| Dokumentenidentifikation |
DE4106343A1 10.09.1992 |
| Titel |
Formstücke für Transformatoren |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Meister, Wolfgang, Dipl.-Ing.; Hill, Johann, Dipl.-Ing., 6800 Mannheim, DE |
| DE-Anmeldedatum |
28.02.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4106343 |
| Offenlegungstag |
10.09.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.09.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
H01F 27/32
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| IPC-Nebenklasse |
D21H 27/12
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft Vormaterial für Formstücke aus Preßspan sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung und ein Verfahren zur Herstellung von Formstücken aus Preßspan für den Einsatz in Transformatoren und der Verwendung des Vormaterials, wobei das Vormaterial aus den beim Zuschnitt von Preßspantafeln angefallenen zerkleinerten und in Wasser suspendierten Abfallstücken besteht und in einem Mischungsverhältnis von etwa 5 bis 10% Faseranteil im Wasser zur Herstellung der Formstücke zum Einsatz kommt. Diese werden durch Drainage, das heißt Wasserentzug durch Unterdruck, in einem Formgebungswerkzeug hergestellt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft Vormaterial für Formstücke aus
Preßspan zum Einsatz in Transformatoren sowie die
verfahrensmäßige Herstellung des Vormaterials und die
Herstellung von Formstücken unter Verwendung des
Vormaterials.
Es ist bekannt, in Transformatoren zur Isolierung
unterschiedlicher Potentialbereiche Isolierteile aus Preßspan
einzusetzen. Gemäß der deutschen Norm DIN 7733 handelt
es sich bei Preßspan um vornehmlich aus hochwertigen
Cellulosefasern bestehende, schichtweise aufgebaute,
gepreßte Erzeugnisse in Form von Tafeln und Rollen. Je
nach Verwendung werden sie als Maschinen-, Nuten-,
Transformatoren- oder Kondensatoren-Preßspan bezeichnet
bzw. zusammenfassend Elektropreßspan genannt.
Nicht unter diesen Begriff fallen imprägnierte,
lackierte oder mit anderen Stoffen kombinierte
Preßspan-Erzeugnisse sowie Tafeln, die aus einzelnen Preßspantafeln
unter Verwendung eines Bindemittels (Klebstoffes)
zusammengeklebt sind und als Blockspan bezeichnet werden.
Handelsübliche Preßspanerzeugnisse werden entsprechend
der zuvorgenannten Definition aus einzelnen Schichten
aufgebaut, so daß man von Blattbildung spricht. Die
Verbindung der einzelnen Schichten erfolgt hierbei durch
formschlüssiges Ineinandergreifen ähnlich einer
Verzahnung der einzelnen Cellulosefasern, die unter hohem
Druck zusammengepreßt werden.
Ausgangsprodukt für die einzelnen Schichten sowohl der
Preßspantafeln als auch der Formstücke aus Preßspan ist
Naßstoff, der aus einer sogenannte Pulpe gewonnen wird.
Pulpe ist eine breiartige Masse bestehend aus
Cellulosefasern, die in Wasser suspendiert werden. Diese Pulpe
wird bei den Herstellern von Preßspantafeln und
Preßspanformstücken üblicherweise aus originär gewonnenen
Cellulosefasern hergestellt.
Um Naßstoff zu erhalten, wird die Pulpe auf ca. 20%
Wassergehalt entwässert. Der aufgrund der Restnässe
formbare Naßstoff wird nun lagenweise auf die jeweilige
Form, zum Beispiel ebenes Gitter für ebene Platten,
räumliche Form für räumliche Formstücke, aufgebracht.
