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Dokumentenidentifikation DE69000178T2 07.01.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0388331
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Zerlegen von Geflügel.
Anmelder Etablissements Arrive S.A., Saint Fulgent, FR;
Union Financiere pour le Developpement de l'Economie Cerealiere-Unigrains, Paris, FR
Erfinder Villemin, Daniel, F-94439 Chennevieres S/Marne, FR;
Plusa, Janusz, F-94379 Sucy Brie, FR;
Guilbaud, Daniel, F-85250 Saint Fulgent, FR;
Leclere, Jean, F-94000 Cretell, FR;
Romand, Paul, F-26300 Bourg de Peage, FR
Vertreter Weickmann, H., Dipl.-Ing.; Fincke, K., Dipl.-Phys. Dr.; Weickmann, F., Dipl.-Ing.; Huber, B., Dipl.-Chem.; Liska, H., Dipl.-Ing. Dr.-Ing.; Prechtel, J., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat.; Böhm, B., Dipl.-Chem.Univ. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 8000 München
DE-Aktenzeichen 69000178
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, GB, GR, IT, LI, LU, NL, SE
Sprache des Dokument Fr
EP-Anmeldetag 12.03.1990
EP-Aktenzeichen 904201340
EP-Offenlegungsdatum 19.09.1990
EP date of grant 08.07.1992
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.01.1993
IPC-Hauptklasse A22C 21/00
IPC-Nebenklasse A22C 17/02   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Zerteilen von Geflügel, wobei der Ausdruck Zerteilen verwendet wird, um das Entfernen des Fleisches und der Gliedmaßen eines Tieres von dessen Knochenskelett zu beschreiben.

Geflügel von großem Wuchs, insbesondere Puten, die selten als Ganzes verkauft werden, werden nach dem Schlachten in eine bestimmte Anzahl von Stücken zerteilt.

Die bei diesem Zerteilvorgang sich ergebenden Stücke werden einzeln oder zu Gruppen zusammengefaßt angeboten und verkauft, wobei der Wert der einzelnen Stücke sehr unterschiedlich sein kann.

Im Falle einer Pute beispielsweise wird nach dem Ausnehmen der Innereien durch eine natürliche Öffnung und durch einen im hinteren Teil des Tieres ausgeführten

Einschnitt dieses gebrüht, sodann wird es an eine Kette gehängt, deren Weiterbewegung bewirkt, daß der Rumpf an eine bestimmte Anzahl von Stationen transportiert wird, wo die unterschiedlichen Stücke von Arbeitern manuell abgetrennt und ausgebeint werden. Diese Behandlung erfordert eine erhebliche Geschicklichkeit und hat dabei den Nachteil, daß die Qualität des Zerteilens von den Fähigkeiten des Arbeiters abhängt und daß letztlich doch eine nicht zu vernachlässigende Menge des Fleisches an dem Gerippe hängenbleibt, was für den Unternehmer einen Verlust bedeutet. Es ist auch zu bedenken, daß das Knochenskelett von Geflügel nicht eine durchgehend konvexe Außenseite hat sondern auch infolge der Morphologie dieses Tieres hohle Bereiche, bei denen das Entnehmen des darin befindlichen Fleisches nicht einfach ist.

Die generelle Morphologie von Geflügel kann in der folgenden Weise definiert werden:

Der vordere Bereich des Brustkorbes schließt sich über einem Knochenbau, welcher durch die Wirbelsäule an der Basis des Halses dieses Tieres, die Schlüsselbeine und die Rabenschnabelfortsätze bestimmt wird.

Der zentrale Teil des Rumpfes ist durch die Wirbelsäule, die Rippen und das Brustbein begrenzt.

Der hintere Teil des Beckens mit einer mehr oder weniger konkaven Form, welches in das Pygostyl und das Sitzbein ausläuft, umfaßt die Gelenkbereiche für die Schenkel sowie die Darmbeinöffnungen.

Die Kompliziertheit dieser Struktur erklärt die Schwierigkeiten, die es beim perfekten Trennen des Fleisches von der Knochenstruktur gibt.

Wegen dieser Kompliziertheit trennen die derzeit auf dem Markt befindlichen Maschinen zum Zerteilen von Geflügel jeweils unabhängig voneinander die Flügel, die Schenkel und die Filets ab. Bestimmte edle Stücke dürfen nicht auf eine rigorose Weise entfernt werden; beispielsweise kann ein ein Filet bildendes Fleischstück an dem zugeordneten Schenkel hängenbleiben, wodurch keines dieser Stücke mehr entsprechend seinem wahren Wert verkauft werden kann. Daraus ergibt sich eine äußerst mittelmäßige Materialausnutzung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.

Andererseits gilt für bestimmte bekannte manuelle oder automatische Verfahren oder Maschinen, wobei letztere auf das Zerteilen von Hühnchen beschränkt sind:

- sie erlauben entweder kein vollständiges Zerteilen des Geflügels, da ihr Zusammenhalt von innen her mit Hilfe einer Stange sichergestellt ist, die den Rumpf von einer Seite zur anderen durchsetzt, was ein Hindernis für das Zerteilen darstellt, da sie insbesondere das Abtrennen der Rabenschnabelfortsätze und des Pygostyl verhindert; oder

- sie machen das automatische Abtrennen der Filets auf einer gesonderten Maschine erforderlich; oder

- im Falle der Maschinen sind sie nicht an große Unterschiede bei der Größe des Geflügels angepaßt.

Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile zu beheben, indem sie ein Verfahren und eine Einrichtung zum Zerteilen schaffen, die es erlauben, in einer bestimmten Anzahl hintereinander geketteter Phasen das Zerteilen zu automatisieren, wobei die maximale Fleischmenge vom Skelett getrennt werden soll.

Zu diesem Zweck besteht das erfindungsgemäße Verfahren aus folgenden Schritten:

- das Abschneiden der Filets, um diese von dem Rumpf zu trennen,

- das Abreißen der Flügel und/oder der Rabenschnabelfortsätze,

- das Ausrenken der Schenkel,

- und das Abreißen eines zusammenhängenden Mantels von dem Rumpf, welcher von den Schenkeln, den Filets und den Flügeln gebildet wird.

