Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und
eine Einrichtung zum Zerteilen von Geflügel, wobei der
Ausdruck Zerteilen verwendet wird, um das Entfernen des
Fleisches und der Gliedmaßen eines Tieres von dessen
Knochenskelett zu beschreiben.
Geflügel von großem Wuchs, insbesondere Puten, die
selten als Ganzes verkauft werden, werden nach dem
Schlachten in eine bestimmte Anzahl von Stücken
zerteilt.
Die bei diesem Zerteilvorgang sich ergebenden Stücke
werden einzeln oder zu Gruppen zusammengefaßt angeboten
und verkauft, wobei der Wert der einzelnen Stücke sehr
unterschiedlich sein kann.
Im Falle einer Pute beispielsweise wird nach dem
Ausnehmen der Innereien durch eine natürliche Öffnung und
durch einen im hinteren Teil des Tieres ausgeführten
Einschnitt dieses gebrüht, sodann wird es an eine Kette
gehängt, deren Weiterbewegung bewirkt, daß der Rumpf an
eine bestimmte Anzahl von Stationen transportiert wird,
wo die unterschiedlichen Stücke von Arbeitern manuell
abgetrennt und ausgebeint werden. Diese Behandlung
erfordert eine erhebliche Geschicklichkeit und hat dabei
den Nachteil, daß die Qualität des Zerteilens von den
Fähigkeiten des Arbeiters abhängt und daß letztlich
doch eine nicht zu vernachlässigende Menge des
Fleisches an dem Gerippe hängenbleibt, was für den
Unternehmer einen Verlust bedeutet. Es ist auch zu bedenken,
daß das Knochenskelett von Geflügel nicht eine
durchgehend konvexe Außenseite hat sondern auch infolge der
Morphologie dieses Tieres hohle Bereiche, bei denen das
Entnehmen des darin befindlichen Fleisches nicht
einfach ist.
Die generelle Morphologie von Geflügel kann in der
folgenden Weise definiert werden:
Der vordere Bereich des Brustkorbes schließt sich über
einem Knochenbau, welcher durch die Wirbelsäule an der
Basis des Halses dieses Tieres, die Schlüsselbeine und
die Rabenschnabelfortsätze bestimmt wird.
Der zentrale Teil des Rumpfes ist durch die
Wirbelsäule, die Rippen und das Brustbein begrenzt.
Der hintere Teil des Beckens mit einer mehr oder
weniger konkaven Form, welches in das Pygostyl und das
Sitzbein ausläuft, umfaßt die Gelenkbereiche für die
Schenkel sowie die Darmbeinöffnungen.
Die Kompliziertheit dieser Struktur erklärt die
Schwierigkeiten, die es beim perfekten Trennen des Fleisches
von der Knochenstruktur gibt.
Wegen dieser Kompliziertheit trennen die derzeit auf
dem Markt befindlichen Maschinen zum Zerteilen von
Geflügel jeweils unabhängig voneinander die Flügel, die
Schenkel und die Filets ab. Bestimmte edle Stücke
dürfen nicht auf eine rigorose Weise entfernt werden;
beispielsweise kann ein ein Filet bildendes Fleischstück
an dem zugeordneten Schenkel hängenbleiben, wodurch
keines dieser Stücke mehr entsprechend seinem wahren
Wert verkauft werden kann. Daraus ergibt sich eine
äußerst mittelmäßige Materialausnutzung sowohl in
quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
Andererseits gilt für bestimmte bekannte manuelle oder
automatische Verfahren oder Maschinen, wobei letztere
auf das Zerteilen von Hühnchen beschränkt sind:
- sie erlauben entweder kein vollständiges Zerteilen
des Geflügels, da ihr Zusammenhalt von innen her mit
Hilfe einer Stange sichergestellt ist, die den Rumpf
von einer Seite zur anderen durchsetzt, was ein
Hindernis für das Zerteilen darstellt, da sie
insbesondere das Abtrennen der Rabenschnabelfortsätze und des
Pygostyl verhindert; oder
- sie machen das automatische Abtrennen der Filets auf
einer gesonderten Maschine erforderlich; oder
- im Falle der Maschinen sind sie nicht an große
Unterschiede bei der Größe des Geflügels angepaßt.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese
Nachteile zu beheben, indem sie ein Verfahren und eine
Einrichtung zum Zerteilen schaffen, die es erlauben, in
einer bestimmten Anzahl hintereinander geketteter
Phasen das Zerteilen zu automatisieren, wobei die maximale
Fleischmenge vom Skelett getrennt werden soll.
Zu diesem Zweck besteht das erfindungsgemäße Verfahren
aus folgenden Schritten:
- das Abschneiden der Filets, um diese von dem Rumpf
zu trennen,
- das Abreißen der Flügel und/oder der
Rabenschnabelfortsätze,
- das Ausrenken der Schenkel,
- und das Abreißen eines zusammenhängenden Mantels von
dem Rumpf, welcher von den Schenkeln, den Filets und
den Flügeln gebildet wird.
