Die Erfindung bezieht sich auf einem
Induktionstiegelofen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solcher Induktionstiegelofen ist aus der
ABB-Druckschrift Nr. D ME/D 1 18 289 D bekannt und eignet sich zum
induktiven Schmelzen von Gußeisen, Stahl, Leichtmetall,
Schwermetall und Legierungem, wobei der Betrieb bei
Ausbildung als Mittelfrequenz-Induktionstiegelofen
beispielsweise bei Frequenzen von 125 bis 1000 Hz erfolgt.
Zur Einstellung einer Wechselspannung vorgegebener
Frequenz wird ein Stromrichter eingesetzt.
Der aktive Teil des Induktionstiegelofens ist die
Ofenspule, deren Innenraum ein keramischer Tiegel
auskleidet. Der durch die Ofenspule fließende Wechselstrom
erzeugt ein magnetisches Wechselfeld, das innerhalb des
Ofentiegels durch das metallene Einsatzmaterial und
außerhalb der Spule durch die Eisenblechpakete der
magnetischen Rückschlüsse geführt wird. Das magnetische
Wechselfeld induziert im metallischen Einsatzmaterial
Wirbelströme, d. h. elektrische Energie, die in Wärme
umgesetzt wird. Der Ofen nimmt aufgrund des
transformatorischen Prinzips aus dem speisenden Netz Leistung auf, so
daß unter ständiger Energiezufuhr das Einsatzmaterial
zum Schmelzen gebracht wird. Die auf die Schmelze
wirkenden elektromagnetischen Kräfte führen zu einer
intensiven Badbewegung, die für einen schnellen Wärme- und
Stoffausgleich sorgt.
Der Ofenkörper besteht im bekannten Fall aus einem
oberen und einem unteren Rahmenring, wobei zwischen beiden
Rahmenringen eine der Anzahl der magnetischen
Rückschlüsse entsprechende Zahl von Rahmenstäben angeordnet
ist. Jeder Rahmenstab preßt den ihm zugeordneten, als
Einzelpaket ausgebildeten magnetischen Rückschluß über
mehrere Preßbolzen gegen die Ofenspule. Beim
Induktionstiegelofen gemäß Bild 4 der vorstehend erwähnten
ABB-Druckschrift sind beispielsweise zehn Rahmenstäbe
vorgesehen. Es ergibt sich somit ein relativ aufwendiger
Ofenkörper. Desweiteren ergibt sich ein relativ gut
leitender Schwingungsübertragungsweg von der Ofenspule über
die magnetischen Rückschlüsse und die relativ
"biegeweichen" Rahmenstäbe mit tiefer Eigenfrequenz bis zum
Ofenkörper, was eine störende Ausbreitung von Schallwellen
zur Folge hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Induktionstiegelofen der eingangs genannten Art anzugeben,
dessen Ofenkörper materialsparend und preisgünstig
herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß sich durch die vorgeschlagene
Käfigbauweise im quader-, insbesondere kubusförmiger
Stabkonstruktion eine erhebliche Materialeinsparung und
damit Kosteneinsparung beim Ofenkörper ergibt. Es ist
nicht notwendig, einen eigenen Rahmenstab je
magnetischem Rückschluß vorzusehen. Es wird ein freier Zugang
zur Ofenspule, zu den magnetischen Rückschlüssen mit
Blechpaketen und zu den Anschlüssen (elektrische
Anschlüsse und Kühlmittelanschlüsse für kühlmittelgekühlte
Ofenspulen und magnetische Rückschlüsse) ermöglicht. Der
erforderliche Bauraum für gleiche Tiegelgröße und
gleiche elektrische Leistung ist im Vergleich zum
Induktionstiegelofen herkömmlicher Bauart erheblich reduziert.
Die Bauhöhe der magnetischem Rückschlüsse kann ohne
zusätzlichen Raumbedarf radial vergrößert werden, da die
gegen die magnetischen Rückschlüsse pressenden
Rahmenstäbe entfallen.
