| Dokumentenidentifikation |
DE3535909C2 28.06.1990 |
| Titel |
Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE; Nusser, Martin, 7908 Niederstotzingen, DE; Lenzer, Xaver, 8871 Kötz, DE |
| DE-Anmeldedatum |
08.10.1985 |
| DE-Aktenzeichen |
3535909 |
| Offenlegungstag |
09.04.1987 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.06.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
A01F 29/22
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Häcksler und dgl. Zerkleinerungsmaschine
mit wenigstens einem um eine maschinenfeste Drehachse
rotierenden, mit seiner Schneidkante an einer Gegenschneide vorbeistreichendem
Messer, dessen anzuschleifende Fläche der Gegenschneide
zugekehrt ist, wobei ein zylindrischer Schleifkörper vorgesehen
ist, der zu dem Messer zustellbar angeordnet ist und um
seine zur Häckslerdrehachse parallelen Längsachse von einer Stirnseite
her rotierend angetrieben, sowie in Richtung seiner Längsachse
hin- und herbewegbar ist.
Ein derartiger Häcksler ist aus der DE-OS 22 46 409 bekannt.
Dabei ist eine im Verhältnis zur Trommelbreite sehr schmale Schleifscheibe
an einem Schleifscheibenträger gelagert, der in Art eines
Schlittens an zwei Rundführungen über die Trommelbreite verschiebbar
ist. Der Rotationsantrieb der Schleifscheibe erfolgt über eine
biegsame Welle, während der Schleifscheibenträger mittels eines
Handgriffes und einer Stange über die Trommelbreite verschoben
wird.
Nachteilig ist hierbei die geringe Schleifleistung, da das axiale
Verschieben der Schleifscheibe nur langsam erfolgen kann und somit
der Schleifvorgang sehr zeitaufwendig ist. Außerdem werden die
Kanten der Schleifscheiben beim Verschieben stark belastet, da der
wegzuschleifende Messerwerkstoff zunächst diese berührt, und es zu
Schleifmittelausbrüchen und damit übermäßigem Schleifscheibenverschleiß
kommen kann.
Weiterhin benötigt die Verschiebestange wegen ihres großen Hubweges
einen großen seitlichen Freiraum. Dieser ist nur bei Häckselaggregaten
möglich, die bei selbstfahrenden Maschinen weit vor
der Vorderachse angebracht sind. Dadurch werden die selbstfahrenden
Häcksler stark frontlastig, so daß man neuerdings versucht,
das Häckselaggregat etwa über der Vorderachse anzuordnen. Durch
die Antriebsräder ist dann jedoch kein seitlicher Freiraum für
eine Verschiebebewegung über die gesamte Trommel mehr vorhanden.
Zudem sind für eine saubere Schleifarbeit aufwendige, sehr genau
gefertigte Schiebeführungen nötig, wie dies in der DE-OS 22 46 409
beschrieben ist. Die durch ihre große Länge und die hohen Schleifkräfte
nötigen stabilen Schiebeführungen zur Vermeidung von
Durchbiegungen und damit von Maßabweichungen bedingen damit einen
hohen Bauaufwand.
Weiterhin ist aus der DE-OS 31 46 433 eine Schleifvorrichtung für
Trommelhäcksler bekannt, bei der ein Schleifstein mittels eines
Schleifschlittens an einer Führungsschiene über die Länge der
Häckselmesser bzw. die Trommelbreite hin- und herbewegt wird.
Als Antrieb dient dabei ein doppelt wirkender hydraulischer Arbeitszylinder,
der über einen Schleppseiltrieb den Schleifstein hin-
und herbewegt. Damit wird zwar die obengenannte Handbedienung mit
dem nötigen seitlichen Freiraum ersetzt, dies jedoch nur mit einem
weiteren Bauaufwand erreicht. Auch hier zeigen sich die Nachteile
einer geringen Schleifleistung, da jeweils nur an einem Teilbereich
des Zylinders geschliffen wird und eines übermäßigen Verschleißes
der Schleifscheibe, da die Kanten beim axialen Verschieben ebenfalls
stark belastet werden. Außerdem ergeben sich durch das zum
Verschieben nötige Führungsspiel und die Biegebelastung der Führungen
beim Schleifen Ungenauigkeiten.