Einige dieser Phasen des Verfahrens können vertauscht
werden.
Durch dieses Verfahren erhält man einerseits einen
Mantel oder zwei Halbmäntel, in denen das gesamte Fleisch
zusammengefaßt ist, welches anschließend
weiterbehandelt wird, um es in bestimmten Formen zu
Konditionieren, beispielsweise als Schenkel, Filets, Braten,
Schnitzel usw. , wobei der Konditionierer die
Möglichkeit hat, die Schnittlinie zwischen zwei Stücken zu
wählen, um diese soweit wie möglich an die noch
durchzuführende Arbeit anzupassen, und andererseits das
nackte, von allem edlen Fleisch getrennte Gerippe.
Gemäß einer Durchführungsform besteht das Verfahren aus
folgenden Schritten:
- Abschneiden der beiden Filets vom Brustbein aus über
einen Bereich auf der Höhe derselben, um diese vom
Rumpf zu trennen,
- Schneiden der Rabenschnabelfortsätze,
- Abreißen der Rabenschnabelfortsätze ebenso wie das
Lösen der Flügel und der bereits abgeschnittenen
Filetteile,
- Ende des Abschneidens der Filets, um diese von dem
Rumpf zu entfernen,
- Ausrenken der beiden Schenkel,
- Abreißen eines zusammenhängenden Mantels von dem
Rumpf, welcher aus den Schenkeln, den Filets und den
Flügeln besteht,
- Abreißen des Pygostyls.
Dieses Verfahren ermöglicht es, daß nur ein Minimum an
Fleisch auf dem Gerippe belassen wird, wobei die
Aufeinanderfolge der unterschiedlichen Operationen,
insbesondere das Abtrennen der Filets in zwei Schritten mit
einerseits einem dazwischenliegenden Schneiden der
Rabenschnabelfortsätze und andererseits dem
dazwischenliegenden Abreißen des vorderen Bereiches des
zusammenhängenden Mantels eine Passage der Werkzeuge so nahe
wie möglich am Rumpf gewährleistet.
Vorteilhafterweise umfaßt das Verfahren zunächst den
Schritt, den Rumpf von innen her auf einer
Halteeinrichtung zu befestigen, auf welcher der Rumpf in einer
vorgegebenen Bezugslage während des gesamten
Zerteilverfahrens verbleibt.
Da in diesem Fall der Kopf und der Schwanz des Tieres
nicht, wie es der Fall sein könnte, zum Aufhängen des
Tieres an einer Haltekette dient, geht man zum nächsten
Verfahrensschritt, bei welchem unmittelbar nach der
Befestigung des Gerippes auf der Halteeinrichtung der
Hals und die Sehnen an der Basis abgeschnitten werden.
Gemäß dieser Ausführungsweise umfaßt das Verfahren den
Schritt, vor dem ersten Abtrennen der Filets einen
doppelten Hautschnitt entlang des Brustbeines an beiden
Seiten desselben durchzuführen. Dadurch wird der Anfang
der Operationen zum Trennen des Fleisches und des
Knochenteils des Rumpfes voneinander erleichert. In dem
Fall, in welchem man zwei Halbmäntel zu erhalten
wünscht, wird außerdem ein Hautschnitt entlang der
Wirbelsäule durchgeführt.
Das Verfahren umfaßt weiter den Schritt, nach dem
schneiden der Rabenschnabelfortsätze einen
Vertikalschnitt auf jeder Seite des Sitzbeins auszuführen,
sodann eine zweite Operation mit einem Horizontalschnitt
von hinten her auszuführen und damit das Lösen des
Schenkelfleisches in die Wege zu leiten. Schließlich
wird nach dem Abtrennen des Mantels und dem Abreißen
des Pygostyls der Rumpf automatisch von der
Halteeinrichtung, auf der er befestigt ist, ausgestoßen.
Eine Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens umfaßt
einerseits eine vertikale Säule, auf welcher ein Tisch
drehbar gelagert ist, wobei der Drehantrieb des
letzteren mittels eines Motors erfolgt, dem ein
Indexiermechanismus zugeordnet ist, welcher ein schrittweises
Drehen des Tisches entsprechend einem Winkel mit einer
vorgegebenen Winkelgröße ermöglicht; der Tisch ist mit
radialen Armen versehen, wobei zwei benachbarte Arme
einen Winkel einschließen, welcher dem Winkel gleich
ist, der der schrittweisen Drehung des Tisches
entspricht. Jeder Arm ist an seinem freien Ende mit einer
Halteeinrichtung zum Halten des Geflügelrumpfes von
innen her versehen. Die Einrichtung umfaßt andererseits
eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstationen, die jeweils
dazu bestimmt sind, eine Phase des Zerteilvorganges
auszuführen; sie sind auf einem Kreis mit der gleichen
Achse wie der der vertikalen Säule jeweils in der Nähe
der Enden der Haltearme für das Geflügel angeordnet.
