| Dokumentenidentifikation |
DE4107685A1 10.09.1992 |
| Titel |
Supraleitender Strombegrenzer |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Abeln, Angelika, Dr., 6940 Weinheim, DE; Jahnke, Bernd, Dr., 6903 Neckargemünd, DE |
| DE-Anmeldedatum |
09.03.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4107685 |
| Offenlegungstag |
10.09.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.09.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
H01B 12/00
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| IPC-Nebenklasse |
H01B 7/24
C04B 35/00
C04B 35/50
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung bezieht sich auf einen supraleitenden Strombegrenzer (1), der in der Lage ist, große Nennströme zu tragen. Die bisher bekannten supraleitenden Strombegrenzer (1) weisen Leiter (2) aus metallischen Supraleitern auf, für deren Betrieb eine komplizierte Heliumkühlung erforderlich ist. Gegenstand der vorliegenden Patentanmeldung ist ein supraleitender Strombegrenzer (1), dessen elektrischer Leiter (2) ganz oder teilweise aus einem keramischen supraleitenden Material gefertigt ist. Der Leiter (2) ist durch einen Träger (3) vor einer mechanischen Zerstörung geschützt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf einen supraleitenden
Strombegrenzer mit wenigstens einem den Nennstrom
tragenden Leiter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Supraleitende Strombegrenzer sind bereits seit vielen
Jahren bekannt. Sie sind in der Lage, Nennströme von
vielen Ampere zu tragen, und können deshalb für
Schaltzwecke in diesem Bereich verwendet werden. Wegen seines
verschwindenden elektrischen Widerstandes verursacht das
supraleitende Material des Strombegrenzers keinerlei s2
ohmsche Verluste. Da dieser supraleitende Zustand nur
unterhalb der kritischen Temperatur Tc, dem kritischen
Strom und dem kritischen Magnetfeld auftritt, kann das
supraleitende Material eines Strombegrenzers aus dem
supraleitendem Zustand durch Überhöhung eines dieser
Parameter über den kritischen Wert hinaus in einen
resitiven Zustand übergeführt werden. Der Strombegrenzer ist
in der Lage, Ströme auf einen Restwert zu begrenzen, der
dann mit Hilfe eines Reststromschalters abgeschaltet
werden kann. Wegen des relativ geringen elektrischen
Widerstandes des supraleitenden Materials oberhalb Tc
ist für eine optimale Strombegrenzung ein sehr langer
Leiter erforderlich, der induktivitätsarm in einem
möglichst kleinen Volumen untergebracht werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
supraleitenden Strombegrenzer aufzuzeigen, dessen Leiter den
Nennstrom stabil trägt, einen ausreichenden ohmschen
Widerstand aufweist und einfach gekühlt werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist der Leiter zum Schutz vor einer
mechanischen Zerstörung und zur Halterung an einen Träger
gebunden. Die Befestigung des Leiters am Träger erfolgt
durch Anordnung desselben in einer Nut. Zu diesem Zweck
ist der Träger auf einer oder beiden Oberflächen mit je
einer Nut versehen, die eine bifilare Struktur aufweist.
Die Nut ist vorzugsweise 2 mm breit und 2 mm tief. Der
Leiter wird in die Nut eingelegt und über eine
Wärmebehandlung dauerhaft mit dem Träger verbunden. Der Träger
selbst ist aus einem keramischen oder einem metallischen
Material gefertigt. Im letzteren Fall wird die Nut mit
einer Isolierschicht ausgekleidet, bevor der Leiter
eingesetzt wird. Diese Zwischenschicht kann auch dann
angeordnet werden, wenn die Verträglichkeit zwischen dem
Material des Trägers und dem Leiter zu verbessern ist.
