| Dokumentenidentifikation |
DE4103269A1 13.08.1992 |
| Titel |
Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Bahälter |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Scheyka, Peter, 4600 Dortmund, DE; Wicker, Helmut, Dipl.-Ing., 5840 Herdecke, DE |
| DE-Anmeldedatum |
04.02.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4103269 |
| Offenlegungstag |
13.08.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.08.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
F27D 3/14
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| IPC-Nebenklasse |
C21C 5/50
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| Zusammenfassung |
Es wird eine Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter vorgeschlagen, wobei der Abguß aus einer Gießschnauze (2) erfolgt, die zwischen zwei mit dem kippbaren Behälter (1) verbundenen Kipplagern (21, 23) angeordnet ist. Die Gießschnauze (2) ist an ihrer Frontseite (5) verschlossen und weist einen Durchgang (7) nahe der Frontseite (5) durch eine Seitenwand auf. Dieser Durchgang (7) fluchtet mit einem Durchgang (16) in der Seitenwand einer neben der Gießschnauze angeordneten Rinne (13). Es sind Mittel zur abdichtenden Kontaktierung beider Durchgänge (7, 16) vorgesehen, insbesondere Anflanschungen (8, 11) an den Seitenwänden der Gießschnauze (2) und der Rinne (13) mit zu den Durchgängen (7, 16) fluchtenden Mittelbohrungen und mit einander angepaßten Kontaktflächen. Beide Durchgänge (7, 16) befinden sich im Zentrum der gedachten Kippachse (25) zwischen den beiden Kipplagern (21, 23). Es ergibt sich eine durchgehende Bohrung vom Kanal (3) der Gießschnauze (2) über die Durchgänge (7, 16) und die Mittenbohrungen der Anflanschungen (8, 11) in den Rinnenkanal (14) zum kaskadenfreien Abgießen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Abgußvorrichtung für
flüssige Chargen aus einem kippbaren Behälter, wobei der
Abguß aus einer Gießschnauze erfolgt, die zwischen zwei
mit dem kippbaren Behälter verbundenen Kipplagern
angeordnet ist und die um die gedachte Achse zwischen den
Kipplagern schwenkt.
Aus Brokmeier, "Induktives Schmelzen", Verlag Girardet,
Essen, 1966, S. 101 bis 102 sind Kippvorrichtungen zum
Abguß der flüssigen Chargen - zum Beispiel Flüssigmetall
- aus dem kippbaren Behälter eines Induktionsofens, zum
Beispiel eines Wannenofens oder Doppelkammerofens
bekannt. Um während der mechanischen Kippung das Wandern
der Gießschnauze zu verhindern, wird vorgeschlagen,
mittlere und größere Öfen mit einem zylindrischen
Ofenkessel hydraulisch um die Gießschnauze zu kippen. Die
Gießschnauze befindet sich dabei in oder in der Nähe
einer gedachten Achse zwischen den beiden Kipplagern, um
die der kippbare Behälter zur Entleerung geschwenkt wird
und zwischen denen die Gießschnauze angeordnet ist. Auch
wenn die Bewegung der Gießschnauze bei dieser bekannten
Kippvorrichtung minimiert ist, kann nicht verhindert
werden, daß eine Kaskade während des Gießvorganges
auftritt, was insbesondere bei leicht oxidablen
Flüssigkeiten von Nachteil ist. Durch die Kaskade wird die vom
Sauerstoff der Luft umspülte Oberfläche der flüssigen
Charge vergrößert, was zu einer nachteiligen erhöhten
Oxidierung führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem kippbaren
Behälter zu schaffen, die ein Abgießen ermöglicht, ohne daß
dabei eine Kaskade entsteht.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffes erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Gießschnauze an ihrer Frontseite verschlossen ist und
einen Durchgang nahe der Frontseite durch eine
Seitenwand aufweist, daß dieser Durchgang mit einem Durchgang
in der Seitenwand einer neben der Gießschnauze
angeordneten Rinne fluchtet, daß Mittel zur abdichtenden
Kontaktierung beider Durchgänge vorgesehen sind und daß
sich beide Durchgänge im Zentrum der gedachten Kippachse
zwischen den beiden Kipplagern befinden.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß die Flüssigkeit ohne jede Kaskade
ruhig aus dem Kippbehälter über die Gießschnauze in die
Rinne fließt. Während des Abgießens wird demnach nicht
die vom Sauerstoff der Luft umspülte Oberfläche der
flüssigen Charge erhöht, was insbesondere bei leicht
oxidablen Flüssigkeiten von Wichtigkeit ist und eine
erhöhte Oxidation während des Abgießens verhindert.
