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Dokumentenidentifikation DE4103269A1 13.08.1992
Titel Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Bahälter
Anmelder ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE
Erfinder Scheyka, Peter, 4600 Dortmund, DE;
Wicker, Helmut, Dipl.-Ing., 5840 Herdecke, DE
DE-Anmeldedatum 04.02.1991
DE-Aktenzeichen 4103269
Offenlegungstag 13.08.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.08.1992
IPC-Hauptklasse F27D 3/14
IPC-Nebenklasse C21C 5/50   
Zusammenfassung Es wird eine Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter vorgeschlagen, wobei der Abguß aus einer Gießschnauze (2) erfolgt, die zwischen zwei mit dem kippbaren Behälter (1) verbundenen Kipplagern (21, 23) angeordnet ist. Die Gießschnauze (2) ist an ihrer Frontseite (5) verschlossen und weist einen Durchgang (7) nahe der Frontseite (5) durch eine Seitenwand auf. Dieser Durchgang (7) fluchtet mit einem Durchgang (16) in der Seitenwand einer neben der Gießschnauze angeordneten Rinne (13). Es sind Mittel zur abdichtenden Kontaktierung beider Durchgänge (7, 16) vorgesehen, insbesondere Anflanschungen (8, 11) an den Seitenwänden der Gießschnauze (2) und der Rinne (13) mit zu den Durchgängen (7, 16) fluchtenden Mittelbohrungen und mit einander angepaßten Kontaktflächen. Beide Durchgänge (7, 16) befinden sich im Zentrum der gedachten Kippachse (25) zwischen den beiden Kipplagern (21, 23). Es ergibt sich eine durchgehende Bohrung vom Kanal (3) der Gießschnauze (2) über die Durchgänge (7, 16) und die Mittenbohrungen der Anflanschungen (8, 11) in den Rinnenkanal (14) zum kaskadenfreien Abgießen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter, wobei der Abguß aus einer Gießschnauze erfolgt, die zwischen zwei mit dem kippbaren Behälter verbundenen Kipplagern angeordnet ist und die um die gedachte Achse zwischen den Kipplagern schwenkt.

Aus Brokmeier, "Induktives Schmelzen", Verlag Girardet, Essen, 1966, S. 101 bis 102 sind Kippvorrichtungen zum Abguß der flüssigen Chargen - zum Beispiel Flüssigmetall - aus dem kippbaren Behälter eines Induktionsofens, zum Beispiel eines Wannenofens oder Doppelkammerofens bekannt. Um während der mechanischen Kippung das Wandern der Gießschnauze zu verhindern, wird vorgeschlagen, mittlere und größere Öfen mit einem zylindrischen Ofenkessel hydraulisch um die Gießschnauze zu kippen. Die Gießschnauze befindet sich dabei in oder in der Nähe einer gedachten Achse zwischen den beiden Kipplagern, um die der kippbare Behälter zur Entleerung geschwenkt wird und zwischen denen die Gießschnauze angeordnet ist. Auch wenn die Bewegung der Gießschnauze bei dieser bekannten Kippvorrichtung minimiert ist, kann nicht verhindert werden, daß eine Kaskade während des Gießvorganges auftritt, was insbesondere bei leicht oxidablen Flüssigkeiten von Nachteil ist. Durch die Kaskade wird die vom Sauerstoff der Luft umspülte Oberfläche der flüssigen Charge vergrößert, was zu einer nachteiligen erhöhten Oxidierung führt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter zu schaffen, die ein Abgießen ermöglicht, ohne daß dabei eine Kaskade entsteht.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gießschnauze an ihrer Frontseite verschlossen ist und einen Durchgang nahe der Frontseite durch eine Seitenwand aufweist, daß dieser Durchgang mit einem Durchgang in der Seitenwand einer neben der Gießschnauze angeordneten Rinne fluchtet, daß Mittel zur abdichtenden Kontaktierung beider Durchgänge vorgesehen sind und daß sich beide Durchgänge im Zentrum der gedachten Kippachse zwischen den beiden Kipplagern befinden.

Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Flüssigkeit ohne jede Kaskade ruhig aus dem Kippbehälter über die Gießschnauze in die Rinne fließt. Während des Abgießens wird demnach nicht die vom Sauerstoff der Luft umspülte Oberfläche der flüssigen Charge erhöht, was insbesondere bei leicht oxidablen Flüssigkeiten von Wichtigkeit ist und eine erhöhte Oxidation während des Abgießens verhindert. Vorteilhafterweise müssen die Kipplager des kippbaren Behälters nicht vergrößert werden. Der Übergang von der Gießschnauze in die Rinne ist über die vorgeschlagenen Durchgänge in einfacher Weise zu bewerkstelligen. Ein weiterer Vorteil ist es, daß kippbare Behälter mit üblicher Gießschnauze auch nachträglich mit der vorgeschlagenen Abgußvorrichtung ausgerüstet werden können, wenn der Gießschnauzenüberlauf im Kipppunkt liegt. Dabei sind keine Veränderungen am kippbaren Behälter, den Tragarmen oder den Kipplagern notwendig.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:

Fig. 1 eine Aufsicht auf die Abgußvorrichtung,

Fig. 2 einen seitlichen Schnitt durch die Abgußvorrichtung.

In Fig. 1 ist eine Aufsicht auf die Abgußvorrichtung dargestellt. Es ist ein kippbarer Behälter 1 eines Induktionsofens zu erkennen. Dieser kippbare Behälter 1 enthält eine Flüssigkeit, insbesondere ein Flüssigmetall. Zum Abguß der Flüssigkeit ist eine Gießschnauze 2 vorgesehen, die einen Kanal 3 zur Führung der Flüssigkeit aufweist, wobei der Kanalboden sowie die Kanalseiten inklusive der Gießschnauzen-Frontseite 5 von einer feuerfesten Auskleidung 4 gebildet werden. Die Auskleidung 4 wird mittels eines Grundrahmens 6 am Boden und an den Seiten getragen und mittels oberer Abdeckplatten 10 gehaltert.

In unmittelbarer Nähe der Gießschnauzen-Frontseite 5 befindet sich ein Durchgang 7 (Bohrung), der die eine Kanalseite der Auskleidung 4 sowie den Grundrahmen 6 durchbricht. Am Ausgang des Durchgangs 7 ist eine Gießschnauzen-Anflanschung 8 mittels Schraubverbindungen 9 am Grundrahmen 6 verankert. Die Anflanschung 8 weist eine eigene mit dem Durchgang 7 fluchtende Mittenbohrung auf.

Die Gießschnauzen-Anflanschung 8 ist unmittelbar dichtend mit einer Rinnen-Anflanschung 11 kontaktiert, die mit Hilfe von Schraubverbindungen 12 an einer ortsfesten Rinne 13 befestigt ist. Die Rinne 13 weist einen Rinnenkanal 14 auf, dessen Boden und Seiten von einer feuerfesten Rinnenauskleidung 5 begrenzt werden. Durch eine Seitenwand der Auskleidung 15 verläuft fluchtend mit dem Durchgang 7 ein Durchgang 16, wobei die Rinnen-Anflanschung 11 ebenfalls fluchtend mit einer Mittenbohrung versehen ist. Es ergibt sich dementsprechend ein Flüssigkeitsweg vom Kanal 3 durch den Durchgang 7, die Mittenbohrungen der Anflanschungen 8, 11 und den Durchgang 16 zum Rinnenkanal 14, über den die Flüssigkeit ohne Kaskadenbildung vom kippbaren Behälter 1 in die Rinne 13 abgegossen werden kann.

Um eine zuverlässige Abdichtung der gegeneinander drehbeweglichen Anflanschungen S und 11 zu erzielen, ist die Gießschnauze 2 an der dem Durchgang 7 direkt gegenüberliegenden Seitenwand mit einer Kalotte 17 versehen, gegen die über eine Feder 18 ein Bolzen 19 drückt. Feder 18 und Bolzen 19 werden mittels einer Hülse 20 geführt. Durch entsprechende Einstellung der Federkraft wird erzielt, daß die einander angepaßten Kontaktflächen der Anflanschungen 8 und 11 mit vorgegebener Kraft dichtend gegeneinander drücken.

