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Dokumentenidentifikation DE4009473A1 26.09.1991
Titel Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen
Anmelder Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE
Erfinder Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE
Vertreter Kahler, K., Dipl.-Ing., 8948 Mindelheim; Käck, J., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 8910 Landsberg
DE-Anmeldedatum 23.03.1990
DE-Aktenzeichen 4009473
Offenlegungstag 26.09.1991
Veröffentlichungstag im Patentblatt 26.09.1991
IPC-Hauptklasse A01D 90/02
Zusammenfassung Zur vereinfachten Montage eines lenkergesteuerten Zinkenförderers an einem Ladewagen für landwirtschaftliches Erntegut wird vorgeschlagen, an den beiden Enden eines verdrehfest am Rahmen angeordneten Exzenterzapfens jeweils eine radial ausgerichtete Trennebene vorzusehen, entlang dieser der Exzenterzapfen zusammen mit einem Lagergehäuse in radialer Richtung von dem Zinkenförderer lösbar ist.
Hierdurch wird ein einfacher Ein-/Ausbau der wesentlichen Steuerungsteile und Lagerstellen bei der Herstellung und Wartung des Zinkenförderers erreicht.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Zinkenförderer mit den oberbegrifflichen Merkmalen des Patentanspruches 1.

Ein derartiger Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen ist aus dem DE-GM 80 23 770 bekannt. Die dort beschriebene Fördertrommel zeichnet sich durch geräuscharmen Lauf und geringe Umwucht aus, wobei die Möglichkeit zur wahlweisen Bestückung mit vier oder mehr Zinkenrechen gegeben ist. Der dort beschriebene Zinkenförderer besteht im wesentlichen aus einem Zentralrohr mit zwei Seitenschildern, an denen mehrere Zinkenwellen drehbar gelagert sind. An den Zinkenwellen sind starre Zinken befestigt, die in den Förderkanal des Ladewagens eingreifen und dabei das landwirtschaftliche Halmgut in den Bergeraum fördern. Zur Steuerung der Bewegungsbahn der Zinkenwellen sind Lenker (auch als Pleuel bezeichnet) vorgesehen, die einerseits an einem zur Rotationsachse des Zentralrohrs exzentrisch angeordneten, starr am Rahmen am Ladewagens befestigten Exzenterzapfen gelagert sind und andererseits an von den Zinkenwellen abstehenden Steuerhebeln angelenkt sind.

Die Lagerstellen des Zinkenförderers sind insbesondere bei Ladewagen im Lohnunternehmer-Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt, so daß diese desöfteren überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden müssen. Hierzu muß im allgemeinen die gesamte Fördertrommel aus dem Ladewagen ausgebaut werden, was jedoch sehr zeitaufwendig und wegen des hohen Gewichtes des Zinkenförderers nur mit Hilfsmitteln wie Flaschenzug und dergleichen bewältigt werden kann. Auch in der DE-GM 80 23 770 kann nur die gesamte Fördertrommel aus dem Fahrzeugrahmen entfernt werden, indem von außen durch den Fahrzeugrahmen zu den Exzenterzapfen hindurchragende Bolzen entfernt werden, die zugleich die Rotationsachse für das Zentralrohr bilden. Neben dem Nachteil, daß nur die gesamte Fördertrommel ausgebaut werden kann, ist zudem durch die mehrteilige Ausbildung der Exzenterzapfen mit den einsetzbaren Bolzen eine Schwächung der mit hohen Kräften belasteten Tragstruktur für die Fördertrommel gegeben.

Aus der DE-OS 34 11 164 ist ein ähnlicher Zinkenförderer bekannt, bei dem der Exzenterzapfen einstückig ausgebildet ist, beispielsweise geschmiedet ist, so daß gegenüber der mehrteiligen Ausführung eine relativ hohe Gesamtfestigkeit erreicht wird. Nachteilig ist jedoch auch dort, daß der gesamte Zinkenförderer zur lnspektion und ggf. Austausch der Lager komplett ausgebaut werden muß, da ein buchsenartiges Lagergehäuse in axialer Richtung in das Zentralrohr eingeschoben ist.

Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen derartigen Zinkenförderer zu schaffen, bei dem die Lagerstellen gut zugänglich sind und auf einfache Weise ein- bzw. ausgebaut werden können.

Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Zinkenförderer mit dem Merkmal des Patentanspruches 1.

Durch diese lösbare Verbindung in zwei Trennebenen an den beiden Enden des Exzenterzapfens kann dieser zusammen mit dem Lagergehäuse und den damit verbundenen Lenkern als eine Baueinheit nach Lösen der Befestigung zwischen Zentralrohr und seitlichem Wagenrahmen in radialer Richtung eingebaut bzw. herausgenommen werden. Damit können sämtliche Steuerungsteile mit den am stärksten belasteten Lagerstellen des Zinkenförderers auf einfache Weise ausgebaut werden, ohne den gesamten Zinkenförderer aus dem Ladewagen herausheben zu müssen. Zudem ergibt sich durch die Zusammenfassung aller Steuerungsteile mit den am stärksten belasteten Lagerstellen in einer kompakten Baueinheit eine hohe Festigkeit und bereits bei der Herstellung der Vorteil, daß die Lagerstellen bei noch ausgebauten Exzenterzapfen z. B. auf der Werkbank eingestellt werden können. Auch bei der späteren Wartung und Inspektion können die insbesonders verschleißgefährdeten Lagerstellen als eine Baueinheit entnommen werden, die leicht handhabbar ist und ggf. als Kompletteil erneuert werden kann. Hierdurch ergibt sich eine wesentliche Vereinfachung der Wartungsarbeiten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn das steuerungsseitige Seitenschild auf dem Zentralrohr nahe der unteren Ebene befestigt ist, so daß der Exzenterzapfen zusammen mit dem Lagergehäuse und den Lenkern als ein Bauteil zwischen zwei Zinkenwellen herausgenommen werden kann. Es sind somit nur die beiden Flansche entlang den Trennebenen zu lösen, um diese Baueinheit zwischen zwei Zinkenwellen des im Ladewagen verbleibenden Zinkenförderers hindurch in radialer Richtung zu entnehmen. Zudem ist von Vorteil, daß durch diese Bauart die Lenker in ihren oberen und unteren Lagerbohrungen nicht mehr geteilt ausgeführt werden müssen, sondern bei ausgebauter Baueinheit seitlich von dem Exzenterzapfen herabgezogen werden können.

Weiterhin ist von Vorteil, daß für den Ein-/Ausbau des Zinkenförderers keine Bohrungen mit großem Durchmesser im Rahmen des Ladewagens vorgesehen sein müssen, die die Stabilität des Rahmens beeinträchtigen könnten. Insgesamt ergibt sich eine hochstabile und trotzdem gut ein-/ausbaubare Lagereinheit für einen derartigen Zinkenförderer.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche und werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung beschrieben und näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1 eine Seitenansicht eines Zinkenförderers in einem Ladewagen für landwirtschaftliches Erntegut und

Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A in Fig. 1.

In Fig. 1 ist ein Zinkenförderer 1 an der Vorderseite eines angedeuteten Ladewagens 2 dargestellt, der mit einer Pick-up- Trommel 3 zur Aufnahme von landwirtschaftlichem Erntegut ausgerüstet ist. Im Anschluß daran greifen Zinken 5 des Zinkenförderers 1 in einen Förderkanal 6 durch Abstreifbleche 6a hindurch ein und fördern das Erntegut durch den Förderkanal 6 hindurch zu einem Bergeraum 7, der nach unten hin durch einen Kratzboden 4 und durch nicht weiter dargestellte, an einem Rahmen 17 befestigte Seitenwände begrenzt ist. Der Rahmen 17 besteht im wesentlichen aus seitlichen Längsträgern, die durch Querträger 17b und mit einer Deichsel 17a verbunden sind.

Die Zinken 5 sind mit gleichmäßigen, der Breite der Abstreifbleche 6a entsprechenden Abstand nebeneinander auf hier vier Zinkenwellen 8 angeordnet, die in Seitenschildern 15, 16 (vgl. Fig. 2) eines angetriebenen Zentralrohres 12 drehbar gelagert sind. Die Seitenschilder 15, 16 sind in Fig. 1 lediglich durch einen Kreis 13 angedeutet.

