| Dokumentenidentifikation |
DE4120349C1 27.05.1992 |
| Titel |
Einrichtung zum Abtrennen eines Rohres |
| Anmelder |
ABB Reaktor GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Haller, Hans, 6800 Mannheim, DE |
| DE-Anmeldedatum |
19.06.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4120349 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.05.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.05.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
B23D 21/04
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| IPC-Nebenklasse |
B26D 1/18
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| Zusammenfassung |
Bei derartigen Einrichtungen erfolgt die Zustellbewegung des Schneidrades von Hand, so daß wegen des ungleichmäßigen Eindringvorganges des Schneidrades (22) größere Kräfte aufgebracht werden müssen, die eine schwere, überdimensionierte Bauweise der Einrichtung notwendig machen. Zur Schaffung einer fernbedienbaren, einfach aufgebauten Einrichtung ist ein umlaufender Träger (9) in einem Gehäuse (7) gelagert, das seinerseits lösbar mit einem Aufnahmekörper (1) verbunden ist. Jeder Halter (20) ist an seinem dem Schneidrad (22) abgewandten Ende als Gewindebolzen (27) ausgebildet, der ein mit einem entsprechenden Innengewinde versehenes Stellrad (28) trägt. Das Gehäuse (7) ist an seiner dem Träger (9) zugewandten Seite mit wenigstens einem Nocken (32) versehen, der in eine malteserkreuzartig ausgebildete Umfangsfläche des Stellrades (28) eingreift.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Abtrennen eines
Rohres mit an dessen Außenumfang angreifenden Schneidrädern,
deren Halter in einem Träger radial beweglich geführt sind,
wobei der über einen Antrieb in Umlauf gebrachte Träger in einem
Gehäuse angeordnet ist, das einen Anschlag zur Steuerung der
Radialbewegung der Halter aufweist.
Eine derartige Einrichtung ist aus der DE 38 01 432 C2 bekannt.
Dort ist in dem den Träger umfassenden Gehäuse, das übrigens
zusammen mit dem Träger dessen Umlaufbewegung ausführt, eine
der Anzahl der Halter entsprechende Anzahl von T-Nuten
angeordnet. Die konisch zur Achse des Trägers verlaufende T-Nut greift
in ein ebenso verlaufendes Gegenstück eines Halters, so daß die
mit einem aufwendigen Fertigungsaufwand entstehende
formschlüssige Verbindung bei einer Relativbewegung des Gehäuses zum
Träger die gleichartige Radialbewegung aller Halter veranlaßt.
Eine Anzahl Halter ist mit einem Schneidrad und eine andere
Anzahl mit einer Gegendruckwalze bestückt, so daß die Druckwalze
wegen der gleichförmigen Zustellbewegung der drei Halter zu
Beschädigungen des Rohres führen kann. Zur Ausführung der
Schiebebewegung des Gehäuses ist offensichtlich ein dort
angreifender Hebel erforderlich. Wird er von Hand betätigt, erfolgt eine
ungleichmäßige Zustellbewegung, wogegen eine maschinelle
Betätigung einen hohen mechanischen Aufwand erfordert. Eine
Antriebswelle ist in Form einer Gewindeverbindung dem Träger
zugeordnet, so daß bei Änderung der Drehrichtung ein
unerwünschtes Lösen der Verbindung nicht auszuschließen ist.
Aus der DE 26 18 044 B2 ist ein multifunktionales Gerät zum
Durchführen von mechanischen Arbeitsgängen an dünnwandigen
Rohren bekannt. Nach der in ihrer Fig. 3 gezeigten
Rohrtrenneinrichtung ist einem umlaufenden Werkzeugträger ein separater
Antrieb für eine Trennscheibe zugeordnet. Nachdem die separat
angetriebene Trennscheibe über ein Handrad die Rohrwandung an
einer Stelle durchtrennt hat, wird über ein Handkurbel der
Werkzeugträger zusammen mit dem Trennscheibenantrieb in Umlauf
gebracht und das Rohr abgetrennt.
