| Dokumentenidentifikation |
DE4031211A1 09.04.1992 |
| Titel |
Einziehgeschirr für das Einziehen einer Kette in den Kettenkanal einer Kettenführung, insbesondere einer an einem Kettenkratzförderer angebauten Hobelführung |
| Anmelder |
Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH, 4670 Lünen, DE |
| Erfinder |
Merten, Gerhard; Hermann, Martin, 4670 Lünen, DE |
| Vertreter |
Buschhoff, J., Dipl.-Ing.; Hennicke, A., Dipl.-Ing.; Vollbach, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 5000 Köln |
| DE-Anmeldedatum |
04.10.1990 |
| DE-Aktenzeichen |
4031211 |
| Offenlegungstag |
09.04.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.04.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
E21C 29/20
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| IPC-Nebenklasse |
B65G 19/20
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Einziehgeschirr für das Einziehen einer Kette in einen Kettenkanal, insbesondere einer Hobelkette in eine Hobelführung, die seitlich an einem Kettenkratzförderer angebaut ist. Das Einziehgeschirr weist einen durch den Kettenkanal hindurchziehbaren Einziehschlitten (15) auf, an dem die einzuziehende Hobelkette anschließbar ist und der über einen Kettenabschnitt (17) mit Hilfe einer Kettenkralle (16) an einem Ziehantrieb, vorzugsweise am Kratzerkettenband (2) des Kettenkratzförderers anschließbar ist, so daß das Einziehgeschirr mit Hilfe des angetriebenen Kratzerkettenbandes durch den Kettenkanal hindurchgezogen wird. Erfindungsgemäß ist in der Zugkette (17) des Einziehschlittens eine Überlastkupplung (22) eingeschaltet, die die Zugkraft begrenzt. Diese weist an ihrem einen Kupplungsteil (23) ein Rastorgan (33) auf, das von einer Vorspannfeder in eine Rastausnehmung des anderen Kupplungsteils (24) gedrückt wird, wodurch die Kupplung geschlossen wird. Vorzugsweise ist dabei eine das Rastorgan in seiner Ausrastposition haltende lösbare Sperre bzw. Arretierungsvorrichtung vorgesehen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Einziehgeschirr für das
Einziehen einer Kette in den Kettenkanal einer Kettenführung,
insbesondere einer an einem Kettenkratzförderer angebauten
Hobelführung, mit einem Einziehschlitten, der eine in
Längsrichtung des Kettenkanals verlaufende Kanalöffnung
durchfaßt und an dem die einzuziehende Kette endseitig
anschließbar ist, und mit einem am Einziehschlitten befestigten
Zugglied, das außerhalb des Kettenkanals über ein
Anschlußstück mit einem Ziehantrieb kuppelbar ist.
Bei den bekannten Gewinnungseinrichtungen für die
untertägige Gewinnung von Kohle oder sonstigen Bergbauprodukten
werden am Rinnenstrang eines Kettenkratzförderers
(Strebförderers) seitlich Kettenführungen angebaut, in denen sich eine
angetriebene Kette führt, mit deren Hilfe die
Gewinnungsmaschine am Kettenkratzförderer entlangbewegt wird. Bei den
gebräuchlichen Hobelanlagen bildet die Kettenführung
zugleich die Hobelführung für den Gewinnungshobel. Im
allgemeinen weist die Hobelführung zwei übereinander angeordnete
Kettenkanäle auf, wobei der eine Kettenkanal, zumeist der
untere Kettenkanal, eine Schlitzöffnung aufweist, die vom
Hobel durchgriffen wird, der mittels Führungskloben an das
Zugtrum der Hobelkette angeschlagen ist.