Die gegenüber dem Stand der Technik objektiv zu formulierende Aufgabe
besteht darin, übermäßigen Verschleiß des Schleifkörpers zu
vermeiden und eine höhere Schleifleistung hinsichtlich Zeitaufwand
und Genauigkeit bei geringem Platz- und Bauaufwand der Schleifeinrichtung
zu erzielen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß sich der zylinderförmige
Schleifkörper in etwa über die Länge der Messer, entsprechend der
Trommelbreite, erstreckt und die Achse der Gleitteile für die
oszillierende Hin- und Herbewegung mit der Längsachse des Schleifkörpers
für dessen Rotationsbewegung übereinstimmt.
Durch die Erstreckung des Schleifzylinders über die gesamte Trommelbreite
wird der Kantenverschleiß des Schleifkörpers vollkommen
vermieden und es ergibt sich eine hohe Schleifleistung, da gleichzeitig
an der gesamten Häckselaggregatsbreite geschliffen wird.
Außerdem benötigt die Erstreckung über die gesamte Häckselaggregatsbreite
nur noch kurze Hubwege, so daß sich der Schleifkörper in Art
einer oszillierenden Bewegung mit hoher Hubfrequenz hin- und herbewegen
kann, so daß sich eine hohe Schleifgenauigkeit bei sehr
kurzer Schleifzeit ergibt.
Als weiterer Vorteil ist durch die kurzen Hubwege die erfindungsgemäße,
einfache Lagerung möglich, wobei Drehlager und Axiallager
auf kleinem Bauraum achsgleich angeordnet werden können, und somit
auf bisher nötige, gesonderte Axialführungsschienen mit hohem Bauaufwand
und Durchbiegegefahr verzichtet werden kann, da die Schleifkörperwelle
nunmehr neben der Lagerung und Führung des Schleifkörpers
auch zum Axialantrieb durch einen Hubantrieb wie z. B. Kurbelschleife
und zum Drehantrieb z. B. durch einen Hydraulikmotor benutzt
wird. Durch diese Verlagerung der Führung und der Antriebe
auf ein zentrales Bauteil, nämlich die Schleifkörperwelle, um deren
Achse sowohl die Rotations- als auch Hin- und Herbewegung erfolgt,
wird ein bedeutend geringerer Bau- und Platzaufwand erreicht.
In der Zeichung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung beschrieben und näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Teilseitenansicht eines
Trommelhäckslers mit der erfindungsgemäßen
Schleifvorrichtung;
Fig. 2 eine Vorderansicht der Schleifvorrichtung
gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Schleifvorrichtung
gemäß Fig. 2.
In der Zeichnung ist mit 1 die Drehachse einer
Messertrommel und mit 2 sind die außen an dieser angeordneten
Messer bezeichnet. Das Messer 2a ist im Eingriff mit
dem Gegenmesser 3 zu sehen.
Oben an dem die Messertrommel umschlingenden Gehäuse 4 ist
eine rechteckige Öffnung 5 vorgesehen, in welche ein
zylindriger Schleifkörper 6 beim Schleifen - wie
dargestellt - hineinragt. Der Schleifkörper 6 ist mit
seiner Welle 7 beidseits an Armen 8a einer Schwinge 8
mit Drehpolen 9a einer Achse 9 gelagert. 8b ist eine
obere Abdeckung des Schleifkörpers 6. An einem der
Schwingarme 8a ist ein Stellhebel 10 angebracht, der
durch einen Spindeltrieb 11 betätigbar ist und mit dem
der Schleifkörper in Arbeits- und Ruhestellung
verbringbar ist. In Letzterer wird die Öffnung 5 durch
in Steuerschlitzen 12a und 12b geführte Schließbleche
13a und 13b, die an die Schwinge 8 angeschlossen sind,
verschlossen.
