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Dokumentenidentifikation DE4120351A1 24.12.1992
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Markieren eines von einem Rohr abgetrennten Rohrstückes
Anmelder ABB Reaktor GmbH, 6800 Mannheim, DE
Erfinder Haller, Hans, 6800 Mannheim, DE
DE-Anmeldedatum 19.06.1991
DE-Aktenzeichen 4120351
Offenlegungstag 24.12.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.12.1992
IPC-Hauptklasse B21C 51/00
IPC additional class // B23P 19/04,6/00  
Zusammenfassung Derartige Markierungen werden seither von Hand ausgeführt. Zur Erzielung einer zuverlässigen Kennzeichnung bei mehreren von einem Rohr abzutrennenden Rohrstücken wird das Rohr (6) während des Ziehvorganges mit einem in seiner Lage gesicherten Markierungsträger (9) verbunden. Nach Abschluß der Verbindungsphase wird der Markierungsträger (9) von dem Rohr (6) aus der lagegesicherten Position ausgeschoben. Das Rohrstück wird nun abgetrennt und anschließend ein Markierungsträger (9) für das nächste Rohrstück in Position gebracht.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Markieren eines Rohrstückes, das von einem nach einem Ziehvorgang aus dem Rohrboden eines Wärmetauschers hervorstehenden Rohr abgetrennt wird.

Nachdem ein Wärmetauscher, wie z. B. ein Dampferzeuger einer Kernreaktoranlage, eine bestimmte Zeitspanne in Betrieb war, wird zur Beurteilung von Verschleißerscheinungen an den Wärmetauscherrohren ein Wärmetauscherrohr von der Innenseite her durchtrennt und das abgetrennte ca. 40 cm lange Rohrstück durch Rohrziehen aus dem Wärmetauscher entfernt. Das Rohrstück wird von Hand gekennzeichnet und zur Überprüfung weitergeleitet.

Mittlerweile sind die Prüfanforderungen gestiegen, so daß die Entfernung eines bis zu 9 m langen Rohres erforderlich ist. Je nach den Anforderungen sind daraus eine mehr oder weniger große Anzahl von Rohrstücken zur Analyse bereitzustellen. Die Rohrstücke müssen zuverlässig markiert werden, um die Zuordnung zu der ursprünglichen Position im Wärmetauscher erkennen zu können.

Es stellt sich die Aufgabe ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, das eine Markierung des Rohrstückes vor seinem Abtrennen von dem gezogenen Rohr ermöglicht und fernbedient durchführbar ist.

Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß

  • a) das Rohr während des Ziehvorganges mit einem in seiner Lage gesicherten Markierungsträger verbunden wird,
  • b) der Markierungsträger von dem Rohr aus seiner lagegesicherten Position ausgeschoben wird,
  • c) das Rohrstück abgetrennt wird und
  • d) ein Markierungsträger für das nächste Rohrstück in Position gebracht wird.


Mit den erfindungsgemäßen Verfahrensschritten wird das Rohr vor dem Trennen mit einem Markierungsträger bestückt. Er ist stationär angeordnet und in seiner Lage gesichert, bis die Verbindung mit dem Rohr abgeschlossen ist. Ferner wird das Rohr zur Aufhebung der lagegesicherten Position des Markierungsträgers nach der erfolgten Verbindung eingesetzt. Es erfolgt somit eine zeitsparende und fernbedient durchführbare Markierung des Rohrstückes vor seiner Trennung. Der zuverlässige Einsatz wird noch durch die selbsttätige Positionierung des für das nächste Rohrstück bestimmten Markierungsträgers ergänzt.

Eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß zur Lagesicherung ein Magazin dient, das unterhalb einer Trennvorrichtung angeordnet ist und eine Vielzahl unter Vorspannung senkrecht zur Rohrachse verschiebbare Markierungsträger aufweist, daß der Markierungsträger eine aus zwei der Rohrinnen- oder Rohraußenwand zuzuordnenden Schenkeln bestehende Klammer ist, die zur Stirnseite des Rohres hin offen ausgebildet ist, daß das Magazin aus einem als Vierkantrohr ausgebildeten Gehäuse besteht, das an seiner dem Rohr abgewandten Seite mit einer Kappe verschlossen ist und an seiner dem Rohr zugewandten Seite zwei von gegenüberliegenden Seiten aus in die lichte Querschnittsfläche des Gehäuses ragende Anschläge aufweist, an dessen der der Außenwand zuzuordnende Schenkel des Markierungsträgers zur Anlage kommt.

Der an den Anschlägen unter Vorspannung zur Anlage kommende Schenkel bildet ein Widerlager beim Einführen des Rohres in den Markierungsträger. Nach abgeschlossenem Einführvorgang wird bei andauernder Ziehbewegung die Haltekraft zwischen Schenkel und Anschlägen überwunden und der Markierungsträger aus dem Magazin senkrecht zu dessen Achse ausgeschoben, so daß nach erfolgtem Trennen der für das nächste Rohrstück bestimmte Markierungsträger bis zur Anlage seines Schenkels an den Anschlägen herangeführt werden kann.

