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Dokumentenidentifikation DE3780932T2 24.12.1992
EP-Veröffentlichungsnummer 0273205
Titel Gleitblatt für Magnetbandkassetten.
Anmelder A.T.B. S.p.A., Senago, Mailand/Milano, IT
Erfinder Bordignon, Abramo, I-20030 Senago Milano, IT
Vertreter Gramm, W., Prof.Dipl.-Ing.; Lins, E., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 3300 Braunschweig
DE-Aktenzeichen 3780932
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, ES, FR, GB, GR, LI, NL
Sprache des Dokument En
EP-Anmeldetag 26.11.1987
EP-Aktenzeichen 871174405
EP-Offenlegungsdatum 06.07.1988
EP date of grant 05.08.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.12.1992
IPC-Hauptklasse G11B 23/087

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine nachfolgend als Maske bezeichnete Zwischenlage für Magnetbandkassetten mit Mitteln zum Festlegen gegenüber dem kastenförmigen Gehäuse.

Wie bekannt bestehen Magnetbandkassetten aus einem kastenförmigen Gehäuse, das durch zwei einander entsprechende Gehäusehälften gebildet wird, die in ihrem Innern den Bereich zur Aufnahme der Spulenkerne bilden, auf die das Magnetband auf- und abgespult wird.

Um die Spulenkerne korrekt in dem kastenförmigen Gehäuse zu positionieren, werden im allgemeinen Masken benutzt, die aus blattähnlichen Elementen bestehen, möglicherweise profiliert und mit Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten beschichtet und zwischen den axialen Enden der Magnetbandspulen und der Innenwandung des kastenförmigen Gehäuses angeordnet sind.

Um die Masken in Bezug auf die Gehäusehälften zu positionieren, damit ein Verrutschen der Masken während des Zusammenfügens der Gehäusehälten vermieden wird, sind ein oder mehrere Löcher vorgesehen, die im allgemeinen in den Randbereichen der Maske angeordnet sind. Stege greifen in diese Löcher ein und üben beim Eindrücken in diese Löcher eine Kraft aus, um die Maske gegenüber den Gehäusehälften festzuhalten und so ein Verschieben der Maske zu verhindern, wenn die Gehäusehälften zum Zusammenfügen umgedreht werden.

Diese Lösung wurde im Laufe der Zeit aufgegeben, da sie vom funktionalen Standpunkt wenig praktikabel ist und vom ästhetischen Standpunkt wegen der Sichtbarkeit des Steges von außen kaum akzeptiert wurde.

Um das Problem mit automatischen Befüllmaschinen zu lösen, wurde im folgenden ein Verfahren eingeführt, bei dem die Oberfläche der Maske, die die Gehäusehälfte berührt, leicht angefeuchtet oder benetzt wurde, um wenigstens eine zeitweilige Adhäsion zu erzielen, die für die Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Maske und Gehäusehälfte während des Zusammensetzens notwendig ist.

Auch diese Lösung ist jedoch nicht frei von Nachteilen, da es nicht selten vorkommt, daß die durch das Anfeuchten des blattähnlichen Elements oder durch andere z.Zt. gebräuchliche Methoden oder Praktiken erzielte unbeständige Adhäsion zu einer Ablösung des blattähnlichen Elements von der Gehäusehälfte führt; außerdem erzeugt das Anfeuchten des blattähnlichen Elements unvermeidlich eine in der Kassette verbleibende Restfeuchte.

Aus der FR-A-2,498,363 ist eine Maske für Magnetbandkassetten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Die aus FR-A-2,498,363 bekannte Maske kann jedoch nicht an den Gehäusehälften der kastenähnlichen Kassette befestigt werden, um ein Verrutschen der Maske während des Umdrehens der Gehäusehälfte beim Zusammensetzen zu verhindern.

Aufgabe der Erfindung ist es, das oben beschriebene Problem durch Bereitstellen einer Maske zu lösen, die leicht mit der zugeordneten Gehäusehälfte verbunden werden kann, ohne daß Veränderungen an der Gehäusehälfte wie z.B. durch Stege, Stifte o.ä. vorgenommen werden müssen.

