| Dokumentenidentifikation |
DE3908618C2 27.08.1992 |
| Titel |
Fassung für eine Leuchtstofflampe |
| Anmelder |
ABB CEAG Licht- und Stromversorgungstechnik GmbH, 4770 Soest, DE |
| Erfinder |
Görner, Wilmut, 6933 Mudau, DE |
| DE-Anmeldedatum |
16.03.1989 |
| DE-Aktenzeichen |
3908618 |
| Offenlegungstag |
20.09.1990 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.08.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.08.1992 |
| Addition |
39235777 |
| IPC-Hauptklasse |
H01R 33/08
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Fassung für eine
Leuchtstofflampe, mit einem Kunststoffkörper, in dem ein
Buchsenteil für wenigstens einen Stift der Leuchtstofflampe
eingebracht ist, an dessen lampenabseitigem Ende eine
Anschlußleitung angeschlossen ist.
In der Vergangenheit sind für explosionsgeschützte
Bereiche Leuchtstofflampen verwendet worden, die als
Einstiftsockel-Leuchtstofflampen mit einem Fa-6-Stift
versehen waren. Diese Einstiftsockel-Leuchtstofflampen sind
mit einem Außendurchmesser von 36 mm ausgestattet.
Handelsübliche Zweistiftsockel-Leuchtstofflampen sind in der
Vergangeheit nur dann in explosionsgefährdeten Bereichen
benutzt worden, wenn sie zu einer
Einstiftsockel-Leuchtstofflampe umgesockelt worden sind.
Anstatt einer Umsockelung sind auch Adapter bekanntgeworden,
mit denen sog. Zweistiftsockel-Leuchtstofflampen
in Einstiftsockel-Leuchtstofflampen umgeändert worden
sind. Die DE-OS 37 44 253 zeigt einen Adapter, der ein
zylinderförmiges, einseitig geschlossenes Gehäuse aufweist,
aus dessen geschlossenem Ende ein Einzelstift herausragt.
Die beiden Stifte der Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe
sind mittels einer Metallplatte verbunden, die
ins Innere des Gehäuses eingerastet ist. Zwischen dem
Einzelstift und der Metallplatte ist eine elektrische
Leitung vorgesehen.
Aus der DE-PS 36 02 931 ist ein Klemmadapter bekanntgeworden,
der einen Einzelstift aufweist und in dem die
beiden Stifte einer Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe
festgeklemmt werden können.
Die Fassungen, die in explosionsgeschützten
Leuchtstofflampen-Leuchten untergebracht waren, waren im
allgemeinen nur Einstiftsockel-Leuchtstofflampenfassungen. Für
eine Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe waren diese
Fassungen nicht geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fassung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die sowohl für
Einstiftsockel- als auch für Zweistiftsockel-Leuchtstofflampen
verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Buchsenteil eine zentrale Buchse für einen
Einzelstift einer Einstiftsockel-Leuchtstofflampe und
beidseitig zu dieser je eine Buchse für die Aufnahme der Stifte
einer Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe aufweist.
Da das Buchsenteil aus elektrisch leitendem Material,
vorzugsweise aus Messing besteht, sind die beiden
Buchsen für die beiden Stifte für die Zweistiftsockel-
Leuchtstofflampe elektrisch miteinander verbunden, was
wegen den Vorschriften auch erforderlich ist.
In die Buchsen bzw. in die Zentralbuchse sind
Kontaktelemente, entweder sog. Multikontaktlamellenelemente
oder Drahtfederkontaktelemente eingesetzt, was den
Vorschriften für Explosionsschutz entspricht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
kann dahingehen, daß das Buchsenteil innerhalb des
Kunststoffkörpers mittels eines Rastelementes im
Kunststoffkörper verrastet ist. Am lampenabseitigen Ende
besitzt das Buchsenteil in bevorzugter Weise ein
Rohrfortsatz, in den die Anschlußleitung eingesteckt und darin
verquetscht ist.