Sie sind im wesentlichen mit dem gleichen Winkelabstand
wie diese Arme montiert und es sind Mittel vorgesehen,
um die jeweilige Station in Betrieb zu setzen, nachdem
ein Geflügelrumpf ihm gegenüber positioniert ist.
Es ist auf diese Weise möglich, gleichzeitig die
Zerteilung mehrerer Vögel durchzuführen, wobei sich jeder
dieser Vögel in einem mehr oder weniger
fortgeschrittenen Stadium des Zerteilens befindet entsprechend dem
Rang der Station, auf deren Höhe er sich befindet. Eine
derartige Lösung gewährleistet eine sehr hohe
Ausbringung.
Gemäß einer Möglichkeit werden die Hautschnitte entlang
des Brustbeines und der Wirbelsäule an einer Station
durchgeführt, die einen gegenüber dem Tisch radial
verstellbaren Wagen aufweist, welcher eine Säule trägt, an
deren oberem Ende zwei übereinanderliegende und um
horizontale sowie rechtwinklig zur Verfahrrichtung des
Wagens liegende Achsen schwenkbare Arme gelagert sind,
die miteinander über einen Betätigungszylinder
verbunden sind, welcher diese in der Art eines Zirkels im
Sinne einer gegenseitigen Annäherung oder Entfernung
betätigt, wobei jeder Arm an seinem freien Ende mit
einer einfachen oder doppelten Kreissäge ausgestattet
ist, und wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß
von einer zurückgezogenen Position des Wagens ausgehend
nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen
des Vorhandenseins eines Geflügels auf seinem Träger,
Zustellen des Wagens, Inkontaktbringen eines an der
Säule montierten Anschlages mit dem Geflügel,
Anlaufenlassen der Sägen, Schließen er Arme, um die Sägen in
Kontakt mit der Haut zu bringen, Verfahren des Wagens
in der anderen Richtung mit gleichzeitigem Schneiden
der Haut, Anhalten der Drehung der Sägen, Öffnen der
Arme.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden
die Mittel zum Schneiden der Rabenschnabelfortsätze von
einer Arbeitsstation gebildet, die einen gegenüber dem
Tisch radial verfahrbaren Wagen aufweist, dessen diesem
zugewandtes Ende mit einer auf einer rechtwinklig zur
Verfahrachse des Wagens stehenden Achse gelagerten
Kreissäge ausgestattet ist, ferner einen den Verfahrweg
des Wagens zum Geflügel hin begrenzenden Anschlag und
eine Stütze, die dazu bestimmt ist, an den nach unten
gekehrten Rücken des Rumpfes angelegt zu werden und die
in einer im wesentlichen vertikalen Richtung
verstellbar ist, wobei die Steuermittel so ausgelegt sind, daß
nacheinander folgende Schritte ablaufen: Feststellen
des Vorhandenseins eines Geflügels, Inkontaktbringen
der Rückenstütze mit dem Geflügel, Verfahren des Wagens
in Vorwärtsrichtung bei gleichzeitigem Inbetriebsetzen
der Säge, Schneiden der Rabenschnabelfortsätze bis zur
Anlage des Anschlages am Geflügel, wodurch die
Rückwärtsbewegung des Wagens eingeleitet wird, Anhalten der
Säge und Zurückstellen der Rückenstütze in die
abgesenkte Position.
Die Mittel zum Ausführen einer Schnittöffnung an den
beiden Seiten des Sitzbeins, welche das Ablösen des
Fleisches des Schenkels in die Wege leitet, umfassen
einerseits einen oberen Anschlag, welcher sich an die
Bauchseite und die Seiten der Geflügelschenkel anlegt,
und andererseits eine vertikal verstellbare
Einrichtung, die unterhalb der Ebene der Bewegung des
Geflügels durch die Arme angeordnet ist und die mit zwei im
wesentlichen parallelen und vertikal ausgerichteten
Messern ausgestattet ist, welche dazu dienen, zwei
vertikale Schnittöffnungen beiderseits des Sitzbeins an
dem Geflügel anzubringen.
Damit die Messer dem Profil des Rumpfes bestmöglich
folgen, sind sie selbsteinstellbar, d.h. vertikal
schwenkend in Anlage an profilierten Führungen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind
die Mittel zum Anbringen einer Schnittöffnung an beiden
Seiten des Sitzbeines, die das Ablösen des Fleisches
des jeweiligen Schenkels vollenden, durch zwei Blätter
gebildet, die an einem gegenüber dem drehbaren Tisch
radial verstellbaren Träger montiert sind, die ferner
symmetrisch zur Längsmittelebene des Trägers angeordnet
sind und die in Längsrichtung von ihrem dem Tisch
zugewandeten Vorderende zu ihrem Hinterende hin profiliert
und seitlich so gekrümmt sind, daß sie zwei Halbschalen
bilden.
Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung sind die
Mittel zum Ausrenken der beiden Schenkel durch eine
Arbeitsstation gebildet, welche eine Säule umfaßt, an
derem oberem Ende eine Gabel montiert ist, die um eine
horizontale und rechtwinklig zur Achse eines gegenüber
der Station feststehenden Tragarmes für das Geflügel
liegende Achse schwenkbar ist und die mittels eines
Stellzylinders betätigbar ist, wobei die beiden
parallelen Arme der Gabel dazu ausgelegt sind, sich an den
oberen Bereich der beiden Schenkel anzulegen, ferner
eine Rückenstütze, die mittels eines Stellzylinders von
unten nach oben verstellbar ist, wobei die Steuermittel
so ausgelegt sind, daß nacheinander folgende Schritte
ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines
Geflügels, Bringen der Rückenstütze zur Anlage am Geflügel,
Verschwenken der Gabel nach unten und wieder nach oben
und Zurückverstellen der Rückenstütze in die abgesenkte
Position.
Nach dem Ausrenken der Schenkel erfolgt das Abreißen
des Mantels mit Hilfe von durch eine Arbeitsstation
gebildeten Mitteln, die einen Träger umfaßt, auf welchem
auf einem horizontal und radial verfahrbaren Wagen zwei
Zangen angeordnet sind, welche sich unterhalb der Ebene
der Haltearme für das Geflügel befinden, deren
Öffnungen nach außen gerichtet sind und die jeweils zum
Klemmen eines Schenkels ausgebildet sind, wobei die
Steuermittel so ausgelegt sind, daß folgende Schritte
ablaufen: Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels in
der Station, Verstellen der Zangen in Richtung der
Schenkel, Fortsetzung der Zustellung des Wagens bei
gleichzeitigem Abreißen der Schenkel, des gesamten
Mantels oder der beiden Halbmäntel, Öffnen der Zangen und
Zurückverfahren des Wagens in die Ausgangsstellung.
Vorteilhafterweise umfaßt diese Station einerseits
einen Anschlag, welcher sich gegen das Pygostyl anlegt
und dazu dient, eine axiale Fixierung des Rumpfes beim
Abreißen des Mantels zu gewährleisten, und andererseits
einen Anschlag, welcher sich gegen den Abschnitt der
Wirbelsäule in dem Bereich anlegt, wo der Hals
abgetrennt wurde.
Die Mittel zum Abtrennen des Pygostyl sind von einer
Station gebildet, die ein Grundgestell umfaßt, auf
welchem zwei parallele Stangen um horizontale und quer zur
Achse des Geflügeltragarmes, der in der Station
unbeweglich ist, schwenkbar gelagert sind, wobei die Länge
der Stangen dem Abstand zwischen den Achsen und dem
Pygostyl eines in der Station befindlichen Geflügels
entspricht und wobei deren freie Enden durch ein
Koppelglied verbunden sind, welches eine mit einer
V-förmigen Öffnung versehene Feder trägt, wobei eine Stange
durch einen Stellzylinder verschwenkbar ist und wobei
die Steuermittel so ausgelegt sind, daß nach
Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels bei nach innen
geneigten Stangen im nächsten Schritt diese in Richtung
nach außen geschwenkt werden, bei welcher Bewegung die
V-Feder am Pygostyl angreift und dieses vom Rumpf
trennt, bevor die Stangen in die Ausgangslage
zurückkehren.
Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung mit
Bezug auf die beigefügte schematische Zeichnung näher
erläutert, die beispielhaft und keineswegs beschränkend
ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.
Fig. 1 ist eine sehr schematische
Draufsicht;
Fig. 2 ist eine Längsschnittdarstellung
entlang der Schnittlinie II-II in
Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Seitenansicht der Station
zum Einschneiden der Haut;
Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Station
zum Schneiden der
Rabenschnabelfortsätze;
Fig. 5 und 6 sind eine Seitenansicht bzw. eine
Draufsicht der Station, in der eine
hintere vertikale Schnittöffnung
ausgeführt wird, mit der das Ablösen des
Fleisches eines Schenkels in die Wege
geleitet wird;
Fig. 7 und 8 sind eine Seitenansicht und eine
Querschnittdarstellung einer Station,
in der ein hinterer horizontaler
Schnitt ausgeführt wird, welcher das
Ablösen des Schenkelfleisches
vollendet;
Fig. 9 und 10 sind eine Seitenansicht und eine
Draufsicht einer Station zum
Ausrenken der Schenkel;
Fig. 11 und 12 sind eine Draufsicht und eine
Seitenansicht der Station zum Abreißen des
Mantels;
Fig. 13 ist eine Seitenansicht der Station
zum Schneiden des Pygostyl;
Fig. 14 ist eine Draufsicht auf die Feder zum
Schneiden des Pygostyl.