Da die Reaktionskräfte des Tiegels lediglich über den
"biegesteifen" oberen bzw. unteren Rahmen mit hoher
Eigenfrequenz auf den Ofenkörper übertragen werden, ergibt
sich eine erheblich verminderte Schallabstrahlung
infolge der durch die elektromagnetischen Vorgänge innerhalb
des Induktionstiegelofens bewirkten Schwingungen. Es
werden aufgrund der hohen Eigenfrequenzen der sehr
steifen Rahmen lediglich entsprechend hohe, unschädliche
Resonanzfrequenzen weitergeleitet, wobei durch Einsatz
schwingungsdämpfender Elemente zwischen Rahmen und
magnetischen Rückschlüssen eine zusätzliche
Körperschalldämmung erzielt werden kann. Die tragenden Komponenten
des Ofenkörpers weisen eine relativ geringe Oberfläche
auf, wodurch auch die direkte Schallabstrahlung
erheblich reduziert wird. Durch Einsatz schallabsorbierender
Seitenwände und/oder Bodenwand und/oder Ofenplattform
sind weitere Schallabsorptionsmaßnahmen möglich, so daß
sich insgesamt eine erhebliche Senkung der Lärmemission
ergibt. Zusammenfassend hat der vorgeschlagene
Ofenkörper neben der Materialeinsparung und Kosteneinsparung
somit vor allem den Vorteil, daß die Entstehung,
Verstärkung und Ausbreitung von Schallwellen erheblich
reduziert wird.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen Induktionstiegelofen,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines
Induktionstiegelofens,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Ofenkörpers
in Stabkonstruktion,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Ofenkörpers mit
Seitenwand,
Fig. 5 eine Aufsicht auf einen Ofenkörper mit
Seitenwänden,
Fig. 6 eine Befestigung eines magnetischen
Rückschlusses,
Fig. 7 eine Kippeinrichtung für den Ofenkörper.
In Fig. 1 ist eine Aufsicht auf einen
Induktionstiegelofen dargestellt. Der Induktionstiegelofen weist einen
nichtmetallischen, feuerfesten, hohlzylinderförmigen,
die Schmelze 34 enthaltenden Tiegel 1 auf. Der
vorzugsweise aus Keramik bestehende Tiegel 1 ist mit einem
geschlossenen Boden und einem in Fig. 1 aus Gründen der
Übersichtlichkeit nicht dargestellten Deckel versehen.
Eine am Tiegelrand angeformte Gießschnauze 2 dient zum
Abgießen der Schmelze 34 aus dem Ofen in eine
Gießpfanne.
Um den Tiegel 1 ist teilweise eine zylinderförmige,
vorzugsweise kühlmittelgekühlte Ofenspule 3 gewickelt. Die
Ofenspule 3 wird über einen Stromrichter mit einer
Wechselspannung vorgebbarer Frequenz gespeist. An der
äußeren Mantelfläche der Ofenspule 3 sind stabförmig eine
Reihe magnetischer Rückschlüsse 4 mit elektrisch aktiven
Blechpaketen jeweils parallel zur Ofenachse und unter
Bildung von Zwischenräumen angeordnet.
Der Ofenkörper in Käfigbauweise besteht aus vier
vorzugsweise gleich langen, einen oberen, rechtwinkligen
Rahmen bildenden Stäben 6, 7, 8, 9 mit einer Stablänge
A, aus vier vorzugsweise gleich langen, einen unteren,
rechtwinkligen Rahmen bildenden Stäben 14, 15, 16, 17
mit Stablänge A (siehe Fig. 3) und aus vorzugsweise
vier gleich langen Säulen 10, 11, 12, 13 mit einer
Stablänge B zur rechtwinkligen Verbindung des oberen mit dem
unteren Rahmen. Die Verbindungsflächen der Stäbe und
Säulen untereinander sind schraffiert gezeichnet. Die
magnetischen Rückschlüsse 4 werden über den oberen bzw.