Der Leiter kann durch Ausfüllen der Nut mit einer
keramisch supraleitenden Schmelze gebildet werden. Für seine
Ausbildung können auch Filamente aus supraleitendem
Material oder Fasern, die mit einem supraleitenden
Material überzogen und gebündelt sind, benutzt werden. Die
Verwendung von Hülsen, die mit supraleitendem Material
gefüllt sind, wobei die Innenflächen der Hülsen mit
einem niederohmigen Metall beschichtet sind, sowie
Multifilamentleiter sind ebenfalls für die Ausbildung des
Leiters geeignet.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von schematischen
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen supraleitenden
Strombegrenzer,
Fig. 2 den Träger des Strombegrenzers,
Fig. 3 die Reihenschaltung von mehreren
erfindungsgemäßen supraleitenden Strombegrenzern,
Fig. 4 eine Variante des in Fig. 1 dargestellten
Strombegrenzers.
Der in Fig. 1 dargestellte Strombegrenzer 1 wird im
wesentlichen durch einen elektrischen Leiter 2 und einen
Träger 3 gebildet. Der hier gezeigte Leiter 2 ist
vollständig aus einem keramischen supraleitenden Material
hergestellt. Für die Herstellung des Leiters 2 kann z. B.
Yttrium-Barium-Kupferoxid (Y1Ba2Cu3Ox) oder Wismutkupirat
(BiSrCaCuO) verwendet werden. x weist dabei einen Wert
von etwa 7 auf. Andere supraleitende keramische
Materialien können jedoch auch Verwendung finden. Leiter, die
nur teilweise aus keramischem supraleitendem Material
gefertigt sind, können ebenfalls benutzt werden. Der
Leiter 2 ist dauerhaft mit dem Träger 3 verbunden, und
so auf diesem angeordnet, daß seine beiden Enden 2A, 2E
am Rand 3R des Trägers 3 in einem Abstand von etwa 6 mm
angeordnet sind. Der übrige Teil des Leiters 2 ist als
bifilare Spule aufgewickelt, wobei zwischen zwei
unmittelbar benachbarten Leiterabschnitten 2D und 2E ein
Abstand von etwa 4 mm vorgesehen ist. Der hier
dargestellte Träger 3 ist aus einem keramischen Material
gefertigt. Hierfür kann beispielsweise stabilisiertes
Zirkaniumdioxid verwendet werden. Bei dem in Fig. 1
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Träger 3 als runde
Scheibe ausgebildet. Er ist jedoch nicht an diese Form
gebunden.
Fig. 2 zeigt den Träger 3 vor der Anordnung des Leiters
2. Die erste Oberfläche 35 des Trägers 3 weist eine
zusammenhängende Nut 4 auf. Diese ist so ausgebildet, daß
ihr Anfang 4A und ihr Ende 4E am äußeren Rand 3R des
Trägers 3 in einem Abstand von etwa 6 mm voneinander
angeordnet sind. Die Nut 4 ist in Form einer bifilaren
Spule angeordnet, nämlich so, daß jeder von außen nach
innen folgende Kreis 4K zum einen nicht geschlossen und
zum anderen über einen Steg 4S zum nächsten ebenfalls
nicht geschlossenen Kreis 4K geführt ist. Das nicht
geschlossene Ende des ganz innenliegenden Kreises 4K ist
bis zum Rand 3R des Trägers 3 geführt und bildet das
Ende 4E der Nut 4. Die in Fig. 2 gezeigte Nut 4 ist 2 mm
breit und 2 mm tief. Nach Fertigstellung der Nut 4 wird
diese vollständig mit supraleitendem Material 5
ausgefüllt. Hierfür wird eines der keramischen supraleitenden
Materialien 5 verwendet, die oben genannt sind bzw. ein
anderes, das ähnliche oder bessere Eigenschaften
aufweist. Um eine Verträglichkeit zwischen dem keramischen
supraleitenden Material 5 und der Keramik des Trägers 3
sicherzustellen, kann die Nut 4 vor dem Einbringen des
supraleitenden Materials 5 mit einer Schicht z. B. aus
Silber, Platin oder Gold, ausgekleidet werden (hier
nicht dargestellt). Das supraleitende Material 5 kann
als Schmelze in die Nut 4 eingebracht werden.