Die in der Zeichnung dargestellte Einrichtung umfaßt
eine zentrale vertikale Säule 2, auf welcher ein Tisch
3 drehbar montiert ist. Der Drehantrieb dieses Tisches
auf der Säule wird durch einen Motor bewerkstelligt,
dem ein Indexiermechanismus zugeordnet ist, welcher
eine schrittweise Drehung des Tisches entsprechend einem
Winkel vorgegebener Größe ermöglicht. Dieser Tisch ist
mit 16 radialen Armen 4 versehen, wobei zwei
benachbarte Arme einen Winkel einschließen, welcher gleich dem
Winkel ist, der einem Drehschritt des Tisches
entspricht. Jeder Arm ist an seinem freien Ende mit einer
Halteeinrichtung versehen, die das Geflügel vom Inneren
des Rumpfes her in einer vorgegebenen Bezugsposition
festhält. Diese Einrichtung kann beispielsweise der
Einrichtung entsprechen, die Gegenstand des
französischen Patentes 85 08 275 der Anmelderin ist.
An der Peripherie des Tisches 3 sind in den
Endbereichen der mit Halteeinrichtungen 5 versehenen Arme 4
sechzehn Arbeitsstationen angeordnet, die in dem in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel mit I bis
XVI bezeichnet sind, wobei zwei benachbarte Stationen
einen Winkelabstand voneinander haben, dessen Größe im
wesentlichen dem Schaltschritt des Tisches bei seiner
Drehverstellung gleich ist.
Die Station I ist die Station zum Beladen einer
Halteeinrichtung mit einem Geflügelrumpf, beispielsweise
einer Pute, wobei diese Beladung des mit seinem Rücken
nach unten zeigenden Tieres nach dem Auflegen seines
Rückens auf einen Träger 6 erfolgt. Die Befestigung
erfolgt insbesondere durch Spreizen zweier Schwenkarme 7,
die die Haltevorrichtung bilden und die in die
Dammbeingräben des Geflügels eingreifen, wobei ein axial
verstellbarer Kolben sich vorne an den Brustkorb
anlegt.
Die Station II, in die der Rumpf nach Drehung des
Tisches um einen ersten Schritt überführt wird, dient zum
Abschneiden des Halses dieses Tieres und zum
Abschneiden der Sehnen an der Basis des Halses. Diese Station
umfaßt beispielsweise die im französischen Patent
89 00 570 der Anmelderin beschriebene Einrichtung.
Die Station III dient dazu, die Haut des Tieres in der
Höhe der Wirbelsäule und des Brustbeines zu schneiden.
Wie die Fig. 3 zeigt, umfaßt diese Station ein auf dem
Fußboden befestigtes Grundgestell 8, auf welchem ein
Wagen 9 gegenüber dem Tisch radial verfahrbar montiert
ist, welcher mittels eines Stellzylinders 10 betätigt
wird. Dieser Wagen 9 trägt eine Säule 12, deren oberes
Ende die Form eines Schwanenhalses hat. An diesem
oberen Ende sind zwei übereinanderliegende Arme 13 und 14
schwenkbar angeordnet, wobei die Schwenkung dieser Arme
um horizontale und zur Verfahrrichtung des Wagens
rechtwinklig stehende Achsen erfolgt. Diese beiden Arme
13 und 14 sind miteinander durch einen Stellzylinder
und dessen Kolbenstange 15 verbunden, die es
ermöglichen, diese nach Art eines Zirkels einander anzunähern
oder voneinander zu entfernen. Jeder Arm ist an seinem
freien Ende mit einer Kreissäge 16 versehen, die auf
einer zur Schwenkachse des Armes parallelen Achse
montiert ist, wobei der obere Arm mit einer doppelten Säge
versehen ist, während der untere Arm nur mit einer
einzigen Säge versehen ist. Außerdem ist das vordere Ende
der Säule 12 mit einem Anschlag 17 versehen, welcher
dazu dient, gegen den Rumpf des Geflügels angelegt zu
werden.
Die Kinematik dieser Station ist wie folgt: Ausgehend
von einer zurückgezogenen, in der Fig. 3 mit
durchgehenden Linien gezeichneten Position folgt zunächst die
Feststellung des Vorhandenseins eines Geflügels in der
Station, sodann ein Zustellen des Wagens in Richtung
zum Geflügel, bis der Anschlag 17 an diesem anliegt,
dann das Inbetriebsetzen der Sägen 16 sowie das
Schließen der Arme 13, 14, um die Sägen in Kontakt mit der
Haut zu bringen. Der Wagen 9 wird sodann in
Rückwärtsrichtung verfahren, bei welcher Bewegung der
Hautschnitt ausgeführt wird, da die Sägen 16 mit dieser in
Kontakt sind. Die beiden Arme 13 und 14 gehen
auseinander bzw. zusammen und richten sich auf diese Weise nach
dem Profil des Geflügels, so daß ein ständiger Kontakt
zwischen dem letzteren und den Sägen gewährleistet ist;
an jedem Arm ist ein Anschlag vorgesehen, um die
Eindringtiefe der Sägen in die Haut auf einen vorgegebenen
und regelbaren Wert zu begrenzen. Nachdem der Wagen in
seine rückwärtige Position zurückgekehrt ist, wird die
Drehung der Sägen gestoppt und werden die Arme
geöffnet.