unteren Rahmen 6, 7, 8, 9 bzw. 14, 15, 16, 17 abgestützt
und gegen die Ofenspule 3 gepreßt. Die Abstüzung kann
muß jedoch nicht - über Rahmenringe 5 erfolgen, die
jeweils zwischen den magnetischen Rückschlüssen und den
rechtwinkligen Rahmen angeordnet sind. Wie auch die
Rahmen 6, 7, 8, 9 bzw. 14, 15, 16, 17 sind auch die
gegebenenfalls eingesetzten Rahmenringe 5 sehr biegesteif und
weisen eine hohe Eigenfrequenz auf.
In Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines
Induktionstiegelofens dargstellt. Es ist der Ofenkörper in
Käfigbauweise mit Stäben 6, 7, 8, 14, 15, 16 und Säulen 11, 12
zu erkennen. Die Umrisse des Tiegels 1 sind gestrichelt
angedeutet. Die gegen die Ofenspule 3 gepreßten
magnetischen Rückschlüsse 4 stützen sich gegen den oberen und
unteren Rahmen ab. Der Boden des Ofenkörpers ist von
einem kupferplattierten, gekanteten Blech - der Bodenwand
18 - abgedeckt. Die Bodenwand 18 ist vorzugsweise
schalldämmend ausgebildet, d. h. mit schallabsorbierenden
Material versehen.
In Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht des
Ofenkörpers in Stabkonstruktion dargestellt. Es ist der
Ofenkörper, bestehend aus den Stäben 6 bis 9 des oberen
Rahmens, den Stäben 14 bis 17 des unteren Rahmens und den
Säulen 10 bis 13 zwischen oberem und unterem Rahmen zu
erkennen. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3
entspricht die Stablänge A aller Stäbe der Stablänge B
aller Säulen, so daß sich ein kubusförmiger Ofenkörper
ergibt. Entsprechend den Abmessungen des Tiegels ist
auch ein Ofenkörper mit jeweils unterschiedlichen
Stablängen A und B möglich, so daß ein quaderförmiger
Ofenkörper in Käfigbauweise gebildet wird. Die Stäbe 6 bis
9, 14 bis 17 und Säulen 10 bis 13 sind vorzugsweise als
Vierkantrohre mit quadratischem Querschnitt ausgebildet.
Aus statischen Gründen ist es möglich, anstelle eines
Stabes oder einer Säule auch zwei, drei oder mehr Stäbe
oder Säulen parallel nebeneinander vorzusehen und
miteinander zu verbinden. Die Stäbe und Säulen bestehen
vorzugsweise aus Stahl und die Verbindungen zwischen den
Stäben untereinander und zwischen Stäben und Säulen
erfolgt vorzugsweise durch Schweißen.
In Fig. 4 ist eine Seitenansicht eines Ofenkörpers mit
Seitenwänden dargestellt. Die vier Seiten des
Ofenkörpers sind mit Seitenwänden 19, 20, 21, 22 versehen
(siehe Fig. 5). Im Auführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist die
durch die Stäbe 7, 15 und Säulen 11, 12 begrenzte
Seitenwand 19 zu erkennen. Die Seitenwände sind in
einfacher Weise montier- und demontierbar (z. B. unter Einsatz
von allgemein bekannten Schraubbefestigungsmitteln),
schalldämmend ausgebildet (d. h. die Seitenwände bestehen
selbst aus schallabsorbierendem Material oder sind mit
schallabsorbierendem Material versehene Bleche) und
stellen somit eine Schall- und Schutzverkleidung dar.
Die Seitenwände 19 bis 22 reduzieren insbesondere den
aus dem Ofenraum nach außen abgestrahlten Schall. Die
Seitenwände können auch als Türen, Klappen oder Rolladen
ausgebildet sein. Zur Durchführung von Kabeln und
Schläuchen (z. B. Kühlschläuchen zur Kühlung der
magnetischen Rückschlüsse und der Ofenspule) sind die
Seitenwände mit schalldichten Öffnungen versehen.