Vorteilhafterweise müssen die Kipplager des kippbaren
Behälters nicht vergrößert werden. Der Übergang von der
Gießschnauze in die Rinne ist über die vorgeschlagenen
Durchgänge in einfacher Weise zu bewerkstelligen. Ein
weiterer Vorteil ist es, daß kippbare Behälter mit
üblicher Gießschnauze auch nachträglich mit der
vorgeschlagenen Abgußvorrichtung ausgerüstet werden können, wenn
der Gießschnauzenüberlauf im Kipppunkt liegt. Dabei sind
keine Veränderungen am kippbaren Behälter, den Tragarmen
oder den Kipplagern notwendig.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf die Abgußvorrichtung,
Fig. 2 einen seitlichen Schnitt durch die
Abgußvorrichtung.
In Fig. 1 ist eine Aufsicht auf die Abgußvorrichtung
dargestellt. Es ist ein kippbarer Behälter 1 eines
Induktionsofens zu erkennen. Dieser kippbare Behälter 1
enthält eine Flüssigkeit, insbesondere ein
Flüssigmetall. Zum Abguß der Flüssigkeit ist eine Gießschnauze 2
vorgesehen, die einen Kanal 3 zur Führung der
Flüssigkeit aufweist, wobei der Kanalboden sowie die
Kanalseiten inklusive der Gießschnauzen-Frontseite 5 von einer
feuerfesten Auskleidung 4 gebildet werden. Die
Auskleidung 4 wird mittels eines Grundrahmens 6 am Boden und an
den Seiten getragen und mittels oberer Abdeckplatten 10
gehaltert.
In unmittelbarer Nähe der Gießschnauzen-Frontseite 5
befindet sich ein Durchgang 7 (Bohrung), der die eine
Kanalseite der Auskleidung 4 sowie den Grundrahmen 6
durchbricht. Am Ausgang des Durchgangs 7 ist eine
Gießschnauzen-Anflanschung 8 mittels Schraubverbindungen 9
am Grundrahmen 6 verankert. Die Anflanschung 8 weist
eine eigene mit dem Durchgang 7 fluchtende Mittenbohrung
auf.
Die Gießschnauzen-Anflanschung 8 ist unmittelbar
dichtend mit einer Rinnen-Anflanschung 11 kontaktiert, die
mit Hilfe von Schraubverbindungen 12 an einer ortsfesten
Rinne 13 befestigt ist. Die Rinne 13 weist einen
Rinnenkanal 14 auf, dessen Boden und Seiten von einer
feuerfesten Rinnenauskleidung 5 begrenzt werden. Durch eine
Seitenwand der Auskleidung 15 verläuft fluchtend mit dem
Durchgang 7 ein Durchgang 16, wobei die
Rinnen-Anflanschung 11 ebenfalls fluchtend mit einer Mittenbohrung
versehen ist. Es ergibt sich dementsprechend ein
Flüssigkeitsweg vom Kanal 3 durch den Durchgang 7, die
Mittenbohrungen der Anflanschungen 8, 11 und den Durchgang
16 zum Rinnenkanal 14, über den die Flüssigkeit ohne
Kaskadenbildung vom kippbaren Behälter 1 in die Rinne 13
abgegossen werden kann.
Um eine zuverlässige Abdichtung der gegeneinander
drehbeweglichen Anflanschungen S und 11 zu erzielen, ist die
Gießschnauze 2 an der dem Durchgang 7 direkt
gegenüberliegenden Seitenwand mit einer Kalotte 17 versehen,
gegen die über eine Feder 18 ein Bolzen 19 drückt. Feder
18 und Bolzen 19 werden mittels einer Hülse 20 geführt.
Durch entsprechende Einstellung der Federkraft wird
erzielt, daß die einander angepaßten Kontaktflächen der
Anflanschungen 8 und 11 mit vorgegebener Kraft dichtend
gegeneinander drücken.