Gemäß Fig. 3 ist der Schleifkörper 6 durch einen rechts
dargestellten Ölmotor 14 angetrieben. An der anderen
Schleifkörperseite ist an den seitlichen Enden der
Abdeckung 8b je eine Stirnwand 8c angebracht, die in einer
zentralen Bohrung Lagerbuchsen 15 eingepreßt. In dieser
ist ein axial verschiebbares Lagerteil 16 vorgesehen, in
dem eine die Welle 7 abstützendes Kugellager 17 angeordnet
ist. Der Innenring des Kugellagers 17 ist fest mit der
Welle 7 verspannt. Beidseitig an der Lagerbuchse 17 sind
Laschen 18 angeordnet. Vorne an Letzteren ist eine Achse
vorgesehen, die den Drehpol für einen Schwingarm 20 abgibt.
Der Schwingarm 20 ist durch ein Pleuel 21 mit einer
Kurbelscheibe 22 verbunden, welche durch einen
Elektromotor 23 angetrieben ist. Die hierdurch erzeugten
oszillierenden Bewegungen des Schwingarmes 20 werden über eine Lasche
24 auf das Gleitteil 16 übertragen und der Schleifkörper 6
samt dem Ölmotor 14 in eine Hin- und Herbewegung versetzt.
Zu diesem Zweck sind die Leitungen 25a und 25b des Ölmotors
14 flexibel ausgeführt.
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| Anspruch[de] |
- 1. Häcksler und dgl. Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens
einem, um eine maschinenfeste Drehachse rotierenden,
mit seiner Schneidkante an einer Gegenschneide
vorbeistreichenden Messer, dessen anzuschleifende
Fläche der Gegenschneide zugekehrt ist, wobei ein
zylindrischer Schleifkörper vorgesehen ist, der zu
dem Messer zustellbar angeordnet ist und um seine zur
Häckslerdrehachse parallelen Längsachse von einer
Stirnseite her rotierend angetrieben, sowie in Richtung
seiner Längsachse hin- und herbewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der zylinderförmige
Schleifkörper (6) in etwa über die Länge der Messer
(2), entsprechend der Trommelbreite, erstreckt und
die Achse der Gleitteile (16) für die oszillierende
Hin- und Herbewegung mit der Längsachse (7a) des
Schleifkörpers (6) für dessen Rotationsbewegung übereinstimmt.
- 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehrichtung des Schleifkörpers (6) der Drehrichtung
des Messers (2) entgegengesetzt ist.
- 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehzahl und die Hubfrequenz der Axialhübe des
Schleifkörpers (6) durch Koppelung in einem festen
Verhältnis zueinander stehen.
- 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hubfrequenz der Axialhübe des Schleifkörpers (6)
einstellbar ist.
- 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schleifkörper (6) durch einen die Hubbewegungen
mitvollführenden, ölhydraulischen Motor mit flexiblen
Ölleitungen (25a, 25b) angetrieben ist.
- 6. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die oszillierende Hin- und Herbewegung des Schleifkörpers
(6) durch einen Motor (23) über eine Kurbelschleife
(21/22) bewirkt wird, wobei der Schwingarm
(20) über eine Lasche (24) auf das Gleitteil (16)
wirkt.
- 7. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehlager (17) der Schleifkörperwellenstümpfe (7)
von den Gleitteilen (16) unmittelbar umschlossen sind
und diese (16) beidseits des Schleifkörpers (6) in
Lagerbuchsen (15) geführt sind und wenigstens ein
Gleitteil (16) über wenigstens eine Lasche (24) mit
einem oszillierenden Hubantrieb (20, 21, 22) zusammenwirkt.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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