Um die Hobelkette in den Kettenkanal der Hobelführung
einzuziehen, verwendet man in der Praxis ein sogenanntes
Einziehgeschirr. Dieses weist einen Einziehschlitten auf, der von
außen durch die Schlitzöffnung der Hobelführung in deren
Kettenkanal einführbar ist und an dem die einzuziehende
Kette mit ihrem Ende angeschlagen wird. Der Einziehschlitten
ist dabei außerhalb der Hobelführung an eine Zugkette
angeschlossen, die an ihrem anderen Ende eine sogenannte
Kettenkralle, d. h. ein Kupplungsstück aufweist, mit dessen Hilfe
das Einziehgeschirr am Kratzerkettenband des
Kettenkratzförderers angeschlossen werden kann, so daß mit Hilfe des
angetriebenen Kratzerkettenbandes der Einziehschlitten und damit
die mit ihm gekuppelte Hobelkette durch den Kettenkanal der
Hobelführung hindurchgezogen werden kann. Das Einziehgeschirr
dient also als Montagehilfe für das Einziehen der Hobelkette
in denjenigen Kettenkanal, der bei angebauter Hobelführung
nicht oder nur schwer von außen zugänglich ist.
Werden für das Einziehgeschirr Kettenstücke verwendet, die
aus schweren Rundgliederkettenabschnitten bestehen, so kann
es insbesondere an der Kettenkralle und dem Einziehschlitten
zu Überlastungen kommen, wenn sich beim Ketteneinziehen
Blockierungen einstellen, z. B. der Einziehschlitten sich
verkantet oder festläuft. Dies kann zu schwerwiegenden
Beschädigungen der Bauteile führen, da das Einziehgeschirr mit dem
Kratzerkettenband des Kettenkratzförderers antriebsmäßig
verbunden und ein sofortiges Stillsetzen des
Kettenkratzförderers nicht möglich ist. Bei Brüchen des Einziehgeschirr
besteht außerdem eine erhebliche Unfallgefährdung für das
Strebpersonal.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Einziehgeschirr der
genannten Art in bergbaugerechter Weise so auzubilden, daß es beim
Ketteneinziehen zu keinen ernsthaften Gefährdungen und
Beschädigungen kommen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem
Zugglied des Einziehgeschirrs als Überlastsicherung eine
Überkupplung zugeordnet ist, deren eines Kupplungsteil ein
federbelastetes Rastorgan und deren anderes Kupplungsteil eine
Rastausnehmung für das Rastorgan aufweist.
Nach der Erfindung wird also in die die Zugkräfte
übertragende Verbindung zwischen Einziehschlitten und Kettenkralle od. dgl.
als Überlastsicherung eine Überlastkupplung
eingeschaltet, die im Überlastfall die kraftübertragende Verbindung
öffnet, so daß es auch dann, wenn für das Zugglied des
Einziehgeschirrs kräftige Rundgliederkettenabschnitte verwendet
werden, zu keiner ernsthaften Unfallgefährdung und auch keinen
ernsthaften Beschädigungen kommen kann. Die Überlastkupplung
begrenzt die maximale Ketteneinzugkraft auf einen
unproblematischen Wert von etwa 70 80 kN. Sie ist im übrigen so
ausgebildet, daß sie sich nach erfolgtem Auslösen und ggf. nach
Behebung der Störungsursache leicht wieder schließen läßt.
Dies wird dadurch erreicht, daß die Überlastkupplung mit
einem federbelasteten Rastorgan versehen ist, das mit einem
eine entsprechende Rastausnehmung aufweisenden Kupplungsteil
zusammenwirkt. Für das Rastorgan wird zweckmäßig eine
einfache Rastkugel verwendet, wobei die Rastausnehmung aus einer
entsprechenden Kugelkalotte od. dgl. besteht. Statt dessen
können aber auch andere Rastorgane, z. B. Rastkolben od. dgl.
mit entsprechend angepaßten Rastausnehmungen Verwendung
finden. In bevorzugter Ausführung besteht das eine
Kupplungsteil der Überlastkupplung aus einem das federbelastete
Rastorgan aufweisenden Aufnahmestück, das mit einer
Einstecköffnung für das die Rastausnehmung aufweisende andere
Kupplungsteil versehen ist, wobei das Rastorgan von seiner
Rastposition, in der es quer in die Einstecköffnung vorspringt und
in die Rastausnehmung einfaßt, gegen die Rückstellkraft
seiner Vorspannfeder in eine Ausrastposition zurückdrückbar ist,
in der es außer Eingriff mit der Rastausnehmung des anderen
Kupplungsteils steht. Das Aufnahmestück bildet hierbei ein
Kupplungsschloß, in das das mit der Rastausnehmung versehene
Kupplungsteil zum Schließen der Überlastkupplung einsteckbar
ist.
