Dokumentenidentifikation |
DE3903168A1 16.08.1990 |
Titel |
Verfahren zum Herstellen von Reifenkordgewebe |
Anmelder |
Uniroyal Englebert Textilcord S.A., Steinfort, LU |
Erfinder |
Goerens, Robert Leon, Dipl.-Ing., Esch, Alzette, LU |
Vertreter |
Schneider, E., Dipl.-Phys., Pat.-Ass., 3008 Garbsen |
DE-Anmeldedatum |
03.02.1989 |
DE-Aktenzeichen |
3903168 |
Offenlegungstag |
16.08.1990 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.08.1990 |
IPC-Hauptklasse |
B29D 30/38
|
IPC-Nebenklasse |
D03D 1/02
D02G 3/48
|
Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren, bei dem das Reifenkordgewebe einen Schußfaden eingewebt erhält, der sich in der späteren Imprägnierverfahrensstufe in seine Grundbestandteile auflöst. Hierdurch können alle folgenden Behandlungsstufen zum Herstellen des Reifenkordes ohne Schußfaden mit Vorteil, z. B. ohne Beeinträchtigung der Breiteneinschnürung, durchgeführt werden.
|
Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von
Reifenkordgewebe. Das Kordgewebe besteht aus einer Vielzahl von parallel
vorliegenden Kettkordfäden, die durch einen eingewebten losen Schußfaden
parallel zusammengehalten werden. Die so erhaltene Kordgewebebahn wird
je nach Kordfadenmaterial mehr oder weniger verstreckt, insbs. heiß
verstreckt, und danach gegebenfalls zurückgeschrumpft. Des weiteren
wird die Kordgewebebahn zur Kautschukhaftungsverbesserung imprägniert.
Dabei werden die Kordfäden mit einer wäßrigen, Haftvermittler
enthaltenden Latexlösung behandelt. Die Kordgewebebahn wird von
überschüssiger Latexlösung befreit und dann bis auf eine bestimmte, jedoch
wählbare geringe Restfeuchtigkeit getrocknet. Anschließend wird die
Kordgewebebahn gummiert.
Die Kordgewebebahn kann auch nach der Imprägnierbehandlung zuerst
aufgewickelt werden. Der Wickel wird dann getrennt zum
Gummierungskalander transportiert und dort gummiert.
Damit die einzelnen Kettkordfäden jeweils gleichmäßige physikalische
Eigenschaften erlangen, werden sie als gewebte Kettkordfadenbahn
gestreckt und zurückgeschrumpft. Dazu ist es erforderlich, daß die
Kettkordfäden parallel zusammengehalten werden. Für die sich daran
anschließenden Behandlungsstufen des Imprägnierens und Trocknens werden
die Kettkordfäden weiter in Fadenlängsrichtung unter Vorspannung
gehalten und behalten auf diese Weise ihre parallele Anordnung bei. Aus
der Erkenntnis, daß der Schußfaden insoweit jetzt keine wesentliche
Funktion mehr ausübt und entfernt werden kann, ergibt sich die technische
Aufgabe, den Schußfaden mit einem geringstmöglichen Aufwand zu
entfernen.
Erfindungsgemäß wird dazu ein Schußfaden verwendet, den die
Kettkordfäden eingewebt erhalten, der sich während der späteren
Imprägnierbehandlung der Kettkordfäden in seine Bestandteile auflöst. Der
Schußfaden ist aus einem Grundstoff gebildet, der unter der Einwirkung der
wäßrigen Latexlösung in seine Grundbestandteile zerfällt und von der
wäßrigen Latexlösung aufgenommen wird.
Das Reifenkordgewebe, das jetzt schußfadenfrei ist und ein sogenanntes
Scheinkordgewebe darstellt, wird anschließend gummiert. Bevorzugt
erfolgt die Gummierung mittels eines Gummierungskalanders.
In Abänderung des Verfahrens in Bezug auf die zuletzt genannten
Verfahrensstufen kann das schußfadenfreie Kettkordgewebe, wobei der
Schußfaden während der Imprägnierbehandlung aufgelöst wird, zunächst
aufgewickelt werden, bevor es gummiert wird. Hierzu bedient man sich
eines Wickels der Kettkordfäden, wozu ein sogenannter Baum Verwendung
finden kann. Der Wickelbaum wird bevorzugt einem Gummierungskalander
vorgelegt. Hiernach werden die Kordfäden in gleicher Dichte und
schußfadenfrei kalandriert; das ist: eine in Kautschukmischungsmasse
unter Druck und Wärme der Kalanderwalzen erfolgende Einbettung
(Gummierung.)
