Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine nachfolgend
als Maske bezeichnete Zwischenlage für Magnetbandkassetten
mit Mitteln zum Festlegen gegenüber dem kastenförmigen
Gehäuse.
Wie bekannt bestehen Magnetbandkassetten aus einem
kastenförmigen Gehäuse, das durch zwei einander entsprechende
Gehäusehälften gebildet wird, die in ihrem Innern den Bereich
zur Aufnahme der Spulenkerne bilden, auf die das Magnetband
auf- und abgespult wird.
Um die Spulenkerne korrekt in dem kastenförmigen Gehäuse zu
positionieren, werden im allgemeinen Masken benutzt, die aus
blattähnlichen Elementen bestehen, möglicherweise profiliert
und mit Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten
beschichtet und zwischen den axialen Enden der
Magnetbandspulen und der Innenwandung des kastenförmigen Gehäuses
angeordnet sind.
Um die Masken in Bezug auf die Gehäusehälften zu
positionieren, damit ein Verrutschen der Masken während des
Zusammenfügens der Gehäusehälten vermieden wird, sind ein oder
mehrere Löcher vorgesehen, die im allgemeinen in den
Randbereichen der Maske angeordnet sind. Stege greifen in diese
Löcher ein und üben beim Eindrücken in diese Löcher eine Kraft
aus, um die Maske gegenüber den Gehäusehälften festzuhalten
und so ein Verschieben der Maske zu verhindern, wenn die
Gehäusehälften zum Zusammenfügen umgedreht werden.
Diese Lösung wurde im Laufe der Zeit aufgegeben, da sie vom
funktionalen Standpunkt wenig praktikabel ist und vom
ästhetischen Standpunkt wegen der Sichtbarkeit des Steges von
außen kaum akzeptiert wurde.
Um das Problem mit automatischen Befüllmaschinen zu lösen,
wurde im folgenden ein Verfahren eingeführt, bei dem die
Oberfläche der Maske, die die Gehäusehälfte berührt, leicht
angefeuchtet oder benetzt wurde, um wenigstens eine
zeitweilige Adhäsion zu erzielen, die für die Aufrechterhaltung der
Verbindung zwischen Maske und Gehäusehälfte während des
Zusammensetzens notwendig ist.
Auch diese Lösung ist jedoch nicht frei von Nachteilen, da
es nicht selten vorkommt, daß die durch das Anfeuchten des
blattähnlichen Elements oder durch andere z.Zt.
gebräuchliche Methoden oder Praktiken erzielte unbeständige Adhäsion
zu einer Ablösung des blattähnlichen Elements von der
Gehäusehälfte führt; außerdem erzeugt das Anfeuchten des
blattähnlichen Elements unvermeidlich eine in der Kassette
verbleibende Restfeuchte.
Aus der FR-A-2,498,363 ist eine Maske für
Magnetbandkassetten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Die aus
FR-A-2,498,363 bekannte Maske kann jedoch nicht an den
Gehäusehälften der kastenähnlichen Kassette befestigt werden,
um ein Verrutschen der Maske während des Umdrehens der
Gehäusehälfte beim Zusammensetzen zu verhindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, das oben beschriebene Problem
durch Bereitstellen einer Maske zu lösen, die leicht mit der
zugeordneten Gehäusehälfte verbunden werden kann, ohne daß
Veränderungen an der Gehäusehälfte wie z.B. durch Stege,
Stifte o.ä. vorgenommen werden müssen.
Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe liegt ein
bestimmtes Ziel der Erfindung in der Bereitstellung einer Maske,
die neben der Lösung des Problems ihrer Verbindung mit der
Gehäusehälfte während des Umdrehens bei der Herstellung des
kastenförmigen Gehäuses in der Lage ist, sich selbst
gegenüber der Gehäusehälfte annähernd lagestabil zu
positionieren und diese Positionierung auch während der Benutzung der
Kassette beizubehalten.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine
Maske bereitzustellen, die trotz erheblich verbesserter
funktionaler Eigenschaften dadurch keine konstruktiven
Komplikationen oder zusätzliche Kosten verursacht.
Nicht zuletzt ist es Ziel der vorliegenden Erfindung, eine
Maske bereitzustellen, die jede für geeignet gehaltene
Oberflächenform haben kann und außerdem leicht in jede Art von
kastenförmigem Gehäuse einer Magnetbandkassette eingesetzt
werden kann.
Die oben beschriebene Aufgabe wie auch die erwähnten und
sich nachfolgend ergebenden Ziele werden durch eine
Zwischenlage nach Anspruch 1 gelöst bzw. erreicht.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der detaillierten Beschreibung einer Maske für
Magnetbandkassetten mit Mitteln zur Befestigung an dem
kastenförmigen Gehäuse und sind nur in Form von nicht
einschränkenden Beispielen in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt, wobei:
Figur 1 eine Maske mit Löchern zeigt, die zwei einander
parallel gegenüberliegende Bereiche aufweisen;
Figur 2 eine Maske mit ovalen Löchern zeigt;
Figur 3 eine Maske mit im wesentlichen hexagonalen
Löchern zeigt;
Figur 4 eine Maske mit Löchern mit einander gegenüber
angeordneten Nasen zeigt; und
Figur 5 einen Querschnitt einer in einer
Magnetbandkassette angebrachten Maske zeigt.
