Dokumentenidentifikation |
DE3835684C2 15.10.1992 |
Titel |
Achsträger in Nutzfahrzeugen |
Anmelder |
MAN Nutzfahrzeuge AG, 8000 München, DE |
Erfinder |
Rieck, Gerhard, Dipl.-Ing., 8000 München, DE; Jarausch, Franz, 8061 Röhrmoos, DE |
DE-Anmeldedatum |
20.10.1988 |
DE-Aktenzeichen |
3835684 |
Offenlegungstag |
26.04.1990 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
15.10.1992 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.10.1992 |
IPC-Hauptklasse |
B62D 21/18
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Achsträger in Nutzfahrzeugen,
insbesondere für die Vorderachse von Niederflurfahrzeugen.
Bei Niederflurfahrzeugen besteht die Problematik, sowohl
eine niedrige Fußbodenhöhe zu erzielen wie auch einen stabilen
Achsträger, wobei auch die Unterbringung von Stoßdämpfern
und Luftfedern gewährleistet sein muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Achsträger zu schaffen,
der den vorstehenden Bedingungen entspricht.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Bereich der
Vorderachse eine Blechwanne mit hohen Seitenteilen, einem
die Seitenführung des Fahrzeuges übernehmenden, unteren
Bodenteil und oberen, mit den Seitenwänden verbundenen
Radhauben angeordnet ist, wobei die Blechwanne gleichzeitig
einen breiten, niedrigen Mittelgang im Fahrzeug bildet, der
sich U-förmig in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Solcherart
werden besonders hohe, steife Längsträger gebildet, die
jegliche Durchbiegung übernehmen, wobei ebenso die Forderung
nach einem niedrigen breiten Mittelgang, wie er bei
Niederflurfahrzeugen gefordert wird, erfüllt wird. Durch diese
Bauweise, aus der lediglich aus Dünnblech bestehenden
Blechwanne wird auch der notwendige Raum für Achsführung und
Federung bei maximaler Durchgangsbreite für den Fahrgast
erreicht.
Durch die Unteransprüche werden vorteilhafte
Ausbildungsformen der Erfindung erzielt.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Die Abbildung zeigt die Achspartie bei einem Niederflurbus.
Die Achse 1 stützt sich über Stoßdämpfer 7 und Luftfeder 8
gegen die den Achsträger bildende Blechwanne 2 ab. Die
Blechwanne 2 setzt sich zusammen aus dem Bodenblech 4, hohen
Seitenblechen 3. Die Radhauben 9 sind mit ihren Enden an den
Seitenwänden 5 befestigt. Zwischen den Seitenblechen 3 und
der Radhaube 9 sind Verstärkungsrippen 11 angeordnet, wie
auch das Bodenblech 4 mit Verstärkungsrippen 12 versehen
ist. Durch das Bodenblech 4 und die Seitenbleche 3 wird ein
breiter, niedrig liegender Mittelgang gebildet. Im freien
Raum zwischen den Rädern 6 und den Seitenwänden 3 sind die
Stoßdämpfer 7 und die Luftfedern 8 angeordnet, wobei die
Luftfedern zwischen einer unterhalb der Radhaube liegenden
Konsole 14 und einer auf der Achse befestigten Stütze 15,
z.B. einem Blechwinkel, angeordnet sind. Die Stoßdämpfer 7
sind zwischen an der Achse angebrachten Auslegern 16 und an
den Seitenwänden 3 der Blechwanne 2 angebrachten Auslegern 17
eingespannt. Das waagerechte Bodenteil 4 der Blechwanne 2
übernimmt die Seitenführung des Fahrzeuges. Es ist ein Hebel 13
vorgesehen, der die Anlenkung zwischen Bodenteil 4 und Achse 1
übernimmt.
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Anspruch[de] |
- 1. Achsträger in Nutzfahrzeugen, insbesondere für
Vorderachsen von Niederflurfahrzeugen, gekennzeichnet durch eine im
Bereich der Vorderachse (1) angeordnete Blechwanne (2)
mit hohen Seitenteilen (3), einem die Seitenführung des
Fahrzeuges übernehmenden, unteren Bodenteil (4) und
oberen, mit den Seitenwänden (5) verbundenen Radhauben (9),
wobei die Blechwanne (2) gleichzeitig
einen breiten, niedrigen Mittelgang im Fahrzeug bildet, der
sich U-förmig in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt.
- 2. Achsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Bodenteil (4) mit kurzem Abstand über der Achse (1)
angeordnet ist.
- 3. Achsträger nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Seitenteilen (3) und den Radhauben (9)
Verstärkungsrippen (11) vorgesehen sind.
- 4. Achsträger nach den Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß am Bodenteil (4) Verstärkungsrippen (12)
angebracht sind.
- 5. Achsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (1) über einen
Hebel (13) am Bodenteil (4) angelenkt ist.
- 6. Achsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Luftfeder (8) zwischen
Konsolen (14) unter den Radhauben (9) der Blechwanne (2)
und der Achse (1) ist.
- 7. Achsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßdämpfer (7) zwischen
an den Seitenwänden (3) der Blechwanne (2) und an der
Achse (1) angebrachten Auslegern (16, 17) angeordnet sind.
- 8. Achsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3, 4, 9) der
Blechwanne (2) gesickt sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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