Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und auf
eine Vorrichtung zum Fieren oder Einholen des
Versorgungsleitungskabels einer Unterwassereinrichtung gemäß
dem Oberbegriff der nebengeordneten Ansprüche 1 und 11.
Zur Erforschung des Meeresbodens oder zur Unterwasser-
Pfahlgründung ist es allgemein üblich, entsprechend
ausgerüstete Unterwassereinrichtungen von einem Schiff oder
einer geeigneten Plattform aus auf den Meeresboden
abzusenken. Die Unterwassereinrichtung wird dabei unter
Einsatz eines Krans über ein Halteseil abgesenkt, während
das zur Energieversorgung der Unterwassereinrichtung und
zur Signalübertragung dienende Versorgungsleitungskabel
von der Trommel einer Winde abgewickelt und über eine
untere Umlenkrolle über die Bordkante geführt wird.
Dabei ist die Kapazität der Trommel auf eine maximale
Kabellänge von ca. 1250 m beschränkt, d. h. es ist nicht
möglich, eine Unterwassereinrichtung mit einem
einstückigen Versorgungsleitungskabel tiefer als ca. 1250 m
abzusenken. Soll die Unterwassereinrichtung
beispielsweise bis auf eine Meerestiefe von ca. 2000 m abgelassen
werden, ist es notwendig, zwei Versorgungsleitungskabel
kraftschlüssig zu kuppeln und die elektrischen und
hydraulischen Verbindungen herzustellen. Dabei bereitet es
Schwierigkeiten, die steife Kupplungsvorrichtung ohne
Beschädigung des Kabels über die untere Umlenkrolle zu
führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Fieren oder Einholen des
Versorgungsleitungskabels einer Unterwassereinrichtung
anzugeben, das bzw. die in einfacher Weise das
kraftschlüssige Kuppeln von mindestens zwei
Versorgungsleitungskabeln ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bezüglich des Verfahrens in
Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß
durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Die Aufgabe wird bezüglich der Vorrichtung
erfindungsgemäß durch die im Anspruch 11 gekennzeichneten Merkmale
gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß durch die in die horizontale
Position gedrehte Schwenkvorrichtung eine Arbeitsbühne
geschaffen wird, auf der die zur Kupplung zweier
Versorgungsleitungskabel notwendigen Arbeiten in einfacher
Weise auf See ausführbar sind. Die durch das Gewicht des
bereits abgewickelten Versorgungsleitungskabels erzeugte
hohe Zugkraft wird von der Schwenkvorrichtung
"aufgefangen". Da der Kupplungsvorgang - von der Bordkante aus
betrachtet - nach der unteren Umlenkrolle erfolgt, ist
es nicht erforderlich, die Kupplung über irgendeine
Umlenkrolle zu führen, sondern es wird in einfacher Art
und Weise die Schwenkvorrichtung in ihre vertikale
Position gedreht, wonach die Kupplung ohne weitere Hemmnisse
in Richtung Wasserspiegel abgelassen werden kann.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet. Die Ausgestaltungen
vereinfachen die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Schiffsheck mit einer Vorrichtung zum
Fieren und Einholen von Versorgungsleitungskabeln
für Unterwassereinrichtungen,
Fig. 2 eine Winde mit Trommeltasche,
Fig. 3 eine in die horizontale Position gebrachte
Schwenkvorrichtung,
Fig. 4 zwei zur Kupplung positionierte
Kabelkupplungen von Versorgungsleitungskabeln,
Fig. 5 zwei zusammengekuppelte
Versorgungsleitungskabel,
Fig. 6 eine in die vertikale Position gebrachte
Schwenkvorrichtung.
In Fig. 1 ist ein Schiffsheck mit einer Vorrichtung zum
Fieren (Ablassen, Absenken) und Einholen von
Versorgungsleitungen für Unterwassereinrichtungen dargestellt.
Es ist ein Schiff 1 zu erkennen, an dessen Heck eine
Unterwassereinrichtung 2 bis zum Meeresgrund abgesenkt
oder vom Meeresgrund eingeholt werden soll. Die
Unterwassereinrichtung 2 kann beispielsweise eine Station zur
Erforschung des Meeresbodens, eine
Unterwasser-Hammerstation zur Pfahlgründung oder ähnliches sein. Das
Gewicht der Unterwassereinrichtung 2 lastet während des
Fierens oder Einholens über einem Halteseil 3 an einem
auf dem Schiff 1 oder einer separaten Plattform
montierten Kran 4. Zur Versorgung der Unterwassereinrichtung 2
mit elektrischer Spannung, zum Betrieb hydraulischer
Einrichtungen etc. sowie zur signalelektrischen
Ansteuerung und Rückmeldung ist ein Versorgungsleitungskabel
(Umbilical) zwischen Unterwassereinrichtung 2 und Schiff
1 vorgesehen.
