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Dokumentenidentifikation DE3535909C2 28.06.1990
Titel Häcksler oder dgl. Zerkleinerungsmaschine
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Wistuba, Eberhard, 8871 Rettenbach, DE;
Nusser, Martin, 7908 Niederstotzingen, DE;
Lenzer, Xaver, 8871 Kötz, DE
DE-Anmeldedatum 08.10.1985
DE-Aktenzeichen 3535909
Offenlegungstag 09.04.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 28.06.1990
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.06.1990
IPC-Hauptklasse A01F 29/22

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Häcksler und dgl. Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem um eine maschinenfeste Drehachse rotierenden, mit seiner Schneidkante an einer Gegenschneide vorbeistreichendem Messer, dessen anzuschleifende Fläche der Gegenschneide zugekehrt ist, wobei ein zylindrischer Schleifkörper vorgesehen ist, der zu dem Messer zustellbar angeordnet ist und um seine zur Häckslerdrehachse parallelen Längsachse von einer Stirnseite her rotierend angetrieben, sowie in Richtung seiner Längsachse hin- und herbewegbar ist.

Ein derartiger Häcksler ist aus der DE-OS 22 46 409 bekannt. Dabei ist eine im Verhältnis zur Trommelbreite sehr schmale Schleifscheibe an einem Schleifscheibenträger gelagert, der in Art eines Schlittens an zwei Rundführungen über die Trommelbreite verschiebbar ist. Der Rotationsantrieb der Schleifscheibe erfolgt über eine biegsame Welle, während der Schleifscheibenträger mittels eines Handgriffes und einer Stange über die Trommelbreite verschoben wird.

Nachteilig ist hierbei die geringe Schleifleistung, da das axiale Verschieben der Schleifscheibe nur langsam erfolgen kann und somit der Schleifvorgang sehr zeitaufwendig ist. Außerdem werden die Kanten der Schleifscheiben beim Verschieben stark belastet, da der wegzuschleifende Messerwerkstoff zunächst diese berührt, und es zu Schleifmittelausbrüchen und damit übermäßigem Schleifscheibenverschleiß kommen kann.

Weiterhin benötigt die Verschiebestange wegen ihres großen Hubweges einen großen seitlichen Freiraum. Dieser ist nur bei Häckselaggregaten möglich, die bei selbstfahrenden Maschinen weit vor der Vorderachse angebracht sind. Dadurch werden die selbstfahrenden Häcksler stark frontlastig, so daß man neuerdings versucht, das Häckselaggregat etwa über der Vorderachse anzuordnen. Durch die Antriebsräder ist dann jedoch kein seitlicher Freiraum für eine Verschiebebewegung über die gesamte Trommel mehr vorhanden. Zudem sind für eine saubere Schleifarbeit aufwendige, sehr genau gefertigte Schiebeführungen nötig, wie dies in der DE-OS 22 46 409 beschrieben ist. Die durch ihre große Länge und die hohen Schleifkräfte nötigen stabilen Schiebeführungen zur Vermeidung von Durchbiegungen und damit von Maßabweichungen bedingen damit einen hohen Bauaufwand.

Weiterhin ist aus der DE-OS 31 46 433 eine Schleifvorrichtung für Trommelhäcksler bekannt, bei der ein Schleifstein mittels eines Schleifschlittens an einer Führungsschiene über die Länge der Häckselmesser bzw. die Trommelbreite hin- und herbewegt wird. Als Antrieb dient dabei ein doppelt wirkender hydraulischer Arbeitszylinder, der über einen Schleppseiltrieb den Schleifstein hin- und herbewegt. Damit wird zwar die obengenannte Handbedienung mit dem nötigen seitlichen Freiraum ersetzt, dies jedoch nur mit einem weiteren Bauaufwand erreicht. Auch hier zeigen sich die Nachteile einer geringen Schleifleistung, da jeweils nur an einem Teilbereich des Zylinders geschliffen wird und eines übermäßigen Verschleißes der Schleifscheibe, da die Kanten beim axialen Verschieben ebenfalls stark belastet werden. Außerdem ergeben sich durch das zum Verschieben nötige Führungsspiel und die Biegebelastung der Führungen beim Schleifen Ungenauigkeiten.