Nach einem weiteren wesentlichen Gestaltungsmerkmal der
Erfindung ist eine das Rastorgan in seiner Ausrastposition
haltende lösbare Sperre vorgesehen. Damit ergibt sich der
besondere Vorteil, daß sich die Überlastkupplung bei in
Ausrastposition gehaltenem Rastorgan ohne besonderen Kraftaufwand von
Hand schließen läßt, ohne daß dabei die hohe Vorspannkraft
der Vorspannfeder überwunden werden muß. Bei in
Kupplungsposition befindlichem Kupplungsteil läßt sich die Sperre von
Hand aufheben, so daß nun das Rastorgan unter Federkraft in
die Rastausnehmung des betreffenden Kupplungsteils einrastet.
Für die Sperre können vor allem mechanische Sperren
unterschiedlicher Art, wie Keil-, Hebel-, Zahnarretierungen u. dgl.
verwendet werden.
Mit besonderem Vorteil können bei der erfindungsgemäßen
Überlastkupplung ansich bekannte Überlastelemente Verwendung
finden, wie sie für Drehmomentkupplungen mit Drehmomentbegrenzung
gebräuchlich sind (DE-OS 34 02 880, DE-GM 88 03 480.1). Diese
Überlastelemente weisen in einem Aufnahmegehäuse einen
gestuften, federbelasteten Druckbolzen mit einer hieran in einem
Kugelsitz gelagerten Rastkugel auf, die von der
Federvorrichtung in eine Kugelsenkung am anderen Kupplungsteil gedrückt
wird. Die mittels einer Einstellmutter einstellbare
Federvorspannung bestimmt dabei das Überlastmoment, bei dem die
Rastkugel aus der Kugelsenkung des anderen Kupplungsteils
herausgedrückt wird und damit die Kupplung öffnet. Das
Überlastelement ist dabei mit einer die Rastkugel in der Ausrastposition
arretierenden Sperre versehen. Diese besteht aus den
Druckbolzen umgreifenden Keilringsegmenten, die sich rückseitig
über Keilflächen an einer von der Vorspannfeder belasteten
ringförmigen Druckscheibe abstützen und mit weiteren
Keilflächen an einer entsprechenden schrägen Schulterfläche des
Druckbolzens anliegen, so daß beim Ansprechen der Kupplung
der Druckbolzen mit der Rastkugel durch Verkeilung in der
Ausrastposition gehalten wird. In dieser Position ragt der
Druckbolzen mit seinem rückwärtigen Ende aus dem
Aufnahmegehäuse heraus. Durch Druckausübung oder durch einen Schlag
auf das herausragende Bolzenende läßt sich die Arretierung
lösen.
Die Verwendung des für Drehmomentkupplungen bekannten
Überlastelementes für die Zugkraftbegrenzung bei dem
erfindungsgemäßen Einziehgeschirr ermöglicht eine besonders einfache
Gestaltung und entsprechend auch eine besonders einfache
Handhabung des Einziehgeschirrs, da für deren
Überlastkupplung ein auf dem Markt befindliches Bauteil verwendet werden
kann und sich die Überlastkupplung, sobald sie angesprochen
hat, leicht und rasch wieder schließen läßt. Bei der
Überlastkupplung des erfindungsgemäßen Einziehgeschirrs wird
das bekannte Überlastelement am Aufnahmestück der Kupplung
angeordnet. Zu diesem Zweck erhält das Aufnahmestück
zweckmäßig eine quer zu seiner Einstecköffnung gerichtete Bohrung
od. dgl., in die das am Aufnahmestück befestigte
Aufnahmegehäuse des Überlastelementes einfaßt.
