| Dokumentenidentifikation |
DE4035081A1 07.05.1992 |
| Titel |
Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für Niederspannungsanlagen |
| Anmelder |
ABB CEAG Licht- und Stromversorgungstechnik GmbH, 4770 Soest, DE |
| Erfinder |
Mayer, Hartwig, 6934 Neckargerach, DE; Hofmann, Manfred, 6930 Eberbach, DE; Riedinger, Hans-Peter, 6935 Waldbrunn, DE |
| DE-Anmeldedatum |
05.11.1990 |
| DE-Aktenzeichen |
4035081 |
| Offenlegungstag |
07.05.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.05.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
H02B 11/173
|
| IPC-Nebenklasse |
H02B 1/36
H02J 3/18
|
| Zusammenfassung |
Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für Niederspannungsanlagen, mit wenigstens einem in ein Einschubfach des Schaltschrankes einschiebbaren, mit Rollen an seiner Unterseite versehenen Einschub zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen zum Schalten, Steuern, Regeln und dgl., welcher Einschub an seiner im Inneren des Schaltschrankes befindlichen Rückseite wenigstens eine Kontaktstelle aufweist, die mit je einem ortsfesten Gegenkontakt im Schaltschrank kontaktierbar sind, wobei der Einschub (11, 12) an seiner Unterseite ein Einhängegelenk (30, 32) aufweist, welches zur Montage in ein Gegenstück (26, 27) am Schaltschrank einhängbar ist, derart, daß der Einschub aus einer schräg nach vorn geklappten ersten Stellung (Einhängestellung) nach dem Einhängen in eine zweite Stellung (Einfahrstellung) schwenkbar ist, und daß der Einschub in seine eingeschobene Stellung verfahrbar ist und umgekehrt.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schaltschrank
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein Niederspannungsschaltschrank der eingangs genannten
Art besitzt einen oder mehrere Einschübe, die bei einer
bekannten Anordnung neben- und übereinander innerhalb
eines Schrankes in Einschubfächern untergebracht sind.
Die Einschübe besitzen Rollen, die auf Schienen im
Schaltschrank verfahrbar sind, wobei die Schienen
entweder ortsfeste Schienen oder teleskopartig ineinander
verschiebbare Schienen sind.
Alle Einschübe sind quadratisch oder mehr oder weniger
rechteckig und müssen, wenn sie eingebaut werden, mit
der Hand unter Aufwendung recht hoher Körperkraft in die
Höhe des Einschubes angehoben und dann in die Schienen
eingesetzt werden; dies ist bei relativ kleinen
Einschüben mit geringer oder gewichtsmäßig leichter Bestückung
relativ einfach; Einschübe, wie sie bei
Stromversorgungssystemen für Bereiche der Telekommunikationstechnik
bekannt geworden sind, sind gewichtsmäßig schwer, so daß
das Einsetzen des Einschubes in sein Einschubfach
Probleme mit sich bringt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schaltschrank der
eingangs genannten Art zu schaffen, der leicht in sein
Einschubfach, ohne Anwendung größerer Körperkraft,
einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1.
Erfindungsgemäß also wird der Einschub, der eine
langgestreckt rechteckige Kontur aufweist, in einer zur
Horizontalen schräg verlaufenden Stellung in das
Einhängegelenk eingehängt, in die vertikale Stellung verschwenkt
und in die eingeschobene Stellung verbracht.
Da das Einhängegelenk lediglich einen geringen Abstand
vom Boden aufweist, ist das Einhängen mit geringer
Körperkraft durchzuführen; nachdem das Einhängegelenk
eingehängt ist, ist lediglich nur die Gewichtskomponente
des schräg vorgelagerten Einschubes aufzuwenden, die
senkrecht verläuft. Bei einer Stellung etwa 45° zur
Horizontalen ist die Körperkraft, die noch aufzubringen
ist, um den Einschub in die vertikale Stellung zu
verbringen, relativ gering.
In besonders vorteilhafter Weise kann das Einhängegelenk
durch wenigstens ein an einem Wandungsabschnitt der
Unterseite des Einschubes vorgesehenes Langloch gebildet
sein, in welches ein am Schaltschrank angeordneter
Zapfen beim Einhängen einfügbar ist, wobei die Länge des
Langloches in Einschubrichtung der Einschiebelänge
entspricht.
