| Dokumentenidentifikation |
DE3927428A1 20.12.1990 |
| Titel |
Großflächiges Wandbild |
| Anmelder |
Latzke, Rainer Maria, Kettenis, BE |
| Erfinder |
Latzke, Rainer Maria, Kettenis, BE |
| Vertreter |
Bartels, H.; Held, M., Dipl.-Ing. Dr.-Ing.; Fink, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 7000 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
19.08.1989 |
| DE-Aktenzeichen |
3927428 |
| Offenlegungstag |
20.12.1990 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.1990 |
| IPC-Hauptklasse |
B44C 5/02
|
| IPC-Nebenklasse |
A47G 35/00
B44F 1/00
E04F 13/08
E04B 1/61
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| Zusammenfassung |
Bei einem großflächigen Wandbild, insbesondere zur wenigstens nahezu vollständigen Bedeckung mindestens einer Wand (1) eines Raumes, ist das Bild auf einer mit der Wand (1) lösbar zu verbindenden Trägerplatte angeordnet, die in wenigstens zwei Plattenabschnitte unterteilt ist. Zusätzlich zu den Plattenabschnitten (3) ist für jede Trennstelle zwischen zwei unmittelbar benachbarten Plattenabschnitten (3) ein Abdeckelement (5) vorgesehen für eine Anordnung auf der dem Bildbetrachter zugewandten Seite des Bildes. Das Abdeckelement (5) bildet einen Teil des Bildes, der dem Betrachter näher liegt als die auf den Plattenabschnitten (3) vorhandenen Bildteile. Die Plattenabschnitte (3) und jedes der Abdeckelemente (5) sind mittels Verbindungselementen (6) mit der zu bedeckenden Wand (1; 101) verbindbar.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein großflächiges Wandbild, insbesondere
zur wenigstens annähernd vollständigen Bedeckung mindestens
einer Wand eines Raumes.
Die bekannten Wandbilder dieser Art werden vom Künstler direkt
auf die Wandfläche gemalt. Der Zeitaufwand für die Herstellung
des Bildes ist damit sehr groß, was sich in den Kosten
niederschlägt. Mit sehr hohen Kosten sind auch aus einzelnen Fliesen
zusammengesetzte Wandbilder verbunden, nicht zuletzt weil die
Herstellung solcher Fliesen sehr teuer ist. Als weiterer Nachteil
kommt hinzu, daß die unvermeidlichen Fugen zwischen den Fliesen
störend sind. Zwar können solche Fugen bei Tapeten vermieden
werden, mittels deren ebenfalls großflächige Wandbilder
realisiert werden können. Tapeten sind aber für Räume, in denen
eine hohe Feuchtigkeit herrschen kann, beispielsweise
Hallenschwimmbäder, nicht verwendbar.
Frei von diesen Nachteilen ist ein großflächiges Wandbild mit
den Merkmalen des Anspruches 1.
