| Dokumentenidentifikation |
DE3821717A1 11.01.1990 |
| Titel |
Ladewagen |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Vertreter |
Kahler, K., Dipl.-Ing., 8948 Mindelheim; Käck, J., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 8910 Landsberg |
| DE-Anmeldedatum |
28.06.1988 |
| DE-Aktenzeichen |
3821717 |
| Offenlegungstag |
11.01.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.01.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 90/04
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| IPC-Nebenklasse |
A01F 29/00
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| Zusammenfassung |
Zur einfachen Herstellung und kraftsparenden Bedienung eines in eine seitliche Schleifstellung bewegbaren Schneidrahmen eines Ladewagens wird vorgeschlagen, den Schneidrahmen an einem seitlichen Schwenklager aus dem Freiraum unterhalb des Ladewagens heraus schwenkbar auszubilden. Durch diese Verschwenkbarkeit an einem seitlichen Schwenklager sind sehr geringe Bedienungskräfte zu erreichen. Zudem ist der bauliche Aufwand sehr gering.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Ladewagen mit den Merkmalen des
Oberbegriffes des Hauptanspruches.
Ein derartiger Ladewagen ist aus dem Hauptpatent DE-PS 37 11 355
bekannt. Hierbei werden zur Bewegung des Schneidrahmens in eine
gut zugängliche Schneidstellung neben dem Ladewagen zum einen
eine an Stützrädern seitlich verfahrbare und zum andern eine an
Schiebeführungen seitlich verschiebbare Schneidrahmenausbildung
vorgeschlagen. Obwohl hiermit eine optimale Zugänglichkeit zum
Schleifen der Messer erreicht wird, müssen an den verfahrbaren
Schneidrahmen durch Schnellverschlüsse die Stützräder angebaut
werden. Bei nassem Boden mit Spurrillen ist dabei der
verfahrbare Schneidrahmen nur unter großer Kraftanstrengung zu
bewegen.
Bei der alternativen Ausführung mit Schiebeführungen können sich
wegen durchfallendem Futter von der Fördereinrichtung oder dem
Kratzboden her Futterreste in den Führungen ablagern, so daß die
Schiebeführung schwergängig wird. Zudem sind derartige
Schiebeführungen aufwendig herzustellen.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Ladewagen gemäß dem Hauptpatent dahingehend zu verbessern, daß
eine einfachere Bauweise und kraftsparende Bedienung bei der
Bewegung in die Schleifstellung ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Ladewagen gemäß den
kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1.
Durch die Verschwenkbarkeit an dem seitlichen Schwenklager wird
das relativ hohe Gewicht des Schneidrahmens mit Messern durch
das Schwenklager gestützt, so daß die nötigen Betätigungskräfte
für die Verschwenkbewegung sehr gering sind. Hierbei wird der
Schneidrahmen sowohl in Betriebs- als auch in Schleifstellung
lediglich von dem einen Schwenklager getragen, so daß der
Herstellungsaufwand für diese eine Lagerstelle sehr gering ist.
Zudem ist das Schwenklager gegen Verschmutzungen, die im rauhen
Praxisbetrieb immer auftreten, sehr gut abdichtbar.
In der bevorzugten Schleifstellung mit einem Schwenkwinkel des
Schneidrahmens von nahezu 180° sind alle Messer besonders gut
zugänglich. Obwohl die Bedienkräfte sehr gering sind, kann zudem
der Schneidrahmen zur weiteren Bedienungserleichterung auch
motorisch z.B. mit einem Druckluftmotor verschwenkt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung
nachfolgend beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Ladewagens mit
eingeschwenktem Schneidrahmen;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Ladewagen gemäß Fig. 1 mit
ausgeschwenktem Schneidrahmen.
In Fig. 1 ist ein Ladewagen 1 teilweise dargestellt, bei dem das
aufgenommene Erntegut durch einen Förderkanal 2 in einen
Laderaum 1a gefördert wird. In den Förderkanal 2 ragen Messer 3,
die an einem Schneidrahmen 5 angelenkt sind. Zwischen dem
Schneidrahmen 5 und der Achse des Ladewagens 1 ergibt sich
unterhalb dessen Laderaum 1a ein Freiraum 4, in dem der
Schneidrahmen 5 an den seitlichen Schwenklager 6 verschwenkbar
ist. Das Schwenklager 6 ist an seitlichen Rahmenteilen 7 des
Ladewagens 1 befestigt und weist eine aufrechte Schwenkachse 6a
auf. Da der Schneidrahmen 5 im allgemeinen bogenförmig (in
Seitenansicht) dem Förderkanal 2 angepaßt ist, dient eine obere
Strebe 8 der Verbindung des Schneidrahmens 5 mit dem
Schwenklager 6, während im unteren Bereich der Schneidrahmen 5
unmittelbar in das Schwenklager 6 übergeht. Ebenso könnte doch
der Schneidrahmen 5 an seinem oberen Ende an einem der
seitlichen Hauptrahmenträger 7 schwenkbar gelagert sein.