Eine aus der DE 25 33 639 B2 bekannte Maschine zum Abschneiden
von maßhaltigen Abschnitten, beschreibt die hydraulische
Steuerung der Spann-, Schneid- und Vorschubbewegung.
Ferner ist aus dem deutschen Patent 8 53 087 eine Bohr- und
Abflächstange bekannt, bei der ein Schaltrad eine Schubstange
bewegt, die nach einer 90°-Umlenkung den Vorschub des Drehstahls
beim Plandrehen bewirkt. Eine derartige Bohrstange ist, da sie
entweder an der Innenseite oder an der Stirnseite eines
Werkstückes angreift, zum Abtrennen eines Rohres von dessen
Außenseite her nicht geeignet.
Es stellt sich die Aufgabe, eine Einrichtung der eingangs
genannten Art anzugeben, die bei einfachem Aufbau zuverlässig
arbeitet und eine schonende Behandlung des Rohres sicherstellt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß das
Gehäuse stationär und lösbar einem Aufnahmekörper angeordnet ist, wobei
das Gehäuse den Antrieb zur Erzeugung der Umlaufbewegung des
Trägers aufnimmt, daß jeder Halter an seinem dem Schneidrad
abgewandten Ende als Gewindebolzen ausgebildet ist, der ein mit
einem entsprechenden Innengewinde versehenes Stellrad trägt,
das in seiner Achsrichtung betrachtet, im Träger festgelegt
ist, und daß das Gehäuse an seiner dem Träger zugewandten Seite
mit wenigstens einem Nocken versehen ist, der in eine
malteserkreuzartig ausgebildete Umfangsfläche des Stellrades eingreift.
Während der Drehbewegung des Trägers werden die Stellräder
nacheinander bei einem Kontakt mit einem Nocken um ca. 90°
gedreht, so daß nach einem kontinuierlichen Eindringen des
Schneidrades und gleichzeitigen Schneiden eine Ruhepause
eintritt, bei der nur ein Schneidvorgang und kein Eindringvorgang
erfolgt. Der Einsatz von mehreren Nocken führt zu einem
schnelleren Eindringen der Schneidräder in das Rohr je
Trägerumdrehung. Wegen seiner stationären Anordnung kann das Gehäuse den
Antrieb aufnehmen und führt somit zu einer einfach aufgebauten
kompakten Einrichtung.
Zur Erzielung einer vereinfachten Herstellung des Trägers ist
vorgesehen, daß der Träger aus Drehteller und einer in das
Gehäuse ragenden Nabe besteht.
Vorzugsweise ist die lösbare Verbindung zwischen der
Einrichtung und dem Aufnahmekörper als Kugelkupplung ausgebildet,
deren Haltering mit Hilfe von dem Aufnahmekörper zugeordneten
Spannzylinder bewegbar ist.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß zwischen dem Gehäuse
und dem Aufnahmekörper eine Buchse angeordnet ist, die mit dem
Gehäuse verbunden ist und zur Aufnahme der Kugelkupplung dient.
Durch diese Maßnahme kann das Gehäuse aus
gewichtssparendem Aluminium hergestellt werden, während die Buchse
aus Stahl besteht.
Anhand eines Ausführungsbeispieles und der schematischen
Fig. 1 bis 3 wird die erfindungsgemäße Einrichtung
und deren Vorteile beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Einrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht in Pfeilrichtung II der Fig. 1
und
Fig. 3 den Bewegungsablauf eines Stellrades.
Der Längsschnitt durch die Einrichtung nach der Fig. 1
zeigt einen Aufnahmekörper 1, der 180° versetzt
zueinander zwei Pneumatikzylinder 2 trägt. Die Kolbenstangen 3
der Pneumatikzylinder durchsetzen einen Haltering 4, der
mit Hilfe von Muttern 5 relativ zu den Kolbenstangen
festlegbar ist. Eine topfförmig ausgebildete Buchse 6
ist zwischen dem Aufnahmekörper 1 und einem Gehäuse 7
angeordnet. Die Buchse geht mit dem Gehäuse eine
Preßsitzverbindung ein, während zwischen dem Aufnahmekörper
und der Buchse ein leichtgängiger Schiebesitz vorgesehen
ist. Je nach der Position des Halteringes 4 wird über
eine Kugel 8 eine Kupplungsverbindung hergestellt oder
aufgehoben. Durch die Ausbildung der Buchse 6 aus Stahl
kann das Gehäuse 7 aus dem relativ leichten Aluminium
gefertigt sein.