Zur Erleichterung der Einfahrbewegung des Rohres ist der der Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel des Markierungsträgers als federnde Zunge ausgebildet.

Der einem Schenkel zugeordnete Noppen sichert den Markierungsträger vor dem unerwünschten Herausfallen bei der Handhabung. Wird das Rohrstück zur Analyse im Labor vorgesehen, so muß der Markierungsträger vor der Analyse entfernt werden. Die Kratzspur gibt dann noch Aufschluß über die Position des Markierungsträgers und somit über die Position dieser markierten Stelle in seiner ursprünglichen Position im Wärmetauscher.

Zur Verbesserung der Lagesicherung des Markierungsträgers bei der Herstellung seiner Verbindung mit dem Rohr ist ein als Widerlager wirkendes federndes Druckstück an der Außenseite des Magazins angeordnet. Die einstellbare Federkraft ist so bemessen, daß erst nach vollzogener Verbindung zwischen Rohr und Markierungsträger die in Achsrichtung des Rohres erfolgende Ausfahrbewegung des Markierungsträgers aus dem Magazin erfolgen kann.

Das federnde Druckstück ist vorzugsweise unter Beaufschlagung mit einer Druckfeder in einem am Magazin befestigten Halter geführt, wobei es an seinem dem Rohr zugewandten Ende als Gabelstück ausgebildet ist, das eine Rolle aufnimmt.

Anhand eines Ausführungsbeispieles und der Fig. 1 bis 6 wird das erfindungsgemäße Verfahren sowie eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahren beschrieben.

Es zeigen:

Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine einer Trennvorrichtung zugeordneten Markierungseinrichtung,

Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Magazin der Markierungseinrichtung entlang der Linie II-II der Fig. 1,

Fig. 3 eine Seitenansicht eines Markierungsträgers,

Fig. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV der Fig. 3,

Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Rohr mit einem Markierungsträger und

Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI der Fig. 1.

Die Fig. 1 zeigt ein Magazin 1 der Markierungseinrichtung, das an der Unterseite eines Gehäuseteiles 2 einer Trennvorrichtung 3 befestigt ist. Unter Zwischenschaltung einer nur strichpunktiert angedeuteten Ziehvorrichtung 4 ist die Trennvorrichtung relativ zum Rohrboden 5 eines nicht weiter dargestellten Wärmetauschers festgelegt. Der Rohrboden ist von einer Vielzahl von Rohren 6 durchsetzt, von denen lediglich zwei in ihrer Normalposition und eines in einer teilweise gezogenen Position gezeigt sind. Das gezogene Rohr 6 erstreckt sich nach der Fig. 1 bereits durch eine Zentralöffnung 7 der Trennvorrichtung 3 bis oberhalb des Magazins 1.

Das Magazin 1 besteht aus einem als Vierkantrohr ausgebildeten Gehäuse 8 zur Aufnahme einer Vielzahl von Markierungsträgern 9 und einer Druckfeder 10. Die Druckfeder ist an einer Verschlußkappe 11 des Gehäuses 8abgestützt und drückt das Markierungsträger-Paket 9 mit einem dem Rohr 6 zugewandten Markierungsträger unter ständiger Vorspannung an zwei gegenüberliegende Anschläge 12 (Fig. 6), die mit dem Gehäuse 8 verbunden sind. Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 erkennbar ist, ist der Markierungsträger 9 als Klammer ausgebildet, die aus zwei Schenkeln 13, 14 besteht, wobei die Klammer nach der Stirnseite 15 des Rohres 6 hin offen ist. Die Trennvorrichtung 3 und das Magazin 1 sind so zueinander angeordnet, daß die offene Seite des als Klammer ausgebildeten Markierungsträgers 9 mit einem Teil der Wandung des Rohres 6 fluchtet. Bei Fortführung des Rohrziehvorganges fährt das Rohr mit dem besagten Wandungsteil in den ersten Markierungsträger des Markierungsträger-Paketes bis in die in der Fig. 5 gezeigte Position ein. Der der Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel 13 ist dabei als federnde Zunge ausgebildet, die in ihrer Breite nur etwa ein Drittel des in etwa den Innenquerschnitt des Gehäuses 8 (Fig. 2) ausfüllenden anderen Schenkels 14 ausmacht. Der breitere, der Rohraußenwand zugeordnete Schenkel 14 liegt unter Vorspannung durch die Druckfeder 10 an den Anschlägen 12 an und reicht somit in der Regel zur Lagesicherung des Markierungsträgers aus, bis die Verbindung zwischen dem Rohr 6 und dem Markierungsträger 9 im Sinne der Fig. 5 abgeschlossen ist. Eine Sicherung gegen unvollständiges Einschieben des Rohres in den Markierungsträger 9 bildet ein an der Unterseite des Gehäuses 8 befestigtes federndes Druckstück 16. Bei fortgeführtem Ziehvorgang wird der mit dem Rohr 6 verbundene Markierungsträger 9 senkrecht zur Achse des Gehäuses 8 aus den einen Aufnahmeschlitz 17 mit dem Gehäuse bildenden Anschlägen noch weiter herausgeschoben. Dabei kommt der Markierungsträger vor dem vollständigen Verlassen des Aufnahmeschlitzes 17 zwangsläufig in Kontakt mit einer im federnden Druckstück 16 gelagerten Rolle 18. Sie dient als Widerlager bis zum vollständigen Einfahren des Rohres in den Markierungsträger gemäß Fig. 5, falls es noch nicht erfolgt ist. Die Feder 19 des Druckstückes 16 ist dabei so eingestellt, daß nach dem Anstoßen der Stirnseite 15 des Rohres 6 an das geschlossene Ende des Markierungsträgers nach Fig. 5 das weiter in Ziehbewegung befindliche Rohr 6 das Rohrstück 16 zurückschiebt, so daß es zusammen mit dem Markierungsträger an der Rolle 18 vorbeigleitet. Die Länge der abzutrennenden, nunmehr markierten Rohrstücke muß mindestens so bemessen sein, daß der Markierungsträger mit seiner Oberkante mindestens unterhalb dem Gehäuse 8 zu liegen kommt. Nachdem das zu Prüfzwecken erforderliche Rohrstück abgetrennt ist, gelangt mit Hilfe der Druckfeder 10 der für das nächste Rohrstück bestimmte Markierungsträger 9 mit seinem Schenkel 14 an den Anschlägen 12 zur Anlage, so daß das Markierungsverfahren in der beschriebenen Weise kontinuierlich und fernbedienbar weitergeführt werden kann.