Dieses Versorgungsleitungskabel 5 wird während des
Fierens von der Trommel einer ersten Winde 6 abgewickelt
bzw. umgekehrt beim Einholen auf die Trommel dieser
Winde 6 aufgewickelt. Zur reibungsarmen Umlenkung des
Versorgungsleitungskabels ist eine über die Bordkante
hinausragende untere Umlenkrolle 7 vorgesehen, d. h. das
Versorgungsleitungskabel wird von der ersten Winde 6
über die untere Umlenkrolle 7 um 90° umgelenkt in
Richtung Wasserspiegel W bzw. Meeresboden geleitet. Eine
zusätzliche obere Umlenkrolle 8 verbessert die
Führungseigenschaften während die Unterwassereinrichtung durch
den Kran 4 oberhalb des Wasserspiegels W gehoben wird.
An der Achse der unteren Umlenkrolle 7 bzw. parallel
hierzu ist eine um diese Achse bzw. um eine Achse
parallel hierzu um mindestens 90° drehbare Schwenkvorrichtung
9 montiert. Diese Schwenkvorrichtung 9 befindet sich
während des Fierens oder Einholens des
Versorgungsleitungskabels in vertikaler Position, so daß sich das
Versorgungsleitungskabel 5 ohne Berührung der
Schwenkvorrichtung 9 in Richtung Wasserspiegel W bewegen kann. Am
in vertikaler Position dem Wasserspiegel W zugewandten
Ende der Schwenkvorrichtung 9 befindet sich eine weitere
Umlenkrolle 10.
In Fig. 1 ist ferner eine zweite Winde 11 in Reihe zur
ersten Winde 6 zu erkennen, deren Funktion insbesondere
in der Beschreibung zu den Fig. 4 und 5 erläutert
wird. Allgemein besteht die Aufgabe, eine
Unterwassereinrichtung 2 auf eine Meeresbodentiefe von z. B. 2000 m
abzusenken. Da die Trommel der Winde 6 ein
Versorgungsleitungskabel 5 mit einer Länge von maximal 1250 m
aufweist, ist es zum Erreichen des Meeresbodens notwendig,
dieses Versorgungsleitungskabel 5 mit einem zusätzlichen
Versorgungsleitungskabel 22 (siehe Fig. 4, 5) zu
kuppeln. Dieses zusätzliche Versorgungsleitungskabel 22
befindet sich auf der Trommel der zweiten Winde 11.
Vor dem Kuppeln beider Versorgungsleitungskabel 5 und 22
ergibt sich das Problem, das infolge seines Eigenwichtes
unter starkem Zug stehende Versorgungsleitungskabel 5
aus der Winde 6 zu entnehmen. Die Trommel der Winde 6
ist hierzu speziell ausgebildet und weist eine die
Kabelkupplung 12 des Versorgungsleitungskabels 5
aufnehmende, seitliche Trommeltasche 13 auf, wobei die
Kabelkupplung 12 an einem Flansch 25 der Trommeltasche 13
befestigt ist (z. B. Schraubbefestigung).
In Fig. 2 ist eine Winde 6 mit Trommeltasche 13
dargestellt. Es ist zu erkennen, daß ein mit der
Kabelkupplung 12 verbundener Korb 14 mit einer Öse zur Fixierung
eines Trommelseils 16 einer Hilfswinde 15 versehen ist.
Die Hilfswinde 15 befindet sich - vom Schiffsheck aus
betrachtet - hinter der Winde 6 und ist längs eines
Gestells vertikal verfahrbar, damit stets eine geradlinige
Zugkraftübertragung vom Versorgungsleitungskabel 5 über
die Kabelkupplung 12, den Korb 14 und das Trommelseil 16
zur Hilfswinde 15 gewährleistet ist.
Durch Abnehmen des Taschendeckels wird die Trommeltasche
13 geöffnet (siehe Fig. 2) und der Korb 14 wird mit der
Kabelkupplung 12 des bis zur Endstellung abgewickelten
Versorgungsleitungskabels 5 verschraubt. In einem
weiteren Arbeitsgang wird das Trommelseil 16 am Korb 14
befestigt (z. B. durch Schäkel) und mit der Hilfswinde 15
angezogen. Die Befestigung zwischen der Kabelkupplung 12
und dem Flansch 25 der Trommeltasche 13 kann jetzt
gelöst werden. Anschließend wird die Hilfswinde 15 längs
des Gestells gemäß Pfeilrichtung A vertikal nach unten
verfahren (z. B. mittels eines Hydraulikantriebs).
