| Dokumentenidentifikation |
DE4009473A1 26.09.1991 |
| Titel |
Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen |
| Anmelder |
Karl Mengele & Söhne Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH & Co, 8870 Günzburg, DE |
| Erfinder |
Lippl, Wilhelm, 8871 Oxenbronn, DE |
| Vertreter |
Kahler, K., Dipl.-Ing., 8948 Mindelheim; Käck, J., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 8910 Landsberg |
| DE-Anmeldedatum |
23.03.1990 |
| DE-Aktenzeichen |
4009473 |
| Offenlegungstag |
26.09.1991 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.09.1991 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 90/02
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| Zusammenfassung |
Zur vereinfachten Montage eines lenkergesteuerten Zinkenförderers an einem Ladewagen für landwirtschaftliches Erntegut wird vorgeschlagen, an den beiden Enden eines verdrehfest am Rahmen angeordneten Exzenterzapfens jeweils eine radial ausgerichtete Trennebene vorzusehen, entlang dieser der Exzenterzapfen zusammen mit einem Lagergehäuse in radialer Richtung von dem Zinkenförderer lösbar ist. Hierdurch wird ein einfacher Ein-/Ausbau der wesentlichen Steuerungsteile und Lagerstellen bei der Herstellung und Wartung des Zinkenförderers erreicht.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Zinkenförderer mit den
oberbegrifflichen Merkmalen des Patentanspruches 1.
Ein derartiger Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen
ist aus dem DE-GM 80 23 770 bekannt. Die dort beschriebene
Fördertrommel zeichnet sich durch geräuscharmen Lauf und geringe
Umwucht aus, wobei die Möglichkeit zur wahlweisen Bestückung mit
vier oder mehr Zinkenrechen gegeben ist. Der dort beschriebene
Zinkenförderer besteht im wesentlichen aus einem Zentralrohr mit
zwei Seitenschildern, an denen mehrere Zinkenwellen drehbar
gelagert sind. An den Zinkenwellen sind starre Zinken befestigt,
die in den Förderkanal des Ladewagens eingreifen und dabei das
landwirtschaftliche Halmgut in den Bergeraum fördern. Zur
Steuerung der Bewegungsbahn der Zinkenwellen sind Lenker (auch
als Pleuel bezeichnet) vorgesehen, die einerseits an einem zur
Rotationsachse des Zentralrohrs exzentrisch angeordneten, starr
am Rahmen am Ladewagens befestigten Exzenterzapfen gelagert sind
und andererseits an von den Zinkenwellen abstehenden
Steuerhebeln angelenkt sind.
Die Lagerstellen des Zinkenförderers sind insbesondere bei
Ladewagen im Lohnunternehmer-Einsatz hohen Belastungen
ausgesetzt, so daß diese desöfteren überprüft und gegebenenfalls
ausgetauscht werden müssen. Hierzu muß im allgemeinen die
gesamte Fördertrommel aus dem Ladewagen ausgebaut werden, was
jedoch sehr zeitaufwendig und wegen des hohen Gewichtes des
Zinkenförderers nur mit Hilfsmitteln wie Flaschenzug und
dergleichen bewältigt werden kann. Auch in der DE-GM 80 23 770
kann nur die gesamte Fördertrommel aus dem Fahrzeugrahmen
entfernt werden, indem von außen durch den Fahrzeugrahmen zu den
Exzenterzapfen hindurchragende Bolzen entfernt werden, die
zugleich die Rotationsachse für das Zentralrohr bilden. Neben
dem Nachteil, daß nur die gesamte Fördertrommel ausgebaut werden
kann, ist zudem durch die mehrteilige Ausbildung der
Exzenterzapfen mit den einsetzbaren Bolzen eine Schwächung der
mit hohen Kräften belasteten Tragstruktur für die Fördertrommel
gegeben.
Aus der DE-OS 34 11 164 ist ein ähnlicher Zinkenförderer
bekannt, bei dem der Exzenterzapfen einstückig ausgebildet ist,
beispielsweise geschmiedet ist, so daß gegenüber der
mehrteiligen Ausführung eine relativ hohe Gesamtfestigkeit
erreicht wird. Nachteilig ist jedoch auch dort, daß der gesamte
Zinkenförderer zur lnspektion und ggf. Austausch der Lager
komplett ausgebaut werden muß, da ein buchsenartiges
Lagergehäuse in axialer Richtung in das Zentralrohr eingeschoben
ist.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
derartigen Zinkenförderer zu schaffen, bei dem die Lagerstellen
gut zugänglich sind und auf einfache Weise ein- bzw. ausgebaut
werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Zinkenförderer mit dem
Merkmal des Patentanspruches 1.