Auf die oben beschriebenen Figuren Bezug nehmend ist die
erfindungsgemäße Maske für Magnetbandkassetten mit Mitteln zu
ihrer Befestigung an dem kastenförmigen Gehäuse allgemein
mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet und hat ein
blattähnliches Element 2, das jede für geeignet gehaltene Form
aufweisen kann.
Die Besonderheit der Erfindung liegt in der Tatsache, daß
das blattähnliche Element 2 zwei Löcher mit
Umfangsabschnitten aufweist, die an den Bördelrändern 10 der
durch die Gehäusehälften 12 und 13 der Magnetbandkassette
definierten Öffnungen 11 bzw. an den Spulenkernen 15, auf
denen das Magnetband 16 spult, eingreifen können.
Gemäß Figur 1 ist ein Loch 20 mit im wesentlichen runder
Form vorgesehen, das zwei einander gegenüber angeordnete,
durch geradlinige Abschnitte 21 gebildete Umfangsbereiche
aufweist, die die Kreisform beschneiden. Auf diese Weise
legen sich die geradlinigen Abschnitte 21, deren Entfernung
voneinander kleiner ist als der äußere Durchmesser der
Bördelränder 10, elastisch an die Bördelränder an und bilden
während des Montageschritts eine Falte, die eine elastische
Kraft erzeugt, die die Maske auch beim Umdrehen der
Gehäusehälfte für den Zusammenbau in Kontakt mit der Gehäusehälfte
hält.
Der gleiche funktionale Effekt kann durch ovale Löcher 25
erreicht werden, wobei die Anlageabschnitte durch die
Bereiche der kleineren Achse gebildet werden, die kleiner ist als
der äußere Durchmesser der Bördelränder 10.
Ein ähnlicher Effekt ist auch mit Löchern 30 zu erreichen,
die eine polygonale Konfiguration haben, in der zumindest
zwei etwa- gegenüberliegende Seiten eine Entfernung
voneinander aufweisen, die kleiner ist als der äußere Durchmesser
der Bördelränder 10.
In Figur 4 hat die Maske 1 Löcher 35, die zwei radiale Nasen
36 aufweisen, die, im Fall von zwei Nasen, in einander
diametral gegenüberliegender Position angeordnet sein können,
oder, im Falle einer Mehrzahl von Nasen, verschieden
verteilt sein können, und die eine solche Entfernung
voneinander haben, daß sie sich unter elastischem Kontakt an die
Außenfläche der Bördelränder 10 anlegen und so den gleichen
Effekt wie oben beschrieben erzielen.
Es ist hinzuzufügen, daß beim Einlegen der Maske in die
Gehäusehälfte eine Aufwölbung in den Umfangsbereichen
entsteht, die sich an den Bördelrand 10 anlegen. Die konkave
Seite der Aufwölbung zeigt zur Kassettenspule, so daß die
Ränder, die Löcher begrenzen, die in dem die Maske bildenden
blattähnlichen Element vorgesehen sind, zu einem
"Festklemmen" am Bördelrand 10 neigen und so ein Lösen der Maske von
dem Bördelrand verhindern.
Aus Vorstehendem geht hervor, daß die Erfindung die
gestellte Aufgabe löst und die angestrebten Ziele erreicht.
Insbesondere wird die Tatsache betont, daß eine Maske
bereitgestellt wird, die eine elastische Festlegung an der
zugeordneten Gehäusehälfte ermöglicht, ohne daß strukturelle
Modifikationen an den die Kassette bildenden Gehäusehälften oder
Hilfsmaßnahmen vorgenommen werden müssen wie z.B. das
Befeuchten der Maskenoberfläche, damit die Maske zumindest
zeitweilig an der Gehäusehälfte haftet.
Weiterhin führt die durch das Einwirken der
Umfangsabschnitte auf die Bördelränder erzielte Verbindung zu einer
besseren Positionierung der Maske innerhalb der Kassette.
In der Praxis können sowohl alle mit der speziellen
Verwendung vereinbare Materialien als auch die Dimensionen und
möglichen Formen entsprechend den jeweiligen Anforderungen
verwendet werden.
Soweit in einem Anspruch technischen Merkmalen ein
Bezugszeichen nachgeordnet ist, dienen diese Bezugszeichen
lediglich zum besseren Verständnis der Ansprüche und bewirken
somit keine Beschränkung des Schutzumfanges eines jeden
Elementes, das im Wege eines Beispiels durch ein solches
Bezugszeichen gekennzeichnet ist.
May/af