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Dokumentenidentifikation DE3821717A1 11.01.1990
Titel Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Vertreter Kahler, K., Dipl.-Ing., 8948 Mindelheim; Käck, J., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 8910 Landsberg
DE-Anmeldedatum 28.06.1988
DE-Aktenzeichen 3821717
Offenlegungstag 11.01.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 11.01.1990
IPC-Hauptklasse A01D 90/04
IPC-Nebenklasse A01F 29/00   
Zusammenfassung Zur einfachen Herstellung und kraftsparenden Bedienung eines in eine seitliche Schleifstellung bewegbaren Schneidrahmen eines Ladewagens wird vorgeschlagen, den Schneidrahmen an einem seitlichen Schwenklager aus dem Freiraum unterhalb des Ladewagens heraus schwenkbar auszubilden. Durch diese Verschwenkbarkeit an einem seitlichen Schwenklager sind sehr geringe Bedienungskräfte zu erreichen. Zudem ist der bauliche Aufwand sehr gering.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Hauptanspruches.

Ein derartiger Ladewagen ist aus dem Hauptpatent DE-PS 37 11 355 bekannt. Hierbei werden zur Bewegung des Schneidrahmens in eine gut zugängliche Schneidstellung neben dem Ladewagen zum einen eine an Stützrädern seitlich verfahrbare und zum andern eine an Schiebeführungen seitlich verschiebbare Schneidrahmenausbildung vorgeschlagen. Obwohl hiermit eine optimale Zugänglichkeit zum Schleifen der Messer erreicht wird, müssen an den verfahrbaren Schneidrahmen durch Schnellverschlüsse die Stützräder angebaut werden. Bei nassem Boden mit Spurrillen ist dabei der verfahrbare Schneidrahmen nur unter großer Kraftanstrengung zu bewegen.

Bei der alternativen Ausführung mit Schiebeführungen können sich wegen durchfallendem Futter von der Fördereinrichtung oder dem Kratzboden her Futterreste in den Führungen ablagern, so daß die Schiebeführung schwergängig wird. Zudem sind derartige Schiebeführungen aufwendig herzustellen.

Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Ladewagen gemäß dem Hauptpatent dahingehend zu verbessern, daß eine einfachere Bauweise und kraftsparende Bedienung bei der Bewegung in die Schleifstellung ermöglicht wird.

Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Ladewagen gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1.

Durch die Verschwenkbarkeit an dem seitlichen Schwenklager wird das relativ hohe Gewicht des Schneidrahmens mit Messern durch das Schwenklager gestützt, so daß die nötigen Betätigungskräfte für die Verschwenkbewegung sehr gering sind. Hierbei wird der Schneidrahmen sowohl in Betriebs- als auch in Schleifstellung lediglich von dem einen Schwenklager getragen, so daß der Herstellungsaufwand für diese eine Lagerstelle sehr gering ist. Zudem ist das Schwenklager gegen Verschmutzungen, die im rauhen Praxisbetrieb immer auftreten, sehr gut abdichtbar.

In der bevorzugten Schleifstellung mit einem Schwenkwinkel des Schneidrahmens von nahezu 180° sind alle Messer besonders gut zugänglich. Obwohl die Bedienkräfte sehr gering sind, kann zudem der Schneidrahmen zur weiteren Bedienungserleichterung auch motorisch z.B. mit einem Druckluftmotor verschwenkt werden.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung nachfolgend beschrieben. Es zeigen

Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Ladewagens mit eingeschwenktem Schneidrahmen;

Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Ladewagen gemäß Fig. 1 mit ausgeschwenktem Schneidrahmen.

In Fig. 1 ist ein Ladewagen 1 teilweise dargestellt, bei dem das aufgenommene Erntegut durch einen Förderkanal 2 in einen Laderaum 1a gefördert wird. In den Förderkanal 2 ragen Messer 3, die an einem Schneidrahmen 5 angelenkt sind. Zwischen dem Schneidrahmen 5 und der Achse des Ladewagens 1 ergibt sich unterhalb dessen Laderaum 1a ein Freiraum 4, in dem der Schneidrahmen 5 an den seitlichen Schwenklager 6 verschwenkbar ist. Das Schwenklager 6 ist an seitlichen Rahmenteilen 7 des Ladewagens 1 befestigt und weist eine aufrechte Schwenkachse 6a auf. Da der Schneidrahmen 5 im allgemeinen bogenförmig (in Seitenansicht) dem Förderkanal 2 angepaßt ist, dient eine obere Strebe 8 der Verbindung des Schneidrahmens 5 mit dem Schwenklager 6, während im unteren Bereich der Schneidrahmen 5 unmittelbar in das Schwenklager 6 übergeht. Ebenso könnte doch der Schneidrahmen 5 an seinem oberen Ende an einem der seitlichen Hauptrahmenträger 7 schwenkbar gelagert sein.

