| Dokumentenidentifikation |
DE4111252A1 22.10.1992 |
| Titel |
Explosionsgeschützter elektrischer Schalter |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Görner, Wilmut, 6933 Mudau, DE; Dehm, Rudolf, 6830 Schwetzingen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
08.04.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4111252 |
| Offenlegungstag |
22.10.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.10.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
H01H 23/06
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| IPC-Nebenklasse |
H01H 23/24
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| Zusammenfassung |
Ein explosionsgeschützter elektrischer Schalter besitzt wenigstens eine Kontaktstelle (21, 22), die in einem Schaltgerät (14) mit einem einen druckfest gekapselten Raum (19, 20) umschließenden Schaltgerätegehäuse untergebracht ist. Die Kontaktstelle (21, 22) wird mittels eines zünddurchschlagssicher in das Schaltgerätegehäuse eingeführten Betätigungsstößels (27) betätigt, und das Schaltgerätegehäuse ist in ein Umgehäuse (10) erhöhter Sicherheit eingesetzt. Das Umgehäuse (10), das aus einem Gehäuseunterteil (11) und einem Gehäuseoberteil (12) zusammengesetzt ist, trägt an der Innenfläche der Bodenwand des Gehäuseunterteils (11) das Schaltgerätegehäuse. Auf der Außenseite des Gehäuseoberteils (12) ist wenigstens eine Betätigungswippe (36) drehbar gelagert, die mit einem Fortsatz (38, 39) durch das Gehäuseoberteil (12) hindurch ins Innere des Umgehäuses (10) hineinragt. Zur Betätigung der Kontaktstelle (19, 20) bzw. eines Betätigungsstößels (27) für die Kontaktstelle befindet sich am freien, im Umgehäuse (10) befindlichen Ende des Fortsatzes (38, 39) ein Zwischenglied (40) mit wenigstens einer Nocke (58, 59), wobei die Nocke (58, 59) bei Verschwenkung der Betätigungswippe (36) den Betätigungsstößel (27) zur Ausführung einer Schalthandlung verschiebt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen explosionsgeschützten
elektrischen Schalter nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Schalter sind üblicherweise als Kipp-, Dreh-
oder Tastschalter ausgebildet. Zur Bildung eines
bekannten Kippschalters beispielsweise befindet sich innerhalb
eines Gehäuses ein mit einem Schaltknebel ausgebildeter
Leitungsschutzschalter, der über eine
zünddurchschlagssicher durch das druckfest gekapselte Gehäuse
hindurchgeführte kurbelartige Hebelanordnung ähnlich wie ein
Leitungsschutzschalter auch von außen betätigt werden
kann. Anstatt eine Hebelanordnung vorzusehen, kann auch
eine Drehknebelanordnung vorgesehen werden, mit der der
Schalter im Inneren des Gehäuses betätigt werden kann,
wobei der Schalter im Inneren des Umgehäuses ein
Leitungsschutzschalter (wie eben erwähnt) oder ein
Drehschalter, z. B. ein Nockenschalter, sein kann. Das
Gehäuse kann wie erwähnt druckfest gekapselt sein; es kann
auch dann, wenn der in das Gehäuse eingesetzte Schalter,
der druckfest gekapselt ist, ein Gehäuse mit erhöhter
Sicherheit sein, aus dem die Zuleitungskabel in ansich
bekannter Weise herausgeführt werden. Tastschalter sind
meist druckfest gekapselt, wobei die Betätigungstaste
zünddurchschlagssicher aus dem Schaltkammerraum
herausgeführt ist. Sie können dann in ein Gehäuse mit erhöhter
Sicherheit eingebaut werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen elektrischen
Schalter der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
Insbesondere soll die Betätigung des Schalters
erleichtert und der Zusammenbau des Schalters vereinfacht
werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1.
Im folgenden bedeutet "Schalter" die gesamte Anordnung
mit dem im Inneren des Umgehäuses befindlichen
Schaltgerät und den weiteren Komponenten, wogegen "Schaltgerät"
das im Inneren des Umgehäuses befindliche druckfest
gekapselte Teil bedeutet.