Das Zugglied des Einziehgeschirrs besteht vorzugsweise aus
einem Kettenstück, insbesondere aus einem
Rundgliederkettenabschnitt. Dabei wird die Überlastkupplung zweckmäßig in
die Zugkette des Einziehgeschirrs gelenkig eingehängt.
Im einzelnen kann die Anordnung mit Vorteil so getroffen
werden, daß das Aufnahmestück der Überlastkupplung eine in
Kettenzugrichtung durchgehende, die Einstecköffnung bildende
Tasche oder Ausnehmung od. dgl. aufweist, in die von der einen
Seite her ein, vorzugsweise durch Verschweißen, fest mit dem
Aufnahmestück verbundenes Kettenanschlußglied einfaßt und in
die von der anderen Seite her das die Rastaufnehmung
aufweisende Kupplungsteil einsteckbar ist. Das letztgenannte
Kupplungsteil kann dabei aus einem einfachen Kettenglied-Endstück
der Zugkette bestehen, das etwa nach Art einer Halböse
ausgebildet ist, deren über den Kettengliedbogen verbundene
parallele Schenkel abgeflacht und zweckmäßig durch einen
austeifenden Quersteg verbunden sind, der ein- oder beidseitig eine
Rastausnehmung aufweist, wobei die Einstecköffnung des
Aufnahmestücks in Anpassung an die abgeflachten Schenkel etwa
schlitzartig ausgeführt ist. Das genannte
Kettenanschlußglied und das Kettenglied-Endstück werden zweckmäßig jeweils
in ein Kettenschloß der Zugkette des Einziehgeschirrs
eingehängt.
Das erfindungsgemäße Einziehgeschirr wird im übrigen
zweckmäßig so ausgeführt, daß das eine Kupplungsteil der
Überlastkupplung mit einer Kettenkralle od. dgl., die am
Kratzerkettenband eines die Ketten- bzw. Hobelführung aufweisenden
Kettenkratzförderers anschließbar ist, verbunden ist,
während das andere Kupplungsteil der Überlastkupplung über
einen Zugkettenabschnitt des Zuggliedes mit dem
Einziehschlitten verbunden ist.
Das erfindungsgemäße Einziehgeschirr läßt sich mit
besonderem Vorteil zum Einziehen einer Hobelkette in den Kettenkanal
einer abbaustoßseitig am Kettenkratzförderer angebauten
Hobelführung verwenden, wobei als Ziehantrieb das angetriebene
Kratzerkettenband des Kettenkratzförderers dient. Es kann aber
auch für das Einziehen einer Kette in eine auf der
Versatzseites des Kettenkratzförderers angeordnete Kettenführung
eingesetzt werden, die hier ebenfalls zur Führung eines Hobels oder
einer sonstigen Gewinnungsmaschine dienen kann. Als
Ziehantrieb kann anstelle des Kratzerkettenbandes ggf. auch ein
Windenseil od. dgl. verwendet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der
Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in einer Draufsicht einen Teilabschnitt eines
Kettenkratzförderers mit angebauter
Hobelführung und in Arbeitsposition befindlichem
Einziehgeschirr gemäß der Erfindung;
Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 in einer
Stirnansicht bzw. im Querschnitt, wobei die
Förderrinne des Kettenkratzförderers nur in ihrem
abbaustoßseitigem Bereich gezeigt ist;
Fig. 3 in Ansicht und in größerem Maßstab die bei
dem Einziehgeschirr gemäß den Fig. 1 und 2
verwendete Überlastkupplung;
Fig. 4 die Überlastkupplung nach Fig. 3 im
Horizontalschnitt durch ihr Aufnahmestück.