Bei der Herstellung von Transformatoren, insbesondere
von ölgefüllten Transformatoren ist es Stand der
Technik, Isoliereinbauten aus Preßspan vorzusehen, um
Bereiche unterschiedlichen Potentials gegeneinander zu
isolieren. Hierbei finden sowohl ebene Tafeln als auch
auf den speziellen Einsatzort angepaßte Formstücke
Verwendung. Während es kein Problem darstellt, aus den
Standardabmessungen der Preßspantafeln Isolierplatten
mit den auf den jeweiligen Transformator abgestimmten
Maßen zuzuschneiden, besteht hinsichtlich der
Herstellung und Lagerhaltung von Formstücken aufgrund der
großen Vielfalt unterschiedlicher Gestaltung und
Transformatorgröße seit langem ein Problem hinsichtlich der
Lagerhaltung und der auftragsbezogenen Beistellung, da
trotz verschiedentlicher Bemühungen eine
Standardisierung der Formstücke bisher nicht möglich war.
Es liegt daher grundsätzlich im Interesse der Hersteller
von Transformatoren, die Herstellung von Formstücken
nach Möglichkeit in eigener Regie durchzuführen oder
zumindest auf deren Herstellung Einfluß zu nehmen, doch
ist eine solche Eigenfertigung durch die
Transformatoren-Hersteller, nicht zuletzt wegen der zeitlich nur
begrenzten Haltbarkeit des Naßstoffes, bisher
unterblieben. Ein Problem ergibt sich hierbei daraus, daß das
erforderliche Vormaterial, die bereits oben erwähnte
Pulpe bzw. Naßstoff, kein frei handelbares Erzeugnis
darstellt und demgemäß nicht zur Verfügung steht.
Ausgehend von dieser Problemstellung ist es Aufgabe der
Erfindung, Vormaterial der eingangs genannten Art sowie
dessen verfahrensmäßige Herstellung und die Herstellung
von Formstücken daraus anzugeben, wobei die
Besonderheiten der Kleinserienfertigung zu berücksichtigen sind.
Die Lösung der Aufgabe ist erfindungsgemäß
gekennzeichnet durch die Ansprüche 1 bis 3. Demgemäß handelt es
sich bei dem Vormaterial für die Formstücke aus Preßspan
um Abfallstücke, die beim Zuschnitt von Preßspantafeln
angefallen sind und anschließend zerkleinert und in
Wasser suspendiert sind, un so als Pulpe für das
Formgebungsverfahren der Formstücke zu dienen.
Die Herstellung des Vormaterials erfolgt, indem die beim
Zuschneiden der Preßspantafeln anfallenden Abfallstücke,
die durchaus zum Teil große Abmessungen erreichen
können, bis zu ca. 2 m2, zunächst gesammelt und auf
handliche Größe, ca. 100 bis 500 cm2, zerkleinert werden.
Anschließend werden die zerkleinerten Preßspanstücke in
ein Wasserbad gegeben und darin suspendiert. Als Wasser
für das Wasserbad ist entmineralisiertes Wasser,
zweckmäßigerweise zum Beispiel Kondensat, vorgesehen. Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen
Faser-Wasser-Suspension wird ein Mischungsverhältnis von 10 bis 50 kg
Preßspan auf 100 l Wasser eingestellt. Nach Einbringen der
Preßspanstücke in das Wasserbad wird dieses stetig
gerührt, um zunächst die Auflösung der Abfallstücke in
ihre Faserstruktur und anschließend eine gleichmäßige
Verteilung der Preßspan-Fasern im Wasserbad zu
erreichen.
Für die Herstellung von Formstücken ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß das sehr kompakte Vormaterial durch
Zugabe von Wasser, insbesondere entmineralisiertes Wasser,
weiterverdünnt wird, um so die Bildsamkeit des
Vormaterials zu verbessern. Zu diesem Zweck wird Zusatzwasser
im Verhältnis von 70 bis 100 l auf 10 bis 30 kg Pulpe
zugegeben und die derart verdünnte Suspension
verwirbelt, um ebenfalls eine gleichmäßige Verteilung der
Fasern in der Faser-Wasser-Suspension zu erreichen.
Hierdurch wird eine Vernetzung der Fasern durch
formschlüssiges Ineinanderverhaken der Faser gleichsam einer
Verzahnung eine innige Verbindung der Fasern miteinander
erreicht. Die derart verdünnte und verwirbelte Faser-
Wasser-Suspension wird in das Formwerkzeug eingebracht
und darin durch Wasserentzug das gewünschte Formstück
hergestellt.