Einige dieser Phasen des Verfahrens können vertauscht werden.

Durch dieses Verfahren erhält man einerseits einen Mantel oder zwei Halbmäntel, in denen das gesamte Fleisch zusammengefaßt ist, welches anschließend weiterbehandelt wird, um es in bestimmten Formen zu Konditionieren, beispielsweise als Schenkel, Filets, Braten, Schnitzel usw. , wobei der Konditionierer die Möglichkeit hat, die Schnittlinie zwischen zwei Stücken zu wählen, um diese soweit wie möglich an die noch durchzuführende Arbeit anzupassen, und andererseits das nackte, von allem edlen Fleisch getrennte Gerippe.

Gemäß einer Durchführungsform besteht das Verfahren aus folgenden Schritten:

- Abschneiden der beiden Filets vom Brustbein aus über einen Bereich auf der Höhe derselben, um diese vom Rumpf zu trennen,

- Schneiden der Rabenschnabelfortsätze,

- Abreißen der Rabenschnabelfortsätze ebenso wie das Lösen der Flügel und der bereits abgeschnittenen Filetteile,

- Ende des Abschneidens der Filets, um diese von dem Rumpf zu entfernen,

- Ausrenken der beiden Schenkel,

- Abreißen eines zusammenhängenden Mantels von dem Rumpf, welcher aus den Schenkeln, den Filets und den Flügeln besteht,

- Abreißen des Pygostyls.

Dieses Verfahren ermöglicht es, daß nur ein Minimum an Fleisch auf dem Gerippe belassen wird, wobei die Aufeinanderfolge der unterschiedlichen Operationen, insbesondere das Abtrennen der Filets in zwei Schritten mit einerseits einem dazwischenliegenden Schneiden der Rabenschnabelfortsätze und andererseits dem dazwischenliegenden Abreißen des vorderen Bereiches des zusammenhängenden Mantels eine Passage der Werkzeuge so nahe wie möglich am Rumpf gewährleistet.

Vorteilhafterweise umfaßt das Verfahren zunächst den Schritt, den Rumpf von innen her auf einer Halteeinrichtung zu befestigen, auf welcher der Rumpf in einer vorgegebenen Bezugslage während des gesamten Zerteilverfahrens verbleibt.

Da in diesem Fall der Kopf und der Schwanz des Tieres nicht, wie es der Fall sein könnte, zum Aufhängen des Tieres an einer Haltekette dient, geht man zum nächsten Verfahrensschritt, bei welchem unmittelbar nach der Befestigung des Gerippes auf der Halteeinrichtung der Hals und die Sehnen an der Basis abgeschnitten werden.

Gemäß dieser Ausführungsweise umfaßt das Verfahren den Schritt, vor dem ersten Abtrennen der Filets einen doppelten Hautschnitt entlang des Brustbeines an beiden Seiten desselben durchzuführen. Dadurch wird der Anfang der Operationen zum Trennen des Fleisches und des Knochenteils des Rumpfes voneinander erleichert. In dem Fall, in welchem man zwei Halbmäntel zu erhalten wünscht, wird außerdem ein Hautschnitt entlang der Wirbelsäule durchgeführt.

Das Verfahren umfaßt weiter den Schritt, nach dem schneiden der Rabenschnabelfortsätze einen Vertikalschnitt auf jeder Seite des Sitzbeins auszuführen, sodann eine zweite Operation mit einem Horizontalschnitt von hinten her auszuführen und damit das Lösen des Schenkelfleisches in die Wege zu leiten. Schließlich wird nach dem Abtrennen des Mantels und dem Abreißen des Pygostyls der Rumpf automatisch von der Halteeinrichtung, auf der er befestigt ist, ausgestoßen.

Eine Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens umfaßt einerseits eine vertikale Säule, auf welcher ein Tisch drehbar gelagert ist, wobei der Drehantrieb des letzteren mittels eines Motors erfolgt, dem ein Indexiermechanismus zugeordnet ist, welcher ein schrittweises Drehen des Tisches entsprechend einem Winkel mit einer vorgegebenen Winkelgröße ermöglicht; der Tisch ist mit radialen Armen versehen, wobei zwei benachbarte Arme einen Winkel einschließen, welcher dem Winkel gleich ist, der der schrittweisen Drehung des Tisches entspricht. Jeder Arm ist an seinem freien Ende mit einer Halteeinrichtung zum Halten des Geflügelrumpfes von innen her versehen. Die Einrichtung umfaßt andererseits eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstationen, die jeweils dazu bestimmt sind, eine Phase des Zerteilvorganges auszuführen; sie sind auf einem Kreis mit der gleichen Achse wie der der vertikalen Säule jeweils in der Nähe der Enden der Haltearme für das Geflügel angeordnet. Sie sind im wesentlichen mit dem gleichen Winkelabstand wie diese Arme montiert und es sind Mittel vorgesehen, um die jeweilige Station in Betrieb zu setzen, nachdem ein Geflügelrumpf ihm gegenüber positioniert ist.

Es ist auf diese Weise möglich, gleichzeitig die Zerteilung mehrerer Vögel durchzuführen, wobei sich jeder dieser Vögel in einem mehr oder weniger fortgeschrittenen Stadium des Zerteilens befindet entsprechend dem Rang der Station, auf deren Höhe er sich befindet. Eine derartige Lösung gewährleistet eine sehr hohe Ausbringung.