Insbesondere dem der Rohraußenseite zugewandten Schenkel 14 ist an seiner Innenseite ein Noppen 21 (Fig. 3) zugeordnet, der beim Einfahren des Rohres 6 in einen Markierungsträger 9 eine Kratzspur auf der Rohraußenseite hinterläßt.

Die Trennvorrichtung 3 zeigt in der rechten Hälfte die Stellung eines Schneidrades 20 vor dem Trennvorgang und in der linken Hälfte nach dem Trennvorgang. Der weitere Aufbau und die Funktion der Trennvorrichtung ist zur Erläuterung der Markierungseinrichtung nicht erforderlich.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zum Markieren eines Rohrstückes, das von einem nach einem Ziehvorgang aus dem Rohrboden (5) eines Wärmetauschers hervorstehenden Rohr (6) abgetrennt wird, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
    1. a) Das Rohr (6) wird während des Ziehvorganges mit einem in seiner Lage gesicherten Markierungsträger (9) verbunden,
    2. b) der Markierungsträger (9) wird von dem Rohr (6) aus der lagegesicherten Position geschoben,
    3. c) das Rohrstück wird abgetrennt,
    4. d) ein Markierungsträger (9) für das nächste Rohrstück wird in Position gebracht.
  2. 2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Lagesicherung ein Magazin (1) dient, das unterhalb einer Trennvorrichtung (3) angeordnet ist und eine Vielzahl unter Vorspannung senkrecht zur Rohrachse verschiebbarer Markierungsträger (9) aufweist, daß jeder Markierungsträger eine aus zwei der Rohrinnen- bzw. Rohraußenwand zuzuordnenden Schenkel (13, 14) bestehende Klammer ist, die zur Stirnseite (15) des Rohres (6) hin offen ausgebildet ist, daß das Magazin (1) aus einem als Vierkantrohr ausgebildeten Gehäuse (8) besteht, das an seiner dem Rohr (6) abgewandten Seite mit einer Kappe (11) verschlossen ist und an seiner dem Rohr (6) zugewandten Seite zwei von gegenüberliegenden Seiten aus in die lichte Querschnittsfläche des Gehäuses (8) ragende Anschläge (12) aufweist, an denen der der Außenwand zuzuordnende Schenkel (14) des Markierungsträgers (9) zur Anlage kommt.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der der Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel (13) als federnde Zunge ausgebildet ist.
  4. 4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß einem Schenkel (13, 14) seiner der Rohrinnen- oder Rohraußenwand zugewandten Seite ein eine Kratzspur hinterlassender Noppen (21) zugeordnet ist.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Unterseite des Magazins (1) angeordnetes federndes Druckstück (16) als Widerlager bei der Herstellung der Verbindung zwischen dem Rohr (6) und Markierungsträger (9) dient.
  6. 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das federnde Druckstück (16) unter Beaufschlagung mit einer Druckfeder (19) in einem am Magazin (1) befestigten Halter geführt ist und an seinem dem Rohr (6) zugewandten Ende als Gabelstück ausgebildet ist, das eine Rolle (18) aufnimmt.






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