In besonders vorteilhafter Weise ist gemäß Anspruch 4 an
den beiden Seitenflächen des Einschubs in dessen
Bodenbereich je ein Langloch vorgesehen; an sich
gegenüberliegenden, das Einschubfach zumindest teilweise seitlich
begrenzenden Seitenflächen jedes Einschubfaches ist
jeweils ein Zapfen angeordnet. Dadurch daß das Langloch
zur Bodenseite hin durch eine Öffnung geöffnet ist,
können die beiden Zapfen beim Einhängen des Einschubes
durch die Öffnungen in jedes Langloch gelangen. Mit
anderen Worten: beim Einhängen des Einschubes werden die
beiden Langlöcher über die Zapfen geschoben, so daß
diese Zapfen gemäß Anspruch 5 hinter an den Langlöchern
gebildeten Haken greifen, welche im eingehängten Zustand
den zugehörigen Zapfen teilweise umfassen.
Zur besseren Montage ist an der Unterseite jedes
Einschubes ein Rahmen befestigt, an dem die Langlöcher
sowie ggf. Rollen angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Ausführung und Ausgestaltung kann
insbesondere dann vorteilhaft angewendet werden, wenn
der Einschub eine rechteckig langgestreckte Kontur
aufweist, dergestalt, daß die Höhe jedes Einschubes ein
deutlich Mehrfaches ist als die Breite.
Wenn an der Rückwand jedes Einschubes zwei in Abstand
zueinander angeordnete Handgriffe angebracht sind, dann
kann der langgestreckt rechteckige Einschub in
horizontaler Lage getragen und an dem Schaltschrank eingehängt
werden; wegen der langgestreckten Kontur ist die
Einhängung immer relativ niedrig oberhalb des Bodens, auf dem
der Schaltschrank aufsteht, so daß der Einschub nicht
- wie im Extremfall bei bekannten Einschubarten - auf
eine Überkopf befindliche Höhe hochgehoben werden muß.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
ist dem Anspruch 8 zu entnehmen. Danach besitzt der
Einschub in besonders vorteilhafter Weise einen in
Einschieberichtung diesen durchdringenden Schraubenbolzen
oder Schraubspindel, der bzw. die die Rückseite des
Einschubes überragt und in ein am Schaltschrank
angeordnetes Innengewinde eingeschraubt werden kann. Die Länge
des Innengewindes und des Außengewindes an der Spindel
entspricht der Länge, die benötigt wird, um die
Kontaktstellen an der Rückwand des Einschubes und an der
gegenüberliegenden Wandung des Schaltschrankes zu schließen.
Die Kontakte sind dabei als Buchsen- und Steckkontakte
ausgebildet, von denen insbesondere diejenigen Kontakte
am Schaltschrank als schwimmende Kontakte ausgebildet
sind, die entsprechend evtl. auftretender Toleranzen
quer zur Kontaktierungsrichtung beweglich angeordnet
sind. Die Spindel kann mit einem Akkuschrauber oder ggf.
mit einer Kurbel gedreht werden.
Wenn der Schaltschrank zur Aufnahme von
Netzversorgungseinrichtungen, insbesondere von Gleichrichtern,
Netzgeräten, Stromrichtern und dgl. für
Telekommunikationsgeräte eingesetzt werden soll, dann enthält der Einschub
Kondensatoren, die während des Einschiebevorganges zur
Vermeidung von Beschädigungen der elektronischen
Bauteile im Inneren eines jeden Einschubes Kondensatoren, die
sich während des Einschiebevorganges aufladen sollen.