Der kippbare Behälter 1 wird um Kipplager 21, 22
geschwenkt, die über Tragarme 23, 24 mechanisch mit dem
Behälter 1 verbunden sind, wobei sich die Gießschnauze 2
zwischen beiden Kipplagern 21, 22 befindet und die
gedachte Achse 25 zwischen den Kipplagern durch die
Durchgänge 7 und 16 der Gießschnauze 2 und der Rinne 13
verläuft. Das Zentrum von Kalotte 17, Feder 18, Bolzen 19
und Hülse 20 deckt sich ebenfalls mit der gedachten
Kippachse 25.
In Fig. 2 ist ein seitlicher Schnitt durch die
Abgußvorrichtung dargestellt. Es ist der kippbare Behälter 1
mit dem das Kipplager 21 tragenden Tragarm 23 zu
erkennen. Der seitliche Durchgang 7 befindet sich nahe
des Bodens des Kanals 3 in unmittelbarer Nähe der
Frontseite 5 der Gießschnauze 2. Die feuerfeste
Auskleidung 4 am Kanalboden sowie an der Frontseite 5,
der Grundrahmen 6 sowie die Abdeckplatte 10 zur
Halterung der Auskleidung 4 sind zu erkennen.
Mit einer entsprechenden Regelung des - nicht
dargestellten - Kippantriebes des kippbaren Behälters 1 kann
durch Einstellung einer bestimmten Neigung des Behälters
1 bzw. seiner Gießschnauze 2 ein vorgebbarer
Flüssigkeitspegel in der Rinne 13 gewährleistet werden. Hierzu
ist der Flüssigkeitspegel in der Rinne 13 mit allgemein
bekannten technischen Hilfsmitteln abzutasten. Der Ist-
Wert des erfaßten Flüssigkeitspegels ist mit dem
vorgeschriebenen Soll-Wert zu vergleichen. Je nach Abweichung
des Ist-Wertes vom Soll-Wert erfolgt eine Korrektur der
Neigung des Behälters 1 bzw. der Gießschnauze 2 unter
Einsatz des Kippantriebes.
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| Anspruch[de] |
- 1. Abgußvorrichtung für flüssige Chargen aus einem
kippbaren Behälter, wobei der Abguß aus einer
Gießschnauze (2) erfolgt, die zwischen zwei mit dem
kippbaren Behälter (1) verbundenen Kipplagern (21, 23)
angeordnet ist und die um die gedachte Achse (25) zwischen
den Kipplagern schwenkt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gießschnauze (2) an ihrer Frontseite (5) verschlossen
ist und einen Durchgang (7) nahe der Frontseite (5)
durch eine Seitenwand aufweist, daß dieser Durchgang (7)
mit einem Durchgang (16) in der Seitenwand einer neben
der Gießschnauze angeordneten Rinne (13) fluchtet, daß
Mittel zur abdichtenden Kontaktierung beider Durchgänge
(7, 16) vorgesehen sind und daß sich beide Durchgänge
(7, 16) im Zentrum der gedachten Kippachse (25) zwischen
den beiden Kipplagern (21, 23) befinden.
- 2. Abgußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchgang (7) seitlich neben dem
Boden des zur Flüssigkeitsführung dienenden Kanals (3)
der Gießschnauze (2) mündet und die feuerfeste
Auskleidung (4) und den Grundrahmen (6) an der Kanalseite
durchbricht.
- 3. Abgußvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß am Austritt des Durchganges
(7) eine Gießschnauzen-Anflanschung (8) mit zum
Durchgang (7) fluchtender Mittenbohrung an der Seitenwand der
Gießschnauze (2) befestigt ist, die mit einer an der
Seitenwand der Rinne (13) befestigten
Rinnen-Anflanschung (11) über einander angepaßte Kontaktflächen
abdichtend kontaktiert ist, wobei die Rinnen-Anflanschung
(11) ebenfalls eine Mittenbohrung aufweist, so daß sich
eine durchgehende Bohrung vom Kanal (3) der Gießschnauze
(2) über die Durchgänge (7, 16) und die Mittenbohrungen
der Anflanschungen (8, 11) in den Rinnenkanal (14)
ergibt.
- 4. Abgußvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die abdichtend in Kontakt miteinander
stehenden Flächen der beiden Anflanschungen (8, 11)
mittels Federkraft gegeneinander gepreßt sind.
- 5. Abgußvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß gegen die der mit dem Durchgang (7)
versehenen Seitenwand gegenüberliegende Seitenwand der
Gießschnauze (2) eine Feder (18) mit vorgegebener Kraft
drückt.
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