Die Kosten eines derartigen Bildes sind wesentlich geringer
als diejenigen eines vom Künstler auf die Wand gemalten Bildes,
weil der Künstler nicht an Ort und Stelle unter erschwerten
Bedingungen zu arbeiten braucht und vor allem eine
Vervielfältigung möglich ist, weil das Bild praktisch beliebig oft
in einem geeigneten Druckverfahren oder Kopierverfahren auf
die Trägerplatte oder auf eine auf die Trägerplatte
aufzubringende Trägerschicht aufgebracht werden kann. Ferner brauchen nur
eine feuchtigkeitsbeständige Trägerplatte und ein
feuchtigkeitsbeständiger Druck oder ein feuchtigkeitsbeständiges Bild,
beispielsweise ein feuchtigkeitsbeständiges Großfoto, verwendet
zu werden, um mit dem Bild die Wand beispielsweise einer
Schwimmhalle schmücken zu können. Von großem Vorteil ist ferner, daß
keine Trennfugen zwischen den Plattenabschnitten in Erscheinung
treten, weil die Abdeckelemente Bildteile darstellen, die in
räumlich richtiger Zuordnung dem Betrachter näher liegen als
die auf den Plattenabschnitten vorhandenen Bildteile. Durch
die Abdeckelemente kann sogar ein plastischer Eindruck des
Bildes verstärkt werden. In seinem ästhetischen Gesamteindruck
steht deshalb das erfindungsgemäße Bild einem vom Künstler
direkt auf die Wand gemalten Bild nicht nach. Hinzu kommen
noch zwei weitere wesentliche Vorteile gegenüber einem direkt
auf die Wand gemalten Bild. Zum einen kann das Bild zunächst
provisorisch aufgestellt werden, wodurch der Käufer sich einen
Eindruck über die Wirkung des Bildes auf die Gestaltung des
Raumes machen kann, was in gleichem Maße anhand von Entwürfen
in kleinerem Maßstabe nicht möglich ist. Ferner hat der Käufer
die Möglichkeit, verschiedene Bilder zunächst provisorisch
aufstellen zu lassen, um sich dasjenige aussuchen zu können,
was ihm am besten gefällt oder sich mit der größten Harmonie
in die Raumgestaltung einfügt. Schließlich ermöglicht die
erfindungsgemäße Lösung einen Austausch des Bildes gegen ein
solches mit einem anderen Motiv oder auch bei an sich sehr
teuren Bildern ein Leasing für eine bestimmte Zeit.
Der Druck oder allgemein die Wiedergabe des Bildes auf die
Trägerplatte oder eine Trägerschicht schließt nicht aus, daß
einzelne Bilder Abwandlungen erfahren, weil in einem gewissen
Rahmen zusätzliche Bildbestandteile in einem zweiten Druck-
oder Übertragungsvorgang aufgebracht werden können.
Zwar ist eine Unterteilung des Bildes prinzipiell in jeder
Richtung möglich. In der Regel genügt jedoch ein geradliniger
Verlauf der Trennstellen lotrecht zum oberen und unteren
Bildrand, weil üblicherweise die Raumhöhe nicht so groß ist, daß
auch eine Teilung in horizontaler Richtung notwendig ist, um
eine problemlose Handhabung der Plattenabschnitte zu
gewährleisten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform haben alle
Plattenabschnitte zumindest zunächst die gleiche Form und gleiche Größe,
und die Abmessungen sind an das übliche Industrieraster angepaßt.
Der Transport auch innerhalb eines Hauses ist dann ohne Probleme
möglich.
Damit das Bild ohne Schwierigkeiten an unterschiedliche
Wandgrößen angepaßt werden kann, sind vorzugsweise wenigstens zwei
Gruppen von Plattenabschnitten vorgesehen. Die eine Gruppe
besteht aus Plattenabschnitten, welche einen linken oder einen
rechten Bereich des Bildes tragen, auch wenn das Bild sich
über mehr als eine Wand erstreckt. Die Plattenabschnitte der
zweiten Gruppe tragen alle gleiche Bildteile, damit sie in
beliebiger Anzahl nebeneinander angeordnet werden können. Diese
variable Gestaltung des mittleren Bildbereiches ist zumindest
dann problemlos, wenn ein Bildmotiv dargestellt ist, das in
beliebiger Breite auftreten kann, also beispielsweise ein Blick
auf Wasser oder auf die Wüste.
Zusätzlich zu dieser Grobanpassung des Bildes an die Größe
der zu bedeckenden Wand gibt es verschiedene Möglichkeiten
der Feinanpassung. Beispielsweise kann man Abdeckelemente mit
unterschiedlicher Breite vorsehen, die es ermöglichen, den
Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Plattenabschnitten
zu variieren. Man kann aber auch im Bedarfsfalle die
Plattenabschnitte in ihrer Breite und/oder Höhe reduzieren, sofern
man ein Bildmotiv wählt, das eine solche Veränderung zuläßt,
ohne daß sie merkbar in Erscheinung tritt.