Gemäß einer Möglichkeit werden die Hautschnitte entlang des Brustbeines und der Wirbelsäule an einer Station durchgeführt, die einen gegenüber dem Tisch radial verstellbaren Wagen aufweist, welcher eine Säule trägt, an deren oberem Ende zwei übereinanderliegende und um horizontale sowie rechtwinklig zur Verfahrrichtung des Wagens liegende Achsen schwenkbare Arme gelagert sind, die miteinander über einen Betätigungszylinder verbunden sind, welcher diese in der Art eines Zirkels im Sinne einer gegenseitigen Annäherung oder Entfernung betätigt, wobei jeder Arm an seinem freien Ende mit einer einfachen oder doppelten Kreissäge ausgestattet ist, und wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß von einer zurückgezogenen Position des Wagens ausgehend nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels auf seinem Träger, Zustellen des Wagens, Inkontaktbringen eines an der Säule montierten Anschlages mit dem Geflügel, Anlaufenlassen der Sägen, Schließen er Arme, um die Sägen in Kontakt mit der Haut zu bringen, Verfahren des Wagens in der anderen Richtung mit gleichzeitigem Schneiden der Haut, Anhalten der Drehung der Sägen, Öffnen der Arme.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die Mittel zum Schneiden der Rabenschnabelfortsätze von einer Arbeitsstation gebildet, die einen gegenüber dem Tisch radial verfahrbaren Wagen aufweist, dessen diesem zugewandtes Ende mit einer auf einer rechtwinklig zur Verfahrachse des Wagens stehenden Achse gelagerten Kreissäge ausgestattet ist, ferner einen den Verfahrweg des Wagens zum Geflügel hin begrenzenden Anschlag und eine Stütze, die dazu bestimmt ist, an den nach unten gekehrten Rücken des Rumpfes angelegt zu werden und die in einer im wesentlichen vertikalen Richtung verstellbar ist, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels, Inkontaktbringen der Rückenstütze mit dem Geflügel, Verfahren des Wagens in Vorwärtsrichtung bei gleichzeitigem Inbetriebsetzen der Säge, Schneiden der Rabenschnabelfortsätze bis zur Anlage des Anschlages am Geflügel, wodurch die Rückwärtsbewegung des Wagens eingeleitet wird, Anhalten der Säge und Zurückstellen der Rückenstütze in die abgesenkte Position.

Die Mittel zum Ausführen einer Schnittöffnung an den beiden Seiten des Sitzbeins, welche das Ablösen des Fleisches des Schenkels in die Wege leitet, umfassen einerseits einen oberen Anschlag, welcher sich an die Bauchseite und die Seiten der Geflügelschenkel anlegt, und andererseits eine vertikal verstellbare Einrichtung, die unterhalb der Ebene der Bewegung des Geflügels durch die Arme angeordnet ist und die mit zwei im wesentlichen parallelen und vertikal ausgerichteten Messern ausgestattet ist, welche dazu dienen, zwei vertikale Schnittöffnungen beiderseits des Sitzbeins an dem Geflügel anzubringen.

Damit die Messer dem Profil des Rumpfes bestmöglich folgen, sind sie selbsteinstellbar, d.h. vertikal schwenkend in Anlage an profilierten Führungen.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Mittel zum Anbringen einer Schnittöffnung an beiden Seiten des Sitzbeines, die das Ablösen des Fleisches des jeweiligen Schenkels vollenden, durch zwei Blätter gebildet, die an einem gegenüber dem drehbaren Tisch radial verstellbaren Träger montiert sind, die ferner symmetrisch zur Längsmittelebene des Trägers angeordnet sind und die in Längsrichtung von ihrem dem Tisch zugewandeten Vorderende zu ihrem Hinterende hin profiliert und seitlich so gekrümmt sind, daß sie zwei Halbschalen bilden.

Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung sind die Mittel zum Ausrenken der beiden Schenkel durch eine Arbeitsstation gebildet, welche eine Säule umfaßt, an derem oberem Ende eine Gabel montiert ist, die um eine horizontale und rechtwinklig zur Achse eines gegenüber der Station feststehenden Tragarmes für das Geflügel liegende Achse schwenkbar ist und die mittels eines Stellzylinders betätigbar ist, wobei die beiden parallelen Arme der Gabel dazu ausgelegt sind, sich an den oberen Bereich der beiden Schenkel anzulegen, ferner eine Rückenstütze, die mittels eines Stellzylinders von unten nach oben verstellbar ist, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels, Bringen der Rückenstütze zur Anlage am Geflügel, Verschwenken der Gabel nach unten und wieder nach oben und Zurückverstellen der Rückenstütze in die abgesenkte Position.

Nach dem Ausrenken der Schenkel erfolgt das Abreißen des Mantels mit Hilfe von durch eine Arbeitsstation gebildeten Mitteln, die einen Träger umfaßt, auf welchem auf einem horizontal und radial verfahrbaren Wagen zwei Zangen angeordnet sind, welche sich unterhalb der Ebene der Haltearme für das Geflügel befinden, deren Öffnungen nach außen gerichtet sind und die jeweils zum Klemmen eines Schenkels ausgebildet sind, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels in der Station, Verstellen der Zangen in Richtung der Schenkel, Fortsetzung der Zustellung des Wagens bei gleichzeitigem Abreißen der Schenkel, des gesamten Mantels oder der beiden Halbmäntel, Öffnen der Zangen und Zurückverfahren des Wagens in die Ausgangsstellung.

Vorteilhafterweise umfaßt diese Station einerseits einen Anschlag, welcher sich gegen das Pygostyl anlegt und dazu dient, eine axiale Fixierung des Rumpfes beim Abreißen des Mantels zu gewährleisten, und andererseits einen Anschlag, welcher sich gegen den Abschnitt der Wirbelsäule in dem Bereich anlegt, wo der Hals abgetrennt wurde.

Die Mittel zum Abtrennen des Pygostyl sind von einer Station gebildet, die ein Grundgestell umfaßt, auf welchem zwei parallele Stangen um horizontale und quer zur Achse des Geflügeltragarmes, der in der Station unbeweglich ist, schwenkbar gelagert sind, wobei die Länge der Stangen dem Abstand zwischen den Achsen und dem Pygostyl eines in der Station befindlichen Geflügels entspricht und wobei deren freie Enden durch ein Koppelglied verbunden sind, welches eine mit einer V-förmigen Öffnung versehene Feder trägt, wobei eine Stange durch einen Stellzylinder verschwenkbar ist und wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nach Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels bei nach innen geneigten Stangen im nächsten Schritt diese in Richtung nach außen geschwenkt werden, bei welcher Bewegung die V-Feder am Pygostyl angreift und dieses vom Rumpf trennt, bevor die Stangen in die Ausgangslage zurückkehren.

Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügte schematische Zeichnung näher erläutert, die beispielhaft und keineswegs beschränkend ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.

Fig. 1 ist eine sehr schematische Draufsicht;

Fig. 2 ist eine Längsschnittdarstellung entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1;

Fig. 3 ist eine Seitenansicht der Station zum Einschneiden der Haut;

Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Station zum Schneiden der Rabenschnabelfortsätze;

Fig. 5 und 6 sind eine Seitenansicht bzw. eine Draufsicht der Station, in der eine hintere vertikale Schnittöffnung ausgeführt wird, mit der das Ablösen des Fleisches eines Schenkels in die Wege geleitet wird;

Fig. 7 und 8 sind eine Seitenansicht und eine Querschnittdarstellung einer Station, in der ein hinterer horizontaler Schnitt ausgeführt wird, welcher das Ablösen des Schenkelfleisches vollendet;

Fig. 9 und 10 sind eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer Station zum Ausrenken der Schenkel;

Fig. 11 und 12 sind eine Draufsicht und eine Seitenansicht der Station zum Abreißen des Mantels;

Fig. 13 ist eine Seitenansicht der Station zum Schneiden des Pygostyl;

Fig. 14 ist eine Draufsicht auf die Feder zum Schneiden des Pygostyl.

Die in der Zeichnung dargestellte Einrichtung umfaßt eine zentrale vertikale Säule 2, auf welcher ein Tisch 3 drehbar montiert ist. Der Drehantrieb dieses Tisches auf der Säule wird durch einen Motor bewerkstelligt, dem ein Indexiermechanismus zugeordnet ist, welcher eine schrittweise Drehung des Tisches entsprechend einem Winkel vorgegebener Größe ermöglicht. Dieser Tisch ist mit 16 radialen Armen 4 versehen, wobei zwei benachbarte Arme einen Winkel einschließen, welcher gleich dem Winkel ist, der einem Drehschritt des Tisches entspricht. Jeder Arm ist an seinem freien Ende mit einer Halteeinrichtung versehen, die das Geflügel vom Inneren des Rumpfes her in einer vorgegebenen Bezugsposition festhält. Diese Einrichtung kann beispielsweise der Einrichtung entsprechen, die Gegenstand des französischen Patentes 85 08 275 der Anmelderin ist.

An der Peripherie des Tisches 3 sind in den Endbereichen der mit Halteeinrichtungen 5 versehenen Arme 4 sechzehn Arbeitsstationen angeordnet, die in dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel mit I bis XVI bezeichnet sind, wobei zwei benachbarte Stationen einen Winkelabstand voneinander haben, dessen Größe im wesentlichen dem Schaltschritt des Tisches bei seiner Drehverstellung gleich ist.

Die Station I ist die Station zum Beladen einer Halteeinrichtung mit einem Geflügelrumpf, beispielsweise einer Pute, wobei diese Beladung des mit seinem Rücken nach unten zeigenden Tieres nach dem Auflegen seines Rückens auf einen Träger 6 erfolgt. Die Befestigung erfolgt insbesondere durch Spreizen zweier Schwenkarme 7, die die Haltevorrichtung bilden und die in die Dammbeingräben des Geflügels eingreifen, wobei ein axial verstellbarer Kolben sich vorne an den Brustkorb anlegt.

Die Station II, in die der Rumpf nach Drehung des Tisches um einen ersten Schritt überführt wird, dient zum Abschneiden des Halses dieses Tieres und zum Abschneiden der Sehnen an der Basis des Halses. Diese Station umfaßt beispielsweise die im französischen Patent 89 00 570 der Anmelderin beschriebene Einrichtung.

Die Station III dient dazu, die Haut des Tieres in der Höhe der Wirbelsäule und des Brustbeines zu schneiden. Wie die Fig. 3 zeigt, umfaßt diese Station ein auf dem Fußboden befestigtes Grundgestell 8, auf welchem ein Wagen 9 gegenüber dem Tisch radial verfahrbar montiert ist, welcher mittels eines Stellzylinders 10 betätigt wird. Dieser Wagen 9 trägt eine Säule 12, deren oberes Ende die Form eines Schwanenhalses hat. An diesem oberen Ende sind zwei übereinanderliegende Arme 13 und 14 schwenkbar angeordnet, wobei die Schwenkung dieser Arme um horizontale und zur Verfahrrichtung des Wagens rechtwinklig stehende Achsen erfolgt. Diese beiden Arme 13 und 14 sind miteinander durch einen Stellzylinder und dessen Kolbenstange 15 verbunden, die es ermöglichen, diese nach Art eines Zirkels einander anzunähern oder voneinander zu entfernen. Jeder Arm ist an seinem freien Ende mit einer Kreissäge 16 versehen, die auf einer zur Schwenkachse des Armes parallelen Achse montiert ist, wobei der obere Arm mit einer doppelten Säge versehen ist, während der untere Arm nur mit einer einzigen Säge versehen ist. Außerdem ist das vordere Ende der Säule 12 mit einem Anschlag 17 versehen, welcher dazu dient, gegen den Rumpf des Geflügels angelegt zu werden.

Die Kinematik dieser Station ist wie folgt: Ausgehend von einer zurückgezogenen, in der Fig. 3 mit durchgehenden Linien gezeichneten Position folgt zunächst die Feststellung des Vorhandenseins eines Geflügels in der Station, sodann ein Zustellen des Wagens in Richtung zum Geflügel, bis der Anschlag 17 an diesem anliegt, dann das Inbetriebsetzen der Sägen 16 sowie das Schließen der Arme 13, 14, um die Sägen in Kontakt mit der Haut zu bringen. Der Wagen 9 wird sodann in Rückwärtsrichtung verfahren, bei welcher Bewegung der Hautschnitt ausgeführt wird, da die Sägen 16 mit dieser in Kontakt sind. Die beiden Arme 13 und 14 gehen auseinander bzw. zusammen und richten sich auf diese Weise nach dem Profil des Geflügels, so daß ein ständiger Kontakt zwischen dem letzteren und den Sägen gewährleistet ist; an jedem Arm ist ein Anschlag vorgesehen, um die Eindringtiefe der Sägen in die Haut auf einen vorgegebenen und regelbaren Wert zu begrenzen. Nachdem der Wagen in seine rückwärtige Position zurückgekehrt ist, wird die Drehung der Sägen gestoppt und werden die Arme geöffnet.

