Die Erfindung bezieht sich auf einen Tragarm für
Computergeräte wie Steuergehäuse, Steuertafeln o. dgl.,
welche an einem Längenende mit einem Wand- oder
Aufsatzgelenk mit/ohne zwischengeschaltetem Zwischengelenk
verbunden ist und am anderen Längenende eine Aufhängung für
das Computergerät hat.
Die bisher auf dem Markt befindlichen Computer-Tragarme
haben immer eine bestimmte Einstellung in der waagerechten
oder schrägstehenden Lage, so daß sie nicht auf
unterschiedliche Bedienungshöhen eingerichtet werden können.
In der Medizin sind höhenverstellbare Tragarme für
medizinische Geräte bekannt, die mit Parallelogrammhebeln
arbeiten, so daß sich bei der Höhenverstellung die
Belastbarkeit ständig ändert, und die zusätzlich deshalb
eine Feststellung für die jeweilige Lage erfordern.
Diese Tragarme sind für Computergeräte aufgrund ihrer
Ausführung in der Tragfähigkeit nicht geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen nach der eingangs
genannten Art aufgebauten Tragarm für Computergeräte zu
schaffen, der bei einfachem Aufbau und leichter Handhabung
stufenlos in einem begrenzten Bereich höhenverstellbar und
in der eingestellten Lage selbsthemmend ausgebildet ist, in
seiner Tragfähigkeit auf die verschiedenen Computergeräte
eingestellt werden kann und auf seinem gesamten Verstellweg
immer die gleiche Belastbarkeit hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst, wobei die in den
einzelnen Unteransprüchen aufgeführten Gestaltungsmerkmale
vorteilhafte Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
Der erfindungsgemäße Tragarm für Computergeräte ist einfach
aufgebaut und leicht zu handhaben und ermöglicht in einem
begrenzten Hub ein stufenloses Einstellen auf die jeweilige
Bedienungslage, und zwar dabei von einer obersten
angehobenen Stellung über eine waagerechte Stellung bis eine
unterste abgesenkte Stellung; es sind dabei in diesem
begrenzten Hub die verschiedensten Stellungen einrichtbar
und in jeder Stellung ist der Tragarm selbsthemmend
ausgebildet, so daß die eingestellte Stellung immer bestehen
bleibt.
Dieser Tragarm arbeitet mit einer Teleskopeinheit und einem
Kraftdreieck, welches in der Belastbarkeit, d. h.
Tragfähigkeit von einer minimalen bis einer maximalen
Belastung stufenlos einstellbar ist und dabei das
eingestellte Kraftdreieck immer seine Größe und somit die
eingestellte Tragfähigkeit beibehält. Die Teleskopeinheit
arbeitet mit einer Gasfeder, die auf dem gesamten
Einstellweg mit konstantem Druck arbeitet.
Weiterhin soll der Tragarm bei Ausfall der Gasfeder gegen
Absinken und somit plötzliches Herunterfallen automatisch
gesichert sein, was durch die Sicherheitskupplung in Form
einer Dreibackenkupplung gelöst wird, die in Abhängigkeit
vom nachlassenden Druck in der Gasfeder bzw. beim Ausfall
der Gasfeder sofort und automatisch zur Wirkung kommt.
Der gesamte Tragarm mit Teleskopeinheit, Kraftdreieck und
Sicherheitskupplung ist einfach und kostengünstig aufgebaut
und läßt sich aufgrund des Kraftdreieckes und der
Teleskopeinheit in einem verhältnismäßig großen
Belastungsbereich somit für die unterschiedlich schweren
Computergeräte an einem Arbeitsplatz einsetzen und dabei mit
wenigen Handgriffen und geringem Kraftaufwand auf die
jeweilige Position einstellen.
Anhand der Zeichnungen wird nachfolgend ein
Ausführungbeispiel gemäß der Erfindung näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 einen vertikalen Längsschnitt durch einen mittels
einer Teleskopeinheit vertikal verschwenkbaren
Tragarm in horizontaler Stellung,
Fig. 2 einen vertikalen Längsschnitt durch den Tragarm
in angehobener Stellung,
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt durch den Tragarm in
abgesenkter Stellung,
Fig. 4 einen horizontalen Längsschnitt durch den Tragarm,
Fig. 5 einen vertikalen Längsschnitt durch ein Längenende
der Teleskopeinheit mit Gasfeder und
Schubstangenfestlegung,
Fig. 6 einen horizontalen Längsschnitt durch dasselbe
Längenende der Teleskopeinheit in gegenüber Fig. 5
verschobener Gasfederstellung,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine Sicherheitskupplung
der Teleskopeinheit gemäß Ausschnitt X in Fig. 1
in Nichtfunktionsstellung der Kupplung,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch dieselbe Kupplung in
Blockierstellung,
Fig. 9 einen Querschnitt durch die Kupplung mit
Blockierbacken gemäß der Schnittlinie I-I in Fig. 8.