In den Fig. 1 und 2 ist Förderrinne 1 eines
Kettenkratzförderers gezeigt, der hier als Mittel- oder
Doppelmittelkettenkratzförderer ausgebildet ist, dessen mit den Kratzer
bestücktes Kratzerkettenband 2 im mittleren Bereich der
Förderrinne läuft. Solche Kettenkratzförderer sind als
Strebförderer gebräuchlich. An der Abbaustoßseite des
Kettenkratzförderers ist eine ansich bekannte Hobelführung 3 angebaut. Diese
besteht im wesentlichen aus Winkelblechen 4, die mit ihrem
aufragenden Schenkel 5 an den abbaustoßseitigen
Seitenprofilen 6 der Förderrinne 1 angeschlossen sind, ferner aus
Abdeckhauben 7, die mit einer die Hobel-Oberführung bildenden
aufragenden Führungsleiste 8 versehen sind, und aus
Gleitdistanzstücken 9, die zwischen einem oberen Kettenkanal 10
und einem unteren Kettenkanal 11 der Hobelführung angeordnet
sind, in denen sich die nicht dargestellte Hobelkette führt.
Im unteren Kettenkanal 11 läuft das Zugtrum der Hobelkette,
mit dem der an der Hobelführung 3 geführte nicht
dargestellte Gewinnungshobel verbunden ist. Zu diesem Zweck weist die
Hobelführung 3 im unteren Bereich eine schlitzartige
Kanalöffnung 12 auf, die an der Unterseite durch den auf dem
Liegenden abgestützten Schenkel 13 der Winkelbleche 4 und einen
im Abstand darüber endenden Führungsbalken 14 der
Hobelführung begrenzt wird. Die Abdeckhauben 7 sind, wie bekannt,
gegen den Abbaustoß abklappbar, wodurch der obere Kettenkanal
10 von außen zugänglich wird. Das Ketten-Einziehgeschirr
dient in dem gewählten bevorzugten Ausführungsbeispiel zum
Einziehen der Hobelkette in den unteren Kettenkanal 11 der
Hobelführung 3.
Das Einziehgeschirr ist in seinem Grundaufbau ebenfalls
bekannt. Es besteht aus einem Einziehschlitten 15 und einer
Kettenkralle 16, die über ein flexibles Zugglied 17 mit dem
Einziehschlitten 15 verbunden ist, wobei das Zugglied 17
von einem Kettenstück bzw. einem Rundgliederkettenabschnitt
gebildet wird. Vorzugsweise ist in das Zugglied 17 ein
Schienenschlitten 18 eingeschaltet, der sich beim Einziehen
der Hobelkette auf der Führungsleiste 8 der Hobelführung 3
führt.
Zum Einziehen der Hobelkette in den Kettenkanal 11 wird der
etwa U- bzw. hakenförmig gekrümmte Einziehschlitten 15, wie
in Fig. 2 gezeigt, in den unteren Kettenkanal 11 eingeführt
und mit dem vorderen Ende der einzuziehenden Hobelkette bei
19 verbunden. Das Zugglied 17 ist außerhalb der Hobelführung
3 bei 20 mit dem Einziehschlitten 15 verbunden. Während des
Einziehens der Hobelkette führt sich der Einziehschlitten an
den Teilen 13 und 14 der Hobelführung 3. Als Ziehantrieb wird
das angetriebene Kratzerkettenband 2 des Kettenkratzförderers
verwendet. Zu diesem Zweck wird das Einziehgeschirr mit der
Kettenkralle 16 am Kratzerkettenband 2 angeschlossen, so daß
es bei seiner Bewegung in Pfeilrichtung 21 (Fig. 1) das
Einziehgeschirr und damit über dieses die einzuziehende
Hobelkette mitnimmt und dies vom Ende her in den Kettenkanal 11
einzieht.