Der Wasserentzug wird zunächst dadurch erreicht, daß die
Auflagefläche für die Faser-Wasser-Emulsion netzähnlich
strukturiert ist, so daß das Wasser aufgrund der
Schwerkraft nach unten abläuft. Unterstützt wird diese
Drainage durch Erzeugung von Unterdruck, so daß der auf der
Gegenseite wirkende Luftdruck zusätzlich die
Entwässerung der ursprünglichen Faser-Wasser-Suspension
begünstigt. Diese Wirkung kann dadurch gefördert werden, daß
auf der Gegenseite zusätzlich ein Überdruck aufgebracht
wird, zum Beispiel durch Druckluft.
Es kann aber auch vorgesehen sein, daß auf der
Gegenseite der netzartig ausgebildeten Auflagefläche in der Form
angepaßter Druckstempel angeordnet ist, der einhergehend
mit der Entwässerung aufgrund des Unterdrucks das
Rohformstück beaufschlagt.
Im wesentlichen Unterschied zu den herkömmlichen
Fertigungsverfahren, die aus dem Stand der Technik bekannt
sind, wird gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren das
Formstück einlagig und nicht schichtweise hergestellt,
das heißt, jedes Formstück wird in nur einem Arbeitsgang
in der gewünschten Enddicke hergestellt. Mit Hilfe des
erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich so Formstücke
mit Naßstoffdicken bis zu 15 mm bzw. mit Fertigdicken
bis zu 16 mm problemlos herstellen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
keine Kosten für die Entsorgung des Abfallmaterials, das
beim Zuschnitt der Preßspantafeln anfällt, entstehen.
Neben dem hiermit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil
resultiert ein weiterer Vorteil durch die zur Entlastung
der Umwelt beitragende Wiederverwendung des
Abfallmaterials.
Die Herstellung der Formstücke erfolgt gemäß der
Erfindung durch Anschmiegen einlagiger Naßstoffauflagen an
die jeweilige Form. Diese kann erfindungsgemäß bereits
im Formgebungswerkzeug angeodnet sein, sie kann sich
aber auch außerhalb dieser Vorrichtung befinden, wo sie
mit der in der Vorrichtung hergestellten einlagigen
ebenen Naßstoffmatte belegt wird.
Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen sollen die Erfindung, vorteilhafte
Ausgestaltungen sowie besondere Vorteile der Erfindung näher
erläutert und beschrieben werden.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematisierte Darstellung eimer
Anordnung für die Herstellung von Formstücken,
Fig. 2 eine Anordnung entsprechend Fig. 1, jedoch mit
Druckbeaufschlagung,
Fig. 3 eine Anordnung entsprechend Fig. 2, jedoch mit
Druckstempel.
In Fig. 1 ist ein Formgebungswerkzeug 10 dargestellt,
das aus einem Bodenteil 12 und einem abhebbaren Oberteil
14 zusammengesetzt ist.
Dort, wo das Unterteil 12 mit dem Oberteil 14
zusammentrifft, das heißt in ihrer gemeinsamen Berührungsebene
13, ist eine Form 16 angeordnet, die im Beispiel durch
gestrichtelte Linien angedeutet ist. Die Form 16 ist
hierbei ausreichend wasserdurchlässig ausgebildet, zum
Beispiel als Drahtgitter oder Lochblech, um die Drainage
der von oben entsprechend dem gezeigten Pfeil P
zugeführten Faser-Wasser-Suspension aus Pulpe und Wasser zu
gewährleisten.
Am Bodembereich des Bodenteils 12 ist ein Auslaufstutzen
18 angeordnet, durch welches das von der Faser-Wasser--
Suspension herrührende Wasser abfließen kann. Ebenfalls
im Bodenteil 12 jedoch an den Seitenwänden sind ein oder
mehrere gleichmäßig am Umfang verteilt angeordnete
Einlaßstutzen 19 angeordnet, durch welche Gas, insbesondere
Druckluft eingeblasen werden kann, um die Faser-Wasser-
Suspension, die von oben eingebracht ist, kräftig zu
durchwirbeln, so daß sich die Fasern in der Suspension
gleichmäßig verteilen und so zu einer gleichmäßigen
Bedeckung der Form 16 führen.