Das Gehäuse 7 nimmt einen als Drehteller ausgebildeten
Träger 9 auf, der mit einer Nabe 10 eine
Schraubverbindung 11 eingeht. Eine zwischen dem Gehäuse und der Nabe
angeordnete Kugellagerreihe 12 hält den Träger 9 in
seiner Position und sorgt für eine leichtgängige
Drehbewegung. Zur Erzeugung der Drehbewegung des Trägers ist dem
Gehäuse 7 ein Antrieb 13 zugeordnet. Dazu ist eine am
Träger 9 befestigte Zahnscheibe 14 und ein dem Antrieb
13 zugeordnetes Kettenrad über eine Kette 16 verbunden
(Fig. 1 und 2). Eine Abdeckhaube 17 übergreift den
Träger und beläßt dabei lediglich eine Durchtrittsöffnung
18 für ein abzuschneidendes Rohr 19. Der Aufnahmekörper
1 ist ein Teil einer nicht dargestellten stationären
Haltevorrichtung, mit der der Aufnahmekörper 1 über
seinen Flansch verbunden sein kann.
Wie im Zusammenhang mit der Fig. 2 zu erkennen ist,
sind um 120° versetzt drei Halter 20 über den Umfang des
Trägers 9 verteilt angeordnet. Jeder Halter trägt in
seinem als Gabel 21 ausgebildeten Ende ein Schneidrad
22, das um einen Lagerbolzen 23 drehbar gelagert und in
der Gabel gehalten ist. In einer Bohrung 24 des Trägers
ist der Halter 20 radial beweglich geführt. Eine in
einer Längsnut 25 eingreifende Stellschraube 26 verhindert
eine Drehbewegung des Halters. An seinem dem Schneidrad
abgewandten Ende ist jeder Halter als Gewindebolzen 27
ausgebildet. Ein Stellrad 28 ist mit einem dem Gewinde
des Gewindebolzens entsprechenden Gewinde versehen und
auf den Gewindebolzen aufgeschraubt. In einem koaxial
zur Bohrung 24 angeordneten Absatz 29 ist das Stellrad
28 unter Zwischenschaltung von Kugellagern 30 gelagert
und gegen axiale Bewegung gesichert. Ein Bund 31 des
Stellrades 28 ist an seiner Umfangsfläche
malteserkreuzartig ausgebildet (Fig. 3) und gelangt während der
Drehbewegung eine bestimmte Zeitspanne mit einem am
Gehäuse 7 befestigten und daher stationär ausgebildeten
Nocken 32 in Eingriff. In der Fig. 3 ist der
Bewegungsablauf des Stellrades während des Eingriffs mit dem
Nocken 32 schematisch dargestellt. Mit seiner dem Stellrad
zugewandten Teil entspricht die Kontur des Nockens der
Kontur einer Mulde 33 des Stellrades, wobei zwischen
diesem Konturen in der Stellung "a" nach der Fig. 3 ein
Spiel von einigen Zehnteln Millimetern vorhanden ist.