Die Stationen IV und V erlauben das Abtrennen eines
Teils der Filets ausgehend vom Brustbein. Dieser
Schnitt wird vorteilhafterweise mit Hilfe eines Systems
ausgeführt, welches einen Schneidedraht verwendet, wie
im französischen Patent 85 08 276 der Anmelderin
beschrieben ist, und einer Drahtführungseinrichtung, wie
sie im französischen Patent 89 00 571 der Anmelderin
beschrieben ist.
Die in der Fig. 4 dargestellte Station VI ermöglicht
das Schneiden der Rabenschnabelfortsätze. Diese Station
umfaßt ein am Boden befestigtes Grundgestell 18, an
dessen oberem Ende ein Träger 19 mit der Möglichkeit
einer Winkelverstellung angeordnet ist. Auf dem Träger
19 ist ein mittels eines Stellzylinders 22 in einer
gegenüber dem Tisch radialen Richtung verstellbarer
Wagen 20 angeordnet. Das vordere Ende des Wagens 20 ist
mit einer Kreissäge 23 ausgestattet, die durch einen
Motor 24 um eine Achse drehantreibbar ist, welche
rechtwinklig zur Achse der Verstellbewegung des Wagens
liegt. Der Wagen ist außerdem mit einem Finger 25
versehen, dem ein Fühler 26 zugeordnet ist, welcher das
Anhalten der Zustellbewegung des Wagens bewirkt, wenn
der Finger in Kontakt mit dem Geflügel kommt. Diese
Station umfaßt außerdem einen Träger 27, welcher durch
einen Stellzylinder 28 im wesentlichen vertikal
verstellbar ist und dazu dient, an den Rücken des
Geflügels angelegt zu werden.
Die Funktion dieser Station ist folgende: Während der
Wagen 20 eine zurückgezogene Stellung einnimmt, wird
das Vorhandensein eines Geflügels festgestellt. Die
Rückenstütze 27 wird sodann in Kontakt mit dem Geflügel
gebracht; sodann wird der Wagen 20 bei gleichzeitigem
Inbetriebsetzen der Säge 27 zugestellt. Bei dieser
Zustellbewegung werden die Rabenschnabelfortsätze 29
geschnitten, wobei die Zustellbewegung durch Anlage des
Fingers 25 am Geflügel gestoppt wird; dabei wird
gleichzeitig eine Verfahrbewegung des Wagens in
Gegenrichtung verursacht, ferner das Stoppen der Säge und
die Zurückverstellung der Rückenstütze in die
abgesenkte Position.
Die Position der Säge ist in Richtung ihrer Drehachse
verstellbar, so daß es möglich ist, die
Rabenschnabelfortsätze auf der Höhe abzuschneiden, die der Benutzer
wünscht.
Die Station VIa, die in der Fig. 5 in einer
Seitenansicht und in der Fig. 6 in einer Draufsicht gezeigt
ist, ermöglicht die Ausführung einer Schnittöffnung an
jeder Seite des Sitzbeins, wodurch das Ablösen des
Fleisches des zugeordneten Schenkels in die Wege
geleitet wird.
Diese Station umfaßt eine in vertikaler Richtung
bewegliche Einrichtung 32, die unterhalb der Ebene der
Bewegung des Geflügels durch die Arme 4 angeordnet ist.
Diese Einrichtung umfaßt einen Stellzylinder 33 mit
vertikaler Achse, dessen Kolbenstange 34 mit einem
Träger 35 für zwei im wesentlichen parallele und vertikal
ausgerichtete Messer 36 ausgestattet ist, die beim
Kontakt mit dem Rumpf durch Schwenken um eine vertikale
Achse eine selbständige Ausrichtung ausführen können.
Bei der Drehung des Tisches sind die Messer in ihrer
unteren Position; nach Feststellen des Vorhandenseins
eines Geflügels erfolgt eine vertikale Verstellung der
Messer 36, die zwei Schnittöffnungen an dem Geflügel
anbringen, welche zu beiden Seiten des Sitzbeines
liegen. Bei dieser Bewegung stellen sich die Messer
automatisch durch eine Schwenkbewegung um eine vertikale
Achse infolge eines Kontaktes mit profilierten
Führungen 37 ein.
