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Dokumentenidentifikation DE4119984A1 24.12.1992
Titel Resistiver Strombegrenzer
Anmelder Hoechst AG, 6230 Frankfurt, DE;
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE
Erfinder Preisler, Eberhard, Dr.;
Bock, Joachim, Dr., 5042 Erftstadt, DE;
Abeln, Angelika, Dr., 6940 Weinheim, DE;
Dersch, Helmut, Dr., Würenlos, CH
DE-Anmeldedatum 18.06.1991
DE-Aktenzeichen 4119984
Offenlegungstag 24.12.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.12.1992
IPC-Hauptklasse H01B 12/02
IPC-Nebenklasse H01C 7/13   H01L 39/16   C04B 35/50   C04B 35/00   
Zusammenfassung Die Erfindung bezieht sich auf einen resistiven Strombegrenzer (1), der in der Lage ist, Ströme von vielen Ampere zu tragen. Der Strombegrenzer (1) ist so ausgebildet, daß seine wirksame elektrische Länge um mindestens das Dreifache größer ist als seine lineare Ausdehnung, wobei der Querschnitt des Leiters (2) und die senkrechten Abstände zweier benachbarter Leiterabschnitte (2A, 2B) so bemessen sind, daß immer die Bedingung erfüllt ist IOhm < Ikrit.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf einen resistiven Strombegrenzer gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Strombegrenzer dieser Art sind seit vielen Jahren bekannt. Sie weisen wenigstens einen Leiter aus supraleitendem Material auf, der in der Lage ist, Nennströme von vielen Ampere zu tragen. Strombegrenzer dieser Art können wegen der starken Widerstandänderung während des Überganges vom supraleitenden in den normalleitenden Zustand für Schaltzwecke in diesem Bereich verwendet werden. Der Informationsschrift "Theoretische und experimentelle Untersuchungen über die Eigenschaften eines großen supraleitenden Gleichstrombegrenzers mit 40 MW Schaltleistung bei einer Spannung von 47 kV", Kernforschungszentrum Karlsruhe KfK 2672 (1978), ist entsprechendes zu entnehmen. Wegen seines verschwindenden elektrischen Widerstands verursacht das supraleitende Material des Strombegrenzers keinerlei ohmsche Verluste. Da dieser supraleitende Zustand nur unterhalb der kritischen Temperatur TC, dem kritischen Strom und dem kritischen Magnetfeld auftritt, kann das supraleitende Material eines Strombegrenzers aus dem supraleitenden Zustand durch Überhöhung eines dieser Parameter über den kritischen Wert hinaus in einen resistiven Zustand übergeführt werden. Solche Strombegrenzer sind in der Lage, Ströme auf einen Reststrom zu begrenzen, der dann mit Hilfe eines Reststromschalters abgeschaltet werden kann. Wegen des relativ geringen elektrischen Widerstandes des supraleitenden Materials oberhalb der kritischen Temperatur Tc ist für eine optimale Strombegrenzung ein sehr langer Leiter erforderlich, der induktivitätsarm in einem möglichst kleinen Volumen untergebracht werden muß.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen resistiven Strombegrenzer aufzuzeigen, der für die Begrenzung von großen und kleinen Strömen geeignet und zudem klein dimensioniert ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.

Der stromtragende Leiter des resistiven Strombegrenzers ist aus einem Hochtemperatur-Supraleiter-Material gefertigt. Vorzugsweise wird als supraleitendes Material ein polynäres Oxid verwendet. Besonders geeignet hierfür ist Yttrium- Barium-Kupferoxid bzw. Wismutcuprat, wobei letzteres Bleizusätze aufweisen kann. Es können auch keramische Materialien mit supraleitenden Eigenschaften verwendet werden, die anstelle von Yttrium ein anderes oder ein zusätzliches Seltenerdmetall enthalten. Ebenso kommen für die Fertigung des Leiters NbTi, Nb3Sn oder Chevrel-Phasen in Frage.

Durch die spezielle Ausbildung des Leiters kann seine elektrisch wirksame Länge wesentlich vergrößert werden, während seine lineare Ausdehnung einen vorgebbaren Wert nicht überschreitet. Die elektrisch wirksame Länge des Leiters, sein Querschnitt und der senkrechte Abstand jeweils zweier benachbarter Leiterabschnitte sind so bemessen, daß beim Überschreiten der kritischen Stromdichte der sich im supraleitenden Material oberhalb der Sprungtemperatur TC einstellende ohmsche Widerstand eine Größe aufweist, die eine Minderung des fließenden Stroms auf einen definierten Wert bewirkt.