Die Fig. 3 zeigt den Bewegungsablauf eines Stellrades
28 während des Vorbeifahrens des Trägers 9 an dem Nocken
32 in Pfeilrichtung 34. Ein Stellrad wird nach dem
Durchlaufen der Stellungen "a" bis "d" um ca. 90°
verdreht sein, was in Abhängigkeit der Gewindesteigung
einer vorgebbaren Zustellbewegung des Schneidrades in
Richtung des Zentrums 35 (Fig. 2) der Einrichtung
entspricht. Hat das Schneidrad seine Schneidposition
erreicht, so wird während des Nockenkontaktes und damit
während der Drehbewegung des Trägers 9 eine
kontinuierliche Eindringbewegung des Schneidrades in das zu
trennende Rohr erfolgen. Die kombinierte Eindring- und
Schneidphase ist nach dem Vorbeifahren des Stellrades 28
an dem Nocken 32 (Position "d" der Fig. 3) beendet. Es
erfolgt nun bei der weiteren Drehbewegung des Trägers 9
eine reine Schneidphase bis dieses Stellrad wieder mit
dem Nocken in Kontakt kommt. Jeweils nach einer
zurückgelegten Drehbewegung des Trägers um 120° kommt das
nächste Schneidrad zu seiner kombinierten Eindring- und
Schneidbewegung sowie nach Passieren des Nockens zu
seiner reinen Schneidphase. Die jeweils nicht vom einem
Nocken 32 gesteuerten Schneidräder dienen als Widerlager
für das nur einendig eingespannte Rohr 19. Das Rohr wird
somit von den jeweils "passiven" Schneidrädern geführt
und bei einer trotzdem noch stattfindenden Auslenkung
des Rohres im Zehntelmillimeter-Bereich bereits
vorgeschnitten. Bei einer Zustellbewegung von 0,8 mm des
gerade nockengesteuerten Schneidrades beträgt die
Eindringbewegung der gerade "passiven" Schneidräder
aufgrund der Rohrauslenkung ca. 0,2 mm.
Soll der Eindringvorschub des Schneidrades je
Trägerumdrehung erhöht werden, sind auf der Kreisbahn, die der
Bund 31 des Schneidrades 28 beschreibt, mehrere
stationäre Nocken in vorgebbaren Abständen am Gehäuse 7
angeordnet.
Die linke Hälfte der Fig. 1 zeigt den Halter 20 in
seiner ausgefahrenen und die rechte Hälfte in seiner
eingefahrenen Position. Der maximale Ausfahrweg ist abhängig
von dem Rohrdurchmesser- und Wandstärkenbereich, den die
Einrichtung abdecken soll.
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| Anspruch[de] |
- 1. Einrichtung zum Abtrennen eines Rohres (19) mit an dessen
Außenumfang angreifenden Schneidrädern (22), deren Halter (20) in
einem Träger (9) radial beweglich geführt sind, wobei der über
einen Antrieb in Umlauf gebrachte Träger (9) in einem Gehäuse (7)
angeordnet ist, das einen Anschlag zur Steuerung der
Radialbewegung der Halter (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (7) stationär und lösbar in einem Aufnahmekörper (1)
angeordnet ist, wobei das Gehäuse (7) den Antrieb (13) zur Erzeugung
der Umlaufbewegung des Trägers (9) aufnimmt, daß jeder Halter (20)
an seinem dem Schneidrad abgewandten Ende als Gewindebolzen (27)
ausgebildet ist, der ein mit einem entsprechenden Innengewinde
versehenes Stellrad (28) trägt, das in seiner Achsrichtung
betrachtet im Träger (9) festgelegt ist, und daß das Gehäuse (7) an
seiner dem Träger zugewandten Seite mit wenigstens einem Nocken
(32) versehen ist, der in eine malteserkreuzartig ausgebildete
Umfangsfläche des Stellrades (28) eingreift.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (9) aus einem Drehteller und
einer in das Gehäuse (7) ragenden Nabe (10) besteht.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen der
Einrichtung und dem Aufnahmekörper (1) als Kugelkupplung
ausgebildet ist, deren Haltering (4) mit Hilfe von dem
Aufnahmekörper (1) zugeordneten pneumatischen Zylindern
(2) bewegbar ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Gehäuse (7) und dem
Aufnahmekörper (1) eine Buchse (6) angeordnet ist, die mit dem
Gehäuse (7) verbunden ist und zur Aufnahme der Kugeln
(8) der Kugelkupplung dient.
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