Fig. 2 zeigt in Draufsicht den Ladewagen 1 mit dem Förderkanal 2
(strichliert) und herausgeschwenktem Schneidrahmen 5 in der
Schleifstellung 5&min;. Der Schneidrahmen 5 trägt die Messer 3, die
vor dem Verschwenken des Schneidrahmens 5 selbst aus dem
Förderkanal 2 ausgeklappt werden und ist hier mit einem
Schwenkwinkel von ca. 140° gegenüber der Betriebsstellung
(strichpunktiert) gezeichnet.
In der Schleifstellung 5&min; kann der Schneidrahmen 5 durch eine
nicht näher dargestellte Raste oder dergleichen am Schwenklager
6 arretiert werden, insbesondere wenn der Ladewagen 1 in einer
geneigten Stellung, z.B. an einem Hang steht. In der
Betriebsstellung ist der Schneidrahmen 5 unter dem Laderaum 1a
in den Freiraum 4, wie strichpunktiert gezeichnet, eingeschwenkt
und durch eine Befestigungsvorrichtung 9, z.B. einen Steckbolzen
für die Befestigungsbohrung 9a in seiner Lage gesichert. Mittels
eines Handgriffes 10 ist der Schneidrahmen 5 nach Lösen dieser
Befestigungsvorrichtung 9 entsprechend dem Pfeil 11 aus dem
Freiraum 4 zwischen Förderkanal 2 und Ladewagenachse in die
Schleifstellung 5 neben den Ladewagen 1 herausschwenkbar. Die
Ladewagenachse ist dabei selbstverständlich mindestens
entsprechend dem Schwenkradius des Schneidrahmens 5 von dem
Schwenklager 6 beabstandet. Wie ersichtlich, ist in der
Schleifstellung der Zugang zu den Messern 3 ohne Behinderung
möglich.
Nach dem Schleifen oder einer Reparatur oder Austausch an den
Messern wird der Schneidrahmen 5 wieder in den Freiraum 4 unter
den Ladewagen 1 eingeschwenkt. Bei vorteilhafter Ausgestaltung
der Befestigungsvorrichtung 9 als Fallenschloß, ähnlich einem
Türschloß, kann der Schneidrahmen 5 mit Schwung eingeschwenkt
werden, so daß die Befestigungsvorrichtung selbsttätig in die
verriegelte Stellung fällt.
Durch diese verschwenkbare Lösung des Schneidrahmens ist
insgesamt eine schnelle und leichte Handhabung des
Schneidrahmens beim Verbringen in die Schleifstellung und
umgekehrt möglich, ohne daß weitere Handgriffe wie Ankuppeln von
Stützrädern und dergleichen nötig wären.
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| Anspruch[de] |
- 1. Ladewagen mit einem Förderkanal, in dem in Betriebsstellung
eine Anzahl von Messern hineinragen und an dessen Rückseite
in einem Freiraum unterhalb des Ladewagens wenigstens ein
die Messer tragender Schneidrahmen angeordnet ist, der sich
über die Breite des Förderkanals erstreckt und gemäß dem
Hauptpatent DE-PS 37 11 355 aus dem Freiraum heraus in eine
gut zugängliche Schleifstellung neben den Ladewagen bewegbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (5) an
einem seitlichen Schwenklager (6) mit aufrechter
Schwenkachse (6a) um mehr als 90° aus dem Freiraum (4)
heraus schwenkbar ist.
- 2. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidrahmen (5) um annähernd 180° schwenkbar ist und
dieser Stellung (5&min;) arretierbar ist.
- 3. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidrahmen (5) motorisch verschwenkbar ist.
- 4. Ladewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schneidrahmen (5) an der den Schwenklager (6)
gegenüberliegenden Seite eine Befestigungsvorrichtung (9)
für die Betriebsstellung aufweist.
- 5. Ladewagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsvorrichtung (9) als eine Fallenschloß-
Verriegelung ausgebildet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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