Der Tragarm (1) für Computergeräte, wie Steuergehäuse,
Steuertafeln o. dgl., ist an einem Längenende über ein
Anschlußstück (2) mit einem Wand- oder Aufsatzgelenk
mit/ohne zwischengeschaltetem Zwischengelenk verbunden und
hat am anderen Längenende eine Aufhängung (3) für das
Computergerät.
Dieser Tragarm (1) ist mit seiner Aufhängung (3) unter
Beibehaltung einer vertikalen Aufhängungslage gegenüber
einem Wand- oder aufsatzgelenkseitigen Lagerbock (4) durch
eine im Tragarm (1) angeordnete Teleskopeinheit (5) mit
Kraftgeber (6) in einem begrenzten Hub höhenverschwenkbar
und dabei bildet die Teleskopeinheit (5) mit dem Tragarm (1)
ein in der Tragkraft einstellbares Kraftdreieck (13, 9, 14)
bei konstantem Kraftgeberdruck auf dem gesamten Hub.
In bevorzugter Weise ist der Kraftgeber (6) von einer
Gasfeder gebildet.
Der Tragarm (1) weist zwei übereinanderliegende in vier
Schwenkachsen (7, 8, 9, 10) parallelogrammartig gegeneinander
verschieb- und verschwenkbare Armprofile (11, 12) auf, von
denen jedes Armprofil (11, 12) mit einer Schwenkachse (7, 9)
am Lagerbock (4) gehalten ist und in der anderen
Schwenkachse (8, 10) die Aufhängung (3) trägt.
Die in den beiden Armprofilen (11, 12) angeordnete
Teleskopeinheit (5) ist in einer ersten Schwenkachse (13)
mittelbar am Lagerbock (4) und in einer zweiten Schwenkachse
(14) an einem Armprofil (12), vorzugsweise dem unteren
Armprofil (12), verschwenkbar und in sich längenverschiebbar
gelagert.
Beide Schwenkachsen (13, 14) der Teleskopeinheit (5) bilden
mit der am Lagerbock (4) angeordneten Schwenkachse (9) des
unteren Armprofiles (12) das Kraftdreieck und dabei ist die
lagerbockseitige erste Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit
(5) zur Tragkrafteinstellung gegenüber der unteren
Schwenkachse (9) des Armprofiles (12) stufenlos
höhenverstellbar im Lagerbock (4) gehalten.
In dem von einem U-Profil gebildeten Lagerbock (4) ist eine
vertikale Gewindespindel (15) verdrehbar gelagert und die
erste Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit (5) wird in
einer Lagergabel (16) gehalten, welche um die Gewindespindel
(15) faßt und bei Gewindespindelverdrehung mit der ersten
Schwenkachse (13) zur Kraftdreieckeinstellung zwischen den
beiden lagerbockseitigen Schwenkachsen (7, 9) der Armprofile
(11, 12) stufenlos höhenverstellt (-verschoben) wird.
Die Teleskopeinheit (5) weist ein mit einem Längenende im
aufhängungsseitigen Endbereich des unteren Armprofiles (12)
in der Schwenkachse (14) gelagertes Führungsrohr (17) auf,
in dem ein die Gasfeder (6) in sich aufnehmendes und
zwischen zwei endseitigen Führungskolben (18, 19) haltendes
Gleitrohr (20) verschiebbar lagert; dieses Gleitrohr (20)
ist über mindestens eine Schubstange (21) mit der
lagerbockseitigen, höhenverstellbaren Schwenkachse (13)
verbunden und die Kolbenstange (22) der Gasfeder (6) ist in
einem Verbindungs- und Durchführlager (23) des
Führungsrohres (17) befestigt. Die Gasfeder (6) wird in dem
Gleitrohr (20) zwischen den beiden Führungskolben (18, 19)
unter Zwischenschaltung einer Druckfeder (24) - vgl.
insbesondere Fig. 7 und 8 - eingespannt gehalten.
