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Dokumentenidentifikation DE4035082A1 07.05.1992
Titel Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für Niederspannungsanlagen
Anmelder ABB CEAG Licht- und Stromversorgungstechnik GmbH, 4770 Soest, DE
Erfinder Mayer, Hartwig, 6934 Neckargerach, DE;
Hofmann, Manfred, 6930 Eberbach, DE;
Riedinger, Hans-Peter, 6935 Waldbrunn, DE
DE-Anmeldedatum 05.11.1990
DE-Aktenzeichen 4035082
Offenlegungstag 07.05.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.05.1992
IPC-Hauptklasse H02B 11/173
IPC-Nebenklasse H02B 1/36   
Zusammenfassung Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für Niederspannungsanlagen, mit wenigstens einem in ein Einschubfach des Schaltschrankes einschiebbaren, mit Rollen an seiner Unterseite versehenen Einschub zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen zum Schalten, Steuern, Regeln und dgl., welcher Einschub an seiner im Inneren des Schaltschrankes befindlichen Rückseite wenigstens eine Kontaktstelle aufweist, die mit je einem ortsfesten Gegenkontakt im Schaltschrank kontaktierbar sind, wobei der Einschub (11, 12) an seiner Unterseite ein Einhängegelenk (30, 32) aufweist, welches zur Montage in ein Gegenstück (26, 27) am Schaltschrank einhängbar ist, derart, daß der Einschub aus einer schräg nach vorn geklappten ersten Stellung (Einhängestellung) nach dem Einhängen in eine zweite Stellung (Einfahrstellung) schwenkbar ist, und daß der Einschub in seine eingeschobene Stellung verfahrbar ist und umgekehrt.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schaltschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Ein Niederspannungsschaltschrank der eingangs genannten Art besitzt einen oder mehrere Einschübe, die bei einer bekannten Anordnung neben- und übereinander innerhalb eines Schrankes in Einschubfächern untergebracht sind. Die Einschübe besitzen Rollen, die auf Schienen im Schaltschrank verfahrbar sind, wobei die Schienen entweder ortsfeste Schienen oder teleskopartig ineinander verschiebbare Schienen sind.

Alle Einschübe sind quadratisch oder mehr oder weniger rechteckig und müssen, wenn sie eingebaut werden, mit der Hand unter Aufwendung recht hoher Körperkraft in die Höhe des Einschubes angehoben und dann in die Schienen eingesetzt werden; dies ist bei relativ kleinen Einschüben mit geringer oder gewichtsmäßig leichter Bestückung relativ einfach; Einschübe, wie sie bei Stromversorgungssystemen für Bereiche der Telekommunikationstechnik bekannt geworden sind, sind gewichtsmäßig schwer, so daß das Einsetzen des Einschubes in sein Einschubfach Probleme mit sich bringt.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schaltschrank der eingangs genannten Art zu schaffen, der leicht in sein Einschubfach, ohne Anwendung größerer Körperkraft, einsetzbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1.

Erfindungsgemäß also wird der Einschub, der eine langgestreckt rechteckige Kontur aufweist, in einer zur Horizontalen schräg verlaufenden Stellung in das Einhängegelenk eingehängt, in die vertikale Stellung verschwenkt und in die eingeschobene Stellung verbracht.

Da das Einhängegelenk lediglich einen geringen Abstand vom Boden aufweist, ist das Einhängen mit geringer Körperkraft durchzuführen; nachdem das Einhängegelenk eingehängt ist, ist lediglich nur die Gewichtskomponente des schräg vorgelagerten Einschubes aufzuwenden, die senkrecht verläuft. Bei einer Stellung etwa 45° zur Horizontalen ist die Körperkraft, die noch aufzubringen ist, um den Einschub in die vertikale Stellung zu verbringen, relativ gering.

Der Einschub besitzt in besonders vorteilhafter Weise einen in Einschieberichtung den Einschub durchdringenden Schraubenbolzen oder Schraubspindel, der bzw. die die Rückseite des Einschubes überragt und in ein am Schaltschrank angeordnetes Innengewinde eingeschraubt werden kann. Die Länge des Innengewindes und des Außengewindes an der Spindel entspricht der Länge, die benötigt wird, um die Kontaktstellen an der Rückwand des Einschubes und an der gegenüberliegenden Wandung des Schaltschrankes zu schließen. Die Kontakte sind dabei als Buchsen- und Steckkontakte ausgebildet, von denen insbesondere diejenigen Kontakte am Schaltschrank als schwimmende Kontakte ausgebildet sind, die entsprechend evtl. auftretender Toleranzen quer zur Kontaktierungsrichtung beweglich angeordnet sind. Die Spindel kann mit einem Akkuschrauber oder ggf. mit einer Kurbel gedreht werden.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.

Anhand der Zeichnung, in der eine Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.