Demgemäß ist an der hinteren Wand jedes Einschubfaches
jeweils ein Kontaktelement vorgesehen, welches
beispielsweise in der Gebrauchsmusteranmeldung
G 87 17 645.9 beschrieben ist. Diese Kontaktelemente
sind zweistufige Kontaktelemente; das Gegenkontaktstück
am Einschub gelangt zunächst mit einem ersten
Kontaktteil in elektrisch-galvanische Berührung; da zwischen
den beiden Kontaktteilen ein Widerstand vorgesehen ist,
der auf die Aufladung der im Einschub befindlichen
Kondensatoren hin bemessen ist, fließt in die Kondensatoren
zunächst über diesen Widerstand und das sog. erste
Kontaktelement ein entsprechender Ladestrom. Nachdem sich
die Kondensatoren aufgeladen haben, soll das zweite
Kontaktteil jedes Kontaktelementes mit dem Gegenkontakt am
Einschub in elektrisch-galvanische Verbindung gelangen.
Wichtig ist, die Geschwindigkeit des Einschiebens so auf
die Ladezeit abzustellen, daß das zweite Kontaktteil,
mit dem praktisch der Widerstand im Kontaktelement
überbrückt wird, erst dann vom Gegenkontakt im Einschub
kontaktiert wird, wenn die Kondensatoren voll aufgeladen
sind.
Dies kann in bevorzugter Weise durch geeignete Bemessung
der Schraubspindel bewirkt werden. Wenn das
Schraubgewinde eine geeignete Steigung und eine geeignete Länge
aufweist, dann kann die Kontaktierungszeit an den
Kontaktelementen bzw. die Ladezeit auch dann eingehalten
werden, wenn man einen Elektroschrauber verwendet. Die
Drehgeschwindigkeit des Elektroschraubers ist demgemäß
auf die Steigung des Gewindes der Schraubspindel so
eingestellt, bzw. die Gewindeabmessungen sind auf die
Drehgeschwindigkeit des Schraubers so eingestellt, daß der
Widerstand im Kontaktelement erst dann überbrückt ist,
wenn die Kondensatoren aufgeladen sind.
Anhand der Zeichnung, in der eine Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung
sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und
Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben
werden.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schaltschrank mit eingesetztem
Einschub im Querschnitt,
Fig. 2 eine Vorderansicht des
Schaltschrankes mit eingesetzten Einschüben,
Fig. 3, 4 und 5 schematische Darstellungen jeweils
unterschiedlicher Stellungen des
Einschubes bezogen auf den
Schaltschrank und
Fig. 6 eine schematische Teilansicht eines
Schaltschrankes mit Einschub mit den
Kontaktelementen gemäß
DE-GM 87 17 645.9.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 2. Diese zeigt
einen Schaltschrank 10, in dem drei Einschübe 11 und 12
eingesetzt sind. Man erkennt aus der Fig. 2, daß die
Höhe H des Einschubes wesentlich größer ist als die
Breite B, so daß die Kontur des Einschubes 11 eine
deutlich langgestreckt rechteckige Form aufweist. Die Breite
B1 des Einschubes 12 ist wesentlich größer als
diejenigen (B) der Einschübe 11; gleichwohl besitzt auch der
Einschub 12 eine deutlich langgestreckt rechteckige
Kontur.
Die Einschübe 11 und 12 sind jeweils in ein Einschubfach
13 eingesetzt, wobei dieses Einschubfach von einer
hinteren Wand 14, einer oberen Wand 15 und einer unteren
Wand 16 abgeschlossen ist. In dem Raum 17 unterhalb der
unteren Wand 16 befinden sich elektrische oder
elektronische Schalt- und Steuerelemente, wogegen in dem Raum
18 oberhalb der oberen Begrenzungswand 15 Zuführ- oder
Abführleitungen vorgesehen sind. Ggf. können in dem Raum
17 Zuführleitungen, Netzleitungen und dgl. verlegt sein.
Der Einschub besitzt eine vordere Wand 20, eine Rückwand
21, Seitenwände (nicht gezeigt) sowie Boden- und
Dachwände 22 und 23. Unterhalb der Bodenwand 22 jedes
Einschubes befinden sich in der Breite jedes Einschubes 11,
12 entsprechenden Abstand für jedes Einschubfach zwei am
Schaltschrank befestigte Rahmenteile 24, an deren sich
gegenüberliegenden Seitenwänden horizontal verlaufende
Schienen 25 angebracht sind; außerdem befindet sich im
Bereich der Vorderwand des Schaltschrankes 10 an jedem
Rahmenteil 24 je ein Zapfen 26, an dem eine Rolle 27
gelagert ist.