Durch diese lösbare Verbindung in zwei Trennebenen an den beiden
Enden des Exzenterzapfens kann dieser zusammen mit dem
Lagergehäuse und den damit verbundenen Lenkern als eine
Baueinheit nach Lösen der Befestigung zwischen Zentralrohr und
seitlichem Wagenrahmen in radialer Richtung eingebaut bzw.
herausgenommen werden. Damit können sämtliche Steuerungsteile
mit den am stärksten belasteten Lagerstellen des Zinkenförderers
auf einfache Weise ausgebaut werden, ohne den gesamten
Zinkenförderer aus dem Ladewagen herausheben zu müssen. Zudem
ergibt sich durch die Zusammenfassung aller Steuerungsteile mit
den am stärksten belasteten Lagerstellen in einer kompakten
Baueinheit eine hohe Festigkeit und bereits bei der Herstellung
der Vorteil, daß die Lagerstellen bei noch ausgebauten
Exzenterzapfen z. B. auf der Werkbank eingestellt werden können.
Auch bei der späteren Wartung und Inspektion können die
insbesonders verschleißgefährdeten Lagerstellen als eine
Baueinheit entnommen werden, die leicht handhabbar ist und ggf.
als Kompletteil erneuert werden kann. Hierdurch ergibt sich eine
wesentliche Vereinfachung der Wartungsarbeiten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn das steuerungsseitige
Seitenschild auf dem Zentralrohr nahe der unteren Ebene
befestigt ist, so daß der Exzenterzapfen zusammen mit dem
Lagergehäuse und den Lenkern als ein Bauteil zwischen zwei
Zinkenwellen herausgenommen werden kann. Es sind somit nur die
beiden Flansche entlang den Trennebenen zu lösen, um diese
Baueinheit zwischen zwei Zinkenwellen des im Ladewagen
verbleibenden Zinkenförderers hindurch in radialer Richtung zu
entnehmen. Zudem ist von Vorteil, daß durch diese Bauart die
Lenker in ihren oberen und unteren Lagerbohrungen nicht mehr
geteilt ausgeführt werden müssen, sondern bei ausgebauter
Baueinheit seitlich von dem Exzenterzapfen herabgezogen werden
können.
Weiterhin ist von Vorteil, daß für den Ein-/Ausbau des
Zinkenförderers keine Bohrungen mit großem Durchmesser im Rahmen
des Ladewagens vorgesehen sein müssen, die die Stabilität des
Rahmens beeinträchtigen könnten. Insgesamt ergibt sich eine
hochstabile und trotzdem gut ein-/ausbaubare Lagereinheit für
einen derartigen Zinkenförderer.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
Unteransprüche und werden nachfolgend anhand eines
Ausführungsbeispieles in der Zeichnung beschrieben und näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Zinkenförderers in einem
Ladewagen für landwirtschaftliches Erntegut und
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A in Fig.
1.
In Fig. 1 ist ein Zinkenförderer 1 an der Vorderseite eines
angedeuteten Ladewagens 2 dargestellt, der mit einer Pick-up-
Trommel 3 zur Aufnahme von landwirtschaftlichem Erntegut
ausgerüstet ist. Im Anschluß daran greifen Zinken 5 des
Zinkenförderers 1 in einen Förderkanal 6 durch Abstreifbleche 6a
hindurch ein und fördern das Erntegut durch den Förderkanal 6
hindurch zu einem Bergeraum 7, der nach unten hin durch einen
Kratzboden 4 und durch nicht weiter dargestellte, an einem
Rahmen 17 befestigte Seitenwände begrenzt ist. Der Rahmen 17
besteht im wesentlichen aus seitlichen Längsträgern, die durch
Querträger 17b und mit einer Deichsel 17a verbunden sind.
Die Zinken 5 sind mit gleichmäßigen, der Breite der
Abstreifbleche 6a entsprechenden Abstand nebeneinander auf hier
vier Zinkenwellen 8 angeordnet, die in Seitenschildern 15, 16
(vgl. Fig. 2) eines angetriebenen Zentralrohres 12 drehbar
gelagert sind. Die Seitenschilder 15, 16 sind in Fig. 1
lediglich durch einen Kreis 13 angedeutet.
