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Dokumentenidentifikation DE3821611C2 30.07.1992
Titel Verfahren zur Herstellung von Möbelteilen mit zumindest einer gerundeten Kante
Anmelder Reckord, geb. Kirchhoff, Rita, 4836 Herzebrock, DE
Erfinder Reckord, geb. Kirchhoff, Rita, 4836 Herzebrock, DE
Vertreter Thielking, B., Dipl.-Ing.; Elbertzhagen, O., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 4800 Bielefeld
DE-Anmeldedatum 27.06.1988
DE-Aktenzeichen 3821611
Offenlegungstag 28.12.1989
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 30.07.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 30.07.1992
IPC-Hauptklasse B27H 1/00
IPC-Nebenklasse B27C 5/00   B27G 13/14   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Möbelteilen oder dergleichen der im Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 näher bezeichneten Art.

Ein solches Verfahren ist aus der DD-PS 1 45 496 bekannt. Hierbei wird jedoch mittels eines Formfräsers die Formnut derart in die Platte 1 eingefräst, daß an die divergierenden Flankenabschnitte zur Vorderseite der Platte hin ein quaderförmiger Hohlraum anschließt. Dieser Hohlraum erstreckt sich bis zu dem als Filmscharnier verwendeten elastischen Band, welches bei der bekannten Ausführung auf die Vorderseite der Platte aufgebracht ist. Vor dem Gegeneinanderklappen der Plattenabschnitte wird in den quaderförmigen Hohlraum der Formnut ein Egalisierstreifen aus einem biegsamen Schaumkunststoff eingelegt, der den quaderförmigen Hohlraum völlig ausfüllt. Beim Falten der Plattenabschnitte aus der 180-Grad-Ausgangslage heraus macht der elastische Egalisierstreifen die Verformung der Formnut mit, er legt sich an die divergierenden Flankenabschnitte an und stützt zur Vorderseite hin das als Filmscharnier dienende elastische Band ab.

Das geschilderte Verfahren hat einige Nachtiele. Nach dem Fräsvorgang hält das das Filmscharnier bildende elastische Band die beiden Plattenabschnitte zusammen, es muß daher für den nachfolgenden Faltvorgang ausreichend dick sein, um eine sichere Führung der Plattenabschnitte zu gewährleisten. Die Einbringung des Egalisierstreifens in den quaderförmigen Hohlraum der Formnut bereitet insbesondere bei größeren Längen Schwierigkeiten, bei paßgenauer Ausfüllung des Hohlraums der Formnut ist wegen des Reibungswiderstandes ein Einfädeln des Egalisierstreifens fast nicht möglich. Zudem stellt der Egalisierstreifen einen Fremdkörper dar, der an seinen beiden Längskanten aufgrund der Biegung beim Faltvorgang wegen fehlender einstückiger Verbindung mit den Plattenabschnitten aufgrund der Verkürzung an der konvexen Biegeseite Fugen zu den gegenüberliegenden Anschlußseiten der Plattenabschnitte bedingt, die sichtbare unregelmäßige Kantenrundungen nach dem Faltvorgang mit sich bringen.

Aus der EP 00 51 700 A1 ist ein Verfahren bekannt, um aus Flachstäben, die aus Holz bestehen, abgewinkelte Möbelteile herstellen zu können. Dazu wird in den abzuwinkelnden Bereich von der Rückseite der Flachstäbe her eine Profilnut eingefräst, wobei zur späteren Sichtseite hin ein Holzsteg stehenbleibt. Die Nut hat zur Sichtseite hin nach Art eines Ovals konvergierende Flankenabschnitte, die nach dem Falten der Stababschnitte ein Loch umgrenzen. Beim Faltvorgang wird der zwischen den Stabschnitten gebildete Holzsteg ohne Abstützung gebogen, dies wird in bekannter Weise mittels Anwendung von Heißdampf vorgenommen. Die Ausbildung einer massiven Ecke und die selbstätige Führung der zu biegenden und beim Faltvorgang zusammenzuführenden Teile ist bei diesem Verfahren nicht möglich.

Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde ein Verfahren der gattungsbildenden Art vorzuschlagen, mit dem eine massive, homogene Eckausbildung und eine Verbesserung der Kantenrundung an der Sichtseite erzielt wird.

Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der gattungsgemäßen Art nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, die Möbelteile oder -korpusse mit den gerundeten Eckkanten durch das Fräsen der Platte und anschließendes Zusammenfalten der entstandenen Plattenteile oberflächenfertig herstellen zu können. Dazu hat die Platte als Ausgangsmaterial an ihrer Vorderseite, welche bei dem fertigen Werkstück die Sichtseite bildet, sogleich ein Oberflächenfinish beispielsweise in Gestalt einer fest aufgebrachten Folie, eines Furniers oder eines Lackauftrags. Der biegsame Steg zwischen den Plattenteilen, der in der praktischen Ausführung eine Dicke von 1-2 mm hat, stellt eine makellose Oberfläche im Bereich der gerundeten Kanten sicher, da sich durch das Stegmaterial, das dem Ausgangsmaterial der Platte entspricht, keine Fugen und keine störenden Erhebungen oder Vertiefungen hindurchdrücken können. Dadurch ergibt sich eine durchgehend homogene Sichtseite des fertigen Möbelteils, dessen Oberflächenvergütung, die in einer Furnierschicht oder einem Lacküberzug bestehen kann, durch den Faltvorgang und die dadurch bedingte Biegung des Stegmaterials nicht beeinträchtigt wird. Damit beim Zusammenklappen der Plattenabschnitte der Steg ohne die Gefahr eines Bruches gebogen werden kann, verwendet man zweckmäßig als Plattenmaterial eine Qualitätsspanplatte oder ein ähnlich hochwertiges Material aus einem Holz-Kunststoff-Verbund.

Das neue Verfahren eignet sich insbesondere zur Herstellung verdickter Plattenkanten, wobei sich entlang der Faltlinie ein Gehrungsfräsen erübrigt, weil die Rückseite der Plattenteile gegeneinander geklappt werden. Lediglich müssen durch einen entsprechenden Formfräser die Flanken der Formnut so ausgebildet sein, daß sich nach dem Zusammenklappen der Plattenteile eine kontinuierlich durchgehende Plattenrundung ergibt.

Bei der Herstellung von Korpussen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren, bei denen die Plattenteile lediglich vorwiegend um 90 Grad gefaltet werden und sich danach entlang von Gehrungsflächen an den Schmalseiten aneinander abstützen, ist zusätzlich ein Gehrungseinschnitt erforderlich. Dieser wird ebenso wie das Formfräsen der gerundeten Nutflanken von der Rückseite der Platte her vorgenommen, die bei Korpussen die Innenseite später bildet.

Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. Dabei zeigen:

Fig. 1 einen Querschnitt durch den Abschnitt einer Platte, die nach dem Einschnitt einer Formnut zum Gegeneinanderklappen der Plattenteile um 180 Grad vorbereitet ist,

Fig. 2 einen Querschnitt durch den Plattenabschnitt nach Fig. 1 in zusammengeklappter Anordnung der Plattenteile,

Fig. 3 eine Stirnansicht einer Platte, die durch Gehrungsfräsen und Formfräsen für das Falten eines Korpusses vorbereitet wird,

Fig. 4 die Platte nach Fig. 3 nach Beendigung der Fräsarbeiten und

Fig. 5 den aus der Platte nach den Fig. 3 und 4 weitgehend zusammengefalteten Korpus.

Im einzelnen zeigt Fig. 1 eine Platte, die aus einem hochwertigen Spanplattenmaterial besteht und durch Einfräsen einer Formnut 3 in zwei Plattenabschnitte 2 unterteilt ist. Allerdings hängen die Plattenabschnitte 2 noch einstückig zusammen, denn die Tiefe der Formnut 3 ist geringer als die Dicke der Platte 1, wodurch am Grund der Formnut 3 ein Steg 5 stehengeblieben ist, der aus dem Material der Platte 1 besteht. Die Flanken 4 der Formnut 3 stellen im Querschnitt einen Viertelkreis dar, ihre zusammengenommenen Längen ergeben die Gesamtbreite des Steges 5 zwischen den beiden Plattenabschnitten 2. Der Steg 5 hat in praktischer Ausführung eine Dicke von 1-2 mm und das Material der Platte 1 ist derart gewählt, daß bei dieser Dicke der Steg 5 ohne die Gefahr eines Bruches gebogen werden kann, um die beiden Plattenteile 2 mit ihren Rückseiten gegeneinander zu falten, wie es Fig. 2 zeigt. Dabei spannt sich der Steg 5 über die gerundeten Nutflanken 4, die sich zur der Außenkontur im gerundeten Kantenbereich des fertigen Werkstücks ergänzen.