Der Einschub selbst besitzt an seinem unteren Ende einen
Rahmen 28, der an seinem im Inneren des Schaltschrankes
befindlichen Ende eine Rolle 29 und an dem
entgegengesetzten, nach vorn zuliegenden Ende im Bereich der
beiden Seitenwände des Einschubes je eine langlochförmige
Aussparung 30 aufweist, die nach unten über eine Öffnung
31 geöffnet sind.
Zur Montage des Einschubes wird wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird der Einschub, so wie in Fig. 3
dargestellt, unter einem Winkel zur Horizontalen verbracht,
wobei er mittels der Handgriffe 44 und 45 festgehalten
werden kann. Sodann wird der Einschub in das
Einschubfach eingefügt und zwar derart, daß die sich
gegenüberliegenden Zapfen 26 mit den Rollen 27 durch die
Öffnungen 31 in das Langloch 30 hineinkommen bzw.
hineingelangen. Nach Absenken gemäß Pfeilrichtung P1 greifen die
Zapfen 26 mit den Rädern 27 in eine durch die Öffnung 31
gebildete Tasche 32, so daß der Einschub 11 in dieser
Stellung sich an den Zapfen 26/27 abstützen kann. Mit
anderen Worten: der Einschub wird im Bereich seiner
horizontal verlaufenden vorderen Kante auf den Zapfen
26/27 aufgelagert, d. h. in diese eingehängt. Danach
wird der Einschub 11 um den Zapfen 26/27 gemäß
Pfeilrichtung P2 geschwenkt, so daß er in die in Fig. 5
gezeigte Lage gelangt, in der die Rollen 29 auf der
Schiene 25 aufliegen. Die oberen Kanten 33 der Langlöcher 30
liegen auf den Zapfen 26 und Rollen 27 auf, so daß sich
das Einschubgewicht auf den Rollen 29 und 27 abstützt.
In dieser Stellung kann der Einschub 11 in Pfeilrichtung
P3 ins Innere des Einschubfaches hineingeschoben werden.
Zur Vereinfachung geschieht dies wie folgt:
Der Einschub 11 ist von einer im Einschub gelagerten
Spindel 35 durchgriffen; diese Spindel 35 wird in
Einzügen 36 an der vorderen Wand 20 bzw. 37 an der hinteren
Wand 21 gelagert und so geführt, daß sie sich in der
Horizontalen nicht verschieben kann. Der aus der Rückwand
21 des Einschubes herausragende Teil der Spindel 35 ist
mit einem Außengewinde 38 versehen, welches in ein
Innengewinde, daß in einer Buchse 39 an der Rückwand 14
befestigt ist, eingeschraubt werden kann. Durch das
Einschrauben des Gewindes 38 in das Innengewinde der Buchse
39 wird der Einschub in Pfeilrichtung P3 nach rückwärts
verfahren.
Während dieses Einschubvorganges gelangen am Einschub
befindliche Kontaktbuchsen 40 und 41 in Kontakt mit
schwimmend an der Rückwand 14 aufgelagerten
Kontaktstekkern 42 und 43. Schwimmend bedeutet, daß die
Kontaktstecker quer zu der Kontaktierungsrichtung verschiebbar
sind, so daß dadurch Toleranzen ausgeglichen werden
können und immer eine korrekte Kontaktgabe zwischen den
Kontaktstellen 40/42 bzw. 41/43 gewährleistet ist.
Die Gewindelänge bzw. die Einschraubtiefe des Gewindes
38 in das Gewinde der Buchse 39 entspricht dabei der
Länge L des Langloches 30 und der Einstecklänge der
Kontaktstifte in die Kontaktbuchsen.