Der kippbare Behälter 1 wird um Kipplager 21, 22 geschwenkt, die über Tragarme 23, 24 mechanisch mit dem Behälter 1 verbunden sind, wobei sich die Gießschnauze 2 zwischen beiden Kipplagern 21, 22 befindet und die gedachte Achse 25 zwischen den Kipplagern durch die Durchgänge 7 und 16 der Gießschnauze 2 und der Rinne 13 verläuft. Das Zentrum von Kalotte 17, Feder 18, Bolzen 19 und Hülse 20 deckt sich ebenfalls mit der gedachten Kippachse 25.

In Fig. 2 ist ein seitlicher Schnitt durch die Abgußvorrichtung dargestellt. Es ist der kippbare Behälter 1 mit dem das Kipplager 21 tragenden Tragarm 23 zu erkennen. Der seitliche Durchgang 7 befindet sich nahe des Bodens des Kanals 3 in unmittelbarer Nähe der Frontseite 5 der Gießschnauze 2. Die feuerfeste Auskleidung 4 am Kanalboden sowie an der Frontseite 5, der Grundrahmen 6 sowie die Abdeckplatte 10 zur Halterung der Auskleidung 4 sind zu erkennen.

Mit einer entsprechenden Regelung des - nicht dargestellten - Kippantriebes des kippbaren Behälters 1 kann durch Einstellung einer bestimmten Neigung des Behälters 1 bzw. seiner Gießschnauze 2 ein vorgebbarer Flüssigkeitspegel in der Rinne 13 gewährleistet werden. Hierzu ist der Flüssigkeitspegel in der Rinne 13 mit allgemein bekannten technischen Hilfsmitteln abzutasten. Der Ist- Wert des erfaßten Flüssigkeitspegels ist mit dem vorgeschriebenen Soll-Wert zu vergleichen. Je nach Abweichung des Ist-Wertes vom Soll-Wert erfolgt eine Korrektur der Neigung des Behälters 1 bzw. der Gießschnauze 2 unter Einsatz des Kippantriebes.


Anspruch[de]
  1. 1. Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter, wobei der Abguß aus einer Gießschnauze (2) erfolgt, die zwischen zwei mit dem kippbaren Behälter (1) verbundenen Kipplagern (21, 23) angeordnet ist und die um die gedachte Achse (25) zwischen den Kipplagern schwenkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießschnauze (2) an ihrer Frontseite (5) verschlossen ist und einen Durchgang (7) nahe der Frontseite (5) durch eine Seitenwand aufweist, daß dieser Durchgang (7) mit einem Durchgang (16) in der Seitenwand einer neben der Gießschnauze angeordneten Rinne (13) fluchtet, daß Mittel zur abdichtenden Kontaktierung beider Durchgänge (7, 16) vorgesehen sind und daß sich beide Durchgänge (7, 16) im Zentrum der gedachten Kippachse (25) zwischen den beiden Kipplagern (21, 23) befinden.
  2. 2. Abgußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (7) seitlich neben dem Boden des zur Flüssigkeitsführung dienenden Kanals (3) der Gießschnauze (2) mündet und die feuerfeste Auskleidung (4) und den Grundrahmen (6) an der Kanalseite durchbricht.
  3. 3. Abgußvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Austritt des Durchganges (7) eine Gießschnauzen-Anflanschung (8) mit zum Durchgang (7) fluchtender Mittenbohrung an der Seitenwand der Gießschnauze (2) befestigt ist, die mit einer an der Seitenwand der Rinne (13) befestigten Rinnen-Anflanschung (11) über einander angepaßte Kontaktflächen abdichtend kontaktiert ist, wobei die Rinnen-Anflanschung (11) ebenfalls eine Mittenbohrung aufweist, so daß sich eine durchgehende Bohrung vom Kanal (3) der Gießschnauze (2) über die Durchgänge (7, 16) und die Mittenbohrungen der Anflanschungen (8, 11) in den Rinnenkanal (14) ergibt.
  4. 4. Abgußvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die abdichtend in Kontakt miteinander stehenden Flächen der beiden Anflanschungen (8, 11) mittels Federkraft gegeneinander gepreßt sind.
  5. 5. Abgußvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß gegen die der mit dem Durchgang (7) versehenen Seitenwand gegenüberliegende Seitenwand der Gießschnauze (2) eine Feder (18) mit vorgegebener Kraft drückt.






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