| Dokumentenidentifikation |
DE4120351A1 24.12.1992 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zum Markieren eines von einem Rohr abgetrennten Rohrstückes |
| Anmelder |
ABB Reaktor GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Haller, Hans, 6800 Mannheim, DE |
| DE-Anmeldedatum |
19.06.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4120351 |
| Offenlegungstag |
24.12.1992 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.12.1992 |
| IPC-Hauptklasse |
B21C 51/00
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| IPC additional class |
// B23P 19/04,6/00
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| Zusammenfassung |
Derartige Markierungen werden seither von Hand ausgeführt. Zur Erzielung einer zuverlässigen Kennzeichnung bei mehreren von einem Rohr abzutrennenden Rohrstücken wird das Rohr (6) während des Ziehvorganges mit einem in seiner Lage gesicherten Markierungsträger (9) verbunden. Nach Abschluß der Verbindungsphase wird der Markierungsträger (9) von dem Rohr (6) aus der lagegesicherten Position ausgeschoben. Das Rohrstück wird nun abgetrennt und anschließend ein Markierungsträger (9) für das nächste Rohrstück in Position gebracht.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Einrichtung zum Markieren eines Rohrstückes, das von einem nach
einem Ziehvorgang aus dem Rohrboden eines Wärmetauschers
hervorstehenden Rohr abgetrennt wird.
Nachdem ein Wärmetauscher, wie z. B. ein Dampferzeuger
einer Kernreaktoranlage, eine bestimmte Zeitspanne in
Betrieb war, wird zur Beurteilung von
Verschleißerscheinungen an den Wärmetauscherrohren ein Wärmetauscherrohr
von der Innenseite her durchtrennt und das abgetrennte
ca. 40 cm lange Rohrstück durch Rohrziehen aus dem
Wärmetauscher entfernt. Das Rohrstück wird von Hand
gekennzeichnet und zur Überprüfung weitergeleitet.
Mittlerweile sind die Prüfanforderungen gestiegen, so
daß die Entfernung eines bis zu 9 m langen Rohres
erforderlich ist. Je nach den Anforderungen sind daraus
eine mehr oder weniger große Anzahl von Rohrstücken zur
Analyse bereitzustellen. Die Rohrstücke müssen
zuverlässig markiert werden, um die Zuordnung zu der
ursprünglichen Position im Wärmetauscher erkennen zu
können.
Es stellt sich die Aufgabe ein Verfahren der eingangs
genannten Art anzugeben, das eine Markierung des
Rohrstückes vor seinem Abtrennen von dem gezogenen Rohr
ermöglicht und fernbedient durchführbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß
- a) das Rohr während des Ziehvorganges mit einem in
seiner Lage gesicherten Markierungsträger verbunden
wird,
- b) der Markierungsträger von dem Rohr aus seiner
lagegesicherten Position ausgeschoben wird,
- c) das Rohrstück abgetrennt wird und
- d) ein Markierungsträger für das nächste Rohrstück in
Position gebracht wird.
Mit den erfindungsgemäßen Verfahrensschritten wird das
Rohr vor dem Trennen mit einem Markierungsträger
bestückt. Er ist stationär angeordnet und in seiner Lage
gesichert, bis die Verbindung mit dem Rohr abgeschlossen
ist. Ferner wird das Rohr zur Aufhebung der
lagegesicherten Position des Markierungsträgers nach der
erfolgten Verbindung eingesetzt. Es erfolgt somit eine
zeitsparende und fernbedient durchführbare Markierung des
Rohrstückes vor seiner Trennung. Der zuverlässige
Einsatz wird noch durch die selbsttätige Positionierung des
für das nächste Rohrstück bestimmten Markierungsträgers
ergänzt.
Eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens
zeichnet sich dadurch aus, daß zur Lagesicherung ein Magazin
dient, das unterhalb einer Trennvorrichtung angeordnet
ist und eine Vielzahl unter Vorspannung senkrecht zur
Rohrachse verschiebbare Markierungsträger aufweist, daß
der Markierungsträger eine aus zwei der Rohrinnen- oder
Rohraußenwand zuzuordnenden Schenkeln bestehende Klammer
ist, die zur Stirnseite des Rohres hin offen ausgebildet
ist, daß das Magazin aus einem als Vierkantrohr
ausgebildeten Gehäuse besteht, das an seiner dem Rohr
abgewandten Seite mit einer Kappe verschlossen ist und an
seiner dem Rohr zugewandten Seite zwei von
gegenüberliegenden Seiten aus in die lichte Querschnittsfläche des
Gehäuses ragende Anschläge aufweist, an dessen der der
Außenwand zuzuordnende Schenkel des Markierungsträgers
zur Anlage kommt.
Der an den Anschlägen unter Vorspannung zur Anlage
kommende Schenkel bildet ein Widerlager beim Einführen des
Rohres in den Markierungsträger. Nach abgeschlossenem
Einführvorgang wird bei andauernder Ziehbewegung die
Haltekraft zwischen Schenkel und Anschlägen überwunden
und der Markierungsträger aus dem Magazin senkrecht zu
dessen Achse ausgeschoben, so daß nach erfolgtem Trennen
der für das nächste Rohrstück bestimmte
Markierungsträger bis zur Anlage seines Schenkels an den Anschlägen
herangeführt werden kann.