Erstmals wird somit ein sog. Wippschalter, auch
Wippenschalter genannt, geschaffen, bei dem durch Betätigung
einer Betätigungswippe, die auf der Außenseite des
Umgehäuses zugänglich ist, das im Inneren des Umgehäuses
angeordnete druckfest gekapselte Schaltgerät geschaltet
werden kann. Die Betätigungswippe schwenkt dabei um eine
in der Ebene der Außenseite oder parallel dazu
verlaufende Achse, und diese Schwenkbewegung wird in eine
lineare Bewegung der Kontaktstelle bzw. eines Stößels, der
auf die Kontaktstelle wirkt, umgesetzt, wobei die
Bewegungsrichtung des beweglichen Kontaktstückes der
Kontaktstelle etwa senkrecht zur Drehachse der
Betätigungswippe verläuft. Die Umsetzung dieser Wipp- oder
Kippbewegung (Schwenkbewegung) erfolgt über das
Zwischenglied, das gemäß Anspruch 2 bzw. 3 in geeigneter
Weise an der Betätigungswippe bzw. an einem an der
Betätigungswippe angeformten Fortsatz begrenzt verschieblich
geführt ist. Das Zwischenglied und der Vorsprung
umgreifen sich gemäß Anspruch 4 teilweise und sind
gegeneinander verdrehsicher geführt. Damit das Zwischenglied
lediglich eine beschränkte Bewegung gegenüber dem Fortsatz
durchführen kann, damit es nicht vom Fortsatz abfällt,
sind gemäß Anspruch 3 die Rastmittel vorgesehen.
Gemäß kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 5 sind am
Zwischenglied eine der Anzahl der Kontaktstellen
entsprechende Anzahl von Nocken angeformt, die mit
Betätigungselementen zur Betätigung der Kontaktstellen in
Verbindung bzw. in Eingriff stehen. Wenn die Kontaktstellen
durch Doppelkontakte gebildet werden, die von einer
Kontaktbrücke überbrückt sind und dabei das
Betätigungselement für die Kontaktbrücke ein Stößel ist, dann wird
durch Verschwenken des Zwischengliedes und Einwirken der
Nocken auf das Zwischenglied der Betätigungsstößel je
nach Schaltrichtung verschoben oder freigegeben, so daß
das Schaltgerät als Öffner oder als Schließer dienen
kann.
Damit das Zwischenglied bzw. die Betätigungswippe in
einer bestimmten Stellung festgehalten wird, ist am
Schaltgerätegehäuse im Inneren des Umgehäuses und am
Zwischenglied je ein Vorsprung vorgesehen, siehe
Anspruch 6, wobei der Vorsprung am druckfest gekapselten
Schaltgerät in die Bewegungsbahn des Vorsprunges am
Zwischenglied hineinragt, so daß die Betätigungswippe
jeweils beidseitig zu dem Vorsprung festgehalten ist.
Aufgrund der Verschiebbarkeit des Zwischengliedes am
Fortsatz kann der Fortsatz mit Zwischenglied über dem
Vorsprung am Schaltgerät gleiten und wegen der Druckfeder
zwischen Fortsatz und Zwischenglied bleibt die
Betätigungswippe je nach Schaltstellung auf beiden Seiten zu
dem Vorsprung am Schaltgerät verrastet.
Wenn zwei Wippenteile vorgesehen sind, dann ist an jedem
Wippenteil ein Fortsatz vorgesehen und an jedem Fortsatz
befindet sich gemäß Anspruch 7 auch ein entsprechend
ausgebildetes Zwischenglied, die gemäß Anspruch 8 so
nebeneinander angeordnet sind, daß die Nocke jedes
Zwischengliedes mit dem Betätigungsstößel in Eingriff
gelangt. Selbstverständlich hat jedes Zwischenglied auch
einen Vorsprung, der mit dem entsprechenden
leistenartigen Vorsprung am druckfest gekapselten Schaltgerät
zusammenwirkt.