Um diese Gleichförmigkeit einerseits und die
Formbeständigkeit andererseits der auf der Form 16 befindlichen
Faser-Auflage zu verbessern ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, an den Auslaufstutzen 18 eine hier nicht näher
gezeigte Saugpumpe anzuschließen, welche in dem
unterhalb der Form 16 befindlichen Raum einen Unterdruck
erzeugt, sobald die Gaszufuhr über die Einlaßstutzen 19
abgestellt ist. Aufgrund des so entstehenden Unterdrucks
im Bereich unterhalb der Form 16 wirkt das von oben
durch das offene Oberteil 14 auf die Faser-Auflage
wirkende Luftpolster quasi wie ein Druckstempel, der das
Faserpaket auf die Form preßt, wobei durch
Kapilareffekte oder ähnlich gebundenes Wasser nach unten austritt
und dort abgesaugt wird.
Mit Hilfe der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung 10 läßt
sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von
Formstücken einfach und ohne großen Zeitaufwand
durchführen, wobei einer vollautomatisierten Anwendung keine
verfahrensrelevanten Hindernisse entgegenstehen. Mit
Ausnahme einer Saugpumpe für das aus der Faser-Wasser-
Suspension austretende Wasser handelt es sich bei der
Vorrichtung 10 um einfach herstellbare Teile, die
aufgrund ihres einfachen Aufbaus leicht beschaffbar sind
und gute Funktionssicherheit gewährleisten. Der
Zeitbedarf für die Herstellung eines Formstücks mit der
Vorrichtung 10 beträgt etwa 1 bis 3 Minuten.
In Fig. 2 ist eine ähnliche Vorrichtung 20 wie in Fig. 1
dargestellt, die jedoch im Unterschied zur Anordnung
gemäß Fig. 1 ein auf ein gleichartig gestaltetes
Unterteil 22 gesetztes geschlossenes Oberteil 24 aufweist.
Während das Unterteil 22 mit dem Unterteil 12 aus Fig. 1
praktisch identisch ist (bezüglich der einzelnen
Merkmale wird auf die diesbezügliche Beschreibung zu Fig. 1
verwiesen), ist das Oberteil 24 haubenförmig ausgebildet
und besitzt an seiner Stirnfläche zwei Stutzen 21, 27.
Der Stutzen 21 dient zur Zuführung der
Faser-Wasser-Suspension, was durch den Pfeil P angezeigt ist.
Der benachbarte Stutzen 27 dient ähnlich wie die am
Umfang des Unterteils angeordneten Stutzen 29 zur
Zuführung von Druckgas, insbesondere von Druckluft. Jedoch
dient das durch den Stutzen 27 zugeführte Druckgas nicht
wie bei dem Stutzen 29 zur Durchwirbelung der
Faser-Wasser-Suspension, um deren gleichmäßige Faser-Verteilung
sicherzustellen, sondern vielmehr, um oberhalb der mit
26 bezeichneten Form ein Druckpolster zu erzeugen.
Demgemäß erfolgt die Einblasung des Druckgases durch den
Stutzen 27 erst im Anschluß an die durch Einblasung von
Druckluft durch die Stutzen 29 erfolgte Verwirbelung der
in der Vorrichtung 20 befindlichen
Faser-Wasser-Suspension.
Praktisch gleichzeitig mit Drainagebeginn durch
Unterdruck über den Abflußstutzen 28, an welchen ebenfalls
eine nicht gezeigte Saugpumpe angeschlossen ist, erfolgt
die Druckbeaufschlagung der Faser-Auflage auf der Form
26 von oben mittels der durch Einblasen durch den
Stutzen 27 erzeugten Druckgaspolsters.
Einhergehend mit dem im Unterschied zu der Vorrichtung
gemäß Fig. 1 deutlich erhöhten apparativen Aufwand läßt
sich mit der Vorrichtung 20 das erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung von Formstücken einerseits rascher
durchführen. Andererseits führt es zu einer verbesserten
Oberflächenstruktur der Formstücke und zu einer größeren
Gleichmäßigkeit der Querschnittsausgestaltung.