Besonders geeignet für eine Veränderung ihrer Abmessungen sind
Abdeckelemente, welche ein Spalier ohne Begrenzung oder ein
anderes Zierelement darstellen. Ein solches Spalier oder
dergleichen kann sowohl für die sich in vertikaler Richtung
erstreckenden Abdeckelemente verwendet werden als auch für
Anpassungselemente, welche längs des oberen Randes eines
Plattenabschnittes verlaufen. Solche Anpassungselemente ermöglichen
eine stufenlose Anpassung der Bildhöhe an die Wandhöhe. Sie
fügen sich besonders dann harmonisch in das Bild ein, wenn
die Plattenabschnitte in ihrem oberen Bereich das Bild eines
Bogens aus dem gleichen Spalier oder dergleichen tragen.
Seitlich an diese Abdeckelemente und oben sowie unten an die
Anpassungselemente schließen sich, da das Spalier oder dergleichen
ohne Begrenzung ist, vorzugsweise Begrenzungsleisten oder
Abdeckungsprofilstäbe, vorzugsweise in der Farbe des Spaliers,
an.
Eine gewisse Anpassung in der Breite und in der Höhe läßt sich
ferner mit Hilfe von Bildrandteilen beispielsweise in Form
einer Wanddurchbruchbegrenzung erreichen. Derartige Bildrandteile
vermitteln dem Betrachter den Eindruck, als ob er das Bild
durch eine Umrahmung oder einen Mauerdurchbruch hindurch sehen
würde. Da die Breite dieser Bildrandteile verändert werden
kann, läßt sich mit ihrer Hilfe die für das Bild zur Verfügung
stehende Fläche mit den Abmessungen des Bildes in Übereinstimmung
bringen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Abdeckelemente sind Gegenstand
der Ansprüche 2 bis 8, solche der Verbindungselemente Gegenstand
der Ansprüche 17 bis 24.
Die Trägerplatten für das Bild können aus allen geeigneten
Werkstoffen oder Werkstoffkombinationen bestehen. Besonders
vorteilhaft sind Trägerplatten aus Polyurethanschaum, Preßspan,
Gips oder Metall. Diese Platten können auch auf der Bildseite
mit einem Laminat versehen sein. Es ist deshalb nicht
erforderlich, daß die Platten direkt bedruckt werden. Das Bild kann
beispielsweise auch auf eine Folie oder dergleichen gedruckt
werden, die dann auf eine vorzugsweise formstabile Platte
aufgebracht wird.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht eines ersten Ausführungsbeipiels,
Fig. 2 einen unvollständig dargestellten Querschnitt des ersten
Ausführungsbeispiels und der angrenzenden Wand im
montierten Zustand,
Fig. 3 einen Einzelheiten zeigenden, vergrößerten Ausschnitt
aus Fig. 2,
Fig. 4 einen Querschnitt entsprechend Fig. 1 zu Beginn der
Montage,
Fig. 5 eine Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 einen unvollständig dargestellten Schnitt des zweiten
Ausführungsbeispiels und der angrenzenden Wand im
montierten Zustand,
Fig. 7 einen Einzelheiten zeigenden, vergrößert dargestellten
Ausschnitt der Fig. 6,
Fig. 8 eine unvollständige Ansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels.
Ein großflächiges Bild, das zur vollständigen Bedeckung einer
fensterlosen Wand einer Schwimmhalle dient, stellt, wie Fig.
1 zeigt, einen Blick auf einen großen See oder eine Meeresbucht
dar. Im Vordergrund des Bildes befindet sich eine Balustrade
4, die von in der Erstreckungsrichtung der Balustrade 4
aneinander gereihten Bogen 2 überspannt wird. Diese Bogen 2 werden
von vertikal verlaufenden, gleich ausgebildeten Stützen
getragen, die sich vom unteren bis zum oberen Bildrand erstrecken
und dem Betrachter näher liegen als die Balustrade.
Das Bild befindet sich auf einer selbstragenden Trägerplatte,
welche in vertikaler Richtung in vier gleich große
Plattenabschnitte 3 unterteilt ist. Im Ausführungsbeispiel ist das
Material der Plattenabschnitte 3 ein Polyurethanschaum. Sofern
die Vorderseite der Plattenabschnitte nicht oder nicht mit
der erforderlichen Qualität bedruckt werden kann, ist die
Vorderseite mit einem für das Bedrucken geeigneten Material
beschichtet oder laminiert.