Nach Demontage einer oder mehrerer Seitenwände ist ein
freier Zugang zur Ofenspule 3, zu den magnetischen
Rückschlüssen 4 sowie zu den elektrischen Anschlüssen und
Kühlmittelanschlüssen möglich.
Die Oberseite des Induktionstiegelofens ist durch eine
Ofenplattform 35 abgedeckt. An der Unterseite der
Plattform 35 kann eine Isolierung gegen Schallabstrahlung vom
Ofen und Ofenraum vorgesehen sein. Zur Abdeckung des
Tiegels 1 dient ein Deckel 36.
In Fig. 5 ist eine Aufsicht auf einen Ofenkörper mit
Seitenwänden dargestellt (bei entfernter Ofenplattform
und entferntem Deckel). Zusätzlich zur Anordnung gemäß
Fig. 1 sind die vier Seitenwände 19 bis 22 zu erkennen.
In Fig. 5 ist angedeutet, daß der Rahmenring 5
alternativ den gesamten Raum zwischen Rahmen 6, 7, 8, 9 und
Tiegel 1 ausfüllen kann, wobei zweckmäßig der Raum für
die Ofenspule 3 und gegebenenfalls für die magnetischen
Rückschlüsse 4 ausgespart ist.
In Fig. 6 ist eine Befestigung eines magnetischen
Rückschlusses dargestellt. Die Anpressung des magnetischen
Rückschlusses 4 an die Ofenspule 3 erfolgt über
Preßbolzen 25, die über eine metallene Platte 24 und ein
schwingungsdämpfendes Element 23 gegen den magnetischen
Rückschluß 4 drücken. Durch Einsatz der
schwingungsdämpfenden Elemente 23 werden die von der Ofenspule 3
erzeugten und über die magnetischen Rückschlüsse 4
übertragenen Schwingungen (Körperschall) erheblich
reduziert. Zur Führung der Preßbolzen 25 dient gemäß Fig. 6
ein Rahmenbauteil 37. Das Rahmenbauteil 37 kann
beispielsweise am Rahmenring 5 - soweit vorhanden - oder am
Rahmen 6, 7, 8, 9 bzw. 14, 15, 16, 17 befestigt sein.
Bei der Befestigung der magnetischen Rückschlüsse 4 ist
prinzipiell darauf zu achten, daß diese frei zugänglich
sind, so daß eine Demontage - z. B. zu Reparaturzwecken -
in einfacher Weise möglich ist.
In Fig. 7 ist eine Kippeinrichtung für den Ofenkörper
dargestellt. Es ist ein in der Seitenansicht gemäß Fig.
7 L-förmiges Kippgestell 26 aus vertikal und horizontal
angeordneten Vierkantrohren zu erkennen. Die Kipplager
27, um die der Induktionstiegelofen beim Ausgießen der
Schmelze gekippt wird, sind am oberen Ende des
vertikalen Vierkantrohres des Kippgestelles 26 angeordnet und
über Kipplagerhalterungen 28 mit dem Ofenkörper
verbunden. Die Kipplagerhalterungen 28 stellen Verlängerungen
der Stäbe 7 und 9 dar. Zur Drehbewegung des Ofenkörpers
um die Kipplagerachse sind hydraulisch betätigte
Teleskopzylinder 31 vorgesehen, die zwischen einem Lager 29
und einem Lager 32 angeordnet sind. Die Lager 29
befinden sich an Lagerhalterungen 30, die an den Stäben 7 und
9 angeformt sind. Die Lager 32 sind an Lagerhalterungen
33 der unteren horizontalen Vierkantrohre des
Kippgestelles 26 angeordnet. Die Kippkinematik ist zweckmäßig
derart gestaltet, daß der Schwerpunkt des
Induktionstiegelofen während der Schwenkbewegung um die
Kipplagerachse stets zwischen Kipplagern 27 und Teleskopzylindern 31
liegt.