Die rohrförmigen Zinkenwellen 8 sind mit Steuerarmen 9 drehfest
verbunden, an denen über Steckbolzen 10a Lenker 10 angreifen,
die gemeinsam auf einem exzentrisch zur Achse des Zentralrohres
12 feststehend angeordneten Exzenterzapfen 11 drehbar gelagert
sind. Hierdurch werden bei der Umlaufbewegung der Zinkenwellen 8
(auch Förderrechen genannt) diese so gesteuert, daß die Spitzen
der Zinken 5 eine leicht abgeflachte, nierenförmige Kurvenbahn
14 durchlaufen. Beim Austritt der Zinken 5 aus dem Förderkanal 6
soll damit ein futterschonendes Herausziehen aus dem Förderkanal
6 ohne Quetschen des Erntegutes an den Abstreifflächen 6a
erreicht werden.
Der Exzenterzapfen 11 ist mit einem Ende am hier rechten Rahmen
17 des Ladewagens 2 drehfest befestigt und am anderen gekröpften
Ende mit einem zum Zentralrohr 12 parallel verlaufenden
Lagergehäuse 18 über zwei axial beabstandete Lagerstellen 19
verbunden. Die Lagerstellen 19 werden bevorzugt durch
Kegelrollenlager gebildet.
Wie in Fig. 2 im Querschnitt entlang der Linie A-A dargestellt,
ist das Zentralrohr 12 mit dem einen (steuerungsseitigen) Ende
an dem Lagergehäuse 18 angeflanscht und mit dem anderen Ende am
Rahmen 17 über eine weitere Lagerstelle 20 drehbar gelagert und
über ein Ketten- oder Zahnrad 21, das üblicherweise über eine
Gelenkwelle unter der Deichsel 17a und ein nicht näher
dargestelltes Winkelgetriebe und Zwischenzahnräder von einem
Traktor angetrieben wird.
Wesentlich ist nunmehr, daß der Exzenterzapfen 11 an seinen
beiden Enden in zwei radialen Ebenen 22, 23 einerseits vom
Rahmen 17 und andererseits zusammen mit dem Lagergehäuse 18 von
dem Zentralrohr 12 durch Flanschverbindungen 26, 28 lösbar ist.
Damit ist der Exzenterzapfen 11, das Lagergehäuse 18 und die
Lenker 10 gemäß dem Pfeil 24 als eine durch die geschweifte
Klammer angedeutete Baueinheit 25 ( in Fig. 1 strichliert
umrandet) in radialer Richtung aus dem Ladewagen 2
herausnehmbar, während die übrigen Bauteile des Zinkenförderers
1 nämlich, das Zentralrohr 12, die Lagerstelle 20 und die
Zinkenwellen 8 im Ladewagen 2 eingebaut verbleiben können. Zum
Ausbau der Baueinheit 25 werden zunächst die Steckbolzen 10a
gelöst, so daß die Lenker 10 nach unten hin durchhängen und dann
die beiden verschraubbaren Flanschverbindungen 26 und 28 an den
beiden Enden des Exzenterzapfens 11 gelöst. Da die axiale Länge
des Exzenterzapfens 11 etwas kürzer als der Abstand zwischen den
Trennebenen 22 und 23 (d. h. zwischen dem Seitenschild 16 am
Flansch 28 und Rahmen 17) ist, wobei der Flansch 26 bevorzugt
geringfügig axial verschiebbar ist, kann die Baueinheit 25
zwischen Seitenschild 16 und Rahmen 17 sowie zwischen zwei
Zinkenwellen 8 hindurch in radialer Richtung herausgenommen
werden. Die weiteren Bauteile des Zinkenförderers 1 stützen sich
nach Lösen und Entfernen des Exzenterzapfens 11 und des
Lagergehäuses über die Zinkenwellen 8 an den Abstreifblechen 6a
auf der vom Förderschacht 6 abgewandten Seite ab, so daß diese
restlichen Bauteile des Zinkenförderers 1 trotz der Lagerung nur
noch an der Lagerstelle 20 im wesentlichen lagestabil sind.