Der Leiter kann erfindungsgemäß aus einer supraleitenden, orthogonalen Platte gefertigt werden. In die zur Längsachse der Platte parallel verlaufenden Seiten wird eine definierte Anzahl von Schlitzen eingeschnitten, die senkrecht zur Längsachse der Platte verlaufen. Die Schlitze werden alternierend in diese beiden Längsseiten eingeschnitten. Hierdurch wird aus der Platte ein mäanderförmiger Leiter gebildet. Die Enden des so gebildeten Leiters werden mit je einem elektrischen Anschlußpol versehen.

Es besteht auch die Möglichkeit, in der Oberfläche eines Trägers eine mäanderförmige Nut auszubilden. Die Abmessungen der Nut sind gemäß den obigen Angaben für den Leiter festgelegt. Der Träger kann aus einem metallischen oder isolierenden Material gefertigt sein. Im Fall eines metallischen Trägers wird die Nut zunächst mit einem isolierenden Material ausgekleidet und dann mit dem supraleitenden Material ausgefüllt.

Bei einem anderen Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Strombegrenzers wird eine Hülse aus Metall, vorzugsweise aus Silber oder Kupfer, mit einem supraleitenden metallischen oder keramischen Material ausgefüllt. Anschließend wird die Hülse gewalzt und gezogen, so daß ihr Querschnitt dem des zu bildenden Leiters entspricht. Anschließend wird die Hülse mäanderförmig gebogen, so daß ein Strombegrenzer entsteht, dessen Leiter die geforderten Abmessungen aufweist.

Der erfindungsgemäße resistive Strombegrenzer verliert beim Überschreiten einer kritischen Stromstärke seine supraleitenden Eigenschaften und wird zu einem ohmschen Widerstand. Wegen der speziell gewählten Abmessungen seiner elektrisch wirksamen Länge kehrt er aber in den supraleitenden Zustand zurück, sobald durch ihn kein überkritischer Strom mehr fließt.

Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind in den Unteransprüchen offenbart.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.

Es zeigen:

Fig. 1 einen aus einer supraleitenden Platte hergestellten resistiven Strombegrenzer,

Fig. 2 einen weiteren resistiven Strombegrenzer,

Fig. 3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Strombegrenzers.

Der in Fig. 1 dargestellte resistive Strombegrenzer 1 weist einen Leiter 2 mit supraleitenden Eigenschaften auf. Der Leiter 2 ist aus einer supraleitenden Platte 3 gefertigt, die bei dem hier gezeigten Beispiel eine orthogonale Form aufweist. Die Platte 3 ist aus YBa2Cu3O6,9 gefertigt. Sie wird bei einem Druck von 7 kbar verpreßt. Anschließend wird die Platte 3 bei 950°C etwa 24 Stunden gesintert. Hieran schließt sich eine Abkühlung des Plattenmaterials während 48 Stunden von 900 auf 400°C an. Die Platte 3 weist eine Abmessung von 85×50×5 mm-3 auf. Sie besitzt eine Dichte von 4,69 g×cm-3. Dies entspricht einer theoretischen Dichte von 74%. Die kritische Temperatur dieser Platte 3 liegt bei 89 K (R=0 Ohm). In die Platte 3 sind in die Längsseiten 3A und 3B Schlitze 4 eingesägt. Die Schlitze 4 sind alternierend und senkrecht zur Längsachse der Platte 3 angeordnet. Die Schlitze 4 sind so weit in die Platte 3 eingesägt, daß der Abstand d vom Schlitzende bis zur unmittelbar benachbarten Längsseite 3A, 3B etwa so groß ist wie der Abstand f zweier benachbarter Schlitze 4. Dieser beträgt hierbei etwa 2 mm. Hierdurch wird ein mäanderförmiger Leiter 2 gebildet. Der Leiter 2 ist an seinen beiden Enden mit je einem elektrischen Anschlußpol 5 bzw. 6 versehen.

Wenn aus Gründen der elektrischen Leitfähigkeit des supraleitenden Materials die Verwendung einer Platte 3 erforderlich ist, die sich nicht selbst trägt, so wird diese zur Erhöhung ihrer Stabilität dauerhaft mit einem Träger (hier nicht dargestellt) verbunden. Dieser kann aus einem isolierenden Material oder einem metallischen Material gefertigt sein. Bei Verwendung eines metallischen Materials wird zwischen die Platte 3 und den Träger (hier nicht dargestellt) ein Isoliermaterial (hier nicht dargestellt) angeordnet. Nach dem Verbinden der Platte 3 mit einem solchen Träger werden die Schlitze 4 wie oben beschrieben ausgebildet. Bei dem hier gezeigten Beispiel sind in die Platte 3 Schlitze 4 mit einer Länge von 4,2 cm und einer Breite von 1 mm eingesägt. Der Abstand zweier benachbarter Schlitze 4 beträgt 2 mm. Der hierdurch gebildete Leiter 2 weist eine Gesamtlänge von 169 mm und erfüllt die gewünschte Strombegrenzung in der gewünschten Weise.