Die Betätigungswippe ist an dem Deckel so kippbar
gelagert, wie aus den Ansprüchen 10 bzw. 11 hervorgeht. Wenn
die Wippe geteilt ist, dann sind gemäß Anspruch 12 beide
Wippen gegeneinander verschwenkbar, wobei sie mittels
einer einzigen durchgehenden Achse drehbar gelagert
sind.
Zur Erzielung einer Abdichtung ist gemäß Anspruch 13 an
der Außenfläche des Deckels eine Halteplatte vorgesehen,
die zur Halterung eines Faltenbalges dient, der den
Fortsatz an der Betätigungswippe umgreift. Zusätzlich
können gemäß Anspruch 14 an der Halteplatte Noppen oder
Warzen angeformt sein, auf denen die Achse für die
beiden Wippenteile gelagert ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorsprünge an dem
Zwischenglied und an dem druckfest gekapselten
Schaltgerät wegzulassen; dann ist die Betätigungswippe bzw. sind
die beiden Wippenteile einseitig mit je einer Druckfeder
belastet, die zwischen der Außenfläche des Gehäusedeckels
und der Betätigungswippe angeordnet ist bzw. sind,
so daß die Betätigungswippe bzw. die Wippenteile jeweils
in eine einzige Stellung zurückgestellt werden; der
Schalter ist praktisch ein Drucktaster.
Damit das explosionsgeschützte, druckfest gekapselte
Schaltgerät im Inneren des Umgehäuses festgelegt ist,
sind am Boden des Umgehäuses Führungselemente angeformt,
welche das Gehäuse des druckfest gekapselten
Schaltgerätes führen und festhalten. Wenn an dem druckfest
gekapselten Schaltgerät Klemmen angeordnet sind, kann an
diesem auch eine Klemmenabdeckung festgerastet sein.
Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung
sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und
Verbesserungen der Erfindung und weitere Vorteile näher
erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch eine erste
Ausführungsform eines explosionsgeschützten
Schalters, wobei links und rechts der Mittellinie
unterschiedliche Schnittebenen dargestellt
sind, entsprechend Schnittlinie I-I der Fig.
5,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines Schalters,
in der Fig. 1 entsprechenden Schnittansicht,
Fig. 3 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie III-III
der Fig. 1,
Fig. 4 eine schematische, perspektivische Ansicht
eines Zwischengliedes und
Fig. 5 eine perspektivische Teilansicht einer
Oberfläche des in dem Umgehäuse befindlichen
druckfesten Schaltgerätes.
Das Umgehäuse 10 ist aus einem Gehäuseunterteil 11 und
einem Gehäuseoberteil 12 zusammengesetzt, wobei zwischen
den sich berührenden Kanten eine umlaufende Dichtung 13
vorgesehen ist.
An der Gehäusebodeninnenfläche ist ein druckfest
gekapseltes Schaltgerät 14 gehaltert und mittels am
Gehäuseboden 15 angeformten Rastfingern 16 festgehalten, deren
Rastnasen 17 hinter Rastvorsprünge 18 am Schaltgerät 14
greifen. Im Inneren des Schaltgerätes 14 befinden sich
zwei nebeneinander angeordnete Schalträume 19 und 20, in
denen je eine Kontaktbrücke 21 untergebracht sind, die
mit einem als Doppelkontaktstelle ausgebildeten
Festkontakt 22 zusammenwirken. Die festen Kontaktstücke 22 sind
mittels einer Schiene 23 nach außen zu einer
Klemmschraube 24 herausgeführt; die Schienen 23, von denen
nur die linke Schiene 23 zu sehen ist, wogegen die
rechte Schiene wegen einer unterschiedlichen Schnittebene
nicht dargestellt ist, sind von einem Kontaktträger 25
gehalten, und oberhalb des Kontaktträgers 25 ist der
Raum bis praktisch zum freien Ende des Schaltgerätes hin mit
Gießharz 26 ausgegossen.