Fig. 2 zeigt in Draufsicht den Ladewagen 1 mit dem Förderkanal 2 (strichliert) und herausgeschwenktem Schneidrahmen 5 in der Schleifstellung 5&min;. Der Schneidrahmen 5 trägt die Messer 3, die vor dem Verschwenken des Schneidrahmens 5 selbst aus dem Förderkanal 2 ausgeklappt werden und ist hier mit einem Schwenkwinkel von ca. 140° gegenüber der Betriebsstellung (strichpunktiert) gezeichnet.

In der Schleifstellung 5&min; kann der Schneidrahmen 5 durch eine nicht näher dargestellte Raste oder dergleichen am Schwenklager 6 arretiert werden, insbesondere wenn der Ladewagen 1 in einer geneigten Stellung, z.B. an einem Hang steht. In der Betriebsstellung ist der Schneidrahmen 5 unter dem Laderaum 1a in den Freiraum 4, wie strichpunktiert gezeichnet, eingeschwenkt und durch eine Befestigungsvorrichtung 9, z.B. einen Steckbolzen für die Befestigungsbohrung 9a in seiner Lage gesichert. Mittels eines Handgriffes 10 ist der Schneidrahmen 5 nach Lösen dieser Befestigungsvorrichtung 9 entsprechend dem Pfeil 11 aus dem Freiraum 4 zwischen Förderkanal 2 und Ladewagenachse in die Schleifstellung 5 neben den Ladewagen 1 herausschwenkbar. Die Ladewagenachse ist dabei selbstverständlich mindestens entsprechend dem Schwenkradius des Schneidrahmens 5 von dem Schwenklager 6 beabstandet. Wie ersichtlich, ist in der Schleifstellung der Zugang zu den Messern 3 ohne Behinderung möglich.

Nach dem Schleifen oder einer Reparatur oder Austausch an den Messern wird der Schneidrahmen 5 wieder in den Freiraum 4 unter den Ladewagen 1 eingeschwenkt. Bei vorteilhafter Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung 9 als Fallenschloß, ähnlich einem Türschloß, kann der Schneidrahmen 5 mit Schwung eingeschwenkt werden, so daß die Befestigungsvorrichtung selbsttätig in die verriegelte Stellung fällt.

Durch diese verschwenkbare Lösung des Schneidrahmens ist insgesamt eine schnelle und leichte Handhabung des Schneidrahmens beim Verbringen in die Schleifstellung und umgekehrt möglich, ohne daß weitere Handgriffe wie Ankuppeln von Stützrädern und dergleichen nötig wären.


Anspruch[de]
  1. 1. Ladewagen mit einem Förderkanal, in dem in Betriebsstellung eine Anzahl von Messern hineinragen und an dessen Rückseite in einem Freiraum unterhalb des Ladewagens wenigstens ein die Messer tragender Schneidrahmen angeordnet ist, der sich über die Breite des Förderkanals erstreckt und gemäß dem Hauptpatent DE-PS 37 11 355 aus dem Freiraum heraus in eine gut zugängliche Schleifstellung neben den Ladewagen bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) an einem seitlichen Schwenklager (6) mit aufrechter Schwenkachse (6a) um mehr als 90° aus dem Freiraum (4) heraus schwenkbar ist.
  2. 2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) um annähernd 180° schwenkbar ist und dieser Stellung (5&min;) arretierbar ist.
  3. 3. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) motorisch verschwenkbar ist.
  4. 4. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) an der den Schwenklager (6) gegenüberliegenden Seite eine Befestigungsvorrichtung (9) für die Betriebsstellung aufweist.
  5. 5. Ladewagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (9) als eine Fallenschloß- Verriegelung ausgebildet ist.






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