Das Verbindungs- und Durchführlager (23) ist im
freiliegenden, dem Lagerbock (4) zugewandten Längenende des
Führungsrohres (17) festgelegt, hält in einem Bolzen (25)
das freie Ende der den Führungskolben (18) durchfassenden
Gasfeder-Kolbenstange (22) fest und wird von zwei, einenends
mit der Schwenkachse (13) und anderenendes mit dem
Führungskolben (18) verbundenen Schubstangen (21) durchfaßt.
Die beiden Führungskolben (18, 19) sind in die beiden
Längenenden des Gleitrohres (20) eingeschraubt (Gewinde 26)
und liegen mit aus dem Gleitrohr (20) herausragenden
Kolbenteilen (18a, 19a) und Gleitlagern (27) verschiebbar am
Führungsrohr (17) innenseitig an.
Die beiden Schubstangen (21) verlaufen parallel zur
Gasfeder-Kolbenstange (22) beiderseits derselben, sind mit
einem Längenende in den Führungskolben (18) eingeschraubt
und mit dem anderen Längenende mit der in der Lagergabel
(16) gehaltenen Schwenkachse (13) durch Steck-
Schraubverbindung (28) verbunden.
Die Gewindespindel (15) zeigt an ihrem oberen Längenende
einen Werkzeugansatz (15a) zur Gewindespindelverdrehung.
Die Teleskopeinheit (5) ist mit einer im Führungsrohr (17)
angeordneten, dem Gleitrohr (17) zugeordneten und mit der
Gasfeder (6) verbundenen, bei Kraftab- oder -ausfall der
Gasfeder (6) blockierend mit dem Führungsrohr (17)
zusammenwirkenden und den Tragarm (1) in der eingestellten
Höhenlage festhaltenden (blockierenden) Sicherheitskupplung
(29) ausgerüstet.
Diese Sicherheitskupplung (29) ist als in der Aufhängung (3)
benachbarten Längenendbereich des Führungsrohres (17)
angeordnete, mit einem axialen Gasfederbolzen (30) unter
Federbelastung (24) verbundene Dreibacken-
Sicherheitskupplung ausgebildet (vgl. Fig. 7 bis 9).
Um den Gasfederbolzen (30) liegt die sich zwischen
Gasfeder (6) und Führungskolben (19) abstützende, von der
Gasfeder (6) vorgespannte Druckfeder (24).
Der Gasfederbolzen (30) durchfaßt einen Spannkonus (31) und
liegt mit einem Bund (32), wie Scheibe und Mutter, hinter
dem Spannkonus (31).
Um den Spannkonus (31) sind drei vom Spannkonus (31) bei
konstantem Druck der Gasfeder (6) freigegebene und bei
Druckab- oder -ausfall der Gasfeder (6) durch axiale
Verschiebung des Gasfederbolzens (30) und Spannkonus (31)
durch die Druckfeder (24) radial nach außen spreizbare
Blockierbacken (33) angeordnet, die in der Blockierstellung
mit einer auf dem Verschiebebereich des Gleitrohres (20) mit
Gasfeder (6) im Führungsrohr (17) vorgesehenen Verzahnung
(34) zusammenwirken.
Die beiden Armprofile (11, 12) sind von U-Profilen gebildet,
die mit ihren U-Öffnungen und somit U-Schenkeln (11a, 12a)
zur Bildung eines geschlossenen Tragarmes (1)
übereinandergreifen und in den U-Schenkeln (11a, 12a) die
Schwenkachsen (7 bis 10) aufnehmen.
In Fig. 1 liegt der Tragarm (1) in waagerechter Lage bei
mittlerer Belastung; durch Verdrehen der Gewindespindel (15)
ist die Lagergabel (16) mit der ersten Schwenkachse (13)
nach unten verstellt worden, und zwar in die mittlere
Tragfähigkeit des Tragarmes (1) und der Teleskopeinheit (5).
In Fig. 2 ist der Tragarm (1) in die angehobene Stellung und
in Fig. 3 in die abgesenkte Stellung seiner Aufhängung (3)
gezeigt und zwar in beiden Stellungen bei maximaler
Belastung, in dem die Gewindespindel (15) die Lagergabel
(16) mit der ersten Schwenkachse (13) in die oberste
Stellung verschoben hat und das größte Kraftdreieck
(13, 9, 14) gebildet ist.