Die rohrförmigen Zinkenwellen 8 sind mit Steuerarmen 9 drehfest verbunden, an denen über Steckbolzen 10a Lenker 10 angreifen, die gemeinsam auf einem exzentrisch zur Achse des Zentralrohres 12 feststehend angeordneten Exzenterzapfen 11 drehbar gelagert sind. Hierdurch werden bei der Umlaufbewegung der Zinkenwellen 8 (auch Förderrechen genannt) diese so gesteuert, daß die Spitzen der Zinken 5 eine leicht abgeflachte, nierenförmige Kurvenbahn 14 durchlaufen. Beim Austritt der Zinken 5 aus dem Förderkanal 6 soll damit ein futterschonendes Herausziehen aus dem Förderkanal 6 ohne Quetschen des Erntegutes an den Abstreifflächen 6a erreicht werden.

Der Exzenterzapfen 11 ist mit einem Ende am hier rechten Rahmen 17 des Ladewagens 2 drehfest befestigt und am anderen gekröpften Ende mit einem zum Zentralrohr 12 parallel verlaufenden Lagergehäuse 18 über zwei axial beabstandete Lagerstellen 19 verbunden. Die Lagerstellen 19 werden bevorzugt durch Kegelrollenlager gebildet.

Wie in Fig. 2 im Querschnitt entlang der Linie A-A dargestellt, ist das Zentralrohr 12 mit dem einen (steuerungsseitigen) Ende an dem Lagergehäuse 18 angeflanscht und mit dem anderen Ende am Rahmen 17 über eine weitere Lagerstelle 20 drehbar gelagert und über ein Ketten- oder Zahnrad 21, das üblicherweise über eine Gelenkwelle unter der Deichsel 17a und ein nicht näher dargestelltes Winkelgetriebe und Zwischenzahnräder von einem Traktor angetrieben wird.

Wesentlich ist nunmehr, daß der Exzenterzapfen 11 an seinen beiden Enden in zwei radialen Ebenen 22, 23 einerseits vom Rahmen 17 und andererseits zusammen mit dem Lagergehäuse 18 von dem Zentralrohr 12 durch Flanschverbindungen 26, 28 lösbar ist. Damit ist der Exzenterzapfen 11, das Lagergehäuse 18 und die Lenker 10 gemäß dem Pfeil 24 als eine durch die geschweifte Klammer angedeutete Baueinheit 25 ( in Fig. 1 strichliert umrandet) in radialer Richtung aus dem Ladewagen 2 herausnehmbar, während die übrigen Bauteile des Zinkenförderers 1 nämlich, das Zentralrohr 12, die Lagerstelle 20 und die Zinkenwellen 8 im Ladewagen 2 eingebaut verbleiben können. Zum Ausbau der Baueinheit 25 werden zunächst die Steckbolzen 10a gelöst, so daß die Lenker 10 nach unten hin durchhängen und dann die beiden verschraubbaren Flanschverbindungen 26 und 28 an den beiden Enden des Exzenterzapfens 11 gelöst. Da die axiale Länge des Exzenterzapfens 11 etwas kürzer als der Abstand zwischen den Trennebenen 22 und 23 (d. h. zwischen dem Seitenschild 16 am Flansch 28 und Rahmen 17) ist, wobei der Flansch 26 bevorzugt geringfügig axial verschiebbar ist, kann die Baueinheit 25 zwischen Seitenschild 16 und Rahmen 17 sowie zwischen zwei Zinkenwellen 8 hindurch in radialer Richtung herausgenommen werden. Die weiteren Bauteile des Zinkenförderers 1 stützen sich nach Lösen und Entfernen des Exzenterzapfens 11 und des Lagergehäuses über die Zinkenwellen 8 an den Abstreifblechen 6a auf der vom Förderschacht 6 abgewandten Seite ab, so daß diese restlichen Bauteile des Zinkenförderers 1 trotz der Lagerung nur noch an der Lagerstelle 20 im wesentlichen lagestabil sind.