Wie Fig. 1 zeigt, ist von den vier rechteckförmigen,
nebeneinander angeordneten Plattenabschnitten 3 der sich ganz rechts
befindende Plattenabschnitt mit einem Bereich des Gesamtbildes
bedruckt, der eine Uferzone mit Vegetation zeigt, welche zum
Teil durch den auf diesem Plattenabschnitt dargestellten Teil
der Balustrade 4 hindurch sichtbar ist. Links neben diesem
Bildbereich befindet sich auf dem anschließenden Plattenabschnitt
3 das Ende der sichtbaren Uferzone. Im Vordergrund sind durch
die Balustrade 4 hindurch noch Pflanzen sichtbar, wodurch die
Verbindung zu dem rechts anschließenden Bildbereich
unterstrichen wird.
Der links neben dem das Uferende zeigenden Bildbereich
angeordnete Plattenabschnitt 3 zeigt nur Wasser mit darüber
angedeuteten Wolken. Man kann deshalb, ohne die Harmonie des Bildes
zu stören, im Bedarfsfalle auch zwei oder drei derartige
Bildbereiche nebeneinander anordnen, sofern die Abmessung der zu
bedeckenden Wand 1 dies erfordert. Die linke Seitenzone des
Bildes, die auf einen vierten Plattenabschnitt 3 aufgedruckt
ist, zeigt im Vordergrund hinter der Balustrade 4 Pflanzen.
Sofern das Bild sich auch über eine an die Wand 1
anschließende Wand erstrecken sollte, wäre es zweckmäßig, statt der die
Pflanzen zeigenden Randzone das Bild mit der nur Wasser und
gegebenenfalls angedeutete Wolken zeigenden Bildzone, die man
auch als Füllzone bezeichnen kann, im Eckbereich fortzusetzen
und die in Fig. 1 links dargestellte Randzone erst am Bildende
anzuordnen.
Die Trennfugen zwischen den Plattenabschnitten 3 sind durch
leistenartige Abdeckelemente 5 verdeckt, welche auf der Bildseite
der Plattenabschnitte 3 aufliegen und je einer der Stützen
darstellen. Daß diese Abdeckelemente 5 vor der Bildfläche
angeordnet sind, ist nicht störend, sondern unterstützt die
plastische Wirkung des Bildes, da die Stützen auch im Bild dem
Betrachter näher liegend als die Balustrade 4 und die hinter
dieser sichtbare Landschaft.
Wie die Fig. 2 bis 4 zeigen, werden die die Stützen
darstellenden Abdeckelemente 5 und die Plattenabschnitte 3 mit Hilfe
von Schienen 6 lösbar zusammengehalten und lösbar mit der Wand
1 verbunden, und zwar derart, daß sich die Plattenabschnitte
3 im Abstand von der Wand 1 befinden und dadurch eine
Hinterlüftung gewährleistet ist. Die Schienen 6, die aus Metall oder
Kunststoff bestehen und sich zumindest nahezu über die gesamte
Höhe der Plattenabschnitte 3 erstrecken, weisen einen Grundkörper
7 auf, der die Form eines im Querschnitt rechteckförmigen Rohres
hat, dessen Vorderwand mit einem mittig angeordneten Längsschlitz
8 versehen ist. An die Vorderseite des Grundkörpers 7 sind
Wangenteile 9 angeformt, die sich über die gesamte Länge der
Schiene 6 erstrecken und von der Vorderseite lotrecht abstehen.
Der Zwischenraum zwischen den beiden Wangenteilen 9 fluchtet
mit dem Längsschlitz 8. Außerdem fluchten mit dem Längsschlitz
8 Bohrungen 10 in der zur Anlage an der Wand 1 bestimmten
Rückseite des Grundkörpers 7. Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, werden
die Bohrungen 7 von Schrauben 11 durchdrungen, mittels deren
die Schiene 6 an der Wand 1 lösbar befestigt wird. Die Fig.
