| Dokumentenidentifikation |
DE4119008A1 10.12.1992 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Verhütung des Anfressens von Kühlwasserschläuchen, Bremsleitungen und elektrischen Leitungen durch Nagetiere, insbesondere an Kraftfahrzeugen aller Art |
| Anmelder |
Knöll, geb. Ruff, Hannelore; Ruff, Hans, 7064 Remshalden, DE |
| Erfinder |
Knöll, geb. Ruff, Hannelore; Ruff, Hans, 7064 Remshalden, DE |
| DE-Anmeldedatum |
08.06.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4119008 |
| Offenlegungstag |
10.12.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.12.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
H05C 1/04
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| IPC-Nebenklasse |
A01M 29/00
B60R 16/02
B60R 27/00
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| Beschreibung[de] |
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Gegenstand der Erfindung ist eine Verhütung des Anfressens von
Kühlwasser- oder elektrischen Leitungen, bzw. Bremsleitungen an
Kraftfahrzeugen aller Art, durch Nagetiere, insbesondere Marder, wie dies
in den letzten Jahren gehäuft aufgetreten ist.
Dazu werden erfindungsgemäß Kraftfahrzeuge aller Art mit einer
Nagetier-Abwehrrichtung durch intermittierende Stromstöße versehen.
Erfindungsgemäß werden, sowohl die Schläuche, als auch die
Schutzhüllen der elektrischen Leitungen mit eine Metallgeflecht oder
sonstigen metallischen Überzug beaufschlagt bzw. versehen, oder auf
sonstige Weise metallisiert.
Im ruhenden Zustand kann der Autobesitzer bzw. Fahrer mit eine von
außen zugänglichen bzw. zu betätigenden Schalter einen Mechanismus in
Betätigung setzen, der ähnlich wie beim Weidezaun intermittierende
Stromstöße aussendet, das heißt, daß sofort bei der Berührung durch ein
Nagetier dieses einen elektrischen Stromschlag erhält und nach allen
Erfahrungen, wie sie auch beim Weidevieh gemacht wurden, abgehalten wird,
weitere Berührungen einzugehen.
Die Nagetier-Abwehrvorrichtung kann auch bei Abschalten der Zündung
automatisch, - mit einer ca. 5 Minuten dauernden Verzögerung -,
eingeschaltet werden, so daß der Fahrer ungefährdet aussteigen kann.
Die Nagetier-Abwehrvorrichtung durch intermittierende Stromstöße kann
unabhängig von dem erfindungsgemäß erwähnten Verzögerungsschalter bei
der Zündung, auch von außen manuell ein- und auch ausgeschaltet werden.
Der Betriebszustand ist auf jeden Fall durch eine Kontrollampe sichtbar,
d. h. ehe der Fahrer wieder in das Fahrzeug steigt, kann er mit eine
Blick erkennen, ob die Nagetier-Abhaltevorrichtung abgeschaltet ist,
oder ob er diese abzuschalten hat.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren und Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer
geeigneten Nagetier-Abschreckvorrichtung durch intermittierende
Stromstöße (wie in der Pat.-Beschreibung beschrieben) ein Anfressen
der gefährdeten Schläuche an Kraftfahrzeugen verhindert wird, durch
metallischen Überzug der gefährdeten Schläuche.
- 2. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der metallische Überzug in der beschriebenen Art, mit elektrischen
Ladungen, bzw. intermittierenden Stromstößen beschickt werden kann.
- 3. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschickung der elektrisch intermittierenden
Stromstöße dadurch ausgelöst wird, daß ein zusätzliches Gerät im
Kraftfahrzeug an geeigneter Stelle angebracht wird, welches diese intermittierenden
Stromstöße bewirkt.
- 4. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ein- und Ausschaltung der Nagetier-Abwehrvorrichtung
manuell über einen Schalter oder automatisch erfolgen kann, so daß
mit der Ausschaltung des Zündschlosses die Einschaltung der Nagetier-
Abwehrvorrichtung automatisch erfolgen kann.
- 5. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine automatische Einschaltung der Nagetier-Abwehrvorrichtung
durch Ausschalten des Zündschlosses mit einem Verzögerungsschalter
erfolgt, so daß ein ungefährdetes Verlassen des Fahrzeugs möglich ist.
- 6. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Betätigung bzw. Ein- und Ausschaltung des
Nagetier-Abwehrmechanismus auch von außen möglich ist und
gleichzeitig mit einer Kontrollampe zur Prüfung des Betriebszustandes von
außen, ausgerüstet ist.
- 7. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, und 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der separate bzw. Außen-Schalter auf jeden
Fall den vom Zündschloß veranlaßten Betriebszustand übersteuern kann,
d. h. unabhängig vom augenblicklichen Schalterzustand sowohl ein Aus-
als auch Abschalten der Nagetier-Schutzvorrichtung möglich ist.
- 8. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß bei Neu-Fahrzeugen bzw. Neuanfertigungen
diese Metallisierungen bzw. Metallgeflechte an den entsprechenden Einbau-
Schläuchen und Teilen bereits serienmäßig vorzusehen sind.
- 9. Verfahren und Vorrichtung, nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß bei bereits im Betrieb befindlichen Fahrzeugen
erfindungsgemäß diese mit solchen Nagetier-Schutzvorrichtungen bzw. mit
solchen Metallgeflechten bzw. Metallisierungen nachträglich nachgerüstet
werden können.
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