Zur Erleichterung der Einfahrbewegung des Rohres ist der
der Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel des
Markierungsträgers als federnde Zunge ausgebildet.
Der einem Schenkel zugeordnete Noppen sichert den
Markierungsträger vor dem unerwünschten Herausfallen bei
der Handhabung. Wird das Rohrstück zur Analyse im Labor
vorgesehen, so muß der Markierungsträger vor der Analyse
entfernt werden. Die Kratzspur gibt dann noch Aufschluß
über die Position des Markierungsträgers und somit über
die Position dieser markierten Stelle in seiner
ursprünglichen Position im Wärmetauscher.
Zur Verbesserung der Lagesicherung des
Markierungsträgers bei der Herstellung seiner Verbindung mit dem Rohr
ist ein als Widerlager wirkendes federndes Druckstück an
der Außenseite des Magazins angeordnet. Die einstellbare
Federkraft ist so bemessen, daß erst nach vollzogener
Verbindung zwischen Rohr und Markierungsträger die in
Achsrichtung des Rohres erfolgende Ausfahrbewegung des
Markierungsträgers aus dem Magazin erfolgen kann.
Das federnde Druckstück ist vorzugsweise unter
Beaufschlagung mit einer Druckfeder in einem am Magazin
befestigten Halter geführt, wobei es an seinem dem Rohr
zugewandten Ende als Gabelstück ausgebildet ist, das eine
Rolle aufnimmt.
Anhand eines Ausführungsbeispieles und der Fig. 1 bis
6 wird das erfindungsgemäße Verfahren sowie eine
Einrichtung zur Durchführung des Verfahren beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine einer
Trennvorrichtung zugeordneten Markierungseinrichtung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Magazin der
Markierungseinrichtung entlang der Linie II-II
der Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Markierungsträgers,
Fig. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV der Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Rohr mit einem
Markierungsträger und
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI der Fig. 1.
Die Fig. 1 zeigt ein Magazin 1 der
Markierungseinrichtung, das an der Unterseite eines Gehäuseteiles 2 einer
Trennvorrichtung 3 befestigt ist. Unter
Zwischenschaltung einer nur strichpunktiert angedeuteten
Ziehvorrichtung 4 ist die Trennvorrichtung relativ zum Rohrboden 5
eines nicht weiter dargestellten Wärmetauschers
festgelegt. Der Rohrboden ist von einer Vielzahl von Rohren 6
durchsetzt, von denen lediglich zwei in ihrer
Normalposition und eines in einer teilweise gezogenen Position
gezeigt sind. Das gezogene Rohr 6 erstreckt sich nach
der Fig. 1 bereits durch eine Zentralöffnung 7 der
Trennvorrichtung 3 bis oberhalb des Magazins 1.
Das Magazin 1 besteht aus einem als Vierkantrohr
ausgebildeten Gehäuse 8 zur Aufnahme einer Vielzahl von
Markierungsträgern 9 und einer Druckfeder 10. Die
Druckfeder ist an einer Verschlußkappe 11 des Gehäuses 8abgestützt und drückt das Markierungsträger-Paket 9 mit
einem dem Rohr 6 zugewandten Markierungsträger unter
ständiger Vorspannung an zwei gegenüberliegende Anschläge 12
(Fig. 6), die mit dem Gehäuse 8 verbunden sind. Wie
insbesondere aus den Fig. 3 und 4 erkennbar ist, ist
der Markierungsträger 9 als Klammer ausgebildet, die aus
zwei Schenkeln 13, 14 besteht, wobei die Klammer nach
der Stirnseite 15 des Rohres 6 hin offen ist. Die
Trennvorrichtung 3 und das Magazin 1 sind so zueinander
angeordnet, daß die offene Seite des als Klammer
ausgebildeten Markierungsträgers 9 mit einem Teil der Wandung des
Rohres 6 fluchtet. Bei Fortführung des Rohrziehvorganges
fährt das Rohr mit dem besagten Wandungsteil in den
ersten Markierungsträger des Markierungsträger-Paketes bis
in die in der Fig. 5 gezeigte Position ein. Der der
Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel 13 ist dabei als
federnde Zunge ausgebildet, die in ihrer Breite nur etwa
ein Drittel des in etwa den Innenquerschnitt des
Gehäuses 8 (Fig. 2) ausfüllenden anderen Schenkels 14
ausmacht. Der breitere, der Rohraußenwand zugeordnete
Schenkel 14 liegt unter Vorspannung durch die Druckfeder
10 an den Anschlägen 12 an und reicht somit in der Regel
zur Lagesicherung des Markierungsträgers aus, bis die
Verbindung zwischen dem Rohr 6 und dem Markierungsträger
9 im Sinne der Fig. 5 abgeschlossen ist. Eine Sicherung
gegen unvollständiges Einschieben des Rohres in den
Markierungsträger 9 bildet ein an der Unterseite des
Gehäuses 8 befestigtes federndes Druckstück 16. Bei
fortgeführtem Ziehvorgang wird der mit dem Rohr 6 verbundene
Markierungsträger 9 senkrecht zur Achse des Gehäuses 8
aus den einen Aufnahmeschlitz 17 mit dem Gehäuse
bildenden Anschlägen noch weiter herausgeschoben. Dabei kommt
der Markierungsträger vor dem vollständigen Verlassen
des Aufnahmeschlitzes 17 zwangsläufig in Kontakt mit
einer im federnden Druckstück 16 gelagerten Rolle 18. Sie
dient als Widerlager bis zum vollständigen Einfahren des
Rohres in den Markierungsträger gemäß Fig. 5, falls es
noch nicht erfolgt ist. Die Feder 19 des Druckstückes 16
ist dabei so eingestellt, daß nach dem Anstoßen der
Stirnseite 15 des Rohres 6 an das geschlossene Ende des
Markierungsträgers nach Fig. 5 das weiter in
Ziehbewegung befindliche Rohr 6 das Rohrstück 16 zurückschiebt,
so daß es zusammen mit dem Markierungsträger an der
Rolle 18 vorbeigleitet. Die Länge der abzutrennenden,
nunmehr markierten Rohrstücke muß mindestens so bemessen
sein, daß der Markierungsträger mit seiner Oberkante
mindestens unterhalb dem Gehäuse 8 zu liegen kommt.