Es zeigen:

Fig. 1 einen Schaltschrank mit eingesetztem Einschub im Querschnitt,

Fig. 2 eine Vorderansicht des Schaltschrankes mit eingesetzten Einschüben,

Fig. 3, 4 und 5 schematische Darstellungen jeweils unterschiedlicher Stellungen des Einschubes bezogen auf den Schaltschrank.

Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 2. Diese zeigt einen Schaltschrank 10, in dem drei Einschübe 11 und 12 eingesetzt sind. Man erkennt aus der Fig. 2, daß die Höhe H des Einschubes wesentlich größer ist als die Breite B, so daß die Kontur des Einschubes 11 eine deutlich langgestreckt rechteckige Form aufweist. Die Breite B1 des Einschubes 12 ist wesentlich größer als diejenigen (B) der Einschübe 11; gleichwohl besitzt auch der Einschub 12 eine deutlich langgestreckt rechteckige Kontur.

Die Einschübe 11 und 12 sind jeweils in ein Einschubfach 13 eingesetzt, wobei dieses Einschubfach von einer hinteren Wand 14, einer oberen Wand 15 und einer unteren Wand 16 abgeschlossen ist. In dem Raum 17 unterhalb der unteren Wand 16 befinden sich elektrische oder elektronische Schalt- und Steuerelemente, wogegen in dem Raum 18 oderhalb der oberen Begrenzungswand 15 Zuführ- oder Abführleitungen vorgesehen sind. Ggf. können in dem Raum 17 Zuführleitungen, Netzleitungen und dgl. verlegt sein.

Der Einschub besitzt eine vordere Wand 20, eine Rückwand 21, Seitenwände (nicht gezeigt) sowie Boden- und Dachwände 22 und 23. Unterhalb der Bodenwand 22 jedes Einschubes befinden sich in der Breite jedes Einschubes 11, 12 entsprechenden Abstand für jedes Einschubfach zwei am Schaltschrank befestigte Rahmenteile 24, an deren sich gegenüberliegenden Seitenwänden horizontal verlaufende Schienen 25 angebracht sind; außerdem befindet sich im Bereich der Vorderwand des Schaltschrankes 10 an jedem Rahmenteil 24 je ein Zapfen 26, an dem eine Rolle 27 gelagert ist.

Der Einschub selbst besitzt an seinem unteren Ende einen Rahmen 28, der an seinem im Inneren des Schaltschrankes befindlichen Ende eine Rolle 29 und an dem entgegengesetzten, nach vorn zuliegenden Ende im Bereich der beiden Seitenwände des Einschubes je eine langlochförmige Aussparung 30 aufweist, die nach unten über eine Öffnung 31 geöffnet sind.

Zur Montage des Einschubes wird wie folgt vorgegangen: Zunächst wird der Einschub, so wie in Fig. 3 dargestellt, unter einem Winkel zur Horizontalen verbracht, wobei er mittels der Handgriffe 44 und 45 festgehalten werden kann. Sodann wird der Einschub in das Einschubfach eingefügt und zwar derart, daß die sich gegenüberliegenden Zapfen 26 mit den Rollen 27 durch die Öffnungen 31 in das Langloch 30 hineinkommen bzw. hineingelangen. Nach Absenken gemäß Pfeilrichtung P1 greifen die Zapfen 26 mit den Rädern 27 in eine durch die Öffnung 31 gebildete Tasche 32, so daß der Einschub 11 in dieser Stellung sich an den Zapfen 26/27 abstützen kann. Mit anderen Worten: der Einschub wird im Bereich seiner horizontal verlaufenden vorderen Kante auf den Zapfen 26/27 aufgelagert, d. h. in diese eingehängt. Danach wird der Einschub 11 um den Zapfen 26/27 gemäß Pfeilrichtung P2 geschwenkt, so daß er in die in Fig. 5 gezeigte Lage gelangt, in der die Rollen 29 auf der Schiene 25 aufliegen. Die oberen Kanten 33 der Langlöcher 30 liegen auf den Zapfen 26 und Rollen 27 auf, so daß sich das Einschubgewicht auf den Rollen 29 und 27 abstützt. In dieser Stellung kann der Einschub 11 in Pfeilrichtung P3 ins Innere des Einschubfaches hineingeschoben werden.

Zur Vereinfachung geschieht dies wie folgt: Der Einschub 11 ist von einer im Einschub gelagerten Spindel 35 durchgriffen; diese Spindel 35 wird in Einzügen 36 an der vorderen Wand 20 bzw. 37 an der hinteren Wand 21 gelagert und so geführt, daß sie sich in der Horizontalen nicht verschieben kann. Der aus der Rückwand 21 des Einschubes herausragende Teil der Spindel 35 ist mit einem Außengewinde 38 versehen, welches in ein Innengewinde, daß in einer Buchse 39 an der Rückwand 14 befestigt ist, eingeschraubt werden kann. Durch das Einschrauben des Gewindes 38 in das Innengewinde der Buchse 39 wird der Einschub in Pfeilrichtung P3 nach rückwärts verfahren.