Der Steg 5 findet sich an der Vorderseite der Platte 1, seine Außenseite liegt nach dem Faltvorgang folglich zur Sichtseite des fertigen Werkstücks hin und hat eine hohe Oberflächenqualität. Deshalb kann auf die Vorderseite der Platte 1, die in Fig. 1 unten liegt, zugleich eine fertige Oberflächenschicht 6, wie ein Furnier, aufgebracht sein, das sich über den Bereich des Steges 5 hinweg erstreckt und beim Faltvorgang dessen Biegung mitmacht. Die Oberflächenschicht 6 bildet somit die fertige Außenseite der gerundeten Kante 7 des Werkstücks, das beispielsweise als Tischplatte verwendet werden kann, die im Bereich ihrer gerundeten Außenkante optisch verdickt ist.

Beim Faltvorgang bildet sich zwischen den ursprünglichen Nutflanken 4 und dem Steg 5 eine Fuge 8, die in Fig. 2 erkennbar ist, im Bereich dieser Fuge wird zweckmäßig der Steg 5 mit den ursprünglichen Nutflanken 4 fest verklebt, weshalb vor dem Faltvorgang auf die Nutflanken 4 entsprechend ein Leim aufgegeben wird.

Die Fig. 3 und 4 veranschaulichen eine Platte 1, aus der ein Korpus gefaltet wird, der vier Seiten hat. Entsprechend werden in die Platte 3 drei zueinander parallele Formnuten 3 eingefräst, was hier in zwei Arbeitsgängen vorgenommen wird. Zunächst wird auch hier wieder von der Rückseite der Platte 1 her ein Einschnitt 13 im Bereich der Formnuten eingefräst, dessen Flanken 9 in einem rechten Winkel zueinander stehen. Entsprechend hat der Einschnitt 13 im Querschnitt eine V-förmige Gestalt. Für den Einschnitt 13 wird ein Fräser 10 verwendet, dessen Schneiden 11 sich zu einer Kegelform mit einem Kegelwinkel von 90 Grad ergänzen. Im Bereich der Kegelspitze hat der Fräser 10 noch einen zylindrischen Schneidansatz 12, durch den im Scheitelbereich des Einschnittes 13 eine im Querschnitt rechteckförmige Nut 14 in das Material der Platte 1 eingeschnitten wird, die den nachfolgenden Fräsvorgang erleichtert. Der Einschnitt 13 ohne die Nut 14 erstreckt sich in seinem Scheitelbereich etwa bis zur Mitte der Dicke der Platte 1.

In einem zweiten Arbeitsgang wird der Bereich der Nut 14, die durch den Fräser 10 bereits eingeschnitten wurde, erweitert, wozu ein Formfräser 15 dient, der im Querschnitt im Bereich seiner Schneiden 16 eine konkave Kreisform hat. Damit wird unterhalb des Einschnittes 13 eine Hinterschneidung der Formnut 3 eingebracht, die entsprechend gerundete Flanken 4 hat.

Entscheidend ist, daß auch hier die Tiefe der Formnut 3 geringer als die Dicke der Platte 1 ist, so daß nach beendetem Fräsvorgang ein Steg 5 aus dem Material der Platte 1 zur untenliegenden Plattenvorderseite hin stehen bleibt. Die Breite dieses Steges 5 entspricht der Abwicklung der gerundeten Nutflanken 4, die nach dem nachfolgenden Faltvorgang von dem gebogenen Steg 5 überspannt werden, was noch anhand von Fig. 5 gezeigt wird.

