ein besonders hoher Anteil derselben,
weil ohne Behinderung durch sonstige Pflanzenteile, im Sinne einer
für die Silage und für die Verdaulichkeit günstigen Quetschschrotung
aufgebrochen werden. Die größeren und leichteren
Pflanzenbestandteile wie Lieschen und Stengelteile dagegen bleiben in ihrer Struktur
weitgehend erhalten und werden nicht unnötig zerrieben, was - wie
dargelegt - den Futterwert erhöht.
Alternativ oder ergänzend zu dem Quetschwerk 20/21 ist die
Gebläserückhaltewand 29a mit Schlagleisten oder -stiften 29b als Reibboden
ausgebildet, wobei die Gebläseschaufeln 32 als bewegliche
Schrotwerkzeuge dienen. Als bewegliche Schrotwerkzeuge im Gebläse 29
können auch nicht dargestellte, am Schaufelrad des Gebläses 29
vorgesehene Schlagwerkzeuge dienen, die mit den Schlagleisten 29b
der Gebläserückhaltewand 29a zusammenwirken.
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| Anspruch[de] |
- 1. Feldhäcksler mit nachgeschaltetem Sieb und Gebläse und einer
Schroteinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß das Häckselgut
durch eine unten in eine Öffnung (12) in der Rückhaltewand
(23a) des Feldhäckslers (11) angeschlossene, Körner durchlassende
Sieb- oder Trennvorrichtung (19) in zwei Teilströme aufgeteilt
und die Siebfraktion durch einen Anschlußstutzen (17) in eine
unten im Bereich der Rückhaltewand (29a) des Gebläses (29)
vorgesehene erste Einlaßöffnung (15) und die Siebrückstände über
eine darüberliegende Öffnung (13) in der Rückhaltewand (23a)
des Feldhäckslers (11) durch einen Anschlußstutzen (18) in eine
über den ersten (15) liegenden zweiten Einlaßöffnung (16) des Gebläses
(29), die in dem Bereich der inneren Schaufelenden liegt diesem
zugeführt werden, wobei als Schrotvorrichtung nach der ersten
Einlaßöffnung (15) Schlagleisten oder -stifte (29b) an der
Rückhaltewand (29a) des Gebläses (29) vorgesehen sind, die mit
den Gebläseschaufeln (32) oder zusätzlich zu diesen am
Schaufelrad vorgesehenen Schlagwerkzeugen zusammenwirken und/oder vor
der unteren Einlaßöffnung (15) eine Quetschvorrichtung (20/21)
in dem Anschlußstutzen (17) angeordnet ist.
- 2. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennvorrichtung (19) aus einem in einem tiefgelegenen Abschnitt
der Rückhaltewand des Schneidwerkes (9) des Feldhäckslers (11)
eingelassenen, mit Schlagleisten (19a) versehenen Reibboden (19)
mit Durchtrittsspalten (19b) besteht.
- 3. Feldhäcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitung (18) zu der zweiten Einlaßöffnung (16) einen durch Schieber
regulierbaren Nebenauslaß ins Freie oder in einen Bergbehälter
aufweist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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