| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Häcksler mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Patentanspruches 1.
Ein Häcksler dieser Art ist durch die FR-PS 24 55 852 bekannt.
Das gehäckselte Gut wird dabei unten von einer Messertrommel eines
Trommelhäckslers zu einer in dessen Gehäuse umlaufenden
Quetschwalze gefördert und von dieser in einen Spalt zwischen
Schlagleisten der Walze und des Häckslerbodens eingezogen und geschrotet.
Anschließend an den Quetschvorgang wird das Häckselgut von der
Einzugswalze einem mit seiner Schaufelradachse senkrecht zu der
Trommelwelle des Trommelhäckslers ausgerichteten Schaufelgebläse
zugeführt, welches dieses weiterfördert.
Das zusätzlich benötigte Schaufelgebläse ist aufwendig und der
Antrieb desselben bedingt eine verhältnismäßig aufwendige
Antriebsverzweigung.
In Anbetracht des großen Material- und dementsprechenden
Gewichtsaufwandes und der Ausladung der Gerätekombination ist der bekannte
Häcksler in Verwendung als Feldhäcksler schwer zu handhaben und
bedingt schwere Rahmen- und Stützvorrichtungen.
Demzufolge besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen weniger
aufwendigen Häcksler der eingangs genannten Art zu schaffen, der
auch in Verwendung als Feldhäcksler leichter zu handhaben ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1.
Nach dem Lösungsgedanken der Erfindung, wonach die Schaufeln des
Messerrades des Häckslers nach der Zuführung des Häckselgutes zu
der Nachzerkleinerungsvorrichtung anschließend wiederum die
Weiterförderung des Schrotgutes übernehmen, wird nunmehr eine
überraschend einfache und leichte sowie gedrungene Bauweise bei
geringstem getriebe- und antriebsmäßigem Aufwand erzielt.
Die Erfindung findet bevorzugt bei einem Scheibenradhäcksler
Verwendung.
In den Unteransprüchen 2-7 sind vorteilhafte Ausgestaltungen
aufgeführt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt und nachfolgend erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht eines
erfindungsgemäßen Scheibenradhäckslers;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht des
Scheibenradhäckslers gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsart der Erfindung.
In der Zeichnung ist mit 1 ein Häckslergehäuse eines
Scheibenradhäckslers und mit 2 ein mit Messern 3 und Schaufeln 4 bestücktes
Messerrad bezeichnet. 5 ist eine im Schneidmundstück des
Häckslergehäuses 1 angeordnete ortsfeste Gegenschneide und 6 ist ein
Auswurfrohr. Die Einzugsvorrichtung des Häckslers und auch das z. B.
aus einem Maisgebiß bestehende Aufnahmegerät sind nicht
dargestellt. Das um eine Welle 7 umlaufende Messerrad 2 ist durch einen
Riementrieb 8 angetrieben. Eine Rückhaltewand 1a - Fig. 2 - des
Häckslergehäuses 1 ist neben den Gehäuseseitenwänden 1b mit dem
tiefstgelegenen Abschnitt 1c des Häckslergehäuses 1 tangential in
einer horizontalen Ebene auslaufend ausgeführt und mündet in
einer Ausbuchtung 1d. In der Ausbuchtung 1d ist beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 eine von zwei Quetschwalzen 10 und 11
angeordnet, die, wie durch Pfeile angedeutet, gegenläufig umlaufen.
12 ist eine Nachstellvorrichtung, mit deren Hilfe die
Rückhaltewand 1a gegen die Quetschwalze 11 bzw. den Einzugsspalt 13 zu den
Quetschwalzen 10 und 11 verstellbar ist. Ebenso ist die
Quetschwalze 11, die an Armen 14 gelagert ist und damit der Einzugsspalt
13 verstellbar. Wie ersichtlich, umfängt der der Ausbuchtung 1d
folgende Abschnitt 1a&min; der Rückhaltewand 1a in dem
Rückhaltewandabschnitt 1a&min;&min; den Spitzenkreis 4a der Schaufeln 4 eine Strecke
bis zur Einmündung in das Auswurfrohr 6.