Rechts der Mittellinie M-M verläuft der Schnitt durch
die Mittelachse des rechten Betätigungsstößels 27, mit
dem der rechte Kontakt 21 bzw. die rechte bewegliche
Kontaktbrücke 21 betätigt wird, und links der
Mittellinie durch die Ebene, in der sich die vor der
Zeichenebene befindliche eine Kontaktstelle befindet, wie in Fig.
5 durch die Schnittlinie I-I angedeutet ist. Zur
Bildung der Schaltkammer 19 bzw. 20 ist das
Schaltgerätegehäuse aus zwei Teilen, nämlich aus einem
napfförmigen Gehäuseteil 28 und dem Kontaktträger 25
zusammengesetzt, der gleichzeitig auch Bohrungen 29 aufweist,
durch die die Stößel 27 zünddurchschlagsicher
herausgeführt werden. Das Gehäuseunterteil ist mit dem
Kontaktträger 25 durch Rastmittel 30 gekoppelt.
Im Gehäuseoberteil 12 befindet sich eine von außen nach
innen hineinragende Vertiefung 31, die durch Wände 32
und einen Abschlußboden 33 gebildet ist. An sich
gegenüberliegenden, parallel zu der Längserstreckung jeder
Kontaktbrücke 21 verlaufenden Wänden 32 sind Vorsprünge
34 und 35 angeformt, die zur Auflagerung einer
Betätigungswippe 36 dienen, wie weiter unten näher dargestellt
ist. Die Betätigungswippe 36 besitzt einen Fortsatz 37,
der einen zentralen Stiftfortsatz 38 und einen diesen
umgebenden rohrförmigen Fortsatz 39 aufweist. An dem
Fortsatz 37 ist ein Zwischenglied 40 befestigt, welches
in der Fig. 4 perspektivisch dargestellt ist. Dieses
Zwischenglied 40 besitzt einen den Fortsatz 38
umfassenden Vorsprung 41, welcher in den Zwischenraum zwischen
dem Fortsatz 38 und 39 hineingreift, sowie einen
kürzeren Fortsatz 42, der den Fortsatz 39 umgreift.
An dem Fortsatz 42 bzw. Vorsprung 42 befinden sich nach
innen weisende Rastnasen 43, die in entsprechende Nuten
44 auf der Außenseite des Vorsprunges 39 eingreifen;
diese Nuten 44 besitzen eine Begrenzungswand 45, die mit
den Nasen 43 zusammenwirken, der Gestalt, daß die
Bewegung zwischen dem Fortsatz 37 und dem Zwischenglied 40
begrenzt ist. Zwischen dem Zwischenglied 40 und dem
Fortsatz 37 befindet sich eine Druckfeder 46, die
zwischen dem äußeren Fortsatz 39 und dem Vorsprung 41
geführt ist und das Zwischenglied immer von der
Betätigungswippe 36 wegzudrücken sucht.
An der Außenfläche des Abschlußbodens 33 ist eine
Halteplatte 47 befestigt, mittels der der Außenrandflansch 48
eines aus elastischem, isolierenden Material bestehenden
Faltenbalges 49 festgehalten wird; das andere Ende des
Faltenbalges 49, Bezugsziffer 50, umgreift den Fortsatz
37 und dichtet so den Innenraum des Umgehäuses gegen die
Umgebung ab.
Die Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie
III-III. Man erkennt den Vorsprung 34, der einen
Zylinder 51, der auf einem Steg 52 aufgelagert ist, umfaßt,
wobei die Zylinderachse senkrecht zur Wand 32 verläuft.