Anschließend wird der Träger 3 mit dem supraleitenden Material
einer Wärmebehandlung unterzogen. Hierdurch wird die
Haftung des supraleitenden Materials 5 in der Nut 4
sichergestellt. Vor allem erhält aber das Material des
Leiters 2 hierdurch die maximal erreichbaren,
supraleitenden Eigenschaften. Der in Fig. 1 dargestellte Träger
3 weist einen Durchmesser von 70 mm auf. Die Nut 4 hat
eine Gesamtlänge von 400 mm, womit auch der Leiter 2
diese Länge aufweist. Ein solcher Leiter ist in der
Lage, einen Nennstrom von mehr als 40 Ampere zu tragen. Um
mit einem solchen supraleitenden Strombegrenzer 1 einen
Widerstand von 2,5 Ohm zu bewirken, wird ein
elektrischer Leiter 2 mit einem spezifischen Widerstand von 2
(µOhm) · m und einer Länge von 5 m benötigt. Um dies zu
erreichen, können, wie in Fig. 3 dargestellt, eine
Vielzahl solcher Strombegrenzer 1 in Serie geschaltet
werden. Hierdurch wird der gewünschte ohmsche Widerstand
erzielt. Erfindungsgemäß besteht die Möglichkeit, den
Träger 3 auf seinen beiden Oberflächen 35 mit je einer
Nut 4 zu versehen, so daß auf einem Träger 3 durch
beidseitiges Ausfüllen der jeweiligen Nut 4 jeweils ein
Leiter 2 mit einer Gesamtlänge von 400 mm ausgebildet
werden kann. Der Träger 3 kann anstatt aus Keramik auch aus
Diamant oder einem Metall gefertigt werden. Bei der
Herstellung des Trägers 3 aus Metall wird die Nut 4 vor dem
Einbringen des supraleitenden Materials 5 mit einer
Schicht aus Zirkoniumdioxid, Strontiumtitanat oder
Diamant ausgekleidet (hier nicht dargestellt).
Zur Ausbildung des supraleitenden Strombegrenzers 1 kann
auch ein Leiter 2 verwendet werden, der nur teilweise
aus einem supraleitenden keramischen Material
hergestellt ist. Beispielsweise eignen sich hierfür
Filamente. Für deren Herstellung werden metallische Hülsen mit
einem supraleitenden Material gefüllt. Anschließend wird
der Durchmesser der Hülsen durch Ziehen sehr stark
reduziert, so daß fadenförmige Elemente entstehen. Durch
Zusammenfassen mehrerer solcher Elemente in einer
weiteren Metallhülle, einem weiteren Ziehen und mehrmaligen
Wiederholen dieser Schritte werden Multifilamentleiter
gebildet. Filamente können jedoch auch direkt aus einer
Suspension gezogen werden, die den Vorläufer des
keramischen supraleitenden Material enthält. Diese Filamente
werden zunächst gebündelt und gegebenenfalls verdrillt
und dann in die Nut 4 eingesetzt. Dabei können die
Filamente gesintert oder nur vorgesintert sein. Nach dem
Einfügen der Filamente in die Nut 4 wird der Träger 3
zusammen mit den Filamenten (hier nicht dargestellt)
nochmals gesintert, gleichgültig, ob die Filamente
ungesintert oder vorgesintert sind. Hierdurch wird eine
dauerhafte Verbindung der Filamente (hier nicht
dargestellt) mit dem Träger 3 bewirkt. Ferner besteht die
Möglichkeit, keramisches supraleitendes Material in eine
Hülse einzufüllen. Die Hülse wird aus einem metallischen
Material gefertigt, das hochohmig ist, und falls
notwendig, innen eine dünne Silberschicht aufweist, die
niederohmig ist. Anschließend wird diese Hülse in die Nut
eingelegt und zusammen mit dem Träger zur dauerhaften
Verbindung mit diesem einer Wärmebehandlung unterzogen.