An der hinteren Wand des Einschubfaches 60 sind
Kontaktelemente 61 angebracht, die den Kontaktelementen
entsprechen, wie sie in dem DE-GM 87 17 645.9 beschrieben
sind. Jedes Kontaktelement besitzt einen ersten
Kontaktteil 62, der von einem zweiten Kontaktteil 63, der als
Buchse ausgebildet sein kann, durch eine Isolierschicht
64 elektrisch isoliert ist. Zwischen dem ersten
Kontaktteil 62 und dem zweiten Kontaktteil 63 befindet sich ein
Widerstand 65, der mit seinen beiden Enden jeweils an
dem Kontaktteil 62 bzw. 63 angeschlossen ist. An einer
elektrischen Anschlußleitung 66 ist das zweite
Kontaktteil 63 mittels einer geeigneten Schraubenverbindung 67
elektrisch-galvanisch angeschlossen. Wie in dem DE-GM
87 17 645.9 beschrieben könnte das zweite Kontaktteil 63
auch ein Gewindesackloch aufweisen, so daß es an dem
Leiter 66 mittels einer Schraube befestigt werden kann.
An der hinteren Wandung 70 des Einschubfaches 11 ist
eine Gegenkontaktbuchse 71 schwimmend gelagert, so daß
sie Bewegungen in Pfeilrichtung P bzw. senkrecht zur
Zeichenebene ausführen kann. Das Gegenkontaktstück 71
besitzt eine Kontaktbuchse 72, in der ggf. - wie in der
Zeichnung dargestellt - ein Multikontakt 73
untergebracht ist.
Wenn der Einschub in Pfeilrichtung P5 verschoben wird,
dann gelangt zunächst das erste Kontaktteil 42 in
elektrisch-galvanische Berührung mit den Kontaktlamellen 73
des Gegenkontaktes 71, so daß ein Strom über den
Widerstand 65 fließt, durch den - wie in dem DE-GM 87 17 645
beschrieben - im Einschub befindliche Kondensatoren
aufgeladen werden können. Nachdem diese Kondensatoren
aufgeladen sind, gelangt der Gegenkontakt 71 mit dem
zweiten Kontaktteil 63 in Berührung, so daß der Hauptkontakt
geschlossen ist.
Das Außengewinde 38 der Spindel 35 ist nun so bemessen,
daß bei Benutzung eines Akkuschraubers der Gegenkontakt
71 mit dem ersten Kontaktteil 62 so lange in Berührung
bleibt, und nur mit diesem, bis die Kondensatoren, die
in der Zeichnung Fig. 6 nicht dargestellt sind,
aufgeladen sind. Erst danach soll das zweite Kontaktteil 63
mit dem Gegenkontakt 71 in Berührung gelangen. Wenn eine
Betätigung der Schraubspindel 35 mit einer Kurbel
vorgenommen wird, dann kann das Gewinde ggf. auch eine andere
Konfiguration haben. Der Widerstandswert des
Widerstandes 65, die Gewindelänge und -steigung der
Schraubspindel 35 und damit auch des Innengewindes der Buchse 39
(siehe Fig. 6) muß so angepaßt sein, daß je nach
Drehgeschwindigkeit des vorgesehenen Montagewerkzeuges
Kurbel und/oder Akkuschrauber die Ladezeit der
Kondensatoren gewährleistet ist.
|
| Anspruch[de] |
- 1. Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für
Niederspannungsanlagen, mit wenigstens einem in ein
Einschubfach des Schaltschrankes einschiebbaren, mit Rollen
an seiner Unterseite versehenen Einschub zur Aufnahme
von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen zum
Schalten, Steuern, Regeln und dgl., welcher Einschub an
seiner im Inneren des Schaltschrankes befindlichen
Rückseite wenigstens eine Kontaktstelle aufweist, die mit je
einem ortsfesten Gegenkontakt im Schaltschrank
kontaktierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub
(11, 12) an seiner Unterseite ein Einhängegelenk (30,
32) aufweist, welches zur Montage in ein Gegenstück (26,
27) am Schaltschrank einhängbar ist, derart, daß der
Einschub aus einer schräg nach vorn geklappten ersten
Stellung (Einhängestellung) nach dem Einhängen in eine
zweite Stellung (Einfahrstellung) schwenkbar ist, in der
der Einschub in seine eingeschobene Stellung verfahrbar
ist und umgekehrt.