Die Baueinheit 25 (Exzenterzapfen 11, Lenker 10 und Lagergehäuse
18) ist relativ kompakt, so daß diese Baueinheit von einem
Landmaschinenmechaniker auch ohne Zuhilfenahme von einem Kran
oder anderen Hilfsmitteln bewegt werden kann. Diese Baueinheit
25 ist somit nicht nur schnell ausbaubar, sondern auch bei der
Wartung, z. B. zur Einstellung der Lagerstellen 19 einfach zu
handhaben oder als eine Einheit zu Wartungszwecken in das Werk
einzuschicken. Nach Lösen des Flansches 26, der über eine
Verdrehsicherung 27 z. B. einem Vierkantprofil oder mittels
Keilwellenprofil mit dem Exzenterzapfen 11 verbunden ist, können
zudem die Lenker 10 in axialer Richtung abgezogen werden, so daß
auch deren Lagerstellen, z. B. Nadellager, leicht austauschbar
sind.
Obwohl das steuerungsseitige Seitenschild 16 bevorzugt durch
eine Schweiß- oder Schraubverbindung am Zentralrohr 12 befestigt
ist, kann dieses alternativ auch am Lagergehäuse 18 befestigt
sein, so daß die Abstützbreite für die Zinkenwellen 8 vergrößert
wird. Selbstverständlich können auch mehr als vier Zinkenwellen
8 vorgesehen sein, beispielsweise fünf oder sechs Förderrechen,
wobei zum Ein-/Ausbau der Baueinheit 25 jedoch abhängig von den
Durchmesserverhältnissen des Zinkenförderers 1 ggf. ein
Förderrechen 8 beispielsweise durch eine halbschalenförmige
Gestaltung seiner Lagerung in den Seitenschildern 15, 16 vorher
gelöst werden muß. Trotzdem ergibt sich jedoch noch eine
bedeutende Einsparung an Montageaufwand, da der Großteil des
Zinkenförderers 1 im Ladewagen 2 verbleiben kann. Insbesondere
muß hierbei die Lagerstelle 20 zur Inspektion der Lenker 10 und
dgl. nicht gelöst werden und damit deren Einstellung nicht
verändert werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Zinkenförderer für landwirtschaftliche Ladewagen mit
- - einem zwei Seitenschilder verbindenden Zentralrohr,
- - mehreren in den Seitenschildern drehbar gelagerten
Zinkenwellen mit einem in den Förderkanal des Ladewagens
eingreifenden Zinken,
- - zur Steuerung der Bewegungsbahn der Zinken vorgesehenen
Lenkern, die einerseits an einem zur Rotationsachse des
Zinkenförderers exzentrisch angeordneten, feststehend am
Rahmen des Ladewagens angeordneten Exzenterzapfen gelagert
sind und andererseits an Steuerhebeln der Zinkenwellen
angelenkt sind, und
- - einem Lagergehäuse zur Lagerung des Zentralrohres,
dadurch gekennzeichnet, daß
an beiden Enden des Exzenterzapfens (11) eine radial
ausgerichtete Trennebene (22, 23) vorgesehen ist, in der
einerseits das Lagergehäuse (18) mit dem Zentralrohr (12)
und andererseits der Exzenterzapfen (11) mit dem Rahmen
(17) lösbar verbunden ist und der Exzenterzapfen (11)
zusammen mit dem Lagergehäuse (18) in radialer Richtung
ein-/ausbaubar ist.
- 2. Zinkenförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das steuerungsseitige Seitenschild (16) am Zentralrohr (12)
nahe der Trennebene (22) befestigt ist.
- 3. Zinkenförderer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das steuerungsseitige Seitenschild (16) am Lagergehäuse
(18) befestigt ist.
- 4. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lenker (10) jeweils einstückig
ausgebildet sind und seitlich von dem Exzenterzapfen (11)
abziehbar sind.
- 5. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Exzenterzapfen (11) am Rahmen (17)
mit einer Flanschverbindung (26) befestigt ist, die eine
Verdrehsicherung (27) aufweist.
- 6. Zinkenförderer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lenker (10) mit den Steuerhebeln
(9) über Steckbolzen (10a) verbunden sind.
- 7. Zinkenförderer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Seitenschild (16) zusammen mit einer Flanschverbindung
(28) am Zentralrohr (12) und an Lagergehäuse (18) befestigt
ist.
- 8. Zinkenförderer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Seitenschild (16) mit dem Zentralrohr (12) durch eine
Schweißverbindung verbunden ist.
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Patente PDF
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