Zur Fixierung des Buchsenteils im Kunststoffkörper
besitzt das Buchsenteil einen die Buchsen und die
Zentralbuchse enthaltenen ersten Bereich mit erweitertem
Durchmesser, der über einen radialen Stufenabsatz in einen
zweiten Bereich mit verringertem Durchmesser übergeht,
und daß dieser Stufenabsatz gegen einen Stufenabsatz im
Kunststoffkörper anliegt. In Verbindung mit dem
Rastelement wird dadurch das Buchsenteil im Kunststoffkörper
festgehalten.
An dem zweiten Bereich des Buchsenteils schließt ein
dritter Bereich mit noch weiter verringertem Durchmesser
an, an dem eine radial von diesem Bereich aus
vorspringende Raststufenfläche anschließt. Um diesen dritten
Bereich ist ein Rastelement gelegt, das sich einerseits
gegen die Raststufenfläche und andererseits mit einem
Rasthaken gegen eine Abstützfläche am Isolierkörper
anlegt, so daß das Buchsenteil mittels des Rastkörpers und
auch mittels der Stufenfläche am ersten Bereich im
Kunststoffkörper gehalten ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
kann dahingehen, daß der Kunststoffkörper an dem
buchsenseitigen Ende von einem ringförmigen Schieber umfaßt
ist, der mittels einer Feder dauernd über die
buchsenseitige Stirnebene hinausgedrückt ist. Dessen
Innenquerschnitt des über die Stirnebene hinaus ragenden Bereiches
des Schiebers ist so bemessen, daß er eine
Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe mit kleinerem Durchmesser umfaßt, daß
er aber von einer Leuchtstofflampe mit größerem
Durchmesser gegen den Druck der Feder über den Kunststoffkörper
schiebbar ist Als Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe mit
kleinerem Durchmesser kommt insbesondere eine solche mit
einem Durchmesser von 26 mm in Betracht.
Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt ist, sollen die Erfindung und
weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der
Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Längsschnittansicht durch eine Fassung,
gemäß Schnittlinie I-I der Fig. 2,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Fassung gem.
Pfeilrichtung II der Fig. 1 und
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines
Rastelementes zur Verrastung des Buchsenkörpers im
Kunststoffkörper.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 1.
Innerhalb eines Fassungsträgers 10 befindet sich eine
Durchbrechung 11, durch die eine Fassung 12
hindurchgreift, und in der die Fassung 12 festgehalten ist.
Die Fassung 12 besitzt einen Kunststoffkörper 13, in dem
ein Buchsenkörper 14 festgehalten ist.
Der Buchsenkörper 14 besitzt einen ersten Bereich 15,
der den größten Durchmesser des Buchsenkörpers aufweist,
und in dem eine Zentralbohrung 16 für eine Zentralbuchse
17 und zwei parallel dazu verlaufende, mit kleinem
Durchmesser ausgestatte Sacklöcher 18 und 19 vorgesehen
sind, die ebenfalls zwei Buchsen 20 und 21 aufnehmen.
Die Buchse 17 ist eine Buchse für einen Fa-Einzelstift
einer Einstiftsockel-Leuchtstofflampe, wogegen die
beiden Buchsen 20 und 21 die Stifte einer handelsüblichen
Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe mit 26 mm Durchmesser
aufnehmen können. Innerhalb der Buchsen 17 bzw. 20 und
21 sind spezielle, für den Explosionsschutz geeignete
Kontaktkörper eingesetzt, und zwar in der Buchse 17 sog.
Mulitlamellenkontakte 22 und in den Buchsen 20 und 21
sog. Drahtfederkontaktelmente 23 und 24. Diese
Kontaktelemente sind alle an sich bekannt und es ist auch
bekannt, wie diese Kontaktelemente in den entsprechenden
Sacklochbohrungen 16, 18 und 19 unverlierbar eingesetzt
sind.