2 und 3 zeigen ferner, daß im montierten Zustand die seitlichen
Randzonen der Plattenabschnitte 3 mit ihrer Rückseite an der
Vorderseite der Grundkörper 7 der Schienen 6 anliegen, und
zwar derart, daß die seitlichen Stirnflächen 3&min; der
Plattenabschnitte gleichzeitig an einem der Wangenteile 9 anliegen.
In dieser Position werden die Plattenabschnitte 3 von den
Abdeckelementen 5 festgehalten, welche die an die Wangenteile
9 angrenzenden Randzonen der Plattenteile überdecken, wodurch
nicht mehr erkennbar ist, daß das Bild im Bereich der Schienen
6 Trennstellen aufweist. Im Ausführungsbeipiel stehen von den
Abdeckelementen 5 mittig und in Längsrichtung derselben im
Abstand voneinander angeordnete Rastzapfen 12 ab, welche an
ihrem freien Ende einen verdickten Kopf tragen. Dieser elastisch
deformierbare Kopf hintergreift, wie Fig. 3 zeigt, die den
Längsschlitz 8 berandenden Materialpartien des Grundkörpers
7, wenn die Raststifte 12 so tief zwischen die Wangenteile
9 eingesteckt sind, daß das Abdeckelement 5 an der Vorderseite
der übergriffenen Plattenabschnitte 3 anliegt. Mit einer Kraft,
die größer ist als die Haltekraft der Köpfe der Rastzapfen
12 können das Abdeckelement 5 wieder von der Schiene gelöst
und die Plattenabschnitte 3 wieder abgenommen werden.
Wie Fig. 2 zeigt, schließt sich an den einen seitlichen Rand
des Bildes ein Hohlkasten 13 an, der über die dem Betrachter
zugekehrten Vorderseite des benachbarten Abdeckelementes 5
übersteht und einen Mauerrand darstellt, der einen
Mauerausschnitt begrenzt. Ein entsprechender Hohlkasten ist neben dem
anderen seitlichen Rand des Bildes vorgesehen. Auch längs des
oberen Randes kann ein solcher Hohlkasten 13 an der Wand 1
befestigt sein. Durch solche Bildrandteile wird nicht nur die
Illusion verstärkt, das Bildmotiv durch einen Durchbruch in
der Wand hindurch zu sehen. Auch der plastische Eindruck des
Bildes wird verstärkt. Ferner ermöglichen derartige
Bilderrandteile in vielen Fällen, auf eine Änderung der Maße der
Plattenabschnitte 3 und/oder auf eine Änderung des Zwischenraumes
zwischen zwei benachbarten Plattenabschnitten 3 zu verzichten.
Das in den Fig. 5 bis 7 dargestellte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von demjenigen gemäß den Fig. 1 bis 4 im
wesentlichen nur dadurch, daß statt der leistenförmigen Abdeckelemente 5Abdeckelemente 105 in Form von hohlen Halbsäulen vorgesehen
sind. Sich entsprechende Teile sind deshalb mit um hundert
größeren Bezugszahlen gekennzeichnet, und bezüglich der
übereinstimmenden Merkmale wird Bezug auf die Ausführungen zum ersten
Ausführungsbeispiel genommen.
Um den Aufwand für die lösbare Verbindung der Plattenabschnitte
103 mit der Wand 101 sowie der Abdeckelemente 105 mit den
Plattenabschnitten 103 und der Wand 101 möglichst gering zu halten,
sind Winkelprofilschienen 106 vorgesehen, deren einer Schenkel
an der Wand 101 anliegt und mit dieser mittels Schrauben 111
lösbar verbunden ist. Der andere Schenkel steht lotrecht von
der Wand 101 ab. Diese Winkelprofilschienen 106 sind vertikal
verlaufend im Abstand nebeneinander an der Wand 101
festgelegt, und zwar derart, daß die von der Wand 101 abstehenden
Schenkel derjenigen Winkelprofilschienen 106, auf denen die
Randzone zweier benachbarter Plattenabschnitte 103 aufliegen,
spielfrei von je einem der Abdeckelemente 105 übergriffen werden
können. Wie Fig. 7 zeigt, sind die von der Wand 101 abstehenden
Schenkel der Winkelsprofilschienen 106 mit einer Längsnut
versehen in welche eine Nase 105&min; des Abdeckelementes 105 einrastet.