Die Winde 6 weist jetzt die in Fig. 3 dargestellte
Position auf, in der eine im wesentlichen horizontale
Zugkraftübertragung von der Hilfswinde 15 über das
Trommelseil 16, den Korb 14 mit daran montierter Kabelkupplung
12 zum Versorgungsleitungskabel 5 gewährleistet ist. Der
Korb 14 mit montierter Kabelkupplung 12 kann der
Trommeltasche 13 leicht entnommen werden, nachdem die Winde
in Pfeilrichtung A bewegt wurde.
Desweiteren wird die Schwenkvorrichtung 9 von ihrer
vertikalen in ihre horizontale Position gebracht, wie dies
in Fig. 3 dargestellt ist. Das dem Wasserspiegel W
zugewandte Ende der Schwenkvorrichtung 9 wird hierzu über
ein mit einem Kran 17 verbundenes Seil 18 bis in die
horizontale Position hochgeschwenkt und in dieser
Position festgehalten. Während des Schwenkvorganges wirkt
die Achse der unteren Umlenkrolle 7 bzw. eine hierzu
parallele Achse als Drehachse und das
Versorgungsleitungskabel 5 greift in die Umlenkrolle 10 der
Schwenkvorrichtung 9 ein.
In einem nächsten Arbeitsgang wird ein abnehmbarer
Arretierblock 19 auf der Schwenkvorrichtung 9 befestigt.
Durch kontrolliertes Fieren des Seils 16 mit der
Hilfswinde 15 wird das Versorgungsleitungskabel 5 über die
Umlenkrolle 10 abgelassen, bis die Kabelkupplung 12 den
Arretierblock 19 erreicht und durch diesen festgehalten
wird. Anschließend kann der Korb 14 von der
Kabelkupplung 12 gelöst werden und das vom Korb 14 abmontierte
Trommelseil 16 wird auf die Hilfswinde 15 aufgewickelt.
Wie in Fig. 4 dargestellt, wird nachfolgend das
zusätzliche Versorgungsleitungskabel 22 von der Trommel der
zweiten Winde 11 soweit abgewickelt, bis sich die
Kabelkupplung 23 dieses Kabels 22 auf der Schwenkvorrichtung
9 befindet und einen vorgebbaren Abstand von der mittels
des Arretierblocks 19 fixierten Kabelkupplung 12 des
Kabels 5 aufweist. Dieser vorgebbare Abstand wird im
wesentlichen durch die Länge der zwischen beiden
Kabelkupplungen 12, 23 vorzusehenden
Kabelverbindungsleitungen bestimmt. Zur erleichterten Abwicklung des Kabels 22
von der Trommel der zweiten Winde 11 ist eine Handwinde
20 hinter dem Arretierblock 19 auf der
Schwenkvorrichtung 9 angeordnet, deren Seil 21 mit der Kabelkupplung
23 verbunden wird. Anschließend kann das
Versorgungsleitungskabel 22 unter der Trommel der ersten Winde 6
hindurchgezogen werden. Alternativ hierzu kann anstelle der
Handwinde 20 eine Hilfs-Umlenkrolle montiert sein. Bei
dieser Variante wird das Versorgungsleitungskabel 22
über das Trommelseil 16 mittels der Hilfswinde 15 zur
Schwenkvorrichtung 9 hin gezogen, wobei das Trommelseil
16 über die Hilf-Umlenkrolle umgelenkt wird.
Es folgt in einem weiteren Arbeitsschritt die Verbindung
beider Versorgungsleitungskabel 5, 22 über entsprechend
ausgebildete Kabelverbindungsleitungen. Hierzu fungiert
die Schwenkvorrichtung 9 als Arbeitsbühne. Die einzelnen
Verbindungen müssen wasserdicht ausgeführt sein, wobei
der in einer Meerestiefe von z. B. 2000 m herrschende
Wasserdruck entsprechend zu berücksichtigen ist. Nach
dem Herstellen der Verbindungen werden zwei Halbschalen
aus rostfreiem Stahl als Zugvorrichtung 24 um beide
Kabelkupplungen 12, 23 sowie die montierten
Kabelverbindungsleitungen gelegt und mit den Körben der
Kabelkupplungen 12, 23 fest verschraubt, wie in Fig. 5
dargestellt. Diese Zugvorrichtung 24 überträgt die durch
Eigengewicht des Versorgungsleitungskabels 5 erzeugte
Zugkraft auf das Versorgungsleitungskabel 22 und die zweite
Winde 11. Die Zugvorrichtung 24 selbst muß die
Kabelkupplungen 12, 23 und die Kabelverbindungsleitungen
nicht wasserdicht umschließen.