Während dieses Einschubvorganges gelangen am Einschub befindliche Kontaktbuchsen 40 und 41 in Kontakt mit schwimmend an der Rückwand 14 aufgelagerten Kontaktsteckern 42 und 43. Schwimmend bedeutet, daß die Kontaktstecker quer zu der Kontaktierungsrichtung verschiebbar sind, so daß dadurch Toleranzen ausgeglichen werden können und immer eine korrekte Kontaktgabe zwischen den Kontaktstellen 40/42 bzw. 41/43 gewährleistet ist.

Die Gewindelänge bzw. die Einschraubtiefe des Gewindes 38 in das Gewinde der Buchse 39 entspricht dabei der Länge L des Langloches 30 und der Einstecklänge der Kontaktstifte in die Kontaktbuchsen.


Anspruch[de]
  1. 1. Elektrischer Schaltschrank, insbesondere für Niederspannungsanlagen, mit wenigstens einem in ein Einschubfach des Schaltschrankes einschiebbaren, mit Rollen an seiner Unterseite versehenen Einschub zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen zum Schalten, Steuern, Regeln und dgl., welcher Einschub an seiner im Inneren des Schaltschrankes befindlichen Rückseite wenigstens eine Kontaktstelle aufweist, die mit je einem ortsfesten Gegenkontakt im Schaltschrank kontaktierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11, 12) an seiner Unterseite ein Einhängegelenk (30, 32) aufweist, welches zur Montage in ein Gegenstück (26, 27) am Schaltschrank einhängbar ist, derart, daß der Einschub aus einer schräg nach vorn geklappten ersten Stellung (Einhängestellung) nach dem Einhängen in eine zweite Stellung (Einfahrstellung) schwenkbar ist, in der der Einschub in seine eingeschobene Stellung verfahrbar ist und umgekehrt.
  2. 2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einhängegelenk durch wenigstens ein an einem Wandungsabschnitt der Unterseite des Einschubes (11, 12) vorgesehenes Langloch (30) gebildet ist, in welches ein am Schaltschrank angeordneter Zapfen (26, 27) beim Einhängen einfügbar ist, wobei die Länge (L) des Langloches (30) in Einschubrichtung der Einschiebelänge entspricht.
  3. 3. Schaltschrank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Zapfen (26) eine Rolle (27) vorgesehen ist, auf der eine der Kanten (33) des Langloches (30) abrollt.
  4. 4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Seitenflächen des Einschubes in dessen Bodenbereich je ein Langloch (30) vorgesehen ist, daß an sich gegenüberliegenden, das Einschubfach zumindest teilweise seitlich begrenzenden Seitenflächen jedes Einschubfaches je ein Zapfen (27) angeordnet ist, und daß das Langloch zur Bodenseite hin durch eine Öffnung (31) geöffnet ist, so daß beide Zapfen beim Einhängen des Einschubes durch die Öffnungen (31) in jedes Langloch (30) gelangen.
  5. 5. Schaltschrank nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Langloch an seinem der Vorderseite des Einschubes abgewandten Ende des Einschubes eine Tasche (32) aufweist, wodurch eine Art Haken (32a) gebildet ist, der im eingehängten Zustand (siehe Fig. 4) den zugehörigen Zapfen (26) teilweise umfaßt.
  6. 6. Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Einschubes ein Rahmen befestigt ist, an dem das Einhängeelement, insbesondere die Langlöcher angebracht sind.
  7. 7. Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11, 12) eine rechteckig langgestreckte Kontur aufweist, dergestalt, daß die Höhe (H) jedes Einschubes ein deutlich mehrfaches ist als die Breite (B, B1).
  8. 8. Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwand jedes Einschubes zwei in Abstand zueinander angeordnete Handgriffe (44, 45) angeordnet sind, so daß der langgestreckt rechteckige Einschub in horizontaler Lage mit seiner Vorderseite nach unten weisend manuell transportierbar ist.
  9. 9. Schaltschrank nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub von einer in Einschieberichtung verlaufenden, mit einem Außengewinde (38) versehenen Spindel (35) durchgriffen ist, wobei der mit dem Gewinde (38) versehene Abschnitt der Spindel aus der Rückwand (21) des Einschubes herausragt, und daß an der Rückwand des Einschubfaches ein Innengewinde vorgesehen ist, in welches das Außengewinde (38) der Spindel (35) einschraubbar ist, so daß durch Verdrehen der Spindel und Einschrauben des Außengewindes (38) in das Innengewinde der Einschub in die eingeschobene Stellung verfahrbar ist.






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