Die Abdeckelemente 105 können deshalb auch bei diesem
Ausführungsbeispiel die Plattenabschnitte 103 in Anlage an der
Vorderseite des an der Wand 101 befestigten Schenkels halten
und eine seitliche Randzone des Bildbereiches überdecken. Es
bereitet keine Schwierigkeiten, die Abdeckelemente 105 soweit
elastisch auszubilden, daß die Nasen 105&min; in die zugeordneten
Längsnuten eingerastet und aus diesen wieder ausgehoben werden
können, falls das Bild wieder abgebaut werden muß.
Durch die Verwendung von Halbsäulen mit unterschiedlich großem
Radius kann bei diesem Ausführungsbeispiel die Bildbreite eine
Feinanpassung an die Abmessungen der Wand erhalten.
Selbstverständlich kann unabhängig hiervon die Zahl der
Plattenabschnitte 103 wie beim ersten Ausführungsbeispiel variiert werden,
wofür insbesondere der in Fig. 5 links dargestellte
Plattenabschnitt geeignet ist.
Wie in Fig. 6 angedeutet, kann auch bei diesem
Ausführungsbeispiel ein Bildrandteil, beispielsweise in Form eines
Hohlkastens 113, vorgesehen sein, der eine Mauerrandbegrenzung
eines Wanddurchbruches darstellt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 besteht wie die zuvor
beschriebenen Ausführungsbeispiele aus mehreren, nebeneinander
angeordneten, rechteckförmigen Plattenabschnitten, von denen
diejenigen beiden, welche nicht nur an dem in Fig. 8
dargestellten rechten Bildrand, sondern auch an dem nicht dargestellten
linken Bildrand vorgesehen sind, ein Bildrandmotiv oder
Eckmotiv tragen. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei
um eine Uferzone. Diese Plattenabschnitte sind mit 203 bezeichnet.
Zwischen diesen Plattenabschnitten 203 kann eine beliebige
Anzahl von Plattenabschnitten 203&min; angeordnet sein, die alle
den gleichen Bildteil tragen, bei dem es sich im
Ausführungsbeispiel um den Blick auf einen See oder das Meer handelt.
Die Längsfugen zwischen den Plattenabschnitten 203, zwischen
letzteren und den Plattenabschnitten 203&min; sowie zwischen den
Plattenabschnitten 203&min;, sind von rechteckförmigen
Abdeckelementen 205 abgedeckt, die alle gleich ausgebildet sind und
das Bild eines Spaliers ohne Begrenzung tragen. Die in vertikaler
Richtung gemessene Länge dieser Abdeckelemente kann ebenso
an die Erfordernisse angepaßt werden, wie die Breite. Im
Ausführungsbeispiel beträgt die Länge 2,80 m und ist beliebig
verringerbar. Die Breite beträgt 55 cm und ist bis zu einer
Breite von 20 cm stufenlos verringerbar. Dadurch kann die
Bildbreite paßgenau an die Wandbreite angepaßt werden.
Selbstverständlich wird der Abstand zwischen zwei nebeneinander
angeordneten Plattenabschnitten stets so gewählt, daß nur ein
schmaler, für die Überdeckung vorgesehener Rand der
Plattenabschnitte überdeckt wird.
Um das Bild auch in der Höhe paßgenau an die Wandhöhe anpassen
zu können, schließt sich an den oberen Rand jedes
Plattenabschnittes ein Anpassungselement 215 an, dessen in vertikaler
Richtung gemessene Breite von 40 cm stufenlos auf 10 cm verringert
werden kann. Die in Bildquerrichtung gemessene Länge der
Anpassungselemente 215 ist gleich der Breite der Plattenabschnitte
203 und 203&min;. Diese Länge kann aber soweit verkürzt werden,
daß sich die Anpassungselemente 215 zwischen zwei benachbarten
Abdeckelementen 205 erstrecken.