An der Betätigungswippe 36, die eine napfartige Form
aufweist, ist an den sich gegenüberliegenden
Seitenwänden, von denen nur die Seitenwand 53 zu sehen ist, eine
U-förmige Vertiefung bzw. Ausnehmung 54 vorgesehen, die
einen Halbkreis von etwas mehr als 180° umschließt und
deren Durchmesser dem Außendurchmesser des Zylinders 51
derart angepaßt ist, daß die durch die Ausnehmung 54
gebildeten Arme 55 und 56 den Zylinder 51 umgreifen; durch
die Federwirkung der Arme 55 und 56 wird eine Verrastung
und eine Lagerung der Betätigungswippe 36 bewirkt.
Selbstverständlich sind auch auf der der Seitenwand 53gegenüberliegenden Seitenwand entsprechende Ausnehmungen
vorgesehen, so daß dort die Lagerungsstelle 35 umfaßt
werden kann. Die hierdurch gebildete Drehachse verläuft
in der durch die Betätigungsstößel 27 aufgespannten
Ebene.
Die Fig. 4 zeigt das Zwischenglied 40. Auf der dem
Fortsatz abgewandten Fläche 57 sind an sich
gegenüberliegenden Seitenkanten im Bereich einer Ecke zwei Nocken
58 und 59 (letztere in der anderen Ecke) vorgesehen;
etwa im Mittelpunkt ist ein Vorsprung 60 angeordnet. Die
Nocken 58 und 59 wirken mit den beiden Stößeln so
zusammen, daß beide Stößel 27 gleichzeitig betätigt werden.
Wenn die Nocke 58 als Nocke 58a in der strichlierten
Stellung an dem Zwischenglied angeformt ist, dann wird
bei der einen Wippenstellung über die Nocke 59 der eine
Betätigungsstößel und über die Nocke 58a in der anderen
Stellung der Betätigungswippe 36 der andere
Betätigungsstößel 27 betätigt.
Die Fig. 5 zeigt nun den freien Bereich des
Kontaktträgers 25 mit den Öffnungen bzw. Durchbrüchen 29, in denen
die Stößel 27 geführt sind. In dem Bereich zwischen den
beiden Stößeln verläuft ein dachförmiger Vorsprung 61.
Dieser dachförmige Vorsprung 61, deren Dachfirst 62 in
der Verbindungsebene zwischen den beiden Achsen der
Stößel 27 liegt, wirkt derart mit dem Vorsprung 60
zusammen, daß bei der Verschwenkung der Betätigungswippe 36
der Vorsprung 60 einmal auf einer Seite und zum anderen
auf der anderen Seite des Vorsprunges 61 bleibt. Dabei
wirken die Nocken 58, 58a bzw. 59 in entsprechender,
oben beschriebener Weise mit den Stößeln 27 zusammen.
Die Verschiebbarkeit des Zwischengliedes 40 an dem
Fortsatz 37 ist so, daß dann, wenn das Zwischenglied 40
gegen den Fortsatz 37 zum Anschlag kommt, wenn Fortsatz 37
und Zwischenglied 40 kraftschlüssig gegeneinander
liegen, die Nocken 58, 58a bzw. 59, die Stößel betätigen
können. Zwischen den Nocken 58, 58a bzw. 59 in
Schwenkrichtung gesehen, ist ein solcher Abstand vorzusehen, daß
das Überwinden des Vorsprunges 61 in dem Bereich
erfolgen kann, in dem die Federwirkung der Druckfeder 46 noch
gegeben ist, d. h., das Zwischenglied noch nicht direkt
auf dem Fortsatz 38 zum Aufliegen kommt. Nur dadurch ist
eine Verrastung erst möglich.
Die Fig. 2 zeigt einen Schalter 80, bei dem als
Betätigungswippe zwei Wippenelemente 81 und 82 vorgesehen
sind, die in gleicher Weise aufgelagert sind, wie die
Betätigungswippe 36. Die beiden Teilwippen 81 und 82
sind mittels einer sie durchdringenden Achse 83 drehbar
gegeneinander gelagert; die Halteplatte 47 besitzt dabei
sich gegenüberliegend angeordnete Noppen 84 und 85, auf
denen die Achse 83 aufgelagert ist. In ähnlicher Weise
wie die Betätigungswippe 36 besitzt jedes Wippenteil
einen Fortsatz 86, der von einem entsprechenden Fortsatz
87 eines Zwischengliedes 88 umfaßt wird. Der Fortsatz 86
ist mit einer sacklochartigen Ausnehmung 89 versehen; in
der Ausnehmung befindet sich eine Druckfeder 90; die in
gleicher Weise wie die Druckfeder 46 das Zwischenglied
88 gegenüber dem Fortsatz 86 belastet.