In Fig. 2 ist der Verlauf des Zuggliedes 17 lediglich
schematisch angedeutet, wobei der Schienenschlitten 18 fortgelassen
ist. In das Zugglied 17 ist in dessen über der Förderrinne 1
liegenden Endbereich eine Überlastkupplung 22 eingeschaltet,
die die Zugkraft im Zugglied 17 des Einziehgeschirrs
begrenzt und bei einer vorgegebenen maximalen Zugkraft die
antriebsmäßige Verbindung des Einziehgeschirrs bzw. seines
Einziehschlittens 15 mit dem angetriebenen Kratzerkettenband 2des Kettenkratzförderers unterbricht,
Eine bevorzugte Ausgestaltungsform der Überlastkupplung 22
ist insbesondere den Fig. 3 und 4 zu entnehmen. Die
Überlastkupplung 22 besteht aus den beiden Kupplungsteilen 23 und 24,
die in die das Zugglied 17 bildende Zugkette jeweils über ein
Kettenschloß 25 bzw. 26 eingehängt sind. Das Kupplungsteil 23
besteht dabei aus einem Aufnahmestück nach Art eines
Kupplungsschlosses, das eine in der Achse der Zugkette 17 verlaufende
Einstecköffnung 27 aufweist, in die das andere Kupplungsteil
24 zum Schließen der Überlastkupplung einführbar ist. Am
Aufnahmestück 23 ist ein Überlastelement 28 seitlich befestigt.
das vorzugsweise aus einem bei Drehmomentkupplungen
bekannten Überlastelement besteht. wie es sich aus der DE-OS
34 02 860 ergibt, auf deren Offenbarungsinhalt hier Bezug
genommen werden kann. Ein solches bekanntes Überlastelement 28
ist in Fig. 5 gezeigt. Es weist in einem zylindrischen
Aufnahmegehäuse 29 einen gestuften Druckkolben 30 auf, der an seinem
im Durchmesser erweiterten, in einer Buchse 31 geführten
Kolbenteil mit einer in einem stirnseitigen Kugelsitz 32
sitzenden Rastkugel 33 versehen ist, während sein im Durchmesser
abgesetzter Kolbenteil von einem Druckring 34 und von
Keilsegmenten 35 umschlossen ist, die sich einerseits an einer
Schrägschulter 36 des Druckkolbens 30 und andererseits mit ihren
rückwärtigen Keilflächen an einer Schrägfläche 37 des
Druckringes 34 abstützen. Letzterer steht unter der Wirkung einer
Vorspannfeder 38, die z. B. aus einem Tellerfederpaket besteht
und sich rückseitig gegen eine Einstellmutter 39 abstützt,
mit deren Hilfe die Federvorspannung einstellbar ist. Die
Teile 34 und 35 bilden eine Sperre, die den Druckkolben 30 und
damit die Rastkugel 33 in der Ausrastposition arretiert. In
dieser Position ragt der Druckkolben mit seinem rückwärtigen
Kolbenende 40 nach hinten aus dem Aufnahmegehäuse 29 heraus.
Durch Druck oder Schlag auf das Kolbenenede 40 kann die
Keilverspannung der Sperre gelöst und damit die Rastkugel 33 in
die Rastposition gebracht werden.
Wie vor allem Fig. 4 zeigt, ist das Überlastelement 28 mit
seinem Aufnahmegehäuse 29 in eine seitliche Bohrung 41
eingesteckt und am Aufnahmestück 23 befestigt, so daß die
Rastkugel 33 in der Rastposition quer in die Einstecköffnung 37
vorspringt und unter der Wirkung der Vorspannfeder 38 in eine
kalottenförmige Rastausnehmung 42 des in die Einstecköffnung
27 eingeführten Kupplungsteils 24 gedrückt wird. Damit ist
die Überlastkupplung geschlossen.