Die Station VII dient zur Durchführung des Abreißens
der Rabenschnabelfortsätze und der Schulterblätter
sowie zum Ablösen der Flügel und der vorderen Bereiche
der Filets. Diese Station ist beispielsweise durch eine
Einrichtung gebildet, die in dem französischen Patent
89 00 569 der Anmelderin beschrieben ist. Diese erlaubt
es, das Abschneiden der Filets in den Stationen VIII
und IX durchzuführen, wobei man dem Profil des Rumpfes
perfekt folgen kann, so daß vermieden wird, daß Fleisch
an diesem verbleibt; die Station IX ist eine freie
Station. Die Stationen VIII und X, die das Ende des
Abschneidens der linken und rechten Filets
bewerkstelligen, vollenden die in den Stationen IV und V begonnene
Schneidarbeit, wobei diese beispielsweise identisch mit
den Stationen VIII und X, jedoch mit einer
unterschiedlichen Regelung, sein können (französisches Patent
89 00 571 der Anmelderin).
Die in den Fig. 7 und 8 dargestellte Station XI dient
dazu, von der Rückseite des Geflügels her einen Schnitt
zu beiden Seiten des Sitzbeins auszuführen, womit das
Ablösen des Schenkelfleisches vollendet wird.
Diese Station umfaßt ein Grundgestell 38, auf welchem
ein Wagen 40 mittels eines in der Zeichnung nicht
dargestellten Stellzylinders auf Führungsstangen 39
verschiebbar angeordnet ist. Diese Station ist außerhalb
des Schwenkweges der Enden der Arme 4 gelegen, und die
Verfahrrichtung des Wagens ist radial zum zentralen
Tisch 3. Der Wagen 40 ist mit zwei Platten 41 versehen,
die symmetrisch zu einer Längsmittelebene des Wagens
angeordnet sind; sie sind in Längsrichtung von ihrem
dem Tisch 3 zugewandten Voderende zu ihrem Hinterende
hin profiliert und seitlich gekrümmt, so daß sie zwei
Halbschalen bilden, die durch eine Feder 41a o.dgl.
zusammengehalten werden, so daß sie sich optimal an den
Rumpf anlegen. Sobald sich ein auf seinem Haltewerkzeug
befestigtes Geflügel in dieser Station befindet, wird
es zum Inneren des Wagens 40 hin verschoben, bei
welcher Bewegung die Platten 41 Schnittöffnungen
ausführen, die das Ablösen des Fleisches der beiden Schenkel
gegenüber dem Rumpf ermöglichen.
Die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Station XII
ermöglicht das Ausrenken der beiden Schenkel des
Geflügels. Zu diesem Zweck umfaßt diese Station eine feste
vertikale Säule, an deren oberem Ende eine Gabel 43 um
eine Achse 42 schwenkbar angeordnet ist, die horizontal
und rechtwinklig zur Achse eines in dieser Station
befindlichen Tragarmes liegt, wobei die beiden parallelen
Arme 44 der Gabel sich bei der Schwenkbewegung an den
oberen Bereich der beiden Schenkel anlegen können.
Diese Schwenkbewegung wird durch einen Stellzylinder 45
bewerkstelligt. Diese Station umfaßt außerdem eine
Rückenstütze 46 für das Geflügel, die durch einen
Stellzylinder 47 betätigt wird.
Nach dem Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels
in dieser Station wird die Stütze 46 gegen den Rücken
des Geflügels angelegt, sodann die Gabel 43, deren
Arme 44 das Ausrenken der Schenkel besorgen, nach unten
verschwenkt. Die Gabel 43 wird sodann nach oben
verschwenkt und die Stütze 46 nach unten zurückgezogen.
Die in den Fig. 11 und 12 dargestellte Station XIII
ermöglicht das Abreißen des Mantels, welcher durch die
Schenkel, die Filets und die Flügel gebildet wird.
Diese Station umfaßt eine horizontale Schiene 48, die
unterhalb der Ebene der Bewegung der Arme 4 angeordnet
ist und auf welcher ein Wagen 49 radial zum Tisch 3
verfahrbar montiert ist. Dieser Wagen 49 umfaßt zwei
Zangen 50, deren Öffnungen jeweils nach außen gerichtet
sind, wobei jede Zange durch einen festen inneren Arm
und einen schwenkbaren äußeren Arm gebildet ist. Die
beiden Zangen 50 sind so ausgebildet, daß sie die
beiden Schenkel eines in der Station befindlichen
Geflügels klemmen können. Diese Station umfaßt außerdem
einen Anschlag 52, welcher um eine horizontale Achse
verschwenkbar gelagert ist und dazu dient, hinter dem
Pygostyl des Geflügels zur Anlage gebracht zu werden,
sowie einen vorderen Anschlag 51, welcher zu dem das
Geflügel haltenden Arm 4 axial verstellbar ist.
Im Betrieb wird nach dem Feststellen des Vorhandenseins
eines Geflügels dieses durch den Anschlag 51 und durch
den schwenkbaren Anschlag 52 fixiert, sodann wird der
Wagen 49 verfahren, bis die Zangen 50 an den beiden
Schenkeln 53 des Geflügels anliegen, die Zangen werden
gegen die Schenkel 53 geschlossen, der Wagen 49 wird
weiter zugestellt, wobei der Mantel abgerissen wird,
die Zangen werden geöffnet und der Wagen sodann in
seine Ausgangsposition zurückverfahren; sodann wird der
Rumpf durch Zurückziehen des Anschlages 52 freigegeben.