Die Stationen IV und V erlauben das Abtrennen eines Teils der Filets ausgehend vom Brustbein. Dieser Schnitt wird vorteilhafterweise mit Hilfe eines Systems ausgeführt, welches einen Schneidedraht verwendet, wie im französischen Patent 85 08 276 der Anmelderin beschrieben ist, und einer Drahtführungseinrichtung, wie sie im französischen Patent 89 00 571 der Anmelderin beschrieben ist.

Die in der Fig. 4 dargestellte Station VI ermöglicht das Schneiden der Rabenschnabelfortsätze. Diese Station umfaßt ein am Boden befestigtes Grundgestell 18, an dessen oberem Ende ein Träger 19 mit der Möglichkeit einer Winkelverstellung angeordnet ist. Auf dem Träger 19 ist ein mittels eines Stellzylinders 22 in einer gegenüber dem Tisch radialen Richtung verstellbarer Wagen 20 angeordnet. Das vordere Ende des Wagens 20 ist mit einer Kreissäge 23 ausgestattet, die durch einen Motor 24 um eine Achse drehantreibbar ist, welche rechtwinklig zur Achse der Verstellbewegung des Wagens liegt. Der Wagen ist außerdem mit einem Finger 25 versehen, dem ein Fühler 26 zugeordnet ist, welcher das Anhalten der Zustellbewegung des Wagens bewirkt, wenn der Finger in Kontakt mit dem Geflügel kommt. Diese Station umfaßt außerdem einen Träger 27, welcher durch einen Stellzylinder 28 im wesentlichen vertikal verstellbar ist und dazu dient, an den Rücken des Geflügels angelegt zu werden.

Die Funktion dieser Station ist folgende: Während der Wagen 20 eine zurückgezogene Stellung einnimmt, wird das Vorhandensein eines Geflügels festgestellt. Die Rückenstütze 27 wird sodann in Kontakt mit dem Geflügel gebracht; sodann wird der Wagen 20 bei gleichzeitigem Inbetriebsetzen der Säge 27 zugestellt. Bei dieser Zustellbewegung werden die Rabenschnabelfortsätze 29 geschnitten, wobei die Zustellbewegung durch Anlage des Fingers 25 am Geflügel gestoppt wird; dabei wird gleichzeitig eine Verfahrbewegung des Wagens in Gegenrichtung verursacht, ferner das Stoppen der Säge und die Zurückverstellung der Rückenstütze in die abgesenkte Position.

Die Position der Säge ist in Richtung ihrer Drehachse verstellbar, so daß es möglich ist, die Rabenschnabelfortsätze auf der Höhe abzuschneiden, die der Benutzer wünscht.

Die Station VIa, die in der Fig. 5 in einer Seitenansicht und in der Fig. 6 in einer Draufsicht gezeigt ist, ermöglicht die Ausführung einer Schnittöffnung an jeder Seite des Sitzbeins, wodurch das Ablösen des Fleisches des zugeordneten Schenkels in die Wege geleitet wird.

Diese Station umfaßt eine in vertikaler Richtung bewegliche Einrichtung 32, die unterhalb der Ebene der Bewegung des Geflügels durch die Arme 4 angeordnet ist. Diese Einrichtung umfaßt einen Stellzylinder 33 mit vertikaler Achse, dessen Kolbenstange 34 mit einem Träger 35 für zwei im wesentlichen parallele und vertikal ausgerichtete Messer 36 ausgestattet ist, die beim Kontakt mit dem Rumpf durch Schwenken um eine vertikale Achse eine selbständige Ausrichtung ausführen können.

Bei der Drehung des Tisches sind die Messer in ihrer unteren Position; nach Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels erfolgt eine vertikale Verstellung der Messer 36, die zwei Schnittöffnungen an dem Geflügel anbringen, welche zu beiden Seiten des Sitzbeines liegen. Bei dieser Bewegung stellen sich die Messer automatisch durch eine Schwenkbewegung um eine vertikale Achse infolge eines Kontaktes mit profilierten Führungen 37 ein.

Die Station VII dient zur Durchführung des Abreißens der Rabenschnabelfortsätze und der Schulterblätter sowie zum Ablösen der Flügel und der vorderen Bereiche der Filets. Diese Station ist beispielsweise durch eine Einrichtung gebildet, die in dem französischen Patent 89 00 569 der Anmelderin beschrieben ist. Diese erlaubt es, das Abschneiden der Filets in den Stationen VIII und IX durchzuführen, wobei man dem Profil des Rumpfes perfekt folgen kann, so daß vermieden wird, daß Fleisch an diesem verbleibt; die Station IX ist eine freie Station. Die Stationen VIII und X, die das Ende des Abschneidens der linken und rechten Filets bewerkstelligen, vollenden die in den Stationen IV und V begonnene Schneidarbeit, wobei diese beispielsweise identisch mit den Stationen VIII und X, jedoch mit einer unterschiedlichen Regelung, sein können (französisches Patent 89 00 571 der Anmelderin).

Die in den Fig. 7 und 8 dargestellte Station XI dient dazu, von der Rückseite des Geflügels her einen Schnitt zu beiden Seiten des Sitzbeins auszuführen, womit das Ablösen des Schenkelfleisches vollendet wird.