Das Aufnahmestück 23 weist eine axial durchgehende, die
Einstecköffnung 27 bildende Tasche oder Ausnehmung auf, in die
von der einen Seite her ein Kettenanschlußglied 43 einfaßt,
das mit dem Aufnahmestück 23 durch Verschweißen fest verbunden
ist. Vorzugsweise besteht das Aufnahmestück 23 aus zwei
miteinander verschweißten Halbteilen. Das Kettenanschlußglied 23 ist
etwa nach Art einer Halböse ausgebildet, die mit ihrem
Kettengliedbogen 44 in das Kettenschloß 25 gelenkbeweglich
eingehängt ist und deren beide parallele Schenkel 45 mit ihren
Enden in die durchgehende Ausnehmung des Aufnahmestücks 23
einfassen und hier mit dem Aufnahmestück durch Verschweißen fest
verbunden sind, wodurch die genannte Ausnehmung in ihrem
Endbereich verschlossen wird.
Das Kupplungsteil 24 besteht aus einem Kettenglied-Endstück,
das mit seinem Rundbogen 46 in das Kettenschloß 26 eingehängt
ist und dessen beide parallelen Schenkel 47 in Anpassung an
den Querschnitt der etwa schlitzartigen Einstecköffnung 27 zur
Rechteckform abgeflacht und im Bereich ihrer freien Enden
durch ein aussteifendes Querstück 48 durch Verschweißen
verbunden sind, das mit der kalottenförmigen Rastausnehmung 42
versehen ist, wobei vorzugsweise jeweils eine Rastausnehmung
42 an beiden gegenüberliegenden Seitenflächen des Querstücks
48 vorgesehen ist, so daß dieses in jeder seiner beiden
Lagen in die Einstecköffnung 27 einführbar und kuppelbar ist.
Die Einstecktiefe des Kettenglied-Endstücks 24 bis zum
Schließen der Überlastkupplung kann durch einen am
Kettenglied-Endstück 24 angeordneten Anschlag 49 begrenzt sein.
Die Zeichnung zeigt die Überlastkupplung 22 im geschlossenen
Zustand, bei dem die Rastkugel 33 in die Rastausnehmung 42 des
in die Einstecköffnung 27 eingeführten Kupplungsteils 24
eingerastet ist. Bei Überschreitung der durch Einstellung der
Vorspannfeder 38 gegebenen maximalen Zugkraft im Zugglied 17 wird
die Rastkugel 33 mit dem Druckkolben 30 gegen die
Rückstellkraft der Vorspannfeder 38 in das Aufnahmegehäuse 29 des
Überlastelementes 28 zurückgedrückt und damit die Überlastkupplung
22 geöffnet. Hierbei tritt der Druckkolben mit seinem
rückwärtigen Ende 40 aus dem Aufnahmegehäuse 29 heraus. Beim
erneuten Schließen der Überlastkupplung kann somit das
Kupplungsteil 24 frei in die Einstecköffnung 27 des Aufnahmestücks 23
eingeführt werden. Durch einen Schlag auf das Kolbenende 40
wird dann die Sperre gelöst, so daß die Rastkugel 33 von der
Vorspannfeder 38 in die Rastausnehmung 42 gedrückt und damit
die Kupplung geschlossen wird.
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| Anspruch[de] |
- 1. Einziehgeschirr für das Einziehen einer Kette in den
Kettenkanal einer Kettenführung, insbesondere einer an einem
Kettenkratzförderer angebauten Hobelführung, mit einem
Einziehschlitten, der eine in Längsrichtung des
Kettenkanals verlaufende Kanalöffnung durchfaßt und an dem die
einzuziehende Kette endseitig anschließbar ist, und mit
einem am Einziehschlitten befestigten Zugglied, das
außerhalb des Kettenkanals über ein Anschlußstück mit einem
Ziehantrieb kuppelbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Zugglied (17) als
Überlastsicherung eine Überlastkupplung (22) zugeordnet ist,
deren eines Kupplungsteil (23) ein federbelastetes
Rastorgan (33) und deren anderes Kupplungsteil (24) eine
Rastausnehmung (42) für das Rastorgan (33) aufweist.