Aus der gleichen Platte 3 entsteht, wenn sie mit nur 12 Schlitzen der gleichen Länge versehen wird, ein Leiter mit einer Länge von 67,7 cm. Der ohmsche Widerstand eines solchen Leiters beträgt bei Raumtemperatur 0,70 Ohm. Bei 77 K und einer kritischen Stromdichte von 87 A cm2 wird die Supraleitung bei einer Stromstärke von etwa 25 A unterbrochen.

In Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Strombegrenzers 1 in vergrößertem Maßstab dargestellt. Dieser wird hierbei durch einen Träger 20 gebildet, in dessen Oberfläche 20a eine mäanderförmige Nut 21 ausgebildet ist. Diese ist zur Ausbildung des Leiters 2 mit supraleitendem Material 22 ausgefüllt. Die Nut 21 hat, damit der hierdurch gebildete Leiter 2 die gleichen Eigenschaften wie der in Fig. 1 dargestellte und in der zugehörigen Beschreibung erläuterte Leiter 2 aufweist, die gleichen Abmessungen wie dieser Leiter 2. Ist der Träger 20 aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt, so wird die Nut 21 zunächst mit einem Isoliermaterial (hier nicht dargestellt) ausgekleidet.

Ist der Träger 20 aus einem isolierenden Material gefertigt, so kann die Nut 21 unmittelbar mit dem Ausgangsmaterial ausgefüllt werden, das später supraleitende Eigenschaften aufweist. Durch eine entsprechende Nachbehandlung erhält dieses Material 22 seine supraleitenden Eigenschaften.

Wie Fig. 3 zeigt, kann der Leiter 2 des Strombegrenzers 1 auch aus einer Hülse 30 gebildet werden, die mit supraleitendem Material 32 ausgefüllt ist. Die Hülse 30 ist so gewalzt und gezogen, daß der Leiter 2 den gleichen Querschnitt wie der in Fig. 1 dargestellte Leiter 2 aufweist. Die Hülse 30 wird zusätzlich so gebogen, daß der Leiter 2 die gewünschte Mäanderform zeigt. Er wird an seinen Enden zusätzlich mit elektrischen Anschlußpolen 5 versehen. Falls es erforderlich ist, kann die als Leiter 2 dienende Hülse 30 mit einem Träger 40 verbunden werden, um die mechanische Stabilität des Strombegrenzers 1 zu verbessern.


Anspruch[de]
  1. 1. Resistiver Strombegrenzer mit wenigstens einem den Nennstrom tragenden Leiter (2) aus einem Hochtemperatur-Supraleiter-Material, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch wirksame Länge des Leiters (2) um mindestens das dreifache größer ist als seine lineare Ausdehnung.
  2. 2. Resistiver Strombegrenzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge des Leiters (2), sein Querschnitt und der senkrechte Abstand seiner Leiterabschnitte (2A) so gewählt sind, daß beim Überschreiten der kritischen Stromdichte der sich im supraleitenden Material oberhalb seiner Sprungtemperatur TC einstellende ohmsche Widerstand eine Größe aufweist, die eine Minderung des fließenden Stroms bewirkt.
  3. 3. Resistiver Strombegrenzer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) aus einer supraleitenden Platte mit definierten Abmessungen gefertigt ist.
  4. 4. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) aus einer supraleitenden, orthogonalen Platte gefertigt ist, die zur Ausbildung des Leiters (2) mit Schlitzen (4) versehen ist, welche in definiertem Abstand parallel und alternierend zueinander in die beiden zur Längsachse (3A, 3B) der Platte (3) verlaufenden Seiten geschnitten sind.
  5. 5. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) durch eine mit supraleitendem Material (22) ausgefüllte Nut (21) gebildet ist, die mäanderförmig in der Oberfläche eines Trägers (20) angeordnet ist.
  6. 6. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) durch eine mit supraleitendem Material gefüllte Hülse (30) gebildet ist, die durch Walzen und Ziehen an den gewünschten Querschnitt des Leiters (2) angepaßt und mäanderförmig angeordnet ist.
  7. 7. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zur Fertigung des Leiters (2) verwendete Hochtemperatur-Supraleiter- Material ein polynäres Oxid ist, das Bismut, Calcium, Strontium und Kupfer mit oder ohne Zusatz von Blei enthält.
  8. 8. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) aus einem Hochtemperatur-Supraleiter-Material in Form eines polynären Oxids besteht, das Yttrium und/oder ein Seltenerdmetall sowie Barium und Kupfer enthält.
  9. 9. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) aus YBa2Cu3O6,9 oder Bi2Sr2CaCu2O8 oder Bi2Sr2Ca2Cu3O10 besteht.
  10. 10. Resistiver Strombegrenzer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (2) aus NbTi, Nb3Sn oder Chevrel-Phasen besteht.






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