Diese Station umfaßt ein Grundgestell 38, auf welchem ein Wagen 40 mittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten Stellzylinders auf Führungsstangen 39 verschiebbar angeordnet ist. Diese Station ist außerhalb des Schwenkweges der Enden der Arme 4 gelegen, und die Verfahrrichtung des Wagens ist radial zum zentralen Tisch 3. Der Wagen 40 ist mit zwei Platten 41 versehen, die symmetrisch zu einer Längsmittelebene des Wagens angeordnet sind; sie sind in Längsrichtung von ihrem dem Tisch 3 zugewandten Voderende zu ihrem Hinterende hin profiliert und seitlich gekrümmt, so daß sie zwei Halbschalen bilden, die durch eine Feder 41a o.dgl. zusammengehalten werden, so daß sie sich optimal an den Rumpf anlegen. Sobald sich ein auf seinem Haltewerkzeug befestigtes Geflügel in dieser Station befindet, wird es zum Inneren des Wagens 40 hin verschoben, bei welcher Bewegung die Platten 41 Schnittöffnungen ausführen, die das Ablösen des Fleisches der beiden Schenkel gegenüber dem Rumpf ermöglichen.

Die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Station XII ermöglicht das Ausrenken der beiden Schenkel des Geflügels. Zu diesem Zweck umfaßt diese Station eine feste vertikale Säule, an deren oberem Ende eine Gabel 43 um eine Achse 42 schwenkbar angeordnet ist, die horizontal und rechtwinklig zur Achse eines in dieser Station befindlichen Tragarmes liegt, wobei die beiden parallelen Arme 44 der Gabel sich bei der Schwenkbewegung an den oberen Bereich der beiden Schenkel anlegen können. Diese Schwenkbewegung wird durch einen Stellzylinder 45 bewerkstelligt. Diese Station umfaßt außerdem eine Rückenstütze 46 für das Geflügel, die durch einen Stellzylinder 47 betätigt wird.

Nach dem Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels in dieser Station wird die Stütze 46 gegen den Rücken des Geflügels angelegt, sodann die Gabel 43, deren Arme 44 das Ausrenken der Schenkel besorgen, nach unten verschwenkt. Die Gabel 43 wird sodann nach oben verschwenkt und die Stütze 46 nach unten zurückgezogen.

Die in den Fig. 11 und 12 dargestellte Station XIII ermöglicht das Abreißen des Mantels, welcher durch die Schenkel, die Filets und die Flügel gebildet wird. Diese Station umfaßt eine horizontale Schiene 48, die unterhalb der Ebene der Bewegung der Arme 4 angeordnet ist und auf welcher ein Wagen 49 radial zum Tisch 3 verfahrbar montiert ist. Dieser Wagen 49 umfaßt zwei Zangen 50, deren Öffnungen jeweils nach außen gerichtet sind, wobei jede Zange durch einen festen inneren Arm und einen schwenkbaren äußeren Arm gebildet ist. Die beiden Zangen 50 sind so ausgebildet, daß sie die beiden Schenkel eines in der Station befindlichen Geflügels klemmen können. Diese Station umfaßt außerdem einen Anschlag 52, welcher um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert ist und dazu dient, hinter dem Pygostyl des Geflügels zur Anlage gebracht zu werden, sowie einen vorderen Anschlag 51, welcher zu dem das Geflügel haltenden Arm 4 axial verstellbar ist.

Im Betrieb wird nach dem Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels dieses durch den Anschlag 51 und durch den schwenkbaren Anschlag 52 fixiert, sodann wird der Wagen 49 verfahren, bis die Zangen 50 an den beiden Schenkeln 53 des Geflügels anliegen, die Zangen werden gegen die Schenkel 53 geschlossen, der Wagen 49 wird weiter zugestellt, wobei der Mantel abgerissen wird, die Zangen werden geöffnet und der Wagen sodann in seine Ausgangsposition zurückverfahren; sodann wird der Rumpf durch Zurückziehen des Anschlages 52 freigegeben. Der Mantel fällt auf ein Förderband, welches ihn zur weiteren Verarbeitung in der Metzgerei forttransportiert.

Die Station XIV ist eine freie Station. Die schematisch in den Fig. 13 und 14 dargestellte Station XV ermöglicht das Abreißen des Pygostyl. Diese Station umfaßt ein Grundgestell 55, auf welchem zwei parallele Stangen 56 um horizontale und quer zur Achse des Geflügeltragarmes, der in der Station unbeweglich ist, schwenkbar gelagert sind, wobei die Länge der Stangen dem Abstand zwischen der Schwenkachse und dem Pygostyl eines in der Station befindlichen Geflügels entspricht.

Die freien Enden der Stangen 56 sind durch ein Koppelglied 57 miteinander verbunden, welches mit den letzteren und dem oberen Teil des Grundgestells 55 ein verformbares Parallelogramm bildet. Das Koppelglied 57 trägt eine Feder 58, die in der Fig. 14 in einer Draufsicht dargestellt ist und die eine V-förmige Öffnung 59 hat.

Die Steuermittel dieser Station sind so ausgelegt, daß nach Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels bei nach innen geneigten Stangen im nächsten Schritt diese durch einen Stellzylinder 60 in Richtung nach außen verschwenkt werden, bei welcher Bewegung die V-förmige Feder am Pygostyl angreift und dieses vom Rumpf trennt. Die Stangen 56 werden sodann in ihre Ausgangsstation zurückverschwenkt.

Die Station XVI ist eine Entladestation für den Rumpf und befindet sich unmittelbar stromaufwärts der folgenden Station. Das Entladen erfolgt automatisch durch Zurückziehen des Kolbens und der Schwenkarme des Haltewerkzeuges, gefolgt von mehreren aufeinanderfolgenden Aktionen des Kolbens, wobei eine Klappe den oberen Teil des Kolbens überdeckt und das Ausstoßen des Rumpfes fördert und damit verhindert, daß dieser auf dem Kolben hängenbleibt.

Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, sind das Verfahren und die Einrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens insbesondere für das Zerteilen von Geflügel, wie beispielsweise Puten, von Vorteil, da sie das Entfernen eines Maximums an Fleisch vom Knochenteil des Rumpfes ermöglichen. Außerdem ist die Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens in der Lage, eine erhöhte Taktgeschwindigkeit durchzuführen, da zahlreiche Operationen in verdeckten Zeiten ohne manuellen Eingriff durchgeführt werden, mit Ausnahme des Ladens des Geflügels. Die verschiedenen Stationen haben eine große Regelbreite, um ihre Anpassung an unterschiedliche Größenordnungen des Geflügels zu ermöglichen.