Der Vorteil des Verfahrens besteht im wesentlichen darin, daß die
gelegentlichen Einschnürungen des Reifenkordgewebes in der Breite mit
Abweichungen von bis zu 10%, mittelbar bedingt durch den Schußfaden,
der die einheitliche Dichte der Kettkordfäden zu gewährleisten hat,
sie aber dennoch beeinträchtigt, vermieden werden. Dem Kalander kann
das Scheinkordgewebe jetzt in absolut gleichbleibender Dichte
vorgelegt und so auch kalandriert werden. Der weitere Vorteil des
Verfahrens besteht darin, daß kein nenneswerter Aufwand für das
Entfernen des Schußfadens erforderlich ist, da der Schußfaden aus einem
Grundstoff besteht, der sich in der wäßrigen Imprägnierlösung
rechtzeitig selbsttätig in seine Bestandteile auflöst.
An Hand eines Ausführungsbeispiels wird das Verfahren zum Herstellen
eines Reifenkordgewebes erläutert.
In der Zeichnung sind mehrere Spulen 2 eines Gatters und eine
Webvorrichtung 4 dargestellt. Von den Spulen wird jeweils ein
Reifenkordfaden 1 abgezogen und mit den weiteren Reifenkordfäden zu einer
Kettkordfadenbahn 3 zusammengefaßt. Diese Kettkordbahn erhält dann
eingewebt einen Schußfaden 5. Dieser Schußfaden besteht aus Fäden, die z. B.
auf einer Stärkebasis hergestellt sind.
Der Schußfaden 5 hat die Aufgabe, die Kordfäden 1 parallel
zusammenzuhalten. Die Kettfäden des Gewebes stellen alleine den Reifenkord
dar. Die Kordbahn besteht beispielsweise aus 100 Kordfäden in einer
Breite von 95 Dezimeter.
Die Kettkordfadenbahn 3 wird dann in einem Streckwerk 6 auf die
erforderliche Kraft verstreckt, wobei jeder Kordfaden eine
Stoffgefügeänderung erleidet. Das Kordgewebe wird hierdurch tauglicher für
die spätere hohe Beanspruchung in einem Reifen.
Die Kordgewebebahn 1 mit dem Schußfaden 5 wird dann durch einen
Imprägniertrog 7 bewegt. Hierbei werden alle Kordfäden 1 mit wäßriger
Latexlösung in Berührung gebracht und dabei imprägniert. Hierbei löst
sich der Schußfaden 5 selbsttätig in seine Grundbestandteile auf
und wird von der sogenannten Imprägnierflotte, ohne sie zu schädigen,
aufgenommen.
Die Scheinkordgewebebahn, das ist die Kordgewebebahn ohne Schußfaden,
wird von überschüssigem Imprägniermittel befreit und dann in einer
Trockenvorrichtung 8 getrocknet. Die getrockneten, unter Längsspannung
gehaltenen Kordfäden werden dann auf einen Baum 9 aufgewickelt.
Zur weiteren Verarbeitung zu einem Reifenkord wird der Wickel 10
einem Gummierungskalander 11 vorgelegt. Die Kordfäden werden hier in
absolut gleicher Dichte in Kautschukmischungsmasse eingebettet.
|
Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zum Herstellen von aus einer Vielzahl aus parallel
angeordneten Kettkordfäden, die durch einen losen Schußfaden parallel
zusammengehalten werden, gebildetem Reifenkordgewebe, das als
Kordgewebebahn verstreckt, gegebenfalls zurückgeschrumpft sowie zur
Kautschukhaftungsverbesserung imprägniert wird, wobei die Kordfäden
mit einer wäßrigen, Haftvermittler enthaltenden Latexlösung
behandelt werden, das Reifenkordgewebe danach getrocknet und
anschließend gummiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kettkordfäden (1) einen Schußfaden (5) eingewebt erhalten, der sich während
der späteren Imprägnierbehandlung der Kettkordfäden auflöst und
daß das Reifenkordgewebe (3) schußfadenfrei gummiert wird.
- 2. Abgeändertes Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Reifenkordgewebe (3) zuerst schußfadenfrei aufgewickelt
und danach vom Wickel (10) abgewickelt schußfadenfrei gummiert
wird.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|