An jedem Zwischenglied 87 und 87a sind den Nocken 58
bzw. 59 entsprechende Nocken 91 bzw. 92 angeformt, die
in gleicher Weise wie die Nocken 58 und 59 mit den
Betätigungsstößeln 27 zusammenwirken. Zusätzlich zu den Nocken
91 bzw. 92 besitzt jedes Zwischenglied 88 je einen
Vorsprung 93 bzw. 94, wobei jeder der Vorsprünge ähnlich
wie der Vorsprung 60 mit einem entsprechend
ausgebildeten Vorsprung 61 zusammenwirkt. Zwischen der Halteplatte
47 und dem Boden 33 der Vertiefung ist das innere Ende
des Faltenbalges 49 befestigt, wogegen das andere Ende
des Faltenbalges beide Vorsprünge bzw. Fortsätze an der
Betätigungswippe umgibt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vorsprung 61
wegzulassen. Dadurch wird eine Verrastung der Betätigungswippe
beidseitig zu dem Vorsprung 60 nicht mehr möglich; damit
die Betätigungswippe 36 immer eine bestimmte
Ausgangsstellung besitzt, befindet sich auf einer Seite der
Drehachse der Betätigungswippe eine in Fig. 3
schematisch angedeutete Druckfeder 100, die die
Betätigungswippe dauernd entgegen dem Uhrzeigersinn U antreibt.
Wenn die Betätigungswippe 36 auf der federbelasteten
Seite gedrückt wird, wird ein Schaltvorgang
durchgeführt, der der Betätigungsweise eines Tastschalters
entspricht.
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| Anspruch[de] |
- 1. Explosionsgeschützter elektrischer Schalter, mit
einem Schaltgerät mit wenigstens einer Kontaktstelle,
die in einem einen druckfest gekapselten Raum
umschließenden Schaltgerätegehäuse untergebracht ist, mit einem
zünddurchschlagssicher in das Schaltgerätegehäuse
eingeführten Betätigungsstößel für jede Kontaktstelle und mit
einem das Schaltgerätegehäuse mit der wenigstens einen
Kontaktstelle umgebenden Umgehäuse erhöhter Sicherheit,
das aus einem Gehäuseunterteil und einem Gehäuseoberteil
zusammengesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltgerät (14) an der Innenfläche der Bodenwand des
Gehäuseunterteils (11) befestigt ist, daß auf der
Außenseite des Gehäuseoberteils (12) wenigstens eine
Betätigungswippe (36) drehbar gelagert ist, die mit einem
Fortsatz (38, 39) durch das Gehäuseoberteil (12)
hindurch ins Innere des Umgehäuses (10) hineinragt, und daß
am freien, im Umgehäuse (10) befindlichen Ende des
Fortsatzes (38, 39) ein Zwischenglied (40) mit wenigstens
einer Nocke (58, 59) angebracht ist, welche Nocke (58,
59) mit dem Betätigungsstößel (27) in Eingriff steht und
bei Verschwenkung der Betätigungswippe (36) und damit
des Zwischengliedes (40) den Betätigungsstößel (27) zur
Ausführung einer Schalthandlung verschiebt.
- 2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zwischenglied (40) am Fortsatz (38, 39)
verschieblich geführt und zwischen dem Fortsatz (38, 39)
und dem Zwischenglied (40) eine Druckfeder (46)
angeordnet sind, die Fortsatz (38, 39) und Zwischenglied (40)
auseinanderzudrücken sucht.