Destoweiter die Gewindespindel (15) die Lagergabel (16) mit
der ersten Schwenkachse (13) nach unten verschiebt, umso
flacher wird das Kraftdreieck (13, 9, 14) und dabei nimmt die
Belastung (Tragfähigkeit) ab.
Beispielsweise ist eine Tragkrafteinstellung von 80 N bis
850 N möglich; liegt die Lagergabel (16) in der untersten
Stellung, dann ist die minimale Belastung von z. B. 80 N und
ist die Lagergabel (16) in die oberste Stellung hochgefahren
worden (Fig. 2 und 3), dann hat der Tragarm (1) eine
maximale Belastung von z. B. 850 N.
Beim stufenlosen Auf- und Abschwenken des Tragarmes (1) in
die gewünschte Lage behält das eingestellte Kraftdreieck
(13, 9, 14) seine Größe bei und die Gasfeder (6) hat dabei
immer konstanten Druck, so daß der Tragarm (1) mit
Computergerät in jeder Lage selbsthemmend gehalten wird.
Beim Höhenverstellen und konstantem Druck in der Gasfeder
(6) hält diese die Druckfeder (24) gespannt und den
Gasfederbolzen (30) axial nach außen verschoben, so daß sein
Bund (32) den Spannkonus (31) nicht beaufschlagt und dieser
die Blockierbacken (33) ebenfalls nicht spreizt, so daß sie
in die Freigabestellung gemäß Fig. 7 eingefahren sind und
die Kupplung (29) hat keine Wirkung, sondern verschiebt sich
mit der Gasfeder (6) im Führungsrohr (17).
Wie aus Fig. 1 bis 6 ersichtlich, verschiebt sich beim
Verstellen des Tragarmes (1) das Gleitrohr (20) mit Gasfeder
(6) in dem Führungsrohr (17), da die Schubstangen (21) den
Führungskolben (18) im Führungsrohr (17) beaufschlagen
(verschieben) und dabei die Kolbenstange (22) der Gasfeder
(6) in dieselbe hineingeschoben bzw. aus derselben
herausgezogen wird, wobei der konstante Druck der Gasfeder
(6) beibehalten bleibt und die Gasfeder (6) ihre
eingespannte Lage zwischen den Führungskolben (18, 19)
behält. Die Gasfeder (6) wird also beim Tragarmverstellen
durch die Längenänderung des Dreieckschenkels innerhalb der
Teleskopeinheit (5) im Führungsrohr (17) mit ihrem Gleitrohr
(20) hin- und hergeschoben und die dabei zwangsläufig
mitbewegte Kolbenstange (22) gleicht die
Verschiebebewegungen aus.
Sollte einmal der Druck in der Gasfeder (6) nachlassen oder
die Gasfeder (6) total ausfallen, dann wird die
Sicherheitskupplung (29) wirksam, so daß der Tragarm (1) am
Computergerät nicht plötzlich nach unten fallen kann.
Die Gasfeder (6) hat dann keine ausreichende, die Feder (24)
gespannt haltende Kraft, und die Kraft der Feder (24) wird
größer, die dann den Gasfederbolzen (30) in axialer Richtung
auf die Gasfeder (6) zieht, wodurch der Bund (32) am
Spannkonus (31) zur Anlage kommt und diesen ebenfalls in
Richtung Gasfeder (6) drückt, welcher bei dieser
Verschiebung die Blockierbacken (33) radial nach außen
spreizt und dabei kommen die Backen (33) mit der Verzahnung
(34) des Führungsrohres (17) in Eingriff und dadurch wird
der Tragarm (1) sofort in seiner Lage festgehalten (Fig. 8).
Die Sicherheitskupplung (29) kann auf dem gesamten
Verschiebeweg der Gasfeder (6) wirksam werden und in jeder
Stellung dann mit der Verzahnung (34) zusammenwirken, da die
Verzahnung (34) auf der Länge des Führungsrohres (17)
angeordnet ist, die dem Gasfeder-Verschiebeweg entspricht.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung kann zusätzlich
zur oder anstelle der Sicherheitskupplung (29) in einer
Schwenkachse (8, 10), beispielsweise der Schwenkachse (10)
eine Reibbremse eingesetzt sein, die dann bei Ausfall
der Gasfeder (6) eigenständig wirkt bzw. eine zusätzliche
Sicherung darstellt.