Der Mantel fällt auf ein Förderband, welches ihn zur
weiteren Verarbeitung in der Metzgerei
forttransportiert.
Die Station XIV ist eine freie Station. Die schematisch
in den Fig. 13 und 14 dargestellte Station XV
ermöglicht das Abreißen des Pygostyl. Diese Station umfaßt
ein Grundgestell 55, auf welchem zwei parallele Stangen
56 um horizontale und quer zur Achse des
Geflügeltragarmes, der in der Station unbeweglich ist, schwenkbar
gelagert sind, wobei die Länge der Stangen dem Abstand
zwischen der Schwenkachse und dem Pygostyl eines in der
Station befindlichen Geflügels entspricht.
Die freien Enden der Stangen 56 sind durch ein
Koppelglied 57 miteinander verbunden, welches mit den
letzteren und dem oberen Teil des Grundgestells 55 ein
verformbares Parallelogramm bildet. Das Koppelglied 57
trägt eine Feder 58, die in der Fig. 14 in einer
Draufsicht dargestellt ist und die eine V-förmige Öffnung 59
hat.
Die Steuermittel dieser Station sind so ausgelegt, daß
nach Feststellen des Vorhandenseins eines Geflügels bei
nach innen geneigten Stangen im nächsten Schritt diese
durch einen Stellzylinder 60 in Richtung nach außen
verschwenkt werden, bei welcher Bewegung die V-förmige
Feder am Pygostyl angreift und dieses vom Rumpf trennt.
Die Stangen 56 werden sodann in ihre Ausgangsstation
zurückverschwenkt.
Die Station XVI ist eine Entladestation für den Rumpf
und befindet sich unmittelbar stromaufwärts der
folgenden Station. Das Entladen erfolgt automatisch durch
Zurückziehen des Kolbens und der Schwenkarme des
Haltewerkzeuges, gefolgt von mehreren aufeinanderfolgenden
Aktionen des Kolbens, wobei eine Klappe den oberen Teil
des Kolbens überdeckt und das Ausstoßen des Rumpfes
fördert und damit verhindert, daß dieser auf dem Kolben
hängenbleibt.
Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, sind das
Verfahren und die Einrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens insbesondere für das Zerteilen von Geflügel, wie
beispielsweise Puten, von Vorteil, da sie das Entfernen
eines Maximums an Fleisch vom Knochenteil des Rumpfes
ermöglichen. Außerdem ist die Einrichtung zur
Durchführung des Verfahrens in der Lage, eine erhöhte
Taktgeschwindigkeit durchzuführen, da zahlreiche Operationen
in verdeckten Zeiten ohne manuellen Eingriff
durchgeführt werden, mit Ausnahme des Ladens des Geflügels.
Die verschiedenen Stationen haben eine große
Regelbreite, um ihre Anpassung an unterschiedliche
Größenordnungen des Geflügels zu ermöglichen.
Wie sich versteht, beschränkt sich die Erfindung nicht
auf die einzige beschriebene Art zur Durchführung des
Verfahrens noch auf die einzigen oben exemplarisch
beschriebenen Stationen der Einrichtung; sie umfaßt
vielmehr auch alle Varianten. Dazu sei bemerkt:
- Bestimmte Phasen des Verfahrens könnten vertauscht
werden;
- die Stationen IV und V könnten den gesamten
Schneidvorgang für die rechten und linken Filets
durchführen;
- während die Stationen IV und V ihre oben
beschriebenen Funktionen beibehalten, könnte die Station XI so
eingesetzt werden, daß die Stationen VIII und X
überflüssig werden;
- die Funktionen der Stationen VIII und X könnten durch
andere Mechanismen als die oben beispielhaft
beschriebenen ausgeführt werden;
- für den Fall, daß der Hals vor dem Laden der Puten in
die Maschine abgeschnitten würde:
Wenn dieser Schnitt in dem oben beschriebenen Bereich
ausgeführt worden ist, kann das Verfahren ohne die
Station II funktionieren; wenn nicht, dann ist diese
Station so einsetzbar, daß sie beim Abschneiden des
restlichen Teils des Halses in dem oben beschriebenen
Bereich gleichzeitig die Sehnen durchtrennt;
- das Schneiden der Rabenschnabelfortsätze könnte
erfolgen, indem diese nicht durch eine horizontale Säge
entsprechend dem oben beschriebenen
Ausführungsbeispiel sondern durch zwei vertikale Sägen erfolgt, die
zu beiden Seiten des Brustbeins auf der Höhe der
Schwenklagerung der Rabenschnabelfortsätze an jenem
erfolgen;
- das Verfahren und die Einrichtung können ebenso bei
kalten, lauwarmen oder heißen Temperaturen eingesetzt
werden.