Eine Alternative gegenüber der in Fig. 2 beschriebenen
Vorrichtung 20 bietet die in Fig. 3 gezeigte Vorrichtung
30, die hinsichtlich ihres Unterteils 32 ebenfalls mit
dem Unterteil 12 in Fig. 1 identisch übereinstimmt
(Einzelheiten hierzu siehe dort) und auch hinsichtlich des
Oberteils mit dem in Fig. 1 gezeigten Oberteil 14
weitgehend übereinstimmt. Abweichend vom Oberteil 14 besitzt
dieses jedoch einen seitlich am Umfang angeordneten
Einlaßstutzen 31, durch welchen die Faser-Wasser-Suspension
entsprechend dem Pfeil P zugeführt wird. Das an sich
nach oben offene Oberteil 34 wird durch einen
elektrisch, mechanisch oder hydraulisch betriebenen Kolben
33 verschlossen. Dieser Kolben 33 ist in erfinderischer
Ausgestaltung auf der der Faser-Wasser-Suspension
zugewandten Seite zweckmäßigerweise mit einem siebartigen
Vorkolben 37 versehen, durch welchen das überschüssige
Wasser durchtreten kann und von einer im Kolben 33
angeordneten Absaugung 35 aufgenommen wird. Der Faserstoff
legt sich dabei an die Form 36 an.
Die Handhabung der Vorrichtung 30 ist ähnlich einfach
wie die der Vorrichtung 10 oder 20 gemäß Fig. 1 bzw.
2. Durch den Stutzen 31 wird die Faser-Wasser-Suspension
in die Vorrichtung 30 eingefüllt. Hierbei befindet sich
der Kolben 33 in seiner oberen, etwa der in Fig. 3
gezeigten Darstellung entsprechenden Stellung. Hieran
anschließend wird durch die an dem Unterteil 32 seitlich
angeordneten Stutzen 39 Druckgas, vorzugsweise
Druckluft, eingeblasen, um die Suspension kräftig zu
durchwirbeln und so eine gleichmäßige Verteilung der Fasern
in der Suspension zu erzielen. Sobald die Druckgaszufuhr
durch die Stutzen 39 unterbrochen ist, setzt sich der
Faseranteil der Faser-Wasser-Suspension auf der Form 36
ab und bildet eine hinsichtlich ihres Querschnitts sehr
gleichmäßige Auflage. Mit Freigabe des Ablaufes 38, an
welchen ebenfalls eine nicht näher gezeigte Saugpumpe
angeschlossen ist erfolgt die Drainage, die durch
Einfahren des ebenfalls mit einer Absaugvorrichtung 35
versehenen Kolbens 33 in das Oberteil 34 unterstützt wird.
Wie auch bei den Vorrichtungen gemäß Fig. 1 und Fig. 2
ist die Form 36 wasserdurchlässig gestaltet, um zu
ermöglichen, daß in der Faser-Auflage befindliche Wasser
nach unten austreten zu lassen. Um sicherzustellen, daß
beim Pressen der Auflage durch den ebenfalls
wasserdurchlässigen Kolben 33 das oberhalb der Auflage
befindliche Wasser nicht in die Faser-Auflage eindringt, ist
in der Kolbenfläche eine Absaugung 35 vorgesehen, durch
welche das oberhalb der Faser-Auflage stehende Wasser
entfernt werden kann.
Mit Hilfe der gezeigten und beschriebenen Vorrichtung 30
ist eine sehr rasche und wirkungsvolle Herstellung von
Formstücken möglich, da die in Fig. 1 gezeigte
Schwerkraftentwässerung der Faser-Auflagen zur Herstellung der
Formstücke hierdurch gezielte Druckbeaufschlagung und
Entwässerung unterstützt wird. Der von oben wirkende
Kolben begünstigt dabei die Strukturierung der ihm
zugewandten Oberfläche.