Der erste Bereich des Buchsenkörpers 14 geht über eine
Stufungsfläche 25 über in einen zweiten Bereich 26, an
dem sich ein dritter Bereich mit ebenfalls verringertem
Durchmesser 27 anschließt, der eine radial verlaufende,
eine Erweiterung bildende Stufenfläche 28 enthält, so
daß in dem Bereich 27 ein Rastelement 29 eingesetzt
werden kann, welches in der Fig. 3 näher dargestellt ist.
An den dritten Abschnitt schließt sich ein Rohrfortsatz
30 mit dünner Wandstärke an, in den ein Anschlußende 31
eines Anschlußleiters 32 eingesteckt und darin verklemmt
ist.
Der Kunststoffkörper 13 besitzt dem Buchsenteil 14
angepaßte Abschnitte und zwar einen topfartigen ersten
Abschnitt 33, der den ersten Bereich 15 des Buchsenkörpers
umfaßt, sowie einen davon mittels einer Stufung 34
getrennten zweiten Abschnitt 35, der sowohl den zweiten
Abschnitt 26 als auch den dritten Abschnitt 27 des
Buchsenkörpers umgibt. Der Innendurchmesser des
Kunststoffkörpers, der dem Buchsenteil 14 angepaßt ist, weist
dort, wo im montierten Zustand der zweite Bereich des
Buchsenteils in den dritten Bereich des Buchsenteils
übergeht, einen radial nach innen verlaufenden
Rücksprung 36 auf, an dem sich wiederum ein den dritten
Bereich 27 umgebender Innenrohrteil 37 anschließt. Dieser
Innenrohrteil endet am buchsenabseitigen Ende in einem
trompetenförmigen Trichter 38, welcher als Knickschutz
für die Anschlußleitung 32 dient.
Das Rastelement 29 ist ein mit einem Längsschlitz 40
versehenes Blechteil, welches drei Fenster 41 aufweist,
aus denen jeweils Fahnen 32 herausgedrückt sind, welche
Fahnen den Außendurchmesser des Rastelementes 29
überragen. Diese Federn 42, die sich nach außen aufspreizen,
legen sich mit ihren freien Enden gegen den Innenbord 36
an; das andere Ende legt sich gegen die Stufungsfläche
28 an, und damit dient das Rastelement 29 zur Verrastung
des Buchsenkörpers innerhalb des Kunststoffkörpers.
Nachdem der Anschlußleiter 32 am Rohrfortsatz 30
festgeklemmt ist, und nachdem auch das Rastelement 29 über den
dritten Bereich geschnappt worden ist, wird das
Buchsenteil mit dem Anschlußleiter 32 von dem buchsenseitigen
Ende des Kunststoffkörpers aus in diesen eingeschoben
und zwar soweit, bis die Rastfedern 42 hinter den
Randbord 36 zum Anliegen gelangen. In diesem Fall ist auch
die Stufungsfläche 25 gegen die Stufung 34 zum Anliegen
gelangt.
An dem buchsenseitigen Ende des Kunststoffkörpers 13 ist
ein diesen Kunststoffkörper 13 dort umfassender Schieber
43 vorgesehen, der den Kunststoffkörper außen umfaßt.