Ferner besteht die Möglichkeit, Fasern aus einem
beliebigen Material, beispielsweise aus Kohlenstoff, mit
einem supraleitenden keramischen Werkstoff zu überziehen
und daraus ein Faserbündel herzustellen, das von seiner
Größe her in die Nut 4 des Trägers 1 eingelegt werden
kann. Durch das anschließende Sintern eines solchen
Faserbündels mit dem Träger 3 wird eine dauerhafte
Verbindung des Faserbündels mit dem Träger 3 bewirkt.
Fig. 4 zeigt eine abgewandelte Form eines
Strombegrenzers 1. Gleiche Bauelemente sind mit gleichen
Bezugszeichen versehen. Sein Leiter 2 ist zwar als bifilare Spule
angeordnet. Diese weist jedoch eine andere Ausrichtung
auf, als die in Fig. 1 dargestellte Spule. Der in Fig. 2
dargestellte Strombegrenzer 1 ist einfacher und
preisgünstig herzustellen als die eingangs beschriebene
Ausführungsform.
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| Anspruch[de] |
- 1. Supraleitender Strombegrenzer (1) mit wenigstens
einem den Nennstrom tragenden Leiter (2),
dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) ganz oder
teilweise aus einem supraleitenden Material gefertigt
und vor einer mechanischen Zerstörung geschützt ist.
- 2. Supraleitender Strombegrenzer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) zum Schutz
vor einer mechanischen Zerstörung und zur Halterung an
einen Träger (3) gebunden ist.
- 3. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Träger (3) zur Aufnahme des Leiters (2) mindestens eine Nut
(4) aufweist, die in Form einer bifilaren Spule auf
wenigstens einer seiner Oberflächen (35) angeordnet ist,
und daß der elektrische Leiter (2) in der Nut (4)
dauerhaft gehaltert ist.
- 4. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leiter (2) durch Einfüllen einer keramisch supraleitenden
Schmelze (5) in die Nut (4) gebildet ist.
- 5. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leiter (2) aus gebündelten und supraleitenden keramischen
Material gefertigten Filamenten besteht, die in die Nut
(4) eingelegt und dauerhaft mit dem Träger (3) verbunden
sind.
- 6. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leiter (2) durch Fasern (5) gebildet ist, die auf ihrer
Oberfläche mit einem keramischen supraleitenden Material
beschichtet, gebündelt, in der Nut (4) angeordnet und
dauerhaft mit dem Träger (3) verbunden sind.
- 7. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leiter (2) aus einer in der Nut (4) angeordneten und aus
hochohmigen Metall gefertigten Hülse (5) besteht, die
innen mit einem niederohmigen Metall beschichtet, mit
keramischem supraleitendem Material gefüllt und durch eine
Wärmebehandlung dauerhaft mit dem Träger (3) verbunden
ist.
- 8. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leiter (2) ein Multifilamentleiter ist, der durch eine
metallische Hülle begrenzt ist, die eine Vielzahl
gebündelter mit keramischem supraleitenden Material gefüllte
Hülsen aus Metall enthält.
- 9. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Träger (3) aus einem metallischen oder nicht metallischen
Werkstoff gefertigt und in wenigstens eine seiner
Oberflächen (3S) mindestens eine 2 mm breite und 2 mm tiefe
Nut (4) zur Aufnahme des Leiters (2) bifilar
spiralenartig eingearbeitet ist.
- 10. Supraleitender Strombegrenzer nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3) aus einer
Keramik in Form von Zirkoniumdioxid oder Magnesiumoxid
oder einem Metall, das in Bezug auf seine
Wärmeausdehnung an das keramische supraleitende Material angepaßt
ist, besteht, und daß die Nut (4) zur
Spannungsisolierung und zur Förderung der Verträglichkeit zwischen dem
Material des Leiters (2) und dem Material des Trägers
(3) mit einer isolierenden Zwischenschicht aus
Zirkoniumdioxid, Magnesiumdioxid, Strontiumtitanat oder
Diamant, ausgekleidet ist.
- 11. Supraleitender Strombegrenzer nach einem der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leiter (2) von zwei oder mehreren Trägern (3) zur Bildung
eines ohmschen Widerstandes definierter Größe in Serie
geschaltet sind.
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