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Dokumentenidentifikation DE2914116C3 11.06.1992
Titel Vorrichtung zum Überhitzen von Zwischendampf
Anmelder Balcke-Dürr AG, 4030 Ratingen, DE
Erfinder Bruckmann, Willi, Ing.(grad.), 4200 Oberhausen, DE;
Kienböck, Martin, Dipl.-Ing., 4030 Ratingen, DE
Vertreter Müller, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 4100 Duisburg
DE-Anmeldedatum 07.04.1979
DE-Aktenzeichen 2914116
Offenlegungstag 23.10.1980
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 04.06.1987
Date of publication of amended patent 11.06.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 11.06.1992
IPC-Hauptklasse F22G 3/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überhitzen von Zwischendampf mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.

Derartige Vorrichtungen werden in Dampfkraftanlagen eingesetzt, um den aus der Hochdruckturbine austretenden Zwischendampf vor dem Eintritt in die Niederdruckturbine zu überhitzen. Der zur Beheizung dienende Hochdruckdampf wird dem Dampferzeuger entnommen. Bei einer bekannten Vorrichtung zur Überhitzung von Zwischendampf (US-PS 37 12 272) sind innerhalb des von dem Zwischendampf durchströmten Gehäuses zwei liegende Rohrbündel übereinander angeordnet, von denen das eine mit Frischdampf und das andere mit Anzapfdampf der Hochdruckturbine beheizt ist. Um eine stabile Zweiphasenströmung für den kondensierenden Dampf im Rohr aufrechtzuerhalten, wird bei den bekannten Überhitzern liegender Bauart ein Teil des Dampfes als Treibdampfmenge unkondensiert entnommen. Diese Menge beträgt je nach Auslegungsprinzip bis zu 15% der benötigten Hochdruckdampfmenge. Sie dient neben der Aufrechterhaltung einer stabilen Zweiphasenströmung zur Verbesserung des Wärmeüberganges im Rohr. Als Nachteil tritt jedoch eine Verschlechterung des Wirkungsgrades der Dampfkraftanlage ein.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung zum Überhitzen von Zwischendampf mit einem oder mehreren liegenden Rohrbündeln der eingangs genannten Art eine stabile Zweiphasenströmung im Rohr ohne Beeinträchtigung des Anlagen- Wirkungsgrades aufrecht zu halten.

Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Bei dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der noch im Kondensat enthaltene Dampf dazu verwendet, den Zwischendampf, der dem Überhitzer zuströmt, vorzuerhitzen. Auf diese Weise kann der gesamte Hochdruckdampf für die Überhitzung des Zwischendampfes herangezogen werden. Die zusätzliche Heizfläche ist so groß zu bemessen, daß die Dampfmenge gerade kondensiert.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Die Zeichnung stellt den Längsschnitt durch eine Vorrichtung gemäß der Erfindung dar.

Die dargestellte Vorrichtung dient zum gleichzeitigen Trocknen und Überhitzen von nassem Zwischendampf und besteht aus einem langgestreckten zylindrischen druckfesten Gehäuse 1. Dieses Gehäuse 1 nimmt auf der Dampfzuführungsseite einen Wasserabscheider 2 und auf der gegenüberliegenden Seite einen Überhitzer 3 auf. Der Wasserabscheider 2 besteht aus einem gegenüber dem Inneren des Gehäuses 1 durch eine Deckenfläche 4, eine Stirnwand 5 und ein Bodenblech 6 abgekapselten Raum. In diesen Raum mündet über ein Übergangsstück 7 ein Zuführungsstutzen 8 für den Zwischendampf ein.

Die Seitenwände des Raumes nehmen Abscheideflächen 9 auf, die bevorzugt aus parallel angeordneten gewinkelten Blechen bestehen. Diese Bleche können zusätzlich mit Auffangrippen versehen sein. Es können an dieser Stelle auch andere Wasserabscheider, z. B. solche aus Drahtgeflechten eingesetzt werden. Das an den Abscheideflächen 9 aus dem Zwischendampf abgeschiedene Wasser wird durch eine Bodenöffnung 10 aus dem Gehäuse 1 abgezogen.

Der Überhitzer 3 besteht aus einem liegenden Rohrbündel aus U-förmig gebogenen Rohren 11. Die Rohre 11 sind in einen Rohrboden 12 eingesetzt.