Die gegenüber dem Stand der Technik objektiv zu formulierende Aufgabe besteht darin, übermäßigen Verschleiß des Schleifkörpers zu vermeiden und eine höhere Schleifleistung hinsichtlich Zeitaufwand und Genauigkeit bei geringem Platz- und Bauaufwand der Schleifeinrichtung zu erzielen.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß sich der zylinderförmige Schleifkörper in etwa über die Länge der Messer, entsprechend der Trommelbreite, erstreckt und die Achse der Gleitteile für die oszillierende Hin- und Herbewegung mit der Längsachse des Schleifkörpers für dessen Rotationsbewegung übereinstimmt.

Durch die Erstreckung des Schleifzylinders über die gesamte Trommelbreite wird der Kantenverschleiß des Schleifkörpers vollkommen vermieden und es ergibt sich eine hohe Schleifleistung, da gleichzeitig an der gesamten Häckselaggregatsbreite geschliffen wird. Außerdem benötigt die Erstreckung über die gesamte Häckselaggregatsbreite nur noch kurze Hubwege, so daß sich der Schleifkörper in Art einer oszillierenden Bewegung mit hoher Hubfrequenz hin- und herbewegen kann, so daß sich eine hohe Schleifgenauigkeit bei sehr kurzer Schleifzeit ergibt.

Als weiterer Vorteil ist durch die kurzen Hubwege die erfindungsgemäße, einfache Lagerung möglich, wobei Drehlager und Axiallager auf kleinem Bauraum achsgleich angeordnet werden können, und somit auf bisher nötige, gesonderte Axialführungsschienen mit hohem Bauaufwand und Durchbiegegefahr verzichtet werden kann, da die Schleifkörperwelle nunmehr neben der Lagerung und Führung des Schleifkörpers auch zum Axialantrieb durch einen Hubantrieb wie z. B. Kurbelschleife und zum Drehantrieb z. B. durch einen Hydraulikmotor benutzt wird. Durch diese Verlagerung der Führung und der Antriebe auf ein zentrales Bauteil, nämlich die Schleifkörperwelle, um deren Achse sowohl die Rotations- als auch Hin- und Herbewegung erfolgt, wird ein bedeutend geringerer Bau- und Platzaufwand erreicht.

In der Zeichung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben und näher erläutert. Es zeigt

Fig. 1 eine Teilseitenansicht eines Trommelhäckslers mit der erfindungsgemäßen Schleifvorrichtung;

Fig. 2 eine Vorderansicht der Schleifvorrichtung gemäß Fig. 1;

Fig. 3 eine Draufsicht auf die Schleifvorrichtung gemäß Fig. 2.

In der Zeichnung ist mit 1 die Drehachse einer Messertrommel und mit 2 sind die außen an dieser angeordneten Messer bezeichnet. Das Messer 2a ist im Eingriff mit dem Gegenmesser 3 zu sehen.

Oben an dem die Messertrommel umschlingenden Gehäuse 4 ist eine rechteckige Öffnung 5 vorgesehen, in welche ein zylindriger Schleifkörper 6 beim Schleifen - wie dargestellt - hineinragt. Der Schleifkörper 6 ist mit seiner Welle 7 beidseits an Armen 8a einer Schwinge 8 mit Drehpolen 9a einer Achse 9 gelagert. 8b ist eine obere Abdeckung des Schleifkörpers 6. An einem der Schwingarme 8a ist ein Stellhebel 10 angebracht, der durch einen Spindeltrieb 11 betätigbar ist und mit dem der Schleifkörper in Arbeits- und Ruhestellung verbringbar ist. In Letzterer wird die Öffnung 5 durch in Steuerschlitzen 12a und 12b geführte Schließbleche 13a und 13b, die an die Schwinge 8 angeschlossen sind, verschlossen.