Damit das Spalier ein gefälligeres Aussehen erhält, ist es
in der Form einer Arkade ausgeführt, weshalb jeder der
Plattenabschnitte 203 und 203&min; am oberen Bildrand einen Bogen zeigt,
dessen Stirnfläche mit dem gleichen Spalier versehen ist wie
die Abdeckelemente 205 und die Anpassungselemente 215.
Die Abdeckelemente 205 sind seitlich, die Anpassungselemente
215 oben und unten von je einer Leiste 216 begrenzt. Eine
entsprechende Begrenzungsleiste kann auch längs des Randes jedes
Bogens verlaufen. Vorzugsweise haben diese Begrenzungsleisten
216 eine Farbe wie das Spalier, um den visuellen Eindruck zu
begünstigen, daß sie Bestandteile des Spaliers sind.
Die Plattenabschnitte 203 und 203&min; sowie die Abdeckelemente
205 und die Anpassungselemente 215 werden in gleicher Weise
wie die entsprechenden Teile der zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiele an der zu schmückenden Wand lösbar befestigt. Ferner
können wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
Bildrandteile in Form von Wanddurchbegrenzungen vorgesehen
sein.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch
die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind
als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch
wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht
in den Ansprüchen erwähnt sind.
|
| Anspruch[de] |
- 1. Großflächiges Wandbild, insbesondere zur wenigstens nahezu
vollständigen Bedeckung mindestens einer Wand eines Raumes,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) das Bild auf einer mit der Wand lösbar zu verbindenden
Trägerplatte angeordnet ist,
- b) die Trägerplatte in wenigstens zwei Plattenabschnitte
(3; 103; 203, 203&min;) unterteilt ist,
- c) zusätzlich zu den Plattenabschnitten (3; 103; 203, 203&min;)
für jede Trennstelle zwischen zwei unmittelbar benachbarten
Plattenabschnitten (3; 103; 203, 203&min;) ein Abdeckelement
(5; 105; 205) vorgesehen ist für eine Anordnung auf der
dem Bildbetrachter zugewandten Seite des Bildes,
- d) das Abdeckelement (5; 105; 205) einen Teil des Bildes,
der dem Betrachter näher liegt als die auf den
Plattenabschnitten (3; 104; 203, 203&min;) vorhandenen Bildteile bildet,
- e) Verbindungselemente (6; 106) vorgesehen sind, mit denen
die Plattenabschnitte (3; 103; 203, 203&min;) und jedes der
Abdeckelemente (5; 105; 205) verbindbar ist und die
ihrerseits mit der zu bedeckenden Wand (1; 101) verbindbar
sind.
- 2. Bild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckelemente (5; 105; 205) auf den der Trennstelle
benachbarten Zone der beiden unmittelbar benachbarten
Plattenabschnitten (3; 103; 203, 203&min;) aufliegen.
- 3. Bild nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
alle Trennstellen geradlinig sind und wenigstens eine lotrecht
zum oberen und unteren Bildrand verläuft.
- 4. Bild nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
Abdeckelemente (5; 105; 205), insbesondere solche veränderbarer
Breite und/oder Höhe, vorgesehen sind, die alle den gleichen
Bildteil bilden.
- 5. Bild nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
Anpassungselemente (215) veränderbarer Breite und/oder Länge
vorgesehen sind, die sich an den oberen oder unteren Rand
der Plattenabschnitte (203, 203&min;) anschließen.
- 6. Bild nach Anspruch 4 oder 5, dadruch gekennzeichnet, daß
die Abdeckelemente (205) und die Anpassungselemente (215)
das Bild eines Spaliers oder dergleichen ohne Begrenzung
tragen.
- 7. Bild nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich an
die Abdeckelemente (205) seitlich und an die
Anpassungselemente (215) oben und unten je eine Begrenzungsleiste
(216) anschließt.
- 8. Bild nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der von den Abdeckelementen (5; 105; 205) gebildete
Bildteil ein Träger in Form einer Stütze, eines Pfeilers,
einer Halbsäule oder dergleichen ist.