- 2. Einziehgeschirr nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das eine Kupplungsteil der
Überlastkupplung (22) aus einem das federbelastete
Rastorgan (33) aufweisenden Aufnahmestück (23) besteht, das mit
einer Einstecköffnung (27) für das die Rastausnehmung (42)
aufweisende andere Kupplungsteil (24) versehen ist, wobei
das Rastorgan (23) von seiner Rastposition, in der es quer
in die Einstecköffnung (27) vorspringt und in die
Rastausnehmung (42) einfaßt, gegen die Rückstellkraft seiner
Vorspannfeder (38) in eine Ausrastposition zurückdrückbar ist,
in der es außer Eingriff mit der Rastausnehmung (42) des
anderen Kupplungsteils (24) steht.
- 3. Einziehgeschirr nach Anspruch 1 oder 2,
gekennzeichnet durch eine das Rastorgan (33) in
seiner Ausrastposition arretierende lösbare Sperre.
- 4. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Rastorgan (33) mit seiner Vorspannfeder (38) in einem am
betreffenden Kupplungsteil (23) angeordneten
Aufnahmegehäuse (29) angeordnet ist.
- 5. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Aufnahmestück (23) eine quer zu seiner Einstecköffnung (27)
gerichtete Bohrung od. dgl. aufweist, in die das am
Aufnahmestück (23) befestigte Aufnahmegehäuse (29) einfaßt.
- 6. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Rastorgan (33) sich gegen einen von der Vorspannfeder (38)
belasteten Druckbolzen (30) abstützt.
- 7. Einziehgeschirr nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckbolzen (30) in
Ausrastposition des Rastorgans (33) rückseitig aus dem
Aufnahmegehäuse (29) herausragt, und daß die Sperre aus im
Aufnahmegehäuse (29) angeordneten, den Druckbolzen (30)
umgreifenden und von der Vorspannfeder (38) gegen den
Druckbolzen anstellbaren Keilelementen (34, 35) mit
korrespondierenden Keilflächen besteht.
- 8. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Rastorgan (33) aus einer Rastkugel und die Rastausnehmung (42)
aus einer Kugelkalotte besteht.
- 9. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugglied (17) aus einer Zugkette besteht, in die
Überlastkupplung (22) gelenkig eingehängt ist.
- 10. Einziehgeschirr nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmestück (23)
der Überlastkupplung eine in Kettenzugrichtung
durchgehende, die Einstecköffnung (27) bildende Ausnehmung od. dgl.
aufweist, in die von der einen Seite her ein,
vorzugsweise durch Verschweißen, fest mit dem Aufnahmestück (23)
verbundenes Kettenanschlußglied (43) einfaßt und in die
von der anderen Seite her das die Rastausnehmung (42)
aufweisende Kupplungsteil (24) einsteckbar ist.
- 11. Einziehgeschirr nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das die Rastausnehmung
(42) aufweisende Kupplungsteil (24) aus einem Kettenglied-
Endstück besteht, deren über einen Kettengliedbogen (46)
verbundene parallele Schenkel (47) abgeflacht und durch
einen Quersteg (48) verbunden sind, der ein- oder
beidseitig eine Rastausnehmung (42) aufweist, wobei die
Einstecköffnung (27) desAufnahmestücks (23) in Anpassung an die
abgeflachten Schenkel (47) etwa schlitzartig ausgeführt
ist.
- 12. Einziehgeschirr nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Kettenanschlußglied (43) und das Kettenglied-Endstück (24) jeweils in
einem Kettenschloß (25, 26) der Zugkette eingehängt sind.
- 13. Einziehgeschirr nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das eine
Kupplungsteil (23) der Überlastkupplung (22) mit einer
Kettenkralle (16) od. dgl., die am Kratzerkettenband (2)
eines die Kettenführung aufweisenden Kettenkratzförderers
anschließbar ist, verbunden ist, während das andere
Kupplungsteil (24) über einen Zugkettenabschnitt des
Zuggliedes mit dem Einziehschlitten (15) verbunden ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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