Die Erfindung betrifft eine Maske für
Magnetbandkassetten.
Aufgrund der kontinuierlichen technischen Entwicklung
wird es bekanntlich immer wichtiger, eine perfekte Führung der
Magnetbandwindungen einer Spule zur erzielen, die in einem die
Kassette bildenden kastenförmigen Gehäuse untergebracht ist.
Ferner erforderlich ist eine präzise Zentrierung der
Spule bezogen auf die Mittelebene der Kassette, in der
Richtung der Bandbewegung, orthogonal zu der Rotationsachse der
Spulen, um den Azimuthfehler zu reduzieren, also den
Winkelfehler zwischen der Bewegung des Bandes und dem Spalt des
Abspielkopfes.
Zu vorstehendem kommt noch hinzu, daß mit dem Einsatz
superschneller Automaten zur Magnetbandladung mit
Geschwindigkeiten von mehr als 30 m/s zunehmend das Problem auftaucht
hinsichtlich eines niedrigen, durch Reibung hervorgerufenen
Drehmomentes und zwar sowohl während des schnellen Aufwickelns
als auch später beim praktischen Einsatz der Kassette in
üblichen Abspielgeräten oder Rekordern.
Der niedrige Reibungskoeffizient wirkt sich unmittelbar
auf die durchschnittliche Lebensdauer des Magnetbandes sowie
des Abspielkopfes aus, da der durch eine Schicht von
magnetischem Oxid gebildete Magnetspeicher eine Dicke von wenigen
Micron (4/5 um) aufweist und ziemlich abreibend ist, da er aus
metallischen Oxiden besteht.
Die herkömmliche Kassette für ein Magnetband wird
gebildet durch ein kastenförmiges Gehäuse, in dem in einem
freigehaltenen Bereich zwei Spulenkerne angeordnet sind, auf
denen das Magnetband befestigt ist.
Um die vorstehend beschriebenen Effekte zu erzielen,
sehen die zur Zeit angewendeten Lösungen die Verwendung von
Masken vor, die im wesentlichen gebildet werden durch dünne
Kunststoffblätter, die zum Beispiel aus Polyester bestehen und
die Spule über ihre gesamte Ausdehnung abstützen, insbesondere
in dem vom Magnetband beaufschlagten Bereich, und zwar mit
konstanten elastischen Kräften auf jedem gewellten Profil der
besonders ausgebildeten Blätter.
Diese Masken werden zur Zeit nach zwei völlig
unterschiedlichen Verfahren hergestellt.
Ein erstes Verfahren sieht die Anordnung von Erhebungen
vor, die sich radial erstrecken in Bezug auf die den
Spulenkernen zugeordneten Löcher, um so eine verteilte Auflage der
Magnetbandspule zu erreichen.
Aus der DE-A1-2,736,760 ist eine Maske dieses Typs
bekannt, die den Oberbegriff des Anspruchs 1 bildet.
Masken dieses Typs haben jedoch den schwerwiegenden
Nachteil, nicht in Endlosfertigung herstellbar zu sein, da
jede Maske einzeln durch Formung oder dergleichen gebildet
werden muß.
Bei einem anderen Verfahren, das eine Endlosfertigung
zuläßt, werden gewellte Formen oder Rippen vorgesehen, die
sich im wesentlichen in Längsrichtung erstrecken bezogen auf
die Längsausdehnung der Maske und dazu dienen, das Magnetband
an mehreren Punkten abzustützen und so eine Führung der
Windungen sowie eine Zentrierung zu erzielen.
Da gemäß vorstehender Beschreibung die magnetischen
Schichten des Bandes hergestellt werden aus hochabrasiven
Metalloxiden, müssen in den jeweiligen Berührungsbereichen
Bereiche niedriger Reibung geschaffen werden, was zur Zeit
erreicht wird durch den Auftrag von Schichten aus Graphit oder
anderem Gleitmaterial auf den Spitzen der Verforinungen.
Diese Lösung hat allerdings den Nachteil, daß die
vorgesehenen Verformungen vollständig das Gewicht der Spule mit
dem aufgewickelten Band tragen müssen, das mit etwa 12 g
geschätzt werden kann, und das während des Bandlaufs in der
Kassette abwechselnd von dem einen Spulenkern zu dem anderen
wandert.