Die fertig gefräste Platte 1 gibt Fig. 4 wieder, man erkennt dort, daß an den beiden zu den Formnuten 3 parallelen Plattenkanten jeweils das Profil der Formnuten 3 mit der zur Rückseite der Platte 1 hin sich erstreckenden ebenen Flanke 9 und der zur Plattenvorderseite hin liegenden gerundeten Flanke 4 angefräst ist. Zusätzlich ist aus dem vollen Material der Platte 1 an einer der beiden Plattenkanten ein Steg 5 mit einer freien Längskante 17 herausgefräst worden, dessen Funktion aus Fig. 5 deutlich wird.

Dort sind die Plattenabschnitte 2 jeweils unter einem Winkel von 90 Grad gegeneinander gefaltet, wodurch die geraden Nutflanken 8 im Bereich der Korpuskanten entlang einer Fuge 18 aneinanderstoßen. An der zunächst offenen Korpusseite, an der die beiden Längskanten der Ausgangsplatte 1 aneinandergefügt werden, wird der an der einen Plattenkante vorkragende Steg 5 auf die ursprüngliche Nutflanke 4 an der gegenüberliegenden Plattenkante aufgelegt und dort verleimt. Nach diesem Schritt ergibt sich ein rundum geschlossener Korpus mit einer außenseitigen Oberflächenschicht 6, die lediglich im Bereich der zusammengefügten Plattenkanten eine einzige Stoßfuge aufweist.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zur Herstellung von Möbelteilen, wie Möbelkorpussen oder dergleichen, mit zumindest einer gerundeten Kante (7), bei dem in eine Platte (1) ausschließlich von deren Rückseite her mittels eines entsprechenden Formfräsers eine Formnut (3) eingeschnitten wird, die zur Vorderseite der Platte (1) hin divergierende, konvex gerundete, Flankenabschnitte (4) hat, wonach dann die Plattenabschnitte (2) beidseits der Formnut (3) um ein elastisches Band nach Art eines Filmscharniers aus der flachliegenden, 180-Grad-Ausgangslage unter Einschluß eines dagegen kleineren Winkels gegeneinander geklappt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Formnut (3) mit einer Tiefe eingefräst wird, die kleiner als die Dicke der Platte (1) ist, und entsprechend am Nutgrund zur Vorderseite der Platte (1) hin ein Steg (5) des Plattenmaterials stehen bleibt, der das elastische Band bildet, dessen Breite der Länge der Abwicklung der beiden konvex gerundeten Nutflanken (4) entspricht und der die Plattenabschnitte (2) einstückig zusammenhält, wonach der Steg (5) beim Klappvorgang unmittelbar über die gerundeten Nutflanken (4) gespannt wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Formnut (3) in einem einzigen Arbeitsgang eingeschnitten wird, wozu ein Fräser verwendet wird, dessen Schneidenprofil einen konkaven Viertelkreisbogen darstellt, wonach die Plattenabschnitte (2) um 180 Grad relativ zueinander aufeinander geklappt werden.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Formnut (3) in zwei Arbeitsgängen eingeschnitten wird, wozu als erstes ein Fräser (10) mit geraden Schneiden (11), die eine kegelförmige Schneidenflugbahn haben, verwendet wird, wobei mit diesem Fräser (10) ein im Querschnitt V-förmiger Einschnitt (13) mit einer Tiefe von etwa der halben Plattendicke in die Platte (1) vorgenommen wird, wonach der restliche Teil der Formnut (3), der gerundete Flanken (4) aufweist, mittels eines Fräsers (14) mit konkav gerundeten Schneiden (15) an den V- förmigen Einschnitt (13) anschließend unter Ausbildung des Stegs (5) eingefräst wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung eines Möbelkorpus mehrere, zueinander parallele Formnuten (3) in die Platte (1) eingefräst werden, wobei an den beiden dazu parallelen Plattenkanten jeweils das Flankenprofil der Formnuten (3) angefräst wird und an einer dieser zwei Plattenkanten der Steg (5) mit einer freien Längskante (17) freigefräst wird.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Platte (1) eine oberflächenfertige Qualitätsspanplatte verwendet wird.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Zusammenklappen der Plattenabschnitte (2) an die Flanken der Formnut (3) Leim angegeben wird.






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