- 3. Schalter nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß Rastmittel (43, 45) vorgesehen sind, die eine
begrenzte Bewegung des Zwischengliedes (40) gegenüber
dem Fortsatz (38, 39) gestatten.
- 4. Schaltgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich das Zwischenglied (40)
und der Fortsatz (38, 39) teilweise umgreifen und so
ineinander verdrehsicher geführt sind.
- 5. Schalter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine der Anzahl der
Kontaktstellen (21, 22) entsprechende Anzahl von Nocken (58,
58a, 59) am Zwischenglied (40) angebracht ist.
- 6. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Zwischenglied und am
Schaltgerät (14) Vorsprünge (60, 61) vorgesehen sind,
die miteinander in Eingriff stehen, wobei der Vorsprung
(61) am Schaltgerät (14) in die Bewegungsbahn des
Vorsprunges (60) am Zwischenglied (40) eingreift, so daß
beide Vorsprünge (60, 61) die Betätigungswippe (36) in
zwei Schaltstellungen halten, in denen sich der
Vorsprung (60) am Zwischenglied (40) auf der einen oder der
anderen Seite des Vorsprunges (61) am Schaltgerät (14)
befindet.
- 7. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei zwei Wippenteilen (81, 82)
an jedem ein Fortsatz (86) angeformt und an jedem
Fortsatz (86) je ein Zwischenglied (87, 87a) angebracht ist.
- 8. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
nebeneinanderliegenden Zwischenglieder (87, 87a) an dem Bereich, an dem
sie aufeinanderzuweisen, eine Abflachung besitzen, und
daß im Bereich der Abflachung je ein Vorsprung (93, 94)
vorgesehen ist, der mit dem Vorsprung (61) am
Schaltgerät (14) zusammenwirkt.
- 9. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter bzw. das
Schaltgerät (14) so ausgebildet ist, daß er als Öffner oder
Schließer dienen kann.
- 10. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wand des Gehäuseoberteils
(12), an der die Betätigungswippe (36; 81, 82)
angeordnet ist, eine ins Innere des Umgehäuses ragende
Vertiefung (32) aufweist, in der die Betätigungswippe (36; 81,
82) im wesentlichen aufgenommen ist.
- 11. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an zwei sich
gegenüberliegenden Seitenwandungen der Vertiefung (32) Nasen (51)
angeformt sind, die in Ausnehmungen (54) an der
Betätigungswippe (36; 81, 82) hineinragen, und daß die Nasen (51)
und Ausnehmungen (54) je ein Drehlager für die
Betätigungswippe (36; 81, 82) bilden.
- 12. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungswippe geteilt
ist und beide Wippenteile (81, 82) mittels einer Achse
(83) gegeneinander verdrehbar verbunden sind.
- 13. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Bodenfläche der
Vertiefung (32) und der Betätigungswippe (36; 81, 82)
eine Halteplatte (47) vorgesehen ist, die einen
Flanschrand (48) einer balgartigen Dichtung (49) für den
Fortsatz (38, 39) fixiert.
- 14. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Halteplatte (47) Noppen
(84, 85) angeformt sind, auf denen die Achse (83)
gelagert ist.
- 15. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Betätigungswippe
(36; 81, 82) und der Bodenfläche der Vertiefung (32) auf
einer Seite der Verbindungslinie der Lagerstellen eine
die Betätigungswippe (36) dauernd zurückstellende
Druckfeder (10) oder für jedes Wippenteil eine eigene
Druckfeder vorgesehen ist und daß an dem Zwischenteil
lediglich wenigstens eine Nocke vorgesehen ist.
- 16. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Boden des Umgehäuses (10)
Führungselemente (16) vorgesehen sind, die das Gehäuse
des Schaltgerätes (14) in seiner Lage zentrieren.
- 17. Schalter nach einem der vorigen Ansprüche, mit
Klemmen, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse des
Schaltgerätes (14) eine Klemmenabdeckung (24a)
festgerastet ist.
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