Zur Verringerung dieses Nachteils ist bereits eine Lösung
bekannt geworden, bei der ein zweistufiger Spulenkern
vorgesehen wird, der die Axialverschiebung des Spulenkerns in Bezug
auf die Innenwandungen des kastenförmigen Kassettengehäuses
verringert, um so hinsichtlich der Zentrierung der Bandspule
in der Kassette Verbesserungen zu erzielen.
Entsprechend den allgemein anerkannten internationalen
Standards weist das Magnetband eine Breite oder Höhe von
3.81 mm auf, wobei ein maximales Spiel des Bandes in Bezug auf
die Innenwandung des kastenförmigen Gehäuses von 1.30 mm
erlaubt ist, wobei die axiale Länge des Spulenkerns größer sein
inuß als 3.81 mm, also größer als die Höhe des Bandes und
normalerweise zwischen 3.90 und 4.10 mm liegt.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines
neuen Maskentyps, der eine perfekte Zentrierung der
Magnetbandspule in dem kastenförmigen Kassettengehäuse ermöglicht
zusammen mit einer präzisen Führung der Spulenwindungen.
Innerhalb der vorstehend beschriebenen Zielsetzung liegt
eine besondere Aufgabe der Erfindung in der Schaffung einer
Maske für Magnetbandkassetten, wobei die Maske eine niedrige
Reibung zwischen Maske und Band ermöglicht und so die
Möglichkeit eröffnet, auf die üblichen Gleitbeschichtungen aus
Graphit oder dergleichen zu verzichten, dennoch aber eine präzise
Führung der Bandwindungen auf der Spule zu erreichen.
Eine andere Aufgabe der Erfindung liegt in der Schaffung
einer Maske, die im Endlosverfahren herstellbar ist, also
Verformungen aufweist, die immer parallel zueinander liegen, was
eine hohe stündliche Produktion ermöglicht.
Eine nicht unwichtige Aufgabe der Erfindung liegt in der
Schaffung einer für Magnetbandkasseten bestimmten Maske, die
neben verbesserten funktionalen Eigenschaften extrem preiswert
ist.
Das vorstehend beschriebene Ziel sowie die genannten
Aufgaben und andere sich aus der nachfolgenden Beschreibung
ergebende Aufgaben werden erreicht bzw. gelöst durch eine
Maske für Magnetbandkassetten gemäß Anspruch 1.
Weitere Merkinale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der Beschreibung einer bevorzugten aber nicht
ausschließlichen Ausführungsform einer Maske für Magnetbandkassetten
dargestellt als nicht beschränkendes Ausführungsbeispiel in
den beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 - in perspektivischer Explosionsdarstellung
eine mögliche Ausführungsform einer
Magnetbandkassette mit Masken gemäß der
Erfindung;
Figur 2 - eine Kassette in Draufsicht mit einer
Darstellung der Anordnung der Maske in Bezug
auf den Spulenkern;
Figur 3 - in perspektivischer Darstellung eine Maske
gemäß der Erfindung;
Figur 4 - eine Profilansicht einer Maske gemäß der
Erfindung;
Figur 5 - eine Draufsicht auf die in Kontakt mit der
Magnetbandspule stehende Seite einer
erfindungsgemäßen Maske;
Figur 6 - eine Draufsicht auf die andere Seite der
Maske;
Figur 7 - einen Querschnitt durch die Kassette mit
einer Darstellung der Anordnung der
eingelegten Masken;
Figur 8 - in perspektivischer Darstellung eine
abgewandelte Ausführungsform einer Maske;
Figur 9 - eine Darstellung einer weiterhin
abgewandelten Ausführungsform einer Maske mit
einer einzigen Rippe hoher elastischer
Steifigkeit;
Figuren 10 und 11
- Darstellungen von Masken, deren Rippen
sich quer in Bezug auf die Längsausdehnung
der Maske erstrecken.