- 2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einhängegelenk durch wenigstens ein an
einem Wandungsabschnitt der Unterseite des Einschubes
(11, 12) vorgesehenes Langloch (30) gebildet ist, in
welches ein am Schaltschrank angeordneter Zapfen (26,
27) beim Einhängen einfügbar ist, wobei die Länge (L)
des Langloches (30) in Einschubrichtung der
Einschiebelänge entspricht.
- 3. Schaltschrank nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß am Zapfen (26) eine Rolle (27) vorgesehen
ist, auf der eine der Kanten (33) des Langloches (30)
abrollt.
- 4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Seitenflächen
des Einschubes in dessen Bodenbereich je ein Langloch
(30) vorgesehen ist, daß an sich gegenüberliegenden, das
Einschubfach zumindest teilweise seitlich begrenzenden
Seitenflächen jedes Einschubfaches je ein Zapfen (27)
angeordnet ist, und daß das Langloch zur Bodenseite hin
durch eine Öffnung (31) geöffnet ist, so daß beide
Zapfen beim Einhängen des Einschubes durch die Öffnungen
(31) in jedes Langloch (30) gelangen.
- 5. Schaltschrank nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Langloch an seinem der Vorderseite des
Einschubes abgewandten Ende des Einschubes eine Tasche
(32) aufweist, wodurch eine Art Haken (32a) gebildet
ist, der im eingehängten Zustand (siehe Fig. 4) den
zugehörigen Zapfen (26) teilweise umfaßt.
- 6. Schaltschrank nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des
Einschubes ein Rahmen befestigt ist, an dem das
Einhängeelement, insbesondere die Langlöcher angebracht sind.
- 7. Schaltschrank nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11, 12)
eine rechteckig langgestreckte Kontur aufweist,
dergestalt, daß die Höhe (H) jedes Einschubes ein deutlich
mehrfaches ist als die Breite (B, B1).
- 8. Schaltschrank nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwand jedes
Einschubes zwei in Abstand zueinander angeordnete
Handgriffe (44, 45) angeordnet sind, so daß der
langgestreckt rechteckige Einschub in horizontaler Lage mit
seiner Vorderseite nach unten weisend manuell
transportierbar ist.
- 9. Schaltschrank nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub von einer
in Einschieberichtung verlaufenden, mit einem
Außengewinde (38) versehenen Spindel (35) durchgriffen ist,
wobei der mit dem Gewinde (38) versehene Abschnitt der
Spindel aus der Rückwand (21) des Einschubes herausragt,
und daß an der Rückwand des Einschubfaches ein
Innengewinde vorgesehen ist, in welches das Außengewinde (38)
der Spindel (35) einschraubbar ist, so daß durch
Verdrehen der Spindel und Einschrauben des Außengewindes (38)
in das Innengewinde der Einschub in die eingeschobene
Stellung verfahrbar ist.
- 10. Schaltschrank nach Anspruch 9, bei dem
wenigstens ein Einschub Netzgeräte zur Versorgung von
elektronischen Anlagen aufweist, in denen Kondensatoren
vorgesehen sind, wobei am Schaltschrank ein zweigeteilter
Kontaktstecker mit einem zwischen den Teilen
befindlichen Widerstand angeordnet ist, der in einem Einschub
befindliche Kontaktbuchse derart eingreift, daß nach
Kontaktierung des Gegenkontaktes mit dem ersten
Kontaktteil ein Strom im Kontaktstecker angeordneten Widerstand
fließt, wodurch die Kondensatoren aufgeladen werden, und
daß erst nach Aufladung der Kondensatoren der zweite
Kontaktteil von dem Gegenkontakt kontaktiert wird, so
daß der Widerstand überbrückt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gewinde des Innengewindes in der Buchse (39) und
des Außengewindes (38) der Spindel derart bemessen ist
daß bei Verdrehung der Schraubspindel (35) mittels eines
handelsüblichen Elektroschraubers bei dessen maximaler
Drehgeschwindigkeit der Zeitraum zwischen der
Kontaktierung des ersten Kontaktteils (62) und des zweiten
Kontaktteils (63) derart ist, daß die Aufladung der
Kondensatoren im Einschub (11) beendet ist, bevor das zweite
Kontaktteil (63) von dem Gegenkontakt am Einschub (11)
kontaktiert wird.
|
|
|