Der Schieber 43 besitzt an seinem kunstoffkörperseitigen
Ende einen Randbord 44, mit dem er hinter einen radial
vorspringenden Bord 45 am Kunststoffkörper geschnappt
ist. Zwischen dem kunststoffkörperseitigen Stirnende 46
des Schiebers 43 und einem Flanschrand 47 im Bereich der
Stufung 43, der radial nach außen vorspringt, ist eine
Druckfeder 48 eingesetzt, die den Schieber dauernd über
das Stirnende 49 des buchsenseitigen Endes des
Kunststoffkörpers 13 hinausdrückt, dergestalt, daß der Bord
44 gegen den Bord 45 zum Anliegen kommt. Der
Innendurchmesser di des Schiebers 43 ist gringfügig größer als der
Außendurchmesser einer Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe
mit 26 mm Durchmesser, so daß diese Zweistiftsockel-
Leuchtstofflampe ins Innere des Schiebers zur
Kontaktierung mit den Buchsen 23 und 24 schiebbar ist. Wenn eine
Einstiftsockel-Leuchtstofflampe in die Buchse 17 mit
ihrem Einzelstift eingeschoben werden soll, dann wird der
Schieber 34 von der Einstiftsockel-Leuchtstofflampe
gegen den Druck der Feder 48 nach links, also gegen den
Flanschrand 47 gedrückt. Der Kunststoffkörper 13 besitzt
an seinem buchsenabseitigen Endbereich eine radial
vorspringende Nase 50, welche gegen die buchsenabseitige
Fläche der Trageinrichtung 10 anrastet, und mittels
einer spiralförmigen Kegeldruckfeder 51 wird die Fassung
dauernd in Buchsenrichtung beaufschlagt, wobei die Feder
51 sich einerseits gegen die Haltewand 10 und
andererseits gegen den Flanschrand 47 abstützt.
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| Anspruch[de] |
- 1. Fassung für eine Leuchtstofflampe, mit einem
Kunststoffkörper, in dem ein Buchsenteil für wenigstens
einen Stift der Lampe eingebracht ist, an dessen
lampenabseitigem Ende eine Anschlußleitung angeschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Buchsenteil (13) eine
Zentralbuchse (17) für einen Einzelstift einer
Einstiftsockel-Leuchtstofflampe und beidseitig zu dieser je
eine Buchse (23, 24) für die Aufnahme der Stifte einer
Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe besitzt.
- 2. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Buchsenteil (13) mittels eines Rastelementes (29)
im Kunststoffkörper (13) verrastet ist.
- 3. Fassung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß am lampenabseitigen oder
buchsenabseitigen Ende das Buchsenteil (13) einen Rohrfortsatz (30)
aufweist, in den die Anschlußleitungen (32) eingesteckt und
darin verquescht ist.
- 4. Fassung nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Buchsenteil einen die
Buchsen und die Zentralbuchse (17, 23, 24) enthaltenden
ersten Bereich (15) mit erweitertem Durchmesser aufweist,
der über einen radialen Stufenabsatz (25) in einen
zweiten Bereich (26) mit verringertem Durchmesser übergeht,
und daß der Stufenabsatz gegen einen Stufenabsatz (34) im
Kunststoffkörper (13) anliegt.
- 5. Fassung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem zweiten Bereich (26) des Buchsenteils (14) ein
dritter Bereich (27) anschließt, an dem eine radial von
diesem Bereich aus vorspringende Raststufenfläche (28)
anschließt, und daß in dem dritten Bereich das
Rastelement (29) eingeschnappt ist, das sich einerseits gegen
die Raststufenfläche (28) und andererseits mit einem
Rasthaken (42) gegen eine Abstützfläche (36) am
Kunststoffkörper (13) anlegt.
- 6. Fassung nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffkörper (13) an
dem buchsenseitigen Ende von einem ringförmigen Schieber
(43) umfaßt ist, der mittels einer Feder (48) dauernd
über die buchsenseitige Stirnebene hinausgedrückt ist,
und daß der Innenquerschnitt des über die Stirnebene
hinausragenden Bereiches des Schiebers (43) so bemessen
ist, daß er eine Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe mit
kleinerem Durchmesser umfaßt, von einer Leuchtstofflampe
mit größerem Durchmesser aber gegen den Druck der Feder
über den Kunststoffkörper (13) schiebbar ist.
- 7. Fassung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zweistiftsockel-Leuchtstofflampe mit kleinerem
Durchmesser einen Durchmesser von 26 mm aufweist.
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