Unter Bezugnahme auf die vorstehend beschriebenen Figuren
und insbesondere auf die Figuren 1 bis 7 weist die
erfindungsgemäße Maske für Magnetbandkassetten ein blattförmiges
Element 1 auf, das eine im wesentlichen längliche rechteckige
Form hat und in an sich bekannter Weise ein Paar
Durchgangslöcher 2 aufweist, die im Bereich der Spulenkerne 3 einer
Kassette liegen, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 4
gekennzeichnet ist.
Die blattförmigen Elemente sind eingelegt zwischen den
Innenwandungen des kastenförmigen Kassettengehäuses 5 und der
Magnetbandspule 6.
Eine wesentliche Besonderheit der Erfindung ist darin zu
sehen, daß das genannte blattförmige Element ein Paar
Zentriererhebungen 10 hoher Steifigkeit aufweist, die sich in
Längsrichtung des blattförmigen Elementes erstrecken und
angenähert tangential zu den genannten Durchgangslöchern 2
angeordnet sind.
Die Zentrierrippen 10, deren Querschnitt eine
wellenförmige, abgerundete, spitze oder zweigängige Konfiguration
aufweisen kann, weisen in Bezug auf die Lageebene des
blattförmigen Elementes eine Höhe auf, die im wesentlichen proportional
zum und vorzugsweise gleich ist der Hälfte des Spiels, das
zwischen dem Axialende des Spulenkerns und der Innenwandung
des kastenförmigen Kassettengehäuses besteht.
Die genannten Zentrierrippen 10 liegen an den Axialenden
der Spulenkerne 3 an und dienen als Halteelemente.
Die Zentrierrippen haben die besondere Funktion, aufgrund
ihrer im wesentlichen halbstarren Ausbildung die Spulenkerne
zusammen mit der gesamten Masse der Spule, die von einem
Spulenkern zu dem anderen wandert, zu tragen und die Spulenkerne
so symmetrisch zu halten in Bezug auf die Mittelebene der
Kassette.
Da der Spulenkern eine größere axiale Höhe aufweist als
die Breite oder Höhe des Magnetbandes, wird das Magnetband von
den im wesentlichen steifen Zentrierrippen nicht
beaufschlagt.
Da der Spulenkern einen Durchmesser von etwa 21 mm
aufweist, errechnet sich das maximale, durch die Reibung
hervorgerufene Drehmoment nach der Formel
M = K.p.0/2
wobei p das Gesamtgewicht der vollen Spule, K den
Reibungskoeffizienten des Maskenmaterials gegenüber Acetal oder anderem
für die Herstellung des Spulenkerns verwendeten Kunststoff und
den Durchmesser des Spulenkerns angeben.
Bei den üblichen Anordnungen der Wellenverformungen oder
dergleichen aufweisenden Maske beaufschlagen und tragen diese
Verformungen überwiegend die Spule im Bereich des
Magnetbandes, wobei der maximale Durchmesser der Spule etwa 54 mm
beträgt.
Bei Anwendung vorstehender Formel erhält man neben der
Vergrößerung des Durchmessers die Vergrößerung des
Reibungskoeffizienten, der bekanntlich größer ist zwischen
Polyester und Metalloxiden, so daß als Folge sowohl der
Durchmesserzunahme als auch der Zunahme des Reibungskoeffizienten das
resultierende Drehmoment nach den Lösungen gemäß dem Stand der
Technik zumindest 2,5 mal größer ist als das Drehmoment, das
man bei Verwendung der Maske gemäß der Erfindung erhält.
Aufgrund dieser Tatsache ist es möglich, bei Verwendung
der erfindungsgemäßen Maske auf die Anbringung von
Gleiterzeugnissen auf der Maske im Kontaktbereich mit dem Band zu
verzichten.
Durch die vorstehend beschriebenen hochsteifen
Zentrierrippen 10, die die Spulenkerne unmittelbar beaufschlagen,
ergibt sich die Möglichkeit, die Spule ständig auf der
Mittelachse der Kassette zu zentrieren und zwar unabhängig von der
jeweiligen Arbeitsstellung der Kassette, wobei die elastische
Steifigkeit und die Axialverschiebung sich ändern können in
Abhängigkeit von der Konfiguration der sich erhebenden
Abschnitte, wobei beispielsweise die Steifigkeit sich von 0.8
bis 0.16 mm pro 100 g und die sich daraus ergebende
Axialverschiebung von 0.1 bis 0.02 mm verändern können.