Nachdem das zu Prüfzwecken erforderliche Rohrstück
abgetrennt ist, gelangt mit Hilfe der Druckfeder 10 der für
das nächste Rohrstück bestimmte Markierungsträger 9 mit
seinem Schenkel 14 an den Anschlägen 12 zur Anlage, so
daß das Markierungsverfahren in der beschriebenen Weise
kontinuierlich und fernbedienbar weitergeführt werden
kann.
Insbesondere dem der Rohraußenseite zugewandten Schenkel
14 ist an seiner Innenseite ein Noppen 21 (Fig. 3)
zugeordnet, der beim Einfahren des Rohres 6 in einen
Markierungsträger 9 eine Kratzspur auf der Rohraußenseite
hinterläßt.
Die Trennvorrichtung 3 zeigt in der rechten Hälfte die
Stellung eines Schneidrades 20 vor dem Trennvorgang und
in der linken Hälfte nach dem Trennvorgang. Der weitere
Aufbau und die Funktion der Trennvorrichtung ist zur
Erläuterung der Markierungseinrichtung nicht
erforderlich.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zum Markieren eines Rohrstückes, das
von einem nach einem Ziehvorgang aus dem Rohrboden (5)
eines Wärmetauschers hervorstehenden Rohr (6) abgetrennt
wird, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- a) Das Rohr (6) wird während des Ziehvorganges mit einem
in seiner Lage gesicherten Markierungsträger (9)
verbunden,
- b) der Markierungsträger (9) wird von dem Rohr (6) aus
der lagegesicherten Position geschoben,
- c) das Rohrstück wird abgetrennt,
- d) ein Markierungsträger (9) für das nächste Rohrstück
wird in Position gebracht.
- 2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Lagesicherung ein Magazin (1) dient, das unterhalb einer
Trennvorrichtung (3) angeordnet ist und eine Vielzahl unter
Vorspannung senkrecht zur Rohrachse verschiebbarer
Markierungsträger (9) aufweist, daß jeder Markierungsträger
eine aus zwei der Rohrinnen- bzw. Rohraußenwand
zuzuordnenden Schenkel (13, 14) bestehende Klammer ist, die zur
Stirnseite (15) des Rohres (6) hin offen ausgebildet
ist, daß das Magazin (1) aus einem als Vierkantrohr
ausgebildeten Gehäuse (8) besteht, das an seiner dem Rohr
(6) abgewandten Seite mit einer Kappe (11) verschlossen
ist und an seiner dem Rohr (6) zugewandten Seite zwei
von gegenüberliegenden Seiten aus in die lichte
Querschnittsfläche des Gehäuses (8) ragende Anschläge (12)
aufweist, an denen der der Außenwand zuzuordnende
Schenkel (14) des Markierungsträgers (9) zur Anlage kommt.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der der Rohrinnenwand zugeordnete Schenkel
(13) als federnde Zunge ausgebildet ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß einem Schenkel (13, 14) seiner der
Rohrinnen- oder Rohraußenwand zugewandten Seite ein eine
Kratzspur hinterlassender Noppen (21) zugeordnet ist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß ein an der Unterseite des Magazins (1)
angeordnetes federndes Druckstück (16) als Widerlager
bei der Herstellung der Verbindung zwischen dem Rohr (6)
und Markierungsträger (9) dient.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das federnde Druckstück (16) unter
Beaufschlagung mit einer Druckfeder (19) in einem am Magazin
(1) befestigten Halter geführt ist und an seinem dem
Rohr (6) zugewandten Ende als Gabelstück ausgebildet
ist, das eine Rolle (18) aufnimmt.
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