Nachdem die zweite Winde 11 die Zugkraft durch Hieven
übernommen hat, können der Arretierblock 19 abgebaut und
die Schwenkvorrichtung 9 wieder um 90° von der
horizontalen in die vertikale Position gedreht werden. Dies
erfolgt durch Ablassen des am Kran 17 befestigten Seiles
18. Während des Schwenkvorganges greift das Kabel 22 in
die untere Umlenkrolle 7 ein, während die Umlenkrolle 10
das Kabel 5 führt und es in vertikaler Position der
Schwenkvorrichtung 9 freigibt. Nach Beendigung des
Schwenkvorganges befindet sich die Schwenkvorrichtung in
der vertikalen Position, wie in Fig. 6 gezeigt.
Danach kann das Kabel 22 von der Trommel der zweiten
Winde 11 abgewickelt werden, bis die
Unterwassereinrichtung 2 die gewünschte Arbeitstiefe erreicht hat.
Falls die Unterwassereinrichtung 2 auf eine größere
Meerestiefe als ca. 2500 m abgelassen werden soll, können
weitere zusätzliche Winden mit weiteren zusätzlichen
Versorgungsleitungskabeln vorgesehen sein. Der
Kuppelvorgang zwischen zwei Versorgungsleitungskabeln erfolgt
jeweils in der vorstehend beschriebenen Weise.
Allgemein ist zu den vorstehenden Ausführungen
nachzutragen, daß die obere Umlenkrolle 8 jeweils anzuheben
oder zu demontieren ist, sobald eine Kabelkupplung eines
Versorgungsleitungskabels über die untere Umlenkrolle 7
läuft. Alternativ hierzu ist es auch möglich, die obere
Umlenkrolle 8 für den Kupplungsvorgang aus ihrer
normalen Position oberhalb der Umlenkrolle 7 abzubauen und an
die Position der Umlenkrolle 10 zu montieren. Bei dieser
Variante entfällt vorteilhaft eine eigene Umlenkrolle
10. Der An- und Abbau der Umlenkrolle 8 an die
Schwenkvorrichtung 9 muß jeweils in vertikaler Position der
Schwenkvorrichtung erfolgen. Auch kann die gesamte
Schwenkvorrichtung 9 demontierbar sein.
Das Einholen der Versorgungsleitungskabel und das
Entkuppeln der Kabelkupplungen erfolgt in umgekehrter
Reihenfolge zu den vorstehenden, im wesentlichen das Fieren
betreffenden Ausführungen. Insbesondere wird die
Schwenkvorrichtung 9 von ihrer vertikalen in ihre
horizontale Position erst dann gedreht, wenn sich die
Zugvorrichtung 24 unmittelbar neben der Schwenkvorrichtung
befindet (siehe Fig. 6), so daß sich nach erfolgter
Schwenkung die in Fig. 5 dargestellte Konfiguration mit
auf der Arbeitsbühne befindlicher Zugvorrichtung 24
ergibt. Eine genaue Positionierung der Zugvorrichtung 24
in die gewünschte Lage kann mittels der zweiten Winde 11
erfolgen. Anschließend wird der Arretierbock 19 zur
Fixierung der Kabelkupplung 12 montiert. Jetzt kann die
Zugvorrichtung 24 gelöst und entfernt werden. Nach
Demontage der Kabelverbindungsleitungen läßt sich das
Versorgungsleitungskabel 22 inklusive Kabelkupplung 23
vollständig auf die Trommel der Winde 11 aufwickeln.
Anschließend kann der Korb 14 mit der Kabelkupplung 12
verbunden werden, worauf die Kabelkupplung 12 unter
Einsatz der Hilfswinde 15 in die Trommeltasche 13 der Winde
6 eingeführt wird. Nach Demontage des Arretierbocks 19
Position gedreht oder demontiert werden. Es folgt eine
Vertikalbewegung der Hilfswinde 15 entgegen
Pfeilrichtung A. Nachdem die Kabelkupplung 12 am Flansch 25 der
Trommeltasche 13 befestigt ist, können der Korb 14 vom
Trommelseil 16 gelöst, der Taschendeckel auf die
Trommeltasche 13 montiert und das Versorgungsleitungskabel 5
mit der Winde 6 eingeholt werden.