Um eine gleichförmige Führung der Spulenwindungen zu
erzielen, weist die erfindungsgemäße Maske ein Paar mit 20
bezeichnete Führungsrippen auf, die parallel zu den
Zentrierrippen verlaufen und außerhalb von diesen liegen.
Die Führungsrippen haben in Bezug auf die Lageebene des
blattförmigen Elementes eine Höhe, die proportional und
vorzugsweise größer, zumindest aber gleich ist der Hälfte des
Spiels, das zwischen der Höhe des Bandes und dem Abstand
zwischen den Innenwandungen des kastenförmigen Kassettengehäuses
oder dem Innenabstand besteht.
Die Führungsrippen haben eine sehr niedrige elastische
Steifigkeit und weisen eine Breite oder Abrundung mit einem
durchschnittlichen Abrundungsradius auf, der nennenswert
größer ist als der durchschnittliche Abrundungsradius der
Zentrierrippen.
Die Führungsrippen haben lediglich die Funktion, mit
einer schwachen Kraft, die 10 mal kleiner sein kann als die
der Zentrierrippen, das dünne Magnetband, das eine
Mindestdicke vom 12 Micron aufweist, perfekt parallel zu führen ohne
Ineinanderschiebungen und mit extrem niedriger Zusatzreibung.
In einer bevorzugten, nicht aber hierauf beschränkten
Ausführungsform haben die mit ihrem konvexen Abschnitt der
Magnetbandspule zugewandten Führungsrippen eine
Querschnittskonfiguration, die in Richtung auf den freien Rand
kontinuierlich zunehmen kann oder aber in Richtung auf die
Anordnungsebene der Maske gefaltet sein kann durch einen
selektivvariablen Abschnitt.
Hierdurch kann die Breite der Maske reduziert werden,
wodurch eine wesentliche Materialeinsparung erzielt wird.
Durch die kombinierte Anordnung der Zentrierrippen und
der Führungsrippen und die variable Modulation der
Konfiguration, der Breite und der sich daraus ergebenden Steifigkeit
der kombinierten Rippen ist eine wesentliche Verringerung der
Dicke der Maske möglich, wodurch sich eine weitere
Materialeinsparung ergibt.
Dieser Vorteil ergibt sich zusätzlich zu der Tatsache,
daß nicht mehr die Notwendigkeit besteht, auf die Maske
Gleitmittel aufzubringen.
Eine weitere wesentliche Besonderheit der Erfindung liegt
in der Tatsache, daß die Rippen parallel zueinander verlaufen
und somit eine Endlosfertigung mit hoher
Fertigungsgeschwindigkeit ermöglichen.
Der gleiche Effekt läßt sich erreichen mit anderen
Ausführungsformen gemäß den Figuren 8 bis 11.
Figur 8 zeigt eine Maske mit Zentrierrippen 10a, die in
Paaren angeordnet sind und Sekanten in Bezug auf die
Durchgangslöcher 2 bilden.
Die vorstehend beschriebenen Effekte werden auch in
diesem Fall erzielt mit dem Unterschied, daß die Auflage des
Spulenkerns nicht in zwei sich jeweils diametral
gegenüberliegenden Punkten, wie in dem vorangegangenen Fall, sondern in einer
Vielzahl von wechselseitigen Gegenpunkten definiert wird.
Eine vergleichbare Lösung läßt sich erhalten bei
Verwendung einer einzigen Zentrierrippe, die in Figur 9 mit 10b
bezeichnet ist, und die auf der Längsmittelachse der Kassette
liegt.
Die Herstellung der Löcher durch Stanzung in einem Rippen
aufweisenden Bereich führt trotz Verwendung eines kreisrunden
Stanzwerkzeuges aufgrund der elastischen Rückfederung des
blattförmigen Elementes zu aus funktionalen Gründen
ovalförmigen Löchern mit dem Vorteil einer Selbstverriegelung der Maske
an den die Löcher umgebenden Rändern der Kassette.