Gemäß Fig. 3 ist der Schleifkörper 6 durch einen rechts dargestellten Ölmotor 14 angetrieben. An der anderen Schleifkörperseite ist an den seitlichen Enden der Abdeckung 8b je eine Stirnwand 8c angebracht, die in einer zentralen Bohrung Lagerbuchsen 15 eingepreßt. In dieser ist ein axial verschiebbares Lagerteil 16 vorgesehen, in dem eine die Welle 7 abstützendes Kugellager 17 angeordnet ist. Der Innenring des Kugellagers 17 ist fest mit der Welle 7 verspannt. Beidseitig an der Lagerbuchse 17 sind Laschen 18 angeordnet. Vorne an Letzteren ist eine Achse vorgesehen, die den Drehpol für einen Schwingarm 20 abgibt. Der Schwingarm 20 ist durch ein Pleuel 21 mit einer Kurbelscheibe 22 verbunden, welche durch einen Elektromotor 23 angetrieben ist. Die hierdurch erzeugten oszillierenden Bewegungen des Schwingarmes 20 werden über eine Lasche 24 auf das Gleitteil 16 übertragen und der Schleifkörper 6 samt dem Ölmotor 14 in eine Hin- und Herbewegung versetzt. Zu diesem Zweck sind die Leitungen 25a und 25b des Ölmotors 14 flexibel ausgeführt.


Anspruch[de]
  1. 1. Häcksler und dgl. Zerkleinerungsmaschine mit wenigstens einem, um eine maschinenfeste Drehachse rotierenden, mit seiner Schneidkante an einer Gegenschneide vorbeistreichenden Messer, dessen anzuschleifende Fläche der Gegenschneide zugekehrt ist, wobei ein zylindrischer Schleifkörper vorgesehen ist, der zu dem Messer zustellbar angeordnet ist und um seine zur Häckslerdrehachse parallelen Längsachse von einer Stirnseite her rotierend angetrieben, sowie in Richtung seiner Längsachse hin- und herbewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich der zylinderförmige Schleifkörper (6) in etwa über die Länge der Messer (2), entsprechend der Trommelbreite, erstreckt und die Achse der Gleitteile (16) für die oszillierende Hin- und Herbewegung mit der Längsachse (7a) des Schleifkörpers (6) für dessen Rotationsbewegung übereinstimmt.
  2. 2. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung des Schleifkörpers (6) der Drehrichtung des Messers (2) entgegengesetzt ist.
  3. 3. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehzahl und die Hubfrequenz der Axialhübe des Schleifkörpers (6) durch Koppelung in einem festen Verhältnis zueinander stehen.
  4. 4. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubfrequenz der Axialhübe des Schleifkörpers (6) einstellbar ist.
  5. 5. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifkörper (6) durch einen die Hubbewegungen mitvollführenden, ölhydraulischen Motor mit flexiblen Ölleitungen (25a, 25b) angetrieben ist.
  6. 6. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die oszillierende Hin- und Herbewegung des Schleifkörpers (6) durch einen Motor (23) über eine Kurbelschleife (21/22) bewirkt wird, wobei der Schwingarm (20) über eine Lasche (24) auf das Gleitteil (16) wirkt.
  7. 7. Häcksler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlager (17) der Schleifkörperwellenstümpfe (7) von den Gleitteilen (16) unmittelbar umschlossen sind und diese (16) beidseits des Schleifkörpers (6) in Lagerbuchsen (15) geführt sind und wenigstens ein Gleitteil (16) über wenigstens eine Lasche (24) mit einem oszillierenden Hubantrieb (20, 21, 22) zusammenwirkt.






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