Die Baueinheit 25 (Exzenterzapfen 11, Lenker 10 und Lagergehäuse 18) ist relativ kompakt, so daß diese Baueinheit von einem Landmaschinenmechaniker auch ohne Zuhilfenahme von einem Kran oder anderen Hilfsmitteln bewegt werden kann. Diese Baueinheit 25 ist somit nicht nur schnell ausbaubar, sondern auch bei der Wartung, z. B. zur Einstellung der Lagerstellen 19 einfach zu handhaben oder als eine Einheit zu Wartungszwecken in das Werk einzuschicken. Nach Lösen des Flansches 26, der über eine Verdrehsicherung 27 z. B. einem Vierkantprofil oder mittels Keilwellenprofil mit dem Exzenterzapfen 11 verbunden ist, können zudem die Lenker 10 in axialer Richtung abgezogen werden, so daß auch deren Lagerstellen, z. B. Nadellager, leicht austauschbar sind.

Obwohl das steuerungsseitige Seitenschild 16 bevorzugt durch eine Schweiß- oder Schraubverbindung am Zentralrohr 12 befestigt ist, kann dieses alternativ auch am Lagergehäuse 18 befestigt sein, so daß die Abstützbreite für die Zinkenwellen 8 vergrößert wird. Selbstverständlich können auch mehr als vier Zinkenwellen 8 vorgesehen sein, beispielsweise fünf oder sechs Förderrechen, wobei zum Ein-/Ausbau der Baueinheit 25 jedoch abhängig von den Durchmesserverhältnissen des Zinkenförderers 1 ggf. ein Förderrechen 8 beispielsweise durch eine halbschalenförmige Gestaltung seiner Lagerung in den Seitenschildern 15, 16 vorher gelöst werden muß. Trotzdem ergibt sich jedoch noch eine bedeutende Einsparung an Montageaufwand, da der Großteil des Zinkenförderers 1 im Ladewagen 2 verbleiben kann. Insbesondere muß hierbei die Lagerstelle 20 zur Inspektion der Lenker 10 und dgl. nicht gelöst werden und damit deren Einstellung nicht verändert werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen mit
    1. - einem zwei Seitenschilder verbindenden Zentralrohr,
    2. - mehreren in den Seitenschildern drehbar gelagerten Zinkenwellen mit einem in den Förderkanal des Ladewagens eingreifenden Zinken,
    3. - zur Steuerung der Bewegungsbahn der Zinken vorgesehenen Lenkern, die einerseits an einem zur Rotationsachse des Zinkenförderers exzentrisch angeordneten, feststehend am Rahmen des Ladewagens angeordneten Exzenterzapfen gelagert sind und andererseits an Steuerhebeln der Zinkenwellen angelenkt sind, und
    4. - einem Lagergehäuse zur Lagerung des Zentralrohres, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden des Exzenterzapfens (11) eine radial ausgerichtete Trennebene (22, 23) vorgesehen ist, in der einerseits das Lagergehäuse (18) mit dem Zentralrohr (12) und andererseits der Exzenterzapfen (11) mit dem Rahmen (17) lösbar verbunden ist und der Exzenterzapfen (11) zusammen mit dem Lagergehäuse (18) in radialer Richtung ein-/ausbaubar ist.
  2. 2. Zinkenförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das steuerungsseitige Seitenschild (16) am Zentralrohr (12) nahe der Trennebene (22) befestigt ist.
  3. 3. Zinkenförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das steuerungsseitige Seitenschild (16) am Lagergehäuse (18) befestigt ist.
  4. 4. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (10) jeweils einstückig ausgebildet sind und seitlich von dem Exzenterzapfen (11) abziehbar sind.
  5. 5. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenterzapfen (11) am Rahmen (17) mit einer Flanschverbindung (26) befestigt ist, die eine Verdrehsicherung (27) aufweist.
  6. 6. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (10) mit den Steuerhebeln (9) über Steckbolzen (10a) verbunden sind.
  7. 7. Zinkenförderer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenschild (16) zusammen mit einer Flanschverbindung (28) am Zentralrohr (12) und an Lagergehäuse (18) befestigt ist.
  8. 8. Zinkenförderer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenschild (16) mit dem Zentralrohr (12) durch eine Schweißverbindung verbunden ist.






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