Werden die Zentrierrippen im Bereich zwischen den beiden
Löchern 2 angeordnet, können - um das Auftreten optischer
Fehlerphänomene bei Betrachtung des Bandes zu verhindern - mit
30 gekennzeichnete Fenster ausgestanzt werden, die die
vorstehend erläuterte Funktion der Maske nicht beeinträchtigen.
Sowohl die Zentrier- als auch die Führungsrippen können
sich auch quer erstrecken also senkrecht zur Längserstreckung
der Maske, wie die Figuren 10 und 11 zeigen.
Figur 11 läßt mit dem Bezugszeichen 10c versehene
Zentrierrippen erkennen, die jeweils als Tangente an die Löcher 2
gelegt sind, wobei die Führungskurven außerhalb angeordnet
sind mit der Möglichkeit eines sogar größeren Kurvenradius und
daraus folgend einer weiter erhöhten Weichheit im Kontakt
zwischen Maske und Rand des Magnetbandes.
Eine im Konzept analoge Lösung ist in Figur 11
dargestellt, wo die mit dem Bezugszeichen 10d versehenen
Zentrierrippen angeordnet sind in nebeneinanderliegenden Paaren, die
die Löcher 2 der Maske schneiden und den Spulenkern in einer
Vielzahl von sich gegenüberliegenden Punkten trägt.
Unter dem Gesichtspunkt der Herstellung ist es
vorteilhafter, wenn sich die Rippen entweder parallel oder aber
senkrecht zu der Längserstreckung der Maske erstrecken, um so hohe
Herstellungsgeschwindigkeit zu erlauben mit kontinuierlicher
Erzeugung der Formen auf dem Band, was zu einer erheblichen
Kostenreduzierung beiträgt.
Zu vorstehendem ist hinzuzufügen, daß Fenster oder andere
Ausstanzungen in der Maske vorgesehen werden können oder
nicht, da der zu verwendende Teil der Funktion der
vorgesehenen Rippen im Bereich der Spulenkerne konzentriert ist, soweit
es die Zentrierrippen betrifft und im Bereich der Anlage am
Rand des Bandes, soweit es die Führungsrippe betrifft.
Aus vorstehender Beschreibung wird deutlich, daß die
Erfindung das angestrebte Ziel erreicht und die Aufgaben löst,
wobei inbesondere die Tatsache erneut unterstrichen wird, daß
eine Maske vorgesehen ist, bei der die traditionellen
Herstellungskriterien von für Magnetbandkassetten bestimmte Masken
modifiziert sind, da Rippen zur Zentrierung des Spulenkerns in
Bezug auf die Mittelebene der Kassette ebenso vorgesehen sind,
wie Rippen, die die Führung des Bandes bewirken, wobei die
beiden Funktionen getrennt werden, die zur Zeit den üblichen,
auf den Masken vorgesehen Erhebungen zugeordnet sind.
Dies erlaubt die Anordnung von verhältnismäßig steifen
Rippen zur Abstützung der Spluenkerne und dem Gewicht jedes
hierauf gewickelten Bandes, um so die Spulenkerne perfekt in
der Mittelebene der Kassette zu zentrieren und einen extrem
"weichen" Kontakt zwischen Maske und Band zu schaffen, um
dessen Führung zu erreichen. Dies ist insbesondere deshalb
besonders vorteilhaft, weil die größte Reibung im Kontaktbereich
zwischen Band und Maske auftritt aufgrund der auf des
Magnetband aufgebrachten Metalloxide.
Alle Details können durch andere technisch äquivalente
Elemente ersetzt werden.
In der Praxis können die Materialien ebenso wie die
Abmessungen und Formen entsprechend den jeweiligen
Erfordernissen gewählt werden.
Steht hinter einem in irgend einem Patentanspruch
erwähten Merkmal ein Bezugszeichen, so dient dieses
Bezugszeichen ausschließlich zum verbesserten Verständis der
Ansprüche, hat aber keinerlei einschränkenden Effekt hinsichtlich
des Schutzumfanges jedes Elementes, das nur beispielweise
durch ein Bezugszeichen identifiziert ist.