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe liegt ein bestimmtes Ziel der Erfindung in der Bereitstellung einer Maske, die neben der Lösung des Problems ihrer Verbindung mit der Gehäusehälfte während des Umdrehens bei der Herstellung des kastenförmigen Gehäuses in der Lage ist, sich selbst gegenüber der Gehäusehälfte annähernd lagestabil zu positionieren und diese Positionierung auch während der Benutzung der Kassette beizubehalten.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maske bereitzustellen, die trotz erheblich verbesserter funktionaler Eigenschaften dadurch keine konstruktiven Komplikationen oder zusätzliche Kosten verursacht.

Nicht zuletzt ist es Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Maske bereitzustellen, die jede für geeignet gehaltene Oberflächenform haben kann und außerdem leicht in jede Art von kastenförmigem Gehäuse einer Magnetbandkassette eingesetzt werden kann.

Die oben beschriebene Aufgabe wie auch die erwähnten und sich nachfolgend ergebenden Ziele werden durch eine Zwischenlage nach Anspruch 1 gelöst bzw. erreicht.

Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der detaillierten Beschreibung einer Maske für Magnetbandkassetten mit Mitteln zur Befestigung an dem kastenförmigen Gehäuse und sind nur in Form von nicht einschränkenden Beispielen in den beigefügten Zeichnungen dargestellt, wobei:

Figur 1 eine Maske mit Löchern zeigt, die zwei einander parallel gegenüberliegende Bereiche aufweisen;

Figur 2 eine Maske mit ovalen Löchern zeigt;

Figur 3 eine Maske mit im wesentlichen hexagonalen Löchern zeigt;

Figur 4 eine Maske mit Löchern mit einander gegenüber angeordneten Nasen zeigt; und

Figur 5 einen Querschnitt einer in einer Magnetbandkassette angebrachten Maske zeigt.

Auf die oben beschriebenen Figuren Bezug nehmend ist die erfindungsgemäße Maske für Magnetbandkassetten mit Mitteln zu ihrer Befestigung an dem kastenförmigen Gehäuse allgemein mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet und hat ein blattähnliches Element 2, das jede für geeignet gehaltene Form aufweisen kann.

Die Besonderheit der Erfindung liegt in der Tatsache, daß das blattähnliche Element 2 zwei Löcher mit Umfangsabschnitten aufweist, die an den Bördelrändern 10 der durch die Gehäusehälften 12 und 13 der Magnetbandkassette definierten Öffnungen 11 bzw. an den Spulenkernen 15, auf denen das Magnetband 16 spult, eingreifen können.

Gemäß Figur 1 ist ein Loch 20 mit im wesentlichen runder Form vorgesehen, das zwei einander gegenüber angeordnete, durch geradlinige Abschnitte 21 gebildete Umfangsbereiche aufweist, die die Kreisform beschneiden. Auf diese Weise legen sich die geradlinigen Abschnitte 21, deren Entfernung voneinander kleiner ist als der äußere Durchmesser der Bördelränder 10, elastisch an die Bördelränder an und bilden während des Montageschritts eine Falte, die eine elastische Kraft erzeugt, die die Maske auch beim Umdrehen der Gehäusehälfte für den Zusammenbau in Kontakt mit der Gehäusehälfte hält.

Der gleiche funktionale Effekt kann durch ovale Löcher 25 erreicht werden, wobei die Anlageabschnitte durch die Bereiche der kleineren Achse gebildet werden, die kleiner ist als der äußere Durchmesser der Bördelränder 10.

Ein ähnlicher Effekt ist auch mit Löchern 30 zu erreichen, die eine polygonale Konfiguration haben, in der zumindest zwei etwa- gegenüberliegende Seiten eine Entfernung voneinander aufweisen, die kleiner ist als der äußere Durchmesser der Bördelränder 10.

In Figur 4 hat die Maske 1 Löcher 35, die zwei radiale Nasen 36 aufweisen, die, im Fall von zwei Nasen, in einander diametral gegenüberliegender Position angeordnet sein können, oder, im Falle einer Mehrzahl von Nasen, verschieden verteilt sein können, und die eine solche Entfernung voneinander haben, daß sie sich unter elastischem Kontakt an die Außenfläche der Bördelränder 10 anlegen und so den gleichen Effekt wie oben beschrieben erzielen.

Es ist hinzuzufügen, daß beim Einlegen der Maske in die Gehäusehälfte eine Aufwölbung in den Umfangsbereichen entsteht, die sich an den Bördelrand 10 anlegen. Die konkave Seite der Aufwölbung zeigt zur Kassettenspule, so daß die Ränder, die Löcher begrenzen, die in dem die Maske bildenden blattähnlichen Element vorgesehen sind, zu einem "Festklemmen" am Bördelrand 10 neigen und so ein Lösen der Maske von dem Bördelrand verhindern.