- 9. Bild nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einen
Träger darstellenden Abdeckelemente (5; 105; 205) eine dem
dargestellten Träger auf der dem Betrachter zugewandte Seite
entsprechende Außenkontur haben.
- 10. Bild nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckelemente (5; 205) Teile einer Arkade
oder dergleichen bilden.
- 11. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Plattenabschnitte (3; 103; 203, 203&min;)
eine gleiche Form und eine gleiche Größe haben.
- 12. Bild nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Plattenabschnitte eine Breite von 1,20 m haben.
- 13. Bild nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Gruppen von Plattenabschnitten
(3; 103; 203, 203&min;) vorgesehen sind, von denen diejenigen
der ersten Gruppe die linken und die rechten Bereiche des
Bildes und diejenigen der zweiten Gruppe einen Mittelbereich
des Bildes tragen.
- 14. Bild nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Plattenabschnitte (3; 103; 203&min;) der zweiten Gruppe gleiche
Bildteile tragen und vorzugsweise in ihrer Breite
verringerbar sind.
- 15. Bild nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bildteile der Plattenabschnitte (3; 103; 203&min;) der zweiten
Gruppe eine horizontale, den Horizont darstellende Linie
tragen.
- 16. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet
durch Bildrandteile (13; 113) in Form einer
Wanddurchbruchbegrenzung mit einer vom Bildrand gegen den Betrachter
verlaufenden Fläche und einer sich an diese anschließende,
zumindest im wesentlichen parallel zur Bildfläche
verlaufenden Fläche.
- 17. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (5; 105; 205) eine
Anlagefläche für die Rückseite der Randzone wenigstens
eines Plattenabschnittes (3; 103; 203, 203&min;) aufweisen
und die an dieser Anlagefläche anliegende Randzone zwischen
dieser Anlagefläche und einem der Abdeckelemente (5; 105;
205) festlegbar ist.
- 18. Bild nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (5; 105; 205) eine Anschlagfläche für
die zwischen der Vorderseite und der Rückseite verlaufende
Stirnfläche (3&min;) wenigstens eines der Plattenabschnitte
(3; 103; 203, 203&min;) aufweisen.
- 19. Bild nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (105) den einen Teil einer
Schnappverbindung bilden, deren anderer Teil (105&min;) an
den Abdeckelementen (105) vorgesehen ist.
- 20. Bild nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (5) mit einer Aufnahme für wenigstens
ein die Aufnahme zu hintergreifen vermögendes Steckerelement
(12) versehen sind.
- 21. Bild nach Anspruch 20 dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (5) einen Grundkörper (7) mit der
Querschnittsform eines Vierkantrohres und einem mittig
angeordneten Längsschlitz (8) in der Vorderwand haben und von
der Vorderwand lotrecht zwei ebene Wangenteile (9) mit
einem Zwischenraum voneinander abstehen, der mit dem
Längsschlitz (8) fluchtet.
- 22. Bild nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Erstreckung der Wangenteile (9) weg von der Vorderwand
des Grundkörpers (7) höchstens gleich der Dicke der
Plattenabschnitte (3) ist.
- 23. Bild nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (105) zwei im rechten Winkel zueinander
stehende Schenkel aufweisen, von denen der eine wenigstens
eine Bohrung für eine Befestigungsschraube (111) aufweist
und der andere mit einer Rastvertiefung oder einem
Rastvorsprung versehen ist, die mit einem Rastvorsprung
beziehungsweise Rastvertiefung an den Abdeckelementen (105)
zusammenwirken.
- 24. Bild nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rastelemente (105) als Vorsprung oder
Leiste beziehungsweise als Nut ausgebildet sind.
- 25. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte aus Polyurethanschaum,
Preßspan, Gips oder Metall besteht.
- 26. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte auf der Bildseite mit einer
Beschichtung oder einem Laminat versehen ist.
- 27. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte mit einem Siebdruck oder
einem Offsetdruck versehen ist.
- 28. Bild nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens ein Bereich des Bildes mit einem
zusätzlichen Bildbestandteil überdeckt ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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