Die Ausführungsart nach Fig. 3 unterscheidet sich von der gemäß
den Fig. 1 und 2 lediglich dadurch, daß in der Ausbuchtung 1d des
Häckslergehäuses 1 lediglich eine Quetschwalze 20 angeordnet ist,
die in Richtung des dort eingezeichneten Pfeiles umläuft und das
Häckselgut in einen Einzugsspalt 21 zwischen den Schlagwerkzeugen
der Quetschwalze 20 und einem diesen umfangenden Reibboden 22
einzieht.
Der Scheibenradhäcksler mit dem nachgeschalteten Quetschwerk
funktioniert wie folgt:
Das an der Gegenschneide 5 durch die Messer 3 zerkleinerte
Häckselgut wird bei 1c gegen die schnell umlaufende Quetschwalze 11
bzw. 20 geschleudert und von dieser in den Einzugsspalt 13 bzw.
21 gezogen, der jeweils so eingestellt ist, daß die Körner
aufgequetscht werden. Durch die schnell umlaufenden Quetschwalze(n)
10 und 11 bzw. 20 wird dann das Schrot vertikal nach oben
geschleudert und spätestens im Abschnitt 1a&min;&min; der Rückhaltewand 1a
wieder von den Schaufeln 4 erfaßt und von diesen in das
Auswurfrohr 6 geschleudert.
Sollten die Quetschwalzen 10 und 11 bzw. das Quetschwerk 20/22
das jeweils von den Schaufeln 4 herangeführte Häckselgut nicht
annehmen, so wird dieses von den Schaufeln 4 wieder mitgenommen, so
daß Verstopfungen nicht eintreten können.
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| Anspruch[de] |
- 1. Häcksler, insbesondere Scheibenradhäcksler, dessen mit
Schaufeln versehenes Messerrad mit einer ortsfesten
Gegenschneide zusammenwirkt und in einem Häckslergehäuse mit
einem Umfangsspalt zwischen Schaufelspitzenkreis und
Rückhaltewand umläuft, und der ein Auswurfrohr sowie eine der
Gegenschneide nachgeordnete Nachzerkleinerungsvorrichtung
mit wenigstens einer Quetschwalze aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Häckslergehäuse (1) etwa an seinem tiefstgelegenen
Abschnitt (1c) eine Auslaßöffnung zu einer Ausbuchtung (1d)
der Rückhaltewand (1a) aufweist, in der die
Nachzerkleinerungsvorrichtung (10/11 bzw. 20/22) angeordnet ist und die
Rückhaltewand (1a) mit ihrem, der Ausbuchtung (1d)
folgenden Abschnitt (1a&min;) zur Weiterförderung des aus der
Nachzerkleinerungsvorrichtung (10/11 bzw. 20/22) austretenden
Schrotgutes auf den Rückhaltewandabschnitt (1a&min;&min;) mit dem
Ausgangsumfangsspalt und das Auswurfrohr (6) übergeht.
- 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückhaltewandabschnitte (1a&min; und 1a&min;&min;) zwischen der
Ausbuchtung (1d) und dem Auswurfrohr (6) nahezu geradlinig,
das Messerrad (2) bzw. dessen Schaufelspitzenkreis (4a)
tangierend oder in einem Teilabschnitt umschlingend
verläuft.
- 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückhaltewand (1a) die Walze (11 und 20) unten bis zu einem
Einzugsspalt (13 und 21) in einem Bogen umfaßt und ggf.
mit einer weiteren Ausbuchtung (1d) eine zweite Walze (10).
- 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Walze (11) in ihrem Abstand zu der zweiten Walze (10)
verstellbar ist.
- 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückhaltewand (1a) der ersten Gehäuseausbuchtung durch ein
vorgelagertes Scharnier und eine Verstellvorrichtung (12)
mehr oder weniger nahe zu dem Einzugsspalt (13) der
Quetschwalzen (11 und 10) verstellbar ist.
- 6. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
gegenläufig angetriebene Walzen (10 und 11) vorgesehen sind.
- 7. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Quetschwalze (11) in ihrem Einzugsspalt (13) in Richtung
auf das Auswurfrohr (6) angetrieben ist und die
Quetschwalze (12) nicht angetrieben ausgebildet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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