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Dokumentenidentifikation DE4119008A1 10.12.1992
Titel Verfahren und Vorrichtung zur Verhütung des Anfressens von Kühlwasserschläuchen, Bremsleitungen und elektrischen Leitungen durch Nagetiere, insbesondere an Kraftfahrzeugen aller Art
Anmelder Knöll, geb. Ruff, Hannelore;
Ruff, Hans, 7064 Remshalden, DE
Erfinder Knöll, geb. Ruff, Hannelore;
Ruff, Hans, 7064 Remshalden, DE
DE-Anmeldedatum 08.06.1991
DE-Aktenzeichen 4119008
Offenlegungstag 10.12.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 10.12.1992
IPC-Hauptklasse H05C 1/04
IPC-Nebenklasse A01M 29/00   B60R 16/02   B60R 27/00   

Beschreibung[de]

Gegenstand der Erfindung ist eine Verhütung des Anfressens von Kühlwasser- oder elektrischen Leitungen, bzw. Bremsleitungen an Kraftfahrzeugen aller Art, durch Nagetiere, insbesondere Marder, wie dies in den letzten Jahren gehäuft aufgetreten ist.

Dazu werden erfindungsgemäß Kraftfahrzeuge aller Art mit einer Nagetier-Abwehrrichtung durch intermittierende Stromstöße versehen. Erfindungsgemäß werden, sowohl die Schläuche, als auch die Schutzhüllen der elektrischen Leitungen mit eine Metallgeflecht oder sonstigen metallischen Überzug beaufschlagt bzw. versehen, oder auf sonstige Weise metallisiert.

Im ruhenden Zustand kann der Autobesitzer bzw. Fahrer mit eine von außen zugänglichen bzw. zu betätigenden Schalter einen Mechanismus in Betätigung setzen, der ähnlich wie beim Weidezaun intermittierende Stromstöße aussendet, das heißt, daß sofort bei der Berührung durch ein Nagetier dieses einen elektrischen Stromschlag erhält und nach allen Erfahrungen, wie sie auch beim Weidevieh gemacht wurden, abgehalten wird, weitere Berührungen einzugehen.

Die Nagetier-Abwehrvorrichtung kann auch bei Abschalten der Zündung automatisch, - mit einer ca. 5 Minuten dauernden Verzögerung -, eingeschaltet werden, so daß der Fahrer ungefährdet aussteigen kann. Die Nagetier-Abwehrvorrichtung durch intermittierende Stromstöße kann unabhängig von dem erfindungsgemäß erwähnten Verzögerungsschalter bei der Zündung, auch von außen manuell ein- und auch ausgeschaltet werden. Der Betriebszustand ist auf jeden Fall durch eine Kontrollampe sichtbar, d. h. ehe der Fahrer wieder in das Fahrzeug steigt, kann er mit eine Blick erkennen, ob die Nagetier-Abhaltevorrichtung abgeschaltet ist, oder ob er diese abzuschalten hat.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren und Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer geeigneten Nagetier-Abschreckvorrichtung durch intermittierende Stromstöße (wie in der Pat.-Beschreibung beschrieben) ein Anfressen der gefährdeten Schläuche an Kraftfahrzeugen verhindert wird, durch metallischen Überzug der gefährdeten Schläuche.
  2. 2. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der metallische Überzug in der beschriebenen Art, mit elektrischen Ladungen, bzw. intermittierenden Stromstößen beschickt werden kann.
  3. 3. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickung der elektrisch intermittierenden Stromstöße dadurch ausgelöst wird, daß ein zusätzliches Gerät im Kraftfahrzeug an geeigneter Stelle angebracht wird, welches diese intermittierenden Stromstöße bewirkt.
  4. 4. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Ausschaltung der Nagetier-Abwehrvorrichtung manuell über einen Schalter oder automatisch erfolgen kann, so daß mit der Ausschaltung des Zündschlosses die Einschaltung der Nagetier- Abwehrvorrichtung automatisch erfolgen kann.
  5. 5. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, und 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine automatische Einschaltung der Nagetier-Abwehrvorrichtung durch Ausschalten des Zündschlosses mit einem Verzögerungsschalter erfolgt, so daß ein ungefährdetes Verlassen des Fahrzeugs möglich ist.
  6. 6. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Betätigung bzw. Ein- und Ausschaltung des Nagetier-Abwehrmechanismus auch von außen möglich ist und gleichzeitig mit einer Kontrollampe zur Prüfung des Betriebszustandes von außen, ausgerüstet ist.
  7. 7. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der separate bzw. Außen-Schalter auf jeden Fall den vom Zündschloß veranlaßten Betriebszustand übersteuern kann, d. h. unabhängig vom augenblicklichen Schalterzustand sowohl ein Aus- als auch Abschalten der Nagetier-Schutzvorrichtung möglich ist.
  8. 8. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, und 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Neu-Fahrzeugen bzw. Neuanfertigungen diese Metallisierungen bzw. Metallgeflechte an den entsprechenden Einbau- Schläuchen und Teilen bereits serienmäßig vorzusehen sind.
  9. 9. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei bereits im Betrieb befindlichen Fahrzeugen erfindungsgemäß diese mit solchen Nagetier-Schutzvorrichtungen bzw. mit solchen Metallgeflechten bzw. Metallisierungen nachträglich nachgerüstet werden können.






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