Wie sich versteht, beschränkt sich die Erfindung nicht auf die einzige beschriebene Art zur Durchführung des Verfahrens noch auf die einzigen oben exemplarisch beschriebenen Stationen der Einrichtung; sie umfaßt vielmehr auch alle Varianten. Dazu sei bemerkt:

- Bestimmte Phasen des Verfahrens könnten vertauscht werden;

- die Stationen IV und V könnten den gesamten Schneidvorgang für die rechten und linken Filets durchführen;

- während die Stationen IV und V ihre oben beschriebenen Funktionen beibehalten, könnte die Station XI so eingesetzt werden, daß die Stationen VIII und X überflüssig werden;

- die Funktionen der Stationen VIII und X könnten durch andere Mechanismen als die oben beispielhaft beschriebenen ausgeführt werden;

- für den Fall, daß der Hals vor dem Laden der Puten in die Maschine abgeschnitten würde:

Wenn dieser Schnitt in dem oben beschriebenen Bereich ausgeführt worden ist, kann das Verfahren ohne die Station II funktionieren; wenn nicht, dann ist diese Station so einsetzbar, daß sie beim Abschneiden des restlichen Teils des Halses in dem oben beschriebenen Bereich gleichzeitig die Sehnen durchtrennt;

- das Schneiden der Rabenschnabelfortsätze könnte erfolgen, indem diese nicht durch eine horizontale Säge entsprechend dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel sondern durch zwei vertikale Sägen erfolgt, die zu beiden Seiten des Brustbeins auf der Höhe der Schwenklagerung der Rabenschnabelfortsätze an jenem erfolgen;

- das Verfahren und die Einrichtung können ebenso bei kalten, lauwarmen oder heißen Temperaturen eingesetzt werden.


Anspruch[de]

1. Verfahren zum Zerteilen von Geflügel, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:

- Abschneiden der Filets, nachdem diese vom Rumpf getrennt worden sind,

- Ablösen der Flügel,

- Ausrenken der Schenkel,

- Abreißen eines Mantels, welcher aus den Schenkeln, den Filets und den Flügeln gebildet ist, vom Rumpf.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es folgende Schritte umfaßt:

- Abschneiden der beiden Filets vom Brustbein her über einen Bereich der Höhe derselben, nachdem diese vom Rumpf getrennt worden sind,

- Schneiden der Rabenschnabelfortsätze,

- Abreißen der Rabenschnabelfortsätze sowie Ablösen der Flügel und der Teile der bereits abgeschnittenen Filets,

- Beendigen des Abschneidens der Filets, um sie von dem Rumpf zu trennen,

- Ausrenken der beiden Schenkel,

- Abreißen eines Mantels, welcher aus den Schenkeln, den Filets und den Flügeln besteht, vom Rumpf,

- und Abreißen des Pygostyls.

3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, zuerst den Rumpf von innen her auf einer Halteeinrichtung zu befestigen, auf der der Rumpf während des ganzen Zerteilvorganges verbleibt und von der er am Ende des Zyklus ausgestoßen wird.

4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es nach Befestigung des Vogels auf der Halteeinrichtung den Schritt umfaßt, dessen Hals an seiner Basis sowie die Sehnen abzuschneiden.

5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, vor dem ersten Abschneiden der Filets einen doppelten Hautschnitt entlang dem Brustbein zu beiden Seiten desselben auszuführen.

6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, einen Hautschnitt entlang der Wirbelsäule auszuführen.

7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, nach dem Schneiden der Rabenschnabelfortsätze zu jeder Seite des Sitzbeins eine vertikale Schnittöffnung und sodann eine zweite horizontale Schnittöffnung von hinten her auszuführen und so das Ablösen des Fleisches der Schenkel in die Wege zu leiten.

8. Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie einerseits eine vertikale Säule (2) umfaßt, auf welcher ein Tisch (3) drehbar gelagert ist, wobei der Drehantrieb des letzteren durch einen Motor bewerkstelligt wird, welchem ein Indexiermeachanismus für eine schrittweise Drehung des Tisches jeweils um einen Winkel vorgegebener Größe zugeordnet ist, wobei ferner der Tisch mit radialen Armen (4) ausgestattet ist, mit einem Winkel zwischen zwei benachbarten Armen gleich dem Winkel, welcher dem Drehschritt des Tisches entspricht, wobei ferner jeder Arm an seinem freien Ende mit einer Halteeinrichtung (5) zum Halten eines Geflügelrumpfes von innen her ausgestattet ist, und daß sie andererseits eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstationen (I bis XVI) umfaßt, die jeweils zur Durchführung einer Phase des Zerteilvorganges vorgesehen und auf einem Kreis mit derselben Achse wie der der vertikalen Säule in der Nähe der Enden der die Geflügel haltenden Arme (4) angeordnet sind, wobei diese Stationen im wesentlichen mit dem gleichen Winkelabstand montiert sind wie die Arme, und wobei Mittel vorgesehen sind, um die Stationen jeweils in Betrieb zu setzen, nachdem ihnen gegenüber ein Geflügelrumpf positioniert wurde.

9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Ausführen des Hautschnittes entlang dem Brustbein und entlang der Wirbelsäule an einer Station (III) vorgesehen sind, die einen bezüglich des Tisches radial verfahrbaren Wagen (9) aufweist, welcher eine Säule (12) trägt, an deren oberem Ende zwei übereinanderliegende und um horizontale sowie rechtwinklig zur Verfahrrichtung des Wagens liegende Achsen schwenkbare Arme (13, 14) gelagert sind, die miteinander über einen Betätigungszylinder (15) verbunden sind, der diese in der Art eines Zirkels im Sinne einer gegenseitigen Annäherung oder Entfernung betätigt, wobei jeder Arm an seinem freien Ende mit einer einfachen oder doppelten Kreissäge (16) ausgestattet ist, und wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß von einer zurückgezogenen Position des Wagens ausgehend nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels auf seinem Träger, Zustellen des Wagens, in Kontakt bringen eines an der Säule montierten Anschlages (17) mit dem Geflügel, in Drehung versetzen der Sägen (16), Schließen der Arme, um die Sägen in Kontakt mit der Haut zu bringen, Verfahren des Wagens (9) in der anderen Richtung mit gleichzeitigem Schneiden der Haut, Anhalten der Drehung der Sägen (16), Öffnen der Arme.

10. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Schneiden der Rabenschnabelfortsätze von einer Arbeitsstation (VI) gebildet werden, welche einen gegenüber dem Tisch (3) radial verfahrbaren Wagen (20) aufweist, dessen diesem zugewandtes Ende mit einer auf einer rechtwinklig zur Verfahrachse des Wagens stehenden Achse gelagerten Kreissäge (23) ausgestattet ist, ferner einen den Verfahrweg des Wagens zum Geflügel hin begrenzenden Anschlag (25) und eine Stütze (27), die dazu bestimmt ist, an dem nach unten gekehrten Rücken des Rumpfes angelegt zu werden und die in einer im wesentlichen vertikalen Richtung verstellbar ist, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels , in Kontakt bringen der Rückenstütze (27) mit dem Geflügel, Verfahren des Wagens (20) in Vorwärtsrichtung bei gleichzeitigem Inbetriebsetzen der Säge (23), Schneiden der Rabenschnabelfortsätze (29) bis zur Anlage des Anschlages (25) am Geflügel, wodurch die Rückwärtsbewegung des Wagens gestartet wird, Anhalten der Säge und Zurückstellen der Rückenstütze in die abgesenkte Position.

11. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Ausführen einer Schnittöffnung an den beiden Seiten des Sitzbeins, welche das Ablösen des Fleisches des Schenkels in die Wege leiten, durch eine Arbeitsstation mit einer vertikal beweglichen Einrichtung (32) gebildet sind, die unterhalb der Ebene der Bewegung des Geflügels durch die Arme (4) angeordnet ist und die mit zwei im wesentlichen parallelen und vertikal ausgerichteten Messern (36) ausgestattet ist, welche dazu dienen, zwei vertikale Schnittöffnungen beiderseits des Sitzbeins an dem Geflügel anzubringen.

12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (36) selbstausrichtbar sind, d.h. vertikal schwenkend in Anlage mit profilierten Führungen (37).

13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 und l2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Vollenden des Ablösens der Schenkel durch zwei Blätter (41) gebildet sind, die an einem gegenüber dem drehbaren Tisch radial verstellbaren Träger (40) montiert sind, die ferner symmetrisch zur Längsmittelebene des Trägers angeordnet sind und die in Längsrichtung von ihrem dem Tisch (3) zugewandten Vorderende zu ihrem Hinterende hin profiliert und seitlich gekrümmt sind, so daß sie zwei Halbschalen bilden.

14. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Ausrenken der beiden Schenkel durch eine Arbeitsstation (XII) gebildet sind, welche eine Säule umfaßt, an deren oberem Ende eine Gabel (43) montiert ist, die um eine horizontale und rechtwinklig zur Achse eines gegenüber der Station feststehenden Tragarmes für das Geflügel liegende Achse schwenkbar ist und die mittels eines Stellzylinders (45) betätigbar ist, wobei die beiden parallelen Arme (44) der Gabel dazu ausgelegt sind, sich an den oberen Bereich der beiden Schenkel anzulegen, sowie eine Rückenstütze (46), die mittels eines Stellzylinders (47) von unten nach oben verstellbar ist, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels, Bringen der Rückenstütze zur Anlage am Geflügel, Verschwenken der Gabel nach unten und wieder nach oben, und Zurückverstellen der Rückenstütze in die abgesenkte Position.

15. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Abreißen des Mantels von einer Arbeitsstation (XIII) gebildet sind, die einen Träger umfaßt, auf welchem auf einem horizontal und radial verfahrbaren Wagen (49) zwei Zangen (50) angeordnet sind, welche sich unterhalb der Ebene der Haltearme für das Geflügel befinden, deren Öffnungen nach außen gerichtet und die jeweils zum Klemmen eines Schenkels (53) ausgebildet sind, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß folgende Schritte ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels in der Station, Verstellen der Zangen in Richtung der Schenkel, Andrücken der Zangen an die Schenkel, Zustellen des Wagens bei gleichzeitigem Abreißen der Schenkel, Öffnen der Zangen und Zurückverfahren des Wagens in die Ausgangsstellung.

16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie einerseits einen Anschlag (52) umfaßt, welcher sich gegen das Pygostyl anlegt und dazu dient, eine axiale Fixierung des Rumpfes beim Abreißen des Mantels zu gewährleisten, und andererseits einen Anschlag (51) , welcher sich gegen den Abschnitt der Wirbelsäule in dem Bereich anlegt, wo der Hals abgetrennt wurde.

17. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Abtrennen des Pygostyls von einer Station (XV) gebildet sind, welche ein Grundgestell (55) umfaßt, auf welchem zwei parallele Stangen (56) um horizontale und quer zur Achse des Geflügeltragarmes, der in der Station unbeweglich ist, schwenkbar gelagert sind, wobei die Länge der Stangen dem Abstand zwischen den Achsen und dem Pygostyl eines in der Station befindlichen Geflügels entspricht und wobei deren freie Enden durch ein Koppelglied (57) verbunden sind, welches eine mit einer V-förmigen Öffnung (59) versehene Feder (58) trägt, wobei eine Stange durch einen Stellzylinder (60) verschwenkbar ist und wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nach Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels bei nach innen geneigten Stangen im nächsten Schritt diese in Richtung nach außen geschwenkt werden, bei welcher Bewegung die V-Feder am Pygostyl angreift und dieses vom Rumpf abreißt, bevor die Stangen in ihre Ausgangsposition zurückkehren.







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