Besonders vorteilhaft für die Durchführung des
Herstellverfahrens der Formstücke erweist sich die zweigeteilte
Form der Vorrichtungen 10, 20, 30, da nach Abnehmen der
Oberteile 14, 24, 34 die sich auf der Form 16, 26, 36
befindlichen, aus den miteinander vernetzten
Preßspanfasern hergestellten Formstücke leicht abnehmen lassen.
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| Anspruch[de] |
- 1. Vormaterial für Formstücke aus Preßspan zum
Einsatz in Transformatoren bestehend aus beim Zuschnitt von
Preßspantafeln angefallenen, zerkleinerten und in Wasser
suspendierten Abfallstücken, die als Pulpe für das
Formgebungsverfahren der Formstücke vorgesehen sind.
- 2. Herstellung des Vormaterials nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte
- a) Sammeln und Zerkleinern der Abfallstücke,
- b) Suspendieren der Abfallstücke in Wasser im
Verhältnis von
b1) 10 bis 50 kg Preßspan auf,
b2) 100 l Wasser,
- c) mechanische Bearbeitung der Suspension, zum
Beispiel Rühren zur Zerlegung der zerkleinerten
Preßspanstücke in ihre Faserstruktur,
- d) Eindicken durch Quellung der Preßspanfasern.
- 3. Herstellung von Formkörpern aus Preßspan für den
Einsatz in Transformatoren unter Verwendung von
Vormaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
aus in Wasser suspendierten Preßspan-Abfallstücken
bestehende breiige Vormaterial (Pulpe) mit Zusatzwasser im
Verhältnis 10 bis 30 kg Vormaterial auf 70 bis 100 l
Wasser verdünnt wird, daß die derart verdünnte
Suspension verwirbelt wird zur Erreichung einer gleichmäßigen
Verteilung der Fasern in der Faser-Wasser-Suspension,
daß die Suspension in ein Formgebungswerkzeug (10, 20,
30) gefüllt wird und daß darin das Formstück durch
Wasserentzug aus der Faser-Wasser-Suspension erzeugt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verwirbelung der Faser-Wasser-Suspension im
Formgebungswerkzeug (10, 20, 30) erfolgt.
- 5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verwirbelung durch Einblasen von
Druckgas, vorzugsweise von Druckluft, erfolgt.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die in das Formgebungswerkzeug
(10, 20, 30) eingefüllte Faser-Wasser-Suspension
zusätzlich druckbeaufschlagt wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckbeaufschlagung durch ein Gaspolster,
vorzugsweise Druckluft, erfolgt.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckbeaufschlagung mechanisch mittels
eines Stempels (33) erfolgt.
- 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
den Ansprüchen 3 bis 8 mit einem Bodenteil (12, 22, 32)
und einem darauf aufgesetzten und abhebbaren Oberteil
(14, 24, 34), welche einen Raum umschließen zur Aufnahme
einer Faser-Wasser-Suspension, mit einer Form (16, 26,
36), die im Anschlußbereich von Bodenteil (12, 22, 32)
und Oberteil (14, 24, 34) angeordnet ist und durch
Anheben des Oberteils (14, 24, 34) zugänglich ist und das
Entnehmen eines darauf befindlichen Formstücks
gestattet.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oberteil (14, 24, 34) nach oben offen
ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oberteil (14, 24, 34) haubenförmig
gestaltet ist und Ausnehmungen (21, 27) für die
Einfüllung der Faser-Wasser-Suspension sowie für die
Einströmung von Druckgas aufweist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ein verschieblicher Kolben (33) in das
nach oben offene Oberteil (14, 24, 34) eingeführt ist
und dieses nach oben abdichtet und daß am Umfang des
Oberteils (14, 24, 34) ein Einfüllstutzen (31) für die
Faser-Wasser-Suspension angeordnet ist.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12
mit einer Drainageöffnung (18, 28, 38) am Bodenteil (12,
22, 32), an welche eine Saugpumpe angeschlossen ist,
welche Unterdruck erzeugt.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die darin angeordnete Form
(16, 26, 36) eben ist und zur Herstellung einer ebenen
Naßstoffmatte dient.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, mit einer räumlich ausgebildeten
Form entsprechend dem vorgesehen Formstück.
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