Aus Vorstehendem geht hervor, daß die Erfindung die gestellte Aufgabe löst und die angestrebten Ziele erreicht. Insbesondere wird die Tatsache betont, daß eine Maske bereitgestellt wird, die eine elastische Festlegung an der zugeordneten Gehäusehälfte ermöglicht, ohne daß strukturelle Modifikationen an den die Kassette bildenden Gehäusehälften oder Hilfsmaßnahmen vorgenommen werden müssen wie z.B. das Befeuchten der Maskenoberfläche, damit die Maske zumindest zeitweilig an der Gehäusehälfte haftet.

Weiterhin führt die durch das Einwirken der Umfangsabschnitte auf die Bördelränder erzielte Verbindung zu einer besseren Positionierung der Maske innerhalb der Kassette.

In der Praxis können sowohl alle mit der speziellen Verwendung vereinbare Materialien als auch die Dimensionen und möglichen Formen entsprechend den jeweiligen Anforderungen verwendet werden.

Soweit in einem Anspruch technischen Merkmalen ein Bezugszeichen nachgeordnet ist, dienen diese Bezugszeichen lediglich zum besseren Verständnis der Ansprüche und bewirken somit keine Beschränkung des Schutzumfanges eines jeden Elementes, das im Wege eines Beispiels durch ein solches Bezugszeichen gekennzeichnet ist.

May/af


Anspruch[de]

1. Zwischenlage (2) in einer herkömmlichen Magnetbandkassette mit Gehäusehälften (2,13) mit Öffnungen, die im Bereich von Spulenkernen Bördelränder (10) bilden, wobei die Zwischenlage (2) in ihr ausgebildete Löcher (20,25,30,35) aufweist, die an den Spulenkernen (15) einer herkömmlichen Magnetbandkassette positionierbar sind und durch ihre Ränder umfangsabschnitte (21,26,31,36) bilden, die an den genannten Bördelrändern (10) positionierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Löcher Umfangsabschnitte (21,26,31,36) aufweisen, die angepaßt sind zur Festlegung der Zwischenlage (2) an den Bördelrändern (10) einer Kassette, um so eine Verlagerung der Zwischenlage beim Umdrehen der Kassettenhälften (12,13) zu verhindern.

2. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel (21,26,31,36) die Zwischenlage (2) elastisch an den Bördelrändern (10) festlegen und zumindest zwei Haltebereiche aufweisen, die durch zumindest zwei Zwischenbereiche peripherisch voneinander getrennt sind.

3. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel (21) zur Festlegung der Zwischenlage (2) zumindest zwei geradlinige Abschnitte (21) aufweisen, die durch das genannte Loch (20) gebildet sind.

4. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1 oder 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die geradlinigen Abschnitte (21) des Loches (20) im wesentichen parallel zueinander und einander diametral gegenüber liegen.

5. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die geradlinigen Abschnitte (21) im wesentlichen parallel zum Rand der Zwischenlage (2) erstrecken.

6. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel (21,26,31,36) zur Festlegung der Zwischenlage (2) an den Bördelrändern (10) eine durch die Löcher (25) gebildete ovale Konfiguration aufweisen, wobei die genannten Befestigungsmittel (26) um die kleinere Achse der ovalen Konfiguration voneinander beabstandet sind.

7. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach den Ansprüchen 1, 2 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Befestigungsmittel (26) mit den genannten Zwischenbereichen verrundet sind.

8. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Löcher (30) eine polygonale Konfiguration aufweisen, wobei die Befestigungsmittel (31) durch gegenüberliegende Seiten (31) der polygonalen Konfiguration gebildet sind.

9. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich zumindest zwei der gegenüberliegenden Seiten (31) parallel zueinander und parallel zu den Längsrändern der Zwischenlage (2) erstrecken.

10. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (36) zur Festlegung der Zwischenlage (2) zumindest zwei Nasen (36) aufweisen, die radial zur Mitte jedes Loches (20) hervorstehen.

11. Zwischenlage in einer herkömmlichen Kassette nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nasen (36) zueinander quer zur Längserstreckung der Zwischenlage (2) erstrecken.

Gr/is







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