Das oder die Überhitzerbündel 3 werden von unten her von dem aus dem Abscheider 2 austretenden getrockneten Zwischendampf umströmt. Der Zwischendampf wird durch einen im oberen Teil des Gehäuses 1 angeordneten Dampfabführungsstutzen 13 im überhitzten Zustand abgezogen und einer Dampfturbine zugeführt. Als Heizmedium für den Überhitzer 3 dient Hochdruckdampf, der einer Dampfleitung hinter dem Dampferzeuger entnommen wird. An den Rohrboden 12 schließen sich eine Eintrittskammer 14 und eine Austrittskammer 15 an, die durch eine Zwischenwand getrennt sind. Der durch einen Stutzen in die Eintrittskammer 14 eingeführte Hochdruckdampf gelangt in die Rohre 11 des Überhitzers 3, gibt dort unter Abkühlung und Kondensation seine Wärme an den zu überhitzenden Zwischendampf ab und wird aus der Austrittskammer 15 durch einen Kondensataustrittsstutzen 16 als Kondensat abgezogen. Das Kondensat wird entweder einem Speisewasservorwärmer oder einem besonderen Kondensatkühler zugeführt.

Um bei dem liegenden Überhitzerrohrbündel 3 in den Rohren 11 eine stabile Zweiphasenströmung aufrechtzuerhalten, wird der Überhitzungsprozeß so geführt, daß das in die Austrittskammer 15 eintretende Kondensat noch einen gewissen Anteil an Dampf als Treibdampf enthält. In der Austrittskammer 15 trennt sich dieser Dampf von dem Kondensat. Dieser Dampfanteil, der bei den bekannten Anlagen in dem Kondensatkühler abgekühlt wird, soll gemäß der Erfindung für die Überhitzung des Zwischendampfes ausgenutzt werden, um den Anlagenwirkungsgrad zu erhöhen.

Aus diesem Grund ist innerhalb des Gehäuses 1 zwischen dem Wasserabscheider 2 und dem Überhitzer 3 in Strömungsrichtung des Zwischendampfes vor dem Überhitzer 3 eine zusätzliche Heizfläche 17 vorgesehen. Im dargestellten Fall besteht die zusätzliche Heizfläche 17 aus einem Geradrohrbündel stehender Bauart, dessen Eintrittsstutzen 18 über eine nur schematisch angedeutete Leitung mit einem in den Dampfraum der Austrittskammer 15 einmündenden Stutzen 19 verbunden ist. Die Heizfläche 17 ist so groß bemessen, daß der in dem Kondensat innerhalb der Austrittskammer 15 vorhandene Dampfanteil kondensiert. Das innerhalb der Heizfläche 17 anfallende Kondensat wird aus dem Austrittsstutzen 20 der Heizfläche 17 über eine nur schematisch angedeutete Leitung mit dem Kondensat aus der Austrittskammer 15 vereinigt.

Bei dem Umströmen der zusätzlichen Heizfläche 17 wird der aus dem Wasserabscheider 2 austretende getrocknete Zwischendampf vor dem Eintritt in den eigentlichen Überhitzer 3 vorerhitzt. Damit kann die aus verfahrenstechnischen Gründen notwendige Treibdampfmenge vollständig für die Überhitzung des Zwischendampfes ausgenutzt werden.

Die Heizfläche 17 ist unempfindlich gegen eine instabile Zweiphasenströmung im Rohr. Im vorliegenden Fall ist diese Unempfindlichkeit durch die senkrechte Anordnung der Heizfläche 17 gewährleistet. Etwaige noch im getrockneten Zwischendampf nach dem Austritt aus dem Wasserabscheider 2 vorhandene Wassertropfen werden an der Heizfläche 17 abgeschieden, so daß sie nicht bis zu dem Überhitzer 3 gelangen und dort zu Erosionsschäden führen. Die Heizfläche 17 übernimmt somit auch die Aufgabe eines Erosionsschutzes.


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Überhitzen von Zwischendampf, bestehend aus einem oder mehreren liegenden Rohrbündeln, die von zum überwiegenden Teil kondensierendem Hochdruckdampf beheizt sind, und die eine Eintrittskammer (14) für den Hochdruckdampf und eine Austrittskammer (15) für das noch einen Restanteil Dampf enthaltende Kondensat aufweist, wobei dem Überhitzerrohrbündel (3) in Strömungsrichtung des Zwischendampfes eine Heizfläche (17) vorgeschaltet ist, die von dem Zwischendampf umströmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgeschaltete Heizfläche (17) von dem Restanteil Dampf aus der Austrittskammer (15) beheizt und zur Vermeidung einer instabilen Zweiphasenströmung im wesentlichen senkrecht angeordnet ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittskammer (15) des Überhitzerrohrbündels (3) einen Dampfraum und einen Kondensatraum mit jeweils einem Austrittsstutzen (19, 16) aufweist und daß der Austrittsstutzen (19) des Dampfraumes mit dem Eintrittsstutzen (18) der vorgeschalteten Heizfläche (17) verbunden ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrittsstutzen (20) der vorgeschalteten Heizfläche (17) mit einer von dem Kondensatraum der Austrittskammer (15) ausgehenden Kondensatleitung verbunden ist.






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